Steuerstundung: Wer darf Steuerzahlungen verschieben und wie geht das?
Es kommt kaum Geld rein, aber die Kosten laufen weiter: Selbstständige und Unternehmen müssen auch in Krisenzeiten Steuern ans Finanzamt abführen. Wenn es ganz eng wird, können sie die Zahlungen aber unter bestimmten Umständen auf später verschieben. Damit will die Bundesregierung vermeiden, dass Unternehmer*innen zahlungsunfähig werden. Für Privatpersonen ist es hingegen deutlich schwieriger, Steuerschulden gestundet zu bekommen. Wer also kann eine Steuerstundung erreichen und wie geht das?
Themen in diesem Artikel
- Was ist eine Steuerstundung?
- Wann ist es sinnvoll, Steuern zu stunden?
- Welche Steuern dürfen gestundet werden?
- Wie wird die Steuerstundung beim Finanzamt beantragt?
- Welche Möglichkeiten haben Privatpersonen bei Steuerschulden?
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Auf den Punkt: Steuerstundung
- Eine Steuerstundung verschiebt nur den Termin, an dem die Zahlung beim Finanzamt eingehen muss.
- Die Höhe der Steuerschuld kannst du nicht mit dem Finanzamt verhandeln. Es wird der volle Betrag zuzüglich Stundungszinsen fällig.
- Steuerstundungen werden nur gewährt, wenn triftige Gründe vorliegen.
- Für Privatpersonen kommt eine Steuerstundung seltener infrage.
Was ist eine Steuerstundung?
Wer seine Steuerschulden nicht zahlen kann, kann beim zuständigen Finanzamt einen Zahlungsaufschub – eine sogenannte Stundung – beantragen. Die Stundung ist für den Gesamtbetrag möglich oder auch nur für einen Teil davon. Die Steuerschuld wird damit erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig.
Damit wirkt die Stundung wie ein kurzfristiges Darlehen des Staates. Deshalb darf das Finanzamt für den Zahlungsaufschub auch Stundungszinsen verlangen. Die kommen dann auf die Steuerschuld obendrauf. Das heißt: Je länger die Zahlung hinausgeschoben wird, desto teurer wird es.
Eine Steuerstundung wird allerdings nur gewährt, wenn ein gewichtiger Grund dafür vorliegt: Die Zahlung muss für die Betroffenen eine „erhebliche Härte” bedeuten. Das ist per Gesetz in § 222 Abgabenordnung (AO) geregelt. Der Haken an der Sache: Eine solche erhebliche Härte ist erst dann gegeben, wenn die Existenz durch die Steuerzahlung gefährdet wird. Eine weitere Bedingung ist, dass es keine Möglichkeit gibt, das Geld für die Steuern aufzutreiben, beispielsweise durch einen Kredit.
Üblicherweise sehen die Finanzämter bei Anträgen auf Steuerstundung sehr genau hin. Sie prüfen, ob Antragsteller*innen in der Vergangenheit ihre Steuern immer zuverlässig gezahlt haben. Aber auch, ob sie tatsächlich unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind. Wer eine Steuerstundung beantragt, sollte sich deshalb darauf einstellen, dass das Finanzamt Nachweise verlangt.
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Wann ist es sinnvoll, Steuern zu stunden?
Für Unternehmen ist der Antrag vor allem dann sinnvoll, wenn kurzfristig andere betriebskritische Ausgaben Vorrang haben, etwa der Lohn für die Mitarbeitden. Denn bei einer Stundung gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Eine Stundung ist deshalb nur sinnvoll, wenn du davon ausgehst, dass du den offenen Betrag bis zum neuen Zahlungstermin zusammenbekommst.

Welche Steuern dürfen gestundet werden?
Prinzipiell können für Steuerpflichtige alle Steuern gestundet werden, die sie direkt für sich abführten. Das sind vor allem diese Steuern:
- Umsatzsteuer
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
Sogenannte Abzugssteuern sind allerdings von der Stundung ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um Steuern, die für Dritte abgeführt werden, zum Beispiel die Lohnsteuer. Die führt der Arbeitgeber für seine Angestellten an das Finanzamt ab. Da es sich dabei aber nicht um sein eigenes Geld handelt, gewährt das Finanzamt bei der Lohnsteuer keinen Aufschub.
Überbrückungsstundung – die kurzfristige Alternative
Manchmal besteht eine Steuerschuld, während Schuldner*innen gleichzeitig Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Das kann zum Beispiel sein, wenn Selbstständige Umsatzsteuer entrichten müssen, aber zu viel Einkommensteuer gezahlt haben. Dann können sie die Umsatzsteuererklärung einreichen zusammen mit einem Antrag, diese Schulden zu stunden, bis die Rückzahlung bei der Einkommensteuer genehmigt ist. Beides wird einfach verrechnet.
Der Vorteil: So eine Überbrückungsstundung (oder auch technische Stundung) ist zinslos.
Wie wird die Steuerstundung beim Finanzamt beantragt?
Wenn du Probleme hast, deine Steuerschulden zu bezahlen, ist die wichtigste Grundregel: Sprich umgehend mit dem Finanzamt und erkläre deine Situation. Und zwar, bevor die Steuerzahlung fällig ist. Die Beamt*innen werden dann das weitere Vorgehen mit dir absprechen.
Steuerstundungen müssen in der Regel schriftlich beantragt werden. Grundsätzlich sollte ein Antrag auf Steuerstundung an das Finanzamt folgende Informationen enthalten:
- Gründe für die Steuerstundung
- Angabe der Steuerart, die gestundet werden soll
- Zeitraum bzw. Fälligkeit der Steuerzahlung
- Angabe, ob dir eine Ratenzahlung der Steuerschuld möglich ist. Und falls ja: Gib an, in welchen Raten du deine Steuerschulden abtragen willst
Hier kannst du ein Musteranschreiben als Word-Dokument herunterladen.
Normalerweise musst du für jede Forderung einzeln eine Steuerstundung beim Finanzamt beantragen. Nur weil du einmal einen Antrag gestellt hast, gilt der nicht automatisch auch für danach festgesetzte Steuern.
Steuerstundung bei der Schenkungs- und Erbschaftssteuer
Wenn du ein Haus geschenkt bekommst oder erbst, gibt es zwar Freibeträge, aber wenn die ausgeschöpft sind, fällt die Schenkungs- beziehungsweise Erbschaftssteuer an – und das kann je nach Immobilie ganz schön teuer werden. Schlimmstenfalls wäre die Steuer nur zu bezahlen, indem du das Haus verkaufst. Aber es gibt einen Ausweg: Wenn du selbst in der Immobilie wohnst oder sie als Wohnraum vermietest, kannst du die Steuer für bis zu zehn Jahre stunden.
Welche Möglichkeiten haben Privatpersonen bei Steuerschulden?
Du musst kein Unternehmen besitzen oder selbständig sein – auch für Privatpersonen ist eine Steuerstundung gesetzlich möglich. Zum Beispiel wenn du eine hohe Steuernachzahlung leisten musst, die du bis zur gesetzten Frist unmöglich aufbringen kannst.
Die Voraussetzungen sind die gleichen wie für Unternehmen, auch für Privatpersonen gilt § 222 AO: Sie müssen gute Gründe für die Stundung vorbringen und dürfen ihre finanzielle Notlage nicht selbst verschuldet haben. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sie Geld, das sie für eventuelle Steuernachforderungen beiseitegelegt hatten, wegen einer schweren Krankheit aufbrauchen mussten.
Außerdem wird die Steuerstundung nur gewährt, wenn es tatsächlich keine andere Möglichkeit gibt, die Steuerschuld zu begleichen – beispielsweise durch einen Kredit. Daneben kann das Finanzamt unter Umständen Sicherheiten in Form einer Hypothek verlangen.
Im Normalfall werden Steuern höchstens für sechs Monate gestundet. Ein Stundungsantrag ist also nur sinnvoll, wenn deine finanzielle Lage in einem halben Jahr voraussichtlich besser ist. Du kannst stattdessen auch versuchen, mit dem Finanzamt einen Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung zu verhandeln. Das geht auch dann noch, wenn dein Antrag auf Stundung abgelehnt wurde.
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FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was genau versteht man unter einer Steuerstundung?
Eine Steuerstundung ist ein offizieller Zahlungsaufschub durch das Finanzamt. Dabei wird der Fälligkeitstermin einer Steuerschuld auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Dies ist entweder für den Gesamtbetrag oder Teilbeträge möglich. Da die Stundung wie ein Kredit wirkt, erhebt das Finanzamt in der Regel Stundungszinsen auf den offenen Betrag.
Unter welchen Voraussetzungen wird eine Steuerstundung gewährt?
Das Finanzamt gewährt eine Stundung nur bei Vorliegen einer „erheblichen Härte“ gemäß § 222 AO. Das bedeutet, die sofortige Zahlung der Steuerschuld müsste die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Person gefährden. Zudem darf die Notlage nicht selbst verschuldet sein und es darf keine alternative Finanzierungsmöglichkeit zur Begleichung der Steuerschuld bestehen, wie etwa ein Bankkredit.
Welche Steuerarten können beim Finanzamt gestundet werden?
Gestundet werden können grundsätzlich Steuern, die man selbst schuldet, wie Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer. Nicht stundungsfähig sind hingegen Abzugsteuern, die für Dritte abgeführt werden – allen voran die Lohnsteuer. Auch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist unter bestimmten Bedingungen (zum Beispiel Selbstnutzung einer Immobilie) eine Stundung möglich.
Wie beantrage ich eine Steuerstundung?
Der Antrag muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt gestellt werden, bevor die Steuer fällig ist. Er sollte die genaue Steuerart, den Zeitraum, eine detaillierte Begründung der Härte sowie einen Tilgungsvorschlag (zum Beispiel Ratenzahlung) enthalten. Die Behörde prüft jeden Antrag individuell und verlangt oft Nachweise über die finanzielle Situation.
Können auch Privatpersonen ihre Steuern stunden lassen?
Ja, Privatpersonen können ebenfalls eine Stundung beantragen, sofern sie eine unverschuldete finanzielle Notlage nachweisen können (zum Beispiel durch hohe Krankheitskosten). Da die Hürden hierfür hoch sind, ist ein Zahlungsaufschub durch Ratenzahlung oft eine Alternative, falls der Stundungsantrag abgelehnt wird.
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