Steuererklärung abgeben: Pflicht oder Kür?
Steuerpflicht für Selbständige, Freiberufler*innen und Gewerbetreibende
Steuerpflicht für Selbständige, Freiberufler*innen und Gewerbetreibende
Wer nicht angestellt ist und auf eigene Rechnung arbeitet, der muss praktisch immer eine Steuererklärung abgeben. Damit sind Selbstständige zur Einkommenssteuer verpflichtet. Sind sie freiberuflich tätig, dann wird in der Regel zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung fällig. Und Gewerbetreibende müssen darüber hinaus eine Gewerbesteuererklärung einreichen. Mehr dazu liest du im Artikel „Selbstständig oder freiberuflich: Was ist der Unterschied?”
Wann müssen Angestellte keine Steuererklärung abgeben?
Du bist angestellt, aber die oben genannten Voraussetzungen treffen nicht auf dich zu? Dann musst du keine Steuererklärung abgeben.
Das brauchst du vor allem nicht, wenn du nur einen Arbeitgeber hast und in Steuerklasse I bist. Dann hast du mit dem ganzen Papierkram nichts zu tun, weil deine Firma den für dich erledigt. Und zwar indem sie deine Lohnsteuer jeden Monat direkt von deinem Bruttoeinkommen abzieht und an den Fiskus überweist. Aus Sicht des Finanzamts hast du damit deine Steuerschuld beglichen – ganz automatisch.
Auch bist du von der Pflichtveranlagung befreit, wenn du verheiratet bist und beide Eheleute mit der Steuerklassenkombination IV/IV veranlagt sind. Einschränkung: Ihr habt euch nicht gemeinsam für das Faktorverfahren entschieden.
Falls du keine Steuererklärung abgeben musst, heißt das nicht, dass du keine abgeben darfst. Wenn du möchtest, kannst du eine sogenannte freiwillige Steuererklärung machen. Denn es kann sein, dass du etwas von deinem Steuergeld zurückbekommst (siehe Kasten „Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?“).
Wie du eine Steuererklärung selber anfertigst, erfährst du in diesem Artikel „Steuererklärung selber machen: So gehst du vor”.
Wann müssen Rentner*innen eine Steuererklärung abgeben?
Du bist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (also „pflichtveranlagt“), wenn dein gesamtes Einkommen als Rentner*in den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Der liegt im Steuerjahr 2023 bei 10.908 Euro für Ledige und 21.816 Euro für Verheiratete (Stand: Januar 2023). Zu deinem Grundeinkommen gehören deine Rente (gesetzlich und privat) sowie gegebenenfalls Mieteinnahmen und Kapitalerträge oder sonstige Einkünfte.
Wie viel davon das Finanzamt bekommt, hängt von deinem Besteuerungsanteil ab. Der richtet sich dauerhaft nach dem Jahr deines Renteneintritts: Je früher du in den Ruhestand gegangen bist, desto weniger musst du versteuern. Komplett steuerfrei sind immer Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Berufsgenossenschaftsrenten, Kriegs-, Wehrdienst-, Zivildienst- sowie Schwerbeschädigtenrenten.
Welche Frist musst du einhalten?
Musst du eine Steuererklärung abgeben, dann gilt dafür eine Abgabefrist. Wenn du deine Steuererklärung selbst machst, so ist der Stichtag normalerweise der 31. Juli des Folgejahres. Das heißt zum Beispiel:
- Die Steuererklärung für 2021 musst du bis zum 31. Juli 2022 abgeben.
- Die Steuererklärung für 2022 musst du bis zum 31. Juli 2023 abgeben.
- Die Steuererklärung für 2023 musst du bis zum 31. Juli 2024 abgeben.
Wenn du deine Pflicht-Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erledigen lässt, ist das Zeitfenster größer. Es reicht dann bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres. Auch hier drei Beispiele:
- Die Steuererklärung für 2021 mit Beratung musst du bis zum 28. Februar 2023 abgeben.
- Die Steuererklärung für 2022 mit Beratung musst du bis zum 28. Februar 2024 abgeben.
- Die Steuererklärung für 2023 mit Beratung musst du bis zum 28. Februar 2025 abgeben.
Achtung: In einem Schaltjahr geht die Frist bis zum 29. Februar. Fällt der Abgabetermin auf ein Wochenende, verschiebt er sich auf den folgenden Montag. Unabhängig von diesen üblichen Fristen kann das Finanzamt im Einzelfall andere festlegen. Dann musst du diese Termine einhalten.
Und bis wann kannst du rückwirkend eine freiwillige Steuererklärung abgeben? Dafür endet die Frist erst nach vier Jahren. Beispielsweise:
- Die freiwillige Steuererklärung für 2020 musst du bis zum 31. Dezember 2024 abgeben.
- Die freiwillige Steuererklärung für 2021 musst du bis zum 31. Dezember 2025 abgeben.
- Die freiwillige Steuererklärung für 2022 musst du bis zum 31. Dezember 2026 abgeben.
Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?
Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?
Auch wenn du nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet bist, kann sie sich lohnen. Nämlich dann, wenn du im Steuerjahr beispielsweise Werbungskosten von mehr als 1.230 Euro (bis 2021: 1.000 Euro und bis 2022: 1.200 Euro) hattest, Handwerks- oder Haushaltshilfen bezahlen musstest, Spenden gegeben hast, den Arbeitgeber und/oder die Steuerklasse gewechselt hast.
Solche Beträge kannst du als steuermindernd angeben. Erkennt das Finanzamt diese an, erhältst du zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück.
Kannst du die Abgabefrist verlängern?
Ja, das geht. Wenn du merkst, dass es mit der fristgerechten Abgabe nicht klappt, darfst du das Finanzamt schriftlich um eine Verlängerung bitten. Am besten so früh wie möglich.
In dem formlosen Antrag musst du (gegebenenfalls über deine Steuerberatung) den gewünschten Aufschub begründen. Argumente sind beispielsweise:
- längere Krankheit
- fehlende Unterlagen
- starke Arbeitsbelastung
- längere Reise (dienstlich oder privat)
Einen Anspruch auf eine Verschiebung hast du jedoch nicht. Lehnt das Finanzamt deinen Wunsch ab, gilt für dich die ursprüngliche Frist.
Was passiert, wenn du die Abgabefrist versäumst?
Verpasst du den Termin für die Abgabe der Steuererklärung um bis zu 14 Monate, kann dich das Finanzamt mit einem Verspätungszuschlag bestrafen. Das muss es aber nicht. Erst wenn sich die Abgabe um mehr als 14 Monate verspätet, gibt es keinen Spielraum mehr. Dann muss dir Ihr Finanzamt einen Verspätungszuschlag aufbrummen. Der macht 0,25 Prozent deiner Steuerschuld aus, mindestens aber 25 Euro pro angefangenen, versäumten Monat. Bei 15 Monaten kämen so 375 Euro oder mehr als Strafe zusammen.
Ausnahmen: Das Finanzamt kann auf den Zuschlag verzichten, wenn …
- … es dir zu viel Steuern berechnet hat und du deshalb Geld zurückbekommst.
- … für dich keine Steuern anfallen.
- … du erfolgreich eine Fristverlängerung beantragt hast.
Wo musst du die Steuererklärung abgeben?
Du solltest deine Steuererklärung spätestens am letzten Tag der Abgabefrist beim zuständigen Finanzamt einreichen. Doch welches ist für dich zuständig? Das hängt von deiner Adresse ab.
Welches Finanzamt ist zuständig?
In der Regel gibst du die Steuererklärung bei deinem sogenannten Wohnsitzfinanzamt ab. Das heißt: Zuständig für dich ist das Amt, in dessen Bezirk du gemeldet bist. Ausschlaggebend ist also deine Adresse. Und zwar unter diesen Voraussetzungen:
- Du bist ledig, ist das Finanzamt für dich zuständig, in dessen Bereich du überwiegend lebst.
- Bist du verheiratet, ist das Finanzamt für dich zuständig, in dessen Bereich du und deine Familie überwiegend leben.
Welches Amt für deinen Bezirk zuständig ist, die Adresse und die Kontaktdaten findest du mit der
Finanzamtsuche des Bundesamtes für Steuern.
Wenn du geschieden bist, kann es komplizierter werden. Hast du dich im betreffenden Steuerjahr – das Jahr, für das du deine Steuererklärung machst – getrennt, können du und dein*deine Ex-Partner oder Ex-Partnerin sich noch bis zu dessen Ende steuerlich zusammen veranlagen lassen. Dann gilt:
- Dein bisheriges Finanzamt ist zuständig, wenn eine oder einer von euch noch in dem Bezirk dieser Behörde lebt.
- Beide Partner*innen sind in einen anderen Bezirk gezogen? Dann ist ein Finanzamt an einem der neuen Wohnsitze zuständig. Welches das ist, hängt vom jeweiligen Einkommen ab. Genauer gesagt: was nach Abzug der Werbungskosten davon noch übrig bleibt. Ist das bei dir mehr, ist dein Finanzamt zuständig. Ist das Einkommen von deinem Ex-Partner oder deiner Ex-Partnerin höher, so geht die Steuererklärung an dessen oder ihr neues Wohnsitzfinanzamt.
Einkommensteuer und Lohnsteuer – der Unterschied
Einkommensteuer und Lohnsteuer – der Unterschied
Alle, die in Deutschland Geld verdienen, sind einkommensteuerpflichtig. Als Pflichtveranlagte*r musst du deshalb eine Einkommenssteuererklärung abgeben, umgangssprachlich einfach Steuererklärung genannt. Darin gibst du jährlich an, wie hoch dein Einkommen war und wie es sich zusammengesetzt hat. Auf dieser Basis berechnet das Finanzamt die Höhe deiner Steuer. Je nachdem, was du im Voraus schon eingezahlt hast, musst du etwas nachzahlen oder bekommst etwas erstattet.
Allerdings zahlen Arbeitnehmer*innen offiziell keine Einkommensteuer, sondern Lohnsteuer. Das ist das Geld, das dein Arbeitgeber von deinem Bruttogehalt abzieht und an das Finanzamt weiterreicht. Damit ist die Lohnsteuer keine eigenständige Steuer, sondern eine Unterform der Einkommensteuer.
Welche Steuerarten gibt es sonst noch? Das erfährst du in diesem Artikel „Steuerarten: Welche Steuern gibt es in Deutschland?”.
Darfst du deine Steuererklärung online abgeben?
Ja, das geht mit der elektronischen Steuererklärung – kurz ELSTER genannt. ELSTER ist ein offizielles, kostenloses Programm der deutschen Steuerverwaltungen, die sich zum Online-Finanzamt zusammengeschlossen haben. Dort stehen das Programm sowie die erforderlichen Formulare zum Herunterladen bereit. Anschließend kannst du alles ausfüllen und dann verschlüsselt an das Online-Finanzamt zurückschicken.
Weitere Möglichkeiten: Du nutzt online die Browser-Version von ELSTER© oder eine kostenpflichtige Steuersoftware von Drittanbietern, die mit ELSTER kompatibel ist. Die letztgenannte Variante ist empfehlenswert, wenn du dich mit Steuererklärungen noch nicht gut auskennst. Viele dieser Programme helfen dir mit Tipps beim Ausfüllen.
Übrigens: Für manche Steuerzahler*innen wie zum Beispiel Selbstständige ist die digitale Übermittlung der Steuererklärung keine Kür, sondern Pflicht. Mehr dazu erfährst du hier.