Auf einen Blick: Ab wann musst du Steuern zahlen?
Auf den ersten Blick sieht das Gehalt oder dein Rentenbescheid nicht schlecht aus? Vorsicht! Meistens will der Staat davon etwas abhaben. Aber nicht immer. Manchmal darfst du dein Einkommen auch komplett behalten. Nur wann gilt was? Welche Unterschiede gibt es bei Angestellten, Rentner*innen oder Azubis, im Hauptberuf oder Minijob? Die KlarMacher verraten es dir.
Themen in diesem Artikel
- Der Grundfreibetrag: So viel ist 2026 steuerfrei
- Ab wann muss man in der Ausbildung Steuern zahlen?
- Ab wann muss man im Minijob Steuern zahlen?
- Ab wann muss man als Rentner*in Steuern zahlen?
- Freibeträge im Ehrenamt
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Auf den Punkt: Ab wann muss man Steuern zahlen?
- Der steuerfreie Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2026 für Ledige 12.348 Euro und für Ehepaare 24.696 Euro; im Jahr 2025 waren es 12.096 Euro.
- Angestellte sowie auch Azubis zahlen erst Einkommensteuer, wenn ihr zu versteuerndes Jahresgehalt (= Gehalt nach Abzug von Sozialabgaben und 1.230 Euro Werbungskostenpauschale) den Grundfreibetrag übersteigt.
- Minijobber*innen zahlen in der Regel keine Steuern, solange ihr Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
- Die Steuer von Rentner*innen richtet sich nach dem Zeitpunkt des Renteneintritts und der Rentenhöhe. Dabei werden Rentenanteile schrittweise bis 2058 vollständig steuerpflichtig.
- Einnahmen aus nebenberuflichen Ehrenämtern sind bis zu 960 Euro beziehungsweise 3.300 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.
Der Grundfreibetrag: So viel ist 2026 steuerfrei
Generell gilt: Wer in Deutschland Geld verdient, ist steuerpflichtig. Das gilt für Angestellte und Selbstständige, bei Voll- und Teilzeit, für Studierende und sogar für Rentner*innen. Das heißt aber nicht, dass von jedem Cent Einkommen ein Teil ans Finanzamt wandert. Denn es gibt den sogenannten Grundfreibetrag für alle Steuerpflichtigen. Das heißt: Bis zu einem bestimmten Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei, du musst nichts davon an den Staat abgeben.
2026 liegt der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer ...
- für Ledige bei 12.348 Euro und
- für Eheleute bei 24.696 Euro.
Wichtig: Dieser steuerfreie Betrag bezieht sich auf das Jahreseinkommen. Erst wenn du in einem Jahr mehr als den Grundfreibetrag verdient hast, werden Steuern fällig.
Neben dem Grundfreibetrag gibt es übrigens noch weitere Freibeträge. Einen Überblick findest du in diesem Artikel.
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Ab wann muss man in der Ausbildung Steuern zahlen?
Schon als Azubi musst du Steuern zahlen. Die Höhe der Steuerabgaben hängt allerdings vom Ausbildungsgehalt ab – und das ist in den ersten Lehrjahren meistens so niedrig, dass keine Einkommensteuer fällig wird. Erst wenn dein zu versteuerndes Jahresgehalt über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt, zahlst du Lohnsteuer. Wie hoch die ist? Das hängt von deiner Lohnsteuerklasse ab (mehr dazu erfährst du hier).
Und was bedeutet „zu versteuerndes Jahresgehalt“? Ganz einfach: Das ist deine jährliche Ausbildungsvergütung abzüglich deiner Sozialabgaben und der Werbungskostenpauschale (1.230 Euro).
Nettogehalt: Was wirklich auf deinem Konto landet
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Ab wann muss man im Minijob Steuern zahlen?
Grundsätzlich sind Minijobs steuerpflichtig. Allerdings zahlst du als Angestellte*r meist keine Steuern, sondern dein Arbeitgeber. Der Grund: Hast du einen 603-Euro-Minijob und keine weiteren Einkünfte, liegst du mit einem Einkommen von maximal 7.236 Euro im Jahr unter dem Grundfreibetrag.
Weiterlesen: Was ein Arbeitgeber bei angestellten Minijobber*innen beachten sollte und wie es mit der Steuererklärung aussieht, erfährst du hier.
Die Aktivrente seit 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es eine neue, zusätzliche Steuerbefreiung für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen: Wer nach dem regulären Renteneintrittsalter weiterarbeitet, kann monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen. Das gilt unabhängig davon, ob sie ihre Rente bereits beziehen oder den Rentenstart aufschieben.
Ab wann muss man als Rentner*in Steuern zahlen?
Auch auf die Rente musst du Steuern zahlen. Nur wann und wie viel, das ist nicht so einfach zu beantworten. Denn dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle.
Wie viel du von deinem Geld im Alter abgeben musst, hängt davon ab, ...
- wann du in Rente gehst und
- ob der steuerpflichtige Teil deiner Rente über dem Grundfreibetrag liegt.
Wer spätestens seit Dezember 2005 im Ruhestand ist, zahlt nur auf 50 Prozent der Bruttorente Steuern. Seitdem wird Jahr für Jahr der Anteil größer, der besteuert wird. Für alle, die im Jahr 2026 in Rente gehen, sind es bereits 84 Prozent der Bruttorente. Und wer 2058 oder später in den Ruhestand wechselt, muss die gesamte Rente versteuern.
Ein Beispiel: Max hat 2020 das erste Mal Rente bekommen. Er zahlt somit auf 80 Prozent seiner Rente Steuern. Er erhält eine Jahresbruttorente von 12.000 Euro. Rund 2.400 Euro bleiben somit steuerfrei. Das zu versteuernde Einkommen liegt bei etwa 9.600 Euro – und damit unter dem Grundfreibetrag. Somit muss Max keine Steuern zahlen, sofern er keine weiteren Einkünfte hat.
Mehr dazu erfährst du im Artikel „Steuern auf die Rente: Bleibt noch genug für eine Extrarunde?“.

Freibeträge im Ehrenamt
Du engagierst dich neben deinem Job bei der Freiwilligen Feuerwehr, trainierst eine Kinderfußballmannschaft oder hilfst bei der Tafel? Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann von steuerlichen Vorteilen profitieren. In Deutschland gibt es zwei wichtige Freibeträge:
- Übungsleiterpauschale: Dieser beträgt jährlich 3.300 Euro und gilt für pädagogische Tätigkeiten wie Trainer*in, Ausbilder*in oder Erzieher*in. Einnahmen bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei.
- Ehrenamtspauschale: Für andere ehrenamtliche Tätigkeiten, beispielsweise im Vereinsvorstand, können jährlich bis zu 960 Euro steuerfrei bezogen werden.
Weder der gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Verein noch du selbst müssen in diesem Fall Steuern oder sonstige Abgaben zahlen.
Der Grund dafür: Ehrenamtliche übernehmen Aufgaben, ohne dafür eine „echte“ Bezahlung zu verlangen. Viele haben aber trotzdem kleine Ausgaben – etwa für Fahrten, Telefon oder Material. Damit diese Kosten nicht zur Belastung werden, verzichtet der Staat bis zu diesen Höchstbeträgen auf Steuern. Außerdem macht das die Organisation für Vereine einfacher und hilft ihnen, engagierte Menschen zu gewinnen.
Wichtig: Du übst mehrere Ehrenämter aus? Dann musst du wissen, dass die Pauschalen pro Person und Jahr gelten. Das bedeutet, dass du sie nur einmal geltend machen kannst – alles, was darüber hinausgeht, musst du versteuern. Und: Ein Ehrenamt muss ein Nebenjob sein. Er darf nicht mehr als ein Drittel deiner Arbeitszeit beanspruchen.
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FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Ab welchem Einkommen muss man in Deutschland Steuern zahlen?
In Deutschland zahlst du erst Einkommensteuer, wenn dein zu versteuerndes Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag liegt. 2026 beträgt dieser 12.348 Euro für Ledige und 24.696 Euro für Ehepaare. Bleibst du darunter, ist dein Einkommen steuerfrei.
Müssen Azubis während der Ausbildung Steuern zahlen?
Azubis zahlen erst dann Steuern, wenn ihr zu versteuerndes Jahresgehalt den Grundfreibetrag übersteigt. Da die Ausbildungsvergütung meist niedriger ist, fallen in den ersten Lehrjahren in der Regel keine Steuern an.
Wann wird ein Minijob steuerpflichtig?
Minijobs sind grundsätzlich steuerpflichtig, aber in der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer. Wenn du neben dem Minijob keine weiteren Einkünfte hast, liegst du unter dem Grundfreibetrag und musst deswegen selbst keine Steuern zahlen.
Ab wann müssen Rentner*innen Steuern zahlen?
Rentner*innen zahlen Steuern, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Rente den Grundfreibetrag übersteigt. Wie hoch der Anteil ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Ab 2058 werden Renten vollständig steuerpflichtig sein.
Wie hoch sind die steuerlichen Freibeträge im Ehrenamt?
Für ehrenamtliche Tätigkeiten gelten zwei Freibeträge: Die Übungsleiterpauschale von 3.300 Euro pro Jahr und die Ehrenamtspauschale von 960 Euro. Einnahmen bis zu diesen Grenzen bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei.
Wie viel dürfen Rentner*innen seit 2026 steuerfrei hinzuverdienen?
Seit 2026 gibt es die sogenannte Aktivrente: Wer nach Erreichen des regulären Rentenalters freiwillig weiterarbeitet, darf monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen.
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