Steuer: Was kann ich absetzen?
Steuerliche Anforderungen Arbeitszimmer
Steuerliche Anforderungen Arbeitszimmer
Um überhaupt als Arbeitszimmer anerkannt zu werden, muss ein Raum folgende Bedingungen erfüllen:
- Eigener Raum: kein Durchgangszimmer, auch eine Arbeitsecke in anderem Zimmer wird nicht akzeptiert
- Büromäßige Ausstattung: Schreibtisch, Bürostuhl, Regale/Aktenschränke, PC, Drucker etc.
- Nahezu ausschließlich berufliche Nutzung. Das heißt: keine Gästecouch, kein Fernseher, kein Sportgerät, keine sonstige private Nutzung
Telefon- und Internetkosten
Wenn Sie Ihr Telefon und/oder Smartphone auch beruflich nutzen, akzeptiert das Finanzamt eine Telefonkostenpauschale von maximal 20 Prozent der Kosten. Der Vorteil: Sie müssen keine Aufzeichnungen führen, sondern können bis zu 20 Euro monatlich geltend machen, also 240 Euro im Jahr. Wenn Sie allerdings höhere berufliche Telefonkosten haben, müssen Sie diese einzeln erfassen und ausrechnen.
Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale ersetzt alle Kfz-Kosten für den Weg zur Arbeit. Sie beinhaltet neben Benzin und Öl auch Parkgebühren und sogar die Kfz-Steuer. Für jeden Kilometer zwischen Ihrem Wohnort und der Arbeitsstelle werden 30 Cent anerkannt, seit 2022 ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent. Allerdings nur die einfache Entfernung (also nicht Hin- UND Rückfahrt) und auch nur für die Tage, an denen Sie tatsächlich fahren. Urlaubs- oder Krankentage werden abgezogen. Und: Anerkannt wird nur der kürzeste Weg zur Arbeit. Längere Wege gelten nur, wenn sie nachweislich schneller sind.
Tipp: Die Pauschale können Sie auch nutzen, wenn Sie zu Fuß gehen oder andere Verkehrsmittel nutzen.
Mehr Infos finden Sie im Ratgeber „Pendlerpauschale berechnen: Wie viel Geld liegt auf der Straße?“.
Fortbildungskosten
Unter Fortbildungen versteht das Finanzamt alle Aufwendungen, die es Ihnen erlauben, in Ihrem ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, also zum Beispiel Fachmagazine, Fortbildungen etc. Akzeptiert werden auch Kosten für eine Qualifizierung nach Wiedereinstieg in den Beruf, etwa nach Elternzeit oder längerer Krankheit. Ansetzen können Sie dann alle Kosten, die im Rahmen der besuchten Veranstaltung anfallen.
Verpflegungsmehraufwand
Im Falle von Dienstreisen können Sie die Kosten für Essen und Trinken steuerlich geltend machen. Dafür hat der Gesetzgeber ebenfalls Pauschalen festgelegt. Was darüber hinausgeht, ist Ihr Privatvergnügen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass Sie länger als acht Stunden unterwegs waren. Dann können Sie für jeden Arbeitstag, den Sie unterwegs waren, 14 Euro ansetzen. Bei Abwesenheit von mehr als 24 Stunden sind es 28 Euro. Für An- und Abreisetage jeweils 14 Euro.
„Steuerlich geltend machen“ – was heißt das?
„Steuerlich geltend machen“ – was heißt das?
Wenn Sie etwas steuerlich geltend machen, bedeutet das: Sie geben die Ausgaben in Ihrer Steuererklärung an. Wenn das Finanzamt diese Kosten anerkennt, wird die Summe von Ihren Einkünften abgezogen. Nur auf die Restsumme müssen Sie Steuern zahlen. Umso geringer fällt Ihre Steuerlast aus.
Doppelte Haushaltsführung
Sie arbeiten in einer weiter entfernten Stadt und unterhalten dort während der Woche eine Zweitwohnung? Wenn das aus beruflichen Gründen so ist, haben Sie steuerlich betrachtet zwei Möglichkeiten:
- Sie können die Aufwendungen für die zweite Wohnung als Werbungskosten geltend machen.
- Alternativ können Sie aber auch die Fahrtkosten zwischen Ihrem Hauptwohnort und Ihrer Arbeitsstelle ansetzen, wenn diese höher sind.
Tipp: Ihre Wahl ist nicht dauerhaft gültig; Sie können sich jedes Jahr wieder umentscheiden.
Übrigens: GEZ-Gebühren können Sie zwar in aller Regel nicht steuerlich absetzen. Aber wenn das Finanzamt Ihre doppelte Haushaltsführung anerkennt, können Sie die GEZ-Gebühren für die Zweitwohnung in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben.
Bewerbungskosten
Kosten für Bewerbungen – ob erfolgreich oder nicht – können Sie in voller Höhe ansetzen. Dazu gehören auch Ihre Aufwendungen für Bewerbungskurse, Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen und Ausgaben für Bewerbungsmappen. Ohne Nachweis werden pro elektronischer Bewerbung 2,50 Euro akzeptiert, für mit der Post versandte Unterlagen 8,50 Euro.
Reinigungskosten für Berufskleidung
Die Kosten für die Reinigung von Berufskleidung können Sie voll absetzen. Achten Sie bei einer professionellen Reinigung darauf, dass auf dem Beleg der Vermerk „Berufskleidung“ steht. Wenn Sie das Waschen selbst übernehmen, setzen Sie 48 Cent pro Kilo Buntwäsche, 50 Cent pro Kilo Kochwäsche und 60 Cent pro Kilo Feinwäsche an. Auch die Trocknerkosten dürfen Sie mit 0,34 Euro pro Kilo geltend machen – insgesamt aber maximal 110 Euro pro Jahr.
Umzugskosten bei beruflich bedingtem Umzug
Neuer Job in einer anderen Stadt? Sobald ein Umzug berufsbedingt ist, beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten. Dazu gehören neben dem eigentlichen Umzug auch Makler*innengebühren und unter Umständen sogar doppelte Miete. Und für den ganzen „Kleinkram“ gibt es ohne Nachweis eine Umzugskostenpauschale: 886 Euro für die Umzugsberechtigten plus 590 Euro für jedes Kind oder sonstige Angehörige.
Kosten für ein Masterstudium
Kosten für Ihr Masterstudium können Sie in voller Höhe absetzen. Dazu zählen Arbeitsmittel, Semestergebühren, Fahrtkosten, Zinsen für Studienkredite, aber auch Studienreisen. Natürlich nur, wenn Sie sie auch selbst bezahlt haben – und nicht etwa im Rahmen einer staatlichen Förderung erstattet bekommen.
Private Ausgaben
Neben den beruflich bedingten Ausgaben lassen sich auch bestimmte private Ausgaben steuersparend absetzen, und zwar als Sonderausgaben. Dafür gibt es eine eigene Anlage in der Steuererklärung.
Kosten für die eigene Vorsorge
Dazu gehören
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Beiträge zur Rentenversicherung
- Beiträge zur Riester-Rente
- andere Versicherungen wie Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, berufliche Unfallversicherung
Welche Steuern Sie wie absetzen können, lesen Sie in unserem Beitrag „Geschützt und gespart: Diese Versicherungen kann man von der Steuer absetzen“.
Kosten für besondere private Umstände
Dazu gehören
- Spenden
- Kirchensteuer
- Unterhalt für Ex-Eheleute bis zu 13.085 Euro. Voraussetzung: Die/der Unterhaltsempfänger*in versteuert die Zahlungen.
- Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre, und zwar zwei Drittel der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Kind
- Kosten für die eigene Erstausbildung beziehungsweise das Erststudium bis zu 6.000 Euro
Genauso wie bei den Werbungskosten gibt es auch bei den Sonderausgaben eine Pauschale, die das Finanzamt automatisch vom Einkommen abzieht. Sie beträgt 36 Euro pro Person und Jahr.
Ausgaben rund um Ihr Zuhause
Damit sind die Kosten für Handwerkerleistungen und sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen in Ihrem Privathaushalt gemeint. Solche Aufwendungen müssen Sie mit den entsprechenden Rechnungen belegen.
- Bei Handwerkerleistungen werden 20 Prozent der bezahlten Arbeitsleistungen anerkannt. Allerdings nicht unendlich: Maximal werden Ihnen 1.200 Euro vom Jahreseinkommen abgezogen.
- Bei haushaltsnahen Dienstleistungen – zum Beispiel ein*e Gärtner*in oder eine Haushaltshilfe – werden ebenfalls 20 Prozent der Rechnungssumme anerkannt. In diesem Fall sogar sind bis zu 4.000 Euro Abzug vom Jahreseinkommen drin.
Achtung: Die Kosten werden nur anerkannt, wenn Sie das Geld dafür nachweisbar überweisen. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
Außergewöhnliche Belastungen
Auch bei den außergewöhnlichen Belastungen handelt es sich um private Aufwendungen. Aber eben solche, die nicht regelmäßig auftauchen, sondern nur unter besonderen – außergewöhnlichen – Umständen.
Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen zum Beispiel Aufwendungen für
- Medikamente oder medizinische Hilfsmittel (zum Beispiel Brillen), ärztliche Behandlungen
- Kosten für den krankheitsbedingten Umbau einer Wohnung
- Krankenhausaufenthalte oder Kuren
- Beerdigungskosten, sofern sie nicht aus dem Nachlass bezahlt werden können
- Unterhaltszahlungen, zum Beispiel für studierende Kinder, für die es kein Kindergeld mehr gibt
- Kosten für ein Pflegeheim
Das Finanzamt berechnet in solchen Fällen, wie viel von den Kosten Ihnen aufgrund Ihres Einkommens zugemutet werden kann. Nur was darüber liegt, können Sie absetzen. Mit diesem Rechner können Sie schnell berechnen, wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt.