
„Die Rente ist sicher!” Wie das Rentensystem in Deutschland (noch) funktioniert

Gut gelaunt am sonnigen Strand, im offenen Cabrio oder entspannt auf der Parkbank – so stellen sich viele Rentner*innen ihren Ruhestand vor. Möchtest du dich im Alter auch in einem solch idyllischen Motiv wiederfinden? Dann musst du schon in jungen Jahren dafür vorsorgen und das nötige Kleingeld zurücklegen. Mit dem Rentensystem in Deutschland ist das sogar mehrgleisig möglich (und häufig nötig). Es basiert nämlich auf einem 3-Säulen-Modell.
Themen in diesem Artikel
- Dreifache Absicherung: Das Rentensystem in Deutschland
- Erste Säule: Die gesetzliche Rentenversicherung
- Zweite Säule: Die betriebliche Altersvorsorge
- Dritte Säule: Die private Altersvorsorge

Auf den Punkt
- Das Rentensystem in Deutschland basiert auf dem 3-Säulen-Modell. Die drei Säulen sind: Gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge, private Altersvorsorge.
- Die gesetzliche Rentenversicherung wird durch Beiträge von Arbeitnehmer*innen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern finanziert. Damit werden Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie Kindererziehungszeiten bezahlt.
- Die betriebliche Altersvorsorge wird meist durch Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt finanziert.
- Die private Vorsorge müssen die Versicherten eigenständig aus dem Nettogehalt finanzieren. Typische Modelle sind Rentenversicherungen, Lebensversicherungen oder Aktien.
- Alle drei Säulen unterliegen verschiedenen Steuerregelungen.
Dreifache Absicherung: Das Rentensystem in Deutschland
„Denn eines ist sicher – die Rente!“ Diesen Satz sagte 1986 der damalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm und ließ ihn gleich im ganzen Land plakatieren. Mittlerweile sind viele Jahre vergangen, aber das legendäre Zitat stimmt noch immer. Allerdings mit Abstrichen. So bekommt zwar weiterhin jede*r ehemalige Arbeitnehmer*in mit Rentenanspruch die lebenslange staatliche Altersvorsorge. Doch deren Höhe ist heute erheblich niedriger als früher.
Deshalb reicht sie nicht mehr in jedem Fall für ein sorgloses Auskommen im Alter. Ob das in deinem Fall auch so kommt, klärt ein Gespräch bei der Rentenberatung. Einen entsprechenden Termin kannst du direkt – auch online – bei einem Büro der Deutschen Rentenversicherung in deiner Nähe vereinbaren. Weitere Informationsquellen sind zum Beispiel Banken, Sparkassen oder Versicherungen.
Wenn du dabei erfährst, dass dein Ruhestand zur finanziellen Durststrecke wird, dann solltest du frühzeitig gegensteuern. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben dir zwei Möglichkeiten, fürs Alter zu sparen: die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge. Zusammen bilden sie das 3-Säulen-Modell des Rentensystems in Deutschland. Alle drei Varianten stellen wir dir hier im Überblick vor.
Rentenformel einfach erklärt: So rechnen Sie aus, wie viel Geld Sie im Alter haben
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Erste Säule: Die gesetzliche Rentenversicherung
Altersvorsorge – was ist das eigentlich? Damit ist gemeint, dass du frühzeitig deinen Lebensstandard im Ruhestand finanziell absicherst. Die gesetzliche Rentenversicherung (RV oder auch GRV) ist der Kern der Altersvorsorge in Deutschland. Sie wird im Wesentlichen über den Rentenbeitrag finanziert, den grundsätzlich alle Arbeitnehmer*innen leisten müssen.
Dieser Beitrag geht automatisch vom Bruttogehalt oder -lohn an die Krankenkasse. Die leitet ihn zur Rentenversicherung weiter. Auch dein Arbeitgeber muss die gleiche Summe für seine Beschäftigten einzahlen.
Die Höhe des Beitrags hängt von der allgemeinen Wirtschaftslage und den Löhnen ab. Weil die schwanken, passt ihn die Bundesregierung bei Bedarf an. Deshalb ist er mal größer, mal kleiner. Der Rekordwert lag 1997 bei 20,3 Prozent des Einkommens. Seit 2018 beträgt der Rentenbeitrag 18,6 Prozent und wird zu gleichen Teilen, also je 9,3 Prozent, vom Arbeitgeber und den Arbeitnehmer*innen getragen.
Bei geringfügig Beschäftigten mit sogenannten Mini- oder 556-Euro-Jobs zahlt der Arbeitgeber einen Beitrag von 15 Prozent. Die Minijobber*innen müssen lediglich den Rest, also 3,6 Prozent, zum Beitragssatz aufbringen. Eine weitere Geldquelle der Rentenversicherung sind Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt.

Selbstständige und verbeamtete Personen zahlen in der Regel nicht in die Rentenversicherung ein. Für sie gibt es allerdings ähnliche Formen der Altersvorsorge. Allesamt gehören sie zu den gesetzlichen Regelsystemen. Das sind auf einen Blick:
- die gesetzliche Rentenversicherung
- die Beamtenversorgung
- die Alterssicherungseinrichtungen für bestimmte Gruppen von Selbstständigen und Freiberufler*innen
Aber bleiben wir bei der gesetzlichen Rentenversicherung für Angestellte und Arbeiter*innen: Mit dem Geld, das von den Beitragszahler*innen hereinkommt, werden verschiedene Unterstützungsleistungen bezahlt. Dazu zählen:
- Altersrenten, also die „normale“ Rente nach dem Berufsleben
- Erwerbsminderungsrenten für Menschen, die nur eingeschränkt arbeiten können
- Hinterbliebenenrenten, die Witwen, Witwer und Waisen von gestorbenen Rentenbeziehern erhalten
- Kindererziehungszeiten für Elternteile, die ein Kind in dessen ersten drei Lebensjahren vornehmlich betreut haben.
Merke: Von der gesetzlichen Rente musst du später Steuern abführen.
Einheitliches Rentenrecht
Nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 gab es lange Zeit unterschiedliche Rentenwerte in den alten und neuen Bundesländern. Das spiegelte die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den beiden Regionen wider. Wer sich einen sogenannten Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeitet hatte (wofür man ein Jahr den Durchschnittslohn verdienen muss), bekam dafür in den neuen Bundesländern einen geringere Rente berechnet als im Westen.
Um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, wurde im Jahr 2017 ein Gesetz verabschiedet, das ein einheitliches Rentenrecht und in diesem Zug eine schrittweise Angleichung vorsah. Jedes Jahr stieg der Wert eines Rentenpunkts im Osten um einen bestimmten Prozentsatz an, bis am 1. Juli 2024 schließlich vollständige Gleichheit erreicht wurde.
Zweite Säule: Die betriebliche Altersvorsorge
Möchtest du deine gesetzliche Rente aufbessern, kannst du das mit geförderten Vorsorgeverträgen tun. Ein wichtiges Standbein ist hier die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Die organisiert dein Arbeitgeber für dich. Das heißt, er wählt aus, wie und wo zusätzliche Rücklagen für deinen Ruhestand gebildet werden. Meistens geschieht das über sogenannte Direktversicherungen.
Die Finanzierung liegt allerdings häufig bei dir. Hast du mit deinem Arbeitgeber eine Vereinbarung zur bAV getroffen, dann zahlst du deinen Beitrag dazu per Entgeltumwandlung ein. Es wandert also ein Teil deines Bruttogehalts in diese Art der Vorsorge.
Dein Vorteil bei diesem Modell: Für deinen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge fallen zunächst weder Steuern noch Abgaben an. Die Abzüge auf deiner Gehaltsabrechnung fallen also niedriger aus. Jedenfalls dann, wenn der Beitrag für die bAV die aktuelle Höhe von monatlich 602,33 Euro beziehungsweise jährlich 7.228 Euro nicht übersteigt. Außerdem müssen die Arbeitgeber etwas dazugeben. Manche übernehmen die Finanzierung sogar komplett – zum Beispiel bei der Betriebsrente.
Aber: Ohne die abgeführten Beiträge sinkt dein Bruttoeinkommen, an dem sich die gesetzliche Rentenversicherung orientiert. Und wenn du im Alter deine Betriebsrente ausbezahlt bekommst, musst du das Geld versteuern. Außerdem gehen davon Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab – übrigens auch die Beiträge, die dein Arbeitgeber hätte bezahlen müssen. Mehr dazu liest du im Artikel „Auszahlung betriebliche Altersvorsorge: Vorsicht Falle!“.
Eine weitere Variante von geförderten Vorsorgeverträgen sind Riester-Verträge für Arbeitnehmer*innen und verbeamtete Personen. Sie unterstützt der Staat mit Zulagen und Steuervorteilen. Allerdings müssen Sparer*innen Steuern zahlen auf das Geld, das sie später als Riester-Rente ausgezahlt bekommen.
Dritte Säule: Die private Altersvorsorge
Bei diesem Bestandteil des Rentensystems in Deutschland sparst du im Alleingang an. Und zwar mit einem beliebigen Betrag aus deinem Nettogehalt. Wie du damit deine private Vorsorge betreibst, bleibt dir überlassen. Welche Arten zu dieser Altersvorsorge-Säule gehören? Zum Beispiel Rentenversicherungen, unterschiedliche Arten der Lebensversicherung oder auch Aktien.
Näheres zu den verschiedenen Formen findest du im Ratgeber „Private Altersvorsorge: Diese Möglichkeiten lassen dich entspannter Richtung Rente blicken“.
Eine spezielle Förderung vom Staat erhältst du dabei nicht. Allerdings sind etwaige Gewinne aus Dividenden oder Zinsen steuerfrei. Jedenfalls, solange du noch für dein Altersruhegeld ansparst. Wenn du es schließlich bekommst, musst du darauf den Ertragsanteil – sprich das hinzugewonnene Geld über dein Angespartes hinaus – versteuern. Wie hoch diese Steuern sind, hängt davon ab, wie alt du beim Rentenbeginn bist. Bist du dann zum Beispiel 60 Jahre alt, dann musst du 22 Prozent des Ertragsanteils als Steuern abführen. Bist du 65, reduziert sich der Steuersatz auf 18 Prozent.
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