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Pflicht oder Kür: Wer muss keine Steuererklärung abgeben?

Detlev Neumann
von Detlev Neumann, 27.02.2026

 

Aktenordner wälzen, Zahlenkolonnen addieren, Listen ausfüllen – die Steuererklärung abzugeben ist alles andere als ein Vergnügen. Aber leider muss es sein, oder? Ja, für manche gehört es zum bürokratischen Pflichtprogramm. Für andere ist es eher eine freiwillige Kür: Sie müssen ihre Steuererklärung nicht abgeben, dürfen es aber. Wir klären: Welcher Steuertyp bist du?

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: Steuererklärung abgeben

  • Du musst eine Steuererklärung abgeben, wenn du neben deinem Vollzeitjob Einkünfte über 410 Euro hast, Lohnersatzleistungen erhältst, mehrere Arbeitgeber hast, Steuerfreibeträge nutzt, spezielle Steuerklassenkombinationen wählst oder selbstständig bist.
  • Hast du nur einen Arbeitgeber und bist in Steuerklasse I, brauchst du keine Steuererklärung abzugeben.
  • Als Rentner*in musst du eine Steuererklärung machen, wenn dein Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Bestimmte Renten bleiben aber steuerfrei.
  • Die Steuererklärung ist normalerweise bis zum 31. Juli des Folgejahres fällig. Mit Steuerberatung hast du länger Zeit.
  • Auch wenn du keine Steuererklärung machen musst, kannst du das freiwillig tun, zum Beispiel, um dir zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen.
  • Wenn du die Abgabefrist um mehr als 14 Monate verpasst, musst du in der Regel Strafe zahlen – mindestens 25 Euro pro Monat.

 

Grafik Wer muss wann eine Steuererklärung abgeben

Wann müssen Angestellte eine Steuererklärung abgeben?

Eines ist klar: Wenn dich das Finanzamt zur Abgabe deiner Einkommensteuererklärung auffordert, dann musst du das tun. Und zwar ohne Wenn und Aber. Doch auch ohne einen solchen Hinweis kannst du der sogenannten Pflichtveranlagung unterliegen. Dann kommst du ebenfalls nicht um eine Steuererklärung herum. 

Nach Paragraf 46 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bist du als Arbeitnehmer*in hauptsächlich unter folgenden Umständen zur Steuererklärung verpflichtet:

  • Du hast neben deinem normalen Einkommen zusätzliche Einkünfte, die 410 Euro pro Jahr übersteigen. Das kann beispielsweise Geld sein, das du aus Vermietung oder selbstständiger Arbeit erhältst. 
  • Du beziehst Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Eltern- oder Krankengeld) von mehr als 410 Euro. Sozialleistungen wie Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) sind davon ausgenommen.
  • Du hast gleichzeitig mehrere Arbeitgeber und bist somit in der Lohnsteuerklasse VI.
  • Du hast mit dem Finanzamt einen Freibetrag beim Lohnsteuerabzug vereinbart. Das betrifft etwa Freibeträge für Fahrtkosten und/oder doppelte Haushaltsführung. Weitere Voraussetzung: Du verdienst im Jahr 2026 mehr als 13.614 Euro (Ehepaare 27.228 Euro).
  • Wenn beide Ehepartner*innen einen Arbeitslohn erhalten, und eine der verheirateten Personen wird nach der Steuerklasse V oder VI besteuert.
  • Wenn beide Ehepartner*innen einen Arbeitslohn erhalten und jeweils die Lohnsteuerklasse IV mit Faktor gewählt haben. In dem Fall zahlt jede Person prozentual so viel Steuer, wie sie anteilig zum gemeinsamen Einkommen beiträgt. Mehr zu den Steuerklassen findest du im Artikel „Welche Lohnsteuerklasse bin ich?“.
  • Wenn nach einer Scheidung eine der beiden geschiedenen Personen im selben Jahr wieder geheiratet hat.
  • Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin ist gestorben, und du hast im selben Jahr wieder geheiratet.
  • Du hast Kapitalerträge eingenommen, auf die du keine Abgeltungsteuer abgeführt hast.
  • Du bist verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und eine*einer von euch lebt im Ausland und der*die andere wird auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt.
  • Du hast keinen Wohnsitz in Deutschland, aber unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt.

Du benötigst Unterstützung bei der Steuererklärung? Mehr Informationen dazu findest du in unserem Artikel „Hilfe bei der Steuererklärung: Wer darf helfen und was kostet das?”.  

Steuererklärungspflicht für Selbständige, Freiberufler*innen und Gewerbetreibende

Wer nicht angestellt ist und auf eigene Rechnung arbeitet, muss praktisch immer eine Steuererklärung abgeben. Das betrifft sowohl Selbstständige als auch Freiberufler*innen. Sie müssen jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung einreichen, in der sie ihren Gewinn angeben. Sofern sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, kommt außerdem eine Umsatzsteuererklärung hinzu. Und Gewerbetreibende haben darüber hinaus noch eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Mehr dazu liest du im Artikel „Selbstständig oder freiberuflich: Was ist der Unterschied?”.

Wann müssen Angestellte keine Steuererklärung abgeben?

Du bist angestellt, aber die oben genannten Voraussetzungen treffen nicht auf dich zu? Dann musst du keine Steuererklärung abgeben.

Das brauchst du vor allem nicht, wenn du nur einen Arbeitgeber hast und in Steuerklasse I bist. Dann hast du mit dem ganzen Papierkram nichts zu tun, weil deine Firma den für dich erledigt. Und zwar indem sie deine Lohnsteuer jeden Monat direkt von deinem Bruttoeinkommen abzieht und an den Fiskus überweist. Aus Sicht des Finanzamts hast du damit deine Steuerschuld beglichen – ganz automatisch.

Auch bist du von der Pflichtveranlagung befreit, wenn du verheiratet bist und beide Eheleute mit der Steuerklassenkombination IV/IV veranlagt sind. Einschränkung: Ihr habt euch nicht gemeinsam für das Faktorverfahren entschieden.

Falls du keine Steuererklärung abgeben musst, heißt das nicht, dass du keine abgeben darfst. Wenn du möchtest, kannst du eine sogenannte freiwillige Steuererklärung machen. Denn es kann sein, dass du etwas von deinem Steuergeld zurückbekommst (siehe Kasten „Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?“).

Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?

Auch wenn du nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet bist, kann sie sich lohnen. Nämlich dann, wenn du im Steuerjahr beispielsweise Werbungskosten von mehr als 1.230 Euro hattest, Handwerks- oder Haushaltshilfen bezahlen musstest, Spenden gegeben hast, den Arbeitgeber und/oder die Steuerklasse gewechselt hast. Erkennt das Finanzamt deine Angaben in der Steuererklärung an, erhältst du zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück.  

Übrigens: Wenn du einmal deine freiwillige Steuererklärung abgegeben hast, dann bist du nicht automatisch dazu verpflichtet, das immer zu machen. Das ist und bleibt deine freie Entscheidung. 

Wann müssen Rentner*innen eine Steuererklärung abgeben?

Als Rentner*in bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (also „pflichtveranlagt“), wenn dein gesamtes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Der lag im Steuerjahr 2025 bei 12.096 Euro für Ledige und 24.192 Euro für Verheiratete. Im Jahr 2026 liegt die Grenze bei 12.348 Euro beziehungsweise 24.696 Euro. Zu deinem Grundeinkommen gehören alle deine Einkünfte, also deine Rente (gesetzlich und privat) sowie gegebenenfalls Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder sonstige Einkünfte. 

Ein älteres Ehepaar liest gemeinsam mehrere Unterlagen
© istock/shapecharge/2018  Ruheständler*innen müssen eine Steuererklärung abgeben, sofern ihr Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet.

Wie viel davon das Finanzamt bekommt, hängt von deinem Besteuerungsanteil ab. Der richtet sich dauerhaft nach dem Jahr deines Renteneintritts: Je früher du in den Ruhestand gegangen bist, desto weniger musst du versteuern. Komplett steuerfrei sind immer Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Berufsgenossenschaftsrenten, Kriegs-, Wehrdienst-, Zivildienst- sowie Schwerbeschädigtenrenten. 

Frist: Wie lange kann ich eine Steuererklärung abgeben?

Für die Abgabe der Steuererklärung hast du nicht unbegrenzt Zeit. Es gibt eine Abgabefrist: Wenn du deine Steuererklärung selber machst, ist der Stichtag normalerweise der 31. Juli des Folgejahres.

Die Steuererklärung für 2025 musst du deshalb bis zum 31. Juli 2026 abgeben.

Wenn du deine Pflicht-Steuererklärung von einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein erledigen lässt, ist das Zeitfenster größer. Es reicht dann bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres.  

Wegen der Folgen der Coronakrise gelten für die Steuerjahre 2023 und 2024 verlängerte Fristen. So ergeben sich unter Berücksichtigung von Wochenenden und Feiertagen folgende Termine: 

  • Die Steuererklärung für 2023 mit Beratung musst du bis zum 2. Juni 2025 abgeben.
  • Die Steuererklärung für 2024 mit Beratung musst du bis zum 30. April 2026 abgeben.

Ab der Steuererklärung für das Jahr 2025 gilt hier wieder Ende Februar als letzter Termin.

Achtung: In einem Schaltjahr geht die Frist bis zum 29. Februar. Fällt der Abgabetermin auf ein Wochenende, verschiebt er sich auf den folgenden Montag. Unabhängig von diesen üblichen Fristen kann das Finanzamt im Einzelfall andere festlegen. Dann musst du diese Termine einhalten.

Und bis wann kannst du rückwirkend eine freiwillige Steuererklärung abgeben? Dafür endet die Frist erst nach vier Jahren. Beispielsweise:

  • Die freiwillige Steuererklärung für 2021 musst du bis zum 31. Dezember 2025 abgeben.
  • Die freiwillige Steuererklärung für 2022 musst du bis zum 31. Dezember 2026 abgeben.
  • Die freiwillige Steuererklärung für 2023 musst du bis zum 31. Dezember 2027 abgeben. 

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Kannst du die Abgabefrist verlängern?

Ja, das geht. Wenn du merkst, dass es mit der fristgerechten Abgabe nicht klappt, darfst du das Finanzamt schriftlich um eine Verlängerung bitten. Am besten so früh wie möglich.

In dem formlosen Antrag musst du (gegebenenfalls über deine Steuerberatung) den gewünschten Aufschub begründen. Argumente sind beispielsweise:

  • Längere Krankheit
  • Fehlende Unterlagen
  • Starke Arbeitsbelastung
  • Längere Reise (dienstlich oder privat)

Einen Anspruch auf eine Verschiebung hast du jedoch nicht. Lehnt das Finanzamt deinen Wunsch ab, gilt für dich die ursprüngliche Frist.

Was passiert, wenn du die Abgabefrist versäumst?

Verpasst du den Termin für die Abgabe der Steuererklärung, kann dich das Finanzamt mit einem Verspätungszuschlag bestrafen. Das muss es aber nicht. Erst wenn sich die Abgabe um mehr als 14 Monate verspätet, gibt es keinen Spielraum mehr. Dann muss dir dein Finanzamt einen Verspätungszuschlag aufbrummen. Der macht 0,25 Prozent deiner Steuerschuld aus, mindestens aber 25 Euro pro angefangenen, versäumten Monat. Bei 15 Monaten kämen so 375 Euro oder mehr als Strafe zusammen. 

Ausnahmen: Das Finanzamt kann auf den Zuschlag verzichten, wenn …

  • … es dir zu viel Steuern berechnet hat und du deshalb Geld zurückbekommst.
  • … für dich keine Steuern anfallen.
  • … du erfolgreich eine Fristverlängerung beantragt hast.
Ein Mann mit Aktentasche rennt über die Galerie in einem Bürohaus
© istock/sanjeri/2019  Besser auf den letzten Drücker als zu spät: Wer die Frist zur Abgabe seiner Steuererklärung versäumt, muss mit einer Strafe rechnen.

Wo musst du die Steuererklärung abgeben?

Du solltest deine Steuererklärung spätestens am letzten Tag der Abgabefrist beim zuständigen Finanzamt einreichen. Doch welches ist für dich zuständig? Das hängt von deiner Adresse ab.

Welches Finanzamt ist zuständig?

In der Regel gibst du die Steuererklärung bei deinem sogenannten Wohnsitzfinanzamt ab. Das heißt: Zuständig für dich ist das Amt, in dessen Bezirk du gemeldet bist. Ausschlaggebend ist also deine Adresse. Und zwar unter diesen Voraussetzungen: 

  • Als Ledige*r ist das Finanzamt für dich zuständig, in dessen Bereich du überwiegend lebst.
  • Bist du verheiratet, ist das Finanzamt für dich zuständig, in dessen Bereich du und deine Familie überwiegend leben.

Welches Amt für deinen Bezirk zuständig ist, die Adresse und die Kontaktdaten findest du mit der
Finanzamtsuche des Bundesamtes für Steuern.

Eine Lupe liegt auf einem Steuerformular beim Eintrag „Bei Wohnsitzwechsel“
© istock/seewhatmitchsee/2013  Nach einem Umzug ist oft ein neues Finanzamt zuständig.

Wenn du geschieden bist, kann es komplizierter werden. Hast du dich im betreffenden Steuerjahr – das Jahr, für das du deine Steuererklärung machst – getrennt, können du und dein Ex-Partner oder deine Ex-Partnerin sich noch bis zu dessen Ende steuerlich zusammen veranlagen lassen. Dann gilt:

  • Dein bisheriges Finanzamt ist zuständig, wenn eine oder einer von euch noch in dem Bezirk dieser Behörde lebt.
  • Beide Partner*innen sind in einen anderen Bezirk gezogen? Dann ist ein Finanzamt an einem der neuen Wohnsitze zuständig. Welches das ist, hängt vom jeweiligen Einkommen ab. Genauer gesagt: was nach Abzug der Werbungskosten davon noch übrig bleibt. Ist das bei dir mehr, ist dein Finanzamt zuständig. Ist das Einkommen von deinem Ex-Partner oder deiner Ex-Partnerin höher, so geht die Steuererklärung an sein oder ihr neues Wohnsitzfinanzamt.

Einkommensteuer und Lohnsteuer – der Unterschied

Alle, die in Deutschland Geld verdienen, sind einkommensteuerpflichtig. Als Pflichtveranlagte*r musst du deshalb eine Einkommensteuererklärung abgeben, umgangssprachlich einfach Steuererklärung genannt. Darin gibst du jährlich an, wie hoch dein Einkommen war und wie es sich zusammengesetzt hat. Auf dieser Basis berechnet das Finanzamt die Höhe deiner Steuer. Je nachdem, was du im Voraus schon eingezahlt hast, musst du etwas nachzahlen oder bekommst etwas erstattet.

Allerdings zahlen Arbeitnehmer*innen offiziell keine Einkommensteuer, sondern Lohnsteuer. Das ist das Geld, das dein Arbeitgeber von deinem Bruttogehalt abzieht und an das Finanzamt weiterreicht. Damit ist die Lohnsteuer keine eigenständige Steuer, sondern eine Unterform der Einkommensteuer.

Welche Steuerarten gibt es sonst noch? Das erfährst du in diesem Artikel „Steuerarten: Welche Steuern gibt es in Deutschland?”.

Darfst du deine Steuererklärung online abgeben?

Ja, das geht mit der elektronischen Steuererklärung – kurz ELSTER© genannt. ELSTER ist ein offizielles, kostenloses Programm der deutschen Steuerverwaltungen, die sich zum Online-Finanzamt zusammengeschlossen haben. Dort stehen das Programm sowie die erforderlichen Formulare zum Herunterladen bereit. Anschließend kannst du alles ausfüllen und dann verschlüsselt an das Online-Finanzamt zurückschicken.

Weitere Möglichkeiten: Du nutzt online die Browser-Version von ELSTER oder eine kostenpflichtige Steuersoftware von Drittanbietern, die mit ELSTER kompatibel ist. Die letztgenannte Variante ist empfehlenswert, wenn du dich mit Steuererklärungen noch nicht gut auskennst. Viele dieser Programme helfen dir mit Tipps beim Ausfüllen.

Übrigens: Für manche Steuerzahler*innen wie zum Beispiel Selbstständige ist die digitale Übermittlung der Steuererklärung keine Kür, sondern Pflicht.

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FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wer muss in Deutschland keine Steuererklärung abgeben?

In der Regel müssen Angestellte keine Steuererklärung abgeben, wenn sie nur einen Arbeitgeber haben, in Steuerklasse I oder IV (ohne Faktor) sind und nicht mehr als 410 Euro an zusätzlichen Einkünften erzielen. Selbstständige sind dagegen immer zur Abgabe verpflichtet, Rentner*innen nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Müssen Rentner*innen immer eine Steuererklärung abgeben?

Rentner*innen müssen nur dann eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr gesamtes Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Dazu zählen neben den Renten auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Der steuerpflichtige Rentenanteil hängt vom Jahr des Renteneintritts ab.

Kann ich freiwillig eine Steuererklärung abgeben, obwohl ich nicht muss?

Ja. Auch ohne Abgabepflicht kannst du freiwillig eine Steuererklärung einreichen, zum Beispiel um zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen. Das lohnt sich häufig bei hohen Werbungskosten, Spenden, Handwerksleistungen oder einem Job- oder Steuerklassenwechsel. 

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