
Entgeltumwandlung: Weniger Gehalt, dafür mehr Geld aus der Betriebsrente

Betriebliche Altersvorsorge – das heißt: In der Regel zahlst du als Arbeitnehmer*in den Großteil der Beiträge und der Betrieb kümmert sich um die Abwicklung. Denn in den meisten Fällen zieht dir dein Arbeitgeber einen Teil deines Gehalts ab und leitet ihn als Beitrag in den Spartopf für die betriebliche Altersvorsorge. Das Gehalt wird also quasi umgewandelt. Was es mit dieser „Entgeltumwandlung“ auf sich hat, liest du hier.
Themen in diesem Artikel
- Entgeltumwandlung heißt: Altersvorsorge statt Gehalt
- Wie viel von deinem Gehalt darfst du umwandeln?
- Entgeltumwandlung ist nicht immer sinnvoll

Auf den Punkt
- Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil deines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) eingezahlt. Dadurch sinkt dein steuerpflichtiges Einkommen.
- Dabei schließt dein Arbeitgeber eine Rentenversicherung für dich ab.
- Dein Arbeitgeber muss mindestens 15 Prozent Zuschuss beisteuern.
- Monatliche Beiträge bis zu 644 Euro sind steuerfrei und bis zu 322 Euro sozialabgabenfrei.
- Das angesparte Kapital kannst du dir später als Einmalzahlung oder lebenslange Betriebsrente auszahlen lassen.
- Durch die Entgeltumwandlung zahlst du allerdings weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
- Auf die spätere Betriebsrente fallen zudem Steuern und Sozialabgaben an.
Entgeltumwandlung heißt: Altersvorsorge statt Gehalt
Die häufigste Variante einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist die sogenannte Direktversicherung mit Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass du selbst den Löwenanteil der Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge übernimmst. Dein Arbeitgeber gibt dann noch etwas hinzu.
Konkret funktioniert die Direktversicherung mit Entgeltumwandlung so:
- Dein Arbeitgeber schließt für dich eine Rentenversicherung ab. Das heißt, dein Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und überweist auch die Beiträge. Du als Arbeitnehmer*in bist aber bezugsberechtigt, sprich: Die Leistungen aus der Rentenversicherung gehen an dich beziehungsweise im Todesfall an deine Hinterbliebenen.
- Gleichzeitig triffst du mit deinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über eine Entgeltumwandlung. Damit einigt ihr euch über die Summe, die du monatlich in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen möchtest. Den Betrag zieht dir dein Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt ab und leitet ihn an die Versicherung weiter. Dieser Anteil deines Gehalts wird also zum bAV-Beitrag „umgewandelt”.
- Durch den Abzug des bAV-Beitrags sinkt das sogenannte Steuer-Brutto, sprich: Der Betrag, auf den du Steuern und Sozialabgaben (wie Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung usw.) zahlen musst, fällt niedriger aus. Du hast also weniger Abzüge. Der bAV-Beitrag ist bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Mehr dazu weiter unten.
- Dein Arbeitgeber ist zu einem Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet. Mindestens 15 Prozent des umgewandelten Beitrags muss er obendrauf legen (bei Verträgen ab 2019, bei älteren gilt dies erst seit 2022).
- Die Beiträge samt Arbeitgeberzuschuss werden von der Versicherungsgesellschaft angelegt. Die jährlichen Zinsen und etwaige Überschussbeteiligungen wandern mit in den Spartopf.
- Zum vereinbarten Auszahlungstermin kannst du dich entscheiden: Entweder lässt du dir die angesparte Summe auf einen Schlag auszahlen. Oder du bekommst das Geld in Form einer monatlichen Betriebsrente. Die Rente erhältst du dann für den Rest deines Lebens.
Du möchtest per Entgeltumwandlung Geld fürs Alter zurücklegen? Aber dein Arbeitgeber bietet keine betriebliche Altersversorgung? Dazu ist er jedoch verpflichtet. Denn laut Gesetz hast du als Arbeitnehmer*in Anspruch darauf. Sprich deinen Chef beziehungsweise deine Chefin oder die Personalabteilung einfach dazu an.

Wie viel von deinem Gehalt darfst du umwandeln?
Theoretisch so viel du willst, es ist ja dein Geld. Die Steuervorteile gibt es aber nur bis zu einer bestimmten Höhe. Genauer gesagt: Für bis zu 644 Euro von deinem Bruttoeinkommen bleibt die Entgeltumwandlung steuerfrei (Stand: 2025). Auf alles, was darüber hinausgeht, musst du Lohnsteuer bezahlen. Sozialabgabenfrei sind jedoch nur Beiträge bis zu einer Höhe von 322 Euro. Durch die eingesparten Abgaben macht sich der bAV-Beitrag auf deinem Konto nicht so stark bemerkbar. Mehr als den sozialabgabenfreien Betrag in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen, rechnet sich in der Regel nicht.
Ein Rechenbeispiel macht es deutlicher: Angenommen, du verdienst monatlich 4.208 Euro brutto (das ist das vorläufige Durchschnittsentgelt 2025 in Deutschland). 200 Euro davon fließen direkt in deine betriebliche Altersvorsorge. Steuern und Sozialabgaben fallen für diese 200 Euro also weg – wodurch du rund 93 Euro sparst. Das bedeutet: Dein bAV-Beitrag von 200 Euro kostet dich in Wahrheit nur 107 Euro.
Wenn du deutlich mehr verdienst als das Durchschnittsgehalt, fällt deine Ersparnis sogar noch höher aus, weil die Besteuerung mit zunehmendem Einkommen steigt. (Näheres dazu liest du im Artikel über die Steuerprogression.)
Die Freigrenzen für die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit ändern sich von Jahr zu Jahr. Denn sie richten sich nach der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, die jährlich neu festgelegt wird. 2025 liegt sie bei 8.050 Euro pro Monat.
- Bis max. 8 % der Beitragsbemessungsgrenze bleiben bAV-Beiträge steuerfrei.
- Bis max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze bleiben bAV-Beiträge sozialabgabenfrei.
Um die Steuerersparnis brauchst du dich übrigens nicht zu kümmern. Sie gibt es bei der Entgeltumwandlung quasi automatisch, indem dir von vornherein weniger Steuern vom Gehalt abgezogen werden.

Entgeltumwandlung ist nicht immer sinnvoll
Die betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung hat nicht nur Fans, sondern erntet auch jede Menge Kritik. Nicht für jede*n lohne es sich, Geld vom Gehalt abzuziehen und in eine bAV zu stecken, warnen sie. Denn es gibt auch einige Nachteile. Die zwei wichtigsten:
- Je mehr vom Gehalt du für die bAV umwandelst, desto weniger zahlst du in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Und das heißt: Umso kleiner fällt deine gesetzliche Rente aus. Das kann ein Nullsummenspiel sein. Kritiker*innen bemängeln: Je nachdem, wie sich die gesetzliche Rente entwickelt und wie viel Betriebsrente am Ende für dich rausspringt, fahren Arbeitnehmer*innen mit der betrieblichen Altersvorsorge womöglich sogar schlechter. Das gelte vor allem dann, wenn der Arbeitgeber als Arbeitgeberanteil nicht mehr als seinen Pflichtteil beiträgt.
- Deine Beiträge bleiben zwar steuerfrei, dafür aber werden bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge Steuern fällig. Und auch Sozialabgaben musst du zahlen. Beides ist nach derzeitigem Stand zwar geringer als das, was du zuvor an Steuern und Sozialabgaben gespart hast – aber was nützt dir das im Rentnerleben?
Mehr zu den Vor- und Nachteilen einer bAV liest du im Artikel „Betriebliche Altersvorsorge: Wann ist sie sinnvoll?”
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