Vorsorgen

Riester-Rente: Mit Zulagen wächst die Altersvorsorge kräftig

von Dagmar Sörensen, 28.06.2023

Darf’s etwas mehr sein? Etwa bei deiner gesetzlichen Rente? Die allein könnte nämlich nicht für deine Altersvorsorge ausreichen. Deshalb unterstützt dich der Staat, wenn du zusätzlich etwas dafür zurücklegst – zum Beispiel mit der Riester-Rente. Da profitierst du von Steuervergünstigungen und staatlichen Zulagen. Der Gedanke dahinter: Einen Teil zahlst du ein, einen Teil der Staat. Und so kommt im Laufe der Jahre ein ansehnlicher Renten-Bonus zusammen. Mit welchen Zulagen du rechnen kannst und was du dafür tun musst, klären wir hier.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Als Zulagen gibt es eine jährliche Grundzulage von 175 Euro und gegebenenfalls Kinderzulagen zwischen 185 und 300 Euro pro Kind. 
  • Einen Riester-Vertrag abschließen und Zulagen kassieren dürfen alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Außerdem beispielsweise auch Beamt*innen, Richter*innen sowie Angestellte im öffentlichen Dienst. 
  • Nicht berufstätige Ehepartner*innen sind mittelbar berechtigt. 
  • Die Zulagen beantragst du entweder selbst jedes Jahr neu oder beauftragst einmalig den Anbieter deiner Riester-Rente damit.

Welche staatlichen Zulagen gibt es?

Der Staat fördert die Riester-Rente mehrfach: mit einer sogenannten Grundzulage und gegebenenfalls mit Kinderzulagen. 

Grundzulage

Die Grundzulage beträgt 175 Euro im Jahr. Die Höhe dieser staatlichen Zulage ist fix; sie ist also nicht an bestimmte Faktoren wie zum Beispiel das Einkommen gebunden. Voraussetzung ist allerdings, dass du pro Jahr mindestens vier Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Einkommens in deine Riester-Rente einzahlst. 

Tipp: Schließt du vor Vollendung deines 25. Lebensjahres einen Riester-Vertrag ab und beantragst die erste staatliche Zulage, bekommst du zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. 

Kinderzulagen

Die Kinderzulagen hängen von der Anzahl und dem Geburtsdatum deiner Kinder ab. Du bekommst: 

  • 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde. 
  • 300 Euro für jedes Kind, das 2008 oder später geboren wurde. 

Diese Kinderzulagen erhältst du so lange, wie auch das Kindergeld. Wenn also Tochter oder Sohn eine Ausbildung absolvieren oder studieren, kannst du bis maximal zum 25. Lebensjahr deiner Kinder mit dieser Förderung rechnen. 

Aber Achtung: Ehepaare bekommen die Kinderzulage nur einmal – auch wenn beide Ehepartner*innen einen Riester-Vertrag haben. Am besten sollte also nur einer von euch die Kinderzulage beantragen. 

Wer bekommt die Zulagen?

Einen Anspruch auf die staatlichen Zulagen haben sämtliche Riester-Sparer*innen. „Riestern“ darf aber nur, wer gesetzlich rentenversichert ist. Das sind zum Beispiel: 

  • rentenversicherungspflichtige Angestellte 
  • rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Freiberufler*innen 
  • Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen 

Diese Gruppe nennt der Gesetzgeber unmittelbar Begünstigte. Dazu gehören außerdem Beamt*innen, Richter*innen, Soldat*innen und Beschäftigte im öffentlichen Dienst. 

Daneben gibt es noch die Gruppe der mittelbar Begünstigten. Das sind jene, die eigentlich keinen eigenen Riester-Vertrag abschließen dürfen, aber mit einer Riester-sparenden Person verheiratet sind. Zum Beispiel Hausfrauen und -männer, Selbstständige oder Studierende, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. 

Diese Personen können einen eigenen Vertrag abschließen. In diesen müssen sie gerade einmal einen Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr einzahlen, um ebenfalls die volle Grundzulage zu erhalten. Das heißt: Bei umgerechnet nur fünf Euro monatlich gibt es für mittelbar Begünstigte vom Staat 175 Euro im Jahr obendrauf. 

Wanderer reicht mitwandernder Frau eine helfende Hand
© istock/swissmediavision/2019   Riester-Rente: Auch nicht berufstätige Ehepartner*innen können von der Grundzulage profitieren.

Riester-Rente berechnen: Wie wirken sich die Zulagen aus?

Die staatlichen Zulagen fließen wie deine Beiträge auf dein Riester-Vertragskonto. Entsprechend wächst das Guthaben, das über die gesamte Laufzeit gewinnbringend angelegt wird. Und umso höher fällt am Ende deine Riester-Rente aus. 

Und noch ein Vorteil: Durch die Zulagen erreichst du viel schneller die Summe von vier Prozent deines Bruttoeinkommens, die pro Jahr mindestens in deinen Riester-Topf wandern müssen. Denn dabei zählen die Zulagen mit. Je mehr Zulagen du bekommst, desto weniger musst du selbst an Beiträgen bezahlen. 

Die untenstehende Tabelle verdeutlicht, wie sich deine eigenen jährlichen Sparbeiträge („Eigenanteil“) durch die Zulagen verringern. Bei den Kindern wurde mit einem Geburtsdatum ab 2008 und damit einer Kinderzulage von 300 Euro gerechnet. 

BruttoeinkommenKinderMindesteinzahlung 4 % des BruttoeinkommensZulagenMindest-Eigenanteil
30.000 Euro01.200 Euro175 Euro1.025 Euro
30.000 Euro11.200 Euro475 Euro725 Euro
30.000 Euro21.200 Euro775 Euro425 Euro

Es ist sogar möglich, dass du allein mit den Zulagen die geforderte Mindesteinzahlung von vier Prozent deines Bruttoeinkommens erreichst, ohne einen einzigen Cent selbst einzuzahlen! Das geht, wenn du wenig verdienst (sodass die Mindestsumme von vier Prozent des Bruttoeinkommens schnell erreicht ist) und viele Kinder hast (also viele Kinderzulagen bekommen). In so einem Fall verlangt der Gesetzgeber allerdings, dass du – wie mittelbar begünstigte Personen – zumindest 60 Euro im Jahr aufbringst. 

Und was springt am Ende für dich heraus? Wenn du für deine Riester-Rente die staatlichen Zulagen berechnen willst, dann nutz zum Beispiel einfach den Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung. 

Übrigens: Du darfst grundsätzlich so viele Beiträge in die Riester-Rente einzahlen, wie du möchtest. Gefördert wird allerdings nur eine maximale Summe von 2.100 Euro im Jahr (Eigenanteil + Zulagen). Das bedeutet: Alles, was über diese Summe hinausgeht, kannst du nicht als Sonderausgaben von der Steuer absetzen

Gibt es die Zulagen automatisch?

Nein. Du musst die Zulagen jährlich neu beantragen. Das geht auf zwei Wegen. 

  • Möglichkeit 1: Am einfachsten ist es, dem Anbieter eine Vollmacht zu erteilen, mit der er jedes Jahr automatisch deine Zulagen beantragen darf. Das nennt sich dann Dauerzulagenantrag. Achtung: Bei Änderungen der Zulagen – zum Beispiel bei Geburt eines Kindes – musst du den Dauerzulagenantrag neu stellen! Tust du das nicht, lässt du dir die Kinderzulagen entgehen. Auch wenn die Kindergeldberechtigung für ein Kind entfällt, musst du dies dem Anbieter mitteilen. 
  • Möglichkeit 2: Du beantragst die Zulage selbst. Dafür füllst du den „Antrag auf Altersvorsorgezulage“ aus und reichst ihn bei deinem Anbieter ein. Der leitet ihn weiter an die Zulagenstelle für Altersvermögen. Zum Einreichen deines Antrags hast du Zeit bis zum Ende des übernächsten Jahres; die Beantragung der Riester-Förderung für 2022 muss also bis spätestens Ende 2024 erfolgen, sonst erhältst du für 2022 keine Zulagen. Diesen Vorgang musst du jedes Jahr wiederholen. 

Riester-Rente kündigen: Muss ich die Zulagen zurückzahlen?

Du darfst jederzeit deinen Riester-Vertrag kündigen. Allerdings verlierst du damit alle bis dahin angesammelte finanzielle Vorteile. Denn bei der Kündigung der Riester-Rente fällt die Rückzahlung der Zulagen an. Und auch gesparte Steuern musst du zurückgeben. Deshalb ist das keine gute Idee. Besser ist es stattdessen, den Riester-Vertrag ruhen zu lassen. Mehr zu diesem Thema erfährst du in unserem Ratgeber „Riester-Rente kündigen: Lohnt sich das?“. 

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