
Steuern, Arbeit und Umwelt: Was ändert sich im Jahr 2025?

Und wieder ist ein Jahr vorbei. Ampel-Aus ist das Wort des Jahres 2024 – und viele Pläne hängen wegen dem Regierungswechsel noch in der Schwebe. Doch einige Änderungen für das Jahr 2025 wurden schon auf den Weg gebracht. Für wen gibt es mehr Geld und mehr Förderung vom Staat? Und was wird in Deutschland im Jahr 2025 teurer? Das und was sich im Jahr 2025 sonst noch alles ändert, erfährst du in diesem Ratgeber.
Themen in diesem Artikel
- Energie und Umwelt: Höhere Kosten und neue Vorschriften
- Steuerliche Änderungen 2025: Grundfreibetrag, Kleinunternehmen und Kunst
- Arbeitsrecht: Gesetzlicher Mindestlohn 2025, Minijob & Co.
- Nullrunde für Bürgergeld und Sozialhilfe: Ausnahme Wohngeld
- Was ändert sich 2025 bei der Sozialversicherung?
- Änderungen bei der Altersvorsorge und Rente 2025
- Familie 2025: Elterngeld, Kindergeld und Kinderfreibetrag
- Sonstige Änderungen im Jahr 2025: Mobilität, Postpreise und elektronische Patientenakte

Auf den Punkt
- Die CO₂-Steuer steigt von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne.
- Der Steuergrundfreibetrag wird von 11.784 Euro auf 12.096 Euro angehoben.
- USB-C wird ab 2025 der gesetzlich vorgeschriebene Standardanschluss für Smartphones, Tablets und kleine Mobilgeräte.
- Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmen erhöht sich von 22.000 Euro auf 25.000 Euro.
- Beim Wohngeld gibt es ein Plus von 30 Euro pro Monat und bei Kindergeld von 5 Euro.
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 41 Cent auf 12,82 Euro und die Minijobgrenze um 18 Euro auf 556 Euro.
- Das Deutschlandticket wird mit 58 Euro teurer, ebenso die Briefmarken und Pakete der Deutschen Post.
- Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, darf ab 2025 mehr hinzuverdienen.
Energie und Umwelt: Höhere Kosten und neue Vorschriften
Die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen – und auch im Jahr 2025 gibt es weiterhin Preissteigerungen. Der Klimawandel bleibt ebenfalls ein wichtiges Thema.
Strom ab 2025: Höhere Stromumlagen und dynamische Tarife
Ab 2025 steigen die Stromumlagen um rund 1,3 Cent pro Kilowatt auf 3,15 Cent pro Kilowatt. Das bedeutet Mehrkosten von etwa 40 Euro pro Jahr für Familien und 20 Euro für Einzelhaushalte. Der Grund ist, dass die Regionen, die viel erneuerbaren Strom produzieren, bisher mehr für ihre Netze zahlen mussten – weil es extra kostet, sie für die erneuerbaren Energien umzubauen. 2025 werden diese Mehrkosten bundesweit gerechter verteilt. So soll der Ausbau erneuerbarer Energien weiter gefördert werden.
Zudem werden Stromanbieter verpflichtet, dynamische Tarife für Haushalte mit intelligenten Messsystemen anzubieten, die sich stündlich am Strombörsenpreis orientieren. Für Haushalte mit E-Autos oder Wärmepumpen kann das eine gute Wahl sein.
Übrigens: Mit welchen Kosten du beim Laden eines E-Autos rechnen kannst, liest du hier.
Höhe der CO₂-Steuer ab 2025
Der Preis für das Heizen und Tanken mit fossilen Brennstoffen steigt zum 1. Januar 2025 von derzeit 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. Für das Jahr 2026 ist eine Erhöhung auf 65 Euro geplant. Für 2025 bedeutet das zunächst für Autofahrer*innen, Verbraucher*innen und Co., dass sie wieder tiefer in die Tasche greifen müssen: Der Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie rechnet damit, dass Benzin und Diesel um etwa drei Cent pro Liter teurer werden. Wer mit Heizöl und Erdgas heizt, muss dann ebenfalls mit höheren Kosten rechnen.
Hintergrund: Der CO₂-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas wurde in Deutschland im Jahr 2021 mit 25 Euro pro Tonne eingeführt – mit dem (Klima-)Ziel, den Verbrauch zu drosseln und so den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.
Interessant: Die CO₂-Steuer fließt nicht wie andere Steuerarten in den Bundeshaushalt, sondern in klimafördernde Projekte, die der Handel mit Zertifikaten für die CO₂-Kompensation unterstützt.
Heizung, Strom, Sprit: So sparst du Kosten
In diesen KlarMacher Ratgebern bekommst du viele nützliche Tipps, wie du deine Energiekosten senken und gleichzeitig die Umwelt schonen kannst:
- Strom sparen: Mit diesen Tipps senkst du die Kosten
- Heizkosten sparen: 9 Tipps für warme Füße für weniger Geld
- Wie lassen sich mit weniger Kraftstoff mehr Kilometer fahren?
- Energie sparen: So viel bringen neue Haushaltsgeräte
Einheitlicher USB-C-Anschluss für elektronische Kleingeräte
USB-C wird ab 2025 der Standardanschluss für Smartphones, Tablets und andere mobile Kleingeräte in der Europäischen Union (EU). Und im Jahr 2026 wird auch für Laptops das einheitliche Ladekabel Pflicht. Diese Entscheidung soll Schluss machen mit inkompatiblen Ladegeräten und jährlich rund 11.000 Tonnen Elektroschrott einsparen. Verbrauchende profitieren von weniger Kabelsalat und einheitlichem Zubehör.
Keine Klamotten mehr in den Restmüll
Ab dem 1. Januar 2025 gelten EU-weit neue Vorschriften für die Entsorgung von Altkleidern. Abgenutzte oder kaputte Textilien sowie Bettwäsche, Handtücher und andere Stoffe müssen künftig in Altkleidercontainern entsorgt werden. Ziel ist es, Müll zu reduzieren und Textilien effizienter zu recyceln.

Steuerliche Änderungen 2025: Grundfreibetrag, Kleinunternehmen und Kunst
Das Jahressteuergesetz wurde noch rechtzeitig vor dem Ende der Ampelkoalition vom Bundestag verabschiedet und bringt einige steuerliche Änderungen mit.
Welche Steuerentlastungen bringt das Jahr 2025?
Bereits 2024 wurde zum Jahresende der Grundfreibetrag rückwirkend erhöht, von 11.604 Euro auf 11.784 Euro. Im Jahr 2025 soll der steuerliche Grundfreibetrag um weitere 312 Euro angehoben werden, auf 12.096 Euro. Bis zu diesen Beträgen müssen keine Steuern gezahlt werden. Dieser Betrag wird wegen der Inflation in der Regel jährlich angepasst.
Wie viel bleibt dir dann im Jahr 2025 mehr Netto vom Brutto im Vergleich zu 2024? In diesem Ratgeber findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du es online berechnen kannst „Steuern berechnen – ganz einfach, mit einem Online-Steuerrechner”.
Außerdem ändert sich 2025 steuerlich noch Folgendes:
- Kinderbetreuungskosten: Eltern können 80 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen – statt bisher zwei Drittel –, und der Höchstbetrag steigt von 4.000 auf 4.800 Euro pro Jahr.
- Wohngemeinnützigkeit: Vermieter*innen werden steuerlich entlastet werden, wenn sie dauerhaft vergünstigten Wohnraum anbieten.
- Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkasse: Erhältst du einen Zuschuss für gesundheitsbewusstes Verhalten, bleibt dieser bis zu einem Betrag von 150 Euro steuerfrei.
- Grundsteuer: Im Jahr 2025 die Grundsteuer auf der Basis der neuen Berechnungsformel erhoben, die die Entwicklung der Immobilien in der Nachbarschaft stärker berücksichtigt.

Kleinunternehmen: Neue Besteuerungsgrenzen
Ab dem Jahr 2025 gilt die Kleinunternehmerregelung, wenn der Umsatz im Vorjahr maximal 25.000 Euro betragen hat. Während des laufenden Jahres behalten Kleinunternehmen ihren Status, solange der Gesamtumsatz die Grenze von 100.000 Euro nicht überschreitet. Der Gesamtumsatz wird netto berechnet.
Was bedeutet das? Kleinunternehmen sind nicht umsatzsteuerpflichtig – sie müssen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und dementsprechend keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Neu ist auch, dass es im laufenden Jahr zu einem Wechsel von der Umsatzsteuerbefreiung zur Regelbesteuerung kommen kann.
Günstiger in Kunst investieren
Galerien, Kunstmärkte und Kunstschaffende könnten im Jahr 2025 ihre Preise für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke senken. Warum? Ab dem 1. Januar 2025 gilt für den Verkauf von Kunstwerken der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent – wie es schon früher bis Ende des Jahres 2013 der Fall war.
Schwungvoll Richtung Zinsen
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Arbeitsrecht: Gesetzlicher Mindestlohn 2025, Minijob & Barrierefreiheit
Auch hinsichtlich der Regelungen in den Bereichen Job tut sich einiges im nächsten Jahr.
Gesetzlicher Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Januar 2025 um 41 Cent auf 12,42 Euro pro Stunde.
Geringfügigkeitsgrenze beim Minijob
Minijobber*innen dürfen ab 2025 monatlich bis 556 Euro (bisher 538 Euro) verdienen, ohne Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Diese sogenannte Verdienstgrenze für Minijobs wird in der Regel bei jeder Erhöhung des Mindestlohns angepasst – damit die Arbeitszeit (rund 10 Stunden) für Minijobs nicht gekürzt werden muss. Das bedeutet aber auch, dass sich die Untergrenze zum Midijob von 538,01 Euro auf 556,01 Euro verschiebt. Die Obergrenze von 2.000 Euro bleibt unverändert.
Mehr Barrierefreiheit bei digitalen Produkten und Dienstleistungen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zielt darauf ab, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle barrierefrei zugänglich zu machen. Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen verpflichtet, etwa Webseiten, Apps, Geldautomaten und Ticketautomaten so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Einschränkungen genutzt werden können. Das Gesetz betrifft vor allem Anbieter von Produkten und Dienstleistungen in den Bereichen Kommunikation, Finanzen, Reisen und Onlinehandel. Kleinstunternehmen sind teilweise von den Regelungen ausgenommen.

Nullrunde für Bürgergeld und Sozialhilfe: Ausnahme Wohngeld
Das Bürgergeld (ehemals Hartz IV) ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Sozialhilfe hingegen umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt bei Erwerbsminderung und die Grundsicherung im Alter. Der Jahreswechsel geht oft mit einer Änderung der Regelsätze beim Bürgergeld einher – 2025 aber nicht. Es wird eine sogenannte Nullrunde geben.
Der Grund dafür liegt in der Berechnungsmethode: Die Anpassung basiert auf der Entwicklung der Lebenshaltungskosten (70 Prozent) und Nettolöhne (30 Prozent). Für 2025 hat sich in dieser Rechnung keine Veränderung ergeben. Daher bleibt der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene bei 563 Euro im Monat, wie er bereits 2024 festgelegt wurde. Auch die anderen Regelsätze ändern sich vorerst nicht:
- Eingetragene Lebenspartner*innen bekommen 506 Euro
- Volljährige Menschen, die in einer Einrichtung leben, erhalten 451 Euro
- 14- bis 17-Jährige erhalten 471 Euro
- 6- bis 13-Jährige 390 Euro
- Kleinkinder bis fünf Jahre 357 Euro
Wohngeld plus
Immerhin gibt es im Jahr 2025 mehr Wohngeld, und zwar 15 Prozent mehr beziehungsweise 30 Euro mehr im Monat als im Jahr 2024. Das Wohngeld zählt ebenfalls zu den Leistungen der Sozialhilfe und heißt seit 2023 „Wohngeld plus”. Das wurde aufgrund der höheren anrechenbaren Mieten erhöht – das gilt auch für die Einkommensgrenzen, ab denen man diesen Zuschuss beantragen kann.
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Was ändert sich 2025 bei der Sozialversicherung?
Die Bezugsgröße dient als Referenzwert in der Sozialversicherung und beeinflusst die Berechnung von Beitragsbemessungsgrenzen, Renten sowie Hinzuverdienstgrenzen. 2025 beträgt sie monatlich 3.745 Euro – das sind 210 Euro mehr als im Jahr 2024.
Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenze ist das maximale Einkommen, bis zu dem Beiträge für die Sozialversicherung berechnet werden – alles, was darüber liegt, bleibt beitragsfrei.
- Zum 1. Januar 2025 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung von 7.450 Euro (Ost) und von 7.550 Euro (West) erstmalig einheitlich auf 8.050 Euro pro Monat.
- Und bei der gesetzlichen Krankenversicherung von 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro pro Monat – auch diese Grenze gilt einheitlich für Ost und West.
Versicherungspflichtgrenze
Ob du dich privat versichern kannst, hängt von der Höhe von deinem Einkommen und der Versicherungspflichtgrenze ab. Denn bis zu der Grenze bist du automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (Ausnahme: Selbstständige und bestimmte Berufsgruppen wie Verbeamtete). Zum 1. Januar 2025 steigt sie von 5.775 Euro auf 6.150 Euro pro Monat beziehungsweise 73.800 Euro pro Jahr. Verdienst du mehr, darfst du zwischen privaten oder gesetzlichen Krankenkassen wählen.
Mehr über die Versicherungspflichtgrenze erfährst du in diesem Ratgeber: „Krankenkasse: Ab wann darfst du dich privat versichern?".
Neue Hinzuverdienstgrenzen bei der Erwerbminderungsrente
Wer voll erwerbsgemindert ist, darf ab Januar 2025 bis zu 1.638 Euro pro Monat hinzuverdienen, ohne dass die Erwerbsminderungsrente gekürzt wird. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze für den Hinzuverdienst zur Rente bei 3.276,81 Euro. Dabei gilt: Wer eine volle Erwerbsminderung hat, darf maximal drei Stunden täglich arbeiten; bei teilweiser Erwerbsminderung sind bis zu sechs Stunden erlaubt. Und: Die individuelle Grenze kann höher berechnet werden.
Änderungen Pflegeversicherung 2025
Bei der Pflegeversicherung (PV) ändert sich im Jahr 2025 einiges:
- Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte.
- Pflegeleistungen werden um 4,5 Prozent erhöht, einschließlich des Pflegegeldes.
- Für die Ersatz- und Kurzzeitpflege wird ein flexibler Jahresbetrag von 3.539 Euro eingeführt. Und die Ersatzpflege kann dann sofort in Anspruch genommen werden, ohne die bisherige Wartezeit von sechs Monaten.

Änderungen bei der Altersvorsorge und Rente 2025
Mehr Geld wird es 2025 auch für Ruheständler*innen geben – dank des höheren Durchschnittsentgelts, dem durchschnittlichen Jahresverdienst aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland. Es erhöht sich von 43.142 Euro auf 44.732 Euro.
Wie hoch ist die Rentenerhöhung 2025?
Zum 1. Juli 2025 steigen die Renten voraussichtlich um weitere 3,5 Prozent. Die Bundesregierung will den Prozentsatz für die Rentenerhöhung im Frühling 2025 festlegen.
Höhere Steuerförderbeträge bei der bAV
Wer fürs Alter eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) betreibt, profitiert 2025 von erhöhten steuerlichen Förderbeträgen für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Die steigen von 604 Euro auf rund 618 Euro. So viel darf jede Person pro Monat vom Bruttogehalt in die Rentenkasse stecken, ohne dass darauf noch Steuern fällig werden. Parallel wird der sozialversicherungsfreie Beitrag von 302 Euro auf 322 Euro monatlich angehoben. Ausgenommen davon sind pauschal besteuerte Direktversicherungen und Pensionskassen.
Außerdem gilt der höhere sozialversicherungsfreie Förderbetrag ab Januar 2025 auch für Unterstützungskassen und Direktzusagen im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Auch hier wird er von monatlich 302 auf 322 Euro aufgestockt.
Höherer Freibetrag für die Betriebsrente 2025
Gute Nachrichten gibt es für alle, die eine Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge beziehen. Dafür werden Beiträge für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Aber es gibt einen Freibetrag – Rentner*innen müssen nur Krankenkassenbeiträge entrichten, die diesen Freibetrag übersteigen. Und der erhöht sich 2025 von monatlich 176,75 Euro (West) und von 173,25 Euro (Ost) auf bundesweit einheitlich 187,25 Euro.
Bei der Pflegeversicherung gilt vorerst weiterhin eine Freigrenze von 176,75 Euro monatlich. Der Unterschied zu einem Freibetrag: Wenn deine Betriebsrente die Freigrenze überschreitet, musst du Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen – aber dann von der vollen Betriebsrente (Mehr dazu findest du in diesem Artikel).
Wichtig: Der Freibetrag für die Krankenkasse und die Freigrenze für die Pflegeversicherung gelten nur für Pflichtversicherte, nicht für freiwillig Versicherte.

Familie 2025: Elterngeld, Kindergeld und Kinderfreibetrag
Auch für Familien mit Nachwuchs stehen im Jahr 2025 ein paar wichtige Änderungen an.
Höherer Kinderfreibetrag
Auch dieser soll im neuen Jahr erhöht ausfallen. Und zwar steigt der Kinderfreibetrag zum 1. Januar 2025 von 6.612 Euro auf 6.672 Euro (3.336 je Elternteil) pro Jahr. Der zusätzliche Freibetrag für den Betreuungs- und Ausbildungsbedarf der Kinder liegt im Jahr 2025 weiterhin bei 2.928 Euro (1.464 Euro je Elternteil).
Änderung beim Elterngeld 2025
Bis zum 31. März 2024 konnten Eltern mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von bis zu 300.000 Euro und Alleinerziehende mit bis zu 250.000 Euro Elterngeld beantragen. Am 1. April 2024 änderte sich das: Die Einkommensgrenze für die staatliche Lohnersatzleistung für Paare sank auf 200.000 Euro. Und am 1. April 2025 geht's weiter runter, auf 175.000 Euro für Paare und 150.000 Euro für Alleinerziehende. Damit werden künftig weniger Eltern Anspruch auf Elterngeld haben.
Mehr Kindergeld statt Kindergrundsicherung
Eigentlich sollte im Jahr 2025 das Kindergeld durch die Kindergrundsicherung ersetzt werden. Stattdessen wird nun das Kindergeld erhöht – um 5 Euro pro Kind, also von 250 Euro auf 255 Euro. Für 2026 ist eine weitere Anhebung um 4 Euro auf 259 Euro geplant.
5 Euro mehr Kinder-Sofortzuschlag
Auch der Kinder-Sofortzuschlag soll um 5 Euro auf 25 Euro pro Kind und Monat steigen. Diesen Zuschuss gibt es für Familien mit einem sehr geringen Einkommen.
Die wichtigsten Änderungen 2025 | ADAC | Recht? Logisch!
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Sonstige Änderungen im Jahr 2025: Mobilität, Postpreise und elektronische Patientenakte
Die Deutsche Post steht nicht still – sie wird teurer sowie das Deutschlandticket. Und bei der gesetzlichen Krankenkasse tut sich etwas bei der Digitalisierung.
Führerschein 2025: Frist zum Umtauschen läuft ab
Ab spätestens 19. Januar 2025 brauchen alle Fahrer*innen den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein im Scheckkarten-Format. Es darf niemand mehr die graue oder rosafarbene Fahrerlaubnis haben – außer die vor 1953 geboren wurden. Bei einer Kontrolle drohen dann 10 Euro Verwarnungsgeld in Deutschland; im Ausland kann es deutlich mehr sein.
Deutschlandticket wird teurer
Ab dem 1. Januar 2025 kostet das Deutschlandticket für 58 Euro statt wie bisher für 49 Euro. Mit dem Deutschlandticket können Reisende deutschlandweit sämtliche öffentlichen Regional- und Nahverkehrsmittel nutzen. Das Ticket wird als Abo angeboten, ist aber monatlich kündbar. Besonders Pendler*innen profitieren oft davon, während Gelegenheitsfahrer*innen gut kalkulieren sollten. Verbraucherzentralen raten, das Ticket bei geringer Nutzung vorübergehend zu kündigen und später bei Bedarf wieder zu buchen.
Änderungen bei der Deutschen Post
Ab Januar 2025 steigen bei der Deutschen Post die Preise für:
- Standardbriefe von 85 Cent auf 95 Cent
- Postkarten von 70 Cent auf 95 Cent
- Kompaktbriefe von 1,00 Euro auf 1,10 Euro
- Großbriefe von 1,60 Euro auf 1,80 Euro
- Maxibriefe von 2,75 Euro auf 2,90 Euro
- Päckchen S von 3,99 Euro auf 4,19 Euro
- Päckchen M von 4,79 Euro auf 5,19 Euro
- Pakete bis 5 Kg von 6,99 Euro auf 7,69 Euro
Nur größere Pakete und Einschreiben gibt es weiterhin zum alten Preis. Außerdem räumt die Post noch etwas auf und schafft folgende Produkte ab: Einschreiben Eigenhändig, Prio und per Nachnahme.
Auch auf der gesetzlichen Ebene tut sich was im nächsten Jahr:
- Ab 2025 müssen 95 Prozent der Briefe erst am dritten Tag nach Einwurf ankommen, statt wie bisher am ersten oder zweiten Tag.
- Pakete dürfen nur noch zum nächstmöglichen Hinterlegungsort gebracht werden, wenn sie nicht zugestellt werden können.
- Ein Digitaler Atlas der Bundesnetzagentur bietet künftig eine Übersicht zur Postinfrastruktur, etwa zu barrierefreien Angeboten.
Keine Amalgam-Füllungen mehr
Die EU verbietet im Jahr 2025 Zahnfüllungen aus Amalgam. Auch in Deutschland darf der Stoff deswegen ab dem 1. Januar nicht mehr verwendet werden (außer, es gibt zwingende medizinische Gründe). Stattdessen gibt es Füllungen aus einfachem Kunststoff oder Glas-Zement, die allerdings nicht sehr lange halten.
Kassenpatient*innen, die eine längerlebige Komposit-Füllung möchten, müssen wahrscheinlich bei den meisten Behandlungen nach wie vor zuzahlen – oder eine private Zusatzversicherung abschließen. Wer bereits Amalgam im Mund hat, braucht sich aber keine Sorgen zu machen: Alte Füllungen werden nach wie vor nur ersetzt, wenn sie kaputt sind.
Einführung der elektronischen Patientenakte
Ab 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Hintergrund: Sie soll die bisherige Papierdokumentation ablösen und medizinische Daten zentral digital bündeln. Dadurch werden Arztpraxen, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen besser vernetzt und erhalten schneller Zugriff auf wichtige Informationen.
Auch die Wissenschaft und Forschung soll durch den vereinfachten Zugang zu anonymisierten Daten profitieren. Die Einführung startet in zwei Modellregionen, bevor die ePA ab März 2025 deutschlandweit verfügbar wird.
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