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Steuerfreibeträge: Was ist das und welche gibt es?

von Anna Ostrowska, 29.12.2023

Sogenannte steuerliche Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge machen dir das Leben leichter: Sie reduzieren deine Steuern! Zusätzlich ersparen sie dir und dem Finanzamt viel Papierkram. Aber was genau sind Pausch- und Freibeträge überhaupt? Welche gibt es? Worin unterscheiden sie sich? Wir machen klar, was du über die Steuerfreibeträge wissen musst. 

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Frei- und Pauschbeträge vereinfachen die Steuererklärung. 
  • Zusätzlich gibt es Freigrenzen und Nichtbeanstandungsgrenzen.  
  • Freibeträge sind Grenzen, bis zu denen dein Einkommen und weitere Einkünfte steuerfrei bleiben. Erst auf den Anteil, der über diesen Betrag hinausgeht, fallen Steuern an.
  • Die Pauschbeträge sind Summen, die du steuerlich absetzen kannst. Du brauchst dafür keine Rechnungen zu sammeln. 
  • Freigrenzen sind Limits, ab denen ein Betrag voll versteuert werden muss. Liegt eine Freigrenze beispielsweise bei 500 Euro und du hast Einnahmen von 600 Euro, fallen auf die gesamten 600 Euro Steuern an.  
  • Nichtbeanstandungsgrenzen gelten für kleinere Beträge, deren Überprüfung sich für das Finanzamt nicht lohnt.
Grafik Grenzen Steuerentlastung

Darum gibt es Steuerfreibeträge

Die Freibeträge und Pauschalen sollen die Steuerzahler*innen und Finanzämter entlasten. Wie das geht? So: 

Als Steuerzahler*in musst du nicht auf dein gesamtes Einkommen Steuern zahlen. Denn für die Einkommensteuer gelten bestimmte Freibeträge. Das bedeutet: Einkünfte bis zu einer bestimmten Grenze sind nicht steuerpflichtig. Außerdem darfst du ein paar Ausgaben steuerlich absetzen. Die zählen dann für die Besteuerung nicht mit (siehe Kasten).  

Aber musst du dafür jede kleine Ausgabe nachweisen? Berge an Quittungen, Rechnungen und Kaufverträgen sammeln? Nein. Das Finanzamt setzt gewisse Ausgaben voraus. Zum Beispiel, dass Eltern immer Kosten für ihre Kinder haben. Deswegen bekommen Eltern einen jährlichen Steuerfreibetrag, den sogenannten Kinderfreibetrag. Das Finanzamt spart dadurch viel Zeit bei der Berechnung ihrer Steuern.  

Manche Frei- und Pauschbeträge verrechnet das Finanzamt automatisch mit deinem Lohn. Andere musst du in der Steuererklärung geltend machen oder dafür einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Es gibt noch zwei weitere Sonderformen: die Freigrenzen und Nichtbeanstandungsgrenzen.  

Was heißt „steuerlich absetzen”?

Was heißt „steuerlich absetzen”?

Von deinem Bruttoeinkommen wird ein Teil an das Finanzamt überwiesen. Das ist deine Steuerlast. Du kannst dir davon etwas zurückholen – wenn du bestimmte Ausgaben hast, die deine Steuerschuld reduzieren. Diese Kosten gibst du in der Steuererklärung an. Je nach Situation bekommst du dann direkt mehr Nettolohn oder eine Erstattung vom Finanzamt.

Das sind die Unterschiede zwischen Steuerfreibeträgen, Freigrenzen und Pauschbeträgen

Das Steuerrecht kennt unterschiedliche Pauschalen und Grenzen. Warum? Weil es unterschiedliche Ausgaben und Einkünfte gibt, die du in der Steuererklärung angeben kannst. Manche Angaben sind unvermeidbar, manche treffen nur auf bestimmte Personengruppen zu. Je nach Fall gilt eine andere Pauschale oder Grenze. Sehen wir uns diese genauer an.

Was ist der Steuerfreibetrag?

Manche Einkünfte – wie zum Beispiel eine Erbschaft und die Rente – sind bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei. Das bedeutet: Erst was du über diese Summe hinaus bekommst, wird versteuert. Der unversteuerte Teil ist der sogenannte Freibetrag. Manche Freibeträge sind eine festgelegte Summe, andere richten sich nach deinem Einkommen und anderen Faktoren. Ein Beispiel für einen Steuerfreibetrag ist der Entlastungsbetrag für eine Alleinerziehende.

Was ist ein Pauschbetrag?

Der Begriff „Pauschbetrag” ist eine Zusammenführung von „Pauschaler Betrag”. Damit sind bestimmte Ausgaben gemeint, die du pauschal von der Steuer absetzen kannst – in der Regel ohne Nachweise. Dazu gehört zum Beispiel die Pendlerpauschale.  

Deine Ausgaben liegen über dem jeweiligen Pauschbetrag? Dann gibst du die Gesamtkosten in der Steuererklärung an. Die Quittungen, Rechnungen oder Kaufverträge, die den Mehraufwand belegen, musst du nicht mitschicken. Allerdings kann das Finanzamt sie zur Kontrolle anfordern. Deswegen: Heb deine Belege auf.  

Was ist der Unterschied zwischen einem Pauschbetrag und einem Freibetrag?

Der wesentliche Unterschied zwischen steuerlichen Freibeträgen und Pauschalen ist also: Freibeträge markieren eine Grenze, bis zu der dein Einkommen und andere Einnahmen steuerfrei bleiben. Bei Pauschbeträgen ist es egal, welche Kosten du tatsächlich hattest, sie werden als pauschale Summe vom Einkommen abgezogen. Dadurch sinken deine Einnahmen und somit auch deine Steuerlast. Wie das genau funktioniert, erfährst du in diesem Artikel „Mehr Netto vom Brutto? Steuerentlastungen – einfach erklärt!”. 

Eine Gruppe von Menschen tüfteln etwas zusammen am Tisch aus
© istock/golero/2018  Für manche Werbungskosten brauchst du eine Rechnung, für andere nicht.

Ein weiteres Beispiel für einen Pauschbetrag ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Er wird pauschal für die Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Das sind alle Kosten für deinen Job wie Laptop, Fahrtkosten, Fortbildung, Werkzeug und so weiter.

Es gibt auch Werbungskosten, die streng genommen nicht zu den Pauschalen gehören. Für diese gibt es sogenannte Nichtbeanstandungsgrenzen.

Was sind Nichtbeanstandungsgrenzen?

Nichtbeanstandungsgrenzen sind Geldsummen, die das Finanzamt in der Regel „nicht beanstandet”. Das heißt: Es handelt sich um so kleine Beträge, dass es sich nicht lohnt, diese zu überprüfen. Aber im Zweifelsfall darf das Finanzamt Nachweise verlangen. Solche Ausgaben sind (Stand: 2023): 

  • Kontoführungsgebühren: 16 Euro pro Jahr
  • Arbeitsmittel: 110 Euro pro Jahr
  • Bewerbungskosten: 2,50 Euro pro Onlinebewerbung und 8,50 Euro pro Print-Bewerbung
  • Dienstreisen: 250 Euro pro Jahr
  • Reinigungskosten für Berufskleidung: bis zu 88 Cent pro Waschgang, bis zu 55 Cent pro Trockengang und 7 Cent pro Bügeln

Deine Ausgaben liegen über der Nichtbeanstandungsgrenze? Diese kannst du trotzdem absetzen. Du musst dann aber damit rechnen, dass das Finanzamt entsprechende Belege haben will.

Freigrenzen versus Freibetrag

Mit den steuerlichen Freigrenzen ist es ein wenig komplizierter als mit den Freibeträgen, Pauschbeträgen und Nichtbeanstandungsgrenzen. Bei denen bleiben bestimmte Beträge bis zur jeweiligen Grenze immer steuerfrei. Anders bei der Freigrenze: Wenn die Einnahmen beziehungsweise die absetzbaren Kosten diese Grenze überschreiten, muss der komplette Betrag versteuert werden. Im Jahr 2024 soll diese Freigrenze auf 1.000 Euro angehoben werden.

Beispiel: Du hast auf dem Flohmarkt oder bei Ebay etwas verkauft? Solange du nicht mehr als 599,99 Euro pro Jahr eingenommen hast, musst du es nicht versteuern. So hoch ist die Freigrenze für solche sogenannten privaten Veräußerungsgeschäfte. Sobald du 600 Euro oder mehr einnimmst, musst du alles versteuern. 

Weitere Freigrenzen gibt es zum Beispiel für den Grunderwerb (2.500 Euro) oder für Sachbezüge vom Arbeitgeber in Höhe von 50 Euro im Monat.

Mehr dazu liest du im Artikel „Steuer: Was kann ich absetzen?”.

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Das sind die wichtigsten Freibeträge und Pauschbeträge

Freigrenzen und Pauschbeträge gibt es für alle möglichen Gruppen und Zwecke. Sehen wir uns die wichtigsten an.

Welche Freibeträge gibt es?

Der wichtigste steuerliche Freibetrag ist der sogenannte Grundfreibetrag. Bis zu diesem Betrag sind Einkommen steuerfrei, damit jede*r das Nötigste zum Leben bezahlen kann, etwa Essen und Unterkunft. Deswegen passt der Gesetzgeber den Freibetrag auch jährlich an die aktuellen Lebenshaltungskosten an (siehe Tabelle). Du zahlst aufgrund des Steuerfreibetrages im Jahr 2024 für alle Einnahmen bis zu 11.604 Euro keine Steuern. Das sind 967 Euro pro Monat. Den Grundfreibetrag berücksichtigt das Finanzamt automatisch bei der Berechnung deiner Steuerschuld. In der folgenden Tabelle siehst du, wie hoch der Steuerfreibetrag ist: 

2021202220232024
9.744 Euro10.347 Euro10.908 Euro11.604
 +603 Euro ggü. 2021+ 1.164 Euro ggü. 2021

+ 1.257 Euro ggü. 2022

  + 562 Euro ggü. 2022+696 Euro ggü. 2023

Weitere Freibeträge sind (Stand: 2024):

  • Kinderfreibetrag: Dieser wird jährlich wie der Grundfreibetrag an die Lebenshaltungskosten angepasst. Derzeit liegt er bei 6.384 Euro.
  • Betreuungsfreibetrag (BEA-Freibetrag): Dieser Posten deckt die Kosten für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ab. Eltern erhalten beiden Freibeträge, wenn die Steuerersparnis größer ist als die Gesamtsumme des Kindergeldes. Die Berechnung, was günstiger für dich als Elternteil ist, übernimmt das Finanzamt. Mehr über steuerliche Vorteile für Familien liest du im Artikel „Staatliche Zuschüsse für Eltern“.
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Nur der Grundbetrag von 4.260 Euro für ein Kind wird vom Finanzamt immer berechnet. Wenn du weitere Kinder hast, musst du den zusätzlichen Freibetrag von jeweils 240 Euro beantragen. 
  • Der Altersentlastungsbetrag betrifft dich nur, wenn du außer der Rente weitere Einnahmen hast. Mehr dazu liest du in diesem Artikel.
  • Wie hoch der Rentenfreibetrag ist, hängt von deinem Renteneintrittsjahr ab. Wenn du zum Beispiel seit 2020 deine Rente erhältst, sind davon 20 Prozent steuerfrei. Mehr dazu liest du im Artikel „Steuern auf die Rente: Bleibt noch genug für eine Extrarunde?”.
  • Der Freibetrag für die Erbschaftsteuer und Schenkungen liegt zwischen 20.000 und 500.000 Euro. Der Freibetrag hängt von der Höhe des Erbes oder der Schenkung, dem Verwandtschaftsgrad und der jeweiligen Steuerklasse ab. Mehr dazu liest du im Artikel „Erbschaftsteuer: Was zahlst du für Omas Erspartes ‒ und den ganzen Rest?”
  • Sparerfreibetrag: Du hast Einkünfte aus Kapitalanlagen wie Wertpapiere, Aktien, Zinseszins & Co.? Diese sind bis 1.000 Euro (bis 2022: 801 Euro) steuerfrei. Für alles, was du darüber hinaus verdienst, zahlst du 25 Prozent Abgeltungsteuern. Dieser Freibetrag ist auch als Sparerpauschbetrag bekannt. Wichtig zu wissen: Du musst bei deiner Bank eine Freistellung beauftragen, um keine Steuern für den Freibetrag von 1.000 Euro zu zahlen.
  • Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen: Zusätzliche Ausgaben für Medikamente, Kuraufenthalte, Unterhalt, Hörgeräte, Krücken oder Bestattungen sind steuerlich absetzbar. Zumindest dann, wenn die Gesamtkosten höher sind als die Summe, die laut Gesetz „zumutbar“ ist. Wie hoch dieser sogenannte zumutbare Eigenanteil ist, hängt unter anderem von deinen Einnahmen und der Anzahl deiner Kinder ab.
Jemand setzt einer Frau ein Hörgerät ein
© istock/peakSTOCK/2020  Hörgeräte, Brille & Co. kannst du steuerlich absetzen, wenn die Kosten den zumutbaren Eigenanteil übersteigen.

Welche Pauschbeträge gibt es?

Die bekannteste Pauschale ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Die Pauschale von 1.230 Euro (bis 2022: 1.200 Euro und bis 2021: 1.000 Euro) deckt alle deine Werbungskosten ab, wie zum Beispiel Druckerkosten. Und dabei ist es egal, wie viele Monate du angestellt warst und wie hoch deine beruflichen Ausgaben tatsächlich waren. Das Finanzamt zieht diesen Pauschbetrag immer von deinem zu versteuernden Einkommen ab. Du musst diese Pauschale nicht beantragen und auch keine Belege sammeln – es sei denn, du willst Werbungskosten von mehr als 1.230 Euro absetzen.

Von dem Teil Ihrer Rente, den du versteuern musst, zieht das Finanzamt ebenfalls eine Pauschale für Werbungskosten ab: 102 Euro. 

Du bist derzeit arbeitssuchend? Auch dann kannst du die Kosten, die für deine Arbeitssuche anfallen – wie etwa Büromaterial und Fahrten zu Bewerbungsgesprächen – steuerlich geltend machen. Aber nur, wenn du Einkünfte hast, also zum Beispiel Arbeitslosengeld erhältst.

Weitere Pauschalbeträge sind (Stand: 2024): 

  • Entfernungspauschale: 30 - 38 Cent pro Kilometer kannst du pauschal absetzen. Dabei spielt es keine Rolle, welches Verkehrsmittel du benutzt. Du kannst auch zu Fuß gehen, mit dem Rad fahren oder nur Beifahrer*in sein. Mehr dazu liest du im Artikel „Pendlerpauschale berechnen: Wie viel gibt es wann?”.
Fuß- und Fahrradweg auf einer Brücke
© istock/JANIFEST/2017  Auch wenn du zur Arbeit zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bist, kannst du die Pendlerpauschale steuerlich absetzen.
  • Verpflegungs- und Übernachtungspauschale: Bist du beruflich länger als acht oder 24 Stunden unterwegs, kannst du pauschal 15 - 30 Euro (bis 2023 waren 14 - 28 Euro) für die Verpflegung wie Essen und Getränke absetzen.
  • LKW-Fahrer*innen können pauschal acht Euro pro Übernachtung im LKW abrechnen. Zusätzlich zur Verpflegungspauschale. 
  • Sonderausgaben-Pauschbetrag: Das Finanzamt zieht dir pauschal 36 Euro pro Jahr für Sonderausgaben ab. Aber nur, sofern du keine weiteren Ausgaben in der Steuererklärung geltend machst, wie zum Beispiel für die private Altersvorsorge (Rürup-Rente & Co.) oder Spenden
  • Berufliche Versicherungen: Speziell für deinen Job abgeschlossene Versicherungen wie die Berufsrechtsschutzversicherung oder Betriebshaftpflichtsind steuerlich absetzbar.
  • Homeoffice: Für die Steuerjahre von 2020 bis 2022 kannst du pro Tag im Homeoffice pauschal fünf Euro pro Tag absetzen – auch ohne ein steuerlich absetzbares Arbeitszimmer. Maximal allerdings nur 600 Euro pro Jahr. Für 2023 wurde die Pauschale auf sechs Euro pro Tag und maximal 1.260 Euro pro Jahr erhöht. Mehr dazu liest du im Artikel „Homeoffice von der Steuer absetzen: So gibt's vom Finanzamt Geld zurück”.
  • Telefonkosten: Du nutzt dein Telefon auch beruflich? Dann darfst du bis zu 20 Prozent der monatlichen Rechnung – maximal 20 Euro – in der Steuererklärung angeben.
  • Umzugskostenpauschale: Wenn du aus beruflichen Gründen umziehst, kannst du 886 Euro der Kosten pauschal absetzen. Plus 590 Euro je Umzugsteilnehmer*in, wie Angehörige oder Ehepartner*innen (bei Umzügen bis März 2022: 870 + 580 Euro).
  • Pflegepauschbetrag: Du kümmerst dich um jemanden bei dir zu Hause oder im Haushalt der pflegebedürftigen Person? Dann kannst du zwischen 600 und 1.800 Euro absetzen.
  • Hinterbliebenen-Pauschbetrag: Dieser Betrag von 370 Euro steht allen zu, die wegen des Todes einer*eines Angehörigen Anspruch darauf haben.
  • Behindertenpauschbetrag: Der Pauschbetrag ist abhängig vom Merkzeichen (siehe Tabelle). Und vom Grad der Behinderung (GdB), der im Schwerbehindertenausweis steht. Der Betrag hat ab 2021 eine Höhe zwischen 620 Euro und 7.400 Euro. Zusätzlich gibt es eine Fahrtkostenpauschale.
Was bedeuten die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis? 
Merkzeichen:Bedeutung: 
Gerhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit
BBerechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
aGaußergewöhnliche Gehbehinderung 
GIGehörlosigkeit
HHilflosigkeit
BIBlindheit 
RFErmäßigung von der Rundfunkgebühr

 

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