Versicherung kündigen – ab wann läuft die Frist?
Versicherungsjahr und Kalenderjahr
Versicherungsjahr und Kalenderjahr
Manche Versicherungslaufzeiten richten sich nach dem Kalenderjahr, andere nach dem Versicherungsjahr. Welche für Sie gilt, steht in Ihren Vertragsunterlagen.
Das Kalenderjahr beginnt grundsätzlich am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist müsste Ihre Kündigung also spätestens am 30. September bei der Versicherung sein. Dann wäre Ihr Rücktritt vom Vertrag zum 1. Januar des Folgejahres wirksam.
Ein Versicherungsjahr muss aber nicht wie das Kalenderjahr am 1. Januar beginnen. Es kann beispielsweise zwischen dem 1. Juli und dem 30. Juni liegen. Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist sollte Ihr Schreiben die Versicherung bis zum 31. März erreichen.
Unterschied: Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Normalerweise wird ein Versicherungsvertrag zum Ende seiner Laufzeit gekündigt. Dann handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Neben der ordentlichen gibt es noch die außerordentliche Kündigung. Sie ist vor allem in zwei Fällen üblich: Im Schadensfall und wenn die Versicherung Ihren Beitrag erhöht. Dann gelten deutlich kürzere Kündigungsfristen.
Überblick:
- Ordentliche Kündigung: Die Kündigung erfolgt rechtzeitig zum Ende der Laufzeit des Vertrags. Was „rechtzeitig” bedeutet, geht aus dem Vertrag hervor.
- Außerordentliche Kündigung im Schadensfall: Musste ein Schaden reguliert werden, können anschließend sowohl Sie als auch Ihre Versicherung den Vertrag kündigen.
- Außerordentliche Kündigung bei einer Beitragserhöhung: Dreht Ihre Versicherung an der Preisschraube für die Prämie, dürfen Sie ebenfalls aus dem Vertrag aussteigen.
Sach- und Haftpflichtversicherung fristgerecht kündigen
Im Folgenden finden Sie die Fristen zur Kündigung von Sachversicherungen und Haftpflichtversicherungen. Zu den Sachversicherungen zählen die Hausratversicherung, Glasversicherung und Wohngebäudeversicherung. Haftpflichtversicherungen sind beispielsweise die Privathaftpflichtversicherung, die Tierhalterhaftpflichtversicherung oder die Jagdhaftpflichtversicherung (aber nicht die Kfz-Haftpflicht). Auch die Rechtsschutzversicherung und die Unfallversicherung gehören dazu.
Kündigung | Frist |
Ordentliche Kündigung | Drei Monate vor Ablauf der Laufzeit |
Kündigung im Schadensfall | Innerhalb eines Monats, nachdem der Schadensfall entweder geregelt oder abgelehnt wurde |
Kündigung wegen Beitragserhöhung | Innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Erhöhung |
Kfz-Versicherung und Reiseversicherung fristgerecht kündigen
Unter den Begriff Kfz-Versicherung fallen beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung, Voll- und Teilkaskoversicherung oder der Kfz-Fahrerschutz. Zur Reiseversicherung gehören unter anderem die Auslandsreisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung und Reisegepäckversicherung.
Kündigung | Frist |
Ordentliche Kündigung | Ein Monat vor Ablauf der Laufzeit |
Kündigung im Schadensfall | Innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadensfalls |
Kündigung wegen Beitragserhöhung | Innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Erhöhung |
Gesetzliche Krankenversicherung fristgerecht kündigen
Hier gilt hinsichtlich der Kündigung wegen Beitragserhöhung eine Besonderheit. Grundsätzlich sind die Prämien bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen gleich. Aber jede erhebt obendrein noch einen Zusatzbeitrag. Wird dieser angehoben, ist das ein Kündigungsgrund.
Kündigung | Frist |
Ordentliche Kündigung | Jederzeit nach einer Mitgliedschaft von 18 Monaten. Der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse muss innerhalb von zwei vollen Monaten erfolgen. Beispiel: Kündigung im Mai, Wechsel spätestens zum August |
Kündigung wegen Erhöhung des Zusatzbeitrags | Bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird |
Private Krankenkasse fristgerecht kündigen
Der Wechsel einer privaten Krankenkasse sollte gut überlegt sein. Denn damit fallen die angesammelten Altersrückstellungen weg. Oft sind günstige Tarife bei demselben Anbieter die bessere Alternative. Wenn Sie trotzdem kündigen wollen, können Sie sich auf folgende Fristen einstellen.
Kündigung | Frist |
Ordentliche Kündigung | Drei Monate vor Ablauf der Laufzeit. |
Kündigung wegen Beitrags-/Selbstbeteiligungserhöhung oder Verringerung der Leistung | Zwei Monate, bevor die Änderung wirksam wird. |
Kündigung wegen gesetzlicher Versicherungspflicht | Innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht. |
Private Krankenzusatzversicherungen und Pflegezusatzversicherung fristgerecht kündigen
Beispiele für eine private Krankenzusatzversicherung sind die Zahnzusatzversicherung und die Krankenhauszusatzversicherung (Chefarztbehandlung, Zwei-Bett-Zimmer). Eine private Pflegezusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Es gibt sie als Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflegerentenversicherung.
Kündigung | Frist |
Ordentliche Kündigung | Drei Monate bis zum Ende der anfangs vereinbarten Laufzeit, anschließend bis zum Ende des Versicherungsjahres |
Kündigung wegen Beitragserhöhung | Innerhalb von zwei Monaten nach der Ankündigung der Erhöhung |
Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung fristgerecht kündigen
Die Lebensversicherung gibt es in zwei Formen: Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird als eigenständige Versicherung sowie als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung angeboten, zum Beispiel zu einer Lebensversicherung. Als Zusatzversicherung ist sie an die Hauptversicherung geknüpft. Das heißt, sie beginnt und endet mit der Hauptversicherung. Allerdings kann eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oft einzeln gekündigt werden, falls die Laufzeit noch länger als fünf Jahre ist.
Kündigung | Frist |
Ordentliche Kündigung/Beitragsfreistellung | Immer möglich bis zum Ende einer Versicherungsperiode bzw. eines Beitragszahlungsabschnitts (je nach Vereinbarung ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr) |