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Reiserücktritts-versicherung: Sinnvolle Sache oder Geldverschwendung?

von Tanja Viebrock, 18.11.2022

Die Reise ist schon lange gebucht, der Reiseführer bereits von vorne bis hinten studiert und die Vorfreude auf den Urlaub ist – trotz des Lochs, das er in die Haushaltskasse gerissen hat – riesig. Und dann stolpern Sie in der Woche vor der Abreise so unglücklich, dass Sie sich das Bein brechen. Krankenhausbett statt Hängematte am Strand ist angesagt. Vielleicht wäre der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung doch sinnvoll gewesen? Erfahren Sie hier, für wen sich eine solche Police lohnt und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
 

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Grundsatzfrage: Für wen ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Auf Reiseportalen im Internet und im Reisebüro vor Ort, bei der Flugbuchung, selbst beim Kauf eines Zugtickets für die rund 150 Kilometer von Hamburg nach Hannover: Überall wird Ihnen angeboten, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Aber ist eine solche Police wirklich sinnvoll? Die Antwort auf diese Frage ist ein eindeutiges “Jein”. Oder anders gesagt: Es kommt auf die jeweilige Situation an.

Grundsätzlich gilt: Eine Reiserücktrittsversicherung ist vor allem bei kostspieligen und lange im Voraus gebuchten Reisen sinnvoll. Zum einen, weil in der Zeit zwischen Buchung und Reiseantritt einiges passieren kann, was es Ihnen unmöglich macht, den geplanten Urlaub anzutreten. Zum anderen können die Stornokosten bei teuren Reisen sehr hoch ausfallen, da sie meistens anteilig vom Reisepreis berechnet werden. 

Die 25 Euro Verlust für die nicht angetretene Zugfahrt nach Hannover sind zwar ärgerlich, aber noch zu verschmerzen. Wenn Sie aber den zweiwöchigen Familienurlaub auf Fuerteventura ausfallen lassen müssen, können die Stornogebühren die Hälfte des Reisepreises oder mehr betragen – und damit im vierstelligen Bereich liegen. Hier lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung.

Für diese Personengruppen lohnt sich die Absicherung

Für diese Personengruppen lohnt sich die Absicherung

  • Frühbucher
  • Familien mit kleinen Kindern
  • Senioren
  • Viel- und Luxusreisende

Zugegeben: Jedem kann etwas passieren, dass die eigenen Reisepläne vereitelt – zum Beispiel ein Unfall oder der unerwartete Tod eines nahen Angehörigen. Es gibt aber bestimmte Personengruppen, bei denen das Risiko, eine Reise nicht antreten zu können, größer ist als bei anderen. Das betrifft vor allem Senioren und Familien mit kleinen Kindern.

Kostenfrage: Wann Sie das Geld für die Versicherung sparen können

In einigen Fällen können Sie sich das Geld für eine Reiserücktrittsversicherung sparen. Manchmal ist die Absicherung nämlich schon im Reisepreis enthalten. Das ist bei Gruppenreisen wie Mannschafts- oder Klassenfahrten oft der Fall. Haken Sie im Zweifelsfall beim Organisator des Trips nach, ob eine solche Absicherung für die Mitreisenden besteht.

Es mag widersinnig klingen: Aber auch wenn Sie bereits Bedenken haben, ob Sie eine geplante Reise antreten können, lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung nicht. Denn der Versicherungsschutz greift nur, wenn Sie eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen stornieren. Ein Beispiel: Einige Wochen vor der Abreise steht eine seit langem geplante Operation an. Leider heilt die Wunde nicht so schnell wie erwartet ab und der gebuchte Surfurlaub muss storniert werden. In diesem Fall könnte die Versicherung die Zahlung verweigern. Denn gänzlich unerwartet ist dieses Problem nicht.

Buchen Sie keine komplette Reise, sondern lediglich einen Flug, ist eine Reiserücktrittsversicherung nur sinnvoll, wenn der reine Flugpreis sehr hoch ist. Denn die Gebühren und Steuern für nicht angetretene Flüge können Sie – unabhängig von den Gründen für die  Stornierung – sowieso von der Airline zurückfordern. Wenn Sie einen Flug so frühzeitig stornieren, dass die Fluggesellschaft Ihren Platz noch verkaufen kann und ihr kein finanzieller Schaden entsteht, können Sie sogar den gesamten Ticketpreis erstattet bekommen.

Typfrage: Einzelversicherung oder lohnt sich ein Jahresvertrag?

Der Traumurlaub ist gefunden, eine Reiserücktrittsversicherung angesichts des Preises sinnvoll, die Kosten der angebotenen Police überschaubar. Also bei der Buchung schnell noch das Häkchen bei der Reiserücktrittsversicherung setzen und die Sache ist erledigt? Nein! 

Grundsätzlich sollten Sie natürlich vor jedem Vertragsabschluss die jeweiligen Vertragsbedingungen gründlich lesen. Das gilt bei der Reiserücktrittsversicherung ganz besonders. Denn es gibt teilweise große Unterschiede bei den Bedingungen und Leistungen der einzelnen Policen. 

Im schlechtesten Fall binden Sie sich langfristig an einen Anbieter, der nur in wenigen Fällen Leistung bringt. Grundsätzlich gibt es bei Reiserücktrittsversicherungen zwei Laufzeitmodelle:
 

  1. Einzelreisepolicen, die nur für eine bestimmte Reise gelten
  2. Jahresverträge mit fester Laufzeit

Jahresverträge können sich vor allem für Vielreisende rechnen. Denn damit sind alle Ihre Reisen innerhalb der Laufzeit des Vertrags abgedeckt. Dabei gilt die volle vereinbarte Versicherungssumme, zum Beispiel 3.000 Euro, für jede Reise aufs neue. Wenn Sie also mehrmals während der Laufzeit einen Urlaub stornieren müssen, ist jedes Mal eine Erstattung bis maximal 3.000 Euro möglich. Allerdings müssen Sie dabei den Überblick behalten. Denn ein solcher Vertrag verlängert sich üblicherweise automatisch für ein Jahr, wenn Sie vergessen, ihn fristgerecht (meistens ein oder drei Monate vor Ablauf der Jahresfrist) zu kündigen.

Die Gefahr besteht bei Policen für einen bestimmten Urlaub nicht; sie enden automatisch nach der Reise. Diese Bequemlichkeit hat allerdings ihren Preis: Im Verhältnis zu Jahresverträgen kosten Einzelpolicen meistens mehr. Bei sehr teuren Reisen können die Kosten sogar über der Prämie für einen Jahresvertrag liegen.

Tipp: Wenn ein Jahresvertrag die günstigere Variante ist, Sie die Versicherung aber nicht dauerhaft brauchen, kündigen Sie die Police direkt nach der Reise wieder. Der Schutz läuft trotzdem noch bis Ende des Versicherungsjahres weiter, aber Sie laufen nicht Gefahr, die Kündigung zu vergessen.

SicherReise Komfort – Rundumschutz für Ihre Reisen

SicherReise Komfort – Rundumschutz für Ihre Reisen

Wer viel und gerne reist, erhält mit dem Versicherungspaket SicherReise Komfort der Hanseatic Bank eine umfassende Absicherung für alle seine Urlaubspläne. Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung inklusive. Bei der Hanseatic Bank GoldCard ist der Reiseschutz automatisch enthalten, bei der GenialCard lässt er sich ganz einfach hinzubuchen.

Abschlussfrage: Worauf Sie bei einer Reiserücktrittsversicherung achten sollten

Wenn sich eine Reiserücktrittsversicherung bei Ihrem Reiseverhalten (viele oder sehr teure Urlaubsreisen) lohnt, sollten Sie trotzdem nicht das erstbeste Angebot abschließen. Das gilt vor allem für Versicherungen, die Ihnen als Zusatzoption bei einer Online-Buchung angeboten werden. Schauen Sie sehr genau auf die enthaltenen Leistungen und vergleichen Sie verschiedene Angebote. Es gibt mitunter sehr große Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungen. Das macht einen genauen Vergleich teilweise etwas schwierig. Deshalb finden Sie hier die Punkte, auf die Sie vor dem Abschluss besonders achten sollten.

Versicherte Personen

Wer nicht alleine reist, sollte darauf achten, dass der Versicherungsschutz für alle Beteiligten gilt. Für Familien gibt es spezielle Familientarife. Damit sind Kinder normalerweise auch abgesichert, wenn sie ohne Eltern reisen. Muss der Nachwuchs also zum Beispiel die Klassenfahrt kurzfristig absagen, übernimmt die Versicherung der Eltern die Stornogebühren. Bei älteren Kindern lohnt sich ein genauer Blick ins Kleingedruckte: Einige Anbieter versichern Kinder bis zu ihrem 21. oder 25. Geburtstag mit, andere nur Minderjährige.

Paare können sich ebenfalls gemeinsam versichern. Allerdings haben die Versicherungsunternehmen unterschiedliche Vorstellungen davon, wer als Paar gilt und wer nicht. Bei den meisten Gesellschaften gehen Sie auch ohne Trauschein als Paar durch, wenn Sie eine gemeinsame Wohnung haben.

Auf einem Krankenhausflur geparkter Rollstuhl
© iStock/Tatomm  Ein Unfall kann den lang ersehnten Urlaub ins Wasser fallen lassen. Gerade bei weit im Voraus geplanten Reisen ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll.

Zuschläge oder Einschränkungen für Senioren

Bei älteren Menschen ist die statistische Wahrscheinlichkeit, eine Reise aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten zu können, höher als bei anderen Personengruppen. Deshalb versichern manche Anbieter keine Personen oberhalb einer bestimmten Altersgrenze. Andere erheben Alterszuschläge für Versicherte ab 60 Jahren. Ein vermeintlich günstiges Angebot kann sich dadurch deutlich verteuern.

Reiseabbruch enthalten

Unverhofft kommt bekanntermaßen oft – und das nicht unbedingt vor, sondern auch während des Urlaubs. Deshalb empfehlen Verbraucherportale eine Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. So werden auch die Kosten übernommen, wenn Sie Ihren Urlaub aus einem wichtigen Grund, zum Beispiel dem Tod eines nahen Verwandten, abbrechen müssen. Mehr darüber erfahren Sie im KlarMacher-Artikel Reiseabbruchversicherung: Bei welchen Gründen zahlt sie?

Versicherte Risiken

Eine Versicherung, die nicht zahlt, wenn Sie sie brauchen, ist ganz klar heraus geschmissenes Geld. Werfen Sie daher einen gründlichen Blick auf die Vertragsbedingungen und informieren Sie sich, in welchen Fällen die  Versicherung einspringt. Es gibt sicherlich spannendere Lektüren, aber das kann Sie vor hohen Kosten für wenig oder nicht benötigte Leistungen bewahren. 

Reiserücktrittsversicherung: Welche Risiken sind versichert?

Reiserücktrittsversicherung: Welche Risiken sind versichert?

Ausführliche Informationen über die Situationen, in denen eine Reiserücktrittsversicherung zahlt, finden Sie im KlarMacher-Artikel Reiserücktrittsversicherung: Bei diesen Gründen gibt es das Geld zurück.

Wichtig ist dabei nicht in erster Linie, dass möglichst viele Fälle abgedeckt sind, sondern dass die Police alle Leistungen beinhaltet, die für Sie persönlich relevant sind. Beispiel: Für einen 50-jährigen alleinreisenden Mann ist es unerheblich, wenn eine Schwangerschaft als Grund für die Stornierung einer Reise von der Reiserücktrittsversicherung nicht akzeptiert wird.

Selbstbeteiligung

Stiftung Warentest empfiehlt, keine Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung abzuschließen. Zwar  sind solche Tarife meistens günstiger, doch wenn Sie tatsächlich von einer Reise zurücktreten, müssen Sie einen Teil der Stornokosten selbst zahlen. Das kann bei teuren Reisen unter Umständen ganz schön ins Geld gehen: Viele Versicherer verlangen in einem solchen Tarif 20 Prozent der Stornokosten.

Versicherungssumme

Sollten Sie sich für einen Jahresvertrag entscheiden, achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme den Preis Ihrer teuersten Reise komplett abdeckt. Kostet ein nicht angetretener Urlaub mehr als die Versicherungssumme, übernimmt die Versicherung nur einen Teil der Stornokosten.

Mutter bei ihrem Sohn am Krankenhausbett
© iStock/kupicoo  Ferien im Krankenhaus statt an der Copacabana? Dank Reiserücktrittsversicherung können diese beiden schon wieder lachen und das beste daraus machen, statt sich über die Kosten zu ärgern.

Ein Rechenbeispiel: Sie haben eine Reiserücktrittsversicherung mit einer Versicherungssumme von 2.000 Euro, buchen aber einen Urlaub für 3.000 Euro. In diesem Fall sind nur zwei Drittel (66 Prozent) des Reisepreises versichert – nämlich 2.000 Euro. Dementsprechend muss die Versicherungsgesellschaft auch nur zwei Drittel der Stornokosten übernehmen, wenn Sie von der Reise zurücktreten. Fallen zum Beispiel 1.500 Euro Stornogebühren an, erhalten Sie von der Versicherung nur 1.000 Euro (= 66 Prozent von 1.500 Euro) erstattet.

Sie wollen sich zur Silberhochzeit einmal etwas ganz Besonderes gönnen und buchen eine Kreuzfahrt, die sehr viel mehr kostet als Ihre normalen Urlaube? Dafür brauchen Sie nicht zwingend eine neue Reiserücktrittsversicherung. Bei vielen Anbietern lässt sich Versicherungssumme bis 30 Tage vor Reisebeginn erhöhen – bei manchen sogar einmalig für diese eine Reise.

Wichtig zu wissen: Bei einer Paar- oder Familienversicherung bezieht sich die Versicherungssumme auf gemeinsame Reisen der Versicherten. Reist eine der versicherten Personen alleine, reduziert sich die Versicherungssumme bei manchen Versicherungsanbietern – oft auf die Hälfte.

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