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Berufsunfähig: Muss ich die Rente versteuern?

von Thorsten Schierhorn, 08.01.2025

Wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, ist das eine hohe Belastung. Gut, wenn dann eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) einspringen und dich mit einer Rente unterstützen kann. So musst du die finanziellen Folgen nicht allein tragen. Doch steht dir die komplette Summe zur Verfügung, die du laut Vertrag bekommst? Oder musst du die Berufsunfähigkeitsrente versteuern? Die Antwort lautet: Ja, du musst die Rente versteuern. Und trotzdem zahlst du meistens keine Steuern. Warum, liest du hier.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

  • Grundsätzlich müssen die Einkünfte aus Berufsunfähigkeitsrenten versteuert werden.
  • Bei Renten aus sogenannten „selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen“ muss nur ein Teil versteuert werden.
  • Bei einer BU im Rahmen einer Rürup-Rente hängt die Höhe der Steuerpflicht davon ab, ab wann du die Rente erhältst.
  • Eine Berufsunfähigkeitsrente aus einer Versicherung über den Arbeitgeber muss immer voll versteuert werden.
  • In den meisten Fällen musst du deine BU-Rente trotzdem nicht versteuern, da du unter dem festgelegten Freibetrag bleibst.

So wird die Rente aus einer selbstständigen BU besteuert

Mit einer „selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung“ (kurz SBU) versicherst du dich direkt (und ausschließlich) gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit. Die BU ist also kein Teil einer Lebensversicherung oder einer Riester- beziehungsweise Rürup-Rente.

Wenn du im Fall der Fälle eine Rente aus einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung ausgezahlt bekommst, dann gilt dieses Geld als dein Einkommen – und das musst du versteuern. Zumindest in der Theorie. In der Praxis kommt das so gut wie nie vor. Warum? Schauen wir uns zunächst die Rechtslage an:

Du musst die Berufsunfähigkeitsrente nicht in voller Höhe versteuern, sondern nur den sogenannten Ertragsanteil. Der ist gesetzlich festgelegt und funktioniert so: In dem Moment, in dem du berufsunfähig wirst, stellt ein Arzt fest, wie lange du voraussichtlich auf eine Berufsunfähigkeitsrente angewiesen bist. Danach wird berechnet, wie hoch der Ertragsanteil ist, den du von Beginn an versteuern musst. Dabei gilt: Je länger du voraussichtlich BU-Rente erhältst, umso höher ist der Ertragsanteil.

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© Hessischer Rundfunk 

Beispiel 1: Du wirst im Alter von 64 Jahren berufsunfähig. Ein Jahr später erreichst du das gesetzliche Rentenalter. Dann benötigst du nur ein Jahr lang die Berufsunfähigkeitsrente, da anschließend die gesetzliche Rente einspringt. In diesem Fall beträgt der Ertragsanteil 0 Prozent: Du musst keinen Cent von deiner BU-Rente versteuern.

Beispiel 2: Du wirst im Alter von 37 Jahren berufsunfähig. Vermutlich wirst du es bis zum Rentenalter bleiben. Dann benötigst du voraussichtlich 30 Jahre lang Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsrente. Der Ertragsanteil bei einer Auszahlungsphase von 30 Jahren beträgt 30 Prozent. Das heißt, du musst 30 Prozent deiner monatlichen BU-Rente versteuern – von Beginn an.

Tabelle zur Besteuerung der BU-Rente

Hier findest du eine Übersicht zur Ertragsanteilbesteuerung:

Und warum zahlt man in der Praxis trotzdem so gut wie nie Steuern?

Ganz einfach: Weil es den sogenannten steuerlichen Grundfreibetrag gibt. Das ist der Betrag, den du verdienen darfst, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Im Jahr 2025 liegt dieser Betrag bei 12.096 Euro (bei Ledigen) beziehungsweise 24.192 Euro (bei Verheirateten). Der Grundfreibetrag wird in der Regel jährlich angehoben. Wenn dein Ertragsanteil unter diesem Freibetrag liegt, bleibt dein Einkommen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung steuerfrei.

Sehen wir nun noch einmal auf unser Beispiel 2:

  • Du wirst im Alter von 37 Jahren berufsunfähig.
  • Deine BU zahlt dir deshalb bis zum Beginn des Rentenalters eine Berufsunfähigkeitsrente aus, also etwa 30 Jahre lang.
  • Das heißt, der Ertragsanteil beträgt 30 Prozent.
  • Wenn deine BU-Rente monatlich 2.000 Euro beträgt, musst du davon 600 Euro versteuern.

In diesem Fall hättest du im Jahr Einnahmen von 7.200 Euro (= zwölf Monate à 600 Euro), die du versteuern musst. Obwohl du also vergleichsweise lange eine BU-Rente erhältst und obwohl die monatliche Auszahlung vergleichsweise hoch ist, musst du dennoch keine Steuern zahlen. Denn die Gesamtsumme von 7.200 Euro liegt unter der Grenze des Grundfreibetrags.

In den meisten Fällen musst du deshalb auf die Auszahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung keine Steuern zahlen.

Übrigens: Die Beiträge, die du im Voraus für deine Berufsunfähigkeitsversicherung einzahlst, kannst du von der Steuer absetzen. Für die Einkommenssteuererklärung zählen die BU-Beiträge als Sonderausgaben. Mehr erfährst du in unserem Artikel „Geschützt und gespart: Diese Versicherungen kann man von der Steuer absetzen“.

Mann sitzt auf dem Sofa und blickt verzweifelt auf diverse Papiere sowie Laptop und Taschenrechner, die vor ihm auf dem Boden liegen.
© istock/Marcos Calvo/2019  Du verzweifelst daran, was wie besteuert wird? Keine Angst, deine Versicherung übernimmt die Meldung ans Finanzamt. Und meistens werden gar keine Steuern fällig.

So wird die Rente aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung besteuert

Du hast deine Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer Rürup-Rente abgeschlossen? Dann besitzt du eine sogenannte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (kurz BUZ). Wenn du berufsunfähig wirst und die Versicherung dir daraufhin eine Rente auszahlt, musst du diese Einkünfte versteuern. Allerdings nicht die gesamte Summe.

Bei der BUZ läuft es genauso wie bei der Rürup-Rente: Sie muss prozentual versteuert werden. Der Betrag, auf den du Steuern zahlen musst, steigt von Jahr zu Jahr um ein Prozent. Im Jahr 2023 waren es 83 Prozent, im Jahr 2024 sind es also 84 Prozent. Ab 2040 müssen dann die gesamten Einkünfte aus der Rürup-Rente inklusive Berufsunfähigkeitszusatzversicherung versteuert werden.

Entscheidend ist das Jahr, ab dem du die Berufsunfähigkeitsrente erhältst. Der Prozentsatz, der in diesem Jahr gilt, gilt für dich über die gesamte Bezugszeit. Beispiel: Du erhältst im Jahr 2025 erstmalig eine Berufsunfähigkeitsrente. Dann werden auf 85 Prozent davon Steuern fällig – auch in den folgenden Jahren.

Und bei einer BU im Rahmen einer Riester-Rente? Da gilt dasselbe wie bei einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe nächstes Kapitel).

Muss ich von der Berufsunfähigkeitsrente Krankenkassenbeiträge bezahlen?

Das kommt darauf an.

  • Wenn du gesetzlich pflichtversichert bist und eine Rente aus einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Zusatzversicherung erhältst: nein.
  • Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist (das kann der Fall sein, wenn du ausschließlich Geld aus einer Berufsunfähigkeitsrente bekommst): ja.
  • Wenn du privat versichert bist: ja.
  • Wenn du eine Berufsunfähigkeitsrente aus einer betrieblichen Direktversicherung erhältst: ja.

Das Gleiche gilt bei den Beiträgen für die Pflegeversicherung.

So wird die Rente aus einer betrieblichen BU besteuert

Du hast die Berufsunfähigkeitsversicherung über deinen Arbeitgeber abgeschlossen? Oder im Rahmen einer Riester-Rente? Dann ist die Rechtslage vergleichsweise klar: Wenn du berufsunfähig wirst und die Versicherung dir deshalb eine Rente zahlt, musst du diese Einkünfte versteuern. Und zwar in voller Höhe.

Wie viel du an Steuern zahlen musst, hängt von der Gesamtsumme ab. Es ist möglich, dass deine Einkünfte aus Berufsunfähigkeitsrente und anderen Quellen unter der Grenze des Grundfreibetrags liegen. Dann musst du keinerlei Steuern zahlen. Für alles darüber werden Steuern fällig – je mehr Einkünfte, desto mehr Steuern.

Du fragst dich jetzt noch, BU – ja oder nein? Es gibt schließlich auch von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit, die sogenannte Erwerbsminderungsrente (früher Erwerbsunfähigkeitsrente). Die fällt allerdings oft sehr niedrig aus – auch dann, wenn die Versicherten sie unter Umständen mit der Grundsicherung aufstocken können. Genau deswegen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Überlegung wert.

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