Mindestlohn, CO₂-Steuer, Elterngeld: Die wichtigsten Änderungen im Jahr 2024
Und wieder ist ein Jahr vorbei. Ein Jahr, bei dem unser Geldbeutel aufgrund der höheren Inflation ganz schön belastet wurde. Ob 2024 Entlastung bringt? Immerhin bedeutet der Jahreswechsel für viele Menschen mehr Geld im Job und mehr Förderung vom Staat. Andererseits laufen manche Förderungen und Steuerentlastungen aus. Welche das sind und was sich 2024 sonst noch ändert, erfährst du in diesem Ratgeber.
Themen in diesem Artikel
- Energie und Umwelt: CO₂-Steuer, Heizung und E-Autos
- Steuern 2024: Die wichtigsten Änderungen
- Arbeit: Gesetzlicher Mindestlohn 2024, Minijob & Co.
- Altersvorsorge und Ruhestand: Was ändert sich 2024 bei der Rente?
- Familie: Elterngeld, Kindergrundsicherung und Kinderfreibetrag
- Sonstiges: Führerschein, Milchpfandflaschen und Tethered Caps
Auf den Punkt
- Ab 2024 dürfen nur Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent über erneuerbare Energien heizen.
- Es werden nur noch Elektroautos bis zum Nettolistenpreis von 45.000 Euro vom Staat gefördert.
- Die CO₂-Steuer steigt von 30 Euro auf 40 Euro pro Tonne.
- Der Steuergrundfreibetrag wird von 10.908 Euro auf 11.604 Euro angehoben.
- Restaurants müssen wieder 19 Prozent statt 7 Prozent Umsatzsteuer abführen.
- Beim Regelsatz in der Sozialhilfe und beim Bürgergeld gibt es ein Plus von 61 Euro pro Monat. Der Satz wird von 502 Euro auf 563 Euro erhöht.
- Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich um 41 Cent auf 12,41 Euro.
Energie und Umwelt: CO₂-Steuer, Heizung und E-Autos
Die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen – und die Menschen spüren das im Geldbeutel. Der Klimawandel bleibt ebenfalls ein wichtiges Thema. Deswegen führt die Bundesregierung im Jahr 2024 einige Maßnahmen neu ein und verlängert andere.
CO₂-Steuer ab 2024
Der Preis für das Heizen und Tanken mit fossilen Brennstoffen steigt zum 1. Januar von derzeit 30 Euro auf 40 Euro pro Tonne. Für das Jahr 2025 ist derzeit eine Erhöhung auf 50 Euro geplant, und für 2026 auf 65 Euro. Für 2024 bedeutet das zunächst für Autofahrer*innen, Verbraucher*innen und Co., dass sie wieder tiefer in die Tasche greifen müssen: Gemäß dem Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie wird Benzin und Diesel um etwa drei Cent pro Liter teurer. Wer mit Heizöl und Erdgas heizt, muss dann ebenfalls mit höheren Kosten rechnen.
Übrigens: Der CO₂-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas wurde in Deutschland im Jahr 2021 mit 25 Euro pro Tonne eingeführt – mit dem (Klima-)Ziel, den Verbrauch zu drosseln und so den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.
Preisbremsen für Energie
Gas- und Strompreisbremsen sollen die erhöhten Energiekosten abfedern. Sie wurden im März 2023 eingeführt, doch gelten sie rückwirkend für Januar und Februar. Vorgesehen ist, die Preise auf einem bestimmten Niveau zu halten. Allerdings nicht für den gesamten Bedarf. Die Bremsen gelten nur für 80 Prozent deines Verbrauchs aus dem Vorjahr. Bis zu dieser Menge sind folgende Höchstpreise festgesetzt.
- Gas: 12,0 Cent pro Kilowattstunde
- Fernwärme: 9,5 Cent pro Kilowattstunde
- Strom: 40 Cent pro Kilowattstunde
Was über die 80-Prozent-Grenze hinausgeht, kostet dich den aktuellen Marktpreis. Die Bundesregierung hat die Laufzeit der Preisbremsen bis zum 1. März 2024 verlängert.
Heizung, Strom, Sprit: So sparst du Kosten
In diesen KlarMacher Ratgebern bekommst du viele nützliche Tipps, wie du deine Energiekosten senken und gleichzeitig die Umwelt schonen kannst:
- Strom sparen: Mit diesen Tipps senkst du die Kosten
- Heizkosten sparen: 9 Tipps für warme Füße für weniger Geld
- Wie lassen sich mit weniger Kraftstoff mehr Kilometer fahren?
- Energie sparen: So viel bringen neue Haushaltsgeräte
Heizung: Strengere gesetzliche Vorschriften ab 2024
Die Bundesregierung plante ursprünglich ein Gesetz einzuführen, dass die Immobilieneigentümer*innen dazu verpflichtet, bestehende Öl- und Gasheizungen auszutauschen. Stattdessen gilt ab dem Jahr 2024 für neu eingebaute Heizungen, dass sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regelung kommt mit dem Gebäudeenergiegesetz.
Doch wie so oft: Keine Regel ohne Ausnahmen. Reparaturen sollen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, es sind Übergangsfristen geplant sowie Härtefallregelungen – beispielsweise, wenn:
- die Hausbesitzer*innen über 80 Jahre alt sind. Der Umstieg auf erneuerbares Heizen ist dann erst für die Erb*innen des Hauses oder Käufer*innen verpflichtend und das wiederum mit einer Übergangsfrist.
- die Kosten für die Erneuerung der Heizung in Bezug auf den Gebäudewert unverhältnismäßig hoch sind.
Die Steuervergünstigungen für die Umrüstung auf eine umweltfreundlichere Heizung bleiben. Mehr zu den einzelnen Heizungsförderungen erfährst du in diesem Infoblatt der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Austausch von Heizungen ab 2024: Regierung einigt sich auf Details im Heizungsstreit
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Das 49-Euro-Ticket bleibt noch
Wer auf das eigene Auto verzichtet und mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, verbraucht weniger Energie und schont damit die Natur. Den umweltfreundlichen Umstieg auf Busse und Bahnen erleichterte die Bundesregierung zunächst im Jahr 2022 mit dem 9-Euro-Ticket und dann im Jahr 2023 mit dem Deutschlandticket für 49 Euro im Monat.
Mit dem 49-Euro-Ticket können Reisende deutschlandweit sämtliche öffentlichen Regional- und Nahverkehrsmittel nutzen. Das Angebot bleibt auch 2024 bestehen – allerdings nur bis Anfang Mai zum Preis von 49 Euro. Danach könnte es teurer werden – wie viel, ist noch unklar. Das Verkehrsministerium soll bis zum 1. Mai 2024 das zukünftige Konzept für das Deutschlandticket erstellen.
Umweltbonus nur für bestimmte E-Autos
Die Bundesregierung fährt die finanzielle Unterstützung beim Kauf von E-Autos 2024 weiter zurück. Künftig gibt es nur noch Zuschüsse für reine Elektroautos bis zum Nettolistenpreis von 45.000 Euro. Teurere Fahrzeuge werden nicht mehr gefördert. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Fahrzeugtyp – Neufahrzeug, Gebrauchtwagen oder Leasingauto – und beträgt zwischen 1.800 und 4.500 Euro. Für Plug-in-Hybridautos gibt es schon seit dem 1. Januar 2023 keinen Zuschuss mehr.
Übrigens: Mit welchen Kosten du beim Laden eines E-Autos rechnen kannst, liest du hier.
Steuern 2024: Die wichtigsten Änderungen
Auch hinsichtlich der Regelungen in den Bereichen Job und Steuern tut sich einiges im nächsten Jahr. Dazu zählen vor allem die Anpassung der Steuerfreibeträge, Pfändungsfreigrenzen und höhere Regelsatze für das Bürgergeld und die Sozialhilfe.
Übrigens: Diese Änderungen sind dem sogenannten Wachstumschancengesetz zu verdanken.
Welche Steuerentlastungen bringt das Jahr 2024?
Im Jahr 2024 steigt der steuerliche Grundfreibetrag um 876 Euro – von 10.908 Euro auf 11.604 Euro. Bis zu diesen Beträgen müssen keine Steuern gezahlt werden. Dieser Betrag wird wegen der Inflation in der Regel jährlich angepasst. Außerdem ändert sich 2024 steuerlich noch Folgendes:
- Verpflegungsmehraufwand: Die Pauschbeträge werden von 14 auf 15 Euro beziehungsweise von 28 auf 30 Euro angehoben.
- Miet- und Pachteinnahmen: Hier wird eine neue Freigrenze von 1.000 Euro eingeführt.
- Private Veräußerungsgeschäfte: Die Freigrenze steigt von 600 auf 1.000 Euro.
Übrigens: Was der Unterschied zwischen einer Freigrenze und einem Freibetrag ist, liest du in diesem Ratgeber: „Steuerfreibeträge: Was ist das und welche gibt es?”.
Spitzensteuersatz erhöht sich
Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wurde bislang bei Jahreseinkommen ab 62.810 Euro erhoben. Vom 1. Januar 2024 an wird die Grenze auf 66.761 Euro erhöht.
Der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent (ab rund 278.000 Euro) bleibt vorerst unangetastet.
Restaurants: Steuerermäßigung läuft 2024 aus
Viele Restaurants werden im Jahr 2024 ihre Preise erhöhen. Warum? Seit Juli 2020 gilt für die Gastronomie der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Diese Maßnahme wurde eingeführt, um die Verpflegungsdienstleistungen während der Pandemie finanziell zu entlasten. Ende des Jahres 2023 läuft diese Regelung aus und es gilt für das Gastronomiegewerbe wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.
Mehrwertsteuer-Chaos: Wann 7 und wann 19 Prozent?! | Marktcheck SWR
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Arbeit: Gesetzlicher Mindestlohn 2024, Minijob & Co.
Das Bürgergeld löste am 1. Januar 2023 das bisherige Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ab – die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Sozialhilfe hingegen umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt bei Erwerbsminderung und die Grundsicherung im Alter. Mit dem Jahreswechsel ändern sich erneut die jeweiligen Regelsätze und noch mehr.
Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe
Am 1. Januar 2024 erhöht sich der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene um 61 Euro von 502 Euro auf 563 Euro. Auch Lebenspartner*innen bekommen mehr Geld: 506 Euro statt bisher 451 Euro. Und volljährige Menschen, die in einer Einrichtung leben, erhalten 451 Euro statt 402 Euro.
Für Kinder gibt es ebenfalls eine Aufstockung:
- 14- bis 17-Jährige erhalten 471 Euro (bisher 420 Euro)
- 6- bis 13-Jährige 390 Euro (bisher 348 Euro)
- Kleinkinder bis fünf Jahre 357 Euro (bisher 318 Euro).
Freibeträge für Vermögen
Seit dem 1. Januar 2023 gelten für das Vermögen von Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger*innen folgende Freibeträge:
Verdienstfreibeträge
- Die ersten 100 Euro eines Arbeitseinkommens werden nicht vom Bürgergeld abgezogen.
- Wer monatlich zwischen 100 und 520 Euro verdient, kann zusätzlich zu den 100 Euro noch 20 Prozent davon behalten.
- Wer monatlich zwischen 520 und 1.000 Euro dazuverdient, kann 30 Prozent davon behalten.
Vermögensfreibeträge
- Ersparnisse von bis zu 15.000 Euro pro Person sind geschützt. Das bedeutet, das Bürgergeld gibt es auch dann, wenn jemand diese Summe zur Verfügung hat.
- Im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges bleiben auch Vermögen bis zu 40.000 Euro unangetastet, plus 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt.
Gesetzlicher Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Januar 2024 um 41 Cent auf 12,41 Euro pro Stunde. Eine weitere Erhöhung ist für 2025 geplant: auf 12,82 Euro.
Geringfügigkeitsgrenze beim Minijob
Minijobber*innen dürfen ab 2024 monatlich bis 538 Euro verdienen, ohne Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. 2025 wird diese sogenannte Verdienstgrenze für Minijobs wegen der weiteren Erhöhung des Mindestlohns auf 556 Euro pro Monat angepasst. Bisher lag sie bei 520 Euro pro Monat. Das bedeutet aber auch, dass sich die Untergrenze zum Midijob von 520,01 Euro auf 538,01 Euro verschiebt. Die Obergrenze von 2.000 Euro bleibt unverändert.
Beitragsbemessungsgrenzen
Zum 1. Januar 2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen – in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung von 7.100 Euro auf 7.450 Euro im Monat in den östlichen Bundesländern und von und in den westlichen von 7.300 Euro auf 7.550 Euro. Und bei der gesetzlichen Krankenversicherung von 4.987,50 Euro auf 5.175 Euro pro Monat – die Grenze gilt für Ost und West.
Versicherungspflichtgrenze
Ob du dich privat versichern kannst, hängt von der Höhe von deinem Einkommen und der Versicherungspflichtgrenze ab. Denn bis zu der Grenze bist du automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Zum 1. Januar 2024 steigt sie auf 5.775 Euro pro Monat beziehungsweise 69.300 Euro pro Jahr. Verdienst du mehr, darfst du zwischen privaten oder gesetzlichen Krankenkassen wählen.
Mehr über die Versicherungspflichtgrenze erfährst du in diesem Ratgeber: „Krankenkasse: Ab wann darfst du dich privat versichern?".
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Altersvorsorge und Ruhestand: Was ändert sich 2024 bei der Rente?
Mehr Geld wird es 2024 auch für Ruheständler*innen geben – in den alten und den neuen Bundesländern. Außerdem tut sich etwas bei der Erwerbsminderungsrente und den Freibeträgen für die betriebliche Altersvorsorge.
Wie hoch ist die Rentenerhöhung 2024?
Zum 1. Juli 2023 wurden die Rentenwerte – ein Jahr früher als geplant – im Osten und Westen auf ein einheitliches Niveau gebracht: Dies entspricht einer Erhöhung von rund 4,4 Prozent im Westen und knapp 5,9 Prozent im Osten.
Zum 1. Juli 2024 steigen die Renten voraussichtlich um weitere 3,5 Prozent. Die Bundesregierung will den Prozentsatz für die Rentenerhöhung im Frühling 2024 festlegen.
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Was ändert sich 2024 bei der Erwerbminderungsrente?
Eine weitere Änderung kommt ebenfalls im Juli 2024: Die Bezieher*innen der Erwerbsminderungsrente können mit mehr Geld rechnen. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem Rentenbeginn: Wer zwischen 2001 und Juni 2014 erstmals die Erwerbminderungsrente erhielt, bekommt 7,5 Prozent mehr, bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 gibt es einen Zuschuss von 4,5 Prozent. Berechtigte Personen müssen keinen Antrag stellen, die Rentenversicherung überweist den Zuschlag automatisch.
Höhere Steuerförderbeträge bei der bAV
Wer fürs Alter eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) betreibt, profitiert 2024 von erhöhten steuerlichen Förderbeträgen für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Die steigen von 584 Euro auf 604 Euro. So viel darf jede:r pro Monat vom Bruttogehalt in die Rentenkasse stecken, ohne dass darauf noch Steuern fällig werden. Parallel wird der sozialversicherungsfreie Beitrag von 292 Euro auf 302 Euro monatlich angehoben. Ausgenommen davon sind pauschal besteuerte Direktversicherungen und Pensionskassen.
Außerdem gilt der höhere sozialversicherungsfreie Förderbetrag ab Januar 2024 auch für Unterstützungskassen und Direktzusagen im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Auch hier wird er von monatlich 292 Euro auf 302 Euro aufgestockt.
Höherer Freibetrag für die Betriebsrente 2024
Gute Nachrichten gibt es für alle, die eine Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge beziehen. Dafür werden Beiträge für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Aber es gibt einen Freibetrag – Rentner*innen müssen nur Krankenkassenbeiträge entrichten, die diesen Freibetrag übersteigen. Und der erhöht sich 2024 von monatlich 169,75 auf 176,75 Euro im Westen und von 164,50 Euro auf 173,25 Euro im Osten.
Bei der Pflegeversicherung erhöht sich die Freigrenze auf 176,75 Euro monatlich. Erst wenn deine Betriebsrente diese Grenze überschreitet, musst du Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen – aber dann von der vollen Betriebsrente.
Wichtig: Der Freibetrag für die Krankenkasse und die Freigrenze für die Pflegeversicherung gelten nur für Pflichtversicherte, nicht für freiwillig Versicherte.
Familie: Elterngeld, Kindergrundsicherung und Kinderfreibetrag
Auch für Familien mit Nachwuchs stehen im Jahr 2024 ein paar wichtige Änderungen an.
Höherer Kinderfreibetrag
Auch dieser soll im neuen Jahr erhöht ausfallen. Und zwar steigt der Kinderfreibetrag zum 1. Januar 2024 von 6.024 auf 6.384 Euro (3306 je Elternteil) pro Jahr. Der zusätzliche Freibetrag für den Betreuungs- und Ausbildungsbedarf der Kinder liegt im Jahr 2024 weiterhin bei 2928 Euro (1464 Euro je Elternteil).
Änderung beim Elterngeld 2024
Bislang konnten Eltern mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von bis zu 300.000 Euro und Alleinerziehende mit bis zu 250.000 Euro Elterngeld beantragen. Am 1. April 2024 ändert sich das: Die Einkommensgrenze für die staatliche Lohnersatzleistung sinkt für Paare auf 200.000 Euro. Und im Jahr 2025 auf 175.000 Euro für Paare und 150.000 Euro für Alleinerziehende. Damit werden künftig weniger Eltern Anspruch auf Elterngeld haben.
Erst im Jahr 2025: Kindergrundsicherung statt Kindergeld
Das Kindergeld ist im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2022 durchschnittlich um 13 Prozent angestiegen. Familien bekommen für jedes Kind jeweils 250 Euro monatlich. Für 2024 ist keine weitere Erhöhung des Kindesgeldes geplant, aber für 2025 soll dieser staatliche Zuschuss durch die Kindergrundsicherung ersetzt werden.
Mehr finanzielle Unterstützung für Schulbedarf
Ab dem Jahr 2024 gibt es im ersten Schulhalbjahr 130 Euro statt wie bisher 116 Euro und im zweiten 65 Euro statt 58 Euro für den persönlichen Schulbedarf. Dazu gehören beispielsweise Schreibwaren, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte und Bastelmaterial. Diese Finanzspritze kommt Kindern und jungen Menschen zugute, die oder deren Erziehungsberechtigte Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen.
Sonstiges: Führerschein, Milchpfandflaschen und Tethered Caps
Führerschein Änderungen 2024
Nicht mehr viel Zeit haben Führerscheininhaber*innen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden. Sie müssen ihre graue oder rosafarbene Fahrerlaubnis umtauschen. Ab spätestens 19. Januar 2024 brauchen sie den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein im EC-Karten-Format. Alle, die 1971 oder später geboren wurden, haben noch bis zum 19. Januar 2025 Zeit.
Was ändert sich 2024 bei Pfandflaschen?
Für die meisten Flaschen in Deutschland zahlen Verbraucher*innen bereits Pfand. 2024 werden noch zusätzlich PET-Einwegflaschen für Milch und trinkbare Milchprodukte (bis zu drei Litern) pfandpflichtig.
Außerdem müssen ab dem 1. Juli 2024 plastikbasierte Getränkeverpackungen Verschlusskappen haben, die sie sich nicht von der Verpackung lösen lassen, das sind sogenannte Tethered Caps. Diese Änderung wurde aufgrund einer neuen EU-Verordnung eingeführt, um die Anzahl der Deckel zu reduzieren, die in freier Natur landen.
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