Reiserücktritts-versicherung: Welche Gründe zählen?
Der Countdown bis zum langersehnten Urlaub läuft, die Vorfreude steigt – und dann kommt etwas dazwischen. Die Folge: Du kannst die gebuchte Reise nicht antreten. Eine Erkrankung, ein Todesfall in der Familie oder ein Sturm, der deinem Haus das Dach abdeckt – es gibt unzählige Gründe, die dafür sorgen können, dass du deinen Urlaub absagen musst. Aber bei welchen greift eine Reiserücktrittsversicherung und übernimmt die Kosten?
Themen in diesem Artikel
- Reiserücktritt: Gute Gründe, schlechte Gründe
- Gesundheit: Bei diesen Beschwerden greift der Schutz
- Schwangerschaft: Was sagt die Reiserücktrittsversicherung?
- Job: Diese beruflichen Gründe zählen
- Zu Hause: Ausnahmezustand daheim als Reiserücktrittsgrund
- Familie: Bei besonderen Ereignissen gibt’s Geld zurück
- Sonstige Gründe: Wann die Versicherung außerdem leistet
- Grundlos: Zahlt die Reiserücktrittsversicherung auch ohne Gründe?
Auf den Punkt
- Reiserücktrittsversicherungen übernehmen bei bestimmten Gründen die Kosten für die Stornierung einer Reise.
- Die Gründe dürfen nicht im Vorfeld der Reise bekannt gewesen sein, sondern müssen in der Regel unerwartet eintreten.
- Welche Gründe konkret für einen Reiserücktritt gelten, bestimmt jede Versicherung für sich.
- Keine Reiserücktrittsversicherung zahlt ohne Angabe von Gründen.
Reiserücktritt: Gute Gründe, schlechte Gründe
Eines vorweg: Eine gute Reiserücktrittsversicherung kann dich vor hohen Stornokosten schützen, wenn du deinen bereits gebuchten Urlaub nicht antreten kannst. Denn auch wenn du lange vorher zurücktrittst, dürfen der Veranstalter und/oder das Hotel einen Teil des Preises dafür von dir verlangen. Schließt du jedoch eine Reiserücktrittsversicherung ab, dann zahlt diese die Gebühr für dich. Allerdings muss sie das nicht in jedem Fall tun.
Grundregel Nummer 1 bei Reiserücktrittsversicherungen: Der Grund, der deine Reisepläne durchkreuzt, muss unerwartet gekommen sein. Du darfst also nicht vorher damit gerechnet oder davon gewusst haben. Und das musst du sogar beweisen. So will sich die Versicherung davor schützen, dass sie ungerechtfertigt zahlt. Oder anders ausgedrückt: betrogen wird. Denn dann hätten die Versicherungsgesellschaften sehr hohe Ausgaben. Und das würde Reiserücktrittsversicherungen deutlich teurer machen.
Was als berechtigter Grund für einen Reiserücktritt gilt, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. In diesem Artikel erfährst du, in welchen Situationen eine Reiserücktrittsversicherung die Stornogebühren übernehmen kann. Allerdings hängt das immer vom Einzelfall ab. Entscheidend ist nämlich, welche Risiken laut Versicherungsvertrag abgesichert sind. Es kommt also – wie so oft – auf das Kleingedruckte an.
Gesundheit: Bei diesen Beschwerden greift der Schutz
Selbst jenen, die sich ganz besonders um Ihre Gesundheit bemühen, macht der Körper manchmal einen Strich durch die Rechnung. Und das nicht nur unerwartet, sondern auch noch ausgerechnet dann, wenn es gerade gar nicht passt. Bei folgenden gesundheitlichen Problemen kommt die Reiserücktrittsversicherung für die Stornierung deines Urlaubs auf.
Schwere Erkrankungen und Verletzungen
Eine unerwartete schwere Erkrankung akzeptiert jede Versicherung als Grund für eine abgesagte Reise. Oft steht in den Vertragsbedingungen aber nicht genau, ab wann eine Erkrankung schwerwiegend genug dafür ist. Lass dir deshalb am besten deine Reiseunfähigkeit vom Arzt bescheinigen (Attest).
Eine Erkältung beispielsweise oder leichtes Fieber reichen meistens nicht, um eine Entschädigung für die Reiserücktrittsgebühren zu bekommen. Eine Lungenentzündung oder ein Bandscheibenvorfall hingegen schon.
Ähnliches gilt für die gesundheitlichen Folgen eines Unfalls: Leichte Verletzungen erkennt die Versicherung kaum an, schwerwiegende – wie zum Beispiel Knochenbrüche – doch.
Welche Krankheiten werden von der Reiserücktrittsversicherung anerkannt?
Es gibt keine allgemeingültige Liste von Krankheiten, die Versicherungen grundsätzlich anerkennen. Das entscheidet jede Versicherung selbst. Bei chronischen Krankheiten oder Folgen bereits bekannter Vorerkrankungen müssen Versicherungsgesellschaften nicht zahlen.
Kommt es zum Streit darüber, ob die Kosten für eine Reisestornierung übernommen werden, können sogenannte Versicherungsombudsleute helfen. Sie vermitteln kostenlos zwischen Versicherten und Versicherungen. Das können sie aber nur, wenn deine Versicherung damit einverstanden ist. Verpflichtet dazu ist sie nicht.
Eine Krankheit vorzutäuschen, um Geld von der Reiserücktrittsversicherung zu kassieren, ist übrigens ein klarer Fall von Versicherungsbetrug. Die Versicherung wird ein ärztliches Attest verlangen, um das zu verhindern. Im Zweifel schaut sie also sehr genau hin und fragt in der Praxis nach.
Defekte Prothesen, Implantate oder Herzschrittmacher
Lockert sich ein künstliches Gelenk oder geht eine Prothese kaputt, dann ist das ein gerechtfertigter Grund für den Rücktritt von einer Reise. Das gilt auch für einen defekten Herzschrittmacher.
Probleme wegen Impfungen
Für manche Reiseziele brauchst du bestimmte Impfungen, zum Beispiel gegen Gelbfieber. Diese bekommt allerdings nicht jedem Körper gleich gut. Verträgst du erforderliche Impfungen nicht und musst deshalb auf die Reise verzichten, greift die Reiserücktrittsversicherung und übernimmt die Stornokosten.
Gewebe- oder Organspenden
Wirst du plötzlich dringend als Spender*in von Gewebe wie Knochenmark oder eines Organs (Niere oder Teil der Leber) gebraucht, zählt das für die meisten Versicherungen als Grund für einen Reiserücktritt. Umgekehrt erkennen viele Gesellschaften ebenso den Empfang eines gespendeten Organs als Rücktrittsgrund an.
Physische Erkrankung
Reiserücktrittsversichrungen dürfen eine psychische Erkrankung als Grund vertraglich ablehnen. Das hat das Landgericht München I in einem Fall bestätigt. Demnach ist es in Ordnung, wenn psychische Erkrankungen in Reiserücktrittsversicherungen als Rücktrittsgrund ausgeschlossen sind.
Es gibt allerdings Anbieter, die dieses Risiko abdecken, sofern es unerwartet eintritt.
Schwangerschaft: Was sagt die Reiserücktrittsversicherung?
Selbst wenn sie unerwartet kommt, ist eine Schwangerschaft für viele Versicherungsgesellschaften grundsätzlich kein Grund für eine erstattungsfähige Reisestornierung. Anders sieht es aus, wenn es während der Schwangerschaft zu gesundheitlichen Problemen kommt. Sollte dir eine Ärztin oder ein Arzt deswegen von einer geplanten Reise abraten, dann lass dir das schriftlich geben.
Job: Diese beruflichen Gründe zählen
Bei einem unerwarteten, nicht selbst verschuldeten Arbeitsplatzverlust – also etwa einer betriebsbedingten Kündigung – leisten grundsätzlich alle Reiserücktrittsversicherungen Schadenersatz.
Und wenn dir kurz vor dem Urlaub ein unerwartetes Jobangebot einen Strich durch die Reise macht? Manche Versicherungsgesellschaften versichern dieses Risiko mit, doch viele erkennen es nicht als Grund für einen Reiserücktritt an. Aber: Einige erstatten sogar die Kosten, wenn deine Urlaubsvertretung im Job ausfällt und du deshalb arbeiten musst. Dies ist aber eher die Ausnahme als die Regel und kostet höhere Versicherungsbeiträge.
Zu Hause: Ausnahmezustände daheim als Reiserücktrittsgrund
Wurde kurz vor deinem Urlaub in deine Wohnung eingebrochen, hast du bestimmt viel zu regeln und musst die Reise wahrscheinlich absagen. Gleiches gilt bei Wohnungsbränden oder Sturmschäden am Haus. Bei Schäden am Eigentum durch ...
- Straftaten Dritter
- Naturgewalten (zum Beispiel Sturm oder Blitzeinschläge) und
- Brände
... erstattet eine Reiserücktrittsversicherung daher in der Regel die Kosten der Stornierung.
Gut abgesichert im Urlaub – und wenn er ins Wasser fällt
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- Das größere Paket SicherReise Komfort enthält neben der Auslandsreisekrankenversicherung auch eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, eine Flug- und Gepäckverspätungsversicherung sowie eine Versicherung für dein Reisegepäck und deine Geldbörse. Zum Preis von 5 Euro monatlich bist du bei all deinen Reiseplänen rundum abgesichert.
Familie: Bei diesen besonderen Ereignissen gibt’s Geld zurück
Wenn es in der Familie nicht nach Plan läuft, kann das ein guter Grund sein, den Urlaub zu stornieren. Sich mit dem Partner beim Kofferpacken über die Frage zu streiten, was mit muss und was nicht, reicht dafür allerdings nicht aus. Was unter „nicht nach Plan laufen“ fällt, haben die Versicherungen ziemlich genau festgelegt.
Todesfall in der Familie
Der Tod naher Angehöriger ist ein Grund, den jede Reiserücktrittsversicherung gelten lässt. Allerdings gibt es bei den Anbietern unterschiedliche Auffassungen davon, welche Personen zu den nahen Angehörigen zählen. Eingeschlossen sind in der Regel:
- Eltern und Schwiegereltern
- Kinder und Adoptiv-/Stiefkinder
- Enkelkinder
- Geschwister
- Ehe- und Lebenspartner
Unerwartete Prüfungen bei Schüler*innen und Student*innen
Müssen Schüler*innen oder Studierende Prüfungen wiederholen, können diese in die geplante Reisezeit fallen. War das nicht vorhersehbar oder wurde ein Prüfungstermin nach der Buchung einer Urlaubsreise verschoben, dann zahlen Reiserücktrittsversicherungen in der Regel.
Haustiere: Risiken auf vier Beinen nur in Ausnahmefällen abgedeckt
Auch wenn dein Hund oder deine Katze für dich wie ein Familienmitglied ist – Versicherungen sehen das in der Regel anders. Ist dein Haustier krank oder findest du niemanden, der es füttert, lehnen das die meisten Versicherungsgesellschaften als Grund für einen Reiserücktritt ab. Die Stornierungsgebühren musst du dann selbst tragen.
Es gibt allerdings einige wenige Versicherungsanbieter, die speziell auf die Bedürfnisse von Haustierbesitzer*innen ausgerichtet sind. Bei ihnen können Hund oder Katze sogar als Mitreisende versichert werden. Es gelten für das Tier ähnliche Bedingungen wie für menschliche Urlauber*innen. So ist dann zum Beispiel auch eine Impfunverträglichkeit des Hundes mitversichert. Dieser sehr spezielle Schutz ist allerdings nur selten zu finden und ziemlich teuer.
Scheidung
Eine laufende Scheidung genügt bei einigen Versicherungen als Reiserücktrittsgrund, bei anderen nicht. Und wer ohne Trauschein zusammen war, hat noch schlechtere Chancen, Geld nach einer abgesagten Reise zurückzubekommen: Eine Trennung unverheirateter Paare als Rücktrittsgrund ist nur selten mitversichert.
Was ist eine Reiseabbruchversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet dir etwaige Kosten, wenn du eine Reise vor dem Antritt stornierst. Im Gegensatz dazu springt eine Reiseabbruchversicherung ein, falls etwas während eines Trips eintritt, das die Weiterreise verhindert. Das kann beispielsweise passieren, wenn du krank wirst und zurück nach Hause musst.
Mehr über das Thema erfährst du im KlarMacher Ratgeber „Reise abbrechen: Wann ist das Geld weg – und wann nicht?“.
Sonstige Gründe: Wann die Versicherung außerdem leistet
Neben Gesundheit und Familie lassen Versicherungen noch einige andere Gründe gelten, bei denen es bei einer Stornierung Geld zurück gibt.
Wichtige Verpflichtungen außerhalb des eigenen Einflussbereichs
Erhältst du eine Vorladung, um vor Gericht als Zeuge auszusagen, wird dies von allen Reiserücktrittsversicherungen als Grund hingenommen. Gleiches gilt, wenn du von der Bundeswehr zu einer Wehrübung einberufen wirst.
Du wurdest Opfer einer Straftat
Auch Opfer einer schweren Straftat können einen Urlaub absagen, ohne auf den daraus entstehenden Kosten sitzenzubleiben. Welche Art von Verbrechen das umfasst, kann sich allerdings von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterscheiden.
Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel
Ausgerechnet am Abreisetag kommt es zu einer Betriebsstörung bei der S-Bahn, sodass du verspätet am Flughafen ankommst und deine Maschine verpasst. Das ist zwar ärgerlich, aber wenigstens übernehmen dann die meisten Reiserücktrittsversicherungen die Kosten. Das tun sie grundsätzlich, wenn öffentliche Verkehrsmittel mindestens zwei Stunden später als geplant am Abreiseort eintreffen. Steckst du hingegen auf der Fahrt dorthin mit deinem Auto im Stau fest, ist dies kein Fall für die Versicherung.
Grundlos: Zahlt eine Reiserücktrittsversicherung auch ohne Angabe von Gründen?
Nein! Keine Reiserücktrittsversicherung wird ohne Gründe die Kosten für eine Stornierung übernehmen. Stell dich in jedem Fall darauf ein, dass du einen guten, mitversicherten Grund für einen Reiserücktritt brauchst. Und belegen musst du ihn auch. Zum Beispiel mit ärztlichen Bescheinigungen oder einem Kündigungsschreiben deines Arbeitgebers.
Es gibt allerdings Verträge mit erweiterten Gründen. Dann zahlt die Versicherung auch, wenn zum Beispiel unverhofft dein Kind an einem Sportwettkampf teilnimmt oder du zu einer Hochzeit eingeladen wirst. Natürlich kostet dieser umfassendere Schutz auch entsprechend mehr.
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