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Gründungszuschuss beantragen: So geht's zur Selbstständigkeit

von Dagmar Sörensen, 04.03.2021

Sie sind arbeitslos? Und kein neuer Job in Sicht? Stattdessen Absagen, Absagen, Absagen? Wenn Sie eine gute Geschäftsidee haben, dann ist vielleicht Selbstständigkeit die Lösung. Der Staat unterstützt Sie dabei mit dem sogenannten Gründungszuschuss. Wie Sie den beantragen können und welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, um ihn zu bekommen, erfahren Sie hier. 

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

  • Den Gründungszuschuss gibt es nur für, wenn Sie Arbeitslosengeld I bekommen.
  • Sie haben keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss; er ist eine „Kann-Leistung“ des Arbeitsamtes.
  • Die Höhe orientiert sich am Arbeitslosengeld plus 300 Euro Pauschale für die Sozialversicherung.
  • Der Gründungszuschuss ist nicht steuerpflichtig.

Wann bekomme ich einen Gründungszuschuss?

Den Gründungszuschuss bekommen Sie, wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus ein eigenes Unternehmen gründen. Denn dann sind Sie offiziell zwar nicht mehr arbeitslos, aber genug Geld zum Leben dürften Sie gerade am Anfang noch nicht haben. Deshalb greift Ihnen die Bundesagentur für Arbeit unter die Arme – mit dem Gründungszuschuss.

Den können Sie beantragen, wenn Sie …

  • Arbeitslosengeld I beziehen (also nach einer längeren Beschäftigung gerade arbeitslos geworden sind)
  • noch mindestens 150 Tage lang Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben
  • maximal 65 Jahre alt sind
  • Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben wollen, das heißt, für mindestens 15 Stunden wöchentlich

Aber Achtung: Der Gründungszuschuss ist eine reine Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur. Bedeutet: Sie kann Ihnen den Gründungszuschuss bewilligen – muss sie aber nicht. Denn das vorrangige Ziel der Behörde ist, dass Sie eine neue Stelle finden. Wenn Sie mit Ihrem Beruf also stark gefragt sind, haben Sie schlechte Karten. Wenn Sie dagegen als schwer vermittelbar gelten, bekommen Sie leichter einen Gründungszuschuss bewilligt – vorausgesetzt, Ihre Geschäftsidee klingt erfolgversprechend.

Das heißt also, dass Sie Ihre zuständige Beraterin bzw. den Berater überzeugen müssen: von Ihrer Geschäftsidee, aber auch von Ihrer Motivation und Ihrem Durchhaltevermögen!

Junge Frau präsentiert ihrem Berater ihre Geschäftsidee
© istock/Harbucks/2019  Um den Gründungszuschuss zu bekommen, müssen Sie mit Ihrer Geschäftsidee überzeugen.

Wie beantrage ich den Gründungszuschuss?

Zunächst müssen Sie dem Arbeitsamt mitteilen, dass Sie eine Gründungsabsicht haben. Dort bekommen Sie auch das notwendige Formular zur Beantragung eines Gründungszuschusses.

Neben dem Antragsformular benötigen Sie weitere Unterlagen:

  • Ihren Businessplan
  • Ihren Lebenslauf
  • Nachweise über Ihre berufliche Qualifikation
  • Genehmigungen, die möglicherweise für Ihre selbstständige Tätigkeit notwendig sind
  • eine sogenannte Tragfähigkeitsbescheinigung
  • Bestätigung vom Finanzamt über die Anmeldung der Selbstständigkeit

Businessplan

Der Businessplan ist gewissermaßen das Herzstück des Antrags. Er entscheidet maßgeblich darüber, ob Sie den Gründungszuschuss bekommen. Es lohnt sich also, hier Zeit und Mühe zu investieren. Ein Businessplan soll zeigen, wie Ihr Unternehmen funktioniert. Dafür brauchen Sie plausible Antworten auf Fragen wie: Was wollen Sie zu welchem Preis anbieten? Wie gewinnen Sie einen Kundenkreis? Gibt es ähnliche Geschäftsideen bereits? Erforderlich ist auch an eine Gewinn- und Verlustrechnung.

Kostenlose Vorlagen für einen Businessplan finden Sie im Internet, zum Beispiel hier.

Junge Frau arbeitet an einem Laptop
© istock/elenaleonova/2016  Für den Antrag auf Gründungszuschuss sollten Sie Ihre Unterlagen sorgfältig zusammenstellen.

 

Lebenslauf und Nachweise über berufliche Qualifikationen

Lebenslauf und Qualifikationen ergänzen den Antrag und sollten im Businessplan auftauchen. Denn sie zeigen, ob Sie überhaupt die notwendigen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse für Ihre selbstständige Tätigkeit mitbringen. Ob Sie sämtliche Genehmigungen haben, die für manche Jobs erforderlich sind. Und ob Sie alles wissen, was man als Unternehmer wissen muss, etwa über Steuern, Marketing etc.?

Davon müssen Sie Ihre Beraterin bzw. Berater bei der Arbeitsagentur mit entsprechenden Nachweisen überzeugen. Die vorherige Teilnahme an einem Existenzgründungsseminar ist dabei hilfreich. Zum Beispiel bieten Industrie- und Handelskammern entsprechende Lehrgänge an.

Tipp: Besprechen Sie vor Antragstellung mit der Arbeitsagentur, welche Qualifikationen Sie mitbringen und welche möglicherweise darüber hinaus erwartet werden. Gegebenenfalls können Sie dann zusätzlich notwendige Fortbildungen oder Seminare besuchen.

 Tragfähigkeitsbescheinigung

Das Arbeitsamt fördert nur Projekte, die Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg haben. Daher benötigen Sie die Bescheinigung einer sogenannten fachkundigen Stelle, dass Ihr Geschäftsmodell und Ihre persönlichen Voraussetzungen diesen Anspruch erfüllen. Solche fachkundigen Stellen sind unter anderem

  • Industrie- und Handelskammern
  • Handwerkskammern
  • berufsständische Kammer
  • Fachverbände
  • Kreditinstitute
  • Steuerberatungsstellen

Grundlage der Einschätzung der fachkundigen Stellen ist wiederum der Businessplan.

Bestätigung vom Finanzamt

Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit ausüben wollen (zum Beispiel Journalismus, Web-Blog, Kunst), dann genügt ein formloses Schreiben an das Finanzamt. Andernfalls müssen Sie ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Das informiert dann das Finanzamt.

Wenn alles erledigt ist, erhalten Sie eine Bestätigung vom Finanzamt, dass Sie angemeldet sind.

Seminarleiter an einem Flipchart vor Seminarteilnehmern
© istock/Ridofranz/2019  Existenzgründungsseminare vermitteln, was man als Unternehmer wissen sollte.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Wird Ihr Antrag genehmigt, erhalten Sie für sechs Monate einen Betrag in Höhe Ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Sprich: Obwohl Sie bei einer Selbstständigkeit nicht mehr arbeitslos sind, bekommen Sie weiterhin dasselbe Geld als Unterstützung. Und mehr noch: Zusätzlich gibt es eine monatliche Pauschale von 300 Euro als Zuschuss für Sozialabgaben und Altersvorsorge.

Weisen Sie nach sechs Monaten nach, dass Sie tatsächlich selbstständig sind (zum Beispiel durch erste Rechnungen oder Einnahmen), können Sie eine Förderung für weitere neun Monate beantragen. Dann erhalten Sie allerdings nur noch den monatlichen Zuschuss für die Sozialversicherungen von 300 Euro; die Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes entfällt. Insgesamt können Sie also höchstens mit einer Förderung über einen Zeitraum von 15 Monaten rechnen.

Erfreulich: Der Gründungszuschuss ist während des gesamten Förderzeitraums von maximal 15 Monaten nicht steuerpflichtig.

Tipp: Neu-Selbstständige dürfen freiwillig Beiträge in die Arbeitslosenversicherung leisten. Das Geld dafür ist gut angelegt, denn so sind Sie abgesichert, wenn es mit der Selbstständigkeit doch nicht klappt. Den Antrag hierfür müssen Sie innerhalb der ersten vier Wochen Ihrer Selbstständigkeit stellen.

Junger Automechaniker wischt sich die Hände nach der Motorreparatur ab.
© istock/Drazen Zigic/2019  Mit dem Gründungszuschuss können sich Selbstständige ganz auf den Unternehmensaufbau konzentrieren.

Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Nein. Allerdings haben Sie sich an bestimmte Regeln zu halten. So müssen Sie es der Bundesagentur für Arbeit zum Beispiel sofort melden, wenn sich etwas Wesentliches geändert hat. Das kann ein Umzug sein, eine grundsätzliche Änderung Ihres Geschäftskonzeptes oder die Aufnahme einer nebenberuflichen Tätigkeit. Das Arbeitsamt fördert nämlich nur die selbstständige Tätigkeit, wie sie im Businessplan und der fachkundigen Stellungnahme konkret beschrieben ist. Bei Abweichungen davon kann das Amt jenes Geld zurückfordern, das es Ihnen seit der Änderung überwiesen hat.

Tipp: Wählen Sie bei der Beschreibung Ihrer Tätigkeit in Ihrem Businessplan eher allgemeine Formulierungen. So können Sie gegebenenfalls flexibler auf Marktveränderungen reagieren und Ihr Geschäftskonzept anpassen, ohne den Gründungszuschuss zu gefährden.

Dagegen müssen Sie den Gründungszuschuss nicht zurückzahlen, wenn Sie ...

  • wieder Sie eine neue Anstellung annehmen oder 
  • Ihre Gründung abbrechen, weil Ihre Geschäftsidee nicht funktioniert

Diese Änderungen müssen Sie aber natürlich trotzdem dem Arbeitsamt melden. Die Förderung fließt dann bis zum Ende der Selbstständigkeit. Im zweiten Fall können Sie anschließend gegebenenfalls wieder Arbeitslosengeld I beziehen. Allerdings nicht mehr so lange wie normalerweise (meistens insgesamt zwölf Monate): Die Zeit, in der Sie den Gründungszuschuss bezogen haben, wird von der Laufzeit des Arbeitslosengelds I abgezogen.

Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit – geht das?

Jein. Zwar ist es zwingend notwendig, dass Sie Arbeitslosengeld I beziehen. Aber Sie können den Antrag auch stellen, wenn Sie sich noch in einem Angestelltenverhältnis befinden. Vorausgesetzt allerdings, das Arbeitsverhältnis wurde bereits gekündigt oder aufgehoben. Bestenfalls ist das Arbeitslosengeld I schon bewilligt.

Dann läuft es so: Sie gründen Ihr Unternehmen frühestens zwei Tage nach dem letzten Arbeitstag. Denn auf diese Weise beziehen Sie zumindest für einen Tag Arbeitslosengeld I. Beispiel: Ihnen wird zum 31. März gekündigt, Sie beziehen am 1. April Arbeitslosengeld und gründen am 2. April Ihr Unternehmen.

Allerdings: Wenn Sie selbst gekündigt haben, gibt es die Förderung möglicherweise erst nach einer Sperrzeit.

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