Riester-Rente: Mit Zulagen wächst die Altersvorsorge kräftig

Auf den Punkt

Auf den Punkt
- Als Zulagen gibt es eine jährliche Grundzulage von 175 Euro und gegebenenfalls Kinderzulagen zwischen 185 und 300 Euro pro Kind.
- Einen Riester-Vertrag abschließen und Zulagen kassieren darf jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.
- Nicht berufstätige Ehepartner sind mittelbar berechtigt.
- Die Zulagen müssen Sie entweder selbst jedes Jahr neu beantragen oder Sie beauftragen einmalig den Anbieter Ihrer Riester-Rente damit.
Welche Zulagen gibt es?
Der Staat fördert Riester-Sparer, indem er sie mit Zulagen „belohnt”: mit einer sogenannten Grundzulage und gegebenenfalls Kinderzulagen.
Grundzulage
Die Grundzulage beträgt 175 Euro im Jahr (seit 2018, davor waren es 154 Euro). Die Höhe dieser Zulage ist fix; sie ist also nicht an bestimmte Faktoren wie zum Beispiel das Einkommen gebunden. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie pro Jahr mindestens vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens in Ihre Riester-Rente einzahlen.
Tipp: Wer vor Vollendung seines 25. Lebensjahres einen Riester-Vertrag abschließt und die erste Zulage beantragt, bekommt zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Kinderzulagen
Die Kinderzulagen hängen von der Anzahl und dem Geburtsdatum Ihrer Kinder ab. Sie bekommen:
- 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde.
- 300 Euro für jedes Kind, das 2008 oder später geboren wurde.
Diese Kinderzulagen bekommen Sie so lange, wie Sie auch Kindergeld bekommen. Wenn also Tochter oder Sohn eine Ausbildung absolvieren oder studieren, können Sie bis maximal zum 25. Lebensjahr Ihrer Kinder mit dieser Förderung rechnen.
Aber Achtung: Ehepaare bekommen die Kinderzulage nur einmal – auch wenn beide Ehepartner einen Riester-Vertrag haben. Am besten sollte also nur einer von ihnen die Kinderzulage beantragen.
Wer bekommt die Zulagen?
Einen Anspruch auf die Zulagen hat jeder Riester-Sparer. “Riestern” darf aber nicht jeder. Das dürfen nur diejenigen, die gesetzlich rentenversichert sind. Das sind zum Beispiel:
- rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Freiberufler
- Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen
- Personen, die Krankengeld beziehen
- Personen, die Hartz IV beziehen
- geringfügig Beschäftigte, die nicht von der Rentenversicherung befreit sind
Diese Gruppe nennt der Gesetzgeber unmittelbar Berechtigte.
Daneben gibt es noch die Gruppe der mittelbar Berechtigten. Das sind diejenigen, die eigentlich keinen eigenen Riester-Vertrag abschließen dürfen, aber mit einem Riester-Sparer verheiratet sind. Zum Beispiel Hausfrauen und -männer, Selbstständige oder Studenten, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.
Solche Ehepartner eines Riester-Sparers können einen eigenen Vertrag abschließen. In diesen müssen sie gerade einmal einen Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr einzahlen, um ebenfalls die volle Grundzulage zu erhalten. Das heißt: Bei umgerechnet nur 5 Euro monatlich gibt es für mittelbar Berechtigte vom Staat 175 Euro im Jahr obendrauf.
Wie wirken sich die Zulagen auf die Riester-Rente aus?
Die Zulagen fließen wie Ihre Beiträge auf Ihr Riester-Vertragskonto. Entsprechend wächst das Guthaben, das über die gesamte Laufzeit gewinnbringend angelegt wird. Umso höher fällt am Ende Ihre Riester-Rente aus.
Und noch ein Vorteil: Durch die Zulagen erreichen Sie viel schneller die Summe von 4 Prozent Ihres Bruttoeinkommens, die pro Jahr mindestens in Ihren Riester-Topf wandern müssen. Denn dabei zählen die Zulagen mit. Je mehr Zulagen Sie bekommen, desto weniger müssen Sie selbst an Beiträgen bezahlen.
Die untenstehende Tabelle verdeutlicht, wie sich Ihre eigenen jährlichen Sparbeiträge (“Eigenanteil”) durch die Zulagen verringern. Bei den Kindern wurde mit einem Geburtsdatum ab 2008 und damit einer Kinderzulage von 300 Euro gerechnet.
Bruttoeinkommen | Kinder | Mindesteinzahlung 4% des Bruttoeinkommens | Zulagen | Mindest-Eigenanteil |
30.000 Euro | 0 | 1.200 Euro | 175 Euro | 1.025 Euro |
30.000 Euro | 1 | 1.200 Euro | 475 Euro | 725 Euro |
30.000 Euro | 2 | 1.200 Euro | 775 Euro | 425 Euro |
Es ist sogar möglich, dass Sie allein mit den Zulagen die geforderte Mindesteinzahlung von 4 Prozent Ihres Bruttoeinkommens erreichen, ohne einen einzigen Cent selbst einzuzahlen! Das geht, wenn Sie wenig verdienen (sodass die Mindestsumme von vier Prozent des Bruttoeinkommens schnell erreicht ist) und viele Kinder haben (also viele Kinderzulagen bekommen). In so einem Fall verlangt der Gesetzgeber allerdings, dass Sie – wie mittelbar berechtigte Personen – zumindest 60 Euro im Jahr aufbringen, um in den Genuss der Zulagen zu kommen.
Übrigens: Sie dürfen grundsätzlich so viele Beiträge in die Riester-Rente einzahlen, wie Sie möchten. Gefördert wird allerdings nur eine maximale Summe von 2.100 Euro im Jahr (Eigenanteil + Zulagen). Das bedeutet: Alles, was über diese Summe hinausgeht, können Sie nicht als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Gibt es die Zulagen automatisch?
Nein. Sie müssen die Zulagen jährlich neu beantragen. Das geht auf zwei Wegen.
- Möglichkeit 1: Am einfachsten ist es, dem Anbieter eine Vollmacht zu erteilen, mit dem er jedes Jahr automatisch die Zulagen beantragen darf. Das nennt sich dann Dauerzulagenantrag. Achtung: Bei Änderungen der Zulagen – zum Beispiel bei Geburt eines Kindes – müssen Sie den Dauerzulagenantrag neu stellen! Tun Sie das nicht, lassen Sie die Kinderzulagen ungenutzt. Auch wenn die Kindergeldberechtigung für ein Kind entfällt, müssen Sie dies dem Anbieter mitteilen.
- Möglichkeit 2: Sie beantragen die Zulage selbst. Dafür füllen Sie den „Antrag auf Altersvorsorgezulage” aus und reichen ihn bei Ihrem Anbieter ein. Der leitet ihn weiter an die Zulagenstelle für Altersvermögen. Zum Einreichen Ihres Antrags haben Sie Zeit bis zum Ende des übernächsten Jahres; die Beantragung der Riester-Förderung für 2019 muss also bis spätestens Ende 2021 erfolgen, sonst erhalten Sie für 2019 keine Zulagen. Diesen Vorgang müssen Sie jedes Jahr wiederholen.