Licht, Strom und Co.: Wer trägt die Kosten für das Homeoffice?
Muss ich überhaupt Homeoffice machen?
Muss ich überhaupt Homeoffice machen?
Nein. Laut Gesetz darf Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht einfach Homeoffice befehlen. Eine Anordnung ist nur dann möglich, wenn Heimarbeit vertraglich geregelt ist. Sonst müssen Sie damit einverstanden sein, Homeoffice zu machen. Der Grund: Ihr Arbeitgeber darf nicht einfach über Ihre Wohnung verfügen.
In Fällen wie der Coronakrise sollten Sie der Bitte Ihres Arbeitgebers nach Homeoffice aber nachkommen. Schließlich dient es Ihrer eigenen Sicherheit und Gesundheit. Ihr Einverständnis müssen Sie nicht unbedingt schriftlich festhalten. Es genügt auch eine mündliche Absprache.
Umgekehrt gilt aber auch: Sie als Arbeitnehmer haben kein Recht auf Homeoffice. Wenn der Arbeitgeber nicht möchte, dass Sie zu Hause arbeiten, müssen Sie das akzeptieren.
Unfall: Bin ich im Homeoffice versichert?
Bei einem Unfall am Arbeitsplatz sind Sie gesetzlich krankenversichert – egal, ob dieser Arbeitsplatz im Firmenbüro ist oder bei Ihnen zu Hause. Aber: Der Unfall muss wirklich mit Ihrem Job zusammenhängen. Zum Beispiel, weil Sie beim Telefonieren mit einem Kunden stürzen. Oder weil Ihnen ein Aktenordner auf den Kopf fällt, wenn Sie einen anderen aus dem Schrank nehmen wollen.
Auch „Arbeitswege“ sind versichert. Etwa wenn Sie im Arbeitszimmer etwas ausdrucken und der Drucker in einem anderen Raum steht. Dann ist ein Unfall auf dem Weg zum Drucker ein Arbeitsunfall.
In allen anderen Fällen greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Auch nicht, wenn Sie vom Schreibtisch aufstehen, um sich ein Glas Wasser zu holen oder auf Toilette zu gehen. Das ist Ihre private Angelegenheit. Im Versicherungssprech heißt das „eigenwirtschaftliche Tätigkeit“. Wenn Sie sich dabei verletzen, müssen Sie sich an Ihre Krankenversicherung wenden. Sie arbeiten dauerhaft im Homeoffice? Dann kann sich eine private Unfallversicherung lohnen, um auf alle Fälle abgesichert zu sein.
Was kann ich von der Steuer absetzen?
Das kommt darauf an, ob Sie ausschließlich zu Hause arbeiten, etwa als Freelancer*in, Übersetzer*in oder freie*r Journalist*in. Oder ob Sie auch einen Firmenarbeitsplatz besitzen und nur ab und zu das Homeoffice nutzen. In jedem Fall gilt: Sie dürfen nur Kosten absetzen, die Ihnen auch tatsächlich entstanden sind. Zum Beispiel den Anteil, den ein Arbeitszimmer ausmacht. Oder den Anteil an der Stromrechnung, der durch das Homeoffice angefallen ist. Und wenn Ihr Arbeitgeber beziehungsweise Auftraggeber die Kosten erstattet, haben sie in der Steuererklärung nichts mehr zu suchen.
- Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, bleibt Ihnen nur das Homeoffice. In diesem Fall können Sie bis zu 1.250 Euro in der Steuererklärung angeben.
- Wenn Sie dauerhaft im Homeoffice arbeiten, können Sie die Kosten in voller Höhe absetzen.
Mehr dazu lesen Sie im Artikel „Homeoffice von der Steuer absetzen: So gibt’s vom Finanzamt Geld zurück”.
Homeoffice wegen Corona: Was gilt?
Homeoffice wegen Corona: Was gilt?
Ihr Arbeitgeber hat Sie wegen der Coronakrise ins Homeoffice geschickt? Dann stellt er Ihnen offiziell keinen Arbeitsplatz zur Verfügung. Und Sie können die Kosten in der Steuererklärung angeben, wenn Sie sich extra Arbeitsmaterialien gekauft haben. Speichern Sie zur Sicherheit das Schreiben oder die E-Mail, in der das Homeoffice angeordnet wurde.
Aber auch hier gilt grundsätzlich: Die Kosten müssen Ihnen tatsächlich entstanden sein, und zwar ausschließlich im Zusammenhang mit der Arbeit. Ein Arbeitszimmer darf nicht privat genutzt werden.