Vorsorgen

Auszahlung der Riester-Rente: Was gibt es regulär, was bei einer Kündigung?

von Dagmar Sörensen, 02.01.2024

Erst Riester-Sparer*in, dann Riester-Rentner*in. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit der geförderten Altersvorsorge geschaffen, damit möglichst viele Menschen im Alter ihre gesetzliche Rente aufstocken können. Denn schließlich fällt die immer geringer aus und wird bei vielen nicht reichen, um den Lebensstandard zu halten. Aber wann genau kannst du auf die angesparte Summe zugreifen? Darfst du dir auch alles auf einmal auszahlen lassen? Und was ist überhaupt mit der Steuer? Hier findest du Antworten auf deine Fragen.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

  • Die Auszahlphase beginnt frühestens ab dem 60. beziehungsweise 62. Lebensjahr – je nach Datum des Vertragsabschlusses.  
  • Empfehlenswert ist der Beginn der Auszahlung gleichzeitig mit Beginn der gesetzlichen Rente. 
  • Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten als lebenslange Rente. 
  • Bis zu 30 Prozent der angesparten Summe kannst du dir zu Beginn der Auszahlphase auf einmal auszahlen lassen. 
  • Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, dann müssen aber Förderungen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. 

Ab wann kann ich mir meine Riester-Rente auszahlen lassen?

Wann du dir deine Riester-Rente auszahlen lassen kannst, hängt in erster Linie vom Versicherungsbeginn ab: Wenn du den Vertrag 2011 oder früher abgeschlossen hast, ist bei deiner Riester-Rente eine Auszahlung mit 60 Jahren möglich. Bei Verträgen ab 2012 bekommst du das Geld frühestens ab deinem 62. Lebensjahr. In beiden Fällen musst du deinen Riester-Anbieter kontaktieren, damit er dir die Rente monatlich überweist. 

Ansonsten bekommst du das Geld spätestens, wenn du deine sogenannte Regelaltersgrenze erreichst. Das ist der Zeitpunkt, ab dem du deine normale gesetzliche Rente erhältst. Dann brauchst du für deine Riester-Rente die Auszahlung nicht extra zu beantragen; die kriegst du automatisch. 

Wichtig zu wissen: Je früher die Auszahlung beginnt, umso kleiner fällt die Riester-Rente aus. Denn du hast ja insgesamt weniger Beiträge eingezahlt und weniger Zulagen erhalten. In den meisten Fällen ist es deshalb sinnvoll, dass die Auszahlung der Riester-Rente gleichzeitig mit dem Beginn der gesetzlichen Rente erfolgt. 

Ist es möglich, sich die Riester-Rente vorzeitig auszahlen zu lassen? Also noch früher als mit 60 oder 62? Möglich schon, aber nicht ratsam. Denn dafür musst du deinen Riester-Vertrag vorzeitig kündigen. Doch das gilt als „förderschädlich”, weil du dann staatliche Zuschüsse und Steuervorteile zurückgeben musst. Sprich: Du bekommst lediglich die eingezahlte Summe plus Zinsen ausbezahlt, also abzüglich der Zulagen und Steuervorteile. 

Trotz der Verluste möchtest du deinen Riester-Vertrag auflösen? Dann lies dazu gern unseren Ratgeber „Riester-Rente kündigen: Geht das? Lohnt sich das?”. 

Riester-Rente nicht pfändbar – eigentlich

Grundsätzlich ist eine Riester-Rente nicht pfändbar; auch nicht vom Jobcenter bei Arbeitslosigkeit. Das angesparte Riester-Kapital ist laut Einkommensteuergesetz nicht übertragbar. Allerdings müssen dafür zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Du hast staatliche Zulagen beantragt. Die Rente wird also staatlich gefördert. 
  2. Die geleisteten Sparbeiträge überschreiten nicht den Höchstbetrag von 2.100 Euro im Jahr.

Verzichtest du auf den Zulageantrag, werden laufende Rentenleistungen als Eigenkapital bewertet und deine Rente kann gepfändet werden. Pfändbar ist auch angespartes Riester-Kapital, das du über den jährlichen Höchstbetrag hinaus eingezahlt hast.

Wie viel Riester-Rente bekomme ich ausgezahlt?

Weil jeder Vertrag der Riester-Rente individuell ist, lässt sich die Höhe der Auszahlung nicht pauschal sagen. Du kannst allerdings im Internet einen Riester-Rente-Rechner nutzen, um sie zu ermitteln – zum Beispiel mit dem Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung.

Wie hoch die monatliche Summe letztendlich ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Beiträge: Wie lange hast du Beiträge gezahlt? Wie hoch waren die Beiträge? Je länger und je höher deine Einzahlungen, umso mehr Rente gibt es. 
  • Zulagen: Welche Zulagen (Fördergeld, Kinderzulagen) gab es? 
  • Anlageerfolge: Hat der Anbieter dein Geld gewinnbringend angelegt, wird dir ein Teil des Gewinns ebenfalls ausgezahlt. 
  • Riester-Produkt: Es gibt verschiedene Formen der Riester-Rente. Neben der klassischen Variante zum Beispiel auch eine fondsgebundene Riester-Rente mit höheren Chancen auf Rendite, aber umso geringerer garantierter Rente. 

Auszahlung Riester-Rente: Wie lange gibt es das Geld?

 Die Riester-Rente wird dir als lebenslange Rente ausgezahlt.

Es gibt also einige Faktoren, die die Höhe der Rieser-Rente beeinflussen. Allerdings gilt für jeden Vertrag eine Garantiezusage. Damit sichert dir der Anbieter eine Mindestrente zu – berechnet aus deinen Einlagen, den Zulagen und einem Garantiezins. Näheres erfährst du von deinem Versicherungsanbieter oder aus dem jährlichen Statusbericht, den du per Post bekommst. 

Übrigens: Was der Unterschied zwischen dem Garantiezins und Rechnungszins ist, liest du in diesem Ratgeber „Was ist der Rechnungszins und welchen Einfluss hat er auf meinen Versicherungsbeitrag?”.

Hand wirft eine Münze in ein Sparschwein
© istock/Natalia Samorodskaia/2019  Sehr kleine Riester-Renten können auch in einer Summe ausgezahlt werden.

Kann ich mir die gesamte Riester-Rente auf einmal auszahlen lassen?

Nein. Die Auszahlung der gesamten Riester-Rente als Einmalbetrag ist nicht vorgesehen – abgesehen von einigen Ausnahmen. 

Teilweise Einmalauszahlung der Riester-Rente

Du darfst dir bei regulärem Auszahlungsbeginn zumindest einen Teil des angesparten Betrags in einer Summe auszahlen lassen. Diese Einmalzahlung umfasst bis zu 30 Prozent des angesparten Gesamtkapitals. Bis zu diesem Betrag ist die Auszahlung förderunschädlich", sprich dir werden keine Fördergelder abgezogen. Die restlichen 70 Prozent werden verrentet, also in monatlichen Raten ausbezahlt.
Wichtig: Da du mit der Einmalzahlung schon einen beachtlichen Teil der Gesamtrente kassiert hast, bleibt danach von deiner Rieser-Rente weniger übrig. Die weitere monatliche Auszahlung fällt deshalb geringer aus.

Möchtest du dir den teilweisen Einmalbetrag auszahlen lassen, solltest du folgenden Aspekt im Auge behalten. Bei der Riester-Rente fallen für die 30-Prozent-Auszahlung Steuern an: Weil du in der Ansparphase deine Beiträge zur Riester-Rente von der Steuer absetzen durftest, musst du im Gegenzug später deine Riester-Rente versteuern (das nennt man „nachgelagerte Besteuerung”). Bei einer monatlichen Auszahlung ist das durchaus vorteilhaft, denn in der Regel zahlst du im Alter niedrigere Steuern. 

Das kann aber ganz anders aussehen, wenn du dir 30 Prozent deiner Riester-Rente auf einmal auszahlen lässt. Denn dann hast du im Jahr der Auszahlung ein umso höheres Einkommen – und eine deutlich höhere Steuerschuld, als wenn du die Summe über die Jahre monatlich erhältst. Eine solche Entscheidung solltest du also sorgfältig abwägen.

Und wo musst du die Auszahlung deiner Riester-Rente in der Steuererklärung eintragen? Die Angabe gehört in die „Anlage R“, genauer gesagt auf deren Seite 2. Dort setzt du im Feld „Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag“ den Jahresbetrag deiner Riester-Rente ein. 

Mehr zu diesem Themenkomplex erfährst du in unserem Ratgeber „Riester-Rente: Was muss ich bei der Auszahlung versteuern?“. 

Einmalzahlung bei Kleinstbetragsrente

Eine Möglichkeit, das gesamte Riester-Geld auf einmal zu bekommen: Die monatlichen Zahlungen aus der Riester-Rente fallen sehr gering aus, nämlich um die 30 Euro. Bei einer sogenannten Kleinstbetragsrente darfst du die komplette Auszahlung sofort verlangen. 

Ein zufrieden aussehender Senior gießt die Pflanzen in einem üppig blühenden Garten
© istock/FredFroese/2019   Wenn das eigene Häuschen im Alter bezahlt ist, macht die Gartenarbeit Spaß.

Einmalzahlung durch Wohn-Riester

Mit dem Wohn-Riester fördert der Gesetzgeber mietfreies Wohnen im Alter. Denn bei dieser Form der Riester-Rente kannst du mit der Auszahlung ein Eigenheim finanzieren. Entweder kaufst du damit eine Immobilie, die du dann selbst bewohnst, oder du tilgst damit die Schulden aus einem Immobilienkauf. In diesen Fällen darf das Riester-Geld bereits vollständig vor dem eigentlich zulässigen Auszahlungsbeginn genutzt werden. Weder die 30-Prozent-Regel noch die Altersgrenze von 60 beziehungsweise 62 Jahren kommt zum Tragen. 

Nur die nachgelagerte Besteuerung gibt es auch beim Wohn-Riester. Und die dafür geltenden Regelungen sind besonders kompliziert: Dein angespartes Eigenkapital plus Förderung wird dabei auf einem Wohnförderkonto verbucht und im Alter als „fiktive Rente“ besteuert. 

Mehr dazu steht im Ratgeber „Wohn-Riester: Wie funktioniert die Eigenheimzulage?” 

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