Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen? Bedingungen und Höchstgrenzen
In jedem vierten deutschen Haushalt gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung – obwohl die Beiträge dafür vergleichsweise hoch sind. Da liegt die Frage nahe: Können Versicherungsnehmer*innen über die Steuer etwas von dem gezahlten Geld zurückbekommen? Die Antwort: prinzipiell ja. Aber wie so oft im Steuerrecht ist es auch hier nicht so einfach. Die KlarMacher bringen Licht ins Dunkel.
Themen in diesem Artikel
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist steuerlich absetzbar
- Diese Höchstgrenzen gelten bei der Steuererklärung
- Was ist mit einer BU-Zusatzversicherung bei Rürup
- Sonderfall BU-Direktversicherung
- Steuern bei Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Auf den Punkt: Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen
- Grundsätzlich kannst du die Beiträge für deine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) von der Steuer absetzen.
- In der Praxis ist das aber selten möglich, da es Höchstgrenzen gibt, bis zu denen du die BU-Beiträge absetzen darfst.
- Diese Höchstgrenzen erreichst du in der Regel allein mit deinen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
- Steuerliche Sonderfälle sind Berufsunfähigkeitsversicherungen über den Arbeitgeber oder als Zusatz einer Rürup-Rente.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist steuerlich absetzbar
Der Staat unterstützt dich, wenn du dich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit schützen willst. Denn die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung – kurz BU – gelten als sogenannte Sonderausgaben. Und die kannst du von der Steuer absetzen oder wie es in der Fachsprache heißt: steuerlich geltend machen.
Wie viel du dabei sparen kannst? Das ist unterschiedlich. In vielen Fällen sparst du sogar nichts. Warum? Weil es für die Sonderausgaben eine gemeinsame Höchstgrenze gibt. Sprich: Du kannst dabei nicht beliebig viel Geld von der Steuer absetzen.
Und noch mehr Faktoren spielen eine Rolle bei der Frage, wie viel du sparst:
- Hast du die Berufsunfähigkeitsversicherung separat als Hauptversicherung abgeschlossen?
- Hast du die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung abgeschlossen, etwa als Teil einer Lebens- oder Rentenversicherung?
- Wie hoch ist dein Einkommen?
- Bist du angestellt oder selbstständig?
- Bist du verheiratet oder ledig?
Klingt kompliziert? Ist es leider auch. Aber keine Sorge. Wir sehen uns jeden Punkt in aller Ruhe an.
„Von der Steuer absetzen” – was heißt das eigentlich?
Wenn du Geld von der Steuer absetzt (zum Beispiel Spenden, Versicherungsbeiträge), heißt das nicht, dass du es vom Staat 1:1 zurückbekommst. Aber du kannst gewisse Beträge von deinem Einkommen abziehen. Nur die Restsumme wird versteuert. Entsprechend weniger Steuern musst du zahlen.
Diese Höchstgrenzen gelten bei der Steuererklärung
Die Beiträge für deine Berufsunfähigkeitsversicherung machst du sehr einfach steuerlich geltend: Du zählst alle Beiträge eines Jahres zusammen und trägst die Summe in deiner Einkommensteuererklärung unter dem Punkt „Sonstige Vorsorgeaufwendungen” ein. Dann musst du auf diesen Teil deiner Einkünfte keine Steuern mehr bezahlen.
Das funktioniert aber nur, wenn du deinen Höchstbetrag noch nicht ausgereizt hast. Du darfst nämlich nicht unbegrenzt solche „sonstigen Vorsorgeaufwendungen” von deinem Einkommen abziehen, sondern nur bis zu einer bestimmten Höhe. Die Obergrenze liegt bei:
- 1.900 Euro, wenn du angestellt oder verbeamtet bist. Sprich: wenn du die Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung nicht allein bezahlst. Denn dein Arbeitgeber übernimmt ja eine Hälfte.
- 2.800 Euro, wenn du gewerbetreibend, selbstständig oder freiberuflich arbeitest. Sprich: Du bezahlst die Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung allein.

Das klingt nach viel. Trotzdem ist dieser Höchstbetrag meist schnell erreicht. Der Grund: Es gibt ja auch noch weitere Mittel, mit denen du für den Notfall vorsorgst – nämlich deine Beiträge für die Krankenversicherung und für die Pflegeversicherung. Für diese „Basisabsicherung” besteht zwar keine Höchstgrenze; hier kannst du sämtliche Kosten abziehen. Trotzdem zählen sie für die Höchstgrenze mit. Und das bedeutet: Wenn du mit den Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung jährlich über 1.900 beziehungsweise 2.800 Euro kommst, bleibt eben für die Anrechnung der BU-Beiträge kein Spielraum mehr übrig.
Rechenbeispiel 1 (Stand: 2026)
- Du bist angestellt und verdienst 30.000 Euro brutto im Jahr.
- In der Steuerklasse 1 ohne Kinder zahlst du dafür rund 3.345 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung (Stand: 2026).
- Diese 3.345 Euro kannst du in voller Höhe von der Steuer absetzen.
- Da du damit allerdings schon mehr als die 1.900 Euro Höchstbetrag geltend gemacht hast, kannst du die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr von der Steuer absetzen.
Für den Extra-Euro zwischendurch
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Rechenbeispiel 2 (Stand: 2026)
- Du bist angestellt und verdienst 17.000 Euro brutto im Jahr.
- In der Steuerklasse 1 ohne Kinder zahlst du dafür rund 1.895 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung (Stand: 2026).
- Damit verbleiben noch rund 5 Euro bis zum Höchstbetrag von 1.900 Euro für die „sonstigen Vorsorgeaufwendungen”.
- Von deinen Beiträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung kannst du nur 5 Euro absetzen.
Tipp: Trag deine BU-Beiträge vollständig ein – auch dann, wenn du den Höchstbetrag schon mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen erreicht hast und keine Steuerersparnis mehr erwarten kannst. Warum? Weil das Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung kontrolliert, ob es für dich eventuell weitere steuerliche Vorteile gibt.
Du fragst dich, von welchen Steuererleichterungen du außerdem profitieren kannst? Das erklären die KlarMacher im Ratgeber „Mehr Netto vom Brutto – Steuerentlastungen einfach erklärt“.

Was ist mit einer BU-Zusatzversicherung bei Rürup
Die oben beschriebenen Regeln gelten in zwei Fällen:
- Bei einer sogenannten selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) – also die Versicherung, die du direkt für den Fall der Berufsunfähigkeit abgeschlossen hast und für die du eigene Beiträge zahlst.
- Bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), die du zusammen mit einer Risikolebensversicherung abgeschlossen hast.
Aber es gibt auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatz einer Rürup-Rente. Bei einer solchen BUZ darfst du weitaus höhere Beiträge steuerlich geltend machen. 2026 beträgt die Höchstgrenze für Alleinstehende 30.826 Euro und für Verheiratete 61.652 Euro Brutto-Jahresgehalt.
Übrigens: Die Rürup-Rente bleibt auch nach der Rentenreform 2027 bestehen.
Rentenreform: Das ändert sich bei der Riester-Rente ab 2027
Wenn du eine BU im Rahmen einer Riester-Rente abgeschlossen hast, kannst du die Beiträge von der Steuer absetzen (wenn höchstens 15 Prozent deiner Riester-Beiträge in die BU fließen). Aber: Einen neuen Riester-Vertrag kannst du nur noch bis zum 31. Dezember 2026 abschließen. Ab 2027 soll ein neues Altersvorsorgedepot die bisherige Riester-Rente ablösen. Hast du bereits einen Vertrag? Dann musst du nichts tun – dein Riester-Vertrag läuft weiter.
Sonderfall BU-Direktversicherung
Manche Arbeitgeber bieten ihren Angestellten eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung an. Genauso wie bei einer betrieblichen Altersvorsorge belohnt das der Staat mit Steuervergünstigungen. Dein Vorteil: Die Beiträge für diese BU-Direktversicherung werden dir direkt vom Lohn abgezogen. Entsprechend niedriger ist dein Einkommen, und entsprechend weniger Einkommensteuer und Sozialabgaben musst du bezahlen.
Im Ernstfall finanziell abgesichert
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- Monatliche Leistung bei Arbeitslosigkeit bis zu 500 Euro
- Monatliche Leistung bei Arbeitsunfähigkeit bis zu 500 Euro
- Einmal-Leistung bei schwerer Krankheit bis zu 3.000 Euro
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Kann man die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Sie fallen unter die „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“. In der Praxis profitieren jedoch viele Angestellte nicht davon, da die gesetzlichen Höchstbeträge meist schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vollständig ausgeschöpft sind.
Welche Höchstgrenzen gelten für das Absetzen der BU-Beiträge?
Für sonstige Vorsorgeaufwendungen liegt die jährliche Obergrenze bei 1.900 Euro für Angestellte und Beamte. Selbstständige und Freiberufler*innen, die ihre Beiträge zu Sozialversicherungen allein tragen, haben einen Spielraum von bis zu 2.800 Euro. Da die Basisabsicherung (Kranken-/Pflegeversicherung) zuerst angerechnet wird, bleibt für die BU aber oft kein steuerlicher Spielraum mehr.
Wo trage ich die BU-Beiträge in der Steuererklärung ein?
Die gezahlten Jahresbeiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung werden in der Einkommensteuererklärung in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ unter dem Punkt „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ eingetragen. Es empfiehlt sich, die Beiträge auch dann vollständig anzugeben, wenn der Höchstbetrag bereits überschritten scheint, damit das Finanzamt eine automatische Günstigerprüfung durchführen kann.
Wie wirkt sich eine BU-Zusatzversicherung bei einer Rürup-Rente steuerlich aus?
Ist die BU als Zusatzbaustein (BUZ) an eine Rürup-Rente gekoppelt, gelten deutlich höhere steuerliche Freibeträge. Hier können Beiträge im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einer Höchstgrenze von über 30.000 Euro (Stand 2026) geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der Rentenanteil des Vertrags überwiegt.
Muss die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall versteuert werden?
Ja, wenn die Versicherung eine Rente auszahlt, unterliegt diese der Steuerpflicht. Die genaue Besteuerung hängt von der Vertragsart ab.


