Spendenbescheinigung: Wer bestätigt hier wem was?
Spenden kann man nicht nur Geld
... sondern auch nützliche Sachen, wie Spielzeug für einen Kinderhilfsverein, Kleidung für das Rote Kreuz oder ein Klavier für einen Gesangsverein. Auch für solche sogenannten “Sachspenden” gibt es auf Wunsch eine Spendenbescheinigung, die den einen oder anderen Steuergroschen sparen hilft. Natürlich nur, wenn die Sachspende auch wirklich nützlich für den Vereinszweck ist. Ein Satz Fußballtrikots für den Naturschutzbund gilt nicht.
Und noch eine andere Form von Spenden gibt es: die “Aufwandsspende”. Das bedeutet: Statt Geld oder konkreten Gütern “spenden” Sie Ihre Zeit und Ihre Arbeitskraft. Sie können zum Beispiel die Fassade des Vereinsheimes neu streichen, die Reparatur eines Rote-Kreuz-Busses übernehmen, für Reha-Patienten einen Ausflug organisieren. Dabei entstehen Ihnen natürlich Kosten, etwa die Farbe für den Vereinsheim-Anstrich, die Ersatzteile für den Bus oder das Benzin für die Ausflugsfahrt. Für alles, was Sie davon in Rechnung stellen könnten, aber auf die Erstattung verzichten, können Sie unter Umständen eine Spendenbescheinigung bekommen.
Spendenbescheinigungen ausstellen: Hier gibt es Vorlagen
Sie wollen für einen Verein eine Stiftung oder Partei eine Spende annehmen und eine Spendenbescheinigung ausstellen? Dann benötigen Sie einen Freistellungsbescheid. Den bekommen Sie auf Antrag vom Finanzamt, wenn Ihre Organisation als gemeinnützig anerkannt ist.
Die Spendenbescheinigung muss nach einem genauen Muster ausgestellt werden. Dieses Muster ist amtlich vorgeschrieben. Wenn die Bescheinigung anders aussieht oder nicht alle vorgeschriebenen Informationen enthält, akzeptiert das Finanzamt sie nicht.
Deshalb bietet das Finanzamt praktische Vorlagen für die “Zuwendungsbestätigung”, wie die Spendenbescheinigung im Beamtendeutsch heißt. Sie finden die Muster auf dieser Internetseite:
Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung
Klicken Sie einfach oben rechts in das Suchfeld (in dem “Ihr Suchbegriff” steht) und geben Sie entweder “Spendenbescheinigung” oder “Zuwendungsbestätigung” ein. Schon wird Ihnen eine Auswahl angezeigt, die für Sie infrage kommt. Klicken Sie einfach auf die passende Vorlage, z. B. für eine
- Geldzuwendung an eine juristische Person öffentlichen Rechts (etwa, wenn Sie für eine Stiftung arbeiten und eine Geldspende bestätigen wollen)
- Sachzuwendung an einen Verein (etwa wenn Ihr Fußballverein einen Satz Trikots gesponsert bekommen hat)
- Mitgliedsbeitrag an eine Partei (auch diese kann man von der Steuer absetzen).
Prima: Man kann die Mustervorlagen direkt auf der Internetseite ausfüllen, als PDF abspeichern und ausdrucken.
Aber Vorsicht: Sie dürfen den Vordruck nur ausfüllen, nicht verändern. Selbst eine kleine “Dankeschön”-Notiz an den Spender auf der Vorderseite der Bescheinigung kann sie ungültig machen. Allenfalls ein Vereinslogo oder einzelne Fettungen sind zulässig.