Hand greift nach einem Stück aus einer Torte
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Riester-Rente: Was muss ich bei der Auszahlung versteuern?

Thorsten Schierhorn
von Thorsten Schierhorn, 26.01.2023

Endlich ist der große Tag da: Abschied aus der Firma, Blumen, ein letztes Gläschen mit dem Team – das war’s mit dem Arbeitsleben. Ab jetzt kannst du deinen verdienten Lebensabend genießen. Und aus der Riester-Rente gibt es monatlich noch ein schönes Sümmchen dazu. Das Geld darfst du allerdings nicht komplett behalten. Denn auf die Extra-Euro werden Steuern fällig. Was das Gesetz sagt und wie viel der Staat vom Kuchen abkriegt – hier erfährst du es.

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Muss ich auf die Riester-Rente Steuern zahlen?

Ja. Das Geld, das du als Riester-Rente erhältst, musst du voll versteuern. Zumindest dann, wenn dein Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag liegt (siehe nächstes Kapitel). 

Warum gibt es diese steuerliche Behandlung der Riester-Rente? Weil der Staat folgende Rechnung macht: Als du die Riester-Rente aufgebaut hast – also in der sogenannten Ansparphase – hat er deine Altersvorsorge noch gefördert. Denn auf deine Beiträge, die dazu von deinem Bruttogehalt abgingen, hat er keine Steuern erhoben. Im Ruhestand sollst du dich für diesen geldwerten Gefallen von damals revanchieren. Und zwar, indem du für die Riester-Rente bei der Auszahlung Steuern abführst. Das nennt sich „nachgelagerte Besteuerung“. 

Aber ist es nicht egal, ob für die Riester-Rente bei der Auszahlung Steuern anfallen oder vorher beim Ansparen? Die Antwort lautet: Nein. In den meisten Fällen ist es unterm Strich günstiger, wenn du die Steuern erst als Rentner*in bezahlst statt von deinem Einkommen im Arbeitsleben. Denn die Rente fällt in der Regel geringer aus als das frühere Gehalt. Und je weniger Geld du im Ruhestand bekommst, umso weniger musst du davon abführen. Du hast also vorher mehr gespart, als du später an Steuern für die Riester-Rente bezahlst.  

Außerdem: Auf Riester-Renten fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, beispielsweise für die Kranken- und Pflegeversicherung (außer bei Riester-Verträgen im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge). 

Übrigens: Du möchtest den Vertrag deiner Riester-Rente kündigen? Das geht. Und zwar, wann immer du das möchtest. Das hat allerdings gewisse finanzielle Konsequenzen: Denn hast du deine Riester-Rente gekündigt, musst du die bislang erhaltene staatliche Förderung samt und sonders zurückgeben. Das betrifft nicht nur die Zulagen und Steuervorteile, sondern auch bereits erzielte Renditen – denn für diese musst du nach der Kündigung Steuern nachzahlen.  

Wie viel Steuern muss ich bezahlen?

Die Höhe der Steuern auf die Riester-Rente hängt von verschiedenen, individuellen Umständen ab. Darauf kommt es an:

  • Die Riester-Rente zählst du zu deinem gesamten Einkommen hinzu, also zu deiner gesetzlichen Rente und gegebenenfalls zu weiterem Einkommen. Das kann zum Beispiel Geld sein, das du mit Vermietungen oder Aktiengewinnen machst.
  • Wenn du vor dem Jahr 2039 deinen 64. Geburtstag feierts, kannst du noch den sogenannten Altersentlastungsbetrag von deinem Einkommen abziehen. Das ist ein bestimmter, unveränderlicher Prozentsatz, der für dich dauerhaft steuerfrei ist. Wie hoch dieser Prozentsatz ist, hängt davon ab, in welchem Jahr du 64 Jahre alt wirst. Je später, desto weniger darfst du abziehen. Ab 2040 wird der Altersentlastungsbetrag abgeschafft.
  • Liegt dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag, musst du gar nichts versteuern – also auch nichts von deiner Riester-Rente. Der Grundfreibetrag liegt für Alleinstehende bei 10.908 Euro pro Jahr, für Verheiratete bei 21.816 Euro (Stand: 2023). In den kommenden Jahren soll er kontinuierlich steigen. Liegt dein Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag, musst du eine Steuererklärung abgeben.
Mann sitzt mit Taschenrechner und Notizblock vor seiner Steuererklärung
© Getty Images/elenaleonova  Die Einkünfte aus der Riester-Rente müssen Sie in der Steuererklärung gesondert angeben.

Wo gebe ich die Riester-Rente in der Steuererklärung an?

Die Riester-Rente ist steuerlich absetzbar:  

In der Ansparphase kannst du sie als Sonderausgaben von den Steuern absetzen, allerdings maximal 2.100 Euro. 

In der Auszahlphase gilt für Rentner*innen die Anlage „R“ in der Steuererklärung. Die Einnahmen aus deiner Riester-Rente gibst du auf Seite 2 unter „Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag“ an. Das Finanzamt geht automatisch von einer Pauschale von 102 Euro für Werbungskosten aus. Dazu gehören Ausgaben zum Beispiel für Rechtsberatung rund um die Rente und Gebühren für das Girokonto. Gib für Werbungskosten nur dann eine Summe an, wenn deine Ausgaben über den 102 Euro liegen. 

Wie wird Wohn-Riester versteuert?

Beim sogenannten Wohn-Riester erhältst du dieselben Zulagen wie beim „normalen“ Riester. Allerdings sparst du hier kein Geld an, das du dann als Rente bekommst. Stattdessen finanzierst du damit eine Immobilie, um darin im Alter mietfrei zu wohnen. 

Auch beim Wohn-Riester gibt es eine nachgelagerte Besteuerung. Dennoch erhältst du dabei keine Rente ausbezahlt, auf die du Steuern zahlen könntest. Deshalb läuft das so: Die angesparten Beträge plus Zulagen und Zinsen werden auf einem „Wohnförderkonto“ vermerkt. Mit dem Rentenbeginn, spätestens mit 68 Jahren, wird das Konto aufgelöst und die aufgelaufene Summe muss versteuert werden. Dabei gilt dein persönlicher Einkommensteuersatz: Bei einem niedrigen Einkommen musst du einen geringeren Prozentsatz abführen, bei einem größeren Einkommen einen höheren. 

Du kannst zwischen zwei Möglichkeiten wählen: 

  • Du versteuerst die Gesamtsumme auf einen Schlag. In dem Fall zieht dir der Staat davon 30 Prozent ab. Versteuern musst du dann nur die verbleibenden 70 Prozent. Aber denk daran: In dem Jahr der Kontoauflösung wird eine sehr hohe Steuersumme fällig, ohne dass du hohe Einnahmen hast. Denn deine angesparten Riester-Beiträge stecken ja in der Immobilie. 
  • Du teilst die Summe durch die Anzahl der Jahre bis zu deinem 85. Geburtstag. Pro Jahr versteuerst du dann nur diesen anteiligen Betrag. Beispiel: Du löst das Wohnförderkonto mit 65 Jahren auf. Dann versteuerst du 20 Jahre lang (= die Jahre bis zu deinem 85. Geburtstag) je ein Zwanzigstel der aufgelaufenen Summe. 

Welche Variante für dich günstiger ist, hängt von deinen persönlichen Verhältnissen ab. Häufig haben Rentner*innen auch gar nicht die nötigen Mittel, um alle Steuern auf einmal zu bezahlen. Eine Steuerfachkraft kann dich beraten. 

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