Versicherung kündigen – ab wann läuft die Frist?
Jetzt reicht’s! Schon wieder eine höhere Versicherungsprämie, während andere Anbieter bessere Konditionen bieten. Zum Glück musst du das nicht hinnehmen. Wenn du deine Versicherung kündigen willst, kommt es auf die richtige Kündigungsfrist an. Ob Sach-, Haftpflicht- oder Lebensversicherung – jede hat ihre eigenen Regeln. Keine Sorge – wir zeigen dir, wie du die Kündigungsfristen deiner Versicherungen im Blick behältst und rechtzeitig aus deinem Vertrag aussteigst.
Themen in diesem Artikel
- (Fast) jede Kündigung geht anders
- Unterschied: Ordentliche und außerordentliche Kündigung
- Sach- und Haftpflichtversicherung kündigen
- Kfz-Versicherung und Reiseversicherung kündigen
- Gesetzliche Krankenversicherung kündigen
- Private Krankenkasse kündigen
- Private Krankenzusatz- und Pflegezusatzversicherung kündigen
- Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen
Auf den Punkt: Versicherung kündigen – Fristen
- Kündigungsfristen unterscheiden sich je nach Versicherungsart und stehen immer im Vertrag.
- Eine ordentliche Kündigung erfolgt regulär zum Ende der Laufzeit mit mehrmonatiger Vorlaufzeit.
- Eine außerordentliche Kündigung ist möglich nach einem Schadensfall oder bei einer Beitragserhöhung.
- Sach- und Haftpflichtversicherungen lassen sich in der Regel drei Monate vor Ablauf kündigen.
- Kfz- und Reiseversicherungen kannst du meist einen Monat vor Laufzeitende beenden.
- Bei Kranken- und Lebensversicherungen gelten besondere Regeln.
(Fast) jede Kündigung geht anders
Die Kündigungsfrist unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung. Beispiel: Für Sachversicherungen und Privathaftpflichtversicherungen ist eine Frist von drei Monaten vor Ablauf eines Vertrags typisch. Geht es um Lebensversicherungen oder Kfz-Versicherungen, ist eine Kündigungsfrist von einem Monat üblich.
Diese Zeitspannen gelten jedoch nur bei einer ordentlichen Kündigung. Geht es um eine außerordentliche Kündigung, ändern sich auch die Fristen.
Du willst deine Versicherung kündigen? Vordrucke für verschiedene Anlässe findest du in diesem KlarMacher Artikel.
Versicherungsjahr und Kalenderjahr
Manche Versicherungslaufzeiten richten sich nach dem Kalenderjahr, andere nach dem Versicherungsjahr. Was für dich gilt, steht in deinen Vertragsunterlagen.
Das Kalenderjahr beginnt grundsätzlich am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist müsste deine Kündigung also spätestens am 30. September bei der Versicherung sein. Dann wäre dein Rücktritt vom Vertrag zum 1. Januar des Folgejahres wirksam.
Ein Versicherungsjahr muss aber nicht wie das Kalenderjahr am 1. Januar beginnen. Es kann beispielsweise zwischen dem 1. Juli und dem 30. Juni liegen. Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist sollte dein Kündigungsschreiben die Versicherung bis zum 31. März erreichen.
Unterschied: Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Normalerweise wird ein Versicherungsvertrag zum Ende seiner Laufzeit gekündigt. Dann handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Neben der ordentlichen gibt es noch die außerordentliche Kündigung – oder auch Sonderkündigung genannt. Sie ist vor allem in zwei Fällen üblich: Im Schadensfall und wenn die Versicherung den Beitrag erhöht. Dann gelten deutlich kürzere Kündigungsfristen.
Überblick:
- Ordentliche Kündigung: Die Kündigung erfolgt rechtzeitig zum Ende der Laufzeit des Vertrags. Was „rechtzeitig” bedeutet, geht aus dem Vertrag hervor.
- Außerordentliche Kündigung im Schadensfall: Musste ein Schaden reguliert werden, können du und auch die Versicherung anschließend den Vertrag kündigen.
- Außerordentliche Kündigung bei einer Beitragserhöhung: Dreht deine Versicherung an der Preisschraube für die Prämie, darfst du ebenfalls außerplanmäßig aus dem Vertrag aussteigen.

Sach- und Haftpflichtversicherung kündigen
Für die Kündigung von Sachversicherungen und Haftpflichtversicherungen gelten die gleichen Fristen.
Zu den Sachversicherungen zählen die Hausratversicherung, Elementarversicherung, Glasversicherung und Wohngebäudeversicherung. Auch die Rechtsschutzversicherung und die Unfallversicherung gehören dazu.
Haftpflichtversicherungen sind beispielsweise die Privathaftpflichtversicherung, die Haushaftpflichtversicherung oder die Jagdhaftpflichtversicherung. Achtung: Für die Kfz-Haftpflicht gelten andere Regeln.
| Kündigung | Frist |
| Ordentliche Kündigung | Drei Monate vor Ablauf der Laufzeit |
| Kündigung im Schadensfall | Innerhalb eines Monats, nachdem der Schadensfall entweder geregelt oder abgelehnt wurde |
| Kündigung wegen Beitragserhöhung | Innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Erhöhung |
Kfz-Versicherung und Reiseversicherung kündigen
Unter den Begriff Kfz-Versicherung fallen beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung, Voll- und Teilkaskoversicherung oder der Kfz-Fahrerschutz.
Zur Reiseversicherung gehören unter anderem die Auslandsreisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung und Reisegepäckversicherung.
| Kündigung | Frist |
| Ordentliche Kündigung | Ein Monat vor Ablauf der Laufzeit |
| Kündigung im Schadensfall | Innerhalb eines Monats nach Regulierung des Schadensfalls |
| Kündigung wegen Beitragserhöhung | Innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Erhöhung |
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Gesetzliche Krankenversicherung kündigen
Hier gilt hinsichtlich der Kündigung wegen Beitragserhöhung eine Besonderheit. Grundsätzlich sind die Prämien bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen gleich. Aber jede erhebt obendrein noch einen Zusatzbeitrag. Wird dieser angehoben, ist das ein Kündigungsgrund.
| Kündigung | Frist |
| Ordentliche Kündigung | Jederzeit nach einer Mitgliedschaft von 18 Monaten. Der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse muss mit Ablauf des übernächsten Monats nach Kündigung erfolgen. Beispiel: Kündigung im Mai, Wechsel spätestens zum 1. August |
| Kündigung wegen Erhöhung des Zusatzbeitrags | Bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird |
Private Krankenkasse fristgerecht kündigen
Der Wechsel einer privaten Krankenkasse sollte gut überlegt sein. Denn damit fallen die angesammelten Altersrückstellungen weg. Oft sind günstige Tarife bei demselben Anbieter die bessere Alternative. Wenn du trotzdem kündigen willst, kannst du dich auf folgende Fristen einstellen.
| Kündigung | Frist |
| Ordentliche Kündigung | Drei Monate vor Ablauf der Laufzeit unter Berücksichtigung möglicher Mindestlaufzeiten |
| Kündigung wegen Beitrags-/Selbstbeteiligungserhöhung oder Verringerung der Leistung | Zwei Monate, bevor die Änderung wirksam wird. |
| Kündigung wegen gesetzlicher Versicherungspflicht | Innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht |
Private Krankenzusatzversicherungen und Pflegezusatzversicherung kündigen
Beispiele für eine private Krankenzusatzversicherung sind die Zahnzusatzversicherung und die Krankenhauszusatzversicherung (Chefarztbehandlung, Zwei-Bett-Zimmer).
Eine private Pflegezusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Es gibt sie als Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflegerentenversicherung.
| Kündigung | Frist |
| Ordentliche Kündigung | Drei Monate bis zum Ende der anfangs vereinbarten Laufzeit, anschließend bis zum Ende des Versicherungsjahres |
| Kündigung wegen Beitragserhöhung | Innerhalb von zwei Monaten nach der Ankündigung der Erhöhung |
Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen
Die Lebensversicherung gibt es in zwei Formen: Als Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird als eigenständige Versicherung sowie als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung angeboten, zum Beispiel zu einer Lebensversicherung. Als Zusatzversicherung ist sie an die Hauptversicherung geknüpft. Das heißt, sie beginnt und endet mit der Hauptversicherung. Allerdings kannst du eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oft einzeln kündigen, falls die Laufzeit noch länger als fünf Jahre ist.
| Kündigung | Frist |
| Ordentliche Kündigung/Beitragsfreistellung | Immer möglich bis zum Ende einer Versicherungsperiode bzw. eines Beitragszahlungsabschnitts (je nach Vereinbarung ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr) |
Beitragsfreistellung statt Kündigung?
Möchtest du deine Versicherung stoppen, weil dein Geld knapp wird? Dann kann eine Beitragsfreistellung die bessere Alternative zur Kündigung sein. Dabei setzt du deine Beiträge für einen bestimmten Zeitraum aus, zum Beispiel bis den einen neuen Job gefunden hast. Dadurch bleibst du flexibler, musst aber eine reduzierte Leistung in Kauf nehmen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Welche Kündigungsfristen gelten bei Sach- und Haftpflichtversicherungen?
Bei Sach- und Haftpflichtversicherungen beträgt die reguläre Kündigungsfrist drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Zusätzlich gibt es ein Sonderkündigungsrecht: Nach einem Schadensfall oder bei einer Beitragserhöhung kannst du innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.
Wann kann ich eine Kfz-Versicherung kündigen?
Die Kfz-Versicherung lässt sich regulär einen Monat vor Ende der Laufzeit kündigen. Nach einem Schaden oder einer Beitragserhöhung kannst du ebenfalls außerordentlich aussteigen, die Frist dafür beträgt jeweils einen Monat nach der Regulierung oder Ankündigung.
Was ist bei der Kündigung einer Lebensversicherung zu beachten?
Lebensversicherungen kannst du in der Regel nur zum Ende einer Versicherungsperiode kündigen, die meist ein Jahr beträgt. Alternativ kannst du sie beitragsfrei stellen.
Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und fristloser Kündigung?
Bei der ordentlichen Kündigung wartest du bis zum regulären Vertragsende, während die außerordentliche (fristlose) Kündigung dir einen vorherigen Ausstieg erlaubt. Sie setzt aber immer einen besonderen Grund wie Schadensregulierung oder eine Beitragserhöhung voraus.
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