Hast du noch Fragen?
Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir hier für dich zusammengestellt.
- Ab welchem Zeitpunkt kann ich meine Versicherung in Anspruch nehmen?
Bereits ab dem ersten Kalenderjahr erhältst du bei dem Angebot Zahnvorsorge Top (Tarif EZP2) 2 x bis zu 80 € jährlich und bei dem Angebot Zahnvorsorge Top Plus (Tarif EZP3) 2 x bis zu 100 € jährlich für Zahnprophylaxe.
Es werden keine Leistungen übernommen für bereits begonnene Zahnbehandlungen.
- Was versteht man unter "Keine Gesundheitsfragen" Zahnvorsorge Top?
Üblicherweise stellen Krankenversicherer bei Abschluss einer Zusatzversicherung unterschiedliche Gesundheitsfragen zur Einschätzung des zu versichernden Risikos. Diese beziehen sich beispielsweise auf bereits fehlende Zähne oder den allgemeinen Gesundheitszustand allgemein.
- Wie lange ist die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist?
Die Zahnvorsorgeversicherung wird für mindestens 2 Versicherungsjahre geschlossen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kannst du die Versicherung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
- Kann ich die Zahnvorsorgeversicherung auch als privatversicherte Person in Anspruch nehmen?
Nein, leider können wir die Zahnvorsorgeversicherung nur gesetzlich Versicherten anbieten.
- Wie reiche ich meine Zahnarztrechnungen ein?
Die Rechnungen und Belege können unkompliziert und schnell mit einem Klick über die ServiceApp der HanseMerkur eingereicht werden. Sie kann im App Store oder Google Play Store kostenlos heruntergeladen werden. Weiterer Vorteil: In deinem persönlichen Bereich „Rechnungsdetails“ findest du alle Informationen über den aktuellen Bearbeitungsstand.