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Licht, Strom und Co.: Wer trägt die Kosten für das Homeoffice?

von Thorsten Schierhorn, 05.06.2024

Die einen fanden Homeoffice schon immer gut. Kein Stau auf dem Weg zur Arbeit, keine lauten Kollegen*innen und nebenbei kann man ein Auge auf die Kinder haben. Die anderen finden sich unfreiwillig am heimischen Schreibtisch wieder. Wie zum Beispiel in der Coronakrise, weil der Arbeitgeber umzieht oder weil das Büro renoviert wird. Aber wer bezahlt in welchem Fall für die Arbeitsmaterialien, für Wasser und für Strom? Die KlarMacher zeigen es Ihnen.

Themen in diesem Artikel

Strom, Computer und Co.: Wer zahlt was im Homeoffice?

In der Regel muss Ihr Arbeitgeber alles zur Verfügung stellen, was Sie für die Arbeit zu Hause brauchen. Zum Beispiel einen Laptop. Allerdings kommt es darauf an, wie oft und warum Sie im Homeoffice arbeiten. Nicht alle Kosten können Sie auf Ihre*n Chef*in abwälzen.

Beispiel: Ihr Arbeitsplatz befindet sich eigentlich im Büro Ihres Arbeitgebers. Dort stehen ein Computer, Monitor, Telefon und alles andere für Sie bereit. Sie aber bitten Ihre*n Chef*in, ein paar Tage von zu Hause arbeiten zu dürfen. Etwa weil die Kita geschlossen ist und Sie Ihr Kind nebenbei betreuen müssen. Dann kann die Geschäftsleitung Ihnen das erlauben. Sie muss Ihnen dafür allerdings keinen zweiten Computer für Ihr Homeoffice kaufen. Aber vielleicht können Sie Ihren Firmenrechner mitnehmen? Oder sie gibt Ihnen einen Zuschuss?

Anders sieht es aus, wenn Sie keinen Firmen-Arbeitsplatz haben, sondern dauerhaft im Homeoffice arbeiten. Dann muss Ihnen Ihr Arbeitgeber den Heim-Arbeitsplatz ausstatten. Also auch Schreibtisch und Stuhl bereitstellen oder bezahlen, wenn das nötig ist. Auch ein Anteil an der Miete und an den Kosten für Heizung, Strom und Telefon kann fällig werden.

Muss ich überhaupt Homeoffice machen?

Nein. Laut Gesetz darf Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht einfach Homeoffice befehlen. Eine Anordnung ist nur dann möglich, wenn Heimarbeit vertraglich geregelt ist. Sonst müssen Sie damit einverstanden sein, Homeoffice zu machen. Der Grund: Ihr Arbeitgeber darf nicht einfach über Ihre Wohnung verfügen.

In Fällen wie der Coronakrise sollten Sie der Bitte Ihres Arbeitgebers nach Homeoffice aber nachkommen. Schließlich dient es Ihrer eigenen Sicherheit und Gesundheit. Ihr Einverständnis müssen Sie nicht unbedingt schriftlich festhalten. Es genügt auch eine mündliche Absprache.

Umgekehrt gilt aber auch: Sie als Arbeitnehmer haben kein Recht auf Homeoffice. Wenn der Arbeitgeber nicht möchte, dass Sie zu Hause arbeiten, müssen Sie das akzeptieren.

Frau hat sich beim Kochen in den Finger geschnitten
© istock/Fertnig/2018  Im Homeoffice kochen statt in der Kantine essen? Die Unfallversicherung zahlt nicht für Unfälle in der Arbeitspause.

Unfall: Bin ich im Homeoffice versichert?

Bei einem Unfall am Arbeitsplatz sind Sie gesetzlich krankenversichert – egal, ob dieser Arbeitsplatz im Firmenbüro ist oder bei Ihnen zu Hause. Aber: Der Unfall muss wirklich mit Ihrem Job zusammenhängen. Zum Beispiel, weil Sie beim Telefonieren mit einem Kunden stürzen. Oder weil Ihnen ein Aktenordner auf den Kopf fällt, wenn Sie einen anderen aus dem Schrank nehmen wollen.

Auch „Arbeitswege“ sind versichert. Etwa wenn Sie im Arbeitszimmer etwas ausdrucken und der Drucker in einem anderen Raum steht. Dann ist ein Unfall auf dem Weg zum Drucker ein Arbeitsunfall.

In allen anderen Fällen greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Auch nicht, wenn Sie vom Schreibtisch aufstehen, um sich ein Glas Wasser zu holen oder auf Toilette zu gehen. Das ist Ihre private Angelegenheit. Im Versicherungssprech heißt das „eigenwirtschaftliche Tätigkeit“. Wenn Sie sich dabei verletzen, müssen Sie sich an Ihre Krankenversicherung wenden. Sie arbeiten dauerhaft im Homeoffice? Dann kann sich eine private Unfallversicherung lohnen, um auf alle Fälle abgesichert zu sein.

Mann sitzt auf dem Sofa und arbeitet mit dem Laptop auf dem Wohnzimmertisch
© istock/lechatnoir/2016  Kein Arbeitszimmer: Wer vom Wohnzimmer aus tätig ist, kann keinen Mietanteil für das Homeoffice von der Steuer absetzen.

Was kann ich von der Steuer absetzen?

Das kommt darauf an, ob Sie ausschließlich zu Hause arbeiten, etwa als Freelancer*in, Übersetzer*in oder freie*r Journalist*in. Oder ob Sie auch einen Firmenarbeitsplatz besitzen und nur ab und zu das Homeoffice nutzen. In jedem Fall gilt: Sie dürfen nur Kosten absetzen, die Ihnen auch tatsächlich entstanden sind. Zum Beispiel den Anteil, den ein Arbeitszimmer ausmacht. Oder den Anteil an der Stromrechnung, der durch das Homeoffice angefallen ist. Und wenn Ihr Arbeitgeber beziehungsweise Auftraggeber die Kosten erstattet, haben sie in der Steuererklärung nichts mehr zu suchen.

  • Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, bleibt Ihnen nur das Homeoffice. In diesem Fall können Sie bis zu 1.250 Euro in der Steuererklärung angeben.
  • Wenn Sie dauerhaft im Homeoffice arbeiten, können Sie die Kosten in voller Höhe absetzen.

Mehr dazu lesen Sie im Artikel „Homeoffice von der Steuer absetzen: So gibt’s vom Finanzamt Geld zurück”.

Homeoffice wegen Corona: Was gilt?

Ihr Arbeitgeber hat Sie wegen der Coronakrise ins Homeoffice geschickt? Dann stellt er Ihnen offiziell keinen Arbeitsplatz zur Verfügung. Und Sie können die Kosten in der Steuererklärung angeben, wenn Sie sich extra Arbeitsmaterialien gekauft haben. Speichern Sie zur Sicherheit das Schreiben oder die E-Mail, in der das Homeoffice angeordnet wurde.

Aber auch hier gilt grundsätzlich: Die Kosten müssen Ihnen tatsächlich entstanden sein, und zwar ausschließlich im Zusammenhang mit der Arbeit. Ein Arbeitszimmer darf nicht privat genutzt werden.

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