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Welche Grenzen gelten für Minijobs?

von Anna Ostrowska, 04.10.2023

Minijobs sind bei vielen beliebt: Sie sind flexibel, unkompliziert für Arbeitgeber und Beschäftigte. On top müssen die meisten Minijobber*innen keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben zahlen – solange sie die Verdienstgrenze oder Zeitgrenze nicht überschreiten. Wo diese Grenzen liegen, wie du deine maximale Arbeitszeit berechnen kannst, welche Ausnahmen es gibt und mehr, erfährst du hier.  

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Es gibt verschiedene Grenzen bei Minijobs: eine Verdienstgrenze für den 520-Euro-Minijob und Zeitgrenzen für den kurzfristigen Minijob. 
  • Die Verdienstgrenze von 520 Euro pro Monat beziehungsweise von 6.240 Euro pro Jahr gilt für den regelmäßigen Durchschnittsverdienst der Minijobber*innen. 
  • In bestimmten Ausnahmefällen, wie etwa die unvorhersehbare Krankheit von Arbeitskolleg*innen, darf die Verdienstgrenze bis zu zweimal im Jahr überschritten werden – aber maximal um bis zu 1.040 Euro. 
  • Beim kurzfristigen Minijob gibt es keine Verdienstgrenze, sondern zeitliche Beschränkungen von maximal 70 Arbeitstagen pro Jahr oder drei Monaten hintereinander. 

 

Verdienstgrenze beim 520-Euro-Minijob

Bei dem 520-Euro-Minijob gibt der Gesetzgeber nicht vor, wie viel du maximal arbeiten darfst. Aber, wie viel du verdienen darfst. Der trockene Fachbegriff für diese Verdienstgrenze beziehungsweis Gehaltsgrenze ist die Geringfügigkeitsgrenze. Diese beträgt 520 Euro – daher der Name 520-Euro-Job. Aber: Die Grenze gilt für den durchschnittlichen Verdienst. Für ein ganzes Jahr liegt die Verdienstgrenze bei 6.240 Euro (12 x 520 Euro).  

Wichtig: Sonderzahlungen wie beispielsweise Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zählen zum Minijobeinkommen! 

Sobald du in einem Jahr mehr verdienst, musst du Beiträge in die Sozialversicherung zahlen, zum Beispiel in die Rentenversicherung. Wenn du monatlich zwischen 520,01 Euro und 2.000 Euro verdienst, hast du einen sogenannten sozialversicherungspflichtigen Midijob doch auch hier gilt: keine Regel ohne Ausnahmen. Mehr zu diesen Sonderfällen liest du weiter unten in diesem Kapitel

Übrigens: Der 520-Euro-Minijob wird ebenfalls als geringfügige Beschäftigung bezeichnet. 

Zeitgrenzen beim kurzfristigen Minijob

Bei dem kurzfristigen Minijob gibt es keine Verdienstgrenze. Stattdessen ist deine Arbeitszeit vom Gesetzgeber begrenzt: Kurzfristige Minijobber*innen dürfen pro Jahr maximal 70 Tage oder drei Monate am Stück arbeiten. Dauert das Arbeitsverhältnis länger an, ist es kein kurzfristiger Minijob mehr. Je nachdem, wie viel du verdienst, ist es dann eine geringfügige Beschäftigung oder schon ein Midijob. 

Übrigens: Kurzfristige Beschäftigungen sind oft typische Ferienjobs oder Saisonarbeiten. 

Eine junge Frau mit Schürze überreicht im Eisladen an einen Kunden zwei Waffeln mit Eiskugeln
© istock/andresr/2018  Für kurzfristige Minijobber*innen – das sind oft saisonal Beschäftigte – gibt es keine Verdienstgrenze, nur Grenzen für die Arbeitszeit: maximal drei Monaten am Stück oder 70 Tage pro Jahr.

Mindestlohn und maximale Arbeitsstunden

Geringfügig und kurzfristig Beschäftigte haben das Recht auf den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 12 Euro die Stunde (Stand: September 2023). Das bedeutet auch, dass 520-Euro-Minijobber*innen aktuell höchstens 43,33 Stunden pro Monat (43 Stunden und 20 Minuten) arbeiten dürfen – also durchschnittlich knapp 10 Stunden pro Woche. Wer aufs Jahr gerechnet mehr Stunden arbeitet, überschreitet mit dem Mindestlohn die Verdienstgrenze. Und hat damit in der Regel auch keinen Minijob mehr, sondern einen sozialversicherungspflichtigen Job mit den entsprechenden Abgaben.  

Bekommen die geringfügig Beschäftigten dagegen mehr als den Mindestlohn, reduzieren sich die erlaubten Arbeitsstunden – weil sie bereits mit weniger Arbeitsstunden die Verdienstgrenze erreichen. Generell gilt dennoch: Es gibt beim 520-Euro-Minijob keine Grenze für die Stunden an sich, nur eben die Verdienstgrenze. 

Es gibt ein paar wenige Ausnahmen, für die in der Regel kein Mindestlohn gilt. Dazu gehören Schüler*innen, Auszubildende, Praktikant*innen und Ehrenamtliche. Sie könnten also theoretisch mehr als 10 Stunden pro Woche arbeiten, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten.  

Wann steigt der gesetzliche Mindestlohn?

Wann steigt der gesetzliche Mindestlohn?

Die Bundesregierung hat angekündigt, den gesetzlichen Mindestlohn am 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro zu erhöhen und im Jahr 2025 auf 12,82 Euro.

Beispielrechnung für die Arbeitszeit beim 520-Euro-Minijob

Du kannst deine maximale Stundenanzahl pro Monat folgendermaßen berechnen: Die Geringfügigkeitsgrenze geteilt durch deinen Stundenlohn ergibt deine erlaubte Stundenzahl. Angenommen, du verdienst 14 Euro pro Stunde. Dann teilst du 520 Euro durch 14. Das ergibt 37,14 Stunden. Wenn du also keine Beiträge an die Sozialversicherung zahlen möchtest, darfst du nicht mehr als durchschnittlich 37,14 Stunden pro Monat arbeiten beziehungsweise 445,68 Stunden im Jahr.  

Aber, wie schon vorhin erwähnt: Es gibt Ausnahmen. Mehr dazu liest du im nächsten Kapitel.  

Verdienstgrenze Minijob: Ist das Überschreiten erlaubt? 

Zum 1. Januar 2023 hat sich zum Stand in diesem Video folgende Änderung ergeben: Die obere Grenze für den Midijob liegt nun bei 2.000 Euro (Stand: September 2023). 

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Ausnahmen bei den Minijob-Grenzen

In bestimmten Fällen bleibt ein Minijob auch dann ein sozialversicherungsfreier Minijob, wenn die Verdienstgrenze überschritten wurde und umgekehrt: Obwohl du weniger als 6.240 Euro pro Jahr verdienst, kann es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handeln. 

Verdienstgrenze unvorhersehbar und gelegentlich überschritten

Wenn Minijobber*innen gelegentlich oder aufgrund einer nicht erwarteten Situation die Grenze überschreiten, ist das meist kein Problem.  

Doch was heißt gelegentlich? Maximal in zwei Monaten in einem Zeitraum von zwölf Monaten. In diesen zwei Monaten darfst du doppelt so viel verdienen: also 1.040 Euro statt 520 Euro – aber nicht mehr! 

Entscheidend ist, dass der Grund für die Mehrarbeit und den Extra-Lohn nicht vorhersehbar war. Das kann zum Beispiel sein, wenn du für kranke Arbeitskolleg*innen einspringen musstest. Und du hast dadurch in einem Monat 1.000 Euro statt der üblichen 520 Euro verdient. Am Ende des Jahres hast du durch deinen Minijob statt 6.240 Euro unerwartet 6.720 Euro verdient – also 480 Euro über der Höchstgrenze. Trotzdem bleibt dein Job ein sozialversicherungsfreier Minijob, weil du nur in einem Monat und unvorhersehbar die zulässige Gehaltsgrenze überschritten hast. 

Verdienst fällt sehr unterschiedlich hoch aus

Anders sieht es aus, wenn dein Verdienst erheblich schwankt. Obwohl dein geschätzter Jahresverdienst die Grenze für eine geringfügige Beschäftigung nicht überschreitet, kann es passieren, dass du nicht als Minijobber*in zählst. Das kann der Fall sein, wenn du ein paar Monate sehr viel und ein paar Monate sehr wenig oder gar nicht arbeitest und dein Verdienst entsprechend unterschiedlich hoch ausfällt. 

Beispiel: Du arbeitest in einem Biergarten. Im Winter und Herbst verdienst du dort kaum etwas, dafür umso mehr im Frühling und Sommer: Im Mai, Juni, Juli und August hast du monatlich um die 800 Euro verdient. Das zählt nicht mehr als „gelegentlich” und wegen dem saisonalen Charakter der Arbeit auch nicht als unerwartet. Daher handelt es sich bei dieser Arbeit in diesen Monaten nicht um einen Minijob – auch wenn du aufs Jahr gerechnet dort nicht mehr als 6.240 Euro verdienst. Du bist in diesen vier Monate sozialversicherungspflichtig. Dein Arbeitgeber muss dich dann bei der Krankenkasse melden. 

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