„Riestern? Ich?“ Für wen die Riester-Rente sinnvoll ist – und wann sie sich nicht lohnt
Der jährliche Brief von der Rentenkasse kann ganz schön deprimierend sein. In ihm liest du noch während deines Arbeitslebens, mit wie viel Rente du im Alter rechnen kannst. Und das ist häufig keine schöne Aussicht. Das soll alles sein? Kein Wunder, wenn dir überall geraten wird, rechtzeitig vorzusorgen. Damit dir das leichter fällt, hat der Staat die Riester-Rente erfunden. Wenn du damit Geld fürs Alter zurücklegst, gibt’s vom Finanzamt Zuschläge und Steuervergünstigungen. Trotzdem ist die Riester-Rente nicht für alle gleich sinnvoll. Hier liest du, ob sie sich für dich lohnt.
Themen in diesem Artikel
- Neuverträge versus Altverträge: Wann lohnt sich eine Riester-Rente?
- Die Riester-Rente ist sinnvoll für …
- Die Riester-Rente ist nur teilweise sinnvoll für …
- Die Riester-Rente lohnt sich nicht für …
Auf den Punkt
- Heutzutage lohnt es sich kaum noch, einen Riester-Vertrag neu abzuschließen, da die Verzinsung sehr gering ist.
- Riestern ist nur empfehlenswert, wenn du hohe Zulagen erhältst.
- Die meisten Zulagen bekommen Eltern – aber nur, so lange es auch Kindergeld gibt.
Neuverträge versus Altverträge: Wann lohnt eine Riester-Rente?
Schon bei der Einführung war die Riester-Rente umstritten. Mittlerweile jedoch werden so gut wie keine Verträge mehr abgeschlossen. Kein Wunder: Die Versicherer zahlen auf den Betrag, der sich auf dem Rentenkonto ansammelt, nur noch bescheidene 0,25 Prozent Zinsen (Stand: 2024). Die Inflation liegt da so gut wie immer deutlich drüber – zu Beginn der Rente kannst du dir für das eingezahlte Geld also weniger kaufen als während der Ansparphase.
Hinzu kommt, dass du in der Regel sehr alt werden musst, bis du das gesamte angesparte Geld in Form einer Riester-Rente schrittweise ausbezahlt bekommen hast. Trotzdem kann eine Riester-Rente immer noch empfehlenswert sein. Erst recht, wenn du schon länger eine besitzt. Denn früher waren die Garantiezinsen höher (bei den allerersten Verträgen betrug er noch 3,25 Prozent).
Außerdem gibt es nach wie vor kräftige Zulagen. Und das bedeutet, dass du selbst womöglich nur einen Bruchteil einzahlen musst von dem, was am Ende auf deinem Riester-Konto aufläuft. Ein weiteres Plus ist: Du kannst die Beiträge von der Steuer absetzen, wodurch du in der Ansparphase ein wenig mehr Geld im Portemonnaie hast – das du womöglich zusätzlich für die private Altersvorsorge nutzen kannst.
Wenn wir also im Folgenden betrachten, für wen die Riester-Rente sinnvoll ist, achten wir vor allem auf die Zulagen und die Steuervorteile.
Höhere Zinsen mit dem SparBrief
Riestern lohnt sich besonders, wenn der Staat pro Kind großzügige Zulagen in die Riester-Kasse beisteuert. Für Kinderlose oder spätestens, wenn sie 25 Jahre alt sind, bleiben jedoch meist nur die Grundzulage, ein kleiner Steuervorteil und die oft niedrigen Zinsen bei neuen Riester-Verträgen. Attraktiver sind dann Anlagen wie der SparBrief der Hanseatic Bank. Dafür gibt es kräftige Zinsen, wie sie kein Riester-Vertrag heute mehr bietet.
Die Riester-Rente ist sinnvoll für …
Geringverdienende
Wenn du angestellt bist, aber nur wenig verdienst, lohnt sich die Riester-Rente so gut wie immer. Warum? Wenn du mindestens 4 Prozent deines Bruttoeinkommens in deinen Riester-Vertrag abführst, erhältst du pro Jahr 175 Euro vom Staat obendrauf. Genauer gesagt: Deine Einzahlung + die 175 Euro müssen 4 Prozent deines Bruttoeinkommens ergeben. Dadurch sparst du schon mit geringen Summen kräftig was an.
Beispiel: Du verdienst 18.000 Euro brutto im Jahr. Wenn du dann runde 45,40 Euro pro Monat in die Rentenkasse zahlst, sparst du selbst 545 Euro pro Jahr an – bekommst aber durch die 175 Euro Grundzulage insgesamt 720 Euro angerechnet. Das reicht für die 4 Prozent Mindesteinzahlung und bedeutet für dich einen „Gewinn“ von rund 30 Prozent.
Noch größer wird der Effekt, wenn du Kinder hast, denn für sie gibt es Extra-Zulagen. Das gucken wir uns im nächsten Absatz genauer an. Und von der Steuer absetzen kannst du deine Beiträge auch noch. Dieser Vorteil ist allerdings eher klein, da Geringverdienende wegen der Steuerprogression auch nur wenig oder gar keine Steuern zahlen.
Aber Vorsicht: Ein Problem könnte es geben, wenn du im Alter weniger Rente bekommst, als du zum Leben brauchst. Dann gibt dir zwar der Staat etwas zum Leben dazu, allerdings zieht er dir dafür etwas von der Riester-Rente ab. Mehr dazu liest du im Artikel „Riestern ja oder nein? Die Vorteile und die Nachteile der Riester-Rente einfach erklärt“.
Angestellte mit Kindern
Die Riester-Rente lohnt sich umso mehr, je weniger du verdienst (siehe vorigen Absatz). Aber vor allem profitieren Gering- als auch Normalverdienende beim Riestern, wenn sie Kinder haben. Zumindest so lange, wie es auch Kindergeld gibt, also wenn die noch keine Ausbildung oder Studium abgeschlossen haben beziehungsweise unter 25 Jahre alt sind.
Denn dann gibt es neben der Grundzulage von 175 Euro pro Jahr pro Kind einen weiteren Bonus von 300 Euro auf die Riester-Ersparnisse (185 für Kinder, die vor 2008 geboren wurden). Und auch diese Zulagen zählen mit bei der Bedingung, dass mindestens 4 Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens in die Riester-Kasse fließen müssen.
Beispiel: Du verdienst 30.000 Euro brutto im Jahr und hast zwei (jüngere) Kinder. Dann bekommst du beim Riestern 175 Euro Grundzulage plus 600 Euro Zulage für die zwei Kinder. Um auf den Mindest-Einzahlungsbetrag von 4 Prozent des Bruttoeinkommens zu kommen (= 1.200 Euro), musst du selbst nur 425 Euro beisteuern. Sprich: Aus 425 Euro sind 1.200 Euro Beitrag in die Riester-Rentenkasse geworden, also fast dreimal so viel. Außerdem kannst du deine Eigenbeiträge noch von der Steuer absetzen.
Wenn es keine Kinderzulage mehr gibt, sieht die Rechnung schon deutlich trüber aus. Bei geringen Zinsen könnte die Inflation den Gewinn durch die Zulagen wieder auffressen. Das kommt aber darauf an, wie lange es noch bis zur Rente ist und wie hoch die Zinsen sind. Hier solltest du dich ausführlich beraten lassen, zum Beispiel von der Verbraucherzentrale oder Finanzberater*innen.
Ehepartner*innen von Riester-Sparer*innen
Eigentlich dürfen nur Personen riestern, die in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Die gibt es zum einen Beamt*innen (siehe Kasten), zum anderen für Personen, die eigentlich keinen Riester-Vertrag abschließen dürfen – aber dessen Ehepartner*in riestert. Die dürfen dann einen eigenen Riester-Vertrag abschließen.
Der Clou: Der Mindestbeitrag von 4 Prozent des Bruttoeinkommens spielt bei ihnen keine Rolle. Sie müssen lediglich einen Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr einzahlen – und kassieren die vollen 175 Euro Grundzulage. Aus 60 Euro Eigenbeitrag werden auf diese Weise 225 Euro Beitrag in die Rentenkasse – fast das Vierfache.
Allerdings: Die Kinderzuschläge (siehe vorigen Absatz) gibt es nur für einen der beiden Elternteile, nicht für beide.
Riester-Rente für Beamt*innen
Auch Beamt*innen können riestern. Gehörst du dazu, dann unterliegst du dem Beamtenversorgungsgesetz. Und das hat spezielle Riester-Regeln. Demnach brauchst du für den Abschluss ..
- entweder eine Sozialversicherungsnummer oder eine Zulagennummer. Hast du die noch nicht, dann musst du sie bei deiner Besoldungsstelle beantragen. Mit einer der Nummern eröffnet die Zulagenstelle für Altersvorsorge (ZfA) für dich ein Zulagenkonto.
- Der Anbieter deines gewünschten Riester-Vertrags braucht eine staatliche Zertifizierung. Damit weist er nach, dass sein Produkt den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht.
- Du musst dir von deiner Dienstbehörde eine Einverständniserklärung geben lassen.
- Du musst im Zulagenantrag unter dem Punkt „Besoldungsempfänger“ deinen Beamtenstatus eintragen.
Die Riester-Rente ist nur teilweise sinnvoll für …
Selbstständige
Ja, auch Selbstständige können riestern. Und auch sie dürfen bis zu 2.100 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen. Warum es trotzdem nicht genauso sinnvoll ist wie für andere? Der Unterschied liegt in den Zulagen. Die bekommen Selbstständige nur, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Entweder freiwillig, obwohl sie sich genauso gut privat versichern können. Oder weil sie einen Beruf ausüben, bei dem sie sich gesetzlich versichern müssen, etwa Handwerker*innen, Erzieher*innen oder Künstler*innen (mehr dazu in diesem Artikel).
Die andere Möglichkeit, an die Zulagen zu kommen: Die jeweiligen Lebens-/Ehepartner*innen sind angestellt und besitzen einen Riester-Vertrag. Dann dürfen auch die selbstständigen Partner*innen einen Vertrag abschließen und dabei die Zulagen kassieren.
Wo es Zulagen gibt, nennt man es „geförderte Riester-Rente“. Bei ungeförderten Riester-Renten – wenn der Staat also keine Zulagen zahlt – gibt es wenigstens einen kleinen Vorteil: Auf die Zinsgewinne, die es Jahr für Jahr gibt, fallen keine Steuern an – anders als bei Anlageformen wie Aktien, Sparbriefen, Tagesgeld und so weiter. Erst die Rente wird versteuert.
Eine Alternative für Selbstständige ist die Rürup-Rente. Der Vorteil: Bei ihr kann man nicht nur maximal 2.100 Euro Beiträge von der Steuer absetzen, sondern bis zu 27.565 Euro (Stand: 2024).
Singles
Ob verheiratet oder nicht, macht für den staatlichen Bonus von 175 Euro beim Riestern keinen Unterschied. Einzig für Ehepartner*innen von Riester*innen gibt es den Zuschlag schon bei geringsten Beiträgen (siehe weiter oben). Für Singles kommt es deshalb darauf an, ob sie zusätzlich auch noch den Kinderzuschlag von bis zu 300 Euro pro Kind bekommen. Sonst sind andere Geldanlagen attraktiver – erst recht, wenn es nur geringe Zinsen beim Riester-Vertrag gibt.
Die Riester-Rente lohnt sich nicht für …
Personen, die keine Förderung erhalten
Wer nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, kann zwar ebenso einen Riester-Vertrag abschließen. Aber er beziehungsweise sie bekommt keine Förderung. Sprich: Weder die Grundzulage von 175 Euro noch die Zulagen für Kinder kommen obendrauf. Und selbst der Steuervorteil fällt weg, denn nur wer förderberechtigt ist, darf seine Riester-Beiträge von der Steuer absetzen. Einziger Vorteil, der dann noch verbleibt: Die Zinsen bei einem Riester-Vertrag müssen nicht versteuert werden, während bei anderen Geldanlagen Abgeltungssteuer fällig wird. Das gilt sogar dann, wenn die Einzahlungen höher sind als 2.100 Euro, die maximal gefördert würden (siehe nächstes Kapitel). Aber dann müssten schon große Summen auf dem Riester-Konto landen, damit sich das auszahlt.
Gutverdienende
Theoretisch gibt es beim Riestern keine Grenze nach oben. Wer mag und genügend Geld besitzt, kann auch 10.000, 100.000 oder eine Million Euro pro Jahr in seinen Riester-Vertrag einzahlen. Nur sinnvoll ist das nicht. Denn gefördert wird nur eine jährliche Spareinlage von maximal 2.100 Euro (inklusive Zulagen). Für alles darüber hinaus gibt es keine Zulage. Und von der Steuer absetzbar sind die Mehr-Einzahlungen auch nicht. Da sind andere Vorsorgemöglichkeiten deutlich attraktiver.
Immerhin: Bis zu der Maximaleinzahlung von jährlich 2.100 Euro wirkt sich der Steuervorteil bei Gutverdienenden besonders stark aus. Das liegt an der Steuerprogression, durch die sie unterm Strich höhere Steuern zahlen als Normal- und Geringverdienende. Wenn sie ihre Beiträge vom Einkommen abziehen dürfen und nicht versteuern müssen, sparen sie umso mehr.
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