Spendenbescheinigung: Wer bestätigt hier wem was?
Der Satz neuer Trikots für den örtlichen Fußballverein war doch Ehrensache. Aber hast du auch eine Spendenbescheinigung dafür? Damit kannst du deine milde Gabe von der Steuer absetzen. Doch im Verein weiß niemand, wie man diesen Beleg ausstellt? Dabei ist das für beide Seiten mit der Spendenbescheinigung gar nicht so schwer. Hier findest du, was du dazu wissen musst.
Themen in diesem Artikel
- Eine Spendenbescheinigung hilft sparen
- Spenden kann man nicht nur Geld
- Spendenbescheinigungen ausstellen: Hier gibt es Vorlagen
- Smarter spenden: Das digitale Zuwendungsempfängerregister
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Auf den Punkt: Spendenbescheinigung
- Eine Spendenbescheinigung ist ein Beleg fürs Finanzamt über eine steuerlich begünstigte Spende.
- Bis zu 300 Euro genügt meist ein Kontoauszug.
- Bewahre den Beleg nach der Steuererklärung noch mindestens ein Jahr auf.
- Nicht nur Geld kann steuerlich relevant sein: Auch Sachspenden und bestimmte Verzichte auf Erstattung kommen infrage.
- Für Organisationen gibt es amtliche Vorlagen, mit der sie Spendenbescheinigungen erstellen können.
Eine Spendenbescheinigung hilft sparen
Wenn du etwas spendest, kannst du eine Spendenbescheinigung bekommen, im Amtsdeutsch Zuwendungsbestätigung genannt. Diesen Beleg erhältst du, wenn die Spende an eine sogenannte „steuerbegünstigte Organisation” geht. Das sind alle, die laut Gesetzgeber wichtig für die Gesellschaft sind. Dazu gehören zum Beispiel ...
- gemeinnützige Vereine, weil sie das Gemeinwohl fördern.
- Stiftungen, weil sie Kultur, Naturschutz, Wissenschaft oder andere wichtige Themen fördern.
- politische Parteien, weil sie für die Demokratie unentbehrlich sind.
Mit deiner Spende unterstützt du diese gesellschaftlichen Anliegen. Deswegen darfst du Geld dafür von der Steuer absetzen. Mit der Spendenbescheinigung belegst du dem Finanzamt, wie viel Geld du wem und wann gespendet hast. Die meisten Organisationen versenden die Zuwendungsbestätigungen gesammelt einmal pro Jahr, in der Regel im Februar.
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Dabei gilt eine Nachweisgrenze: Für Zuwendungen bis einschließlich 300 Euro reicht in der Regel ein vereinfachter Nachweis, zum Beispiel eine Buchungsbestätigung mit Angaben zum Empfänger und Betrag. Eine offizielle Spendenbescheinigung der begünstigten Organisation ist erst bei Beträgen von mehr als 300 Euro erforderlich. Diese Regelung gilt seit dem Steuerjahr 2021. Zuvor lag die Nachweisgrenze bei 200 Euro.
Übrigens: Du brauchst die Spendenbescheinigung nicht deiner Steuererklärung beizulegen. Bewahre sie aber nach deinem Steuerbescheid noch ein Jahr lang auf, falls das Finanzamt sie doch noch zur Kontrolle anfordert. Es ist wichtig, dass aus dem Beleg der Zweck der Spende hervorgeht.
Spenden kann man nicht nur Geld
... sondern auch Gebrauchsgegenstände, wie Spielzeug für einen Kinderhilfsverein, ein Klavier für einen Gesangsverein, Kleidung und andere hilfreiche Güter für die Menschen in der Ukraine. Und für solche sogenannten Sachspenden kann es eine Spendenbescheinigung geben, die den einen oder anderen Steuergroschen sparen hilft. Natürlich nur, wenn die Sachspende auch wirklich nützlich für den Vereinszweck ist. Ein Satz Fußballtrikots für den Naturschutzbund gilt nicht.
Und noch eine andere Form von Spenden gibt es: die Vergütungsspende. Das bedeutet: Statt Geld oder konkreten Gütern spendest du deine Zeit und deine Arbeitskraft. Du kannst zum Beispiel die Fassade des Vereinsheimes neu streichen, einen kaputten Hilfstransporter für die Ukraine reparieren, für Rehapatient*innen einen Ausflug organisieren. Wenn du dabei auf eine Vergütung für deine Arbeitszeit verzichtest, kannst du unter Umständen eine Spendenbescheinigung bekommen.
Zu guter Letzt gibt es noch die Aufwandsspende – zu der zählen Ausgaben für den Verein, Stiftung oder Organisation. Das kann zum Beispiel die Farbe für den Anstrich des Vereinsheims sein oder die Spritkosten für die Fahrt. Wenn du solche erstattungsfähigen Kosten selbst trägst und bewusst auf die Erstattung verzichtest, kann das als Aufwandsspende gelten.
Spendenbescheinigungen ausstellen: Hier gibt es Vorlagen
Du willst für einen Verein, eine Stiftung oder Partei eine Spende annehmen und eine Spendenbescheinigung ausstellen? Dann benötigst du einen Freistellungsbescheid. Den bekommst du auf Antrag vom Finanzamt, wenn deine Organisation als gemeinnützig anerkannt ist.
Die Spendenbescheinigung muss nach einem genauen Muster ausgestellt werden. Dieses Muster ist amtlich vorgeschrieben. Wenn die Bescheinigung anders aussieht oder nicht alle vorgeschriebenen Informationen enthält, akzeptiert das Finanzamt sie nicht.
Deshalb bietet das Finanzamt praktische Vorlagen für die „Zuwendungsbestätigung”. Du findest die Muster über diese Internetseite:
Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung
Klicke einfach oben rechts in das Suchfeld (in dem „Ihr Suchbegriff” steht) und gib entweder „Spendenbescheinigung” oder „Zuwendungsbestätigung” ein. Schon wird dir eine Auswahl angezeigt, die für dich infrage kommt. Klicke auf die passende Vorlage, zum Beispiel für eine:
- Geldzuwendung an eine juristische Person öffentlichen Rechts (etwa, wenn du für eine Stiftung arbeitest und eine Geldspende bestätigen willst).
- Sachzuwendung an einen Verein (etwa, wenn dein Fußballverein einen Satz Trikots gesponsert bekommen hat).
- Mitgliedsbeitrag an eine Partei (auch diese kann man von der Steuer absetzen).
Prima: Du kannst die Mustervorlagen direkt auf der Internetseite ausfüllen, als PDF abspeichern und ausdrucken.
Aber Vorsicht: Du darfst den Vordruck nur ausfüllen, nicht verändern! Schon eine kleine „Dankeschön”-Notiz an die Spender*innen auf der Vorderseite der Bescheinigung kann sie ungültig machen. Allenfalls ein Vereinslogo oder einzelne Fettungen sind zulässig.
Smarter spenden: Das digitale Zuwendungsempfängerregister
Seit Anfang 2024 ist das digitale Zuwendungsempfängerregister online. Angesiedelt ist es beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das Angebot soll die Ausstellung von Spendenbescheinigungen vereinfachen und zugleich sicherer machen. Langfristig werden darin alle Organisationen mit Sitz in der Europäischen Union geführt, welche die deutsche Finanzverwaltung für den Spendenabzug anerkennt.
Insgesamt gehen in Deutschland pro Jahr mehrere Milliarden Euro an Spenden bei diesen Institutionen ein. Diese veröffentlichen jeweils folgende Angaben:
- Name und Anschrift
- Die steuerbegünstigten Zwecke
- Die Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Das zuständige Finanzamt
- Die Bankverbindung im Zuwendungsempfängerregister
Zunächst sollen diese Informationen spendenden Personen einen Überblick geben und ihnen so die Auswahl einer Organisation vereinfachen, die sie unterstützen möchten. Die nächste Ausbaustufe des Systems soll eine rein digitale Abwicklung von Spenden erlauben. Das heißt auch, dass alle relevanten Daten direkt an das Finanzamt gehen.
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FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was ist eine Spendenbescheinigung?
Eine Spendenbescheinigung, offiziell Zuwendungsbestätigung, belegt gegenüber dem Finanzamt eine Spende an eine steuerbegünstigte Organisation. Sie enthält unter anderem Angaben zu Spender*in, Empfängerorganisation, Betrag, Datum und Spendenzweck. Für Beträge über 300 Euro brauchst du sie in der Regel als Beleg, um deine Spende von der Steuer absetzen zu können.
Ist immer eine Spendenbescheinigung notwendig?
Für Spenden bis einschließlich 300 Euro genügt in der Regel ein vereinfachter Nachweis, etwa eine Buchungsbestätigung. Daraus müssen Empfänger, Betrag, Datum und Zahlungsweg hervorgehen.
Wer darf eine Spendenbescheinigung ausstellen?
Eine Spendenbescheinigung darf eine steuerbegünstigte Organisation ausstellen, zum Beispiel ein gemeinnütziger Verein, eine Stiftung oder eine politische Partei.


