Vorsorgen

„Die Rente ist sicher!" Wie Altersvorsorge in Deutschland (noch) funktioniert

von Detlev Neumann, 02.02.2024

Gut gelaunt am sonnigen Strand, im offenen Cabrio oder entspannt auf der Parkbank – so stellen sich viele Rentner ihren Ruhestand vor. Möchten Sie sich im Alter auch in einem solch idyllischen Motiv wiederfinden? Dann müssen Sie schon in jungen Jahren dafür vorsorgen und das nötige Kleingeld zurücklegen. Mit dem Rentensystem in Deutschland ist das sogar mehrgleisig möglich (und häufig nötig). Es basiert nämlich auf einem 3-Säulen-Modell.

 

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© Bundeszentrale für politische Bildung/bpb 

Dreifache Absicherung: Das Rentensystem in Deutschland

„Denn eines ist sicher – die Rente!“ Diesen Satz sagte 1986 der damalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm und ließ ihn gleich im ganzen Land plakatieren. Mittlerweile sind viele Jahre vergangen, aber das legendäre Zitat stimmt noch immer. Allerdings mit Abstrichen. So bekommt zwar weiterhin jeder ehemalige Arbeitnehmer mit Rentenanspruch die lebenslange staatliche Altersvorsorge. Doch deren Höhe ist heute erheblich niedriger als früher.

Deshalb reicht sie nicht mehr in jedem Fall für ein sorgloses Auskommen im Alter. Ob das in Ihrem Fall auch so kommt, klärt ein Gespräch bei der Rentenberatung. Einen entsprechenden Termin können Sie direkt – auch online – bei einem Büro der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe vereinbaren. Weitere Informationsquellen sind zum Beispiel Banken, Sparkassen oder Versicherungen. 

Wenn Sie dabei erfahren, dass Ihr Ruhestand zur finanziellen Durststrecke wird, dann sollten Sie frühzeitig gegensteuern. Neben der Gesetzlichen Rentenversicherung bleiben Ihnen zwei Möglichkeiten, fürs Alter zu sparen: die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge. Zusammen bilden sie das 3-Säulen-Modell des Rentensystems in Deutschland. Alle drei Varianten stellen wir Ihnen hier im Überblick vor.

Erste Säule: Die Gesetzliche Rentenversicherung

Die Gesetzliche Rentenversicherung (RV oder auch GRV) ist der Kern der Altersvorsorge. Sie wird im Wesentlichen über den Rentenbeitrag finanziert, den grundsätzlich alle Arbeitnehmer leisten müssen. Er geht automatisch und als Sonderausgabe steuerbegünstigt von ihrem Brutto-Gehalt oder -Lohn an ihre Krankenkasse. Die leitet ihn zur Rentenversicherung weiter. Die gleiche Summe muss dort auch Ihr Arbeitgeber jeweils für seine Beschäftigten einzahlen.

Die Höhe des Beitrags hängt von der allgemeinen Wirtschaftslage und den Löhnen ab. Weil die schwanken, passt ihn die Bundesregierung bei Bedarf an. Deshalb ist er mal größer, mal kleiner. Der Rekordwert lag 1997 bei 20,3 Prozent. Aktuell (Stand: 2022) werden Ihnen 18,6 Prozent des Einkommens als Rentenbeitrag abgezogen.

Bei geringfügig Beschäftigten mit sogenannten Mini- oder 450-Euro-Jobs zahlt ihr Arbeitgeber einen Beitrag von 15 Prozent. Die Mini-Jobber müssen lediglich den Rest zum Beitragssatz aufbringen. Eine weitere Geldquelle der Rentenversicherung sind Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt.

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© FOCUS Online 

Selbstständige und Beamte zahlen in der Regel nicht in die Rentenversicherung ein. Für sie gibt es allerdings ähnliche Formen der Altersvorsorge. Allesamt gehören sie zu den gesetzlichen Regelsystemen. Das sind auf einen Blick:

  • die Gesetzliche Rentenversicherung
  • die Beamtenversorgung
  • die Alterssicherungseinrichtungen für bestimmte Gruppen von Selbstständigen und Freiberuflern

Aber bleiben wir bei der Gesetzlichen Rentenversicherung für Angestellte und Arbeiter: Mit dem gemeinschaftlich angesparten Vermögen aller Beitragszahler werden verschiedene Unterstützungsangebote bezahlt. Dazu zählen:

  • Altersrenten, also die „normale“ Rente nach dem Berufsleben
  • Erwerbsminderungsrenten für Menschen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit
  • Hinterbliebenenrenten, die Witwen, Witwer und Waisen von gestorbenen Rentenbeziehern erhalten
  • Kindererziehungszeiten für Elternteile, die ein Kind in dessen ersten drei Lebensjahren vornehmlich betreut haben.

Merke: Von der gesetzlichen Rente müssen Sie später Steuern abführen.

Eine Raumpflegerin wischt den Boden in einem Zimmer
© iStock/4x6/2016  Das Rentensystem in Deutschland berücksichtigt auch Geringverdiener, etwa Raumpflegerinnen auf 450-Euro-Basis. Ihr Chef muss für sie aus eigener Tasche den Großteil ihres Rentenbetrags einzahlen.

Zweite Säule: Die betriebliche Altersvorsorge

Möchten Sie Ihre gesetzliche Rente aufbessern, können Sie das mit geförderten Vorsorgeverträgen tun. Ein wichtiges Standbein ist hier die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Die organisiert Ihr Arbeitgeber für Sie. Das heißt, er wählt aus, wie und wo zusätzlich zur Rente Rücklagen für Ihren Ruhestand gebildet werden. Meistens geschieht das über sogenannte Direktversicherungen.

Die Finanzierung liegt allerdings häufig bei Ihnen. Haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung zur bAV getroffen, dann zahlen Sie Ihren Beitrag dazu per Entgeltumwandlung ein. Es wandert also ein Teil Ihres Bruttogehalts in diese Art der Vorsorge.

Ihr Vorteil bei diesem Modell: Für Ihren Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge fallen zunächst weder Steuern noch Abgaben an. Die Abzüge auf Ihrer Gehaltsabrechnung fallen also niedriger aus. Jedenfalls dann, wenn der Beitrag für die bAV die aktuelle Höhe von monatlich 584 Euro beziehungsweise jährlich 7.008 Euro nicht übersteigt. Bei Beiträgen bis zu einer Höhe von monatlich 292 Euro werden Ihnen auch noch die Sozialabgaben erlassen (Stand jeweils 2023). Außerdem müssen die Arbeitgeber 15 Prozent Ihrer Beiträge aus eigener Tasche dazugeben. Manche Arbeitgeber helfen ihren Beschäftigten über diesen Pflichtteil hinaus beim Ansparen oder übernehmen die Finanzierung sogar komplett – zum Beispiel bei der Betriebsrente. Aber: Ohne die abgeführten Beiträge sinkt Ihr Bruttoeinkommen, an dem sich die Gesetzliche Rentenversicherung orientiert. Die gesetzliche Rente kann also entsprechend sinken. Und wenn Sie im Alter Ihre Betriebsrente ausbezahlt bekommen, müssen Sie dieses Geld versteuern. Außerdem gehen davon Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab – übrigens auch die Beiträge, die Ihr Arbeitgeber hätte bezahlen müssen. Mehr dazu lesen Sie im Artikel „Auszahlung betriebliche Altersvorsorge: Vorsicht Falle!“.

Eine weitere Variante von geförderten Vorsorgeverträgen sind Riester-Verträge für Arbeitnehmer und Beamte. Sie unterstützt der Staat mit Zulagen und Steuervorteilen. Allerdings müssen Sparer Steuern zahlen für das Geld, das sie später als Riester-Rente ausgezahlt bekommen.

Dritte Säule: Die private Altersvorsorge

Bei diesem Bestandteil des Rentensystems in Deutschland sparen Sie im Alleingang an. Und zwar mit einem beliebigen Betrag aus Ihrem Netto-Gehalt. Wie Sie damit Ihre private Vorsorge betreiben, bleibt Ihnen überlassen. Welche Arten zu dieser Altersvorsorge-Säule gehören? Zum Beispiel Rentenversicherungen, unterschiedliche Arten der Lebensversicherung oder auch Aktien.

Eine spezielle Förderung vom Staat erhalten Sie dabei nicht. Allerdings sind etwaige Gewinne aus Dividenden oder Zinsen steuerfrei. Jedenfalls, solange Sie noch für Ihr Altersruhegeld ansparen. Wenn Sie es schließlich bekommen, müssen Sie darauf den Ertragsanteil – sprich das hinzugewonnene Geld über Ihr Angespartes hinaus – versteuern. Wie hoch diese Steuern sind, hängt davon ab, wie alt Sie beim Rentenbeginn sind. Sind Sie dann zum Beispiel 60 Jahre alt, dann müssen Sie 22 Prozent des Ertragsanteils als Steuern abführen. Sind Sie 65, reduziert sich der Steuersatz auf 18 Prozent.

Mehr dazu lesen Sie im Artikel „Private Altersvorsorge: Diese Möglichkeiten lassen Sie entspannter Richtung Rente blicken“.

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