Wenig Rente, Gehalt oder Grundsicherung? Sparplan trotz kleinem Budget – so geht’s!
Geld zur Seite legen, obwohl das Budget knapp ist? Das klingt erst mal schwierig, ist aber machbar! Auch wenn du Grundsicherung beziehst, eine kleine Rente hast oder dich mit einem Minijob über Wasser hältst: Mit einem Sparplan kannst du kleine Beträge investieren und dir nach und nach ein finanzielles Polster aufbauen. Hier erfährst du, wie es geht – inklusive Spartipps.
Themen in diesem Artikel
- Sparplan bei Grundsicherung: Freibeträge und Schonvermögen kennen
- Sparplan bei Rente: Kaum Einschränkungen beim Sparen
- Kassensturz für den Sparplan: Einnahmen und Ausgaben checken
- Sparbetrag festlegen: Kleine Beträge, große Wirkung
- Sparplan umsetzen: Sparkonto versus Altersvorsorge
- FAQ: Häufige Frage und Antworten
Auf den Punkt: Sparplan mit wenig Geld
- Wer Grundsicherungsgeld (früher: Bürgergeld) bezieht, kann zum Teil ohne Anrechnung dazuverdienen und sparen.
- Wer die reguläre Altersrente bezieht, kann ohne Abzüge beliebig viel dazuverdienen.
- Der erste Schritt zum Sparplan mit geringem Einkommen ist ein Überblick über Einnahmen und Ausgaben.
- Schon kleine monatliche Sparbeträge machen einen Unterschied beim Sparvermögen.
- Erspartes sollte auf ein Sparkonto fließen und/oder direkt in die Altersvorsorge investiert werden – besonders lohnend für Geringverdienende und Grundsicherungsempfänger*innen ist die Riester-Rente mit staatlicher Förderung.
Sparplan bei Grundsicherung: Freibeträge und Schonvermögen kennen
Am 1. Juli 2026 wurde aus dem Bürgergeld das Grundsicherungsgeld. Die staatliche Sozialleistung soll das Existenzminimum von Menschen sichern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Der neue Name bringt auch inhaltliche Änderungen mit sich. Die gute Nachricht: Die Regelsätze und Einkommensfreibeträge bleiben unverändert. Beim Schonvermögen müssen bisherige Bürgergeld-Empfänger*innen und Neubeantragende jedoch Einschnitte hinnehmen.
Doch was passiert genau mit Ersparnissen und dem Zusatzverdienst bei der neuen Grundsicherung? Darf man sie behalten oder werden sie „angerechnet“? Das schauen wir uns im Folgenden genauer an.
Verwechslungsgefahr: Grundsicherung ist nicht gleich Grundsicherung!
Die Bürgergeld-Reform bezieht sich ausschließlich auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch). Für Rentner*innen und für Menschen mit dauerhafter voller Erwerbsminderung – etwa wegen chronischer Krankheit – ist die Grundsicherung im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt. Sie bleibt von der Reform unberührt.
Einkommen aufstocken: Diese Freibeträge gelten bei der neuen Grundsicherung
Du bekommst die neue Grundsicherung und hast zu wenig Geld, um zu sparen? Vielleicht kannst du ja noch ein paar Euro dazuverdienen. Kleinere Nebenjobs oder Minijobs, Online-Umfragen oder der Verkauf nicht mehr benötigter Habseligkeiten können helfen.
Seit Juli 2026 gelten für Bezieher*innen von Grundsicherungsgeld (unverändert) folgende Verdienstfreibeiträge:
- Die ersten 100 Euro eines Arbeitseinkommens werden nicht von der Grundsicherung abgezogen.
Zusätzlich gilt:
- Wer monatlich zwischen 101 und 603 Euro (Minijob-Verdienstgrenze) verdient, kann zusätzlich zu den 100 Euro 20 Prozent des restlichen Einkommens behalten, 80 Prozent davon werden angerechnet.
- Wer monatlich zwischen 604 und 1.000 Euro dazuverdient, kann 30 Prozent davon behalten, 70 Prozent werden angerechnet.
- Wer monatlich zwischen 1.001 Euro und 1.200 Euro (1.500 Euro mit einem minderjährigen Kind) kann 10 Prozent davon behalten, die übrigen 90 Prozent werden angerechnet.
Die Berechnung des anrechnungsfreien Betrags erfolgt stufenweise. Denn sobald du über 603 Euro verdienst, musst du bei der Berechnung mehrere Schritte gehen.
Angenommen, du verdienst 900 Euro brutto im Monat dazu.
- 100 Euro von den 900 Euro sind ohnehin anrechnungsfrei.
- Schritt 1: Rechne für den Betrag zwischen 100 Euro und 603 Euro (= 503 Euro) 20 Prozent aus. Das ergibt 100,60 Euro.
- Schritt 2: Rechne für den Betrag zwischen 603 Euro und 900 Euro (= 397 Euro) 30 Prozent aus. Das ergibt 119,10 Euro.
- Schritt 3: Rechne alle Beträge zusammen (100 Euro + 100,60 Euro + 119,10 Euro).
Insgesamt darfst du von deinen 900 Euro also 319,70 Euro anrechnungsfrei behalten. Die übrigen 580,30 Euro werden dir von deinem Grundsicherungsgeld abgezogen.
Unter Umständen kannst du noch mehr behalten: Denn wer mehr als 400 Euro brutto verdient, kann zusätzlich Fahrtkosten und andere notwendige Ausgaben vom anrechenbaren Einkommen abziehen. Für die Autofahrt zur Arbeit gibt es 20 Cent pro Kilometer (einfache Strecke). Falls du mit Bus oder Bahn fahren kannst, wird nur der tatsächliche Ticketpreis berücksichtigt.
Großfamilie: Trotz Bürgergeld 1.000 Euro monatlich sparen
Meine Zustimmung kann ich jederzeit unter Datenschutz widerrufen.
Vermögen aufbauen: Schonvermögen fürs Ersparte
Neben deinem Einkommen ist auch wichtig, wie viel Geld du mit dem Erhalt von Grundsicherung überhaupt zur Seite legen darfst. Denn grundsätzlich gilt: Wer Grundsicherung erhalten will, muss zuerst sein Erspartes einsetzen.
Es gibt jedoch Freibeträge fürs Vermögen, das sogenannte Schonvermögen. In der Grundsicherung musst du also nicht vollständig auf ein Sparguthaben verzichten. Nur das Geld, das über das Schonvermögen hinausgeht, wird auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet. Wie viel Vermögen Grundsicherungs-Empfänger*innen zurückbehalten dürfen, richtet sich seit Juli 2026 nach dem Alter.
Je älter du bist, desto mehr Ersparnisse darfst du haben:
- Schonvermögen bis 30 Jahre: 5.000 Euro
- Schonvermögen bis 40 Jahre: 10.000 Euro
- Schonvermögen bis 50 Jahre: 12.500 Euro
- Schonvermögen über 50 Jahre: 20.000 Euro
Wichtig: Die bisherige Karenzeit von einem Jahr, bei der anfangs 40.000 Euro Vermögen unangetastet blieben, fällt seit dem 1. Juli 2026 weg.
Übrigens: Wenn du Geld in bestimmte Arten der Altersvorsorge investiert, zählt es nicht zum Vermögen und wird somit nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Darauf kommen wir später noch einmal zu sprechen.
Nicht anrechenbare Vermögenswerte
Neben dem Schonvermögen gibt es bestimmte Vermögenswerte, die das Jobcenter nicht antastet. Nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden etwa
- Angemessener Hausrat
- Bestimmte Familien- und Erbstücke
- Angemessenes Eigenheim von bis zu 140 Quadratmetern bei einem Haus und 120 Quadratmetern bei einer Wohnung – allerdings entfiel auch hier im Juli 2026 die Karenzzeit. Das heißt, es wird sofort überprüft, ob das Eigenheim angemessen ist.
- Zum Teil bestimmte Altersvorsorgevermögen
Sparplan bei Rente: Kaum Einschränkungen beim Sparen
Die gute Nachricht gleich vorweg: Seit 2023 können Rentner*innen unbegrenzt hinzuverdienen, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen. Zumindest, wenn sie die reguläre Altersrente beziehen.
Anders sieht es bei der Erwerbsminderungsrente aus:
- Wer voll erwerbsgemindert ist, kann bis zu 20.763,75 pro Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen.
- Bei teilweiser Erwerbsminderung sind bis zu 41.527,50 Euro pro Jahr ohne Kürzungen möglich. (Stand: 2026)
Wer allerdings Grundsicherung im Alter bezieht, muss ebenfalls Einkommensfreibeträge beachten. Sie gelten für gesetzliche Renten, Grundrentenzuschläge und bestimmte Altersvorsorgemodelle. Es gilt: Die ersten 100 Euro vom Hinzuverdienst sind grundsätzlich von der Anrechnung auf die Sozialleistung freigestellt. Von den darüberhinausgehenden Beträgen sind es 30 Prozent. Insgesamt ist der Freibetrag auf 50 Prozent der Regelbedarfsstufe I begrenzt, aktuell also 281,50 Euro (Stand 2026).
Übrigens: Wann du ohne Abzüge in Rente gehen kannst, erfährst du in dem Beitrag „Tabelle: Wer kann nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen?”.
Im Ernstfall finanziell abgesichert
... mit SicherEinkommen. Die beiden flexiblen Tarife sorgen dafür, dass du bei Krankheit oder Jobverlust die finanzielle Unterstützung bekommst, die du benötigst:
- Monatliche Leistung bei Arbeitslosigkeit bis zu 500 Euro
- Monatliche Leistung bei Arbeitsunfähigkeit bis zu 500 Euro
- Einmal-Leistung bei schwerer Krankheit bis zu 3.000 Euro
Kassensturz für den Sparplan: Einnahmen und Ausgaben checken
Du siehst also: Auch als Grundsicherungsgeld- oder Rentenbezieher*in kannst du etwas hinzuverdienen und sparen, ohne dass es dir angerechnet wird. Egal, wie hoch dein monatliches Budget ist – der erste Schritt zu einem erfolgreichen Sparplan ist immer der Überblick über deine Finanzen. Schau dir an, was monatlich reinkommt und wofür du Geld ausgibst. So entdeckst du dein Sparpotenzial.
Viele nutzen dafür eine klassische Excel-Tabelle. Nicht dein Ding? Keine Sorge, es gibt auch bequemere Alternativen:
- Haushalts- oder Budget-Apps: Finanz-Apps erfassen automatisch deine Kontobewegungen. Barzahlungen trägst du manuell ein. Die Basisversionen sind meist kostenlos (mit Werbung).
- Kakebo: Das traditionelle japanische Haushaltsbuch gibt es als App oder in Papierform. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber „Mehr auf dem Konto, weniger Stress: So sparst du mit Kakebo”.
- Klassische Haushaltsbücher: Ganz ohne Technik – einfach Einnahmen und Ausgaben per Hand eintragen. Die Verbraucherzentrale bietet ein günstiges Haushaltsbuch.
Wenn du deine Einnahmen und Ausgaben kennst, kannst du dir im nächsten Schritt ein realistisches Sparziel setzen.
Brauchst du ein paar Spartipps?
Dann schau in diese KlarMacher Ratgeber rein:
- Notgroschen trotz wenig Geld: So sparst du richtig
- Spar-Challenge akzeptiert! Mit diesen 5 Methoden sparst du spielerisch Geld
- Konto wieder mal leer? 7 Tipps, mit denen du Geld sparst
- Strom sparen: Mit diesen Tipps senkst du die Kosten
- Heizkosten sparen: 9 Tipps für warme Füße für weniger Geld
Sparbetrag festlegen: Kleine Beträge, große Wirkung
Überlege dir, wie viel du monatlich von deinem Grundsicherungsgeld, deiner Rente oder deinem Gehalt zurücklegen kannst, ohne dich allzu sehr einzuschränken. Selbst fünf oder zehn Euro sind ein guter Anfang – Hauptsache, du startest. Denn Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist! Und je früher du anfängst, desto mehr kannst du langfristig profitieren, zum Beispiel durch den Zinseszins-Effekt.
Wenn du noch mehr sparen möchtest, kannst du zusätzlich kleine Beträge flexibel zur Seite legen. Eine einfache Methode ist die Ein-Euro-Methode: Jedes Mal, wenn du Münzgeld bekommst, leg es beiseite – bis zum Monatsende kann sich da einiges ansammeln. Oder nutze eine Aufrundungs-App wie Peaks, die deine Einkäufe automatisch aufrundet und die Differenz auf dein Sparkonto überträgt. Apropos Sparkonto – dazu kommen wir gleich!
Meine Zustimmung kann ich jederzeit unter Datenschutz widerrufen.
Sparplan umsetzen: Sparkonto versus Altersvorsorge
Der Betrag für deinen Sparplan steht fest? Super! Jetzt entscheidest du, wie du das Geld anlegen möchtest. Hier sind zwei einfache Möglichkeiten, die du auch ohne großes Finanz-Know-how umsetzen kannst.
Sparkonto nutzen und Zinsen abkassieren
Lege dein Erspartes auf ein separates Sparkonto oder ein Tagesgeldkonto. Da es hier in der Regel keine Mindesteinlage gibt, kannst du auch kleine Beträge einzahlen. Am besten richtest du einen Dauerauftrag direkt nach Gehaltseingang ein. So sparst du regelmäßig, ohne daran denken zu müssen, und kommst nicht in Versuchung, das Geld im Alltag auszugeben. Ein weiterer Vorteil: Du bekommst Zinsen und dadurch nach einer Weile ein paar Extra-Euros. Beachte aber: Sparguthaben auf Konten wird auf das Schonvermögen angerechnet. Übersteigt es die Freibeträge, mindert es den Leistungsanspruch.
Übrigens: Eine Sparkonto-Eröffnung ist kein Hexenwerk. Wie es funktioniert, liest du in unserem Ratgeber „Tagesgeldkonto eröffnen: So geht’s Schritt für Schritt”.
Strahlende Aussichten fürs Konto
Beim TagesGeld der Hanseatic Bank kommst du täglich an deine Ersparnisse. Trotzdem gibt es attraktive Zinsen – sogar mehr als auf einem Sparbuch. Da freut sich dein Konto. Und du gleich mit.
In die Altersvorsorge investieren
Für Geringverdienende bieten sich bestimmte Formen der Altersvorsorge an, wie zum Beispiel die Riester-Rente. Sie profitieren am meisten von staatlichen Zulagen, auch wenn sie nur kleine Beträge investieren. Warum das so ist, erfährst du in diesem KlarMacher Artikel: „Riestern? Ich? Für wen die Riester-Rente sinnvoll ist – und wann sie sich nicht lohnt”.
Und auch für Personen, die Grundsicherung beziehen, sind solche Formen der geschützten Altersvorsorge vorteilhaft. Sie werden nicht zum Vermögen und somit nicht auf die Höhe der staatlichen Leistung angerechnet. Dazu gehören die:
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
- Basisrente (Rürup-Rente)
- Riester-Rente – ebenso wie die Erträge daraus.
Auch Versicherungen, die ausschließlich der Altersvorsorge dienen, und ein angemessenes Eigenheim zählen nicht als Vermögen. Andere Formen der privaten Altersvorsorge dagegen, wie beispielsweise ETF-Sparpläne, Wertpapierdepots oder Bankguthaben, werden auf die Grundsicherung angerechnet.
Clever sparen im Alltag
- Angebote nutzen: Vergleiche Preise, kaufe Eigenmarken und nutze Prospekt- und Rabatt-Apps wie Marktguru und Kaufda.
- Second-Hand shoppen: Kleidung, Möbel und Technik gibt es gebraucht viel auf Plattformen wie Vinted und Kleinanzeigen (ehemals Ebay Kleinanzeigen).
- Energie sparen: LED-Lampen nutzen, kürzer duschen und Standby-Geräte ausschalten.
- Selbst kochen: Fertiggerichte und Lieferdienste sind viel teuer als selbst gekochte Mahlzeiten.
- Mieten statt kaufen: Miete oder leihe dir Sachen, die du selten brauchst – zum Beispiel Bau- und Gartenwerkzeuge im Baumarkt oder bei Nachbar*innen und Freund*innen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wie kann ich trotz Grundsicherung Vermögen aufbauen?
Auch in der Grundsicherung kannst du sparen – wenn du deine Freibeträge geschickt nutzt. Ein Teil deines Zuverdienstes wird nicht angerechnet, und bestimmte Ersparnisse gelten als geschütztes Vermögen: Zum Beispiel Rücklagen in bestimmten Formen der Altersvorsorge. Schon kleine Beträge im Monat, etwa auf einem Tagesgeldkonto, helfen dir Schritt für Schritt, Vermögen aufzubauen.
Wie viel kann ich mit kleinem Budget realistisch sparen?
Schon fünf bis zehn Euro im Monat sind ein Start. Wichtig ist Regelmäßigkeit, zum Beispiel mit einem Dauerauftrag auf ein Sparkonto. Kleine flexible Beträge – etwa durch Rundungs-Apps, Münzgeld oder bewusstes Einkaufen – erhöhen dein Polster zusätzlich und erleichtern das Sparen.
Welche Spar- oder Vorsorgeformen eignen sich bei geringem Einkommen?
Für kleine Budgets eignen sich vor allem Tagesgeldkonten sowie staatlich geförderte Vorsorgeprodukte wie Riester- oder Rürup-Renten. Viele dieser Altersvorsorgeformen werden bei der Grundsicherung nicht als Vermögen angerechnet, sodass sich selbst niedrige Beiträge langfristig lohnen.


