Eine Frau schaut vor einem Schaufenster stehend etwas niedergeschlagen in ihr Portemonnaie
Wissen

Pfändungsfreibetrag bei Privatinsolvenz: Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Dagmar Sörensen
von Dagmar Sörensen, 22.07.2026

Eine Privatinsolvenz bedeutet für betroffene Personen eine harte Zeit: Um am Ende tatsächlich schuldenfrei dazustehen, müssen sie sich über Jahre stark einschränken. Einen Teil ihres Einkommens treten sie in dieser Zeit an Insolvenzverwaltungen ab. Was Betroffenen noch übrig bleibt, ist der sogenannte Selbstbehalt. Was zum Einkommen zählt, was der Pfändungsfreibetrag ist und wie viel sie im konkreten Fall behalten dürfen, erklären wir hier. 

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: Selbstbehalt bei Privatinsolvenz

  • Pfändungsfreibeträge sollen insolventen Personen den Lebensunterhalt sichern.
  • Bis zum Grundfreibetrag bleibt das Einkommen unpfändbar. 
  • Wer höhere Einkünfte hat, muss nur einen Teil an die Gläubiger*innen abgeben.
  • Für Unterhaltsverpflichtungen gibt es zusätzliche Freibeträge.
  • Wie hoch der Selbstbehalt ist, zeigt die Pfändungstabelle. 

Was ist der Selbstbehalt?

Eine Privatinsolvenz ist ein harter Schritt. Aber einer, der sich für Betroffene lohnen kann. Denn wenn alles gut geht, steht am Ende die Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass man nach spätestens drei Jahren wieder schuldenfrei ist.

Dafür erwartet der Gesetzgeber aber eine Gegenleistung: Die Betroffenen müssen guten Willen nachweisen und selbst möglichst viel zur Tilgung ihrer Schulden beitragen. Das heißt im Klartext: Während der Privatinsolvenz dürfen Schuldner*innen nur einen begrenzten Betrag im Monat für ihren Lebensunterhalt ausgeben. Das ist der sogenannte Selbstbehalt. Alles, was sie darüber hinaus verdienen, müssen sie zur Schuldentilgung an die Gläubiger*innen abgeben.

Der Selbstbehalt lässt den Schuldner*innen während der Privatinsolvenz also wenigstens das Existenzminimum. Und nicht unbedingt nur das eigene: Wer Unterhaltszahlungen leisten muss, darf das nötige Geld zu diesem Zweck ebenso behalten. 

Eine junge Frau sitzt an einem Tisch mit Laptop und Taschenrechner und schreibt konzentriert etwas in vor ihr ausgebreitete Unterlagen
© istock/Geber86/2019  Der Selbstbehalt bei Privatinsolvenz lässt sich mit der Pfändungstabelle berechnen.

Pfändungstabelle: Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze?

Die sogenannten Pfändungsfreigrenzen werden in der Regel zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Als Richtlinie dient der steuerliche Grundfreibetrag, der jedes Jahr an die aktuellen Lebenshaltungskosten angepasst wird.  

Die genaue Höhe des Selbstbehalts bei Privatinsolvenz richtet sich nach dem Einkommen und den unterhaltspflichtigen Personen im Haushalt. Wie viel vom Einkommen der Schuldner*innen übrigbleibt, setzt sich aus drei Elementen zusammen: 

  • Grundfreibetrag
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Pfändungsfreibeträge für den Fall, dass sie mehr verdienen 

Tipp: Schneller und unkomplizierter lässt sich der Selbstbehalt mit einem Pfändungsrechner bestimmen. 

In bestimmten Fällen kann der Pfändungsfreibetrag noch zusätzlich angehoben werden: Individuelle Mehrbedarfe können beim Insolvenz- oder Vollstreckungsgericht beantragt werden, beispielsweise für besondere Belastungen durch Miet-, Heiz- oder Krankheitskosten sowie berufsbedingte Aufwendungen.

Grundfreibetrag: Selbstbehalt bei Privatinsolvenz 2026/2027

Der Grundfreibetrag beläuft sich gemäß der Pfändungstabelle auf 1.589,99 Euro (Stand: Juli 2026). So viel muss allen Schuldner*innen mindestens zum Leben bleiben. 

Unterhaltsverpflichtungen

Der Selbstbehalt erhöht sich, sobald die Schuldner*innen Unterhalt zahlen müssen – für leibliche Kinder, Ehepartner*innen ohne eigenes Einkommen oder auch geschiedene Ehepartner*innen. Dabei gilt: Je mehr Unterhaltsberechtigte, desto höher ist der Selbstbehalt. Aber nur dann, wenn dieser Unterhalt auch tatsächlich gezahlt wird! Entsprechend müssen Unterhaltszahlungen nachgewiesen werden. 

In der Praxis bedeutet das: Für unterhaltspflichtige Personen fällt der Selbstbehalt höher aus. Ab welchem Nettoeinkommen es überhaupt erst zu Abzügen kommt, verrät die Pfändungstabelle 2026/2027: 

Unterhaltspflicht für … Person(en)Nettolohn bleibt unangetastet bis ...
keine1.589,99 Euro 
eine2.189,99 Euro 
zwei2.519,99 Euro 
drei2.859,99 Euro 
vier3.189,99 Euro 
fünf und mehr3.519,99 Euro 
Ein glücklicher Mann umarmt strahlend ein Mädchen
© istock/Geber86/2017  Bei einer Privatinsolvenz deckt der Selbstbehalt einen möglichen Kindesunterhalt ab.

Pfändungsfreibeträge bei Mehrverdienst

Wer mehr als den Grundfreibetrag verdient, darf mehr für sich behalten. Das heißt konkret: Verschuldete Berufstätige ohne Unterhaltspflicht dürfen mindestens 1.589,99 Euro von ihrem monatlichen Nettoeinkommen für sich behalten. Haben sie 100 Euro mehr Nettoeinkommen, müssen sie davon nicht alles abgeben, sondern nur 64,82 Euro. Sie dürfen von dem Betrag, der über der Freigrenze liegt, also einen weiteren Teil behalten.

Der Gedanke dahinter: Schuldner*innen, die Geld verdienen, sollen für ihre Arbeit auch belohnt werden. Sie sollen besser dastehen als jene, die nicht arbeiten und staatliche Unterstützung erhalten. Wie hoch dieser Zusatzbetrag ausfällt, den besserverdienende Schuldner*innen behalten dürfen, ist abhängig von der Zahl der Unterhaltsberechtigten. Diese Freibeträge bei Mehrverdienst sind in der Pfändungstabelle bereits berücksichtigt.

Aber irgendwann ist auch hier Schluss: Alles, was über 4.866,30 Euro monatlich hinausgeht, ist voll pfändbar und fließt zu 100 Prozent an die Gläubiger*innen

Kaufsucht: Mit 50.000€ Schulden rutscht Mara in die Privatinsolvenz | TRU DOKU

Klicken Sie hier, um die Inhalte von YouTube anzuzeigen.

Meine Zustimmung kann ich jederzeit unter Datenschutz widerrufen.

© TRU DOKU 

Was zählt bei Privatinsolvenz zum Einkommen?

Der Berechnung des Selbstbehalts wird das Nettoeinkommen zugrunde gelegt. Das ist alles, was an Einkünften nach Sozialabgaben und Steuern übrig bleibt. Dazu gehören:

Mehrere Einkommen werden zusammengerechnet.

Video: Was zählt zum Nettoeinkommen?

Klicken Sie hier, um die Inhalte von YouTube anzuzeigen.

Meine Zustimmung kann ich jederzeit unter Datenschutz widerrufen.

Zusätzliches Einkommen: Was darf ich behalten?

Es gibt aber auch einige Zahlungen, die nicht gepfändet werden dürfen. Das sind zum Beispiel:

Diese Gelder dürfen Schuldner*innen also auch in der Privatinsolvenz für sich behalten.

Strahlende Aussichten fürs Konto

Beim TagesGeld der Hanseatic Bank kommst du täglich an deine Ersparnisse. Trotzdem gibt es attraktive Zinsen – sogar mehr als auf einem Sparbuch. Da freut sich dein Konto. Und du gleich mit.

bild-conv-tagesgeld-1.jpg

Tipp: Mit Pfändungsschutzkonto handlungsfähig bleiben

Wem eine Kontopfändung droht, sollte sich möglichst bald ein Pfändungsschutzkonto einrichten, kurz P-Konto genannt. Der Vorteil: Auf einem Pfändungsschutzkonto ist der Grundfreibetrag pauschal vor Pfändungen geschützt. Nur was darüber hinaus an Guthaben auf dem Konto ist, kann an die Gläubiger*innen gehen.

Ohne diesen Schutz verlieren Betroffene im Falle der Kontopfändung komplett den Zugriff auf ihr Konto. Das bedeutet: Sie dürfen kein Geld abheben, keine Überweisung tätigen, Lastschriften werden nicht eingelöst. Sie könnten also nicht einmal ihre Miete bezahlen! Wenn der Person wegen Unterhaltsverpflichtungen ein höherer Selbstbehalt zusteht, ist auch der auf einem P-Konto geschützt. Das geht allerdings nicht automatisch. Unterhaltspflichtige müssen bei der Bank einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

Die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos ist einfach: Betroffene können ein schon vorhandenes Girokonto gebührenfrei in ein P-Konto umwandeln lassen oder bei ihrer Bank ein neues P-Konto beantragen. Ein neues Konto ist vor allem dann empfehlenswert, wenn das bisherige Girokonto ein Gemeinschaftskonto ist. Denn ein P-Konto ist nur als Einzelkonto möglich.

Mehr zu dem Thema liest du in dem Ratgeber „P-Konto: Alles über Freibeträge, Bescheinigungen & Co.”.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einer Privatinsolvenz?

Bei einer Privatinsolvenz haben Betroffene das Recht auf ein unpfändbares Einkommen, das sie zum Leben behalten dürfen. Die Höhe dieses Selbstbehalts richtet sich nach dem Nettoeinkommen und möglichen Unterhaltspflichten. Ein Mindesteinkommen ist durch den Grundfreibetrag gesichert. Er liegt 2026/2027 bei 1.589,99 Euro monatlich.

Wie wird der Selbstbehalt bei Privatinsolvenz berechnet?

Während der Privatinsolvenz dürfen Schuldner*innen den gesetzlich geschützten Pfändungsfreibetrag behalten – mindestens das Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrags. Wer mehr verdient, darf mehr behalten. Außerdem können Unterhaltsverpflichtungen den geschützten Betrag erhöhen. Die aktuellen Werte ergeben sich aus der gesetzlichen Pfändungstabelle. 

Kann der gesetzliche Selbstbehalt bei einer Privatinsolvenz erhöht werden?

Ja, in bestimmten Fällen kann der Pfändungsfreibetrag erhöht werden. Das ist möglich, wenn besondere Belastungen wie höhere Mietkosten, Krankheitskosten oder berufsbedingte Aufwendungen bestehen. Ein entsprechender Antrag muss beim Insolvenz- oder Vollstreckungsgericht gestellt werden. 

War der Inhalt für dich hilfreich?

Teile den Artikel:

Das könnte dich auch interessieren: