Geschützt und gespart: Diese Versicherungen kann man von der Steuer absetzen
Hausratsversicherung, Kfz-Versicherung, Privathaftpflicht und mehr – bei den Versicherungskosten kann schnell ein ordentlicher Betrag zusammenkommen. Aber wusstest du, dass bei vielen Versicherungen der Staat einen Teil der Beiträge übernimmt? Na ja, nicht direkt. Dennoch: Du kannst zumindest einen Teil der Kosten für die Beiträge vom Finanzamt zurückbekommen. Welche Versicherungen nämlich steuerlich absetzbar sind, erklären wir hier.
Themen in diesem Artikel
- Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?
- Welche Versicherungen kann ich NICHT von der Steuer absetzen?
- Wie kann ich Versicherungen von der Steuer absetzen?
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Auf den Punkt: Versicherungen von der Steuer absetzen
- Versicherungen für Gesundheitsvorsorge und Einkommenssicherung sind steuerlich absetzbar.
- Sachversicherungen werden vom Finanzamt nicht erstattet.
- Bei einigen Versicherungen gibt es eine Höchstgrenze, bis zu der du die Kosten absetzen kannst.
Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?
Alle Versicherungen erkennt das Finanzamt leider nicht an. Sondern nur solche, die entweder der Gesundheitsvorsorge dienen sowie diejenigen, die im Notfall dein Einkommen absichern. Außerdem noch diejenigen, die beruflich erforderlich sind. Konkret heißt das, du kannst folgende Versicherungen von der Steuer absetzen:
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Zusatzversicherungen für die Gesundheitsvorsorge
- Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung
- Haftpflichtversicherung
- (berufliche) Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Versicherungen für Beruf und Ausbildung, zum Beispiel Berufshaft-, Diensthaftpflicht oder Teile der
- Rechtsschutzversicherung
„Von der Steuer absetzen“ heißt ...
dass du die Kosten (zum Beispiel für die Versicherung) in deiner Steuererklärung angibst. Dann werden sie von deinem Einkommen abgezogen. Entsprechend weniger Einkommen bleibt übrig, und umso weniger Steuern musst du bezahlen.
Voraussetzung ist natürlich, dass es erlaubt ist, diese Kosten abzusetzen. Außerdem gibt es häufig Höchstbeträge. In diesem Fall werden eventuell nicht alle Kosten vom Einkommen abgezogen, sondern nur die bis zu einer festgelegten Höhe.
Welche Versicherungen kann ich NICHT von der Steuer absetzen?
Dagegen lässt das Finanzamt bei reinen Sachversicherungen nicht mit sich reden. Dazu gehören zum Beispiel Gebäudeversicherungen, Reiseversicherungen oder meist auch die Kfz-Kaskoversicherung bei Angestellten, Beamt*innen und Rentner*innen. Und zwar, weil sie weder der Einkommensabsicherung noch der Gesundheitsfürsorge dienen.
Auch die Hausratsversicherung ist nicht steuerlich absetzbar, weil sie zu den Sachversicherungen gehört. Ausnahme: Wenn du in deinem Homeoffice ein Arbeitszimmer hast, kannst du die Hausratsversicherung anteilig als Betriebskosten absetzen – nämlich zu genau dem Anteil, den das Arbeitszimmer an der Gesamtfläche deiner Wohnung hat.
Beschäftigte und Selbstständige dürfen außerdem die Kfz-Kaskoversicherung anteilig von der Steuer absetzen, wenn sie ihr Auto beruflich nutzen. Die Kfz-Haftpflicht ist in jedem Fall unter Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung absetzbar. Mehr dazu liest du im letzten Kapitel.

Wie kann ich Versicherungen von der Steuer absetzen?
Je nach Art der Versicherung trägst du die Beiträge als Sonderausgaben oder Werbungskosten in die Steuererklärung ein. Selbstständige können Versicherungen auch über die Betriebskosten absetzen.
Sonderausgaben
Als Sonderausgaben zählen die Versicherungen, die der Vorsorge dienen. Und zwar sowohl der Gesundheitsvorsorge als auch der Einkommensabsicherung. Dazu gehören:
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Risikolebensversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine Sonderrolle spielt die Rentenversicherung (mehr dazu im nächsten Kapitel). Für alle anderen Versicherungen gilt: Das Finanzamt erkennt die Beiträge dafür nur bis zu einer gewissen Höchstgrenze an. Diese Höchstgrenze für Sonderausgaben beträgt derzeit 1.900 Euro für Angestellte, Beamt*innen und Rentner*innen (für gemeinsam veranlagte Ehepaare 3.800 Euro), beziehungsweise 2.800 Euro für Selbstständige. Nur bis zu dieser Höhe werden dir die Beiträge vom Einkommen abgezogen. Alles, was für diese Versicherungen darüber hinausgeht, ist sozusagen dein Privatvergnügen.
Ausnahme: Bei gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen akzeptiert das Finanzamt deine Beiträge in voller Höhe. Also auch über die Höchstgrenze hinaus. Und soweit vorhanden, sogar zusätzlich die Beiträge für Kinder und Ehepartner*in. Anders bei Privatversicherten; die können zwar ebenfalls den Basistarif vollständig geltend machen, aber eben nur für sich selbst, nicht für Familienangehörige.
Was über die Basisversorgung hinausgeht – zum Beispiel Zahnzusatz- oder Auslandsreisekrankenversicherungen – kannst du nur dann absetzen, wenn du den Höchstbetrag noch nicht erreicht hast.
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Im Grunde bedeutet das: Abgesehen von den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung kannst du wenig bis nichts steuerlich geltend machen. Denn schon bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.000 Euro liegen die Kosten für deine Kranken- und Pflegeversicherung je nach Krankenkasse bei rund 175 Euro monatlich, also 2.100 Euro jährlich (Stand: Januar 2026). Die darfst du also vollständig absetzen, bist damit aber schon über die Höchstgrenze hinaus. Alle anderen oben aufgeführten Versicherungen kannst du dann nicht mehr geltend machen.
Übrigens: Auch als Rentner*in kannst du Vorsorgeaufwendungen wie die Krankenversicherung bis zur Höchstgrenze als Sonderausgaben von der Steuer auf deine Rente absetzen.

Sonderausgaben Altersvorsorgeaufwendungen
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Rürup-Rente und zu berufsständischen Versorgungswerken zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Das heißt, auch sie gelten als Sonderausgaben und sind steuerlich absetzbar. Trotzdem fallen sie nicht unter die Höchstgrenze von 1.900 Euro.
Stattdessen gibt es für sie eigene Höchstbeträge, die im Jahr 2026 so aussehen:
- 30.826 Euro für Alleinstehende
- 61.652 Euro für Verheiratete/Verpartnerte
(Stand: Januar 2026)
Übrigens: Seit 2023 sind Rentenversicherungsbeiträge bis zu diesem Höchstbetrag zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Vorher wirkte sich nur ein Teil steuermindernd aus.
Davon wirkte sich bisher nur ein Teil steuermindernd aus. Das heißt: Nicht der gesamte Betrag wurde vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen, sondern nur ein Teil. Für das Steuerjahr 2022 waren es 94 Prozent, also 24.100 Euro beziehungsweise 48.201 Euro. Ab 2023 sind Rentenversicherungsbeiträge aber zu 100 Prozent steuerlich absetzbar.
Ein Sonderfall ist die Riester-Rente, für die es einen eigenen Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 Euro mit einer speziellen Günstigerprüfung gibt. Mehr dazu erfährst du im Ratgeber „Riester-Rente steuerlich absetzen: So fängst du deine Steuergroschen wieder ein“.
Versicherung-Check: So können Sie sich besser und billiger versichern | SWR Marktcheck
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Werbungskosten
Versicherungen gegen berufliche Gefahren kannst du in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Steuerlich absetzbar sind also diese Versicherungen:
- Berufshaftpflichtversicherung
- Unfallversicherung, soweit sie beruflich bedingte Unfälle abdeckt
- Rechtsschutzversicherung, soweit sie arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen abdeckt
- Versicherung für ausschließlich beruflich genutzte Ausstattung, beispielsweise eine Kameraversicherung für Kameraleute oder Fotograf*innen
Manchmal decken Versicherungen den beruflichen und den privaten Bereich ab, zum Beispiel Rechtsschutzversicherungen, bei denen der Arbeitsrechtsschutz mitversichert ist. Oder bei Unfallversicherungen, die private und berufliche Risiken abdeckt. In solchen Fällen verteilst du die Beiträge je nach Anteil auf Werbungskosten und Sonderausgaben. Lass dir dafür von deiner Versicherung bescheinigen, welcher Anteil der Prämie jeweils auf den privaten und beruflichen Bereich entfällt.
Das ist wichtig, denn im Gegensatz zu den Sonderausgaben sind die Werbungskosten nicht gedeckelt. Du kannst also die Beiträge für diese Versicherungen vollständig von der Steuer absetzen. Aber womöglich ist es die Mühe gar nicht wert, alles haarklein aufzuführen. Denn das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro. Das heißt, 1.230 Euro werden dir immer und von selbst vom Einkommen abgezogen – auch ohne Nachweise. Die lohnen sich also erst, wenn deine gesamten Werbungskosten über diesem Betrag liegen.
Was sonst noch zu den Werbungskosten zählt, erfährst du im Artikel „Homeoffice von der Steuer absetzen: So gibt's von Finanzamt Geld zurück”.

Sonderfall Kfz-Versicherung
Die Kfz-Kaskoversicherung ist für Angestellte, Beamt*innen und Rentner*innen in der Regel nicht steuerlich absetzbar: Sie gilt als Sachversicherung, da sie keine persönlichen Lebensrisiken abdeckt. Ganz anders bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die können Nicht-Selbstständige sogar auf mehreren Wegen steuerlich geltend machen. Sie ist vor allem deshalb ein Sonderfall, weil du sie sogar doppelt – als Sonderausgabe und gleichzeitig als Werbungskosten – absetzen kannst. Und zwar darum:
Wer das Auto für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nutzt, kann pro Kilometer eine Pendlerpauschale von 38 Cent als Werbungskosten geltend machen – seit 2026 bereits ab dem ersten Kilometer (bis Ende 2025 ab dem 21. Kilometer). In diesem Betrag ist auch ein anteiliger Kfz-Haftpflichtversicherungsbeitrag enthalten.
Trotzdem darf jede Person, die die Pendlerpauschale nutzt, zusätzlich ihre Kfz-Haftpflichtversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben eintragen, und sie damit ein zweites Mal geltend machen. Das klingt allerdings großzügiger, als es ist, denn wie oben beschrieben akzeptiert das Finanzamt Sonderausgaben nur bis zu einer Höhe von 1.900 Euro jährlich. Und die werden eben meist schon von den Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung belegt.
So berechnet das Finanzamt die Entfernungspauschale
- Unter die Entfernungspauschale fällt nur der Hinweg zur Arbeit, nicht der Rückweg.
- Angerechnet wird nur der kürzeste Weg; Umwege nur dann, wenn sie nachweislich schneller sind.
- Zur Anrechnung kommen nur die tatsächlichen Arbeitstage; Urlaubs- und Krankheitstage werden abgezogen. In der Regel erkennt das Finanzamt bei einer Fünf-Tage-Woche pauschal 230 Tage an.
Alternativ zur Pendlerpauschale (offiziell heißt sie übrigens Entfernungspauschale) kannst du auch deine tatsächlichen Fahrtkosten zum Arbeitsplatz angeben. In dem Fall ist auch die Kaskoversicherung für den beruflich bedingten Anteil als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Vorteil: Bei Werbungskosten gibt es keinen Höchstbetrag. Das heißt, das Finanzamt berücksichtigt die beruflich bedingten Kosten für die Kfz-Haftpflicht in voller Höhe.
Für Selbstständige stellt sich die Sache anders dar: Sofern sie ihr Auto beruflich nutzen, können sie Haftpflicht und Kaskoversicherung als Betriebsausgaben in ihrer Steuererklärung geltend machen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?
Du kannst Versicherungen absetzen, die deine Gesundheit oder dein Einkommen absichern. Dazu zählen zum Beispiel Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Haftpflicht, und Berufsunfähigkeit. Sachversicherungen zählen in der Regel nicht dazu.
Welche Höchstbeträge gelten für den Abzug von Versicherungen?
Für Sonderausgaben gelten derzeit 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige. Die Altersvorsorgeaufwendungen (zum Beispiel Rentenversicherung) haben deutlich höhere Obergrenzen.
Sind Kfz-Versicherungen steuerlich absetzbar?
Die Kfz-Haftpflicht kannst du als Sonderausgabe absetzen, sofern du den Höchstbetrag von 1.900 Euro noch nicht mit anderen Versicherungsbeiträgen überschritten hast. Die Kaskoversicherung ist nur steuerlich absetzbar, wenn das Auto beruflich genutzt wird, etwa anteilig bei Beschäftigten als Werbungskosten oder vollständig als Betriebsausgabe bei Selbstständigen.
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