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Kurz erklärt: Müssen Rentner eine Steuererklärung machen?

von Anna Ostrowska, 28.02.2024

Manche Rentner*innen müssen eine Steuererklärung machen, andere nicht. Wer im Alter verpflichtet ist, Steuern auf die Rente zu zahlen, muss jedoch nicht zwangsläufig eine Steuererklärung abgeben. Aber für wen gilt was? Und worauf musst du achten? Die KlarMacher verraten's dir.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Ob du als Rentner*in eine Steuererklärung abgeben musst, hängt davon ab, wie hoch der steuerpflichtige Teil deiner Rente ist und welche zusätzlichen steuerpflichtigen Einkünfte du hast. 
  • Der Rentenfreibetrag bestimmt, welcher Teil deiner gesetzlichen Rente steuerpflichtig ist. Wie viel du von deiner Rente versteuern musst, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. 
  • Überschreitet dein zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag, musst du eine Steuererklärung abgeben. 
  • Der Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2024 für Alleinstehende 11.604 Euro. 

Ab wann müssen Rentner*innen eine Steuererklärung machen?

Erfüllen Rentner*innen eine oder mehrere der folgenden Bedingungen, sind sie in der Regel zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet: 

  • Ihr zu versteuerndes Einkommen überschreitet den jährlichen Grundfreibetrag. 
  • Sie haben neben ihrer gesetzlichen Rente weitere steuerpflichtige Einkünfte wie Mieteinnahmen, Kapitaleinnahmen oder zusätzliche Renten wie die Riester-Rente
  • Sie verdienen sich mit einem Nebenjob etwas zur Rente hinzu. 
  • Ein*e zusammenveranlagte*r Partner*in hat steuerpflichtige Einkünfte. 

Der Grundfreibetrag

Der jährliche Grundfreibetrag, der das Existenzminimum sichern soll, liegt 2024 bei 11.604 Euro für Alleinstehende. Für zusammenveranlagte Ehepaare liegt er bei 23.208 Euro. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, zahlt die Person keine Einkommensteuer. 

Älterer Mann trägt ältere Frau huckepack im Park
© istock/BraunS/2021  Für zusammenveranlagte Paare gilt der doppelte Grundfreibetrag.

Der Rentenfreibetrag 

Wichtig: Nicht jeder Euro der gesetzlichen Rente wird zu den steuerpflichtigen Einkünften gezählt. Wer bis einschließlich 2039 erstmals Rente erhält, muss nicht die gesamte Rente versteuern. Der steuerfreie Teil ist eine feste Eurosumme, die ein Leben lang konstant bleibt. Wie hoch der sogenannte Rentenfreibetrag ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns sowie der Jahresbruttorente im zweiten Bezugsjahr. 

Wer 2005 in den Ruhestand ging, musste lediglich 50 Prozent seiner Rente versteuern. Jedes Jahr steigt der Besteuerungsanteil der Rente. Ab 2040 wird die gesamte gesetzliche Rente steuerpflichtig. 

Was genau bedeutet das? Ein Beispiel: Für Rentner*innen, die sich 2024 zur Ruhe setzen, liegt der zu versteuernde Rentenanteil bei 84 Prozent. 16 Prozent der Rente sind steuerfrei. Angenommen, die Jahresbruttorente beträgt im ersten vollen Rentenjahr (2025) 12.000 Euro. Dann ergibt sich ein Rentenfreibetrag in Höhe von 1.920 Euro, der nicht versteuert werden muss.  

Auch bei Rentenanpassungen bleibt dieser Rentenfreibetrag in den Folgejahren konstant. Gibt es keine weiteren Einkünfte, liegt das zu versteuernde Einkommen somit bei 10.080 Euro und damit unter dem Grundfreibetrag – es müssen weder Steuern gezahlt noch eine Steuererklärung gemacht werden. 

Rente und Hinzuverdienst: Steuererklärung ist Pflicht 

Möchtest du neben der Rente noch etwas hinzuverdienen? Dann kommst du um eine Steuererklärung nicht herum: Alle arbeitenden Rentner*innen sind zur Abgabe verpflichtet. Das heißt aber nicht unbedingt, dass du Steuern zahlen musst. Grundsätzlich musst du deinen Hinzuverdienst nur versteuern, wenn du zusammen mit dem steuerpflichtigen Anteil deiner Rente über dem Grundfreibetrag liegst. 

Tipp: In der Steuererklärung kannst du Fahrtkosten oder Kosten für Arbeitsmittel als Werbungskosten geltend machen und so weniger Steuern zahlen

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Darum werden Rentner*innen unbemerkt abgabepflichtig

Eben noch befreit, jetzt steuerpflichtig: Wer beim Renteneintritt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragt, kann trotzdem jederzeit abgabepflichtig werden. Das kann beispielsweise geschehen, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte aufgrund einer Rentenerhöhung plötzlich über dem Grundfreibetrag liegen. Ähnlich sieht es aus, wenn der*die Partner*in verstirbt und infolgedessen der Grundfreibetrag für Alleinstehende greift. 

Tipp: Prüfe die Höhe deiner Einkünfte jährlich, um nicht unbemerkt abgabepflichtig zu werden. Andernfalls bemerkt das Finanzamt möglicherweise erst Jahre später, dass du abgabepflichtig bist – und fordert dich rückwirkend für mehrere Jahre auf, eine Steuererklärung zu machen. 

Abgabefristen: Bis wann muss ich als Rentner*in eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich müssen alle Steuerpflichtigen die Steuererklärung für 2024 spätestens am 31. Juli 2025 beim Finanzamt abgeben – das gilt auch für Rentner*innen, sofern sie ihre Steuererklärung selbst erstellen. 

Nehmen steuerpflichtige Rentner*innen die Hilfe von Steuerberater*innen oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch, haben sie in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit für die Abgabe. Die Steuererklärung für 2024 müsste somit spätestens am 28. Februar 2026 beim Finanzamt eingehen. 

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