Frau sieht ratsuchend auf ihre Steuerpapiere
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Hilfe für die Steuererklärung: Wer darf helfen und was kostet das?

Dagmar Sörensen
von Dagmar Sörensen, 27.01.2021

Bei den meisten ist sie so beliebt wie eine Wurzelbehandlung beim Zahnarzt: die jährliche Steuererklärung. Dabei kann sich der Aufwand lohnen: Laut Statistischem Bundesamt führen rund 88 Prozent der Steuererklärungen zu einer Erstattung. Durchschnittlich gibt es 1.027 Euro zurück aufs Konto. Wer sich trotzdem nicht aufraffen kann oder sich mit dem ganzen Papierkram überfordert fühlt, der kann seine Steuererklärung auch machen lassen. Wir erklären, wo es Hilfe gibt und was Sie dafür bezahlen müssen.

Themen in diesem Artikel

Finanzamt: Hilfe ganz umsonst

Ihre Steuererklärung vom Finanzamt machen lassen, das geht leider nicht. Erwarten Sie auch nicht, dass Sie dort über Steuersparmöglichkeiten oder Steuertricks informiert werden. Trotzdem kann das Finanzamt wichtige Hilfe leisten. Zum Beispiel, wenn es darum geht, in welches Formular was in der Steuererklärung eingetragen werden muss. Denn: Das Finanzamt ist verpflichtet, Ihnen bei der Erstellung und Abgabe der Steuererklärung zu helfen und hat dafür sogar extra Servicestellen eingerichtet. Ihr zuständiges Finanzamt sagt Ihnen, wohin Sie sich wenden müssen.

Ob Sie vielleicht sogar eine Steuererklärung abgeben müssen, verrät Ihnen der Artikel „Steuererklärung abgeben – Pflicht oder Kür?“.

Verwandte und Bekannte: Ein klares Jein

Wussten Sie, dass es für die Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung bei uns sogar ein eigenes Gesetz gibt? Das Steuerberatungsgesetz (StBerG). Da ist zum Beispiel festgelegt, dass Angehörige sich ohne Bezahlung gegenseitig helfen dürfen! Das gilt aber nur für enge Verwandte wie Ehepartner, Eltern oder Geschwister.

Freund*innen oder Arbeitskolleg*innen dürfen dagegen offiziell nicht als helfende Hand bei der Steuererklärung auftauchen, egal ob sie sich dafür bezahlen lassen oder nicht. Wer trotzdem solche Unterstützung annimmt, dafür bezahlt und das in seiner Steuererklärung als Steuerberatungskosten absetzen möchte, der macht die unerlaubte Hilfe für das Finanzamt offensichtlich. Die hilfreiche Person begeht damit sogar eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro belegt werden.

Zwei junge Frauen arbeiten am Küchentisch vor aufgeklapptem Laptop
© istock/RichVintage/2019  Die Schwester darf bei der Steuererklärung helfen, die Freundin nicht.

Lohnsteuerhilfevereine: Hilfe für kleines Geld

Professionelle und relativ preiswerte Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung bieten Lohnsteuerhilfevereine. Allerdings ist im Gesetz sehr genau festgelegt, für wen sie in welcher Form tätig werden dürfen.

Wen dürfen Lohnsteuerhilfevereine beraten?

Nur für diese Personen dürfen sie tätig werden:

  • Arbeitnehmer*innen
  • Beamt*innen
  • Auszubildende
  • Studierende
  • Pensionär*innen
  • Rentner*innen
  • Unterhaltsempfänger*innen

Was dürfen Lohnsteuerhilfevereine tun?

Lohnsteuerhilfevereine dürfen für Sie die nötigen Formulare ausfüllen – und noch viel mehr. Sie erledigen auch den gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt. Sie können darüber hinaus ein Einspruchs- oder sogar ein Klageverfahren übernehmen. Außerdem beraten sie zur Wahl der Steuerklasse und helfen bei Anträgen, zum Beispiel auf Lohnsteuerermäßigung, Riester-Zulagen oder Kindergeld.

Was kostet die Steuererklärung beim Lohnsteuerhilfeverein?

Die Dienste eines Lohnsteuerhilfevereins können Sie nur als Mitglied in Anspruch nehmen. Dafür zahlen Sie eine einmalige Aufnahmegebühr zwischen 10 und 15 Euro. Dazu kommt ein jährlicher Mitgliedsbeitrag, der sich in den meisten Vereinen nach der Höhe Ihres Einkommens richtet. Er liegt in der Regel zwischen 50 und 400 Euro. Dafür können Sie unbegrenzt auf die Kompetenz des Vereins zugreifen. Und: Zumindest teilweise können Sie diese Kosten bei der Steuererklärung von Ihrem Einkommen abziehen (das erledigt aber ebenfalls der Lohnsteuerverein für Sie).

Wo finde ich einen Lohnsteuerhilfeverein?

In Deutschland gibt es rund 800 Lohnsteuerhilfevereine. Einige davon sind sehr klein und arbeiten nur regional, andere unterhalten dagegen bundesweit mehrere Tausend Beratungsstellen. Etwa 300 Vereine mit mehr als 8.000 Beratungsstellen haben sich im Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) zusammengeschlossen. Auf deren Homepage finden Sie unter beratungsstellensuche.de eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Steuerberaterin erklärt ihrer Klientin etwas anhand einer Steuertabelle
© istock/damircudic/2018  Eine Steuerberatung kann für Gewerbetreibende unter anderem auch die Buchhaltung und die Lohnkostenabrechnung übernehmen.

Steuerberatung: Teuer, aber hochqualifiziert

Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberatung? Für einige Berufsgruppen stellt sich diese Frage nicht. Wenn sie Hilfe wollen, müssen sie sich an eine Steuerberatung wenden. Das ist nicht unbedingt ein Nachteil, denn gerade bei schwierigen und umfangreichen Fällen ist sie ihr Geld wert.

Wer muss sich an eine Steuerberatung wenden?

  • Selbstständige
  • Gewerbetreibende
  • Arbeitnehmer*innen mit Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Personen mit Miet- oder Kapitaleinnahmen von jährlich mehr als 18.000 Euro (zusammen veranlagte Paare 36.000 Euro) 
  • Unternehmer*innen

Welche Aufgaben übernimmt die Steuerberatung?

Die Unterstützung durch eine Steuerberatung kann sehr umfassend sein. Sie übernimmt unter anderem die Finanzbuchhaltung, die Erstellung des Jahresabschlusses und der Lohnabrechnungen, die Zahlung der Sozialbeiträge, die Umsatzsteuer-Jahreserklärung sowie die Gewerbe-, Einkommen- und Körperschaftsteuererklärung. Die Aufgaben können sich sogar bis zur Liquiditätsplanung und betriebswirtschaftlichen Auswertungen erstrecken.

Was kostet die Steuererklärung durch die Steuerberatung?

Steuerberater*innen bieten sozusagen den All-inclusive-Service und der hat seinen Preis. Basis der Gebühren ist die Vergütungsordnung für Steuerberater*innen. Festgelegt sind dort aber nur die minimalen und die maximalen Gebühren, die eine Beratung kosten darf. Innerhalb dieser Bandbreite kann jede*r Steuerberater*in frei über die Höhe der Gebühren entscheiden, je nach Schwierigkeit, Aufwand und Ihrem Jahreseinkommen.

Beispiel: Bei einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro gibt die Gebührenordnung eine Spanne von 97,70 Euro bis 586,20 Euro vor. Tatsächlich orientieren sich die Steuerberater*innen in der Regel an der sogenannten Mittelgebühr der erlaubten Spanne, was in unserem Beispiel 341,95 Euro wären – plus Mehrwertsteuer.

Wenn Ihr*e Steuerberater*in mehr als die Mittelgebühr verlangt, muss das besonders begründet werden – dazu gibt es Gerichtsurteile. Deshalb wird die Mittelgebühr meist nur überschritten, wenn besondere Umstände vorliegen oder von vornherein Schwierigkeiten erwartet werden.
Die Frage „Wie hoch sind die Kosten für eine Steuererklärung von einer Steuerberatung?“ lässt sich also nicht so einfach beantworten. Einen gewissen Einfluss auf die Höhe der Kosten haben Sie übrigens, denn Zeit ist Geld. Je besser vorbereitet Ihre Unterlagen bei Ihrer Steuerberatung eingehen, umso einfacher – und damit günstiger– kann Ihre Steuererklärung erstellt werden.

Tipp: Es muss ja nicht jedes Jahr sein! Lassen Sie sich einmal eine professionelle Steuererklärung von einer Steuerberatung machen und nutzen Sie diese in den nächsten Jahren als Vorlage. Dann haben sich die vergleichsweise hohen Kosten schnell rentiert. 

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