Entgeltumwandlung: Weniger Gehalt, dafür mehr Geld für die Altersversorgung
Betriebliche Altersvorsorge – das heißt: In der Regel zahlst du als Arbeitnehmer*in den Großteil der Beiträge und der Betrieb kümmert sich um die Abwicklung. Denn in den meisten Fällen zieht dir dein Arbeitgeber einen Teil deines Gehalts ab und leitet ihn als Beitrag in den Spartopf für die betriebliche Altersvorsorge. Das Gehalt wird also quasi umgewandelt. Was es mit dieser „Entgeltumwandlung“ auf sich hat, liest du hier.
Themen in diesem Artikel
- Entgeltumwandlung heißt: Altersvorsorge statt Gehalt
- Wie viel von deinem Gehalt darfst du umwandeln?
- Entgeltumwandlung ist nicht immer sinnvoll
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Auf den Punkt: Betriebliche Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung
- Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil deines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) eingezahlt. Dadurch sinkt dein steuerpflichtiges Einkommen.
- Dabei schließt dein Arbeitgeber eine Rentenversicherung für dich ab.
- Dein Arbeitgeber muss mindestens 15 Prozent Zuschuss beisteuern.
- Monatliche Beiträge bis zu 676 Euro sind steuerfrei und bis zu 338 Euro sozialabgabenfrei.
- Das angesparte Kapital kannst du dir später als Einmalzahlung oder lebenslange Betriebsrente auszahlen lassen.
- Durch die Entgeltumwandlung zahlst du allerdings weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
- Auf die spätere Betriebsrente fallen zudem Steuern und Sozialabgaben an.
Entgeltumwandlung heißt: Altersvorsorge statt Gehalt
Als Arbeitnehmer*in hast du mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) eine zusätzliche Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Zahlt der Arbeitgeber die Beiträge allein? Super, denn bei einer solchen arbeitgeberfinanzierten baV kannst du dein Gehalt komplett für dich behalten. Verbreiteter ist jedoch die betriebliche Altersvorsorge als sogenannte Direktversicherung mit Entgeltumwandlung. Dabei übernimmst du selbst den Löwenanteil der Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge. Dein Arbeitgeber gibt dann noch etwas hinzu.
Konkret funktioniert die Direktversicherung mit Entgeltumwandlung so:
- Dein Arbeitgeber schließt für dich eine Rentenversicherung ab. Das heißt, er ist der Versicherungsnehmer und überweist auch die Beiträge für deine Altersversorgung. Du als Arbeitnehmer*in bist aber bezugsberechtigt, sprich: Die Leistungen aus der Rentenversicherung gehen an dich beziehungsweise im Todesfall an deine Hinterbliebenen.
- Gleichzeitig triffst du mit deinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über eine Entgeltumwandlung. Damit einigt ihr euch über die Summe, die du monatlich in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen möchtest. Den Betrag zieht dir dein Arbeitgeber vom Bruttogehalt ab und leitet ihn als Altersvorsorgebeitrag an die Versicherung weiter. Dein Entgelt wird also zum bAV-Beitrag „umgewandelt“, daher der Name.
- Durch den Abzug des bAV-Beitrags sinkt das sogenannte Steuer-Brutto. Sprich: Der Betrag, auf den du Steuern und Sozialabgaben zahlen musst (wie Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung usw.), fällt niedriger aus. Du hast also weniger Abzüge. Der bAV-Beitrag ist bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Mehr dazu weiter unten.
- Dein Arbeitgeber ist zu einem Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet. Mindestens 15 Prozent des umgewandelten Beitrags muss er obendrauf legen (bei Verträgen ab 2019, bei älteren gilt dies erst seit 2022).
- Die Beiträge samt Arbeitgeberzuschuss werden von der Versicherungsgesellschaft angelegt. Die jährlichen Zinsen und etwaige Überschussbeteiligungen wandern mit in den Spartopf.
- Zum vereinbarten Auszahlungstermin kannst du dich entscheiden: Entweder lässt du dir die angesparte Summe auf einen Schlag auszahlen. Oder du bekommst das Geld in Form einer monatlichen Betriebsrente. Die Rente erhältst du dann für den Rest deines Lebens. Mehr dazu im Beitrag: „Auszahlung betriebliche Altersvorsorge: Vorsicht Falle!"
Du möchtest per Entgeltumwandlung Geld fürs Alter zurücklegen? Aber dein Arbeitgeber bietet keine betriebliche Altersversorgung? Dazu ist er jedoch verpflichtet. Denn laut Gesetz hast du als Arbeitnehmer*in Anspruch auf die Entgeltumwandlung für die Altersvorsorge. Das gilt für alle, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, also auch Minijobber*innen, Auszubildende oder Teilzeitkräfte. Sprich deinen Chef beziehungsweise deine Chefin oder die Personalabteilung einfach dazu an.

Wie viel von deinem Gehalt darfst du umwandeln?
Theoretisch so viel du willst, es ist ja dein Geld und deine Altersversorgung. Die Vorteile bei Steuern und Sozialabgaben gibt es aber nur bis zu einer bestimmten Höhe. Genauer gesagt: Für bis zu 676 Euro im Monat von deinem Bruttoeinkommen bleibt die Entgeltumwandlung steuerfrei (Stand: 2026). Auf alles, was darüber hinausgeht, musst du Lohnsteuer bezahlen. Sozialabgabenfrei sind Beiträge bis 338 Euro.
Ein Rechenbeispiel macht es deutlicher: Angenommen, du verdienst monatlich 4.329 Euro brutto (das ist das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 in Deutschland). 200 Euro davon fließen direkt in deine betriebliche Altersvorsorge. Steuern und Sozialabgaben fallen für diese 200 Euro weg – wodurch du rund 93 Euro sparst. Das bedeutet: Dein bAV-Beitrag von 200 Euro kostet dich in Wahrheit nur 107 Euro. Dazu kommen noch (mindestens) 30 Euro Arbeitgeberzuschuss, die ebenfalls ohne Abzüge in die baV fließen. Von insgesamt 230 Euro Beitrag hast du unterm Strich also nicht einmal die Hälfte selbst bezahlt.
Wenn du deutlich mehr verdienst als das Durchschnittsgehalt, fällt deine Ersparnis sogar noch höher aus, weil die Besteuerung mit zunehmendem Einkommen steigt. (Näheres dazu liest du im Artikel über die Steuerprogression.)
Mehr als den steuerbefreiten Betrag in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen, rechnet sich aber in der Regel nicht. Wenn du mehr sparen möchtest, bist du mit anderen Vorsorgeformen meist flexibler oder kannst höhere Renditen erzielen. Wie viel du in die Betriebsrente einzahlen solltest und wie hoch die Förderung ausfällt, kannst du beispielsweise mit dem baV-Rechner der Versicherungskammer nachrechnen.
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Die Freigrenzen für die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit ändern sich von Jahr zu Jahr. Denn sie richten sich nach der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, die jährlich neu festgelegt wird. 2025 liegt sie bei 8.050 Euro pro Monat.
- Bis max. 8 % der Beitragsbemessungsgrenze bleiben bAV-Beiträge steuerfrei.
- Bis max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze bleiben bAV-Beiträge sozialabgabenfrei.
Um die Steuerersparnis brauchst du dich übrigens nicht selbst zu kümmern. Die gibt es bei der Entgeltumwandlung quasi automatisch, indem dir von vornherein weniger Steuern vom Gehalt abgezogen werden.

Entgeltumwandlung ist nicht immer sinnvoll
Die betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung hat nicht nur Fans, sondern erntet auch jede Menge Kritik. Nicht für jede*n lohne es sich, Geld vom Gehalt abzuziehen und in eine bAV zu stecken, warnen einige Fachleute. Denn es gibt auch Nachteile. Die zwei wichtigsten:
- Je mehr vom Gehalt du für die Betriebsrente umwandelst, desto weniger zahlst du in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Und das heißt: Umso kleiner fällt deine gesetzliche Rente aus. Das kann ein Nullsummenspiel sein. Kritiker*innen bemängeln: Je nachdem, wie sich die gesetzliche Rente entwickelt und wie viel Betriebsrente am Ende für dich rausspringt, fahren Arbeitnehmer*innen mit der betrieblichen Altersvorsorge womöglich sogar schlechter. Das gelte vor allem dann, wenn der Arbeitgeberzuschuss nicht höher ist als der gesetzliche Pflichtteil.
- Deine Beiträge bleiben zwar steuerfrei, dafür aber werden nachgelagert bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge Steuern fällig. Das gilt zwar auch für die gesetzliche Rente, hier bleibt dank eines Freibetrags jedoch ein Teil steuerfrei. Und ebenso musst du Sozialabgaben zahlen, auch wenn es für die gesetzliche Krankenversicherung einen Freibetrag gibt. Die Pflegeversicherung wird aber komplett fällig. Beides – Steuern und Sozialabgaben – ist nach derzeitigem Stand zwar geringer als das, was du zuvor gespart hast – aber was nützt dir das im Rentnerleben?
Mehr zu den Vor- und Nachteilen einer bAV liest du im Artikel „Betriebliche Altersvorsorge: Wann ist sie sinnvoll?”
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FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was ist eine Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge?
Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil deines Bruttogehalts nicht ausgezahlt, sondern direkt in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Dadurch sinkt dein steuerpflichtiges Einkommen. Dein Arbeitgeber schließt die Versicherung für dich ab, führt die Beiträge an die Versicherung ab und muss zusätzlich einen Zuschuss leisten.
Wie viel Gehalt kann ich für die Entgeltumwandlung nutzen?
Du kannst grundsätzlich selbst entscheiden, wie viel deines Gehalts du umwandeln möchtest. Steuerfrei bleiben bAV-Beiträge bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, sozialabgabenfrei sind bis zu 4 Prozent. Die genauen Grenzen ändern sich jährlich. 2026 sind 676 Euro steuer- und 338 Euro sozialabgabenfrei.
Welche Vor- und Nachteile hat eine Entgeltumwandlung?
Eine Entgeltumwandlung bietet den Vorteil, dass du durch Ersparnisse bei Steuer- und Sozialabgaben mehr für die Altersvorsorge zurücklegen kannst. Zusätzlich gibt es einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Nachteile sind geringere Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und mögliche Steuern sowie Sozialabgaben auf die spätere Betriebsrente.
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