Die betriebliche Altersvorsorge kündigen: Geht das überhaupt?
Die betriebliche Altersvorsorge kündigen? Auf diesen Gedanken könnte man kommen, wenn man plötzlich eine größere Geldsumme benötigt. Vielleicht als Grundstock für das ersehnte eigene Haus oder die eigene Wohnung? Vielleicht hat auch das Auto unerwartet den Geist aufgegeben. Oder die Kinder benötigen dringend eine kleine Finanzspritze. Aber Moment: Da liegt doch eine Menge angespartes Geld in der betrieblichen Altersvorsorge. Aber kann die Betriebsrente einfach so gekündigt werden? Und lohnt sich das?
Themen in diesem Artikel
- Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge nicht möglich
- Ausnahmen nur in Einzelfällen
- bAV-Kündigung kostet richtig Geld
- Die Alternativen: Beitragsfreistellung und Übertragung
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Auf den Punkt: Betriebliche Altersvorsorge kündigen
- Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird erst mit Eintritt ins Rentenalter ausgezahlt.
- Eine Kündigung der Betriebsrente ist nur selten nach einer Einzelfallprüfung möglich (zum Beispiel bei sehr geringen Rentenbeträgen).
- Eine vorzeitige Kündigung kostet: Steuern, Sozialabgaben und Verwaltungskosten werden sofort fällig.
- Eine Alternative ist, weniger oder keine Beiträge mehr zu bezahlen (Beitragsfreistellung).
Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge nicht möglich
An sich ist eine Betriebsrente eine tolle Sache: Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag zu deiner Altersversorgung, indem er die monatlichen Beiträge teilweise oder sogar ganz übernimmt. Und der Staat unterstützt das Ganze mit Vergünstigungen bei Steuern und Sozialabgaben. Über die Jahre kommt da ein attraktives Sümmchen zusammen – das könnte man doch auch ganz gut für andere Dinge gebrauchen.
Um es klar zu sagen: Die vorzeitige Kündigung einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist gesetzlich streng geregelt und nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Warum? Der Gesetzgeber fördert die Betriebsrenten ja aus einem guten Grund. Er tut es, weil die gesetzliche Rente allein oft nicht für einen finanziell sorgenfreien Lebensabend ausreicht. Deswegen will der Staat die zusätzliche Altersversorgung stärken. Sozusagen als Gegenleistung schreibt er allerdings vor, dass eine Auszahlung erst mit dem Eintritt ins Rentenalter erfolgen darf.
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Ausnahmen nur in Einzelfällen
Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen eine Versicherung nach Einzelfallprüfung die Kündigung einer betrieblichen Altersvorsorge zulassen kann. Und selbst dann bekommst du das angesparte Geld meist nicht ausgezahlt. In aller Regel erhältst du es erst mit dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters.
Eine Ausnahme ist die sogenannte Kleinstanwartschaft. Die bedeutet, dass du nur mit einem sehr geringen Betrag als spätere Betriebsrente rechnen kannst. Seit 2026 liegt die Obergrenze dafür bundesweit einheitlich bei 59,33 Euro im Monat.
Ob du dann die betriebliche Altersvorsorge kündigen darfst, hängt aber davon ab, wer überhaupt die Zahlungen an die Versicherung leistet. Wenn allein der Arbeitgeber die Beiträge zur baV zahlt, hast du keinen eigenen Vertrag mit der Versicherung und kannst folglich auch nicht kündigen. Dann muss sich erst dein Arbeitgeber damit einverstanden erklären, seine Eigenschaft als Versicherungsnehmer an dich zu übertragen.
Anders sieht es aus, wenn du selbst die Einzahlungen aus deinem Bruttoeinkommen leistest. Dann handelt es sich um eine sogenannte Entgeltumwandlung. Du bist selbst Versicherungsnehmer*in und kannst die betriebliche Altersvorsorge selbst kündigen. Aber auch hier gilt: Du sparst dir zwar die Beiträge – das angesparte Geld gibt es aber trotzdem erst später.

bAV-Kündigung kostet richtig Geld
So etwas wie einen Rückkaufswert wie bei einer Lebensversicherung gibt es bei der betrieblichen Altersversorgung nicht. Klar ist: Für dich als Versicherte*n ist die bAV-Kündigung mit vielen Nachteilen verbunden, sollte die Versicherung sie überhaupt zulassen:
- Die eingesparten Beträge auf Steuern und Sozialabgaben der angesammelten Beitragssumme werden sofort fällig, weil der Grund für die Vergünstigung bei vorzeitiger Kündigung entfällt.
- Die Versicherung erhebt zusätzlich Verwaltungskosten.
- Es kann im schlimmsten Fall sogar passieren, dass die anfallenden Zahlungen aus Steuern, Sozialabgaben und Verwaltungsgebühren die vorhandene Ansparsumme übersteigen. Dann käme statt Geld aus deiner Betriebsrente eventuell sogar eine Nachzahlung auf dich zu.
Die Alternativen: Beitragsfreistellung und Übertragung
Vielleicht möchtest du das Geld aus deiner Entgeltumwandlung ja gar nicht ausgezahlt bekommen, sondern nur die monatlichen Einzahlungen einstellen oder zumindest reduzieren? Vielleicht auch nur für einen begrenzten Zeitraum? Dann gibt es eine bessere Lösung: die Beitragsfreistellung. Dein Vertrag an sich bleibt erhalten, du zahlst jedoch weniger oder gar keine Beiträge mehr. Und wenn sich deine finanzielle Situation bessert, kannst du die Zahlungen wieder aufnehmen.
Steckt ein Arbeitgeberwechsel hinter deinen Kündigungsplänen, kann eine Übertragung der Betriebsrente eine Alternative sein. Ob eine Mitnahme möglich ist, hängt unter anderem vom Durchführungsweg der Betriebsrente ab. Im besten Fall steigt der neue Arbeitgeber in den bestehenden Vertrag mit ein. Näheres erfährst du in unserem Ratgeber „Betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel: So läuft’s”.
Immer gilt: Eine Unterbrechung der Beitragszahlungen bedeutet weniger angespartes Geld und damit weniger Betriebsrente. Und bei einer Beitragsfreistellung oder einer Übertragung werden vielleicht Verwaltungsgebühren fällig.
Beachte aber: Wenn du weniger oder gar keine Beiträge mehr zahlst, sparst du weniger Geld für deine Betriebsrente an. Deshalb fällt sie später niedriger aus. Außerdem können bei einer Beitragsfreistellung oder einer Übertragung Gebühren anfallen.
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Klar, auch der Staat will etwas von deinen Einnahmen und kassiert deshalb Steuern. Mit einer Steuererklärung kannst du dir womöglich einen Teil davon wieder zurückholen. Und mit dem Sparbrief der Hanseatic Bank landet noch mehr auf deinem Konto: Je nach Laufzeit kassierst du attraktive oder noch attraktivere Zinsen auf deine Spareinlagen.
Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge gut überdenken
Die Kündigung einer Betriebsrente ist also nur schwer möglich und sie lohnt sich auch nicht. Da das Geld erst mit Eintritt ins Rentenalter ausgezahlt wird, kannst du es nicht zur Überbrückung finanzieller Engpässe nutzen. Einen solchen Schritt solltest du daher sorgfältig überdenken und gegebenenfalls Rat bei einer Finanzberatung einholen, damit du keine böse Überraschung erlebst.
Du möchtest mehr für deine Rente tun, bist aber noch unentschieden, welches der vielen Modelle sich für dich lohnt? Einen Überblick gibt unser Ratgeber „Private Altersvorsorge: Diese Möglichkeiten lassen dich entspannter Richtung Rente blicken“.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Kann ich mir die betriebliche Altersvorsorge vor Rentenbeginn auszahlen lassen?
Nein, eine vorzeitige Auszahlung der bAV ist in der Regel nicht möglich. Die betriebliche Altersvorsorge dient ausschließlich der Altersversorgung und wird normalerweise erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Selbst eine Kündigung führt meist nicht dazu, dass du sofort über das angesparte Geld verfügen kannst.
Wann ist eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge möglich?
Eine Kündigung der bAV kommt nur in wenigen Ausnahmefällen infrage, etwa bei einer sogenannten Kleinstanwartschaft. Die gesetzlich festgelegte Obergrenze dafür liegt 2026 bundesweit bei 59,33 Euro monatlich. Eine Einzelfallprüfung ist immer erforderlich.
Welche Alternativen gibt es zur Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge?
In vielen Fällen ist eine Beitragsfreistellung sinnvoller. Der Vertrag bleibt bestehen, während du deine Einzahlungen vorübergehend oder dauerhaft aussetzt. So bleibt dein bisher angespartes Altersvorsorgevermögen ohne die finanziellen Nachteile einer Kündigung erhalten. Beim Arbeitgeberwechsel kannst du die Möglichkeit einer Übertragung prüfen.
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