Vorsorgen

Entgeltumwandlung: Weniger Gehalt, dafür mehr Geld aus der Betriebsrente

von Thorsten Schierhorn, 28.06.2023

Betriebliche Altersvorsorge – das heißt: In der Regel zahlen Sie als Arbeitnehmer*in den Großteil der Beiträge und der Betrieb kümmert sich um die Abwicklung. Denn in den meisten Fällen zieht Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Teil Ihres Gehalts ab und leitet ihn als Beitrag in den Spartopf für die betriebliche Altersvorsorge. Das Gehalt wird also quasi umgewandelt. Was es mit dieser „Entgeltumwandlung“ auf sich hat, lesen Sie hier.

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Entgeltumwandlung heißt: Altersvorsorge statt Gehalt

Die häufigste Variante einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist die sogenannte Direktversicherung mit Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass Sie selbst den Löwenanteil der Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge übernehmen. Ihr Arbeitgeber gibt dann noch etwas hinzu.

Konkret funktioniert die Direktversicherung mit Entgeltumwandlung so:

  1. Ihr Arbeitgeber schließt für Sie eine Rentenversicherung ab. Das heißt, Ihr Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und überweist auch die Beiträge. Sie als Arbeitnehmer*in sind aber bezugsberechtigt, sprich: Die Leistungen aus der Rentenversicherung gehen an Sie beziehungsweise im Todesfall an Ihre Hinterbliebenen.
  2. Gleichzeitig treffen Sie und Ihr Arbeitgeber eine Vereinbarung über eine Entgeltumwandlung. Damit einigen Sie sich über die Summe, die Sie monatlich in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen möchten. Den Betrag zieht Ihnen Ihr Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt ab und leitet ihn an die Versicherung weiter. Dieser Anteil Ihres Gehalts wird also zum bAV-Beitrag „umgewandelt”.
  3. Durch den Abzug des bAV-Beitrags sinkt das sogenannte Steuer-Brutto, sprich: Der Betrag, auf den Sie Steuern und Sozialabgaben (wie Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung usw.) zahlen müssen, fällt niedriger aus. Sie haben also weniger Abzüge. Der bAV-Beitrag ist bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Mehr dazu weiter unten.
  4. Ihr Arbeitgeber ist zu einem Zuschuss verpflichtet. Mindestens 15 Prozent des umgewandelten Beitrags muss er obendrauf legen.
  5. Die Beiträge samt Arbeitgeberzuschuss werden von der Versicherungsgesellschaft angelegt. Die jährlichen Zinsen und etwaige Überschussbeteiligungen wandern mit in den Spartopf.
  6. Zum vereinbarten Auszahlungstermin können Sie sich entscheiden: Entweder lassen Sie sich die angesparte Summe auf einen Schlag auszahlen. Oder Sie bekommen das Geld in Form einer monatlichen Betriebsrente. Die Rente erhalten Sie dann für den Rest Ihres Lebens.

Sie möchten per Entgeltumwandlung Geld fürs Alter zurücklegen? Aber Ihr Arbeitgeber bietet keine betriebliche Altersversorgung? Dazu ist er jedoch verpflichtet. Denn laut Gesetz haben Sie als Arbeitnehmer*in Anspruch darauf. Sprechen Sie Ihren Chef beziehungsweise Ihre Chefin oder die Personalabteilung einfach dazu an.

Entgeltumwandlung Grafik

Wie viel von Ihrem Gehalt dürfen Sie umwandeln?

Theoretisch so viel Sie wollen, es ist ja Ihr Geld. Die Steuervorteile gibt es aber nur bis zu einer bestimmten Höhe. Genauer gesagt: Bis zu 584 Euro Ihres Bruttogehalts dürfen Sie monatlich zum bAV-Beitrag umwandeln und es so vor der Besteuerung bewahren (Stand: 2023). Auf alles, was darüber hinausgeht, müssen Sie Lohnsteuer bezahlen. Sozialabgabenfrei sind jedoch nur Beiträge bis zu einer Höhe von 292 Euro. Durch die eingesparten Abgaben macht sich der bAV-Beitrag auf Ihrem Konto nicht so stark bemerkbar. Mehr als den sozialabgabenfreien Betrag in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen, rechnet sich in der Regel nicht. 

Ein Rechenbeispiel macht es deutlicher: Angenommen, Sie verdienen monatlich 4.100 Euro brutto (das war 2022 der Durchschnittslohn in Deutschland). 200 Euro davon fließen direkt in Ihre betriebliche Altersvorsorge. Steuern und Sozialabgaben fallen für diese 200 Euro also weg – wodurch Sie rund 90 Euro sparen. Ihr bAV-Beitrag von 200 Euro kostet Sie in Wahrheit nur 110 Euro.

Wenn Sie deutlich mehr verdienen als das Durchschnittsgehalt, fällt Ihre Ersparnis sogar noch höher aus, weil die Besteuerung mit zunehmendem Einkommen steigt. (Näheres dazu lesen Sie im Artikel über die Steuerprogression.)

Die Freigrenzen für die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit ändern sich von Jahr zu Jahr. Denn sie richten sich nach der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze West der allgemeinen Rentenversicherung, die jährlich neu festgelegt wird. 2023 liegt sie bei 7.300 Euro pro Monat.

  • Bis max. 8 % der Beitragsbemessungsgrenze bleiben bAV-Beiträge steuerfrei.
  • Bis max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze bleiben bAV-Beiträge sozialabgabenfrei. 

Um die Steuerersparnis brauchen Sie sich übrigens nicht zu kümmern. Sie gibt es bei der Entgeltumwandlung quasi automatisch, indem Ihnen von vornherein weniger Steuern vom Gehalt abgezogen werden.

Frau sitzt telefonierend auf dem Sofa und blickt dabei auf ihre Gehaltsabrechnung
© istock/sturti/2016  Dasselbe Gehalt, aber plötzlich weniger Steuern? Das liegt an der Entgeltumwandlung.

Entgeltumwandlung ist nicht immer sinnvoll

Die betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung hat nicht nur Fans, sondern erntet auch jede Menge Kritik. Nicht für jeden lohne es sich, Geld vom Gehalt abzuziehen und in eine bAV zu stecken, warnen sie. Denn es gibt auch einige Nachteile. Die zwei wichtigsten:

  1. Je mehr vom Gehalt Sie für die bAV umwandeln, desto weniger zahlen Sie in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Und das heißt: Umso kleiner fällt Ihre gesetzliche Rente aus. Das kann ein Nullsummenspiel sein. Kritiker*innen bemängeln: Je nachdem, wie sich die gesetzliche Rente entwickelt und wie viel Betriebsrente am Ende für sie rausspringt, fahren Arbeitnehmer*innen mit der betrieblichen Altersvorsorge womöglich sogar schlechter. Das gelte vor allem dann, wenn der Arbeitgeber nicht mehr als seinen Pflichtteil zuschießt.
  2. Ihre Beiträge bleiben zwar steuerfrei, dafür aber werden Steuern fällig, wenn Sie im Alter die Betriebsrente ausgezahlt bekommen. Und auch Sozialabgaben müssen Sie zahlen. Beides ist nach derzeitigem Stand zwar geringer als das, was Sie zuvor an Steuern und Sozialabgaben gespart haben – aber was nützt Ihnen das im Rentnerleben?

Mehr zu den Nachteilen einer bAV lesen Sie im Artikel „Betriebliche Altersvorsorge: Wann ist sie sinnvoll?

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