Gemeinschaftskonto: Das müssen WGs, Paare, Vereine und Co. wissen
Gemeinsame Ausgaben wie Miete, Essen und Reisen untereinander aufzuteilen ist lästig. Mit einem Gemeinschaftskonto kommen Paare, Verheiratete, Vereine und WGs drum herum. Es kann jedoch finanzielle und rechtliche Risiken geben, etwa bei Schulden, Pfändungen oder Streit über das Guthaben. Wusstest du zum Beispiel, dass du bei einem gemeinsamen Konto für die Schulden der anderen Kontoinhaber*innen haftest? Wir machen klar, was ihr vor der Eröffnung klären solltet, und welche Risiken die gewählte Kontoart mit sich bringt.
Themen in diesem Artikel
- Was ist ein Gemeinschaftskonto?
- Wer kann ein Gemeinschaftskonto eröffnen?
- Wer haftet bei einem Gemeinschaftskonto?
- Läuft das Konto auf den Namen aller Kontoinhaber*innen?
- Was ist der Unterschied zwischen dem Und-Konto und Oder-Konto?
- Kann man ein bestehendes Konto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln?
- Müssen alle gleich viel Geld einzahlen?
- Was passiert, wenn ein*e Kontoinhaber*in stirbt?
- Kann man das Konto auflösen oder sperren?
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Auf den Punkt: Gemeinschaftskonto
- Ein Gemeinschaftskonto hilft mehreren Personen, gemeinsame Finanzen zu verwalten – zum Beispiel in einer WG oder einem Verein.
- Wer ein Gemeinschaftskonto eröffnet, wird gemeinsam mit den anderen Personen Kontoinhaber*in. Welche finanziellen Folgen daraus entstehen können und wer wann haftet, sollte man vorab mit der Bank klären.
- Ein Einzelkonto lässt sich meist nicht in ein Gemeinschaftskonto umwandeln. Eine Alternative ist eine Kontovollmacht für andere, damit sie Zugriff darauf haben. Kontoinhaber*innen haften dabei weiterhin allein für das Konto.
- Bei der Auflösung eines Gemeinschaftskontos wird das Guthaben in der Regel gleich aufgeteilt, es sei denn, es gibt eine andere schriftliche Vereinbarung.
- Im Todesfall geht der Anteil der verstorbenen Person an die Erb*innen über.
Was ist ein Gemeinschaftskonto?
Ein Gemeinschaftskonto ist ein Konto, das du mit einer oder mehreren anderen Personen teilst. Sprich: Ihr verwaltet das Konto ‒ meistens ein Girokonto ‒ zusammen. Alle haben darauf Zugriff, können damit Überweisungen vornehmen oder sich Geld auszahlen lassen.
Ein Gemeinschaftskonto ist sinnvoll, wenn ihr regelmäßige gemeinsame Ausgaben habt. Bei einer Wohngemeinschaft kann ein WG-Konto zum Beispiel für die Miete, die Stromrechnung und das Internet praktisch sein. Für unregelmäßige gemeinsame Ausgaben wie Hochzeitsgeschenke oder Urlaube gibt es praktische Alternativen, beispielsweise Paypal Pools.
Extra-Tipp: Möchtet ihr gemeinsam sparen, zum Beispiel für neue Haushaltsgeräte? Dann kann ein gemeinsames Tagesgeldkonto eine gute Wahl sein. Der Vorteil: Eure Ersparnisse werden verzinst und ihr habt das nötige Geld schneller zusammen. Der Nachteil: Für laufende Zahlungen wie die Miete ist es nicht geeignet.
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Wer kann ein Gemeinschaftskonto eröffnen?
Viele Banken bieten Konten für zwei Menschen aus einem Haushalt an. Dabei ist oft nur dieselbe Adresse wichtig, nicht der Status ‒ der Bank ist es egal, ob ihr als Ehepaar oder unverheiratet ein gemeinsames Konto eröffnet.
Auch andere private Zusammenschlüsse wie WGs oder Wohnungseigentümergemeinschaften können Gemeinschaftskonten eröffnen, wenn sie bestimmte Dokumente (zum Beispiel den Mietvertrag) vorlegen. Für Firmen und Vereine gibt es spezielle Konten, die auch von mehreren Inhaber*innen gemeinsam geführt werden können. Bei einigen Kreditinstituten, Smartphone- und Onlinebanken können sich bis zu 25 Menschen ein Konto teilen.

Wer haftet bei einem Gemeinschaftskonto?
Jede*r Einzelne. Das heißt zum Beispiel: Hat eine kontoberechtigte Person Schulden, kann ein Gemeinschaftskonto von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sein, es kann also gepfändet werden. Ob und in welchem Umfang Guthaben oder weitere Kontoinhaber*innen betroffen sind, hängt vom Einzelfall ab. Auch ein Betrugsfall kann ein Gemeinschaftskonto belasten, etwa wenn eine*r der Kontoinhaber*innen einem Cyberbetrug zum Opfer fällt. Entscheidend ist, wie der Schaden entstanden ist und welche Regelungen mit der Bank gelten.
Je mehr Personen ein Konto gemeinsam verwalten, desto höher ist das Risiko für die Einzelperson. Lass dich deshalb nur darauf ein, wenn ihr euch gegenseitig vertraut. Ist die Vertrauensbasis eher wacklig, aber ein Gemeinschaftskonto notwendig, wählt ihr besser die Und-Variante. Auf die Unterschiede zwischen einem Und- und einem Oder-Konto kommen wir gleich noch zurück.
Läuft das Konto auf die Namen aller Kontoinhaber*innen?
Ja, das ist bei dem klassischen Gemeinschaftskonto der Fall. Deshalb haften auch alle gemeinsam für das Konto. Es gibt aber eine Alternative: Du kannst das Konto nur auf deinen Namen laufen lassen und stellst beliebig vielen Menschen eine Vollmacht für dieses Einzelkonto aus. Mit einer Kontovollmacht kannst du anderen Personen Zugang zu deinem Konto geben, ohne das Konto gemeinsam zu führen. Die Verantwortung gegenüber der Bank liegt jedoch grundsätzlich weiter bei dir als Kontoinhaber*in. Denn: Die Bevollmächtigten haften nicht ‒ auch wenn eine*r von ihnen den finanziellen Schaden verursacht hat. Eventuelle Kosten bleiben bei dieser Variante also an dir hängen.

Was ist der Unterschied zwischen dem Und-Konto und Oder-Konto?
Beide Kontenarten sind eine Variante des Gemeinschaftskontos. Das Oder-Konto können alle Inhaber*innen unabhängig voneinander benutzen. Das heißt: Jede*r kann ohne das Einverständnis der anderen das Geld abheben, überweisen oder damit bezahlen. Für Partner*innen, Wohngemeinschaften und Ähnliches ist diese Variante praktischer. Aber nur, wenn man sich gegenseitig vertrauen kann.
Beim Und-Konto können die Inhaber*innen nur gemeinsam auf das Konto zugreifen. Bei einem Und-Konto sind Verfügungen über das Guthaben grundsätzlich nur mit Zustimmung aller Kontoinhaber*innen möglich. Wie diese Zustimmung erfolgt, regelt die Bank. Vereine und Organisationen nutzen oft diese Kontoform. So kann niemand im Alleingang das Kontoguthaben für unerwünschte Zwecke benutzen. Deshalb bietet sich diese Variante auch für Erbengemeinschaften an (Näheres dazu im nächsten Kapitel).
Der Verwaltungsaufwand ist bei Und-Konten für Banken sehr hoch. Deswegen bieten viele Finanzinstitute ausschließlich Oder-Konten an.
Kann man ein bestehendes Konto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln?
Bei den meisten Banken kannst du ein bestehendes Einzelkonto nicht in ein Gemeinschaftskonto umwandeln. Du musst dafür ein neues Konto eröffnen. Behalte dein eigenes Konto für deine persönlichen Rechnungen. Größere Beträge auf dem Gemeinschaftskonto verdienen besondere Aufmerksamkeit: Je nach Konstellation können sie steuerliche Fragen auslösen und unter Umständen kann das Finanzamt hohe Einzahlbeträge als Schenkung werten. Schließlich können alle Kontoinhaber*innen auf diese Summe zugreifen. Unter Umständen verlangt das Finanzamt dann Schenkungssteuern von dir.
Müssen alle immer gleich viel Geld einzahlen?
Wer von euch wie viel einzahlt, spielt für die Bank keine Rolle. Es kann auch nur eine Person Geld auf das Konto überweisen. Achtet aber auf Vertragsdetails: Bei manchen Konten müsst ihr monatlich eine Mindestsumme einzahlen. Oder es muss ein Mindestguthaben auf dem Konto vorhanden sein.
Wichtig zu wissen: Das Kontoguthaben gehört allen Inhaber*innen. Solltet ihr das Konto auflösen, zum Beispiel wegen einer Trennung oder Firmenschließung, steht bei einem Konto zwischen zwei Personen jeder die Hälfte zu, beziehungsweise bei mehreren Kontoinhaber*innen zu gleichen Teilen. Damit es bei einer Trennung oder Auflösung keinen Streit gibt, solltet ihr frühzeitig schriftlich regeln, wem welcher Anteil am Guthaben zusteht. Wenn ihr eine andere Aufteilung wollt (zum Beispiel danach, wer wie viel eingezahlt hat), müsst ihr das in einer gemeinsamen schriftlichen Vereinbarung festhalten.
Worauf solltest du bei einem Gemeinschaftskonto achten?
- Erkundigen dich sich über die Kontokonditionen. Lies Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen: Kann man es einseitig von einem Oder- in ein Und-Konto umwandeln? Gibt es eine Mindestsumme, die immer auf dem Konto sein muss?
- Finde Sie die geeignete Variante. Mögliche Kontoarten: Und-Konto, Oder-Konto, Kontovollmacht, Geschäftskonto.
- Kläre Sie Wichtiges in einer schriftlichen Vereinbarung. Zum Beispiel: Was passiert im Trennungs- oder Todesfall mit dem Geld? Wer erhält welchen Anteil?
- Behalte ein eigenes Konto für deine persönlichen Ausgaben. Falls andere Kontoinhaber*innen finanzielle Schwierigkeiten haben, kann es sinnvoll sein, dein Guthaben rechtzeitig auf dein Einzelkonto zu überweisen.
- Lagere Sie keine größeren Geldsummen auf dem gemeinsamen Konto. Und zahle auch keine ein, denn es bestehen hier mögliche Risiken: Schenkungsteuer Pfändung, Haftung und Erb*innen im Todesfall.

Was passiert, wenn ein*e Kontoinhaber*in stirbt?
Mit dem Tod einer kontoinhabenden Person gehen deren Rechte und Pflichten grundsätzlich auf die Erb*innen über. Welcher Anteil am Guthaben oder an Verbindlichkeiten zum Nachlass gehört, muss im Einzelfall geklärt werden. Das betrifft etwa auch Schulden, wenn das gemeinsame Konto im Minus ist. Kläre deswegen am besten schriftlich, wer im Todesfall wie viel Geld erhält. Bei einem Und-Konto kann der*die lebende Kontoinhaber*in nur gemeinsam mit den Erb*innen auf das Konto zugreifen. Für Erbengemeinschaften kann das von Vorteil sein: Niemand kann das Geld der verstorbenen Person unberechtigt vom Konto abheben.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Die Erbengemeinschaft ist eine Gruppe von Personen, die gemeinsam erben. Die sogenannten Miterb*innen erhalten je einen Anteil aus dem Nachlass einer verstorbenen Person ‒ während ein*e Alleinerb*in alles erbt.
Kann man das Gemeinschaftskonto sperren oder auflösen?
Ein Gemeinschaftskonto kann geschlossen werden, wenn die nach den Bankbedingungen erforderlichen Kontoinhaber*innen zustimmen. Ihr stellt bei der jeweiligen Bank den Kündigungsantrag, dem alle Kontoinhaber*innen mit einer Unterschrift zustimmen müssen. Soll es künftig nur von einer Person geführt werden, ist in der Regel eine Vereinbarung mit allen Beteiligten und der Bank nötig.
Aber: Besonders nach einer Scheidung oder unschönen Trennung kann das ein Problem sein. Das Konto hält dann vielleicht länger als die Partnerschaft. Oder es wird von einer Seite geplündert. Ob ein Oder-Konto einseitig gesperrt oder in ein Und-Konto umgewandelt werden kann, hängt von den Vereinbarungen mit der Bank ab. Klärt diese Möglichkeit vor der Kontoeröffnung oder bei einer Trennung direkt mit der Bank.
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FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was sind Gemeinschaftskonten und für wen lohnen sie sich?
Ein Gemeinschaftskonto wird von zwei oder mehreren Personen geführt, die regelmäßige gemeinsame Einnahmen und Ausgaben haben. Typische Beispiele sind Paare, Wohngemeinschaften oder Vereine. Je nach Kontoart können die Kontoinhaber*innen einzeln oder gemeinsam auf das Konto zugreifen.
Wer haftet bei einem Gemeinschaftskonto für Schulden?
Vertrauen ist bei einem Gemeinschaftskonto wichtig, denn es haften grundsätzlich alle Kontoinhaber*innen gemeinsam für mögliche Schulden. Dabei spielt es keine Rolle, wer die finanziellen Probleme verursacht hat, wer wie viel eingezahlt oder entnommen hat. Gerät eine Person in finanzielle Schwierigkeiten, kann unter Umständen auch das Gemeinschaftskonto für eine Pfändung herangezogen werden.
Wie kann man ein Gemeinschaftskonto wieder auflösen?
Ein Gemeinschaftskonto lässt sich einfach auflösen, wenn alle Kontoinhaber*innen der Kündigung zustimmen. Beim Auflösen zählt nicht nur das vorhandene Guthaben. Auch offene Kosten und eine faire Verteilung sollten schriftlich geregelt werden.
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