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Versicherung kündigen – ab wann läuft die Frist?

von Detlev Neumann, 10.05.2023

Jetzt reicht’s! Die Prämie für Ihre Versicherung steigt schon wieder. So geht das fast Jahr für Jahr, während die Konkurrenz sogar günstiger wird. Und das bei gleicher Leistung. Wollen Sie aus dem laufenden Vertrag aussteigen, müssen Sie dafür eine Kündigungsfrist beachten. Wie lang die ist? Das kommt drauf an.

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(Fast) jede Kündigung geht anders

Die Kündigungsfrist unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung. Beispiel: Für Sachversicherungen und Privathaftpflichtversicherungen ist eine Frist von drei Monaten vor Ablauf eines Vertrags typisch. Geht es um Lebensversicherungen oder Kfz-Versicherungen, ist eine Kündigungsfrist von einem Monat üblich. 

Diese Zeitspannen gelten jedoch nur bei einer ordentlichen Kündigung. Geht es um eine außerordentliche Kündigung, ändern sich auch die Fristen.

Versicherungsjahr und Kalenderjahr

Manche Versicherungslaufzeiten richten sich nach dem Kalenderjahr, andere nach dem Versicherungsjahr. Welche für Sie gilt, steht in Ihren Vertragsunterlagen.

Das Kalenderjahr beginnt grundsätzlich am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist müsste Ihre Kündigung also spätestens am 30. September bei der Versicherung sein. Dann wäre Ihr Rücktritt vom Vertrag zum 1. Januar des Folgejahres wirksam.

Ein Versicherungsjahr muss aber nicht wie das Kalenderjahr am 1. Januar beginnen. Es kann beispielsweise zwischen dem 1. Juli und dem 30. Juni liegen. Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist sollte Ihr Schreiben die Versicherung bis zum 31. März erreichen.

Unterschied: Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Normalerweise wird ein Versicherungsvertrag zum Ende seiner Laufzeit gekündigt. Dann handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Neben der ordentlichen gibt es noch die außerordentliche Kündigung. Sie ist vor allem in zwei Fällen üblich: Im Schadensfall und wenn die Versicherung Ihren Beitrag erhöht. Dann gelten deutlich kürzere Kündigungsfristen.

Überblick:

  • Ordentliche Kündigung: Die Kündigung erfolgt rechtzeitig zum Ende der Laufzeit des Vertrags. Was „rechtzeitig” bedeutet, geht aus dem Vertrag hervor.
  • Außerordentliche Kündigung im Schadensfall: Musste ein Schaden reguliert werden, können anschließend sowohl Sie als auch Ihre Versicherung den Vertrag kündigen.
  • Außerordentliche Kündigung bei einer Beitragserhöhung: Dreht Ihre Versicherung an der Preisschraube für die Prämie, dürfen Sie ebenfalls aus dem Vertrag aussteigen.
Eine Frau schreibt einen Termin in einen Kalender, der neben ihrem Laptop auf einem Schreibtisch liegt
© istock/DjelicS/2018  Möchten Sie eine Versicherung kündigen, sollten Sie sich den Termin für die Frist rechtzeitig notieren.

Sach- und Haftpflichtversicherung fristgerecht kündigen

Im Folgenden finden Sie die Fristen zur Kündigung von Sachversicherungen und Haftpflichtversicherungen. Zu den Sachversicherungen zählen die Hausratversicherung, Glasversicherung und Wohngebäudeversicherung. Haftpflichtversicherungen sind beispielsweise die Privathaftpflichtversicherung, die Tierhalterhaftpflichtversicherung oder die Jagdhaftpflichtversicherung (aber nicht die Kfz-Haftpflicht). Auch die Rechtsschutzversicherung und die Unfallversicherung gehören dazu.

KündigungFrist
Ordentliche KündigungDrei Monate vor Ablauf der Laufzeit
Kündigung im SchadensfallInnerhalb eines Monats, nachdem der Schadensfall entweder geregelt oder abgelehnt wurde
Kündigung wegen BeitragserhöhungInnerhalb eines Monats nach Ankündigung der Erhöhung
  

Kfz-Versicherung und Reiseversicherung fristgerecht kündigen

Unter den Begriff Kfz-Versicherung fallen beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung, Voll- und Teilkaskoversicherung oder der Kfz-Fahrerschutz. Zur Reiseversicherung gehören unter anderem die Auslandsreisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung und Reisegepäckversicherung.

KündigungFrist
Ordentliche KündigungEin Monat vor Ablauf der Laufzeit
Kündigung im SchadensfallInnerhalb eines Monats nach Meldung des Schadensfalls
Kündigung wegen BeitragserhöhungInnerhalb eines Monats nach Ankündigung der Erhöhung
  

Gesetzliche Krankenversicherung fristgerecht kündigen

Hier gilt hinsichtlich der Kündigung wegen Beitragserhöhung eine Besonderheit. Grundsätzlich sind die Prämien bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen gleich. Aber jede erhebt obendrein noch einen Zusatzbeitrag. Wird dieser angehoben, ist das ein Kündigungsgrund.

KündigungFrist
Ordentliche KündigungJederzeit nach einer Mitgliedschaft von 18 Monaten. Der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse muss innerhalb von zwei vollen Monaten erfolgen. Beispiel: Kündigung im Mai, Wechsel spätestens zum August
Kündigung wegen Erhöhung des Zusatz­beitragsBis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird
  

Private Krankenkasse fristgerecht kündigen

Der Wechsel einer privaten Krankenkasse sollte gut überlegt sein. Denn damit fallen die angesammelten Altersrückstellungen weg. Oft sind günstige Tarife bei demselben Anbieter die bessere Alternative. Wenn Sie trotzdem kündigen wollen, können Sie sich auf folgende Fristen einstellen.

KündigungFrist
Ordentliche KündigungDrei Monate vor Ablauf der Laufzeit.
Kündigung wegen Beitrags-/Selbstbeteiligungserhöhung oder Verringerung der LeistungZwei Monate, bevor die Änderung wirksam wird.
Kündigung wegen  gesetzlicher  Versicherungs­pflichtInnerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht.
  

Private Kranken­zusatz­versicherungen und Pflege­zusatz­versicherung fristgerecht kündigen

Beispiele für eine private Kranken­zusatz­versicherung sind die Zahnzusatzversicherung und die Krankenhauszusatzversicherung (Chefarztbehandlung, Zwei-Bett-Zimmer). Eine private Pflegezusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Es gibt sie als Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflegerentenversicherung.

KündigungFrist
Ordentliche KündigungDrei Monate bis zum Ende der anfangs vereinbarten Laufzeit, anschließend bis zum Ende des Versicherungsjahres
Kündigung wegen BeitragserhöhungInnerhalb von zwei Monaten nach der Ankündigung der Erhöhung
  

Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung fristgerecht kündigen

Die Lebensversicherung gibt es in zwei Formen: Risikolebensversicherung und Kapital­lebens­versicherung. 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird als eigenständige Versicherung sowie als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung angeboten, zum Beispiel zu einer Lebensversicherung. Als Zusatzversicherung ist sie an die Hauptversicherung geknüpft. Das heißt, sie beginnt und endet mit der Hauptversicherung. Allerdings kann eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oft einzeln gekündigt werden, falls die Laufzeit noch länger als fünf Jahre ist. 

KündigungFrist
Ordentliche Kündigung/BeitragsfreistellungImmer möglich bis zum Ende einer Versicherungsperiode bzw. eines Beitrags­zahlungs­abschnitts (je nach Vereinbarung ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr)
  

 

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