
Gründungszuschuss beantragen: So geht‘s zur Selbstständigkeit

Du bist arbeitslos? Und kein neuer Job in Sicht? Stattdessen Absagen, Absagen, Absagen? Mit einer guten Geschäftsidee ist vielleicht Selbstständigkeit die Lösung. Die Agentur für Arbeit unterstützt dich auf dem Weg zum eigenen Business mit dem sogenannten Gründungszuschuss. Wie du den Gründungzuschuss beantragst und welche Bedingungen du dafür erfüllen musst, erfährst du hier.
Themen in diesem Artikel
- Wann bekomme ich einen Gründungszuschuss?
- Wie beantrage ich den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt?
- Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
- Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Auf den Punkt
- Den Gründungszuschuss gibt es nur, wenn du Arbeitslosengeld I bekommst.
- Du hast keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss; die Leistung liegt im Ermessen des Arbeitsamtes.
- Die Höhe orientiert sich am Arbeitslosengeld plus 300 Euro Pauschale für die soziale Absicherung.
- Der Gründungszuschuss ist nicht steuerpflichtig.
Wann bekomme ich einen Gründungszuschuss?
Den Gründungszuschuss bekommst du, wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus ein eigenes Unternehmen gründest Denn dann bist du offiziell zwar nicht mehr arbeitslos, aber genug Geld zum Leben dürftest du gerade am Anfang noch nicht haben. Deshalb greift dir die Bundesagentur für Arbeit (auch Arbeitsagentur oder Arbeitsamt genannt) unter die Arme – mit dem Gründungszuschuss.
Den kannst du beantragen, wenn du …
- Arbeitslosengeld I beziehst (also nach einer längeren Beschäftigung gerade arbeitslos geworden bist).
- noch mindestens 150 Tage lang Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast (wenn du eine Behinderung im Sinne des Paragrafen 19 SGB hast, kannst du den Gründungszuschuss auch beantragen, wenn du weniger als 150 Tage Anspruch auf ALG 1 hast).
- maximal 65 Jahre alt bist.
- deine Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben willst, das heißt, für mindestens 15 Stunden wöchentlich.
Aber Achtung: Der Gründungszuschuss ist eine reine Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit. Bedeutet: Sie kann dir den Gründungszuschuss bewilligen – muss sie aber nicht. Denn das vorrangige Ziel der Behörde ist, dass du wieder Teil der Berufswelt wirst. Das Geschäftsmodell für deine Selbstständigkeit muss also erfolgsversprechend sein und einer fachlichen Prüfung standhalten.
Das heißt, dass du überzeugen musst: von deiner Geschäftsidee, aber auch von deiner Motivation und deinem Durchhaltevermögen!

Wie beantrage ich den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt?
Zunächst teilst du der Agentur für Arbeit mit, dass du eine Gründungsabsicht hast. Das funktioniert über deine Vermittlungsfachkraft, mit der du vermutlich bereits im Kontakt stehst. Du vereinbarst einfach einen Termin und gibst Bescheid, dass du über eine mögliche Selbstständigkeit und den Gründungszuschuss sprechen möchtest.
Deine Vermittlungsfachkraft bespricht dann mit dir, ob es für dich infrage kommt, den Gründungszuschuss zu beantragen. Im Anschluss daran erhältst du das Antragsformular für Phase 1 des Zuschusses oder es wird dir online zur Verfügung gestellt.
Damit ist es jedoch nicht getan. Für den Antrag benötigst du weitere Unterlagen:
- einen Businessplan
- deinen Lebenslauf
- Nachweise über deine berufliche Qualifikation
- Genehmigungen, die möglicherweise für deine selbstständige Tätigkeit notwendig sind
- eine sogenannte Tragfähigkeitsbescheinigung (eine fachkundige Einschätzung deines Geschäftsmodells)
- Bestätigung vom Finanzamt über die Anmeldung der Selbstständigkeit
Businessplan
Der Businessplan ist das Herzstück deines Antrags. Er entscheidet maßgeblich darüber, ob du den Gründungszuschuss bekommst. Es lohnt sich also, hier Zeit und Mühe zu investieren. Ein Businessplan soll zeigen, wie dein Unternehmen funktioniert. Dafür brauchst du plausible Antworten auf Fragen wie: Was willst du zu welchem Preis anbieten? Wie gewinnst du einen Kund*innenkreis? Gibt es ähnliche Geschäftsideen bereits? Erforderlich ist auch an eine Gewinn- und Verlustrechnung.
Kostenlose Vorlagen für einen Businessplan findest du im Internet.

Lebenslauf und Nachweise über berufliche Qualifikationen
Auch diese Unterlagen sind wichtige Bestandteile deines Antrags auf Gründungszuschuss. Sie zeigen, ob du die notwendigen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse für deine selbstständige Tätigkeit mitbringst. Hast du zum Beispiel die Genehmigungen, die für bestimmte Jobs erforderlich sind? Und verfügst du über das als Unternehmer*in notwendige Wissen, etwa über Steuern, Marketing etc.?
Davon musst du deine Vermittlungsfachkraft bei der Arbeitsagentur mit entsprechenden Nachweisen überzeugen. Um dich vorzubereiten, kann es helfen, an einem Existenzgründungsseminar teilzunehmen. Zum Beispiel bieten Industrie- und Handelskammern entsprechende Lehrgänge an.
Tipp: Besprich vor Antragstellung mit der Arbeitsagentur, welche Qualifikationen du mitbringen musst und welche möglicherweise darüber hinaus erwartet werden. Gegebenenfalls kannst du dann zusätzlich notwendige Fortbildungen oder Seminare besuchen.
Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit – geht das?
Eigentlich ist es zwingend notwendig, dass du Arbeitslosengeld I beziehst. Aber du kannst den Antrag auch stellen, wenn du dich noch in einem Angestelltenverhältnis befindest. Vorausgesetzt allerdings, das Arbeitsverhältnis wurde bereits gekündigt oder aufgehoben. Bestenfalls ist das Arbeitslosengeld I schon bewilligt.
Dann läuft es so: Du gründest dein Unternehmen frühestens zwei Tage nach dem letzten Arbeitstag. Denn auf diese Weise beziehst du zumindest für einen Tag Arbeitslosengeld I. Beispiel: Dir wird zum 31. März gekündigt, Du beziehst am 1. April Arbeitslosengeld und gründest am 2. April dein Unternehmen.
Allerdings: Wenn du selbst gekündigt hast, bekommst du das ALG I und somit die Möglichkeit für den Gründungszuschuss erst nach einer dreimonatigen Sperrzeit.
Tragfähigkeitsbescheinigung
Das Arbeitsamt fördert nur Projekte, die Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg haben. Daher benötigst du die Bescheinigung einer sogenannten fachkundigen Stelle, dass dein Geschäftsmodell und deine persönlichen Voraussetzungen diesen Anspruch erfüllen. Solche fachkundigen Stellen sind unter anderem
- Industrie- und Handelskammern
- Handwerkskammern
- berufsständische Kammer
- Fachverbände
- Kreditinstitute
- Steuerberatungsstellen
Grundlage der Einschätzung der fachkundigen Stellen ist wiederum der Businessplan.
Achtung: Wer genau deinen Businessplan in Augenschein nimmt, entscheidest du selbst. Wenn hier Kosten entstehen, weil die fachkundige Stelle eine Gebühr verlangt, musst du selbst zahlen. Das Arbeitsamt übernimmt diese Aufwände nicht.
Für den Extra-Euro zwischendurch
Klar, Geld anlegen und Zinsen kassieren ist prima. Aber ans Festgeld kommt man im Notfall nicht heran. Ein Sparbuch bringt kaum Ertrag. Die Lösung: Das TagesGeld der Hanseatic Bank mit attraktiven Zinsen. Und trotzdem ist das Geld täglich verfügbar. Für einen Sonderwunsch – oder falls etwas mal nicht nach Wunsch läuft.

Bestätigung vom Finanzamt
Möchtest du eine freiberufliche Tätigkeit ausüben (zum Beispiel Journalismus, Kunst, Architektur), dann reicht es, dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu senden. Das geht online über ELSTER. Andernfalls musst du zuerst ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Das Gewerbeamt informiert daraufhin das Finanzamt. Anschließend wird dich das Finanzamt bitten, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen. In beiden Fällen sendet das Finanzamt dir am Ende eine Bestätigung deiner Anmeldung.
Übrigens: Mehr zu der Frage, ob deine Tätigkeit ein Gewerbe oder eine Freiberuflichkeit ist, erfährst du in unserem Ratgeber „Selbstständig oder freiberuflich: Was ist der Unterschied?“.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Wird dein Antrag genehmigt, erhältst du für sechs Monate einen Gründungszuschuss in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Sprich: Obwohl du bei einer Selbstständigkeit nicht mehr arbeitslos bist, bekommst du weiterhin dasselbe Geld als Unterstützung.
Und mehr noch: Zusätzlich gibt es eine monatliche Pauschale von 300 Euro als Zuschuss für Sozialabgaben und Altersvorsorge.
Wenn du nach sechs Monaten nachweist, dass du tatsächlich selbstständig bist (zum Beispiel durch erste Rechnungen oder Einnahmen), kannst du den Gründungszuschuss verlängern, indem du eine Förderung für weitere neun Monate beantragst. Dann erhältst du allerdings nur noch den monatlichen Zuschuss für die soziale Absicherung von 300 Euro; die Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes entfällt. Insgesamt kannst du also höchstens mit einer Förderung über einen Zeitraum von 15 Monaten rechnen.
Erfreulich: Der Gründungszuschuss ist während des gesamten Förderzeitraums von maximal 15 Monaten nicht steuerpflichtig.
Tipp: Neu-Selbstständige dürfen freiwillig Beiträge in die Arbeitslosenversicherung leisten. Das Geld dafür ist gut angelegt, denn so bist du abgesichert, wenn es mit der Selbstständigkeit doch nicht klappt. Den Antrag hierfür musst du innerhalb der ersten vier Wochen deiner Selbstständigkeit stellen.

Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?
Nein. Es handelt sich nicht um einen Kredit. Allerdings hast du dich an bestimmte Regeln zu halten. So musst du es der Agentur für Arbeit zum Beispiel sofort melden, wenn sich etwas Wesentliches geändert hat. Das kann ein Umzug sein, eine grundsätzliche Änderung deines Geschäftskonzeptes oder die Aufnahme einer nebenberuflichen Tätigkeit.
Das Arbeitsamt fördert nämlich nur die selbstständige Tätigkeit, wie sie im Businessplan und der fachkundigen Stellungnahme konkret beschrieben ist. Bei Abweichungen davon kann das Amt das Geld zurückfordern, das es dir seit der Änderung überwiesen hat.
Tipp: Wähle bei der Beschreibung deiner Tätigkeit in deinem Businessplan eher allgemeine Formulierungen. So kannst du gegebenenfalls flexibler auf Marktveränderungen reagieren und dein Geschäftskonzept anpassen, ohne den Gründungszuschuss zu gefährden.
Dagegen musst du den Gründungszuschuss nicht zurückzahlen, wenn du ...
- wieder eine neue Anstellung annimmst oder
- deine Gründung abbrichst, weil deine Geschäftsidee nicht funktioniert
Diese Änderungen musst du dem Arbeitsamt trotzdem melden. Die Förderung fließt dann bis zum Ende der Selbstständigkeit.
Brichst du deine Gründung ab, kannst du anschließend gegebenenfalls wieder Arbeitslosengeld I beziehen. Allerdings nicht mehr so lange wie normalerweise (meistens insgesamt zwölf Monate): Die Zeit, in der du den Gründungszuschuss bezogen hast, wird von der Laufzeit des Arbeitslosengelds I abgezogen.
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