Frau mit Halskrause und Armbinde sitzt vor medizinischen Unterlagen
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Erwerbsminderungsrente: Absicherung im Notfall – aber reicht sie zum Leben?

Thorsten Schierhorn
von Thorsten Schierhorn, 23.01.2026

Eine plötzliche Krankheit, ein Unfall – davor ist niemand gefeit. Aber was, wenn es ganz schlimm kommt und du nicht mehr arbeiten kannst oder nur eingeschränkt? Woher kommt dann das Geld für die Miete, fürs Essen, für die kleinen Freuden des Lebens? Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente schafft Abhilfe – zumindest ein Stück weit. In welchen Fällen du die Rente bekommst, wie hoch sie ist und wie du sie beantragst, liest du hier.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: Erwerbsminderungsrente

  • Eine Erwerbsminderungsrente federt die finanziellen Einbußen durch Krankheit oder Unfall ab. 
  • Diese Rente gibt es nur, wenn du gar keine Tätigkeit mehr in Vollzeit ausüben kannst – und nicht etwa, wenn du „nur“ deinen Beruf aufgeben musst. 
  • In den meisten Fällen reicht die Erwerbminderungsrente nicht zum Leben. Unter Umständen kann eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein.

Was ist eine Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine gesetzliche Rente, die monatlich von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ausgezahlt wird. Sie ist für Menschen gedacht, die wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr voll oder gar nicht mehr arbeiten können. 

Dabei kommt es nicht auf den Beruf der Betroffenen an. Die Rente erhält nur, wer überhaupt keine Tätigkeit mehr ausüben kann. Handwerker*innen, die zum Beispiel trotz einer gesundheitlichen Einschränkung noch im Büro arbeiten können, erhalten keine Erwerbsminderungsrente. Das Gleiche gilt für Akademiker*innen, die etwa zu körperlichen Aushilfstätigkeiten in der Lage sind.

Die Erwerbsminderungsrente bekommst du so lange, bis du die reguläre Altersrente erhältst.

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Welche Voraussetzungen gelten?

Die Erwerbsminderungsrente gibt es nur unter bestimmten Bedingungen.

Verminderte Erwerbsfähigkeit

Vermindert erwerbsfähig bist du, wenn du wegen einer Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr allein für deinen Lebensunterhalt sorgen kannst. Das musst du mit einem ärztlichen Gutachten belegen.

Für die Erwerbsminderungsrente bedeutet das: Wenn du weniger als drei Stunden täglich einer Tätigkeit nachgehen kannst, erhältst du die volle dir zustehende Rente (zur Berechnung der Höhe kommen wir weiter unten). Ist dies zwischen drei und sechs Stunden am Tag möglich, zahlt die Rentenversicherung immerhin noch die halbe Erwerbsminderungsrente.

Ausnahmen:

  • Wenn du vor dem 2. Januar 1961 geboren bist, gibt es die Rente bereits, wenn du in deinem Beruf nur noch weniger als sechs Stunden arbeiten kannst. Eine andere Tätigkeit musst du nur dann aufnehmen, wenn sie dir „zugemutet“ werden kann – also, wenn sie in etwa deinem bisherigen Beruf entspricht und keinen Abstieg bedeutet.
  • Wenn du Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk für bestimmte Berufe bist, bekommst du unter Umständen von dort eine volle Erwerbsminderungsrente. Denn als Mitglied musst du nur Tätigkeiten akzeptieren, die deiner Ausbildung und Zulassung entsprechen. Zu den Berufsgruppen mit eigenen Versorgungswerken gehören zum Beispiel Apotheker*innen, ärztliche und juristische Fachpersonen, Architekt*innen und Steuerberater*innen.

Wartezeit in der Rentenversicherung 

Du musst seit mindestens fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein. Fachleute sprechen hier von der allgemeinen Wartezeit. Unter Umständen kannst du auch Lebensphasen, in denen du Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) oder Arbeitslosengeld bezogen hast, sowie Zeiten der Kindererziehung oder der ehrenamtlichen häuslichen Pflege von Angehörigen dazuzählen.

Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung

In den fünf Jahren vor der Erwerbsminderung musst du wenigstens drei Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt haben – das aber nicht unbedingt am Stück. Es zählen auch mehrere Einzahlungsphasen, sofern sie zusammen drei Jahre ergeben.

Eine erschöpfte Frau sitzt mit geschlossenen Augen vor einem Laptop
© istock/LaylaBird/2019  Depressionen und andere psychische Erkrankungen sind der häufigste Grund für den Bezug von Erwerbsminderungsrente.

Bei welchen Krankheiten bekommst du Erwerbsminderungsrente?

Bei allen Krankheiten, die verhindern, dass du mehr als sechs Stunden täglich einer Arbeit nachgehen kannst. Das prüft die Deutsche Rentenversicherung anhand von ärztlichen Gutachten. Von den über 164.000 Menschen, die 2023 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben, lag der Grund meist in einer psychischen Erkrankung. Laut Daten der Rentenversicherung sind die weiteren häufigsten Gründe für eine Erwerbsminderungsrente:

  • Neubildungen bei Krebs 
  • Erkrankungen von Muskeln, Skelett und Bindegewebe 
  • Kreislauferkrankungen 
  • Nervensystem 
  • Erkrankungen des Verdauungs- oder Atmungssystems sowie Stoffwechselstörungen

Wie kannst du Erwerbsminderungsrente beantragen?

Erwerbsminderungsrente beantragst du bei der Deutschen Rentenversicherung. Die notwendigen Formulare gibt es auf der DRV-Website. Darüber hinaus musst du noch weitere Unterlagen einreichen, unter anderem:

  • die Kontaktdaten deiner behandelnden Ärzt*innen
  • zurückliegende Klinikaufenthalte und Reha-Maßnahmen
  • eine Beschreibung deiner Erkrankungen
  • eine Chronologie deiner beruflichen Stationen mit Einkommensangaben

Wenn du Erwerbsminderungsrente beantragen willst, helfen die örtlichen DRV-Beratungsstellen, aber auch Mitarbeiter*innen von Sozialverbänden in deiner Stadt haben Tipps für dich Wichtig: Du solltest den Antrag möglichst früh stellen. Am besten gleich, sobald du weißt, dass du auf die Rente angewiesen bist. Zwar bekommst du als Angestellte*r erstmal eine Lohnfortzahlung und dann ein paar Monate Krankengeld. Das heißt, die Erwerbsminderungsrente springt frühestens sieben Monate nach dem Eintritt der Erwerbsminderung ein. Aber die Bearbeitung des Antrags kann einige Zeit dauern.

EM-Rente beantragen – 3 Tipps für einen positiven Ausgang

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© Sozialverband Schleswig-Holstein 

Wie schwer ist es, Erwerbsminderungsrente zu bekommen?

Einfach ist es nicht. Erst einmal brauchst du die nötigen ärztlichen Gutachten. Dann prüfen eigene Mediziner*innen und Jurist*innen der DRV die Unterlagen. Außerdem gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Das heißt: Vielleicht überwindest du ja durch Reha-Maßnahmen deine Erwerbsminderung. Auch das prüfen die DRV-Fachleute. Bei einer positiven Prognose bezahlt man dir zwar die Reha-Maßnahmen, aber die Rente gibt es nicht.

Annähernd die Hälfte der Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden abgelehnt. Gegen eine Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Für die Formulierung der Begründung ziehst du am besten einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin zu Rate.

Eine Frau verteilt Flyer
© istock/slobo/2008  Ein Minijob bessert die Erwerbsminderungsrente auf, ohne dass es Abzüge gibt.

Wie wird die Rentenhöhe bei Erwerbminderung berechnet?

Wie bei der gesetzlichen Altersrente hängt die Höhe unter anderem davon ab, wie viele Jahre du bereits Beiträge gezahlt hast. Im Internet gibt es zur Berechnung der Erwerbsminderungsrente spezielle Rechner, zum Beispiel auf den Seiten von Versicherern. Es reicht aber auch ein Blick in die jährliche Renteninformation der DRV. Dort ist der genaue Betrag ausgewiesen, der dir monatlich bei voller Erwerbsminderung zustehen würde.

Im Jahr 2024 zahlt die deutsche Rentenversicherung insgesamt 1,7 Millionen Euro wegen Erwerbsminderung aus. Im Durchschnitt waren das bei den Menschen, die 2024 zum ersten Mal die volle Erwerbsminderungsrente erhielten, rund 1.176 Euro. Natürlich kann der Betrag im Einzelnen höher ausfallen. Zum Leben reicht er aber in den seltensten Fällen.  

Zudem kann es sein, dass du gar nicht die volle Rente bekommst. Die DRV behält nämlich einen individuellen Abschlag ein, der von deinem Alter abhängt. Auch da ist es ähnlich wie in der gesetzlichen Altersrente: Für eine Erwerbsminderungsrente ohne Abschlag muss eine bestimmte Altersgrenze erreicht sein. 2025 lag sie bei 65 Jahren. Jeder Monat, der dich von der Altersgrenze trennt, kostet dich 0,3 Prozent von deiner Erwerbsminderungsrente. Maximal gibt es aber höchstens 10,8 Prozent Abzug, egal, wie jung du bist.

Übrigens: Menschen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, erhalten seit Juli 2024 einen Zuschlag von der Deutschen Rentenversicherung. Er liegt bei 4,5 oder 7,5 Prozent je nach Zeitpunkt des Renteneintritts. Berechtigte müssen nicht selbst aktiv werden: Die Deutsche Rentenversicherung informiert sie und berechnet die neue Erwerbsminderungsrente automatisch. 

Berufsunfähigkeitsversicherung: Lohnt sich das?

Da die Erwerbsminderungsrente relativ niedrig ausfällt, solltest du für den Fall der Fälle über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Die ist allerdings recht teuer. Folgende Fragen können bei der Entscheidung für oder gegen solche Versicherung helfen: Wie hoch ist dein Risiko einer verminderten Erwerbsfähigkeit? Welche Kosten kommen in welchem Fall auf dich zu? 

Berufsgruppen, die eine Police nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen bekommen, können alternativ eine Grundfähigkeitsversicherung (Risikoversicherung) abschließen. 

Lass dich am besten von unabhängigen Versicherungsexpert*innen – zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale – zu allen diesen Fragen beraten. 

Was darf ich hinzuverdienen?

Wenn du eine volle Erwerbsminderungsrente erhältst, darfst du im Jahr 2026 bis zu 20.763,75 Euro jährlich dazuverdienen, ohne dass dir etwas von der Rente abgezogen wird. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind es rund 41.528 Euro. Und wenn du mehr verdienst? Dann wird ein Teil vom Mehrverdienst, der über der Hinzuverdienstgrenze liegt, von der Rente abgezogen. 

Mehr über die jeweiligen Höchstgrenzen erfährst du bei der Rentenversicherung. Es kann sich lohnen, sich dort immer mal wieder nach den aktuellen Regeln zu erkundigen. Denn die Grenzen werden regelmäßig angepasst. 

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wann habe ich Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Anspruch besteht, wenn du aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kannst, mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung warst und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hast.

Was ist der Unterschied zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente?

Du erhältst die volle Erwerbsminderungsrente, wenn du weniger als drei Stunden täglich arbeiten kannst. Die teilweise Erwerbsminderungsrente bekommst du, wenn du noch zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig bist – unabhängig davon, welchen Beruf du ausübst.

Darf ich mir zur Erwerbsminderungsrente etwas hinzuverdienen?

Ja. Bei voller Erwerbsminderungsrente darfst du bis zu einer festgelegten jährlichen Hinzuverdienstgrenze dazuverdienen, ohne Kürzung der Rente. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze höher. Einkommen oberhalb der Grenze wird anteilig auf die Rente angerechnet. 

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