Urlaubsgeld versteuern: So viel bleibt für deine Reisekasse
Dein nächster Urlaub steht vor Tür. Du freust dich schon auf den Komfort im Hotel, die Sightseeing-Touren und vor allem auf das gute Essen. Und dein Arbeitgeber gibt dir sogar einen Zuschuss dafür – in Form von Urlaubsgeld. Doch es gibt einen kleinen Wermutstropfen: der Bonus ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wie viel davon bleibt dir nach Abzug der Steuern und der Sozialabgaben noch für deine Reise übrig? Das und mehr erfährst du hier.
Themen in diesem Artikel
Auf den Punkt
- Auf Urlaubsgeld sind Steuern fällig – Sozialabgaben ebenso.
- Urlaubsgeld gehört wie Weihnachtsgeld zu den Sonderzahlungen.
- Urlaubsgeld wird steuerlich anders behandelt als das normale Bruttogehalt.
- Meist bleibt nach Abzug der Steuern und Sozialgaben netto etwas mehr als die Hälfte des Brutto-Urlaubsgeldes übrig.
Was ist Urlaubsgeld?
Das ist ein freiwilliger Geld-Bonus für den Urlaub der Angestellten, den Arbeitgeber zahlen können, aber nicht müssen. Denn es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld – genauso wie auf Weihnachtsgeld. Ausnahme: Urlaubsgeld ist Pflicht, wenn es dazu eine Regelung im Tarifvertrag für dem öffentlichen Dienst (TVöD) gibt.
Falls du zu den Glücklichen gehörst, die es bekommen, stellt sich dir natürlich die Frage, wann das Urlaubsgeld ausgezahlt wird. Antwort: In der Regel vor der Urlaubssaison – also in den Monaten vor den Sommerferien, meist im Mai, Juni oder Juli.
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Wie viel Urlaubsgeld du bekommst, hängt stark von deinem Arbeitsvertrag und -standort sowie Tätigkeitsfeld ab. So erhalten zum Beispiel Angestellte mit 30 Urlaubstagen pro Jahr in der Metall- und Elektroindustrie im nördlichen Baden-Württemberg Urlaubsgeld in Höhe von knapp 70 Prozent ihres Monatsgehaltes. Aber auch die Länge der Betriebszugehörigkeit, Anzahl der Kinder und andere Faktoren können für die Höhe des Bonus ausschlaggebend sein.
Unabhängig von der Höhe muss Urlaubsgeld versteuert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass immer Steuern fällig sind – zum Beispiel bleibt Urlaubsgeld in Minijobs oft steuerfrei. Warum das so ist, erfährst du im Ratgeber „Auf einen Blick: Ab wann muss man Steuern zahlen?”. Immerhin: Das Urlaubsgeld ist nicht pfändbar, solange es in üblicher Höhe ausgezahlt wird. Das bedeutet, dass Betroffene bei einer Privatinsolvenz ihren Bonus nicht an Gläubiger*innen abtreten müssen.
Außerdem wichtig: Das Urlaubsgeld ist nicht dasselbe wie die sogenannte Urlaubsabgeltung – der finanzielle Ausgleich für nicht erhaltenen Urlaub. Zum Beispiel aufgrund einer Kündigung. Mehr zu dem Thema liest du in diesem Ratgeber: „Urlaubstage auszahlen lassen – geht das und lohnt es sich?”.
TagesGeld: Das optimale Sparschwein fürs Urlaubsgeld
Beim TagesGeld der Hanseatic Bank erhältst du attraktive Zinsen und kannst trotzdem jederzeit auf deine Ersparnisse zurückgreifen. Deshalb lohnt es sich, hier die Urlaubskasse zu parken – für ein paar Extragroschen für die nächste Reise.
Wie viel Steuern auf Urlaubsgeld?
Mit wie viel Prozent wird Urlaubsgeld versteuert? Die Frage lässt sich nicht konkret mit einer Prozentzahl beantworten. Denn steuerlich gesehen zählt Urlaubsgeld zu den sogenannten sonstigen Bezügen – wie auch das Weihnachtsgeld. Für solche Sonderzahlungen wird die Lohnsteuer anders berechnet als beim normalen Arbeitsentgelt. Und zwar nach einer Jahrestabelle mit einer speziellen Berechnungsmethode:
- Zunächst wird die Einkommenslohnsteuer für das ganze Jahr berechnet – ohne die Einmalzahlung.
- Danach wird die jährliche Lohnsteuer inklusive des Urlaubsgelds berechnet.
- Die Differenz ergibt dann die fälligen Steuern für das Urlaubsgeld.
Das Finanzamt verteilt bei der Berechnung also die Steuern für die Sonderzahlung auf zwölf Monate, obwohl du es nur einmal ausgezahlt bekommst. Aufgrund der steigenden Steuerprogression bleibt dann zwar weniger Netto vom Brutto für deine Reisekasse übrig – der Steueranteil für das Extrageld ist also höher als für dein normales Gehalt. Aber: Es ist trotzdem steuerlich gesehen für dich günstiger, denn die Lohnsteuer für einen Monat würde höher ausfallen.
Zusätzlich zu den Steuern werden auch noch Sozialabgaben abgezogen. Letztendlich bekommen Beschäftigte meist etwas mehr als die Hälfte des Urlaubsgeldes netto ausgezahlt.
Mehr über die Steuerprogression erfährst du in diesem Ratgeber: „Steuerprogression: Was ist das – kinderleicht erklärt".
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Beispiel für die Berechnung von Urlaubsgeld
Nehmen wir für unsere Beispielrechnung Frau X aus Hamburg. Sie ist 35 Jahre jung, hat keine Kinder, zahlt keine Kirchensteuer und ist in der Lohnsteuerklasse eins. Als Bankfachkraft verdient sie 40.000 Euro im Jahr brutto und bekommt einmalig im Juli ein Urlaubsgeld von 1.000 Euro ausgezahlt.
Dann berechnet sich die Steuer für das Urlaubsgeld folgendermaßen:
Die Lohnsteuer für ihr Jahreseinkommen von 40.000 Euro ohne das Extrageld beträgt 4.721 Euro. Und der jährliche Lohnsteuerbetrag für das Einkommen plus Urlaubsgeld (41.000 Euro) wäre 4.956 Euro. Die Differenz zwischen den beiden Beträgen ergibt die Lohnsteuer für die Sonderzahlung: 4.956 Euro minus 4.721 Euro sind 235 Euro. Von den 1.000 Euro Urlaubsgeld geht also knapp ein Viertel an Steuern zum Finanzamt.
Und am Ende bleibt sogar noch weniger für ihre Urlaubskasse übrig, weil zusätzlich Abgaben für die Sozialversicherung anfallen. Frau X bleiben dann von den 1.000 Euro Bonus netto nur noch rund 555 Euro für ihre nächste Reise (Stand: 2024).
Du willst ausrechnen, wie viel dir von deinem Urlaubsgeld nach Abzügen übrig bleibt? Das geht sehr einfach mit einem Onlinerechner – zum Beispiel Nettolohn.de oder mit dem vom Bundesministerium für Finanzen (BfM). Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du den BfM-Rechner benutzt, findest du in diesem Ratgeber: „Steuer berechnen – ganz einfach, mit einem Online-Steuerrechner”.
Übrigens: Es gibt zwar auch spezielle Urlaubsgeld-Rechner, aber diese rechnen in der Regel den Wert einer Urlaubsabgeltung aus und nicht den Nettobetrag deines Urlaubsgelds nach Steuern.
Branchen: Wo gibt es eher Urlaubsgeld?
Bei der Zahlung von Urlaubsgeld bestehen zwischen den Branchen sehr große Unterschiede. So bekamen im Jahr 2019 zwei Drittel der Angestellten in der Chemiebranche das Extrageld, aber nur ein Drittel im Dienstleistungssektor. Besonders selten wird Urlaubsgeld in Callcentern gezahlt – nur ein Viertel der Beschäftigten erhält den Bonus.
(Quelle: Statista/WSI)
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