Fröhliche Seniorin auf einer Kinderschaukel
Vorsorgen

Auszahlung der Riester-Rente: Was gibt es regulär, was bei einer Kündigung?

Dagmar Sörensen
von Dagmar Sörensen, 17.11.2022

Erst Riester-Sparer*in, dann Riester-Rentner*in. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit der geförderten Altersvorsorge geschaffen, damit möglichst viele Menschen im Alter ihre gesetzliche Rente aufstocken können. Denn schließlich fällt die immer geringer aus und wird bei vielen nicht reichen, um den Lebensstandard zu halten. Aber wann genau kannst du auf die angesparte Summe zugreifen? Darfst du dir auch alles auf einmal auszahlen lassen? Und was ist überhaupt mit der Steuer? Hier findest du Antworten auf deine Fragen.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Die Auszahlphase beginnt – je nach Datum des Vertragsabschlusses – frühestens ab dem 60. beziehungsweise 62. Lebensjahr.  
  • Empfehlenswert ist der Beginn der Auszahlung gleichzeitig mit Beginn der gesetzlichen Rente. 
  • Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten als lebenslange Rente. 
  • Bis zu 30 Prozent der angesparten Summe kannst du dir zu Beginn der Auszahlphase auf einmal auszahlen lassen. 
  • Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, dann müssen aber Förderung und Steuervorteile zurückgezahlt werden. 

Ab wann kann ich mir meine Riester-Rente auszahlen lassen?

Wann du dir deine Riester-Rente auszahlen lassen kannst, hängt in erster Linie vom Versicherungsbeginn ab: Wenn du den Vertrag 2011 oder früher abgeschlossen hast, kannst du schon ab dem 60. Lebensjahr die Auszahlung beantragen. Bei Verträgen ab 2012 ist der Beginn der Auszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr möglich.  

Wichtig zu wissen: Je früher die Auszahlung beginnt, umso kleiner fällt die Riester-Rente aus. Denn du hast ja insgesamt weniger Beiträge eingezahlt und weniger Zulagen erhalten. In den meisten Fällen ist es deshalb sinnvoll, dass die Auszahlung der Riester-Rente gleichzeitig mit dem Beginn der gesetzlichen Rente erfolgt. 

Eine (noch) frühere Auszahlung ist also gar nicht möglich? Möglich schon, aber nicht ratsam. Jede sparendene Person kann ihren Riester-Vertrag vorzeitig kündigen. Das gilt allerdings als „förderschädlich” und bedeutet: Staatliche Zuschüsse und Steuervorteile müssen zurückerstattet werden. Sprich: Du bekommst lediglich die eingezahlte Summe plus Zinsen ausbezahlt, also abzüglich der Zulagen und Steuervorteile. Weil jeder Vertrag der Riester-Rente individuell ist, lässt sich die vorzeitige Auszahlung nicht pauschal berechnen. 

Mehr dazu erfährst du im Ratgeber „Riester-Rente kündigen: Geht das? Lohnt sich das?”. 

Wie viel Riester-Rente bekomme ich ausgezahlt?

Wie hoch die monatliche Summe ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: 

  • Beiträge: Wie lange hast du Beiträge gezahlt? Wie hoch waren die Beiträge? Je länger und je höher deine Einzahlungen, umso mehr Rente gibt es. 
  • Zulagen: Welche Zulagen (Fördergeld, Kinderzulagen) gab es? 
  • Anlage: Hat der Anbieter dein Geld gewinnbringend angelegt, wird dir ein Teil des Gewinns ebenfalls ausgezahlt. 
  • Riester-Produkt: Es gibt verschiedene Formen der Riester-Rente. Neben der klassischen Variante zum Beispiel auch eine fondsgebundene Riester-Rente mit höheren Renditechancen, aber umso geringerer garantierter Rente. 

Die genaue Höhe deiner Riester-Rente vor der Auszahlung zu berechnen, ist daher ebenfalls nicht möglich. Allerdings gilt für jeden Vertrag eine Garantiezusage. Damit sichert dir der Anbieter eine Mindestrente zu, berechnet aus deinen Einlagen, den Zulagen und einem Garantiezins. Näheres erfährst du von deinem Versicherungsanbieter oder aus dem jährlichen Statusbericht, den du per Post bekommst. 

Und noch eine sehr wichtige Frage zur Riester-Rente und deren Auszahlung: Wie lange gibt es das Geld? Antwort: Die Riester-Rente wird als lebenslange Rente bis zum Tod der versicherten Person ausgezahlt. 

Riester-Rente nicht pfändbar – eigentlich

Riester-Rente nicht pfändbar – eigentlich

Grundsätzlich ist eine Riester-Rente nicht pfändbar; auch nicht vom Jobcenter bei Arbeitslosigkeit. Das angesparte Riester-Kapital ist laut Einkommensteuergesetz nicht übertragbar. Allerdings müssen dafür zwei Voraussetzungen erfüllt sein: 

  1. Der Sparer oder die Sparerin hat staatliche Zulagen beantragt, die Rente wird also staatlich gefördert. 
  1. Die geleisteten Sparbeiträge überschreiten den Höchstbetrag von 2.100 Euro im Jahr nicht.  

Verzichten die Sparer*innen auf den Zulageantrag, werden laufende Rentenleistungen als Eigenkapital bewertet und die Rente kann gepfändet werden. Pfändbar ist auch angespartes Riester-Kapital, das du über den jährlichen Höchstbetrag hinaus eingezahlt hast. 

Kann ich mir die gesamte Riester-Rente auf einmal auszahlen lassen?

Nein. Die Auszahlung der gesamten Riester-Rente als Einmalbetrag ist nicht vorgesehen – abgesehen von einigen Ausnahmen. 

Teilweise Einmalauszahlung der Riester-Rente

Du darfst dir bei regulärem Auszahlungsbeginn zumindest einen Teil des angesparten Betrags in einer Summe auszahlen lassen. Diese Einmalzahlung umfasst bis zu 30 Prozent des angesparten Gesamtkapitals. Bis zu diesem Betrag ist die Auszahlung förderunschädlich, sprich dir werden keine Fördergelder abgezogen. Die restlichen 70 Prozent werden verrentet, also in monatlichen Raten ausbezahlt.
Wichtig: Da du mit der Einmalzahlung schon einen beachtlichen Teil der Gesamtrente kassiert hast, fällt deine monatliche Rente geringer aus. 

Wer sich den Einmalbetrag auszahlen lassen möchte, sollte folgenden Aspekt im Auge behalten. Die vorzeitige Auszahlung der Riester-Rente ist steuerpflichtig: Weil du in der Ansparphase deine Beiträge zur Riester-Rente von der Steuer absetzen durftest, musst du im Gegenzug später deine Riester-Rente versteuern (das nennt man „nachgelagerte Besteuerung”). Bei einer monatlichen Auszahlung ist das durchaus vorteilhaft, denn in der Regel zahlst du im Alter niedrigere Steuern. 

Das kann aber ganz anders aussehen, wenn du dir 30 Prozent deiner Riester-Rente auf einmal auszahlen lässt. Denn dann hast du im Jahr der Auszahlung ein umso höheres Einkommen – und eine deutlich höhere Steuerschuld, als wenn du die Summe über die Jahre monatlich erhältst. Eine solche Entscheidung solltest du also sorgfältig abwägen. 

Hand wirft eine Münze in ein Sparschwein
© istock/Natalia Samorodskaia/2019  Besonders kleine Riester-Renten können auch in einer Summe ausgezahlt werden.

Einmalzahlung bei Kleinstbetragsrente

Eine weitere Möglichkeit, das gesamte Riester-Geld auf einmal zu bekommen: Die monatlichen Zahlungen aus der Riester-Rente fallen sehr gering aus, nämlich um die 30 Euro. Bei einer sogenannten Kleinstbetragsrente darfst du die komplette Auszahlung sofort verlangen. 

Ein zufrieden aussehender Senior gießt die Pflanzen in einem üppig blühenden Garten
© istock/FredFroese/2019   Wenn das eigene Häuschen im Alter bezahlt ist, macht die Gartenarbeit Spaß.

Einmalzahlung durch Wohn-Riester

Mit dem Wohn-Riester fördert der Gesetzgeber mietfreies Wohnen im Alter. Denn bei dieser Form der Riester-Rente kannst du mit der Auszahlung ein Eigenheim finanzieren. Entweder kaufst du damit eine Immobilie, die du dann selbst bewohnst, oder du tilgst damit die Schulden aus einem Immobilienkauf. In diesen Fällen darf das Riester-Geld bereits vollständig vor dem eigentlich zulässigen Auszahlungsbeginn genutzt werden. Weder die 30-Prozent-Regel noch die Altersgrenze von 60 beziehungsweise 62 Jahren kommt zum Tragen. 

Nur die nachgelagerte Besteuerung gibt es auch beim Wohn-Riester. Und die dafür geltenden Regelungen sind besonders kompliziert: Dein angespartes Eigenkapital plus Förderung wird dabei auf einem Wohnförderkonto verbucht und im Alter als „fiktive Rente“ besteuert. 

Mehr dazu steht im Ratgeber „Wohn-Riester: Wie funktioniert die Eigenheimzulage?” 

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