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Selbstständig machen: Diese Zuschüsse gibt es als Starthilfe

von Dagmar Sörensen, 16.01.2024

Wer hat ihn nicht schon mal gehabt, diesen Traum, ein eigenes Unternehmen zu führen? Ein kleines Café, ein Friseursalon oder ein Handwerksbetrieb – Hauptsache, niemand redet einem rein. Für so einen Schritt braucht man aber nicht nur eine gute Idee – man braucht auch Geld. Zum Glück gibt es Hilfe: Der Staat unterstützt Selbstständigkeit mit Zuschüssen, günstigen Krediten und professioneller Beratung. Was es alles gibt, lesen Sie hier.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Es gibt zahlreiche Zuschussprogramme für den Start in die Selbstständigkeit.
  • Zuschüsse sind Ermessenssache ohne Rechtsanspruch. 
  • Zuschüsse sind in der Regel an Bedingungen geknüpft.
  • Ein Antrag muss meist vor Projektbeginn gestellt werden.
  • Informationen gibt es beim Bundeswirtschaftsministerium.

Welches Förderprogramm passt?

Sich selbstständig zu machen ist eine weitreichende Entscheidung und sollte gut überlegt sein. Einerseits gewinnen Sie Freiheit, denn Sie können nach Ihren eigenen Vorstellungen arbeiten. Andererseits haben Sie nicht mehr die Sicherheit, dass ein Arbeitgeber Ihnen am Monatsersten Ihr Gehalt überweist. Untersuchungen haben ergeben, dass rund 80 Prozent aller Gründungen innerhalb der ersten drei Jahre scheitern. Einfach, weil ihnen das Geld ausgeht.

Bei einer Existenzgründung sollten Sie sich also frühzeitig sorgfältig über Unterstützung informieren, vor allem um die schwierige Anfangszeit abzusichern. Ein Zuviel an Geld kann es in dieser Phase gar nicht geben. Die gute Nachricht: Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Förderprogrammen. Die schlechte: Es erfordert Zeit und Ausdauer, um in einem wahren Förderdschungel die passenden Programme zu finden.

Unter anderem gibt es diese staatlichen Zuschüsse für Selbstständige:

Beratungsförderung

Wie erfolgsversprechend ist Ihre Idee? Wie können Sie eine große  Kundschaft gewinnen? Wie kalkulieren Sie Ihre Preise? Mit allen Ihren Fragen müssen Sie nicht allein bleiben. Die einzelnen Bundesländer unterstützen Sie bei Ihrem Schritt in die Selbstständigkeit mit kostenfreien Beratungen oder zumindest Zuschüssen zu den Beratungskosten. Einzelheiten dazu finden Sie auf dieser Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.

Auch nach der Gründung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beratungen zu allen wirtschaftlichen, personellen und organisatorischen Fragen beantragen – über das Programm „Förderung des unternehmerischen Know-hows“.

Gründungszuschuss

Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen und sich selbstständig machen wollen, kann Sie das Arbeitsamt mit einem Gründungszuschuss unterstützen. Der ist genauso hoch wie das Arbeitslosengeld, das Sie sonst bekämen. Obendrauf gibt es einen Zuschuss für Sozialabgaben und Altersvorsorge.

Der Antrag muss persönlich bei der Agentur für Arbeit gestellt werden – und zwar bevor Sie mit der Selbstständigkeit starten. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung; einen Rechtsanspruch darauf haben Sie nicht.

Welche Bedingungen Sie erfüllen müssen und wie hoch der Gründungszuschuss ausfällt, lesen Sie in diesem Artikel.

Einstiegsgeld

Wenn Sie Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehen, können Sie beim Jobcenter eine Förderung in Form des Einstiegsgeldes beantragen. Voraussetzung: Sie führen die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich aus. Die Höhe des Einstiegsgeldes ist nicht festgelegt; sie wird vom zuständigen Fallmanager individuell berechnet. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt wie die Dauer der Arbeitslosigkeit oder persönliche Lebensumstände. Die Förderung umfasst neben Geld für Ihre Lebenshaltungskosten auch ein Budget für nötige Anschaffungen. Der Bezug der Leistungen ist auf 24 Monate begrenzt. Ein Rechtsanspruch besteht auch hier nicht. 

Naturwissenschaftsstudierende diskutieren mit Blick auf einen Computerbildschirm
© istock/Wavebreakmedia/2015  Bei einer besonders erfolgversprechenden Idee können Studierende und Absolventen auf hohe Fördermittel für die Unternehmensgründung hoffen.

Exist Gründerstipendium

Das Exist Gründerstipendium spricht explizit Studierende, Hochschulabsolventen und Wissenschaftler aus öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen an, die ein Unternehmen gründen wollen. Gefördert werden

  • innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte 
  • mit deutlichen Alleinstellungsmerkmalen
  • und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten.

Anders ausgedrückt: Das Projekt muss etwas ganz Besonderes und Neues sein!

Dafür fällt das Stipendium auch großzügig aus. Es besteht aus drei Förderbausteinen:

  • Sicherung des Lebensunterhaltes bis maximal 3.000 Euro im Monat für ein Jahr
  • Sachausgaben bis zu 10.000 Euro (bei Einzelgründungen) beziehungsweise 30.000 Euro (bei Teamgründungen)
  • Coachingmaßnahmen 5000 Euro 

Einzelheiten dazu finden Sie hier.

Acht Bundesländer bieten auch eigene Gründerstipendien an:

  • Berlin
  • Baden-Württemberg
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt 

Die Voraussetzungen und Bedingungen der Länderstipendien unterscheiden sich zum Teil deutlich. Eine grundlegende Voraussetzung gilt aber auch hier: Die Gründungsidee muss stark und innovativ sein.

Meistergründungsprämie

Wenn Sie sich mit einem Handwerksbetrieb selbstständig machen wollen, gibt es zwar keine Zuschüsse vom Bund, aber möglicherweise vom Land. Leider gibt es aber nur in rund der Hälfte der Bundesländer solche Förderprogramme. Berlin zahlt derzeit mit bis zu 15.000 Euro die höchste Gründungsprämie, andere Bundesländer belohnen lediglich eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung mit einem Meisterbonus. Und jedes Bundesland knüpft andere Vorgaben und Bedingungen an die Auszahlung. Auskünfte hierzu geben die Handwerkskammern oder die Gründerplattform des Bundeswirtschaftsministeriums.

Ein Schritt vorwärts könnte erst einmal ein Meisterbrief sein? Für eine solche Weiterbildung gibt es Unterstützung in Form des Meister-BAföG, offiziell Aufstiegs-BAföG genannt. 

Zwei Schreiner sitzen in ihrer Werkstatt vor einem Laptop
© istock/nilimage/2017  Staatliche Zuschüsse gibt es auch für selbstständige Handwerker.

Wo finde ich Informationen?

Weitergehende Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen stellt das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner Internetseite und mit der Broschüre „Förderlotse“ zur Verfügung.

Welches Programm konkret für Sie infrage kommt, ermitteln Sie mithilfe der Förderdatenbank der Bundesregierung. Hier sind sage und schreibe über 2.500 Förderprogramme aufgelistet. Um das passende herauszufiltern, brauchen Sie allerdings etwas Zeit und Geduld. Denn Sie werden viele, viele Seiten von Förderrichtlinien lesen müssen. Diese Tipps können helfen, die Auswahl zielführend einzugrenzen:

  • Fördergebiet: Beschränken Sie die Suche auf das eigene Bundesland.
  • Förderbereich: Konzentrieren Sie sich auf Programme für Ihren speziellen Tätigkeitsbereich. 
  • Förderberechtigte: Wählen Sie auch dann „Unternehmen“ aus, wenn Sie erst gründen. Angezeigt werden dann neben reinen Existenzgründerprogrammen auch allgemeine Förderprogramme, die für junge Unternehmen infrage kommen können. Achten Sie in den Förderrichtlinien auf ein eventuell vorgegebenes Mindestalter des Unternehmens.
  • Förderart: Hier können Sie nach konkreten Förderungen suchen, etwa Bürgschaften oder Darlehen. Damit Ihnen alle Möglichkeiten angezeigt werden, sollten Sie hier nichts auswählen.

Wenn Ihnen der Kopf vor lauter Informationen schwirrt: Diese Hotlines des Ministeriums unterstützen unbürokratisch und kostenfrei:

  • Finanzierungshotline zu allgemeinen Informationen über Förderprogramme von Bund, Ländern und EU: 030/186 158 000
  • Hotline für Mittelstand, Existenzgründer, Selbstständige und Freiberufler: 030/340 606 560.
Business-Dame steht vor einem Flipchart und berät eine Gruppe von Existenzgründern
© istock/fizkes/2019  Im Dschungel der staatliche Zuschüsse helfen Gründungsberater – für deren Kosten Sie ebenfalls Zuschüsse bekommen können.

Wer entscheidet über Zuschüsse?

Verlassen Sie sich bei der Planung der Gründung nicht ausschließlich auf staatliche Zuschüsse. Denn die meisten Zuschüsse sind Ermessensleistungen, auf die Sie keinen Rechtsanspruch haben. Bestenfalls fällt Ihr Projekt in einen förderfähigen Bereich. Dann prüft die Förderstelle, ob Ihre Idee dem Grundgedanken des Förderprogramms entspricht und ob die Ziele der Förderrichtlinien erfüllt sind. Und fällt dann die Entscheidung darüber, ob Sie in den Genuss der Zuschüsse kommen – oder eben nicht.

Und bedenken Sie auch: „Einfach so“ fließen keine Fördermittel. Gerade wenn Sie die Zuschüsse nicht zurückzahlen müssen, gibt es sehr konkrete Vorgaben, wie Sie diese Mittel ausgeben dürfen. Und auch wenn es „nicht rückzahlbar“ heißt: Ganz richtig ist das nicht. Denn wenn Sie die vorgegebenen Bedingungen nicht einhalten, kann die Förderstelle das Geld von Ihnen zurückfordern.

Wann muss ein Zuschuss beantragt werden?

Um überhaupt eine Chance auf Zuschüsse zu haben, muss Ihr Antrag formal korrekt und rechtzeitig bei der Förderstelle eingehen. Rechtzeitig heißt in diesem Fall in der Regel: vor Beginn des Projektes! Im Verständnis der meisten Förderbehörden bedeutet das, es dürfen noch keine verbindlichen Liefer- und Leistungsverträge vereinbart worden sein. Sie dürfen allerdings Angebote einholen, sich nach Kooperationspartnern umsehen oder mit möglichem Personal erste Gespräche führen. Nur Verträge abschließen, das dürfen Sie nicht.

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