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Reiserücktritts-versicherung Gründe: Welche Gründe zählen?

von Tanja Viebrock, 05.01.2024

Der Countdown bis zum langersehnten Urlaub läuft, die Vorfreude steigt – und dann kommt etwas dazwischen. Die Folge: Sie können die gebuchte Reise nicht antreten. Eine Erkrankung, ein Todesfall in der Familie oder ein Sturm, der Ihrem Haus das Dach abdeckt – es gibt unzählige Gründe, die dafür sorgen können, dass Sie Ihren Urlaub absagen müssen. Aber bei welchen greift eine Reiserücktrittsversicherung und übernimmt die Kosten?

 

Themen in diesem Artikel

Reiserücktritt: Gute Gründe, schlechte Gründe

Eines vorweg: Eine gute Reiserücktrittsversicherung kann Sie vor hohen Stornokosten schützen, wenn Sie Ihren bereits gebuchten Urlaub nicht antreten können. Denn auch wenn Sie den Urlaub lange vor Reisebeginn stornieren, dürfen der Veranstalter und/oder das Hotel einen Teil des Preises dafür von Ihnen verlangen. Schließen Sie jedoch eine Reiserücktrittsversicherung ab, dann zahlt diese die Gebühr für Sie. Allerdings muss sie das nicht in jedem Fall tun.

Grundregel No. 1 bei Reiserücktrittsversicherungen: Der Grund, der Ihre Reisepläne durchkreuzt, muss unerwartet gekommen sein. Sie dürfen also nicht vorher damit gerechnet oder davon gewusst haben. Und das müssen Sie sogar beweisen. So will sich die Versicherung davor schützen, dass sie ungerechtfertigt zahlt. Oder anders ausgedrückt: betrogen wird. Denn dann hätten die Versicherungsgesellschaften sehr hohe Ausgaben. Und das würde Reiserücktrittsversicherungen deutlich teurer machen. 

Was als berechtigter Grund für einen Reiserücktritt gilt, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. In diesem Artikel erfahren Sie, in welchen Situationen eine Reiserücktrittsversicherung die Stornogebühren übernehmen kann. Allerdings hängt das immer vom Einzelfall ab. Entscheidend ist nämlich, welche Risiken laut Versicherungsvertrag abgesichert sind. Das können mal weniger oder mal andere sein, als jene in diesem Artikel. Es kommt also – wie so oft – auf das Kleingedruckte an. 

© Hanseatic Bank 

Gesundheit: Bei diesen Beschwerden greift der Schutz

Selbst denjenigen, die sich ganz besonders um Ihre Gesundheit bemühen, macht der Körper manchmal einen Strich durch die Rechnung. Und das nicht nur unerwartet, sondern auch noch genau dann, wenn es gerade gar nicht passt. Bei folgenden gesundheitlichen Problemen kommt die Reiserücktrittsversicherung für die Stornierung Ihres Urlaubs auf.

Schwere Erkrankungen und Verletzungen

Eine unerwartete schwere Erkrankung akzeptiert jede Versicherung als Grund für eine abgesagte Reise. Oft steht in den Vertragsbedingungen aber nicht genau, ab wann eine Erkrankung schwerwiegend genug dafür ist. Lassen Sie sich deshalb am besten Ihre Reiseunfähigkeit vom Arzt bescheinigen (Attest).

Eine Erkältung beispielsweise oder leichtes Fieber reichen meistens nicht, um eine Entschädigung für die Reiserücktrittsgebühren zu bekommen. Eine Lungenentzündung oder ein Bandscheibenvorfall hingegen schon.

Ähnliches gilt für die gesundheitlichen Folgen eines Unfalls: Leichte Verletzungen erkennt die Versicherung kaum an, schwerwiegende – wie zum Beispiel Knochenbrüche – doch.

Welche Krankheiten werden von der Reiserücktrittsversicherung anerkannt?

Welche Krankheiten werden von der Reiserücktrittsversicherung anerkannt?

Es gibt keine allgemeingültige Liste von Krankheiten, die Versicherungen grundsätzlich anerkennen. Das entscheidet jede Versicherung selbst. Bei chronischen Krankheiten oder Folgen bereits bekannter Vorerkrankungen müssen Versicherungsgesellschaften nicht zahlen.

Kommt es zum Streit darüber, ob die Kosten für eine Reisestornierung übernommen werden, kann der sogenannte Versicherungsombudsmann helfen. Er vermittelt kostenlos zwischen Verbrauchern und Versicherungen. Das kann er aber nur, wenn Ihre Versicherung damit einverstanden ist. Verpflichtet dazu ist sie nicht.

Eine Krankheit vorzutäuschen, um Geld von der Reiserücktrittsversicherung zu kassieren, ist übrigens ein klarer Fall von Versicherungsbetrug. Die Versicherung wird ein ärztliches Attest verlangen, um das zu verhindern. Im Zweifel schaut sie also sehr genau hin und hakt bei Ihnen und Ihrem Arzt nach.

Defekte Prothesen, Implantate oder Herzschrittmacher

Lockert sich ein künstliches Gelenk oder geht eine Prothese kaputt, dann ist das ein gerechtfertigter Grund für den Rücktritt von einer Reise. Das gilt auch für einen defekten Herzschrittmacher.

Probleme wegen Impfungen

Für manche Reiseziele benötigen Sie bestimmte Impfungen, zum Beispiel gegen Gelbfieber. Diese bekommt allerdings nicht jedem Körper gleich gut. Vertragen Sie erforderliche Impfungen nicht und müssen deshalb auf die Reise verzichten, greift die Reiserücktrittsversicherung und übernimmt die Stornokosten.

Gewebe- oder Organspenden

Werden Sie plötzlich dringend als Spender von Gewebe wie Knochenmark oder eines Organs (Niere oder Teil der Leber) gebraucht, zählt das für die meisten Versicherungen als Grund für einen Reiserücktritt. Umgekehrt erkennen viele Gesellschaften ebenso den Empfang eines Spenderorgans als Rücktrittsgrund an.

Schwangere Frau hält ihren Bauch, während ihr Partner sie von hinten umarmt.
© iStock/iFilippoBacci  Eine Schwangerschaft ist nicht immer ein Grund für einen Reiserücktritt.

Schwangerschaft: Was sagt die Reiserücktrittsversicherung?

“Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit!” Auch wenn sie unerwartet kommt, ist eine Schwangerschaft für viele Versicherungsgesellschaften grundsätzlich kein Grund für eine erstattungsfähige Reisestornierung. Anders sieht es aus, wenn es während der Schwangerschaft zu gesundheitlichen Problemen kommt. Sollte Ihnen ein Arzt deswegen von einer geplanten Reise abraten, dann lassen Sie sich das schriftlich geben.

Job: Diese beruflichen Gründe zählen

Wer überraschend seine Stelle verliert, der wird kaum seinen Urlaub genießen wollen. Und vielleicht kann er ihn sich ohne Job auch nicht mehr leisten. Bei einem unerwarteten, nicht selbst verschuldeten Arbeitsplatzverlust – also einer betriebsbedingten Kündigung – leisten grundsätzlich alle Reiserücktrittsversicherungen Schadenersatz. 

Und wenn Ihnen kurz vor dem Urlaub ein unerwartetes Jobangebot einen Strich durch die Reise macht? Manche Versicherungsgesellschaften versichern dieses Risiko mit, doch viele erkennen es nicht als Grund für einen Reiserücktritt an. Aber: Einige erstatten sogar die Kosten, wenn Ihre Urlaubsvertretung im Job ausfällt und Sie deshalb arbeiten müssen. Dies ist aber eher die Ausnahme als die Regel und kostet höhere Versicherungsbeiträge.

Zuhause: Ausnahmezustände daheim als Reiserücktrittsgrund

Wurde kurz vor Ihrem Urlaub in Ihre Wohnung eingebrochen, haben Sie bestimmt viel zu regeln und müssen die Reise wahrscheinlich absagen. Gleiches gilt bei Wohnungsbränden oder Sturmschäden am Haus. Bei Schäden am Eigentum durch

  • Straftaten Dritter
  • Naturgewalten (zum Beispiel Sturm oder Blitzeinschläge)
  • Brände

erstattet eine Reiserücktrittsversicherung daher in der Regel die Kosten der Stornierung.

Gut abgesichert im Urlaub – und wenn er ins Wasser fällt

Gut abgesichert im Urlaub – und wenn er ins Wasser fällt

Die Hanseatic Bank bietet Ihnen mit SicherReise einen umfassenden und günstigen Versicherungsschutz für Ihre Urlaubspläne.

  • Mit SicherReise Basic erhalten Sie eine leistungsstarke Auslandsreisekrankenversicherung. So sind Sie im Notfall bestens versorgt – für umgerechnet 1,70 Euro monatlich. 
  • Das größere Paket SicherReise Komfort enthält neben der Auslandsreisekrankenversicherung auch eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, eine Flug- und Gepäckverspätungsversicherung sowie eine Versicherung für Ihr Reisegepäck und Ihre Geldbörse. Zum Preis von 5 Euro monatlich sind Sie bei all Ihren Reiseplänen rundum abgesichert.

Familie: Bei diesen besonderen Ereignissen gibt’s Geld zurück

Wenn es in der Familie nicht nach Plan läuft, kann das ein guter Grund sein, den Urlaub zu stornieren. Sich mit dem Partner beim Kofferpacken über die Frage zu streiten, was mit muss und was nicht, reicht dafür allerdings nicht aus. Was unter “nicht nach Plan laufen” fällt, haben die Versicherungen ziemlich genau festgelegt.

Todesfall in der Familie

Der Tod eines nahen Angehörigen ist ein Grund, den jede Reiserücktrittsversicherung gelten lässt. Allerdings gibt es bei den Anbietern unterschiedliche Auffassungen davon, welche Personen zu den nahen Angehörigen zählen. Eingeschlossen sind in der Regel:

  • Eltern und Schwiegereltern
  • Kinder und Adoptiv-/Stiefkinder
  • Enkelkinder
  • Geschwister
  • Ehe- und Lebenspartner

Unerwartete Prüfungen bei Schülern und Studenten

Nachprüfung statt Entspannungsurlaub nach dem Abitur: Müssen Schüler oder Studenten Prüfungen wiederholen, können die in die geplante Reisezeit fallen. War das nicht vorhersehbar oder wurde ein Prüfungstermin nach der Buchung einer Urlaubsreise verschoben, dann zahlen Reiserücktrittsversicherungen in der Regel.

Junge Frau nebst Hund und gepacktem Trolly schaut aus dem Fenster ihrer Wohnung.
© iStock/YakobchukOlen  Für den besten Freund auf den Urlaub verzichten? Ein kranker Hund wird nur von wenigen Versicherungen als Grund für einen Reiserücktritt akzeptiert.

Haustiere: Risiken auf vier Beinen nur in Ausnahmefällen abgedeckt

Auch wenn Ihr Hund oder Ihre Katze für Sie wie ein Familienmitglied ist – Versicherungen sehen das in der Regel anders. Ist Ihr Haustier krank oder finden Sie niemanden, der es füttert, lehnen das die meisten Versicherungsgesellschaften als Grund für einen Reiserücktritt ab. Die Stornierungsgebühren müssen Sie dann selbst tragen.

Es gibt allerdings einige wenige Versicherungsanbieter, die speziell auf die Bedürfnisse von Haustierbesitzern ausgerichtet sind. Bei ihnen können Hund oder Katze sogar als Mitreisende versichert werden. Es gelten für das Tier ähnliche Bedingungen wie für menschliche Urlauber. So ist dann zum Beispiel auch eine Impfunverträglichkeit des Hundes mitversichert. Dieser sehr spezielle Schutz ist allerdings nur selten zu finden und ziemlich teuer.

Scheidung

Völlig klar, dass frisch getrennte Paare nicht unbedingt zwei Wochen lang gemeinsam auf einem Kreuzfahrtschiff verbringen möchten. Manche Versicherungsgesellschaften sind da allerdings nicht sehr feinfühlig: Eine laufende Scheidung genügt bei einigen als Reiserücktrittsgrund, bei anderen nicht. Und wer ohne Trauschein zusammen war, hat noch schlechtere Chancen, Geld nach einer abgesagten Reise zurückzubekommen: Eine Trennung unverheirateter Paare als Rücktrittsgrund ist nur selten mitversichert.

Sonstige Gründe: Wann die Versicherung außerdem leistet

Neben Gesundheit und Familie lassen Versicherungen noch einige andere Gründe gelten, bei denen es bei einer Stornierung Geld zurück gibt.

Wichtige Verpflichtungen außerhalb des eigenen Einflussbereichs

Erhalten Sie eine Vorladung, um vor Gericht als Zeuge auszusagen, wird dies von allen Reiserücktrittsversicherungen als Grund hingenommen. Gleiches gilt, wenn Sie von der Bundeswehr zu einer Wehrübung einberufen werden.

Sie wurden Opfer einer Straftat

Auch Opfer einer schweren Straftat können einen Urlaub absagen, ohne auf den daraus entstehenden Kosten sitzenzubleiben. Welche Art von Verbrechen das umfasst, kann sich allerdings von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterscheiden.

Junge Frau mit Rollkoffer schaut aus der Abflughalle einem startenden Flugzeug hinterher.
© iStock/YakobchukOlen  Flug verpasst? Abhängig vom gewählten Verkehrsmittel ist das ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung.

Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel

Ausgerechnet am Abreisetag kommt es zu einer Betriebsstörung bei der S-Bahn, sodass Sie verspätet am Flughafen ankommen und Ihre Maschine verpassen. Das ist zwar ärgerlich, aber wenigstens übernehmen dann die meisten Reiserücktrittsversicherungen die Kosten. Das tun sie grundsätzlich, wenn öffentliche Verkehrsmittel mindestens zwei Stunden später als geplant am Abreiseort eintreffen. Stecken Sie hingegen auf der Fahrt dorthin mit Ihrem Auto im Stau fest, ist dies kein Fall für die Versicherung.

Grundlos: Zahlt eine Reiserücktrittsversicherung auch ohne Angabe von Gründen?

Nein! Stellen Sie sich in jedem Fall darauf ein, dass Sie einen guten, mitversicherten Grund für einen Reiserücktritt brauchen. Und belegen müssen sie ihn auch. Zum Beispiel mit ärztlichen Bescheinigungen oder einem Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers.

Es gibt allerdings Verträge mit erweiterten Gründen. Dann zahlt die Versicherung auch, wenn zum Beispiel unverhofft Ihr Kind an einem Sportwettkampf teilnimmt oder Sie zu einer Hochzeit eingeladen werden. Natürlich kostet dieser umfassendere Schutz auch entsprechend mehr. 

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