Junges Paar sitzt nachdenklich mit Papieren in der Hand vorm Laptop
Sparen

Steuer: Was kann ich absetzen?

Dagmar Sörensen
von Dagmar Sörensen, 07.01.2026

Glaubst du auch, der Aufwand für eine Steuererklärung lohnt sich nicht? Du bekommst ja nichts zurück? Damit verschenkst du möglicherweise eine beachtliche Summe Geld! Denn tatsächlich kannst du eine ganze Reihe von Kosten geltend machen, die deine Einkünfte auf dem Papier schmälern. Und weniger Einkünfte heißt: weniger Steuern. So kannst du sogar etwas vom Finanzamt zurückbekommen. Ein bisschen wie Weihnachten. Aber welche von deinen Ausgaben zählen und welche nicht? Das erklären wir hier. 

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: Was von der Steuer absetzen?

  • Werbungskosten in Höhe von 1.230 Euro zieht das Finanzamt automatisch vom Jahreseinkommen ab. Wer höhere beruflich bedingte Ausgaben hat, kann sie von der Steuer absetzen. 
  • Seit 2023 gibt es eine Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag für maximal 210 Tage im Jahr, also 1.260 Euro – auch ohne ein Arbeitszimmer. 
  • Wer zur Arbeit fährt, radelt oder geht, kann die Entfernungspauschale in Anspruch nehmen. 
  • Für Fort- und Ausbildungen, berufliche Umzüge, doppelte Haushaltsführung, Berufskleidung und Dienstreisen gibt es ebenfalls Steuervorteile. 
  • Auch private Ausgaben wie zum Beispiel Beiträge zur Altersvorsorge, Spenden und Kinderbetreuung sind steuerlich absetzbar. 

Kosten für die Arbeit steuerlich absetzen

Alle Aufwendungen, die du im Zusammenhang mit deiner Arbeit hast, kannst du in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Natürlich nur, wenn du die auch selbst getragen hast Sobald dein Arbeitgeber die Kosten ganz oder teilweise übernimmt, kannst du diesen Teil nicht mehr absetzen.

Und noch etwas gilt es, zu beachten: Das Finanzamt zieht allen Steuerzahler*innen im Jahr automatisch 1.230 Euro pauschal für Werbungskosten vom Einkommen ab. Also auch dann, wenn du nichts oder weniger als 1.230 Euro als Werbungskosten in deiner Steuererklärung angegeben hast. Das bedeutet, nur wenn du höhere Ausgaben hast, macht sich das überhaupt in einer Steuererstattung bemerkbar.

Die durch die Arbeit entstandenen Kosten trägst du in der Anlage N der Steuererklärung ein. Wichtig: Bewahre die Quittungen und Rechnungen der Ausgaben gut auf. Das Finanzamt kann die Belege anfordern, um zu prüfen, ob alle deine Angaben korrekt sind.

Klicken Sie hier, um die Inhalte von Instagram anzuzeigen.

Meine Zustimmung kann ich jederzeit unter Datenschutz widerrufen.

Grundsätzlich kannst du folgende Werbungskosten von der Steuer absetzen:

Arbeitsmittel

Unter Aufwendungen für Arbeitsmittel fällt alles, was du benötigst, um deinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben. Zum Beispiel Fachliteratur, Büromöbel, Tablet, Drucker, Laptop und Smartphone. Dabei gelten folgende Bedingungen: 

  • Für Kosten bis 110 Euro (insgesamt) für Arbeitsmittel verlangt das Finanzamt in der Regel keine Nachweise.
  • Wenn ein Arbeitsmittel mehr als 952 Euro kostet (800 Euro plus 19 Prozent Umsatzsteuer), musst du die Kosten in deiner Steuererklärung auf mehrere Jahre verteilen. Wie viele Jahre das sind, kommt auf das Arbeitsmittel an. Das Bundesfinanzministerium stellt dafür AfA-Tabellen bereit („AfA“ steht für Absetzung durch Abnutzung).
  • Ausnahme: Die Kosten rund um deinen Computer oder Laptop kannst du komplett in einem Jahr von der Steuer absetzen. Das gilt für das Gerät selbst und dazu gehörende Ausstattung wie Software, Drucker oder Monitore. 

Wichtig: Wenn du deinen privaten Laptop von der Steuer absetzen willst, musst du im Zweifelsfall nachweisen können, wofür und zu welchem Anteil du ihn beruflich nutzt (zum Beispiel, um E-Mails zu beantworten). Absetzbar sind die Kosten dann auch nur zu diesem Anteil, bei 50 Prozent beruflicher und 50 Prozent privater Nutzung also nur die Hälfte.

Entspannt in die Zukunft blicken – mit unserem Sparbrief

Klar, auch der Staat will etwas von deinen Einnahmen und kassiert deshalb Steuern. Mit einer Steuererklärung kannst du dir womöglich einen Teil davon wieder zurückholen. Und mit dem Sparbrief der Hanseatic Bank landet noch mehr auf deinem Konto: Je nach Laufzeit kassierst du attraktive oder noch attraktivere Zinsen auf deine Spareinlagen.

bild-conv-fensterspiegelung.jpg

Arbeitszimmer

Wenn dein häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit bildet und es bestimmten steuerrechtlichen Anforderungen genügt (siehe nachfolgenden Kasten), dann kannst du die kompletten Kosten (zum Beispiel anteilige Miete) beim Finanzamt geltend machen. Seit 2023 gibt es noch eine zweite Möglichkeit: Du nutzt die Jahrespauschale von 1.260 Euro.

Nun haben aber längst nicht alle Menschen, die zu Hause arbeiten, ein solches Arbeitszimmer – oder sie arbeiten nur manchmal zu Hause. Für diese Gruppe gibt es die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag, die von der Steuer abgesetzt werden können, insgesamt maximal 1.260 Euro jährlich.

Wichtig: Die 1.260-Euro-Pauschale fürs Arbeitszimmer oder fürs Homeoffice kommt nicht oben drauf, sondern zählt mit in die normalen Werbungskosten hinein. Wenn du also keine weiteren Werbungskosten oder tatsächliche Kosten fürs Arbeitszimmer absetzt, ergeben sich keine wirklichen Ersparnisse. 

Mehr dazu findest du im Ratgeber „Homeoffice von der Steuer absetzen: So gibt’s vom Finanzamt Geld zurück“.

Steuerliche Anforderungen fürs häusliche Arbeitszimmer

Um überhaupt als Arbeitszimmer anerkannt zu werden, muss ein Raum folgende Bedingungen erfüllen:

  • Innerhalb der häuslichen Wohnung: im eigenen oder gemieteten Haus oder Wohnung 
  • Eigener Raum: kein Durchgangszimmer, auch eine Arbeitsecke in anderem Zimmer wird nicht akzeptiert 
  • Büromäßige Ausstattung: Schreibtisch, Bürostuhl, Regale/Aktenschränke, PC, Drucker etc.
  • Nahezu ausschließlich berufliche Nutzung. Das heißt: keine Gästecouch, kein Fernseher, kein Sportgerät, keine sonstige private Nutzung
Mutter mit zwei Töchtern arbeitet im Homeoffice am Wohnzimmertisch
© istock/golero/2020  Bei der Homeoffice-Pauschale erkennt das Finanzamt auch den Wohnzimmertisch als „Arbeitszimmer“ an.

Telefon- und Internetkosten

Wenn du dein Telefon und/oder Smartphone auch beruflich nutzt, kannst du die Kosten für deinen Telefon- und Internetvertrag teilweise von der Steuer absetzen. Hier akzeptiert das Finanzamt eine Telefonkostenpauschale von maximal 20 Prozent der Kosten – maximal 20 Euro im Monat. Der Vorteil: Du kannst ohne Nachweis bis zu 20 Euro monatlich geltend machen, also 240 Euro im Jahr. Wenn du allerdings höhere berufliche Telefonkosten hast, musst du diese einzeln erfassen und ausrechnen.

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale ersetzt alle Kfz-Kosten für den Weg zur Arbeit. Sie beinhaltet neben Benzin und Öl auch Parkgebühren und sogar die Kfz-Steuer. Für jeden Kilometer zwischen deinem Wohnort und der Arbeitsstelle werden ab 2026 38 Cent anerkannt. Vorher waren es für die ersten 20 Kilometer noch je 30 Cent. Allerdings nur für die einfache Entfernung (also nicht Hin- UND Rückfahrt) und auch nur für die Tage, an denen du tatsächlich fährst. Urlaubs- oder Krankentage werden abgezogen. Und: Anerkannt wird nur der kürzeste Weg zur Arbeit. Längere Wege gelten nur, wenn sie nachweislich schneller sind. 

Tipp: Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Du kannst sie auch nutzen, wenn du zu Fuß gehst, mit dem Fahrrad fährst oder andere Verkehrsmittel nutzt. 

Mehr Infos findest du im Ratgeber „Pendlerpauschale berechnen: Wie viel gibt es wann?“

Infografik

Fortbildungskosten

Unter Fortbildungen versteht das Finanzamt alle Aufwendungen, die es dir erlauben, in deinem ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, also zum Beispiel Fachmagazine, Fortbildungen etc. Akzeptiert werden auch Kosten für eine Qualifizierung nach Wiedereinstieg in den Beruf, etwa nach Elternzeit oder längerer Krankheit. Ansetzen kannst du dann alle Kosten, die im Rahmen der besuchten Veranstaltung anfallen.

Verpflegungsmehraufwand

Im Falle von Dienstreisen darfst du die Kosten für Essen und Trinken steuerlich geltend machen. Dafür hat der Gesetzgeber ebenfalls Pauschalen festgelegt. Was darüber hinausgeht, ist dein Privatvergnügen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass du länger als acht Stunden unterwegs warst. Dann kannst du für jeden Arbeitstag, den du unterwegs warst, 14 Euro absetzen. Bei Abwesenheit von mehr als 24 Stunden sind es 28 Euro. Für An- und Abreisetage jeweils 14 Euro.

„Steuerlich geltend machen“ – was heißt das?

Wenn du etwas steuerlich geltend machst, bedeutet das: Du gibst die Ausgaben in deiner Steuererklärung an. Wenn das Finanzamt diese Kosten anerkennt, zieht es diese Summe von deinen Einkünften ab. Nur auf die Restsumme zahlst du Steuern. Je mehr du absetzen kannst, desto geringer fällt deine Steuerlast aus. Und wenn es gut läuft, bekommst du sogar einen Teil deiner bereits bezahlten Steuern vom Finanzamt zurück. 

Mehr dazu liest du in diesem Artikel „Steuerentlastung: Wann gibt's mehr Netto vom Brutto?”.

Doppelte Haushaltsführung

Du arbeitest in einer weiter entfernten Stadt und unterhältst dort während der Woche eine Zweitwohnung? Wenn das aus beruflichen Gründen so ist, hast du steuerlich betrachtet zwei Möglichkeiten: 

  • Du kannst die Aufwendungen für die zweite Wohnung als Werbungskosten geltend machen. 
  • Alternativ setzt du die Fahrtkosten zwischen deinem Hauptwohnort und deiner Arbeitsstelle an, wenn diese höher sind. 

Tipp: Deine Wahl ist nicht dauerhaft gültig; du kannst dich jedes Jahr wieder umentscheiden. 

Übrigens: Der Rundfunkbeitrag (früher offiziell und immer noch gerne GEZ-Gebühren oder einfach GEZ genannt) ist zwar in aller Regel nicht steuerlich absetzbar. Aber wenn das Finanzamt deine doppelte Haushaltsführung anerkennt, gilt der Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung in der Steuererklärung als Werbungskosten. 

Bewerbungskosten

Kosten für Bewerbungen – ob erfolgreich oder nicht – darfst du in voller Höhe von der Steuer absetzen. Dazu gehören auch deine Aufwendungen für Bewerbungskurse, Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen und Ausgaben für Bewerbungsmappen. Es gibt für Bewerbungskosten auch eine eigene Pauschale bei der Steuer: Ohne Nachweis werden pro elektronischer Bewerbung 2,50 Euro akzeptiert, für mit der Post versandte Unterlagen 8,50 Euro.

Reinigungskosten für Berufskleidung

Die Kosten für die Reinigung von Berufskleidung kannst du voll absetzen. Achte bei einer professionellen Reinigung darauf, dass auf dem Beleg der Vermerk „Berufskleidung“ steht. Wenn du das Waschen selbst übernimmst, kannst du die Kosten schätzen. Es gibt Richtwerte dafür, wie viel Berufsbekleidung wiegt und was ein Waschvorgang kostet. Du kannst beispielsweise 48 Cent pro Kilo Buntwäsche, 50 Cent pro Kilo Kochwäsche und 60 Cent pro Kilo Feinwäsche ansetzen. Auch das Trocknen und Bügeln darfst du geltend machen. 

Bis zu einem Betrag bis insgesamt 110 Euro wird das Finanzamt in der Regel keine Belege oder Berechnungen fordern. 

Umzugskosten bei beruflich bedingtem Umzug

Neuer Job in einer anderen Stadt? Sobald ein Umzug berufsbedingt ist, beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten. Dazu gehören neben dem eigentlichen Umzug auch Makler*innengebühren und unter Umständen sogar doppelte Miete. Und für den ganzen „Kleinkram“ gibt es ohne Nachweis eine Umzugskostenpauschale: 964 Euro für die Umzugsberechtigten plus 643 Euro für jedes Kind oder sonstige Angehörige (Stand: November 2026). 

Kosten für ein Masterstudium

Die Kosten für ein Zweitstudium oder berufsbezogene Bildungsmaßnahmen nach der Erstausbildung kannst du in voller Höhe steuerlich absetzen. Dazu gehört zum Beispiel das Masterstudium (das ein abgeschlossenes Studium voraussetzt), ein Studium nach der Lehre oder auch das Referendariat.  

Absetzen kannst du Arbeitsmittel, Semestergebühren, Fahrtkosten, Zinsen für Studienkredite, aber auch Studienreisen. Natürlich nur, wenn du sie auch selbst bezahlt hast – und nicht etwa im Rahmen einer staatlichen Förderung erstattet bekommst.

Junge Frau inmitten von Umzugskartons in einer neuen Wohnung
© istock/South_agency/2019  Die Kosten für einen beruflich bedingten Umzug akzeptiert das Finanzamt als Werbungskosten.

Spenden, Kinderbetreuung & Vorsorge: Mit privaten Ausgaben Steuern sparen

Neben den beruflich bedingten Ausgaben lassen sich auch bestimmte private Ausgaben steuersparend absetzen, und zwar als Sonderausgaben. Dafür gibt es eine eigene Anlage in der Steuererklärung.

Kosten für die eigene Vorsorge

Dazu gehören

Welche Versicherungen du wie steuerlich absetzen kannst, liest du in unserem Beitrag „Geschützt und gespart: Diese Versicherungen kann man von der Steuer absetzen“.

Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung

In der Steuererklärung kannst du Vorsorgeaufwendungen steuermindernd gelten machen – und zwar die Anlage Vorsorgeaufwand. Seit 2023 kannst du die Rentenversicherungsbeiträge und Co. zu 100 Prozent steuerlich absetzen.

Kosten für besondere private Umstände

Dazu gehören

  • Spenden
  • Kirchensteuer
  • Unterhalt für Ex-Eheleute bis zu 13.085 Euro. Voraussetzung: Die/der Unterhaltsempfänger*in stimmt zu und versteuert die Zahlungen.
  • Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre zu 80 Prozent, maximal 4.800 Euro pro Kind (bis einschließlich 2024 waren es zwei Drittel der Kosten, maximal 4.000 Euro) 
  • Kosten für die eigene Erstausbildung beziehungsweise das Erststudium bis zu 6.000 Euro

Genauso wie bei den Werbungskosten gibt es auch bei den Sonderausgaben eine Pauschale, die das Finanzamt automatisch ohne Nachweise vom Einkommen abzieht. Sie beträgt 36 Euro pro Person und Jahr.

Mutter hat ihr Kind bei der Tagesmutter abgegeben und winkt zum Abschied
© istock/SolStock/2018  Die Kosten für eine Tagesmutter oder einen Tagesvater kannst du zu einem großen Teil von der Steuer absetzen.

Handwerk- und Haushaltshilfe von der Steuer absetzen

Damit sind die Kosten für Handwerksleistungen und sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen in deinem Privathaushalt gemeint. Solche Aufwendungen musst du mit den entsprechenden Rechnungen belegen.

  • Bei Handwerksleistungen werden 20 Prozent der bezahlten Arbeitsleistungen in deiner Steuererklärung anerkannt. Allerdings nicht unendlich: Maximal werden dir 1.200 Euro vom Jahreseinkommen abgezogen. 
  • Bei haushaltsnahen Dienstleistungen zum Beispiel Gärtner*innen oder Haushaltshilfen – werden ebenfalls 20 Prozent der Rechnungssumme anerkannt. In diesem Fall sogar sind bis zu 4.000 Euro Abzug vom Jahreseinkommen drin. 

Achtung: Das Finanzamt akzeptiert die Kosten nur, wenn du das Geld dafür nachweisbar überweist und nicht bar bezahlst.

Medikamente steuerlich absetzen und weitere außergewöhnliche Belastungen

Auch bei den außergewöhnlichen Belastungen handelt es sich um private Aufwendungen. Aber eben solche, die nicht regelmäßig auftauchen, sondern nur unter besonderen – außergewöhnlichen – Umständen.

Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen zum Beispiel Aufwendungen für

  • Medikamente oder medizinische Hilfsmittel (zum Beispiel Brillen), ärztliche Behandlungen
  • Kosten für den krankheitsbedingten Umbau einer Wohnung
  • Krankenhausaufenthalte oder Kuren
  • Beerdigungskosten, sofern sie nicht aus dem Nachlass bezahlt werden können
  • Unterhaltszahlungen, zum Beispiel für studierende Kinder, für die es kein Kindergeld mehr gibt
  • Kosten für ein Pflegeheim

Das Finanzamt berechnet bei diesen außergewöhnlichen Belastungen immer, wie viel von den Kosten dir aufgrund deines Einkommens zugemutet werden kann. Nur was darüber liegt, kannst du von der Steuer absetzen.

Übrigens: Manchen Personen- und Berufsgruppen müssen eine Steuererklärung abgeben. Welche das sind, erfährst du in diesem Artikel „Steuererklärung abgeben: Pflicht oder Kür?”.

SicherReise – dein Rundumschutz für unterwegs

Ob Städtetrip oder Fernreise – mit SicherReise der Hanseatic Bank erhältst du eine umfassende Absicherung für alle Urlaubspläne. Das Versicherungspaket deckt die Kosten bei Reiserücktritt, Reiseabbruch, Krankheit und Unfall im Urlaub und vieles mehr! Du kannst sie bei der GenialCard einfach und günstig dazubuchen.

conversion-sicher-reise-2.jpg

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Welche Kosten kann ich generell von der Steuer absetzen?

Du kannst sowohl berufliche Ausgaben wie Arbeitsmittel, Pendlerpauschale, Homeoffice oder Fortbildungen als auch private Ausgaben wie Vorsorgebeiträge, Spenden, Kinderbetreuung oder haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Sie reduzieren deine steuerpflichtigen Einkünfte und können zu einer Erstattung führen.

Lohnt sich eine Steuererklärung überhaupt?

Ja, meistens lohnt sich eine Steuererklärung. Wenn du höhere Ausgaben hast als die Pauschalen für Werbungskosten und Sonderausgaben, kannst du Geld vom Finanzamt zurückbekommen.

Was ist der Unterschied zwischen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen?

Werbungskosten betreffen berufliche Ausgaben wie Pendlerpauschale, Arbeitsmittel oder Fortbildungen. Sonderausgaben sind private, regelmäßig anfallende Kosten wie Vorsorgebeiträge, Spenden oder Kinderbetreuung. Außergewöhnliche Belastungen entstehen durch besondere Umstände, etwa Krankheits-, Pflege- oder Beerdigungskosten. Alle drei mindern dein steuerpflichtiges Einkommen. 

War der Inhalt für dich hilfreich?

Teile den Artikel:

Das könnte dich auch interessieren: