Riester-Rente: Was muss ich bei der Auszahlung versteuern?
Endlich ist der große Tag da: Abschied aus der Firma, Blumen, ein letztes Gläschen mit dem Team – das war’s mit dem Arbeitsleben. Ab jetzt kannst du deinen verdienten Lebensabend genießen. Und aus der Riester-Rente gibt es monatlich noch ein schönes Sümmchen dazu. Das Geld darfst du allerdings nicht komplett behalten. Denn auf die Extra-Euros werden Steuern fällig. Was das Gesetz sagt und wie viel von deiner Rente nach Steuern tatsächlich übrigbleibt – hier erfährst du es.
Themen in diesem Artikel
- Muss ich auf die Riester-Rente Steuern zahlen?
- So wird die Riester-Rente in der Auszahlungsphase versteuert
- Wo trage ich die Riester-Rente in der Steuererklärung ein?
- Wie wird Wohn-Riester versteuert?
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Auf den Punkt: Riester bei Auszahlung versteuern
- Die Riester-Rente wird nachgelagert besteuert: Der Staat gewährt Steuervorteile während der Ansparphase, dafür fallen im Ruhestand Steuern an.
- Wie viel Steuern du zahlen musst, hängt von deinem persönlichen Einkommen im Alter und deinem Steuersatz ab.
- Liegt dein steuerpflichtiges Einkommen unter dem Grundfreibetrag, bleibt auch die Riester-Auszahlung steuerfrei.
- Beim Wohn-Riester wird der steuerpflichtige Betrag, der auf deinem Wohnförderkonto gesammelt wird, bei Renteneintritt einmalig oder etappenweise versteuert.
Muss ich auf die Riester-Rente Steuern zahlen?
Ja. Du musst deine Riester-Rente versteuern. Zumindest dann, wenn dein Gesamteinkommen in der Rente über dem Grundfreibetrag liegt (siehe nächstes Kapitel).
Diese steuerliche Regelung gibt es bei der Riester-Rente, weil der Staat folgende Rechnung macht: Als du die Riester-Rente aufgebaut hast – also in der sogenannten Ansparphase – hat er deine Altersvorsorge noch gefördert. Denn auf deine Beiträge, die hierfür von deinem Bruttogehalt abgingen, hat er keine Steuern erhoben. Im Ruhestand sollst du dich für diesen geldwerten Gefallen von damals revanchieren. Und zwar, indem du für die Riester-Rente bei der Auszahlung Steuern abführst. Das nennt sich „nachgelagerte Besteuerung“.
In den meisten Fällen ist es unterm Strich günstiger, wenn du die Steuern erst als Rentner*in bezahlst statt von deinem Einkommen im Arbeitsleben. Denn die Rente fällt in der Regel geringer aus als das frühere Gehalt. Und je weniger Geld du im Ruhestand bekommst, umso weniger musst du davon abführen. Du hast also vorher mehr Steuern gespart, als du später für die Riester-Rente bezahlst.
Noch mehr Extra-Euro in der Rente: mit dem SparBrief
Die Förderung der Riester-Rente gilt nur bis zu einem Höchstbetrag. Du kannst noch mehr Geld zurücklegen? Dann lohnt sich der SparBrief der Hanseatic Bank. Dafür gibt es zwar keine staatliche Förderung – aber dafür attraktive Zinsen. Das stockt die Rente kräftig auf!
Außerdem: Auf Riester-Renten fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, beispielsweise für die Kranken- und Pflegeversicherung. Aber Achtung: Die Sozialversicherungsfreiheit gilt nicht für Riester-Modelle, die über den Arbeitgeber laufen, wie etwa bei einer betrieblichen Altersvorsorge.
Übrigens: Du kannst den Vertrag deiner Riester-Rente kündigen. Und zwar, wann immer du das möchtest. Das hat allerdings gewisse finanzielle Konsequenzen: Hast du deine Riester-Rente gekündigt, musst du die gesamte staatliche Förderung (Zulagen und Steuervorteile) zurückzahlen. Das betrifft nicht nur die Zulagen, sondern auch die Steuervorteile: Die eingesparte Steuer auf deine Rendite musst du nach der Vertragskündigung zurückzahlen.
Wichtige Info: Wenn du dir die klassischen Riester-Vorteile noch sichern willst, solltest du nicht zu lange warten – denn aufgrund der neuen Rentenreform endet das Neugeschäft für die klassische Riester-Rente am 31. Dezember 2026, bevor ab 2027 das neue Altersvorsorgedepot an den Start geht. Bestehende Riester-Verträge stehen weiterhin unter Bestandsschutz.
Mehr Ratgeber zur Riester-Rente
- Wieso riestern: „„Riestern? Ich?“ Für wen die Riester-Rente sinnvoll ist – und wann sie sich nicht lohnt”
- Steuerbegünstigung: „Riester-Rente steuerlich absetzen: So fängst du deine Steuergroschen wieder ein”
- Pro & Contra: „Riestern ja oder nein? Die Vorteile und die Nachteile der Riester-Rente einfach erklärt”
- Auszahlung: „Auszahlung der Riester-Rente: Was gibt es regulär, was bei einer Kündigung?”
- Zulagen: „Riester-Rente: Mit Zulagen wächst die Altersvorsorge kräftig”
- Kündigung: „Riester-Rente kündigen: Geht das? Lohnt sich das?”
Besteuerung der Riester-Rente: Wie viel Steuern muss ich bezahlen?
Die Höhe der Steuern auf die Riester-Rente hängt von individuellen Umständen ab. Darauf kommt es an:
- Die Riester-Rente zählst du zu deinem gesamten Einkommen während deines Ruhestands hinzu, also zu deiner gesetzlichen Rente und gegebenenfalls weiterem Einkommen. Dieses kann zum Beispiel Geld sein, das du mit Vermietungen oder Aktien machst.
- Wenn du vor dem Jahr 2058 dein 64. Lebensjahr vollendet hast, kannst du noch den sogenannten Altersentlastungsbetrag von deinem Einkommen abziehen. Das ist ein bestimmter, unveränderlicher Prozentsatz, der für dich dauerhaft steuerfrei ist. Wie hoch dieser Prozentsatz ist, hängt davon ab, in welchem Jahr du 65 Jahre alt wirst. Je später, desto weniger darfst du abziehen. Ab 2058 wird der Altersentlastungsbetrag abgeschafft.
- Liegt dein Gesamteinkommen im Alter unter dem Grundfreibetrag, musst du gar nichts versteuern – also auch nichts von deiner Riester-Rente. Der Grundfreibetrag liegt für Alleinstehende bei 12.348 Euro pro Jahr, für Verheiratete bei 24.696 Euro (Stand: 2026). In den kommenden Jahren soll er kontinuierlich steigen. Liegt dein Gesamteinkommen als Rentner*in über dem Grundfreibetrag, musst du eine Steuererklärung abgeben.
Übrigens: Deine normale Rente ist wie die Riester-Auszahlung ebenfalls steuerpflichtig. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber „Steuern auf die Rente: Bleibt noch genug für eine Extrarunde?”.

Wo trage ich die Riester-Rente in der Steuererklärung ein?
Die Riester-Rente ist steuerlich absetzbar:
- In der Ansparphase kannst du die Beiträge für die Riester-Rente als Sonderausgaben von den Steuern absetzen, allerdings maximal 2.100 Euro (Stand: 2026).
- In der Auszahlphase gilt für Rentner*innen die Anlage „R“ in der Steuererklärung. Die Einnahmen aus deiner Riester-Rente gibst du auf Seite 2 unter „Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag“ an.
Das Finanzamt geht automatisch von einer Pauschale von 102 Euro für Werbungskosten aus. Dazu gehören Ausgaben zum Beispiel für Rechtsberatung rund um die Rente und Gebühren für das Girokonto. Gib für Werbungskosten nur dann eine Summe an, wenn deine Ausgaben über den 102 Euro liegen.
Riester-Rente – wie setze ich das von der Steuer ab? | VLH erklärt
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Wie wird Wohn-Riester versteuert?
Beim sogenannten Wohn-Riester erhältst du dieselben Zulagen wie beim „normalen“ Riester. Allerdings sparst du hier kein Geld an, das du dann als Rente bekommst. Stattdessen finanzierst du damit eine Immobilie, um darin im Alter mietfrei zu wohnen.
Auch beim Wohn-Riester gibt es eine nachgelagerte Besteuerung. Die angesparten Beträge plus Zulagen und Zinsen werden auf einem „Wohnförderkonto“ vermerkt. Mit dem Rentenbeginn, spätestens mit 68 Jahren, wird das Konto aufgelöst und die aufgelaufene Summe muss versteuert werden. Dabei gilt dein persönlicher Einkommensteuersatz: Bei einem niedrigen Einkommen musst du einen geringeren Prozentsatz abführen, bei einem größeren Einkommen einen höheren.
Du kannst zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
- Du versteuerst die Gesamtsumme auf einen Schlag. Der Fiskus gewährt dir bei Sofortversteuerung einen Nachlass: Nur 70 Prozent des Guthabens müssen versteuert werden. Aber denk daran: In dem Jahr der Kontoauflösung wird eine sehr hohe Steuersumme auf die Einmalzahlung fällig, ohne dass du hohe Einnahmen hast. Denn deine angesparten Riester-Beiträge stecken ja in der Immobilie.
- Du teilst die Summe durch die Anzahl der Jahre bis zu deinem 85. Geburtstag. Pro Jahr versteuerst du dann nur diesen anteiligen Betrag. Beispiel: Du löst das Wohnförderkonto mit 65 Jahren auf. Dann versteuerst du 20 Jahre lang (= die Jahre bis zu deinem 85. Geburtstag) je ein Zwanzigstel der aufgelaufenen Summe.
Welche Variante für dich günstiger ist, hängt von deinen persönlichen Verhältnissen ab. Häufig haben Rentner*innen auch gar nicht die nötigen Mittel, um alle Steuern auf einmal zu bezahlen. Eine Steuerfachkraft kann dich beraten.
Immer ein Plus! Garantiert!
Ja, auch Gewinne durch eine Geldanlage bei der Hanseatic Bank musst du versteuern. Aber ohne Steuerprogression: Der Zinssatz bleibt immer gleich. Und mit einem Freistellungsauftrag sind bis zu 1.000 Euro sogar steuerfrei. Da bleibt ein sattes Plus in der Kasse!
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Muss ich die Riester-Rente bei der Auszahlung versteuern?
Ja, die Auszahlung der Riester-Rente ist grundsätzlich steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert: Während der Ansparphase wurden Beiträge steuerlich gefördert, dafür versteuerst du die Riester-Rente im Ruhestand. Liegt dein gesamtes Einkommen im Alter unter dem Grundfreibetrag, fallen keine Steuern an.
Wie viel Steuern muss ich auf meine Riester-Rente zahlen?
Die Höhe der Steuer hängt von deinem persönlichen Einkommensteuersatz und deinem gesamten Einkommen ab. Deine Riester-Rente wird mit anderen Einkünften wie gesetzlicher Rente, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen zusammengerechnet. Je höher dein Einkommen, desto höher kann die Steuer ausfallen.
Wird die Riester-Rente anders versteuert als die gesetzliche Rente?
Nein, auch die Riester-Rente zählt zu deinen steuerpflichtigen Einkünften. Der Unterschied liegt vor allem darin, dass die Riester-Rente vollständig nachgelagert besteuert wird, während bei der gesetzlichen Rente nur ein bestimmter Anteil steuerpflichtig ist.
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