Ein junger Mann sitzt am Schreibtisch und unterzeichnet ein Dokument
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Bankvollmacht erteilen: Alle wichtigen Infos

Detlev Neumann
von Detlev Neumann, 15.06.2025

Klare Sache: Was du mit deinem Geld machst, geht erstmal niemanden etwas an. Aber manchmal vielleicht doch. Zum Beispiel, wenn du plötzlich krank wirst und dich nicht mehr selbst um deine Rechnungen, Überweisungen oder Kredite kümmern kannst. Für genau solche Situationen solltest du jemandem eine Bankvollmacht geben. Dann kann die Person deines Vertrauens für dich handeln – entweder für ein paar Wochen oder auch dauerhaft. Wie du eine Bankvollmacht erteilst und was du dabei beachten solltest, erfährst du hier.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

  • Mit einer Bankvollmacht bestimmst du eine Person, die im Notfall für dich deine Bankgeschäfte verwalten darf.
  • Du kannst genau festlegen, ob die Vollmacht sofort gilt oder erst in einer bestimmten Situation.
  • Banken bieten dafür eigene Formulare an.
  • Eine Bankvollmacht endet, wenn du sie widerrufst, zahlungsunfähig wirst oder wenn du stirbst – außer du hast ausdrücklich etwas anderes geregelt.
  • Du solltest der Person wirklich vertrauen, denn sie kann mit deinem Geld so umgehen, als wäre es ihr eigenes.

Was ist eine Bankvollmacht?

Wenn du jemandem eine Bankvollmacht gibst, darf diese Person über deine Konten, Wertpapiere und Einlagen bestimmen. Warum das sinnvoll ist? Weil du vielleicht irgendwann selbst nicht mehr dazu in der Lage bist. Dann übernimmt die bevollmächtigte Person deine Bankgeschäfte und trifft finanzielle Entscheidungen für dich. So bleiben beispielsweise keine Rechnungen oder Überweisungen liegen. Natürlich ist eine Bankvollmacht Vertrauenssache. Deshalb solltest du sie nur jemandem geben, auf den du dich wirklich verlassen kannst. 

Ist eine Bankvollmacht kostenlos?

Ja, wenn du die Bankvollmacht selbst oder zusammen mit deiner Bank aufsetzt. Nein, wenn du sie von Rechtsanwält*innen oder Notar*innen erstellen und beglaubigen lässt – dann fallen nämlich Honorare an. Wie hoch die sind, hängt oft davon ab, um welches Vermögen es geht. Auch für die – freiwillige – Hinterlegung im Vorsorgeregister musst du etwas bezahlen. Am besten informierst du dich vorher über die genauen Gebühren, bevor du solche Dienste in Anspruch nimmst.

Wie erteilst du eine Bankvollmacht?

Dafür gibt es keine festen Regeln. Das heißt: Auch ein formloses Schreiben reicht als Bankvollmacht aus. Am besten nutzt du aber den Vordruck deiner Bank – das spart dir nicht nur Arbeit, sondern du gehst damit auch auf Nummer sicher. Denn manche Banken stellen sich bei selbst verfassten Vollmachten quer, vor allem wenn keine (gebührenpflichtige) notarielle Beglaubigung dabei ist. In solchen Fällen akzeptieren viele Banken nur ihre eigenen Formulare. Die findest du bei Direktbanken nur online und bei Filialbanken auch in der Geschäftsstelle. (Den Vordruck der Hanseatic Bank gibt’s übrigens auf dieser Seite.)

Wichtig ist, dass du genau aufschreibst, welche Rechte du an wen überträgst. Gib die betreffenden Konten, Wertpapierdepots und/oder Sparbücher an. Bestimme auch, wie viel Geld mit der Vollmacht maximal bewegt oder abgehoben werden darf. Und lege fest, unter welchen Bedingungen und wie lange die Vollmacht gelten soll. Am besten fragst du direkt bei deiner Bank oder Sparkasse nach, worauf du im Detail achten musst. 

In jedem Fall musst du die Unterlagen im Original einreichen – unterschrieben von dir und der oder dem Bevollmächtigten. 

Vollmacht für Bankgeschäfte und warum jeder eine braucht

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Was ist mit einer Bankvollmacht erlaubt?

Das liegt ganz bei dir. Nur du bestimmst, was deine Vertrauensperson darf und was nicht. Wenn du nichts anderes regelst, kann eine Bankvollmacht der bevollmächtigten Person ziemlich viel erlauben, zum Beispiel: 

Aber keine Sorge: Ganz ohne deine ausdrückliche Erlaubnis geht nicht alles. Die bevollmächtigte Person darf ohne dein OK nicht:

Egal, was du erlauben oder verbieten willst – du musst es klar und deutlich in der Bankvollmacht festhalten. 

Du kannst die Vollmacht jederzeit schriftlich ändern oder komplett widerrufen. Außerdem endet sie automatisch, wenn:

  • Die bevollmächtigte Person von einem Gericht für geschäftsunfähig erklärt wird (zum Beispiel wegen einer schweren geistigen Einschränkung). 
  • Die bevollmächtigte Person stirbt.
  • Du zahlungsunfähig wirst und ein Insolvenzverfahren läuft – dann übernimmt die Insolvenzverwaltung die Kontrolle über dein Vermögen.
Ein Mann lässt sich von einer Bankmitarbeiterin ein Formular erklären
© istock/miodrag ignjatovic/2020  Geldinstitute akzeptieren oft nur Bankvollmachten auf ihren eigenen Formularen.

Wer darf Bankbevollmächtigte*r sein?

Da hast du die freie Wahl: Du kannst jede volljährige Person bevollmächtigen – Kinder, Verwandte, Freund*innen oder Bekannte. Hauptsache, du vertraust der Person wirklich. 
Wichtig: Selbst Ehe- oder Lebenspartner*innen gelten nicht automatisch als gesetzliche Vertretung und dürfen nicht ohne Bankvollmacht für dich handeln – weder im Krankheits- noch im Todesfall. 

Und klar: Wer eine Bankvollmacht hat, sollte das Vertrauen nicht enttäuschen. Wer einfach das Konto plündert, macht sich strafbar – und riskiert eine Anzeige wegen Veruntreuung oder Unterschlagung. 

Welche Arten von Bankvollmachten gibt es?

Eine Bankvollmacht lässt sich für unterschiedliche Situationen erteilen. Sie kann nur zu Lebzeiten gelten oder auch über den Tod hinaus. Oder aber die Vollmacht wird überhaupt erst wirksam, wenn du stirbst. Und damit haben wir bereits die drei gebräuchlichsten Formen einer Bankvollmacht in Deutschland.

Transmortale Bankvollmacht

Hier gilt die Bankvollmacht über den Tod der Vollmachtgeberin beziehungsweise des Vollmachtgebers hinaus. Sie ist damit zeitlich unbegrenzt. Das macht es Hinterbliebenen gegenüber der Bank leichter, die finanziellen Angelegenheiten der Verstorbenen weiterzuführen beziehungsweise abzuwickeln. Achtung: Wer eine Bankvollmacht über den Tod hinaus hat, ist nicht automatisch erbberechtigt.

Prämortale Bankvollmacht

Diese Variante endet mit dem Tod von Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber. Sie ist sinnvoll, wenn du Fürsorge benötigst und deine Bankgeschäfte (vorübergehend) nicht selbst erledigen kannst. Das kann bei Krankheiten oder nach Unfällen sein. Voraussetzung für die prämortale Bankvollmacht: Die Fürsorgebedürftigkeit muss im Fall des Falles den Banken nachgewiesen werden. Manche, aber nicht alle akzeptieren ein ärztliches Attest. Frage deshalb nach, welche Belege deine Bank verlangt. 

Postmortale Bankvollmacht

Sie gilt nach dem Tod von Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber. Das heißt, solange du lebst, behältst du die Kontrolle über deine finanziellen Angelegenheiten. Die geht erst mit deinem Ableben an die Erb*innen oder andere Personen über. Die können dann mit dem Dokument deinen Nachlass verwalten und verteilen. 

Übrigens: Wer beim Erben laut Gesetz an erster Stelle steht, erfährst du in dem Ratgeber „Gesetzliche Erbfolge: Wer ist beim Erben der oder die Erste?”.

Kontovollmacht, Bankvollmacht, Vorsorgevollmacht – was ist der Unterschied?

Eine Kontovollmacht gilt nur für ein bestimmtes Konto. Mit einer Bankvollmacht darf jemand deine gesamten Bankgeschäfte regeln – zumindest in dem Rahmen, den du erlaubst.

Eine allgemeine Vorsorgevollmacht geht noch viel weiter. Sie gestattet nämlich Bevollmächtigten zusätzlich, in deinem Namen mit Behörden zu verhandeln, ärztliche Fragen zu klären oder über Wohnungsfragen zu entscheiden. Kurz: Mit einer Vorsorgevollmacht gibst du praktisch die Kontrolle über sämtliche Lebensbereiche ab. Aber natürlich gilt das nur, wenn der Fall eintritt, den du selbst in dem betreffenden Formular festlegst. Beispielsweise, wenn ein*e Arzt*Ärztin dich für geschäftsunfähig erklärt. Obwohl eine Vorsorgevollmacht auch deine finanziellen Angelegenheiten einschließt, pochen Sparkassen und Banken oft auf eine separate Konto- oder Bankvollmacht.

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