Steuern berechnen – ganz einfach, mit einem Online-Steuerrechner
Du hast ein neues attraktives Jobangebot oder eine Gehaltserhöhung bekommen? Das ist großartig. Weniger großartig ist, dass dann davon auch mehr Steuern abgehen. Doch wie viel genau? Schließlich möchtest du ja wissen, was du im Vergleich zum alten Gehalt mehr hast. Beim Berechnen deiner Steuern helfen dir Steuerrechner. Die gibt es online kostenlos. Wir erklären dir, was du dazu wissen musst.
Themen in diesem Artikel
- Welche Steuer möchtest du berechnen?
- Beispiel Lohnsteuer berechnen – mit dem Steuerrechner vom BmF
- Zum Schluss – noch ein Steuerspartipp
Auf den Punkt
- Das Bundesministerium für Finanzen (BmF) stellt auf seiner Website einen kostenlosen Lohnsteuer- und Einkommenssteuerrechner zur Verfügung.
- Die Lohnsteuer ist nicht dasselbe wie die Einkommensteuer, sondern eine Unterart von ihr.
- Feststehende Steuerfreibeträge wie der Grundfreibetrag berücksichtigt der Steuerrechner vom BmF automatisch.
Welche Steuer möchtest du berechnen?
Auf die Frage „Wie viel Steuern muss ich zahlen?” lautet die Antwort: Das kommt darauf an! Denn: Steuern sind nicht gleich Steuern – es gibt unterschiedliche Steuerarten. Und die sind fällig auf unterschiedliche Einkünfte, Ausgaben und so weiter. So zahlst du für ...
- dein Auto die Kfz-Steuer.
- deine Dividenden die Kapitalertragssteuer.
- dein Einkommen die Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer.
- deine Einkäufe die Umsatzsteuer.
Jede Steuerart wird anders bemessen. Am Beispiel der Lohnsteuer zeigen wir, wie du die Höhe deiner Steuer berechnen kannst.
Die Lohnsteuer ist eine Unterkategorie der Einkommensteuer. Die müssen alle Personen zahlen, die ein Einkommen beziehen oder andere Einnahmen erwirtschaften. Das kann Geld aus einer selbstständigen Tätigkeit oder einer Untervermietung sein. Die Lohnsteuer aber zahlen nur Angestellte.
Beispiel Lohnsteuer berechnen – mit dem Steuerrechner vom BmF
Der Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BmF) berücksichtigt automatisch feststehende Steuerfreibeträge, die dein steuerpflichtiges Einkommen verringern. Das bezieht den Grundfreibetrag ein, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und gegebenenfalls den Entlastungsbetrag für Alleinstehende (siehe folgenden Kasten).
Wie hoch sind der Grundfreibetrag, die Werbungskosten-Pauschale und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Der wichtigste Steuerfreibetrag ist der Grundfreibetrag. Er markiert eine Einkommensgrenze, bis zu der du keine Steuern zahlen musst. In der Regel wird die Grenze von Jahr zu Jahr angepasst:
- Im Jahr 2021 betrug der Grundfreibetrag 9.744 Euro für Singles, 19.488 Euro für Verheiratete.
- Im Jahr 2022 betrug er 10.347 Euro für Singles, 20.694 Euro für Verheiratete.
- Im Jahr 2023 beträgt er 10.908 Euro für Singles, 21.816 Euro für Verheiratete.
- Ab 2024 liegt er bei 11.604 Euro für Singles beziehungsweise bei 23.208 Euro für Verheiratete.
Für Angestellte und Selbstständige gilt außerdem noch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, besser bekannt als Werbungskosten-Pauschale. Das ist ein pauschaler Steuerfreibetrag für berufsbedingte Ausgaben. Für die Steuerjahre bis 2021 betrug die Pauschale 1.000 Euro, im Jahr 2022 wurde sie auf 1.200 Euro erhöht und 2023 beträgt sie 1.230 Euro.
Seit dem 1. Januar 2023 liegt der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei 4.260 Euro.
Wir nutzen für unsere Anleitung den Steuerrechner vom BmF, aber du kannst auch andere verwenden. Der Lohnsteuerrechner vom BmF ist kein Brutto-Netto-Rechner. Das bedeutet, dass er nicht dein Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge berechnet.
Übrigens: Hast du neben deinem Gehalt oder Lohn Einkünfte aus anderen Quellen? Beispielsweise, weil du eine Immobilie vermietest oder einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehst? Dann wird auf dieses Geld keine Lohnsteuer, sondern Einkommensteuer fällig. Die kannst du ebenfalls mit dem Steuerrechner vom Bundesfinanzministerium berechnen.
Schritt eins: Steuerjahr wählen
Wähle das Jahr aus, für das du deine Lohnsteuer berechnen möchtest. Bei dem BmF-Rechner kannst du das rückwirkend bis zum Jahr 2019 machen. (Stand: November 2023)
Schritt zwei: Allgemeine Steuermerkmale eingeben
Zu den allgemeinen Besteuerungsmerkmalen gehören:
- dein Geburtsjahr
- deine Lohnsteuerklasse
- die Anzahl deiner Kinderfreibeträge. Hier gilt: Bei Paaren mit zwei Kindern steht jedem Elternteil ein ganzer Kinderfreibetrag zu, also 1,0. Ab drei Kindern bekommt jede erziehungsberechtigte Person einen Anteil von 1,5 und so fort.
- die Kirchensteuer, sofern du sie zahlst
Übrigens: Wenn du dir bei den Angaben nicht sicher bist, klicke oben rechts auf das kleine „i” im grauen Dreieck. Dann erhältst du zusätzliche Informationen.
Schritt drei: Bruttolohn berechnen
In diesem Schritt kannst du aussuchen, ob du deinen Bruttolohn für einen Tag, eine Woche, einen Monat oder ein Jahr berechnen möchtest. Bedenke dabei, dass auch Sonderzahlungen steuerpflichtig sind. Das gilt für Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und zusätzliche Monatsgehälter. Die musst du zu dem jeweiligen normalen Lohn addieren.
Falls zutreffend, gibst du hier auch deine Versorgungsbezüge an. Dazu gehören zum Beispiel die Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenbezüge.
Für den Extra-Euro zwischendurch
Klar, Geld anlegen und Zinsen kassieren ist prima. Aber ans Festgeld kommt man im Notfall nicht heran. Ein Sparbuch bringt kaum Ertrag. Die Lösung: Das TagesGeld der Hanseatic Bank mit attraktiven Zinsen. Und trotzdem ist das Geld täglich verfügbar. Für einen Sonderwunsch – oder falls etwas mal nicht nach Wunsch läuft.
Schritt vier: Informationen zu Renten- und Krankenversicherungen prüfen
Treffen hier die Voreinstellungen auf dich zu? Wenn nicht, dann musst du sie anpassen. Im ersten Feld kannst du wählen zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) West und der gesetzlichen RV Ost. Bist du privat krankenversichert, dann wählst du hier „keine gesetzliche RV” und gibst im letzten Feld die Höhe deiner monatlichen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung an.
Schritt fünf: Weitere Freibeträge eingeben
Der vierte Abschnitt heißt etwas umständlich „Für die Berechnung der Lohnsteuer sind vom Arbeitslohn für den angegebenen Lohnzahlungszeitraum abzuziehen”. Damit sind die Steuerfreibeträge gemeint, die nicht automatisch bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt werden, wie die Homeoffice-Pauschale oder die Entfernungspauschale.
Der letzte Abschnitt „Für die Berechnung der Lohnsteuer sind dem Arbeitslohn für den angegebenen Lohnzahlungszeitraum hinzuzurechnen”, ist nur für Angestellte mit mehreren Jobs relevant. Dabei wird abhängig von der Steuerklasse ein Freibetrag (VI) oder ein sogenannter Hinzurechnungsbetrag berücksichtigt. Wenn das auf dich zutrifft, musst du nachschauen, welche Arbeitslohngrenze für dich gilt und diese in den Kasten eingeben.
Was sind Freibeträge? – Finanzisch für Anfängerinnen und Anfänger
Meine Zustimmung kann ich jederzeit unter Datenschutz widerrufen.
Letzter Schritt: Lohnsteuer berechnen
Du hast alle Angaben gemacht? Dann klicke auf „Berechnen”. Anschließend erfährst du, wie viel Steuern du pro Tag, Woche, Monat oder Jahr zahlen musst.
Übrigens: Die Steuer steigt bei höherem Einkommen nicht gleichmäßig an. Näheres dazu erfährst du im Artikel „Steuerprogression: Was bedeutet das?“.
Zum Schluss – noch ein Steuerspartipp
Die Summe an Steuern findest du ganz schön hoch? Dann schau mal genauer hin, was du noch in deiner Steuererklärung angeben kannst, um deine Steuerlast zu senken. Das können Mitgliedsbeiträge und Spenden an gemeinnützige Organisationen sein oder bestimmte Versicherungen. Mehr dazu erfährst du in diesem Ratgeber „Steuer: Was kann ich absetzen?”.
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