Auf einen Blick: Ab wann musst du Steuern zahlen?
Auf den ersten Blick sieht das Gehalt oder dein Rentenbescheid nicht schlecht aus? Vorsicht! Meistens will der Staat davon etwas abhaben. Aber nicht immer. Manchmal darfst du dein Einkommen auch komplett behalten. Nur wann gilt was? Welche Unterschiede gibt es bei Angestellten, Rentner*innen oder Azubis, im Hauptberuf oder Minijob? Die KlarMacher verraten es dir.
Themen in diesem Artikel
- Der Grundfreibetrag: So viel ist 2025 steuerfrei
- Ab wann muss man in der Ausbildung Steuern zahlen?
- Ab wann muss man im Minijob Steuern zahlen?
- Ab wann muss man als Rentner*in Steuern zahlen?
- Freibeträge im Ehrenamt
Auf den Punkt
- Der steuerfreie Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2025 für Ledige 12.096 Euro und für Ehepaare 24.192 Euro; im Jahr 2024 waren es 11.784 Euro.
- Angestellte sowie auch Azubis zahlen erst Einkommensteuer, wenn ihr zu versteuerndes Jahresgehalt (= Gehalt nach Abzug von Sozialabgaben und 1.230 Euro Werbungskostenpauschale) den Grundfreibetrag übersteigt.
- Minijobber*innen zahlen in der Regel keine Steuern, solange ihr Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
- Die Steuer von Rentner*innen richtet sich nach dem Zeitpunkt des Renteneintritts und der Rentenhöhe. Dabei werden Rentenanteile schrittweise bis 2040 vollständig steuerpflichtig.
- Einnahmen aus nebenberuflichen Ehrenämtern sind bis zu 840 Euro beziehungsweise 3.000 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.
Der Grundfreibetrag: So viel ist 2025 steuerfrei
Generell gilt: Wer in Deutschland Geld verdient, ist steuerpflichtig. Das gilt für Angestellte und Selbstständige, bei Voll- und Teilzeit, für Studierende und sogar für Rentner*innen. Das heißt aber nicht, dass von jedem Cent Einkommen ein Teil ans Finanzamt wandert. Denn es gibt den sogenannten Grundfreibetrag für alle Steuerpflichtigen. Das heißt: Bis zu einem bestimmten Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei, du musst nichts davon an den Staat abgeben.
2024 liegt der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer ...
- für Ledige bei 12.096 Euro und
- für Eheleute bei 24.192 Euro.
Wichtig: Dieser steuerfreie Betrag bezieht sich auf das Jahreseinkommen. Erst wenn du in einem Jahr mehr als den Grundfreibetrag verdient hast, werden Steuern fällig.
Mehr zum Grundfreibetrag und zu anderen Freibeträgen findest du in diesem Artikel.
Ab wann muss man in der Ausbildung Steuern zahlen?
Schon als Azubi musst du Steuern zahlen. Die Höhe der Steuerabgaben hängt allerdings vom Ausbildungsgehalt ab – und das ist in den ersten Lehrjahren meistens so niedrig, dass keine Einkommensteuer fällig wird. Erst wenn dein zu versteuerndes Jahresgehalt über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro liegt, zahlst du Lohnsteuer. Wie hoch die ist? Das hängt von deiner Lohnsteuerklasse ab (mehr dazu erfährst du hier).
Und was bedeutet „zu versteuerndes Jahresgehalt“? Ganz einfach: Das ist deine jährliche Ausbildungsvergütung abzüglich deiner Sozialabgaben und der Werbungskostenpauschale (1.230 Euro).
Nettogehalt: Was wirklich auf deinem Konto landet
Meine Zustimmung kann ich jederzeit unter Datenschutz widerrufen.
Ab wann muss man im Minijob Steuern zahlen?
Grundsätzlich sind Minijobs steuerpflichtig. Allerdings zahlst du als Angestellte*r meist keine Steuern, sondern dein Arbeitgeber. Der Grund: Hast du einen 556-Euro-Minijob und keine weiteren Einkünfte, liegst du mit einem Einkommen von maximal 6.672 Euro im Jahr unter dem Grundfreibetrag.
Weiterlesen: Welche Möglichkeiten zur Besteuerung von Minijobs es für Arbeitgeber gibt und ob Minijobber*innen ihren Verdienst in der Steuererklärung angeben müssen, erfährst du hier.
Ab wann muss man als Rentner*in Steuern zahlen?
Auch auf die Rente musst du Steuern zahlen. Nur wann und wie viel, das ist nicht so einfach zu beantworten. Denn dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle.
Wie viel du von deinem Geld im Alter abgeben musst, hängt davon ab, ...
- wann du in Rente gehst und
- ob der steuerpflichtige Teil deiner Rente über dem Grundfreibetrag liegt.
Wer spätestens seit Dezember 2005 im Ruhestand ist, zahlt auf 50 Prozent der Bruttorente Steuern. Seitdem kamen jeweils 2 Prozentpunkte steuerpflichtiger Anteil pro Jahr für Neurentner*innen dazu. Ab 2020 ist es jeweils ein zusätzlicher Prozentpunkt von Jahr zu Jahr. Gehst du 2040 oder später in den Ruhestand, musst du deine gesamte Rente versteuern.
Ein Beispiel: Max hat 2020 das erste Mal Rente bekommen. Er zahlt somit auf 80 Prozent seiner Rente Steuern. Er erhält eine Jahresbruttorente von 12.000 Euro. Rund 2.400 Euro bleiben somit steuerfrei. Das zu versteuernde Einkommen liegt bei etwa 9.600 Euro – und damit unter dem Grundfreibetrag. Somit muss Max keine Steuern zahlen, sofern er keine weiteren Einkünfte hat.
Mehr dazu erfährst du im Artikel „Steuern auf die Rente: Bleibt noch genug für eine Extrarunde?“.
Freibeträge im Ehrenamt
Du engagierst dich neben deinem Job bei der Freiwilligen Feuerwehr, trainierst eine Kinderfußballmannschaft oder hilfst bei der Tafel? Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann von steuerlichen Vorteilen profitieren. In Deutschland gibt es zwei wichtige Freibeträge:
- Übungsleiterfreibetrag: Dieser beträgt jährlich 3.000 Euro und gilt für pädagogische Tätigkeiten wie Traineri*n, Ausbilder*in oder Erzieher*in. Einnahmen bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei.
- Ehrenamtsfreibetrag: Für andere ehrenamtliche Tätigkeiten, beispielsweise im Vereinsvorstand, können jährlich bis zu 840 Euro steuerfrei bezogen werden.
Weder der gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Verein noch du selbst müssen in diesem Fall Steuern oder sonstige Abgaben zahlen.
Wichtig: Du übst mehrere Ehrenämter aus? Dann musst du wissen, dass die Pauschalen pro Person und Jahr gelten. Das bedeutet, dass du sie nur einmal geltend machen kannst – alles, was darüber hinausgeht, musst du versteuern. Und: Ein Ehrenamt muss ein Nebenjob sein. Er darf nicht mehr als ein Drittel deiner Arbeitszeit beanspruchen.
Das könnte dich auch interessieren:
War der Inhalt für dich hilfreich?
Teile den Artikel: