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Fragen & Antworten

Du hast Fragen rund um unsere Produkte oder Services? In unseren FAQ findest du die wichtigsten Hilfestellungen und viele nützliche Informationen.

  • Allgemeines zur Geldanlage
  • Sparbrief
  • Tagesgeld
  • Steuerliches
    • Erhalte ich eine Steuerbescheinigung?

      Ja, als Privatperson, die in Deutschland steuerpflichtig ist und deren Geldanlagen im vergangenen Jahr Zinserträge erwirtschaftet haben, erhältst du eine Steuerbescheinigung. Deine Jahressteuerbescheinigung für das vergangene Jahr erhältst du bis Ende März des Folgejahres.

    • Wann erhalte ich meine Steuerbescheinigung?

      Deine Jahressteuerbescheinigung für das vergangene Jahr erhältst du bis Ende März des Folgejahres. 

    • Die Höchstgrenzen des Freistellungsauftrags wurden zum 01. Januar 2023 erhöht. Was muss ich tun?

      Der Gesetzgeber hat zum 01. Januar 2023 die Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags beschlossen. Das bedeutet für dich folgendes:

      1. Für einzelne Freistellungsaufträge stehen statt 801 € nun 1.000 € zur Verfügung.
      2. Für gemeinsame Freistellungsaufträge stehen statt 1.602 € nun 2.000 € zur Verfügung.

      Du hattest bereits in 2022 den vollen Freibetrag (801 € bzw. 1.602 €) bei uns hinterlegt? 
      Dann haben wir die maximale Höhe für dich angepasst und deinen Freibetrag auf 1.000 € bzw. 2.000 € geändert.

      Du hattest in 2022 nur einen Teil deines Freibetrags bei uns hinterlegt? 
      Dann haben wir deinen Freibetrag bei uns ganz einfach um 24,844 % erhöht. Das entspricht genau der vom Gesetzgeber beschlossenen Erhöhung.

      Du möchtest deinen Freibetrag anders verteilen? 
      Kein Problem – du kannst seit dem 01. Januar 2023 den Freibetrag jederzeit neu anpassen. Unser Freistellungsauftragsformular stellen wir im Download-Center auf unserer Website bzw. hier zur Verfügung.

      Bereits für das Jahr 2023 eingereichte Freistellungsaufträge bleiben unverändert bestehen und es erfolgte zum Jahreswechsel keine Anpassung.    

    • Wie kann ich einen Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen?

      Fülle hierzu unser Formular Freistellungsauftrag für Kapitalerträge aus und reiche es unterschrieben bei uns ein. 

      Bitte beachte:
       

      1. Änderst du deinen Freistellungsauftrag, muss der neue Auftrag mindestens über die Höhe des aktuell ausgeschöpften Freistellungsbetrags lauten.
      2. Sofern ein Freistellungsauftrag im laufenden Jahr noch nicht in Anspruch genommen wurde, kann er auch zum 01.01. des laufenden Jahres schriftlich mit dem Formular Freistellungsauftrag für Kapitalerträge widerrufen werden.
      3. Sofern du Gemeinschaftskonten bei uns führst, kann für alle deine Konten (betrifft auch eure Einzelkonten) nur ein gemeinschaftlich erteilter Freistellungauftrag berücksichtigt werden. Vorhandene Einzelfreistellungsaufträge werden durch einen gemeinschaftlich erteilten Freistellungauftrag ersetzt.
    • Wie sind die Fristen für die Einreichung des Freistellungsauftrags?

      Reiche uns deinen Freistellungsauftrag bitte frühzeitig vor Zinszahlung ein.
       

      1. Diese erfolgt beim TagesGeld jeweils zum Ende des Kalendermonats und bei Kontoauflösung.
      2. Beim SparBrief mit jährlicher Zinszahlung (Typ 1) erfolgt die Zinszahlung jährlich zum Anlagedatum.
      3. Beim SparBrief Typ 2 erfolgt die Zinszahlung in einer Summe im Jahr der Fälligkeit bei Laufzeitende. 

      Ein unterjährig neu beantragter oder erhöhter Freistellungsauftrag wird für bereits gezahlte Zinsen berücksichtigt. Dies kann unter Umständen zu einer Erstattung bereits berechneter Kapitalertragsteuern führen.