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Mal Pflicht, mal Kür: Gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige

von Bianca Sellnow, 24.10.2024

Kurzfristige Termine, verzögerte Bestellungen, ungewöhnliche Kundenwünsche: Selbstständige sind notgedrungen Meister*innen im Organisieren. Auch bei der Rentenversicherung ist dieses Talent von Nutzen, denn hier wollen einige Fragen geklärt werden: Besteht trotz Selbstständigkeit eine Versicherungspflicht? Lohnt sich die freiwillige Vorsorge mit der gesetzlichen Rentenversicherung? Und wie kommt man da überhaupt rein? Mit uns findest du die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Für Selbstständige gibt es bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung vier Möglichkeiten:

  1. Du zählen zu einer Berufsgruppe, für die eine Versicherungspflicht gilt – Hebammen etwa. In diesem Fall kannst du (wie Angestellte) nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung austreten und hast bei deinen Beitragszahlungen nur geringen Spielraum.
  2. Für deine Berufsgruppe besteht eine Versicherungspflicht, aber auch ein eigenes Versorgungswerk. Zahlst du dort ein, kannst du auf Antrag aus der gesetzlichen Rentenversicherung austreten.
  3. Selbstständige ohne Versicherungspflicht können die gesetzliche Rentenversicherung freiwillig als Basisaltersvorsorge nutzen. Sie haben viel Flexibilität bei den Beiträgen.
  4. Innerhalb der ersten fünf Jahre nach ihrer Existenzgründung können Selbstständige auf Antrag freiwillig eine Pflichtversicherung eingehen. Sie geben damit ihre Flexibilität auf, sichern sich aber auch bei verminderter Erwerbsfähigkeit ab und erwerben einen Anspruch auf Grundrente.

Welche Selbstständigen haben eine Versicherungspflicht?

Es ist ein Mythos, dass für Selbstständige oder Freiberufler*innen nie eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Die Deutsche Rentenversicherung benennt auf ihren Webseiten, für welche Berufsgruppen eine Versicherungspflicht gilt:

  • Handwerker*innen und Hausgewerbetreibende
  • Lehrer*innen, Hebammen, Erzieher*innen und in der Pflege Beschäftigte
  • Künstler*innen und Publizist*innen
  • Selbstständige mit nur einem beziehungsweise vorrangig einem Auftraggeber
  • Seelots*innen sowie Küstenschiffer*innen und -fischer*innen

Teilweise sind die Begriffe recht weit ausgelegt: Wer auf selbstständiger Basis Golf- oder auch Coaching-Stunden gibt, zählt beispielsweise auch zu den Lehrer*innen. Bei Handwerker*innen wiederum sind nur diejenigen versicherungspflichtig, deren Handwerk zulassungspflichtig ist. Da es sehr verwirrend sein kann, wo die Grenzen verlaufen, solltest du auf jeden Fall über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüfen, ob du einer Versicherungspflicht unterliegst.

Befreit bist du unabhängig vom Beruf immer, wenn du regelmäßig nicht über die Minijob-Grenze hinaus auf selbstständiger Basis verdienst, aktuell also nicht mehr als 538 Euro im Monat (Stand: 2024)

Und wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst? Dann bist und bleibst du über deinen Arbeitgeber in deinem Hauptberuf sozialversichert – inklusive Rentenversicherung. Allerdings können auch hier zusätzliche Beiträge für die Rentenversicherung anfallen, wenn deine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit zu den versicherungspflichtigen gehört und dein Jahreseinkommen über der Minijob-Grenze liegt. Informiere dich auch hier vorsichtshalber bei der DRV.  

Wenn du festgestellt hast, dass du versicherungspflichtig bist, musst du dich innerhalb von drei Monaten, nachdem du deine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hast, bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Verpasst du diese Frist, solltest du dich darauf einstellen, dass du Beiträge nachzahlen musst – unter Umständen droht dir zur Strafe auch ein Bußgeld. 

Von der Versicherungspflicht befreien lassen kannst du dich, wenn du zu einer Berufsgruppe zählst, für die es ein eigenes Versorgungswerk gibt, in das du einzahlst. Dies trifft beispielsweise auf freiberufliche Ärzt*innen, Steuerberater*innen oder Architekt*innen zu. 

Ein älterer Tischler klopft seine staubigen Handschuhe aus
© istock/Jelena Danilovic/2020  Durchhalten lohnt sich: Nach 18 Beitragsjahren können selbstständige Handwerker*innen ihre Zahlungen an die Rentenversicherung einstellen.

Wie hoch sind die Beiträge für Pflichtversicherte?

Während freiwillig Versicherte ihre Beiträge recht frei wählen dürfen (siehe unten), legt die Deutsche Rentenversicherung für versicherungspflichtige Selbstständige den sogenannten Regelbeitrag fest. Dieser liegt im Jahr 2024 bei monatlich 644,49 Euro in Ostdeutschland und bei 657,51 Euro im Westen. Das entspricht 18,6 Prozent (der aktuelle Beitragssatz für alle Versicherten) von einem angenommenen Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Diese sogenannte Bezugsgröße liegt 2024 bei 3.465 Euro im Osten und bei 3.535 Euro im Westen (Stand: 2024). 

Hast du gerade erst gegründet, darfst du auf Wunsch in den ersten drei Kalenderjahren nach der Existenzgründung nur den halben Regelbeitrag einzahlen. Das kann deine Kasse entlasten, wenn du zum Start noch nicht so viel Gewinn erwirtschaftest. Es bedeutet gleichzeitig aber auch, dass du später etwas weniger Rente ausbezahlt bekommst. 

Du kannst dich aber auch dafür entscheiden, dass statt des Durchschnittseinkommens dein tatsächlicher Verdienst für die Berechnung genutzt wird. Für diesen sogenannten einkommensgerechten Beitrag legst du der Deutschen Rentenversicherung deinen letzten Einkommensteuerbescheid als Grundlage vor. Je nachdem, ob du mehr oder weniger verdienst als der Durchschnitt, zahlst du dann entsprechend höhere oder niedrigere Rentenbeiträge als mit dem Regelbeitrag. 

Wichtig: Nicht alle pflichtversicherten Selbstständigen haben diese Auswahl. Es gibt Berufsgruppen, die stets einkommensgerechte Beiträge zahlen, zum Beispiel Künstler*innen, die in die Künstlersozialkasse einzahlen.

Wann können sich Selbstständige von der Pflicht befreien lassen?

Unter zwei Umständen kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen: 

  • Hast du als Handwerker*in mindestens 216 Monate, also 18 Jahre, deine Pflichtbeiträge geleistet, kannst du auf Antrag deine Zahlungen einstellen.
  • Wenn du zunächst nur einen Auftraggeber hast und zum ersten Mal versicherungspflichtig wirst, darfst du dich für die ersten drei Jahre nach der Existenzgründung befreien lassen. Dies gilt auch für die zweite Existenzgründung, sofern du dabei in einem anderen Bereich tätig wirst. 

Ob eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Überlegungen sind hier ähnlich wie bei der Frage, ob sich eine freiwillige Rentenversicherung lohnt. Das schauen wir uns als Nächstes an.

Ein älteres Paar sitzt lächelnd am Ufer eines Sees
© istock/RgStudio/2020  Wenn du deinen Ruhestand genießen möchtest, solltest du als Selbstständige*r rechtzeitig vorsorgen. Die gesetzliche Rentenversicherung ist dabei eine Überlegung wert.

Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung: Für wen lohnt sie sich?

Wenn du als Selbständige*r nicht versicherungspflichtig bist, hast du die freie Wahl, wie du deine Altersvorsorge gestaltest. Solange die Bundesregierung ihren Plan von einer Versicherungspflicht für alle Selbstständigen noch nicht umgesetzt hat, kannst du theoretisch sogar ganz darauf verzichten. Empfehlenswert ist das allerdings nicht, sofern du dich auf einen finanziell entspannten Lebensabend freuen willst.

Grundsätzlich vorzusorgen ist also sinnvoll. Und es spricht einiges dafür, die gesetzliche Rentenversicherung als Basisvorsorge in Erwägung zu ziehen. Im Folgenden ein Überblick dazu, was die Versicherung ausmacht. 

Krise frisst Rente – Was Selbstständige vor Altersarmut schützt 

 

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Allgemeine Vor- und Nachteile der gesetzlichen Rentenversicherung

Was dürfen Sie von der gesetzlichen Rente erwarten, wo hat sie ihre Grenzen? Als Entscheidungshilfe finden Sie hier Pro- und Contra-Argumente.

Vorteile:

  • Gute Rendite: Regelmäßige Rentenanpassungen gleichen die Inflation aus. Und sorgen rechnerisch für eine Rendite, die mit privaten Angeboten durchaus mithalten kann.
  • Planbarkeit: Die Deutsche Rentenversicherung zeigt genau, wie sich deine Rentenansprüche berechnen, und hält dich über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.
  • Steuerliche Vorteile: Während du berufstätig bist, kannst du deine Beiträge von der Steuer absetzen.
  • Ansprüche addieren sich: Wenn du vor deiner Selbstständigkeit als Angestellte*r in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast, werden diese Beitragsjahre mit deinen Beitragsjahren als Selbstständige*r zusammengerechnet. In der Summe erreichst du unter Umständen 35 Beitragsjahre für eine vorzeitige Altersrente.
  • Schutz bei Insolvenz: Solltest du mal schlechte Zeiten durchmachen und tatsächlich zahlungsunfähig werden, ist deine Altersvorsorge vor dem Zugriff des Staates oder deiner Gläubiger geschützt.
  • Unabhängige Ansprechpartner*innen: Die Deutsche Rentenversicherung hat viele Zweigstellen und ihre Mitarbeiter können dich neutral und ohne eigene Interessen beraten.

Nachteile:

  • Ein- und Auszahlungen sind begrenzt: Durch die Beschränkungen bei den Einzahlungen hat auch die spätere Rente ihre Grenzen. Wünschst du dir mehr, musst du sie um eine weitere Vorsorge ergänzen.
  • Taugt nicht als Notgroschen: Steht es um deine Finanzen einmal nicht so gut oder möchtest du investieren, hast du keinen Zugriff auf die Ersparnisse deiner gesetzlichen Altersvorsorge.
  • Steuerpflicht im Alter: Auf deine Rente musst du später Steuern zahlen. Wenn du gesetzlich kranken- und pflegeversichert bist, fallen auch hier Beiträge an.
  • Wenig Absicherung für Hinterbliebene: Deine gesetzlichen Rentenansprüche kannst du nicht eins zu eins vererben wie etwa eine Immobilie oder manch eine Lebensversicherung. Auf die Hinterbliebenenrente wird das Einkommen deiner Hinterbliebenen angerechnet.
Ein Mann sitzt an einem Tisch mit der rechten Hand tippt er am Laptop mit der linken auf einen Taschenrechner
© istock/pcess609/2019  Bevor du dich für eine Beitragshöhe entscheidest, solltest du durchrechnen, was das für deine Rente bedeutet – und für deine Portokasse.

Die Möglichkeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung im Überblick

Du hast zwei Möglichkeiten, in die gesetzliche Rentenversicherung einzusteigen. Entweder freiwillig mit frei wählbaren Beiträgen. Oder du entscheidest dich innerhalb der ersten fünf Jahre deiner Selbstständigkeit für eine Pflichtversicherung auf Antrag. Diese funktioniert dann ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung von Angestellten. 

Die Details und Unterschiede beider Modelle findest du in dieser Übersicht: 

 Freiwillige gesetzliche RentenversicherungPflichtversicherung auf Antrag
Beschreibung

Du zahlst monatlich frei wählbare Beträge ab einem Mindestbeitrag von 100,07 Euro bis höchstens 1.404,30 Euro (Stand: 2024) ein. Das Pausieren von Zahlungen ist möglich. 

Die Höhe deiner Rente bemisst sich an deinen Einzahlungen. Die Deutsche Rentenversicherung informiert dich regelmäßig über deine aktuellen Ansprüche.

Wenn du als Selbstständige*r freiwillig eine Pflichtversicherung beantragst, hast du ähnliche Rentenansprüche wie Angestellte. Von denen unterscheidet dich im Wesentlichen die Wahl, auf welcher Grundlage du deine Beiträge zahlst.  

Wie andere Pflichtversicherte kannst du den Regelbeitrag oder einen einkommensgerechten Beitrag zahlen(siehe oben). Existenzgründer*innen können sich in den ersten drei Jahren auch für den halben Regelbeitrag entscheiden.

Vorteile

Flexibilität: Du kannst die Beitragszahlungen je nach deiner finanziellen Lage erhöhen, verringern oder vorübergehend einstellen. 

Nachträgliche Einzahlung: Deinen Jahresbeitrag kannst du noch bis zum 31. März des Folgejahres zahlen. So kannst du erst schauen, wie das Geschäftsjahr gelaufen ist, bevor du die Höhe der Einzahlung festlegst. 

Mehr Ansprüche: Im Fall der Fälle zahlt die gesetzliche Rentenversicherung Rehabilitationsmaßnahmen oder eine Erwerbsminderungsrente. Zudem hast du Anspruch auf die Grundrente und bekommst nach 45 Jahren Beitragszahlungen Rente ohne Abzüge. 

Riester-Förderung möglich: Wie Angestellte auch, kannst du die staatliche Riester-Förderung nutzen. 

Beständigkeit: Durch die Pflicht zu regelmäßigen Einzahlungen kannst du deine Altersvorsorge nicht schleifen lassen. 

Nachteile

Weniger Ansprüche: Du hast weder Anspruch auf Grundrente noch im Falle einer Erkrankung auf Rehabilitationsleistungen oder eine Erwerbsminderungsrente. (Eine Erwerbsminderungsrente erhalten nur diejenigen, die in den letzten fünf Jahren zuvor mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.) 

Riestern nicht möglich: Für eine freiwillige gesetzliche Rentenversicherung gibt es keine Riester-Förderung.

Kein Zurück mehr: Auch wenn deine Entscheidung zur Pflichtversicherung freiwillig war, kannst du es dir nicht mehr anders überlegen, solange du selbstständig bist. 

Frist für die Entscheidung: Eine Pflichtversicherung auf Antrag kannst du nur innerhalb der ersten fünf Jahre abschließen. 

Fixe Beitragszahlungen: Wie erläutert, hast du bei den Beitragszahlungen wenig Spielraum und keine Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Rente aufzustocken oder auf Wunsch auch mal weniger zu zahlen. 

Oder doch lieber eine private Altersvorsorge?

Du möchtest wissen, ob eine private Altersvorsorge vielleicht doch besser zu dir passt? Die eine ideale Lösung gibt es hier nicht. Im Gegenteil: Du hast sehr viele Möglichkeiten, die du alternativ oder ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung in Betracht ziehen kannst, etwa eine Lebensversicherung, Immobilien oder ein Aktienportfolio – um nur ein paar zu nennen. Ein Klassiker ist mittlerweile die steuerbegünstigte Rürup-Rente. Sie lohnt sich besonders für Selbstständige, die bereits ganz gut verdienen.

Da Lebensumstände immer individuell sind, solltest du dich vor deiner Entscheidung unbedingt beraten lassen. Die Verbraucherzentralen bieten dafür ihren Dienst an, aber auch die Deutsche Rentenversicherung selbst verspricht, dich neutral zu beraten.

Eine Frau sieht einem Mann auf einem Tablet-Bildschirm zu wie er ihr etwas erklärt
© istock/fizkes/2020  Damit du im Alter bestmöglich aufgestellt bist, solltest du dich unbedingt beraten lassen.

So geht’s: Dein Eintritt in die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung

Wenn du freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen willst, kannst du dich über einen Vordruck dort anmelden. Diesen bekommst du von dem für dich zuständigen Träger. Da es 16 eigenständige Träger gibt, ist es trotz der Übersicht der Deutschen Rentenversicherung manchmal nicht leicht zu erkennen, welcher der jeweils richtige ist. Die gute Nachricht: Falls du dich vertust, wird dein Anliegen an die passende Stelle weitergeleitet.

Für deine Einzahlungen kannst du der Deutschen Rentenversicherung eine Einzugsermächtigung erteilen oder die Beiträge monatlich direkt überweisen. Bist du pflichtversichert oder hast du dich für einen stabilen Beitrag entschieden, empfehlen sich das Lastschriftverfahren oder ein Dauerauftrag. So rutscht keine Zahlung durch. Damit dir die Beiträge zugeordnet werden können, gib auf deiner Überweisung unbedingt Folgendes an:

  • Deinen vollständigen Namen
  • Deine Versicherungsnummer
  • Den Zeitraum, für den der Beitrag gilt
  • Den Hinweis „freiwilliger Beitrag“

Möchtest du einen Antrag auf Pflichtversicherung stellen, wende dich an deinen Träger, um dies abzustimmen.

Wenn du als Selbstständige*r bisher keine Rentenversicherung bezahlt hast, kannst du deine Beiträge wie oben erwähnt noch bis zum 31. März des folgenden Jahres nachzahlen. Danach sind keine Nachzahlungen mehr möglich – verpasste Jahre kannst du also erst einmal nicht nachholen. Dir bleibt aber unter Umständen noch die Möglichkeit, nachträglich Rentenpunkte zu kaufen, um Rentenverluste auszugleichen. Mehr erfährst du in unserem Ratgeber: „Rentenpunkte kaufen: Für wen lohnt sich die Sonderzahlung?“

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