Mann sitzt im Dunkeln vor dem Laptop, dessen Bildschirm ihn anstrahlt
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Licht, Strom und Co.: Wer trägt die Kosten für das Homeoffice?

Thorsten Schierhorn
von Thorsten Schierhorn, 25.05.2025

Die einen fanden Homeoffice schon immer gut. Kein Stau auf dem Weg zur Arbeit, keine lauten Kollegen*innen und nebenbei kann man ein Auge auf die Kinder haben. Die anderen finden sich unfreiwillig am heimischen Schreibtisch wieder. Zum Beispiel, weil der Arbeitgeber umzieht oder weil das Büro renoviert wird. Aber wer bezahlt in welchem Fall für die Arbeitsmaterialien, für Wasser und für Strom? Die KlarMacher zeigen es dir.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

  • Wenn du hauptsächlich im Homeoffice arbeitest, muss dein Arbeitgeber dir die Ausstattung zur Verfügung stellen.
  • Du bist im Homeoffice genauso unfallversichert wie vor Ort im Unternehmen, also auch auf Arbeitswegen.
  • Für Strom- und andere Kosten gibt es eine Homeoffice-Pauschale von 1.260 Euro.
  • Wenn du ein eigenes Arbeitszimmer hast, kannst du die Kosten in voller Höhe absetzen.

Computer, Strom und Co.: Wer zahlt was im Homeoffice?

In der Regel muss dein Arbeitgeber alles zur Verfügung stellen, was du für die Arbeit zu Hause brauchst. Zum Beispiel einen Laptop. Allerdings kommt es darauf an, wie oft und warum du im Homeoffice arbeitest. Nicht alle Kosten kannst du auf deine*n Chef*in abwälzen. 

Beispiel: Dein Arbeitsplatz befindet sich eigentlich im Büro deines Arbeitgebers. Dort stehen ein Computer, Monitor, Telefon und alles andere für dich bereit. Du aber bittest deine*n Chef*in, ein paar Tage von zu Hause arbeiten zu dürfen. Etwa weil die Kita geschlossen ist und du dein Kind nebenbei betreuen musst. Dann kann die Geschäftsleitung dir das erlauben. Sie muss dir dafür allerdings keinen zweiten Computer für dein Homeoffice kaufen. Aber vielleicht kannst du deinen Firmenrechner mitnehmen? Oder sie gibt dir einen Zuschuss? Das ist denkbar, wenn es vertraglich erlaubt ist, private Geräte für die Arbeit zu nutzen. 

Anders sieht es aus, wenn du keinen Firmen-Arbeitsplatz hast, sondern dauerhaft im Homeoffice arbeitest. Dann muss dir dein Arbeitgeber den Heim-Arbeitsplatz ausstatten. Also auch Schreibtisch und Stuhl bereitstellen oder bezahlen, wenn das nötig ist.

Und wie sieht’s mit den Mehrkosten für Strom, Heizung und so weiter aus? Um diese Kosten zu erstatten, gibt es eine eigene Homeoffice-Pauschale (dazu gleich mehr).

Muss ich überhaupt Homeoffice machen?

Nein. Laut Gesetz darf dir dein Arbeitgeber nicht einfach Homeoffice befehlen. Eine Anordnung ist nur dann möglich, wenn Heimarbeit vertraglich geregelt ist. Sonst musst du damit einverstanden sein, Homeoffice zu machen. Der Grund: Dein Arbeitgeber darf nicht einfach über deine Wohnung verfügen. 

In Fällen wie der Coronakrise solltest du der Bitte deines Arbeitgebers nach Homeoffice aber nachkommen. Schließlich dient es deiner eigenen Sicherheit und Gesundheit. Dein Einverständnis musst du nicht unbedingt schriftlich festhalten. Es genügt auch eine mündliche Absprache. 

Umgekehrt gilt aber auch: Du als Arbeitnehmer*in hast kein Recht auf Homeoffice. Wenn der Arbeitgeber nicht möchte, dass du zu Hause arbeitest, musst du das akzeptieren. 

Frau hat sich beim Kochen in den Finger geschnitten
© istock/Fertnig/2018  Im Homeoffice kochen statt in der Kantine essen? Die Unfallversicherung zahlt auch in der Mittagspause.

Unfall: Bin ich im Homeoffice versichert?

Bei einem Unfall am Arbeitsplatz bist du gesetzlich krankenversichert – egal, ob dieser Arbeitsplatz im Firmenbüro ist oder bei dir zu Hause. Seit Mai 2021 sind Arbeitnehmer*innen im Homeoffice im gleichen Ausmaß unfallversichert wie ihre Kolleg*innen vor Ort im Unternehmen.

Das bedeutet: Auch „Arbeitswege“ sind versichert. Etwa wenn du im Arbeitszimmer etwas ausdruckst und der Drucker in einem anderen Raum steht. Dann ist ein Unfall auf dem Weg zum Drucker ein Arbeitsunfall. Oder wenn du auf dem Weg zur Toilette oder zur Mittagspause im Café um die Ecke stolperst.

Mann sitzt auf dem Sofa und arbeitet mit dem Laptop auf dem Wohnzimmertisch
© istock/lechatnoir/2016  Kein Arbeitszimmer: Wer vom Wohnzimmer aus tätig ist, kann die Homeoffice-Pauschale nutzen.

Was kann ich von der Steuer absetzen?

Um die Mehrkosten für Strom und so weiter aufzufangen, gibt es eine Homeoffice-Pauschale. Sie liegt aktuell bei sechs Euro pro Arbeitstag für maximal 210 Arbeitstage, also insgesamt 1.260 Euro pro Jahr, die du von der Steuer absetzen kannst. (Stand: Mai 2025) Wenn du die Pauschale nutzt, musst du keine Nachweise erbringen und es ist egal, wo du am Ende arbeitest, ob im eigenen Arbeitszimmer oder am Küchentisch. Wichtig ist nur: Die Homeoffice-Pauschale wird auf die Werbungskostenpauschale angerechnet, also den 1.230 Euro, die dir automatisch vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. 

Und wenn du mehr Kosten hast als die Homeoffice-Pauschale? Dann kannst du diese Kosten in voller Höhe steuerlich geltend machen (bei Strom, Miete und so weiter anteilig nach Quadratmetern des Zimmers). Diese Kosten musst du aber nachweisen. Die Voraussetzung ist außerdem, dass dein Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner gesamten Berufstätigkeit ist – das Zimmer darf also nicht für andere, private Zwecke genutzt werden. Schon wenn noch eine Schlafcouch für Besuch im Zimmer steht, gilt es steuerlich nicht mehr als Arbeitszimmer. Oder wenn du nicht größtenteils im Arbeitszimmer arbeitest, zum Beispiel als Lehrkraft. Auch dann gilt „nur“ die Homeoffice-Pauschale.

Mehr dazu liest du im Artikel „Homeoffice von der Steuer absetzen: So gibt’s vom Finanzamt Geld zurück”.

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