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Spendenbescheinigung: Wer bestätigt hier wem was?

von Thorsten Schierhorn, 31.10.2022

Der Satz frische Trikots für den örtlichen Fußballverein war doch Ehrensache. Aber haben Sie auch eine Spendenbescheinigung dafür? Nur damit können Sie Ihre milde Gabe von der Steuer absetzen. Doch im Verein weiß niemand, wie man diesen Beleg ausstellt?  Dabei ist das für beide Seiten mit der Spendenbescheinigung gar nicht so schwer. Hier finden Sie, was Sie dazu wissen müssen. 

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Eine Spendenbescheinigung hilft sparen

Wenn Sie etwas spenden, bekommen Sie eine Spendenbescheinigung. Zumindest dann, wenn das Geld an eine sogenannte „steuerbegünstigte Organisation” geht. Das sind alle, die laut Gesetzgeber wichtig für die Gesellschaft sind. Dazu gehören zum Beispiel:

  • gemeinnützige Vereine, weil sie für das Gemeinwohl wichtig sind.
  • Stiftungen, weil sie Kultur, Naturschutz, Wissenschaft oder andere wichtige Themen fördern.
  • politische Parteien, weil sie für die Demokratie unentbehrlich sind.

Weil Sie mit Ihrer Spende diese gesellschaftlichen Anliegen unterstützen, dürfen Sie das Geld dafür von der Steuer absetzen. Mit der Spendenbescheinigung belegen Sie dem Finanzamt, wie viel Geld Sie wem und wann gespendet haben. Die meisten Organisationen versenden die Spendenbescheinigungen gesammelt einmal pro Jahr, in der Regel im Februar. Für Spenden unter 25 Euro bekommen Sie häufig keine Spendenbescheinigung, können Ihre Ausgaben aber trotzdem von der Steuer absetzen.

Übrigens: Sie müssen die Spendenbescheinigung nicht Ihrer Steuererklärung beilegen. Bewahren Sie sie aber nach Ihrem Steuerbescheid noch ein Jahr lang auf, falls das Finanzamt sie doch noch zur Kontrolle anfordert.

Eine Gruppe Senioren ruht sich nach einer Runde Basketball auf dem Boden einer Sporthalle aus
© istock/Geber86/2018  Auch für die Unterstützung von Amateur-Sportvereinen kann es eine Spendenbescheinigung geben – denn diese gelten als gemeinnützig.

Spenden kann man nicht nur Geld

... sondern auch nützliche Sachen, wie Spielzeug für einen Kinderhilfsverein, ein Klavier für einen Gesangsverein, Kleidung und andere hilfreiche Güter für die Menschen in der Ukraine. Auch für solche sogenannten „Sachspenden” gibt es auf Wunsch eine Spendenbescheinigung, die den einen oder anderen Steuergroschen sparen hilft. Natürlich nur, wenn die Sachspende auch wirklich nützlich für den Vereinszweck ist. Ein Satz Fußballtrikots für den Naturschutzbund gilt nicht.

Und noch eine andere Form von Spenden gibt es: die „Aufwandsspende”. Das bedeutet: Statt Geld oder konkreten Gütern „spenden” Sie Ihre Zeit und Ihre Arbeitskraft. Sie können zum Beispiel die Fassade des Vereinsheimes neu streichen, einen kaputten Hilfstransporter für die Ukraine reparieren, für Reha-Patienten einen Ausflug organisieren. Dabei entstehen Ihnen natürlich Kosten, etwa die Farbe für den Vereinsheim-Anstrich, die Ersatzteile für den Laster oder das Benzin für die Ausflugsfahrt. Für alles, was Sie davon in Rechnung stellen könnten, aber auf die Erstattung verzichten, können Sie unter Umständen eine Spendenbescheinigung bekommen.

Eine Frau malt mit einem Pinsel die Inschrift an einem Kirchenportal nach
© istock/ilbusca/2017  Die Kirche hat einen neuen Anstrich nötig? Wenn Sie nicht nur Ihre Arbeitszeit, sondern auch die nötige Farbe zur Verfügung stellen, gilt das auch als Spende.

Spendenbescheinigungen ausstellen: Hier gibt es Vorlagen

Sie wollen für einen Verein, eine Stiftung oder Partei eine Spende annehmen und eine Spendenbescheinigung ausstellen? Dann benötigen Sie einen Freistellungsbescheid. Den bekommen Sie auf Antrag vom Finanzamt, wenn Ihre Organisation als gemeinnützig anerkannt ist.

Die Spendenbescheinigung muss nach einem genauen Muster ausgestellt werden. Dieses Muster ist amtlich vorgeschrieben. Wenn die Bescheinigung anders aussieht oder nicht alle vorgeschriebenen Informationen enthält, akzeptiert das Finanzamt sie nicht.

Deshalb bietet das Finanzamt praktische Vorlagen für die „Zuwendungsbestätigung”, wie die Spendenbescheinigung im Beamtendeutsch heißt. Sie finden die Muster über diese Internetseite:

Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung

Klicken Sie einfach oben rechts in das Suchfeld (in dem „Ihr Suchbegriff” steht) und geben Sie entweder „Spendenbescheinigung” oder „Zuwendungsbestätigung” ein. Schon wird Ihnen eine Auswahl angezeigt, die für Sie infrage kommt. Klicken Sie einfach auf die passende Vorlage, zum Beispiel für eine: 

  • Geldzuwendung an eine juristische Person öffentlichen Rechts (etwa, wenn Sie für eine Stiftung arbeiten und eine Geldspende bestätigen wollen)
  • Sachzuwendung an einen Verein (etwa, wenn Ihr Fußballverein einen Satz Trikots gesponsert bekommen hat)
  • Mitgliedsbeitrag an eine Partei (auch diese kann man von der Steuer absetzen).

Prima: Man kann die Mustervorlagen direkt auf der Internetseite ausfüllen, als PDF abspeichern und ausdrucken.

Aber Vorsicht: Sie dürfen den Vordruck nur ausfüllen, nicht verändern. Selbst eine kleine „Dankeschön”-Notiz an die Spender*innen auf der Vorderseite der Bescheinigung kann sie ungültig machen. Allenfalls ein Vereinslogo oder einzelne Fettungen sind zulässig.

Mustervorlage Spendenbescheinigung
© Bundesfinanzverwaltung  Die Vorlage der Bundesfinanzverwaltung können Sie direkt im Internet ausfüllen und über diesen Button speichern und ausdrucken.

 

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