Bankvollmacht erteilen: Alle wichtigen Infos
Ist eine Bankvollmacht kostenlos?
Ist eine Bankvollmacht kostenlos?
Ja, wenn Sie sie selbst oder mithilfe Ihrer Bank schreiben. Nein, wenn Sie die Bankvollmacht von Rechtsanwält*innen oder Notar*innen ausstellen und beglaubigen lassen. Dann werden Honorare fällig. Wie hoch die sind, hängt teils von dem Vermögen ab, um das es geht. Zahlen müssen Sie auch für die – freiwillige – Hinterlegung der Vollmacht im Vorsorgeregister. Am besten informieren Sie sich über die Höhe der jeweiligen Gebühren, bevor Sie solche Dienste nutzen.
Wie erteilen Sie eine Bankvollmacht?
Dafür gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Das heißt, dass auch ein formloses Schreiben als Bankvollmacht genügt. Sie können auch einen Vordruck Ihrer Bank verwenden. Das erleichtert Ihnen nicht nur die Arbeit, sondern Sie gehen damit auch auf Nummer sicher. Denn manche Geldinstitute stellen sich bei selbst angefertigten Dokumenten quer. Vor allem, wenn keine (gebührenpflichtige) notarielle Beurkundung und Beglaubigung dabei ist. In solchen Fällen akzeptieren Banken aus Sicherheitsgründen nur eigene Formulare. Die bekommen Sie bei Direktbanken online, bei Filialbanken auch in der Geschäftsstelle. (Den Vordruck der Hanseatic Bank finden Sie auf dieser Seite.)
Wichtig ist, dass Sie in der Bankvollmacht konkret beschreiben, welche Rechte Sie damit an wen übertragen. Geben Sie die betreffenden Konten, Wertpapierdepots und/oder Sparbücher an. Und legen Sie auch fest, wer mit Ihrer Bankvollmacht wie viel Geld höchstens abheben oder sonstwie bewegen darf. Außerdem sollten Sie festhalten, unter welchen Umständen und für wie lange Ihre Erlaubnis gilt. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank oder Sparkasse, wie Sie im Detail die Bankvollmacht erteilen sollen.
Vollmacht für Bankgeschäfte und warum jeder eine braucht
In jedem Fall müssen Sie die Unterlagen (per Post) im Original einreichen – unterschrieben von Ihnen und der oder dem Bevollmächtigten. Ideal ist es, wenn Sie gemeinsam das Formular abgeben und sich mit Personalausweis oder Reisepass identifizieren.
Was ist mit einer Bankvollmacht erlaubt?
Das hängt allein von Ihnen ab. Nur Sie selbst bestimmen, was Ihre Vertrauensperson darf oder nicht. Sofern Sie nichts anderes vorgeben, erlaubt eine Bankvollmacht den Bevollmächtigten in der Regel, in weitem Umfang über Ihre Konten und Depots zu entscheiden. Das heißt, Ihr*e Bevollmächtigte*r darf damit ...
- Kontoauszüge, Überweisungen, Auszahlungen und ähnliche Kontobewegungen vornehmen.
- über laufende Kredite verfügen.
- Devisen bzw. Wertpapiere kaufen und verkaufen.
- Konto- und Depotauszüge, Ertragsmitteilungen, steuerliche Informationen und Post von der Bank einsehen.
- Schulden gegenüber Gläubigern anerkennen.
Der Spielraum von Bevollmächtigten hat allerdings Grenzen. Ohne Ihre ausdrückliche Freigabe ist es nicht erlaubt …
- in Ihrem Namen Konten anzulegen, zu kündigen oder auf andere umzuschreiben.
- Kredite aufzunehmen oder zu verändern.
- Debitkarten (z. B. Girocard) zu beantragen.
- Untervollmachten an Dritte zu erteilen.
Was auch immer Sie erlauben wollen oder nicht – Sie müssen das klipp und klar in die Bankvollmacht schreiben.
Übrigens: Sie dürfen jederzeit die Bedingungen in der Vollmacht schriftlich ändern oder sie vollständig widerrufen. Außerdem erlischt sie, wenn …
- Bevollmächtigte von einem Gericht für geschäftsunfähig erklärt werden. Das passiert Menschen, wenn sie (vorübergehend) geistig stark eingeschränkt sind. Dann können die von ihnen abgeschlossenen Verträge sowie erhaltene Vollmachten im Nachhinein ungültig werden.
- Bevollmächtigte sterben.
- Sie – also der*die Vollmachtgeber*in – zahlungsunfähig sind und es deshalb zu einem Insolvenzverfahren kommt. Dann verfügen die Insolvenzverwalter über Ihr Einkommen und Vermögen, um daraus die Schulden zu bezahlen.
Wer darf Bankbevollmächtigter sein?
Da haben Sie die freie Auswahl unter allen volljährigen Personen. Sie dürfen eine Bankvollmacht für Ihre Kinder und andere Verwandte ausstellen, für Freunde und Bekannte. Sie sollten allerdings sicher sein, dass diese vertrauenswürdig sind. Wichtig: Selbst Lebens- oder Ehepartner*innen gelten gegenseitig nicht als gesetzliche Vertreter. Können Sie Ihre Geldgeschäfte nicht mehr selbst erledigen, darf ihre Frau oder Ihr Mann das nur mit einer Bankvollmacht übernehmen. Das gilt auch für den Todesfall.
Übrigens: Das Vertrauen sollten die Bevollmächtigten nicht enttäuschen – auch im eigenen Interesse. Denn wer eine Bankvollmacht missbraucht und auf eigene Rechnung einfach das Konto plündert, kann sich der Veruntreuung und Unterschlagung strafbar machen.
Welche Arten von Bankvollmachten gibt es?
Eine Bankvollmacht lässt sich für unterschiedliche Situationen erteilen. Sie kann nur zu Lebzeiten gelten oder auch über den Tod hinaus. Oder aber die Vollmacht wird überhaupt erst wirksam, wenn Sie sterben. Und damit haben wir bereits die drei gebräuchlichsten Formen einer Bankvollmacht in Deutschland.
Transmortale Bankvollmacht
Hier gilt die Bankvollmacht über den Tod der Vollmachtgeberin beziehungsweise des Vollmachtgebers hinaus. Sie ist damit zeitlich unbegrenzt. Das macht es Hinterbliebenen gegenüber der Bank leichter, die finanziellen Angelegenheiten der Verstorbenen weiterzuführen beziehungsweise abzuwickeln. Achtung: Wer eine Bankvollmacht über den Tod hinaus hat, ist nicht automatisch erbberechtigt.
Prämortale Bankvollmacht
Diese Variante endet mit dem Tod von Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber. Sie ist sinnvoll, wenn Sie Fürsorge benötigen und Ihre Bankgeschäfte (vorübergehend) nicht selbst erledigen können. Das kann bei Krankheiten oder nach Unfällen sein. Voraussetzung für die prämortale Bankvollmacht: Die Fürsorgebedürftigkeit muss im Fall des Falles den Banken nachgewiesen werden. Manche, aber nicht alle akzeptieren ein ärztliches Attest. Fragen Sie deshalb nach, welche Belege Ihre Bank verlangt.
Postmortale Bankvollmacht
Sie gilt nach dem Tod von Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber. Das heißt, solange Sie leben, behalten Sie die Kontrolle über Ihre finanziellen Angelegenheiten. Die geht erst mit Ihrem Ableben an die Erben oder andere Personen über. Die können dann mit dem Dokument Ihren Nachlass verwalten und verteilen.
Kontovollmacht, Bankvollmacht, Vorsorgevollmacht – was ist der Unterschied?
Kontovollmacht, Bankvollmacht, Vorsorgevollmacht – was ist der Unterschied?
Eine Kontovollmacht gilt nur für ein bestimmtes Konto. Mit einer Bankvollmacht darf jemand ihre gesamten Bankgeschäfte regeln – zumindest in dem Rahmen, den Sie erlauben.
Eine allgemeine Vorsorgevollmacht geht noch viel weiter. Sie gestattet nämlich Bevollmächtigten zusätzlich, in Ihrem Namen mit Behörden zu verhandeln, ärztliche Fragen zu klären oder über Wohnungsfragen zu entscheiden. Kurz: Mit einer Vorsorgevollmacht geben Sie praktisch die Kontrolle über sämtliche Lebensbereiche ab. Aber natürlich gilt das nur, wenn der Fall eintritt, den Sie selbst in dem betreffenden Formular festlegen. Beispielsweise, dass Sie ein*e Arzt*Ärztin für geschäftsunfähig erklärt. Obwohl eine Vorsorgevollmacht auch Ihre finanziellen Angelegenheiten einschließt, pochen Sparkassen und Banken oft auf eine separate Konto- oder Bankvollmacht.