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„Hallo Finanzamt, ich kriege noch Geld zurück“: So können Sie Spenden absetzen

von Thorsten Schierhorn, 28.06.2023

Der Monatsbeitrag für die Hilfsorganisation. Die Spende für das Kinderheim. Aber auch: die Mitgliedsbeiträge im Tierschutzbund oder die Farbe für den neuen Anstrich der Kirche. Sie geben gern und aus vollem Herzen? Prima. Aber trotzdem müssen Sie nicht mehr bezahlen als nötig. Der Staat beteiligt sich an Ihren guten Werken. Dafür müssen Sie die Spenden aber absetzen. Das ist nicht schwer und kann sich lohnen.

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„Spenden absetzen“ bedeutet: Geld zurück

Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation und damit das Gemeinwohl unterstützen, belohnt das der Staat mit einer Steuervergünstigung. Konkret: Sie müssen weniger Steuern bezahlen. Denn Sie können, so der Fachjargon, die Spende von der Steuer absetzen.

Das funktioniert so: Als gewöhnlicher Angestellter führt Ihr Arbeitgeber für Sie regelmäßig Steuern und Sozialabgaben ab. Sie selbst bekommen dann nur noch den Nettolohn ausbezahlt. Einmal im Jahr können Sie dann eine Steuererklärung abgeben, um womöglich etwas von den abgeführten Steuern zurückzubekommen. Zum Beispiel, weil Sie einen langen Arbeitsweg oder Geld für die private Altersvorsorge beiseite gelegt – oder eben etwas gespendet haben.

Die Kosten dafür können Sie „absetzen“, sprich: von Ihrem Gesamteinkommen abziehen. Anhand dieses Gesamteinkommens wird berechnet, wie viele Steuern Ihr Arbeitgeber ans Finanzamt abgeführt hat. Ist Ihr Einkommen nun geringer, weil Sie Ihre Spenden davon abgezogen haben, müssen Sie auch umso weniger Steuern bezahlen – das zu viel gezahlte Geld fließt dann als Steuerrückzahlung auf Ihr Konto.

Kann man unendlich viele Spenden von der Steuer absetzen?

Kann man unendlich viele Spenden von der Steuer absetzen?

Nein. Sie dürfen höchstens 20 Prozent von Ihrem Einkommen abziehen, die dann nicht versteuert werden. Haben Sie mehr gespendet, können Sie die Zusatzsumme auch noch im folgenden Jahr absetzen.

Diese Spenden können Sie von der Steuer absetzen

Es ist nicht egal, wem Sie etwas spenden. Von der Steuer absetzen dürfen Sie eine Spende nur dann, wenn sie ...

  • freiwillig erfolgt ist.
  • an eine sogenannte steuerbegünstigte Organisation gegangen ist (gemeinnützige Vereine, Stiftungen, politische Parteien, Kirchen, Museen etc.).
  • an eine Organisation gegangen ist, die ihren Sitz in Deutschland hat.
  • nachvollziehbar ist, etwa per Kontoauszug oder mit einer Spendenbescheinigung. Einen Euro in den Hut eines Obdachlosen oder einen Beitrag für den Klingelbeutel in der Kirche können Sie deshalb nicht absetzen.
Hand in Großaufnahme, wie sie einen 20-Euro-Schein in eine Sammelbox am Kirchenausgang steckt
© istock/Stefan_Redel/2012  Ein Beitrag zur Kirchenkollekte ist eine gute Tat. Ohne Bescheinigung ist sie bei der Steuer aber nicht absetzbar.

Das müssen Sie tun, um Steuergeld zu sparen

Wichtigste Regel, wenn Sie Spenden absetzen wollen: Sie müssen jede Spende belegen können. Sammeln Sie also für alle Ihre Spenden einen Nachweis. Am einfachsten ist es, wenn Sie die Spendenbescheinigungen abheften, die Sie für Ihre Unterstützung per Post zugeschickt bekommen.

Für alle Spenden bis 200 Euro geht es aber auch formloser. Hier reicht ein sogenannter “vereinfachter Nachweis”. Vereinfachte Nachweise sind zum Beispiel:

  • Ausdrucke der Kontoauszüge, auf denen die Überweisung der Spende zu sehen ist
  • Ausdrucke der Umsätze beim Online-Banking, auf denen die Spende zu sehen ist
  • Einzahlungsbelege der Bank
  • Ausdrucke des PayPal-Kontos, wenn Sie per PayPal gespendet haben und Sie als Kontoinhaber sowie Ihre E-Mail-Adresse deutlich zu sehen sind.

Übrigens: Bei Spenden im Katastrophenfall, bei dem schnelle Hilfe gefragt ist und wo es deshalb keine geregelte Spendenbürokratie gibt, gilt der vereinfachte Nachweis auch für Spenden über 200 Euro.

Die Nachweise müssen Sie übrigens nur sammeln – Sie brauchen sie nicht Ihrer Steuererklärung beizulegen. Es genügt, wenn Sie die Belege aufbewahren, falls das Finanzamt Ihre Spenden kontrollieren will. Das kann auch noch passieren, nachdem Sie den Steuerbescheid vom Finanzamt bekommen haben. Heben Sie die Nachweise deshalb nach dem Steuerbescheid noch ein Jahr lang auf.

So setzen Sie Sachspenden und Aufwandsspenden ab

Nicht nur mit Geldspenden mindern Sie Ihre Steuerlast. Auch wenn Sie einen Reisegutschein für eine wohltätige Tombola spenden oder mit selbst gekaufter Farbe die Wände in der Kita neu streichen, dürfen Sie das in der Steuererklärung berücksichtigen. Das gilt dann als sogenannte “Sachspende” bzw. „Aufwandsspende“. Genaueres dazu finden Sie im Artikel Spendenbescheinigung: Was ist das und wann brauche ich eine?

Aber welche Kosten wofür dürfen Sie absetzen?

Bei Sachspenden ist es relativ einfach. Wenn Sie den gespendeten Gegenstand extra gekauft haben, haben Sie auch einen Beleg mit dem Kaufpreis. Das ist der Betrag, den Ihre Spende „wert“ war. Der Ausrichter der Tombola (oder wer sonst von Ihrer Sachspende profitiert hat) kann Ihnen dann eine Spendenbescheinigung über diesen Betrag ausstellen. Diesen Wert in der Steuererklärung angeben – fertig. Bei gebrauchten Gegenständen ermitteln Sie den Preis, den Sie bei einem Verkauf erzielen könnten. Dafür können Sie bei Auktionsplattformen wie eBay nachsehen oder einen Händler fragen. Und fragen Sie sich, ob überhaupt jemand so einen Gegenstand kaufen würde. Eine Spendenbescheinigung lohnt deshalb nur bei wirklich wertvollen Sachspenden.

Bei Aufwandsspenden ist es ein wenig komplizierter. Die Kosten, die Sie bei Ihrer freiwilligen Mithilfe hatten, sind zwar relativ eindeutig zu ermitteln: Was hat zum Beispiel die Farbe für den Neuanstrich der Kita gekostet? Aber die rechtlichen Hürden für die Absetzbarkeit sind hoch. So darf der Empfänger Ihrer Hilfe nicht von vornherein davon ausgehen, dass Sie auf die Erstattung Ihrer Unkosten verzichten. Stattdessen muss er per Vertrag oder Vereinssatzung eigentlich zur Erstattung verpflichtet sein und auch genügend Geld dafür haben. Nur wenn Sie dann offiziell auf die Erstattung verzichten, darf er eine Spendenbescheinigung über die angefallenen Kosten ausstellen.

Junge Mädchen laufen beim Fußballtraining mit je einem Ball an der Außenlinie entlang
© istock/Lorado/2018  Die Fußbälle für das Training sind von Ihnen? Fragen Sie nach einer Spendenbescheinigung, dann bekommen Sie einen Teil der Kosten über die Steuer wieder rein.

Wie viel Geld gibt es zurück?

Die Steuerersparnis hängt davon ab, wie viel Sie verdienen. Denn danach richtet sich ja die Höhe Ihrer Steuern. Je mehr Sie verdienen, desto mehr Prozent Ihres Einkommens müssen Sie an Steuern abführen. Also sparen Sie auch umso mehr Steuern, wenn Sie etwas spenden und diese Summe gar nicht erst versteuern müssen. 

Ein Beispiel: Ihr Bruttoeinkommen beträgt 30.000 Euro im Jahr. Dafür werden in der Steuerklasse 1 insgesamt rund 4.050 Euro an Abzügen fällig (Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer). Wenn Sie 200 Euro spenden, müssen Sie nur noch 29.800 Euro versteuern. Entsprechend weniger steht dem Staat dann an Steuern zu. Etwa 70 Euro Steuergeld bekommen Sie deshalb zurück.

Anders ist es bei einem Bruttoeinkommen von 20.000 Euro. Da Ihr Einkommen weniger üppig ausfällt, zahlen Sie einen niedrigeren Steuersatz. Deshalb fällt auch die Steuerersparnis geringer aus: Wer 20.000 Euro brutto verdient, spart bei einer 200-Euro-Spende nur gut 60 Euro an Steuern.

In jedem Fall gilt: Bei einer 200-Euro-Spende kommen 200 Euro beim Empfänger an, durch die Steuerersparnis geben Sie eigentlich aber nur 130-140 Euro aus. Übrigens: Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien werden noch stärker steuerlich belohnt. Hierfür gibt es 50 Prozent der Spendensumme an Steuern zurück – egal, wie hoch Ihr Steuersatz normalerweise ist.

Sie wollen genau wissen, wie viel (Steuer-)Geld Sie bei einer Spende sparen? Der Spenden-Rechner der „Aktion Deutschland Hilft“ sagt es Ihnen:

Zum Spenden-Rechner

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