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Mindestlohn: Mit diesem Monatsgehalt kannst du rechnen

von Anna Ostrowska, 19.03.2024

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Der Mindestlohn beträgt 12,41 Euro brutto pro Stunde. (Stand: Februar 2024) 
  • Aus einem Stundenlohn lässt sich ein durchschnittlicher Monatslohn berechnen. 
  • Das Monatsgehalt beim Mindestlohn beträgt bei einer 40-Stunden-Woche 2.151 Euro brutto. 
  • Minijobber*innen mit einem Monatsgehalt von 538 Euro dürfen höchstens 43 Stunden im Monat arbeiten, also im Schnitt zehn Stunden pro Woche. 

Wie hoch ist der Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt für das Jahr 2024 in Deutschland 12,41 Euro brutto pro Stunde. Das ist der niedrigste gesetzlich erlaubte Stundenlohn – weniger darf ein Arbeitgeber in der Regel nicht zahlen. Welche Ausnahmen es gibt, erfährst du im letzten Abschnitt dieses Beitrags.  

Für 2025 ist eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro geplant. Seit der Einführung in Deutschland hat sich der Mindestlohn mehrfach erhöht – angefangen hat er 2015 bei 8,50 Euro pro Stunde. Über die Höhe und Anpassungen entscheidet regelmäßig die Mindestlohnkommission, an der Gewerkschaften und Arbeitgeber beteiligt sind. 

Mindestlohn soll bis 2025 auf 12,82 Euro steigen, schlägt Mindestlohnkommission vor

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© ZEIT ONLINE 

Den Monatslohn aus dem Stundenlohn berechnen

Was bedeutet dieser Stundenlohn für das Monatsgehalt? Schließlich haben die Monate unterschiedlich viele Tage und Feiertage, also auch unterschiedlich viele Arbeitsstunden. Trotzdem ist das monatliche Bruttoeinkommen für viele Angestellte immer gleich – zumindest für diejenigen mit einer festen wöchentlichen Arbeitszeit. Für sie lässt sich aus ihrer Wochenarbeitszeit ein durchschnittlicher Monatslohn berechnen. 

Für das Monatsgehalt gilt folgende Formel:  

Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 13 ÷ 3 

Wie kommt es zu diesen Zahlen?  

  • Zunächst teilst du das Jahr in 4 Quartale.  
  • Diese Quartale haben jeweils 3 Monate (12 Monate ÷ 4) und durchschnittlich 13 Wochen (52 Wochen ÷ 4).  
  • Das Gehalt berechnest du zuerst anhand der wöchentlichen Arbeitsstunden für diese 13 Wochen.  
  • Dann teilst du diesen Wert durch die 3 Monate, um beim Durchschnittswert für einen Monat zu landen. 
Ein Kellner nimmt im Café eine Bestellung auf
© istock/alvarez/2021  Viele geringfügig Beschäftigte profitieren von einer Erhöhung des Mindestlohns.

Das Monatsgehalt beim Mindestlohn

Was bedeutet das für den Mindestlohn? Nehmen wir den Stundenlohn von 12,41 Euro und gehen wir von einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche aus. Dann ergibt sich folgende Rechnung: 12,41 × 40 × 13 ÷ 3 = 2.151. Das bedeutet, das Monatsgehalt beträgt bei einer 40-Stunden-Woche mit Mindestlohn 2.151 Euro brutto. 

Genauso rechnen Angestellte in Teilzeit. Wer zum Beispiel eine 30-Stunden-Woche hat, rechnet für das Monatsgehalt mit Mindestlohn: 12,41 × 30 × 13 ÷ 3 = 1.613 Euro brutto im Monat. Um die Berechnungen zu erleichtern, gibt es viele kostenlose Mindestlohn-Rechner online. 

Und wie viel bleibt netto von diesem Bruttogehalt übrig? Schließlich haben Angestellte mit einem Monatsgehalt von 2.151 Euro ein Jahresgehalt von 25.812 Euro. Damit liegen sie über dem Grundfreibetrag von aktuell 11.604 Euro für Alleinstehende und müssen Einkommensteuer zahlen. Die Sozialversicherungen wie die Krankenversicherung gehen ebenfalls vom Bruttolohn ab.  

Wie viel genau netto vom Mindestlohn übrig bleibt, lässt sich nicht pauschal sagen. Es kommt zum Beispiel auf die Lohnsteuerklasse an und darauf, was du alles von der Steuer absetzen kannst. Mehr erfährst du in unserem Ratgeber „Steuern berechnen – ganz einfach, mit einem Online-Steuerrechner“. 

EU-Mindestlohn-Richtlinie

EU-Mindestlohn-Richtlinie

Im Oktober 2022 hat die EU eine Richtlinie zum Thema Mindestlohn verabschiedet, die die Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren umsetzen sollen (also bis 2024). Die EU hat darin festgelegt, dass die Länder ihren jeweiligen Mindestlohn zum Beispiel anhand der Kaufkraft oder der Wirtschaftsleistung des Landes bestimmen sollen. Außerdem stärkt die Richtlinie Tarifverhandlungen und die Kontrollen, ob Arbeitgeber tatsächlich den Mindestlohn zahlen.  

Eine konkrete Höhe für den Mindestlohn schreibt die Richtlinie nicht vor, weder für die EU insgesamt noch für die einzelnen Länder. Als Referenzwert nennt die Richtlinie 50 Prozent des durchschnittlichen oder 60 Prozent des mittleren Lohns. Der mittlere Lohn (auch: Medianeinkommen) ist das Einkommen, das genau in der Mitte aller Einkommen liegt: Die eine Hälfte ist höher, die andere Hälfte niedriger. Ob die EU-Richtlinie zu einer weiteren Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland führen könnte (also nach 2025), hängt davon ab, welche Daten konkret als Grundlage für die Berechnung dienen.  

Der Mindestlohn bei Minijobs

Der Mindestlohn gilt auch für geringfügig Beschäftigte mit einem Minijob. Die Erhöhungen des Mindestlohns sind übrigens der Grund, warum die Verdienstgrenze für Minijobs in den vergangenen Jahren mehrfach gestiegen ist: von 450 Euro auf aktuell 538 Euro im Monat. (Stand: Februar 2024)  

Dieses höchstmögliche monatliche Einkommen ergibt für Minijobber*innen die maximalen Arbeitsstunden pro Monat: 538 Euro geteilt durch den Stundenlohn von 12,41 Euro. Minijobber*innen dürfen demnach rechnerisch bis zu 43,35 Stunden pro Monat arbeiten. Zweimal pro Kalenderjahr dürfen Minijobber*innen die Verdienstgrenze von 538 Euro überschreiten. Aber wer mit der Arbeitszeit regelmäßig über dieser Grenze liegt, hat auch mit dem Mindestlohn keinen Minijob mehr, sondern einen Midijob.  

Ein Fließbandarbeiter kontrolliert die Produkte
© istock/GCShutter/2022  Minijobber*innen dürfen mit dem aktuellen Mindestlohn etwa 43 Stunden im Monat arbeiten.

Wer bekommt keinen Mindestlohn?

Nicht alle Personengruppen haben Anspruch auf den Mindestlohn. Das Gesetz sieht einige Ausnahmen vor. Der Mindestlohn gilt zum Beispiel nicht für: 

  • Jugendliche unter 18 Jahren, die noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben 
  • Auszubildende 
  • Praktikant*innen 
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer neuen Beschäftigung 

Übrigens: Die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung, kurz FKS. Falls Arbeitgeber ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, drohen hohe Bußgelder.  

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