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Mindestlohn: Mit diesem Monatsgehalt kannst du rechnen

Anna Ramm
von Anna Ramm, 15.12.2025

Seit Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Aber was bedeutet dieser Stundenlohn unterm Strich für das Monats- und Jahresgehalt? Wie berechnet sich ein Monatslohn aus einem Stundenlohn? Und was gibt es beim Thema Mindestlohn noch zu beachten? Die KlarMacher erklären es.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: Monatsgehalt beim Mindestlohn

  • Der Mindestlohn beträgt 13,90 Euro brutto pro Stunde. (Stand: Januar 2026) 
  • Aus einem Stundenlohn lässt sich ein durchschnittlicher Monatslohn berechnen. 
  • Das Monatsgehalt beim Mindestlohn beträgt bei einer 40-Stunden-Woche 2.409 Euro brutto. 
  • Minijobber*innen mit einem Monatsgehalt von 603 Euro dürfen höchstens 43,38 Stunden im Monat arbeiten, also im Schnitt zehn Stunden pro Woche.

Wie hoch ist der Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn ist der niedrigste gesetzlich erlaubte Stundenlohn – weniger darf ein Arbeitgeber in der Regel nicht zahlen. Welche Ausnahmen es gibt, erfährst du im letzten Abschnitt dieses Artikels. Seit 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto pro Stunde.

Seit der Einführung in Deutschland hat sich der Mindestlohn mehrfach erhöht – angefangen hat er 2015 bei 8,50 Euro pro Stunde. Über die Höhe und Anpassungen entscheidet regelmäßig die Mindestlohnkommission, an der Gewerkschaften und Arbeitgeber beteiligt sind.

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Den Monatslohn aus dem Stundenlohn berechnen

Was bedeutet dieser Stundenlohn für das Monatsgehalt? Schließlich haben die Monate unterschiedlich viele Tage und Feiertage, also auch unterschiedlich viele Arbeitsstunden. Trotzdem ist das monatliche Bruttoeinkommen für viele Angestellte immer gleich – zumindest für diejenigen mit einer festen wöchentlichen Arbeitszeit. Für sie lässt sich aus ihrer Wochenarbeitszeit ein durchschnittlicher Monatslohn berechnen. 

Für das Monatsgehalt gilt folgende Formel:  

Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 13 ÷ 3 

Wie kommt es zu diesen Zahlen?  

  • Zunächst teilst du das Jahr in 4 Quartale.  
  • Diese Quartale haben jeweils 3 Monate (12 Monate ÷ 4) und durchschnittlich 13 Wochen (52 Wochen ÷ 4).  
  • Das Gehalt berechnest du zuerst anhand der wöchentlichen Arbeitsstunden für diese 13 Wochen.  
  • Dann teilst du diesen Wert durch die 3 Monate, um beim Durchschnittswert für einen Monat zu landen. 
Ein Kellner nimmt im Café eine Bestellung auf
© istock/alvarez/2021  Viele geringfügig Beschäftigte profitieren von einer Erhöhung des Mindestlohns.

Das Monatsgehalt beim Mindestlohn

Was bedeutet das für den Mindestlohn? Nehmen wir den Stundenlohn von 13,90 Euro und gehen wir von einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche aus. Dann ergibt sich folgende Rechnung: 13,90 × 40 × 13 ÷ 3 = 2.409. Das bedeutet, das Monatsgehalt beträgt bei einer 40-Stunden-Woche mit Mindestlohn 2.409 Euro brutto.

Genauso rechnen Angestellte in Teilzeit. Wer zum Beispiel eine 30-Stunden-Woche hat, rechnet für das Monatsgehalt mit Mindestlohn: 13,90 × 30 × 13 ÷ 3 = 1.807 Euro brutto im Monat. Um die Berechnungen zu erleichtern, gibt es viele kostenlose Mindestlohn-Rechner online. 

Und wie viel bleibt netto von diesem Bruttogehalt übrig? Schließlich haben Angestellte mit einem Monatsgehalt von 2.409 Euro ein Jahresgehalt von 28.908 Euro. Damit liegen sie über dem Grundfreibetrag von aktuell 12.348 Euro für Alleinstehende und müssen Einkommensteuer zahlen. Die Sozialversicherungen wie die Krankenversicherung gehen ebenfalls vom Bruttolohn ab. 

Wie viel genau netto vom Mindestlohn übrig bleibt, lässt sich nicht pauschal sagen. Es kommt zum Beispiel auf die Lohnsteuerklasse an und darauf, was du alles von der Steuer absetzen kannst. Mehr erfährst du in unserem Ratgeber „Steuern berechnen – ganz einfach, mit einem Online-Steuerrechner“. 

Ausblick: Mindestlohn 2027

2027 wird der Mindestlohn voraussichtlich wieder erhöht. Die Mindestlohnkommission hat ihre Vorschläge vorgelegt: Für 2027 soll der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto steigen.

Der Mindestlohn bei Minijobs

Der Mindestlohn gilt auch für geringfügig Beschäftigte mit einem Minijob. Die Erhöhungen des Mindestlohns sind übrigens der Grund, warum die Verdienstgrenze für Minijobs in den vergangenen Jahren mehrfach gestiegen ist: von ursprünglich 450 Euro auf aktuell 603 Euro im Monat. (Stand: Januar 2026) 

Dieses höchstmögliche monatliche Einkommen ergibt für Minijobber*innen die maximalen Arbeitsstunden pro Monat: 603 Euro geteilt durch den Stundenlohn von 13,90 Euro. Minijobber*innen dürfen demnach rechnerisch bis zu 43,38 Stunden pro Monat arbeiten. Zweimal pro Kalenderjahr dürfen Minijobber*innen die Verdienstgrenze von 603 Euro überschreiten. Aber wer mit der Arbeitszeit regelmäßig über dieser Grenze liegt, hat auch mit dem Mindestlohn keinen Minijob mehr, sondern einen Midijob.  

Ein Fließbandarbeiter kontrolliert die Produkte auf dem Fließband
© istock/GCShutter/2022  Minijobber*innen dürfen mit dem aktuellen Mindestlohn etwa 43 Stunden im Monat arbeiten.

Wer bekommt keinen Mindestlohn?

Nicht alle Personengruppen haben Anspruch auf den Mindestlohn. Das Gesetz sieht einige Ausnahmen vor. Der Mindestlohn gilt zum Beispiel nicht für: 

  • Jugendliche unter 18 Jahren, die noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben 
  • Auszubildende 
  • Praktikant*innen 
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer neuen Beschäftigung 

Übrigens: Die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung, kurz FKS. Falls Arbeitgeber ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, drohen hohe Bußgelder.

Übrigens: Mehr zum Thema Schwarzarbeit liest du in unserem Artikel „Was ist Schwarzarbeit? Risiken, Folgen und was erlaubt ist”.

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FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026 in Deutschland?  

Seit Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Die Vorschläge über Anpassungen des Mindestlohns kommen von der Mindestlohnkommission.  

Wie berechne ich aus dem Stundenlohn mein Monatsgehalt?  

Die Formel für die Berechnung des Monatsgehalts lautet: Stundenlohn × wöchentliche Arbeitszeit × 13 ÷ 3. Für dein Monatsgehalt bei Mindestlohn rechnest du für eine Vollzeitstelle: 13,90 × 40 × 13 ÷ 3 = 2.409 Euro brutto im Monat.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob bei 13,90 Euro Mindestlohn arbeiten?  

Die Minijob-Verdienstgrenze liegt bei 603 Euro pro Monat. Geteilt durch 13,90 Euro ergibt das rechnerisch bis zu 43,38 Arbeitsstunden monatlich, im Schnitt rund zehn Stunden pro Woche. Zweimal pro Jahr darf diese Grenze überschritten werden.

Wer hat keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn?  

Keinen Anspruch auf Mindestlohn haben Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, Praktikant*innen sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung. Ausnahmen sind im Mindestlohngesetz geregelt.  Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überwacht die Einhaltung und ahndet Verstöße mit Bußgeldern.  

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