Versicherung kündigen – ab wann läuft die Frist?
Kündigung | Frist |
Ordentliche Kündigung | Drei Monate vor Ablauf der Laufzeit |
Kündigung im Schadensfall | Innerhalb eines Monats, nachdem der Schadensfall entweder geregelt oder abgelehnt wurde |
Kündigung wegen Beitragserhöhung | Innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Erhöhung |
Kfz-Versicherung und Reiseversicherung fristgerecht kündigen
Unter den Begriff Kfz-Versicherung fallen beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung, Voll- und Teilkaskoversicherung oder der Kfz-Fahrerschutz. Zur Reiseversicherung gehören unter anderem die Auslandsreisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung und Reisegepäckversicherung.
Kündigung | Frist |
Ordentliche Kündigung | Ein Monat vor Ablauf der Laufzeit |
Kündigung im Schadensfall | Innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadensfalls |
Kündigung wegen Beitragserhöhung | Innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Erhöhung |
Gesetzliche Krankenversicherung fristgerecht kündigen
Hier gilt hinsichtlich der Kündigung wegen Beitragserhöhung eine Besonderheit. Grundsätzlich sind die Prämien bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen gleich. Aber jede erhebt obendrein noch einen Zusatzbeitrag. Wird dieser angehoben, ist das ein Kündigungsgrund.
Kündigung | Frist |
Ordentliche Kündigung | Jederzeit nach einer Mitgliedschaft von 18 Monaten. Der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse muss innerhalb von zwei vollen Monaten erfolgen. Beispiel: Kündigung im Mai, Wechsel spätestens zum August |
Kündigung wegen Erhöhung des Zusatzbeitrags | Bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird |
Private Krankenkasse fristgerecht kündigen
Der Wechsel einer privaten Krankenkasse sollte gut überlegt sein. Denn damit fallen die angesammelten Altersrückstellungen weg. Oft sind günstige Tarife bei demselben Anbieter die bessere Alternative. Wenn Sie trotzdem kündigen wollen, können Sie sich auf folgende Fristen einstellen.
Kündigung | Frist |
Ordentliche Kündigung | Drei Monate vor Ablauf der Laufzeit. |
Kündigung wegen Beitrags-/Selbstbeteiligungserhöhung oder Verringerung der Leistung | Zwei Monate, bevor die Änderung wirksam wird. |
Kündigung wegen gesetzlicher Versicherungspflicht | Innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht. |
Private Krankenzusatzversicherungen und Pflegezusatzversicherung fristgerecht kündigen
Beispiele für eine private Krankenzusatzversicherung sind die Zahnzusatzversicherung und die Krankenhauszusatzversicherung (Chefarztbehandlung, Zwei-Bett-Zimmer). Eine private Pflegezusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Es gibt sie als Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflegerentenversicherung.
Kündigung | Frist |
Ordentliche Kündigung | Drei Monate bis zum Ende der anfangs vereinbarten Laufzeit, anschließend bis zum Ende des Versicherungsjahres |
Kündigung wegen Beitragserhöhung | Innerhalb von zwei Monaten nach der Ankündigung der Erhöhung |
Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung fristgerecht kündigen
Die Lebensversicherung gibt es in zwei Formen: Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird als eigenständige Versicherung sowie als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung angeboten, zum Beispiel zu einer Lebensversicherung. Als Zusatzversicherung ist sie an die Hauptversicherung geknüpft. Das heißt, sie beginnt und endet mit der Hauptversicherung. Allerdings kann eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oft einzeln gekündigt werden, falls die Laufzeit noch länger als fünf Jahre ist.
Kündigung | Frist |
Ordentliche Kündigung/Beitragsfreistellung | Immer möglich bis zum Ende einer Versicherungsperiode bzw. eines Beitragszahlungsabschnitts (je nach Vereinbarung ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr) |