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Urlaubsgeld versteuern: So viel bleibt für deine Reisekasse

von Anna Ostrowska, 02.08.2023

Dein nächster Urlaub steht vor Tür. Du freust dich schon auf den Komfort im Hotel, die Sightseeing-Touren und vor allem auf das gute Essen. Und dein Arbeitgeber gibt dir sogar einen Zuschuss dafür – in Form von Urlaubsgeld. Doch der Bonus ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wie viel davon bleibt dir nach Abzug der Steuern und der Sozialabgaben noch für deine Reise übrig? Das und mehr erfährst du hier. 

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Auf Urlaubsgeld sind Steuern fällig – Sozialabgaben ebenso.
  • Urlaubsgeld gehört wie Weihnachtsgeld zu den Jahressonderzahlungen.
  • Urlaubsgeld wird steuerlich anders behandelt als das normale Bruttogehalt.
  • Meist bleibt nach Abzug der Steuern und Sozialgaben netto etwas mehr als die Hälfte des Brutto-Urlaubsgeldes übrig.

Was ist Urlaubsgeld?

Das ist ein freiwilliger Geld-Bonus für den Urlaub der Angestellten, den Arbeitgeber zahlen können, aber nicht müssen. Denn es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld – genauso wie auf Weihnachtsgeld. Ausnahme: Urlaubsgeld ist Pflicht, wenn es dazu eine Regelung im Tarifvertrag gibt.

Falls du zu den Glücklichen gehörst, die es bekommen, stellt sich dir natürlich die Frage, wann es Urlaubsgeld gibt. Antwort: In der Regel vor der Urlaubssaison – also in den Monaten vor den Sommerferien, meist im Mai, Juni oder Juli.

Wie viel Urlaubsgeld du bekommst, hängt stark von deinem Arbeitsvertrag und -standort sowie Tätigkeitsfeld ab. So erhalten zum Beispiel Angestellte mit 30 Urlaubstagen pro Jahr in der Metall- und Elektroindustrie im nördlichen Baden-Württemberg Urlaubsgeld in Höhe von knapp 70 Prozent ihres Monatsgehaltes. Aber auch die Länge der Betriebszugehörigkeit, Anzahl der Kinder und andere Faktoren können für die Höhe des Bonus ausschlaggebend sein.

Wichtig: Das Urlaubsgeld ist nicht dasselbe wie die sogenannte Urlaubsabgeltung – der finanzielle Ausgleich für nicht erhaltenen Urlaub. Zum Beispiel aufgrund einer Kündigung. Mehr zu dem Thema liest du in diesem Ratgeber: „Urlaubstage auszahlen lassen – geht das und lohnt es sich?”.

TagesGeld: Das optimale Sparschwein fürs Urlaubsgeld

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Wie viel Steuern auf Urlaubsgeld?

Steuerlich gesehen zählt Urlaubsgeld zu den sogenannten sonstigen Bezügen – wie auch das Weihnachtsgeld. Für solche Sonderzahlungen wird die Lohnsteuer anders berechnet als beim normalen Arbeitsentgelt. Und zwar nach einer Jahrestabelle mit einer speziellen Berechnungsmethode:

  • Zunächst wird die Einkommenslohnsteuer für das ganze Jahr berechnet – ohne die Einmalzahlung.
  • Danach wird die jährliche Lohnsteuer inklusive des Urlaubsgelds berechnet.
  • Die Differenz ergibt dann die fälligen Steuern für das Urlaubsgeld.

Das Finanzamt verteilt bei der Berechnung also die Steuern für die Sonderzahlung auf zwölf Monate, obwohl du es nur einmal ausgezahlt bekommst. Aufgrund der steigenden Steuerprogression bleibt dann zwar weniger Netto vom Brutto für deine Reisekasse übrig – der Steueranteil für das Extrageld ist also höher als für dein normales Gehalt. Aber: Es ist trotzdem steuerlich gesehen für dich günstiger, denn die Lohnsteuer für einen Monat würde höher ausfallen.

Zusätzlich zu den Steuern werden auch noch Sozialabgaben abgezogen. Letztendlich bekommen Beschäftigte meist etwas mehr als die Hälfte des Urlaubsgeldes netto ausgezahlt.

Mehr über die Steuerprogression erfährst du in diesem Ratgeber: „Steuerprogression: Was ist das – kinderleicht erklärt".

KlarMacher-Video: Nettogehalt: Was wirklich auf deinem Konto landet

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Beispiel: Wie Lohnsteuer auf Urlaubsgeld berechnen?

Nehmen wir für unsere Beispielrechnung Frau X aus Hamburg. Sie ist 35 Jahre jung, hat keine Kinder, zahlt keine Kirchensteuer und ist in der Lohnsteuerklasse eins. Als Bankfachkraft verdient sie 40.000 Euro im Jahr brutto und bekommt einmalig im Juli ein Urlaubsgeld von 1.000 Euro ausgezahlt.

Dann berechnet sich die Steuer für das Urlaubsgeld folgendermaßen:

Die Lohnsteuer für ihr Jahreseinkommen von 40.000 Euro ohne das Extrageld beträgt 5.038 Euro. Und der jährliche Lohnsteuerbetrag für das Einkommen plus Urlaubsgeld (41.000 Euro) wäre 5.280 Euro. Die Differenz zwischen den beiden Beträgen ergibt die Lohnsteuer für die Sonderzahlung – 5.280 Euro minus 5.038 Euro sind also 242 Euro. Von den 1.000 Euro Urlaubsgeld geht knapp ein Viertel an Steuern zum Finanzamt.

Und am Ende bleibt sogar noch weniger für ihre Urlaubskasse übrig, weil zusätzlich Abgaben für die Sozialversicherung anfallen. Frau X bleiben dann von den 1.000 Euro Bonus netto nur noch rund 552 Euro für ihre nächste Reise (Stand: 2023).

Du willst ausrechnen, wie viel dir von deinem Urlaubsgeld bleibt? Das geht sehr einfach mit einem Onlinerechner – zum Beispiel Nettolohn.de.

Branchen: Wo gibt es eher Urlaubsgeld?

Branchen: Wo gibt es eher Urlaubsgeld?

Bei der Zahlung von Urlaubsgeld bestehen zwischen den Branchen sehr große Unterschiede. So bekamen im Jahr 2019 zwei Drittel der Angestellten in der Chemiebranche das Extrageld, aber nur ein Drittel im Dienstleistungssektor. Besonders selten wird Urlaubsgeld in Callcentern gezahlt – nur ein Viertel der Beschäftigten erhält den Bonus.

(Quelle: Statista/WSI)

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