Gutes tun und Geld zurück: So setzt du Spenden von der Steuer ab
Der Monatsbeitrag für die Hilfsorganisation. Die Spende für das Kinderheim. Aber auch: die Mitgliedsbeiträge im Tierschutzbund oder die Farbe für den neuen Anstrich der Kita. Du gibst gern und aus vollem Herzen? Prima. Und der Staat beteiligt sich an deinen guten Taten. Dafür musst du die Spenden aber von der Steuer absetzen. Das ist nicht schwer und kann sich lohnen. Die Klarmacher zeigen dir, wie es geht.
Themen in diesem Artikel
- „Spenden absetzen“ bedeutet: Geld zurück
- Welche Spenden sind steuerlich absetzbar?
- Das musst du tun, um Steuergeld zu sparen
- Sachspenden, Aufwandsspenden und Vergütungsspenden: So setzt du sie ab
- Spenden in der Steuererklärung: Wo eintragen?
- Und wie viel Geld gibt es zurück?
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Auf den Punkt: Spenden steuerlich absetzen
- Spenden an gemeinnützige Organisationen mit einem steuerbegünstigten Zweck sind steuerlich absetzbar – bis zu einer Höhe von 20 Prozent des jährlichen Einkommens.
- Für Spenden über 300 Euro benötigst du eine Spendenbescheinigung fürs Finanzamt.
- Für Beträge bis 300 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis wie ein Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg.
- Die Spendenbeträge trägst du in der Steuererklärung als Sonderausgaben ein.
- In bestimmten Situationen kann es vereinfachte Nachweisregelungen auch für höhere Beträge geben.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auch Sachspenden, Aufwandspenden und Vergütungsspenden von der Steuer absetzen.
„Spenden absetzen“ bedeutet: Geld zurück
Wenn du eine gemeinnützige Organisation und damit das Gemeinwohl unterstützt, belohnt der Staat das mit einer Steuervergünstigung. Konkret heißt das: Du musst weniger Steuern bezahlen. Denn du kannst, so der Fachjargon, die Spende von der Steuer absetzen.
Das funktioniert so: Bist du angestellt, dann führt dein Arbeitgeber für dich regelmäßig Steuern und Sozialabgaben ab. Du selbst bekommst nur den Nettolohn ausbezahlt. Für jedes Jahr kannst du eine Steuererklärung abgeben, um womöglich etwas von den abgeführten Steuern zurückzubekommen. Zum Beispiel, weil du einen langen Arbeitsweg hast, Geld für die private Altersvorsorge beiseitegelegt oder eben etwas gespendet hast.
Die Kosten dafür kannst du „absetzen”, sprich: von deinem Gesamteinkommen abziehen. Dadurch zahlst du weniger Steuern, weil dein zu versteuerndes Einkommen kleiner wird (siehe Grafik). Das zu viel gezahlte Geld fließt dann als Steuerrückzahlung auf dein Konto.

Welche Spenden sind steuerlich absetzbar?
Es ist nicht egal, wem du etwas spendest. Von der Steuer absetzen darfst du eine Spende nur, wenn sie ...
- freiwillig ist.
- an eine sogenannte steuerbegünstigte Organisation gegangen ist (gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Hilfsorganisationen, politische Parteien, Kirchen, Museen etc.).
- an eine Organisation gegangen ist, die ihren Sitz in Deutschland hat.
- nachvollziehbar ist, etwa per Kontoauszug oder mit einer Spendenbescheinigung. Wer Bargeld ohne Quittung gibt – etwa an Hilfsbedürftige auf der Straße oder in den Klingelbeutel in der Kirche –, kann dies steuerlich nicht geltend machen.
Das bedeutet auch: Spenden an Privatpersonen darfst du nicht von der Steuer absetzen. Auch dann nicht, wenn du sie über eine offizielle Spendenplattform wie etwa Gofundme oder Paypal Fundraisers machst.
Wichtig: Du kannst auch Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen – vorausgesetzt, die begünstigte Organisation erfüllt die oben genannten Punkte. Bist du etwa Mitglied in einer politischen Partei oder unabhängigen Wählervereinigung, kannst du deine Mitgliedsbeiträge steuerlich geltend machen.

Das musst du tun, um Steuergeld zu sparen
Wichtigste Regel, wenn du Spenden absetzen möchtest: Du musst jede Spende belegen können. Sammle also für alle deine Spenden einen Nachweis. Am einfachsten ist es, wenn du die Spendenbescheinigungen – auch Zuwendungsbestätigung genannt – abheftest, die du für deine Unterstützung bekommst. In der Regel verschickt die Organisation solche automatisch an die Spender*innen.
Für alle Spenden bis 300 Euro geht es aber auch formloser. Hier reicht ein sogenannter “vereinfachter Nachweis”. Das sind zum Beispiel:
- Ausdrucke der Kontoauszüge, auf denen die Überweisung der Spende zu sehen ist
- Ausdrucke der Umsätze beim Online-Banking, auf denen die Spende zu sehen ist
- Einzahlungsbelege der Bank
- Ausdrucke des Paypal-Kontos, wenn du per Paypal gespendet hast. Du musst als Kontoinhaber*in ersichtlich und deine E-Mail-Adresse muss erkennbar sein.
Übrigens: Bei Spenden im Katastrophenfall, bei dem schnelle Hilfe gefragt ist und wo es deshalb keine geregelte Spendenbürokratie gibt, gilt der vereinfachte Nachweis auch für Spenden über 300 Euro.
Die Belege für die Spenden musst du lediglich sammeln – du brauchst sie nicht deiner Steuererklärung beizulegen. Es genügt, wenn du die Spendennachweise aufbewahrst, falls das Finanzamt deine Spenden kontrollieren will. Das kann auch noch passieren, nachdem du den Steuerbescheid vom Finanzamt bekommen hast. Hebe die Nachweise deshalb nach dem Steuerbescheid noch ein Jahr lang auf.
Übrigens: Seit Anfang des Jahres 2024 ist das digitale Zuwendungsempfängerregister online, verwaltet vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dieses Register soll die Ausstellung von Spendenbescheinigungen erleichtern und gleichzeitig sicherer gestalten.
Wie viele Spenden kann ich absetzen?
Du darfst jedes Jahr höchstens 20 Prozent von deinem Einkommen an Spenden von der Steuer absetzen – mit Ausnahme von Spenden an politische Parteien. Hier ist der Staat besonders großzügig: Die Hälfte deiner Parteispende (bis zu 825 Euro) wird direkt von deiner Steuerlast abgezogen. Bei steuerlicher Zusammenveranlagung gilt bei Parteispenden eine Grenze von 1.650 Euro.
Hast du aber mehr gespendet, kannst du die Zusatzsumme mit einem Spendenvortrag ins folgende Jahr übertragen. Dieser Vortrag funktioniert zeitlich unbegrenzt: Du kannst den Restbetrag also so lange „weiterschieben“, bis die geleisteten Spenden komplett abgesetzt sind.
Sachspenden, Aufwandsspenden und Vergütungsspenden: So setzt du sie ab
Nicht nur mit Geldspenden minderst du deine Steuerlast. Auch wenn du einen Reisegutschein für eine wohltätige Tombola kaufst, mit selbst gekaufter Farbe die Wände in der Kita neu streichst oder auf deine Arbeitsvergütung verzichtest, darfst du das als Spende in der Steuererklärung angeben. Das gilt dann als sogenannte Sach-, Aufwands- oder Vergütungsspende.
Aber welche Kosten wofür darfst du absetzen?
Bei Sachspenden ist es relativ einfach. Wenn du den gespendeten Gegenstand extra gekauft hast, ist die Quittung dein Beleg für die Spende. Denn der Kaufpreis ist der Betrag, den deine Spende „wert” war. Die Ausrichter*innen der Tombola (oder wer sonst von deiner Sachspende profitiert hat) können dir dann eine Spendenbescheinigung über diesen Betrag ausstellen. Diesen Wert gibst du in der Steuererklärung an – fertig.
Bei gebrauchten Gegenständen ermittelst du den Preis, den du bei einem Verkauf erzielen könntest. Informiere dich dafür bei Verkaufsplattformen wie Kleinanzeigen und Ebay oder bei Händler*innen. Und prüfe auch, ob überhaupt jemand so einen Gegenstand kaufen würde. Eine Spendenbescheinigung lohnt sich deshalb eher bei Sachspenden mit einem reellen Marktwert und weniger für Liebhaberstücke.
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Bei Aufwandsspenden ist es ein wenig komplizierter. Die Kosten, die du bei Ihrer freiwilligen Mithilfe hattest, sind zwar relativ eindeutig zu ermitteln: Was hat zum Beispiel die Farbe für den Neuanstrich der Kita gekostet? Aber die rechtlichen Hürden für die Absetzbarkeit sind hoch. So darf die von dir unterstützte Organisation nicht von vornherein davon ausgehen, dass du auf die Erstattung deiner Unkosten verzichtest. Stattdessen muss sie per Vertrag oder Vereinssatzung eigentlich zur Zahlung verpflichtet sein und auch genügend Geld dafür haben. Nur wenn du dann offiziell auf die Erstattung verzichtest, darf sie eine Spendenbescheinigung über die angefallenen Kosten ausstellen.
Ähnlich ist es bei Vergütungsspenden. Dabei geht es aber nicht um deine Ausgaben, sondern um deine bereitgestellte Arbeitszeit. Deren Wert solltest du zuvor mit der Organisation vereinbaren und den angefallenen Stunden entsprechend in der Spendenbescheinigung eintragen lassen. Ehrenamtliche Arbeit wird absetzbar, wenn du auf ein vereinbartes Honorar offiziell verzichtest.
Spenden und Steuer – wie funktioniert’s? | VLH erklärt
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Spenden in der Steuererklärung: Wo eintragen?
Welche Spenden absetzbar sind, ist nun geklärt. Offen ist noch die Frage, wo du sie in der Steuererklärung einträgst. Grundsätzlich gelten Spenden als Sonderausgaben – unabhängig davon, ob es sich um eine Geld-, Sach-, Aufwands- oder Vergütungsspende handelt.
Du trägst also in der deutschen Steuererklärung die Spenden im Formular „Anlage Sonderausgaben” ein. In den Zeilen 5 bis 10 findest du den Bereich für Spenden und Mitgliedsbeiträge. Trage den gespendeten Betrag in die entsprechenden Zeilen ein.
Zur Erinnerung: Du kannst Spendenbeträge in Höhe von maximal 20 Prozent deines Jahreseinkommens steuerlich absetzen.

Und wie viel Geld gibt es zurück?
Deine persönliche Steuerentlastung hängt davon ab, wie viel du verdienst. Denn danach richtet sich ja die Höhe deiner Steuern. Je mehr du verdienst, desto höher dein Steuersatz. Das heißt, wenn du viel verdienst, musst du prozentual mehr von deinem Einkommen abgeben. Andersherum bekommst du aber auch mehr Steuern zurück, wenn du etwas spendest.
Spenden steuerlich absetzen – ein Beispiel: Dein Bruttoeinkommen im Steuerjahr 2025 beträgt 35.000 Euro. Dafür werden in der Lohnsteuerklasse 1 insgesamt rund 3.580 Euro an Steuern fällig. Wenn du 500 Euro spendest, musst du nur 34.500 Euro statt 35.000 Euro versteuern. Entsprechend weniger steht dem Staat dann an Steuern zu – in diesem vereinfachten Beispiel sind es 3.470 Euro. Etwa 110 Euro Steuergeld bekommst du deshalb zurück.
In jedem Fall gilt: Bei einer 500-Euro-Spende kommen 500 Euro bei den Begünstigten an, während du dank der Steuerersparnis eigentlich nur gut 390 Euro ausgibst.
Du willst genau wissen, wie viel (Steuer-)Geld du bei einer Spende sparst? Mit dem Spenden-Rechner der „Aktion Deutschland Hilft” kannst du es einfach ausrechnen.
Wo du außerdem noch Steuern sparen kannst, liest du im Ratgeber „Steuer: Was kann ich absetzen?”.
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FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Kann ich Spenden von der Steuer absetzen?
Ja, Spenden an steuerbegünstigte Organisationen kannst du in der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben und dadurch deine Steuerlast senken. Dazu zählen unter anderem Spenden an gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Kirchen oder Hilfsorganisationen. Voraussetzung ist, dass die Spende nachweisbar ist.
Wie viel Spenden kann ich pro Jahr steuerlich absetzen?
Du kannst jährlich bis zu 20 Prozent deines Jahreseinkommens als Spenden steuerlich geltend machen. Bei Spenden an politische Parteien oder unabhängige Wählervereinigungen sind es sogar 50 Prozent. Spendest du mehr, lässt sich der übersteigende Betrag per Spendenvortrag zeitlich unbegrenzt ins nächste Jahr übertragen. Wie viel du an Steuer zurückbekommst, hängt von der Höhe deines Einkommens ab.
Brauche ich eine Spendenbescheinigung für die Steuererklärung?
Für Spenden über 300 Euro benötigst du normalerweise eine Spendenbescheinigung der begünstigten Organisation. Bei Beträgen bis 300 Euro reicht meist ein vereinfachter Nachweis, zum Beispiel ein Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg. Die Nachweise musst du nur aufbewahren und nicht direkt einreichen.


