Junges Paar am Tisch ihres Restaurants kalkulieren die Zuschüsse zur Selbstständigkeit
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Selbstständig machen: Diese Zuschüsse gibt es als Starthilfe

Dagmar Sörensen
von Dagmar Sörensen, 30.07.2025

Wer hat ihn nicht schon mal gehabt, diesen Traum, ein eigenes Unternehmen zu führen? Ein kleines Café, ein Friseursalon, ein digitales Start-up oder ein Handwerksbetrieb – Hauptsache, niemand redet dir rein. Für so einen Schritt brauchst du aber nicht nur eine gute Idee – sondern auch Geld. Zum Glück gibt es Hilfe: Der Staat unterstützt Selbstständigkeit mit Zuschüssen, und professioneller Beratung. Was es alles gibt, erfährst du hier.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

  • Es gibt zahlreiche Förderprogramme für den Start in die Selbstständigkeit.
  • Zuschüsse sind Ermessenssache ohne Rechtsanspruch. 
  • Zuschüsse für Selbstständige vom Staat sind in der Regel an Bedingungen geknüpft. 
  • Du musst den Antrag meist vor Projektbeginn stellen. 
  • Informationen gibt es beim Bundeswirtschaftsministerium.

Welches Förderprogramm passt zu dir?

Dich selbstständig zu machen ist eine weitreichende Entscheidung und sollte gut überlegt sein. Einerseits gewinnst du Freiheit und kannst nach deinen eigenen Vorstellungen arbeiten. Andererseits hast du nicht mehr die Sicherheit eines monatlichen Gehaltes. Untersuchungen haben ergeben, dass rund 80 Prozent aller Gründungen innerhalb der ersten drei Jahre scheitern. Einfach, weil ihnen das Geld ausgeht. 

Bei einer Existenzgründung solltest du dich also frühzeitig sorgfältig über Unterstützung informieren, vor allem, um die schwierige Anfangszeit abzusichern. Ein Zuviel an Geld kann es in dieser Phase gar nicht geben. Die gute Nachricht: Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Förderprogrammen. Die schlechte: Es erfordert Zeit und Ausdauer, um im Förderdschungel die passenden Programme zu finden. 

Unter anderem gibt es diese staatlichen Zuschüsse für Selbstständige:

Beratungsförderung

Wie erfolgversprechend ist deine Idee? Wie gewinnst du eine große Kundschaft? Wie kalkulierst du deine Preise?  Die einzelnen Bundesländer unterstützen dich bei deinem Schritt in die Selbstständigkeit mit kostenfreien Beratungen oder zumindest Zuschüssen zu den Beratungskosten. Einzelheiten dazu findest du auf dem Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums

Auch nach der Gründung kannst du dir in vielen Fällen professionelle Unterstützung holen – bei wirtschaftlichen, personellen oder organisatorischen Fragen. Noch bis Dezember 2026 haben zum Beispiel kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, im Rahmen des Programms „Förderung des unternehmerischen Know-hows“einen Zuschuss zu den Beratungskosten zu beantragen.

Gründungszuschuss

Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und dich selbstständig machen willst, kann dich das Arbeitsamt mit einem Gründungszuschuss unterstützen. Diese Finanzhilfe für Selbstständige ist in zwei Phasen von sechs beziehungsweise neun Monaten unterteilt. Sie sichert dich sozial ab, sodass du nicht von Tag eins auf den unmittelbaren Erfolg deiner Neugründung angewiesen bist. 

Den Antrag stellst du bei deiner Vermittlungskraft bei der Agentur für Arbeit – und zwar bevor du mit der Selbstständigkeit startest. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung; einen Rechtsanspruch darauf hast du nicht. 

Welche Bedingungen du erfüllen musst und wie hoch der Gründungszuschuss ausfällt, erfährst du in unserem Ratgeber „Gründungszuschuss beantragen: So geht's zur Selbstständigkeit”. 

Einstiegsgeld

Wenn du Bürgergeld beziehst und dich selbstständig machen willst, kannst du beim Jobcenter eine Förderung in Form des Einstiegsgeldes beantragen. Voraussetzung: Du führst die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich aus. Die Höhe des Einstiegsgeldes ist nicht festgelegt; sie wird von den für dich zuständigen Fallmanager*innen individuell berechnet.  

Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt wie die Dauer deiner Arbeitslosigkeit oder persönliche Lebensumstände. Die Förderung umfasst neben Geld für deine Lebenshaltungskosten auch ein Budget für nötige Anschaffungen. Der Bezug der Leistungen ist auf 24 Monate begrenzt. Ein Rechtsanspruch besteht auch hier nicht.  

Übrigens: Wie du auch mit Bürgergeld oder wenig Einkommen sparen kannst, liest du in dem Artikel „Wenig Rente, Gehalt oder Bürgergeld: Sparplan trotz kleinem Budget – so geht’s!”.

Naturwissenschaftsstudierende diskutieren mit Blick auf einen Computerbildschirm
© istock/Wavebreakmedia/2015  Bei einer besonders erfolgversprechenden Idee können Studierende und Absolventen auf hohe Fördermittel für die Unternehmensgründung hoffen.

EXIST-Gründungsstipendium

Du möchtest aus der Wissenschaft gründen? Das bundesweite EXIST-Gründungsstipendium spricht explizit Studierende, Hochschulabsolventen und Wissenschaftler aus öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen an, die ein Unternehmen gründen wollen. Gefördert werden

  • innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte 
  • mit deutlichen Alleinstellungsmerkmalen
  • und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten.

Anders ausgedrückt: Dein Projekt muss etwas ganz Besonderes und Neues sein!

Dafür fällt das Stipendium auch großzügig aus. Es besteht aus drei Förderbausteinen:

  • Sicherung des Lebensunterhaltes bis maximal 3.000 Euro im Monat für ein Jahr
  • Sachausgaben bis zu 10.000 Euro (bei Einzelgründungen) beziehungsweise 30.000 Euro (bei Teamgründungen)
  • Coachingmaßnahmen 5.000 Euro 

Einzelheiten findest du auf der EXIST-Website.

Klicken Sie hier, um die Inhalte von YouTube anzuzeigen.

Meine Zustimmung kann ich jederzeit unter Datenschutz widerrufen.

© Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 

Gründungsstipendien der Länder

Viele Bundesländer bieten auch eigene, oft hochschulnahe Gründungsstipendien an:

  • Berlin (Berliner Start-up Stipendium) 
  • Bayern (FLÜGGE (Förderprogramm zur Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz) 
  • Hamburg (InnoFounder) 
  • Hessen (HessenIdeen) 
  • Mecklenburg-Vorpommern (Gründungsstipendien des Landes Mecklenburg-Vorpommern) 
  • Niedersachsen (NBank Gründungsstipendium) 
  • Nordrhein-Westfalen (Gründungsstipendium NRW) 
  • Saarland (Starter Stipendium Saar) 
  • Sachsen (InnoStartBonus) 
  • Sachsen-Anhalt (ego.-START) 
  • Schleswig-Holstein (Gründungsstipendium Schleswig-Holstein) 
  • Thüringen (Gründerprämie als Teil von "Thüringen MOTIVation”)

Die Voraussetzungen und Bedingungen der Länderstipendien unterscheiden sich zum Teil deutlich. Eine grundlegende Voraussetzung gilt aber auch hier: Deine Gründungsidee muss stark und innovativ sein.

Meistergründungsprämie

Wenn du dich mit einem Handwerksbetrieb selbstständig machen möchtest, gibt es zwar keine Zuschüsse vom Bund, aber möglicherweise eine Finanzhilfe vom Land in Form einer Meistergründungsprämie. In aktuell zehn Bundesländern gibt es Förderprogramme. Berlin zahlt derzeit mit insgesamt bis zu 25.000 Euro die höchste Gründungsprämie. 

Andere Bundesländer belohnen lediglich eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung mit einem Meisterbonus. Und jedes Bundesland knüpft andere Vorgaben und Bedingungen an die Auszahlung. Auskünfte hierzu geben die Handwerkskammern oder die Gründerplattform der KfW und des Bundeswirtschaftsministeriums

Ein Schritt vorwärts könnte erst einmal ein Meisterbrief sein? Für eine solche Weiterbildung gibt es Unterstützung in Form des Meister-BAföG, offiziell Aufstiegs-BAföG genannt.  

Zwei Schreiner sitzen in ihrer Werkstatt vor einem Laptop
© istock/nilimage/2017  Staatliche Zuschüsse gibt es auch für selbstständige Handwerker.

Wo findest du Informationen?

Einen Überblick zu den verschiedenen Förderprogrammen, die dir Unterstützung in der Selbstständigkeit bieten können, gibt das Bundeswirtschaftsministerium auf seinem Existenzgründungsportal

Welches Programm konkret für dich infrage kommt, ermittelst du mithilfe der Förderdatenbank der Bundesregierung. Hier sind über 2.000 Förderprogramme aufgelistet. Um die Förderung zu finden, die am besten zu deiner Situation passt, brauchst du etwas Zeit und Geduld. Denn du kommst nicht darum herum, viele Seiten von Förderrichtlinien zu lesen. Diese Tipps helfen dir, die Auswahl zielführend einzugrenzen:

  • Fördergebiet: Beschränke die Suche auf dein Bundesland.
  • Förderbereich: Konzentriere dich auf Programme für deinen speziellen Tätigkeitsbereich.
  • Förderberechtigte: Wähle auch dann „Unternehmen“ aus, wenn du gerade erst gründest. Angezeigt werden dann neben reinen Existenzgründerprogrammen auch allgemeine Förderprogramme, die für junge Unternehmen infrage kommen können. Achte in den Förderrichtlinien auf ein eventuell vorgegebenes Mindestalter des Unternehmens.
  • Förderart: Hier kannst du nach konkreten Förderungen suchen: Stipendien, aber auch Bürgschaften oder Darlehen. Damit dir alle Möglichkeiten angezeigt werden, solltest du hier nichts auswählen.

Wenn dir der Kopf vor lauter Informationen schwirrt: Diese Hotlines des Ministeriums unterstützen unbürokratisch und kostenfrei:

  • Finanzierungshotline zu allgemeinen Informationen über Förderprogramme von Bund, Ländern und EU: 030/186 158 000
  • Hotline für Mittelstand, Existenzgründer*innen, Selbstständige und Freiberufliche  030/340 606 560.

Übrigens: Was der Unterschied zwischen Selbstständigen und Freiberuflichen ist, erfährst du hier

Business-Dame steht vor einem Flipchart und berät eine Gruppe von Existenzgründern
© istock/fizkes/2019  Im Dschungel der staatliche Zuschüsse helfen Gründungsberater*innen – für deren Kosten du ebenfalls Zuschüsse bekommen kannst.

Wer entscheidet über Zuschüsse?

Verlass dich aber nicht ausschließlich auf staatliche Zuschüsse, wenn du eine Gründung planst. Denn die meisten Zuschüsse sind Ermessensleistungen, auf die du keinen Rechtsanspruch hast. 

Fällt dein Projekt in einen förderfähigen Bereich, dann prüft die Förderstelle, ob deine Idee dem Grundgedanken des Förderprogramms entspricht und ob die Ziele der Förderrichtlinien erfüllt sind. Und fällt dann die Entscheidung darüber, ob du Zuschüsse für deine Selbstständigkeit erhältst– oder eben nicht. 

Fördermittel für Selbstständige ohne Rückzahlung

Besonders attraktiv sind nicht rückzahlbare Zuschüsse für Selbstständige – allerdings sind sie an strenge Förderkriterien gebunden. „Einfach so“ fließen keine Fördermittel. Hier gibt es in der Regel sehr konkrete Vorgaben, wie du diese Mittel ausgeben darfst. Und auch wenn es „nicht rückzahlbare Zuschüsse“ heißt: Ganz richtig ist das nicht. Wenn du die vorgegebenen Bedingungen nicht einhältst, kann die Förderstelle das Geld von dir zurückfordern. 

Wann muss ein Zuschuss beantragt werden?

Wichtig: Damit du überhaupt eine Chance auf Zuschüsse hast, muss dein Antrag formal korrekt und rechtzeitig bei der Förderstelle eingehen. Rechtzeitig heißt in diesem Fall in der Regel: vor Beginn des Projektes! Im Verständnis der meisten Förderbehörden bedeutet das, es dürfen noch keine verbindlichen Liefer- und Leistungsverträge vereinbart worden sein. Du kannst allerdings Angebote einholen, dich nach Kooperationspartnern umsehen oder mit möglichem Personal erste Gespräche führen. Nur Verträge abschließen, darfst du noch nicht. 

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