Sozialversicherung: Was zahlst du, was dein Arbeitgeber?
Kennst du das? Du schaust mal genauer auf deine Gehaltsabrechnung – und stutzt: Warum bleibt eigentlich so wenig Netto vom Brutto übrig? Wieso werden Beträge abgezogen? Kann das richtig sein? Keine Sorge, die KlarMacher bringen Licht ins Dunkel der Sozialversicherung und erklären, wer wofür zahlt und was du davon hast.
Themen in diesem Artikel
- Was gehört alles zur Sozialversicherung?
- Sozialversicherung: Pflicht oder Kür?
- Angestellte und Arbeitgeber: Wer zahlt wie viel in die Sozialversicherung?
- Höhe der Sozialabgaben: Wie viel kostet welche Versicherung?
Auf den Punkt
- Die Sozialversicherung soll Bürger*innen in bestimmten Lebenslagen finanziell absichern.
- Sozialabgaben werden sowohl von Angestellten als auch von Arbeitgebern gezahlt.
- Die genaue Höhe der Beiträge ist grundsätzlich vom individuellen Bruttogehalt abhängig.
- Für die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung gelten unterschiedliche Beitragssätze.
Was gehört alles zur Sozialversicherung?
Die gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland umfasst fünf wichtige Zweige, oft informell als „Big Five“ bezeichnet. Diese sind:
- Krankenversicherung (KV)
- Pflegeversicherung (PV)
- Rentenversicherung (RV)
- Unfallversicherung (UV)
- Arbeitslosenversicherung (AV)
Jeder dieser Bereiche deckt ein spezifisches Risiko ab, und zusammen bilden sie die Basis des deutschen Sozialversicherungssystems.
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Sozialversicherung: Pflicht oder Kür?
Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung. Das heißt: Arbeitnehmer*innen sowie Auszubildende sind sozialversicherungspflichtig – bis auf wenige Ausnahmen wie zum Beispiel Minijobber*innen (siehe Infobox). Dahinter steht der Gedanke, dass die Gemeinschaft der versicherten Arbeitnehmer*innen jede einzelne Person in bestimmten Lebenslagen finanziell absichert. Dazu gehören Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit und das Alter.
Wenn du Sozialabgaben zahlst, hast du durch diese Zahlung Anspruch auf unterschiedliche Leistungen. Beispielsweise deckt bei einem Unfall die Unfallversicherung die Behandlungskosten, die Rentenversicherung sorgt im Alter für ein beständiges Einkommen. Doch damit eine umfassende Versorgung aller Versicherten gewährleistet werden kann, braucht es eine verlässliche Finanzierung.
Wer ist sozialversicherungspflichtig?
Wer in Deutschland arbeitet und regelmäßig mehr als 538 Euro im Monat verdient (556 Euro ab 2025) – das ist die Verdienstgrenze für Minijobs), ist sozialversicherungspflichtig. Das gilt auch für Azubis, deren Gehalt unter 325 Euro liegt – hier übernehmen die Arbeitgeber komplett die Beiträge. Studierende, die neben der Uni bis zu 20 Stunden jobben, zahlen zusätzlich in die Rentenkasse ein. Übersteigt die Arbeitszeit 20 Stunden, kommen bei ihnen noch Beiträge zur Arbeitslosen- und Unfallversicherung hinzu. Selbstständige und Freiberufliche müssen sich eigenständig versichern, mit Ausnahme von Künstler*innen, die in die Künstlersozialkasse einzahlen können. Beamt*innen sind von der Sozialversicherungspflicht befreit.
Angestellte und Arbeitgeber: Wer zahlt wie viel in die Sozialversicherung?
Sozialabgaben werden von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebern gezahlt. Bei den meisten Versicherungen mit Ausnahme der Unfallversicherung bezahlen Versicherungspflichtige 50 Prozent des Versicherungsbeitrages. Die andere Hälfte kommt vom Arbeitgeber. Ein Großteil der Beiträge wird direkt vom Bruttoverdienst der Arbeitnehmer*innen abgezogen und fließt dann in die einzelnen Zweige der Sozialversicherung. Der Arbeitgeber wiederum zahlt seinen Anteil zusätzlich zum Bruttolohn.
Höhe der Sozialabgaben: Wie viel kostet welche Versicherung?
Wie viel du in die Sozialversicherung einzahlen musst, hängt von deinem Bruttogehalt ab. Die Beiträge werden prozentual berechnet und direkt von deinem Lohn abgezogen.
Wichtig: Für die Sozialabgaben gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze – das ist der Höchstbetrag des Einkommens, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden; Einkommen darüber bleibt beitragsfrei. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber „Beitragsbemessungsgrenze: Wer drüber kommt, zahlt weniger”.
Rentenversicherung – im Alter abgesichert
Die gesetzliche Rentenversicherung sichert Arbeitnehmer*innen, die in Rente gehen, finanziell ab. Der Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent des Bruttogehalts und wird zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmer*innen getragen. Im Idealfall baust du so nach und nach ein verlässliches Rentenpolster auf.
Arbeitslosenversicherung – wenn der Job weg ist
Mit 2,6 Prozent des Bruttogehalts macht die Arbeitslosenversicherung den kleinsten Teil der Sozialversicherung aus. Auch hier teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen die Kosten. Verlieren Angestellte ihren Job, beziehen sie so das Arbeitslosengeld I. Es beträgt etwa 60 Prozent (mit Kind 67 Prozent) des letzten Nettogehalts.
Für den Extra-Euro zwischendurch
Klar, Geld anlegen und Zinsen kassieren ist prima. Aber ans Festgeld kommt man im Notfall nicht heran. Ein Sparbuch bringt kaum Ertrag. Die Lösung: Das TagesGeld der Hanseatic Bank mit attraktiven Zinsen. Und trotzdem ist das Geld täglich verfügbar. Für einen Sonderwunsch – oder falls etwas mal nicht nach Wunsch läuft.
Pflegeversicherung – Hilfe im Alltag
Die Pflegeversicherung springt ein, wenn Arbeitnehmer*innen oder ihre Angehörigen pflegebedürftig werden. Je nach Pflegegrad werden verschiedene Leistungen übernommen, von der häuslichen Pflege bis zum Platz im Pflegeheim.
Der Arbeitnehmeranteil an der Pflegeversicherung ist genauso hoch wie der Teil, den Arbeitgeber zahlen. Wie hoch genau die Beitragssätze sind, hängt vom Einkommen und der familiären Situation ab:
- Kinderlose Versicherte zahlen 2,3 Prozent ihres Einkommens.
- Eltern mit einem Kind 1,7 Prozent. Mitglieder mit Kindern unter 25 Jahren erhalten ab dem zweiten Kind einen Abschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten, was sich bis zum fünften Kind auf maximal 1,0 Punkte summieren kann. Dieser Abschlag ist jedoch nur bis zum Ende des Monats gültig, in dem das jeweilige Kind 25 Jahre alt wird.
Übrigens: Was ist der Unterschied zwischen Prozent und Prozentpunkten ist, erfährst du in unserem Ratgeber „Prozent und Prozentpunkte: Das ist der Unterschied – ganz einfach erklärt”.
Unfallversicherung – wenn etwas passiert
Die Unfallversicherung greift bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Anders als die anderen Zweige der Sozialversicherung, wird die gesetzliche Unfallversicherung komplett vom Arbeitgeber gezahlt. Für Arbeitnehmer*innen fallen keine Kosten an. Die Höhe des Arbeitgeber-Anteils richten sich nach dem Bruttoeinkommen der Versicherten und nach der Gefahrklasse. Durchschnittlich liegt der Beitragssatz für die Unfallversicherung bei rund 1,3 Prozent (Stand: 2024).
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