Hast du noch Fragen zu unserer Versicherung?
Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten hier für dich zusammengestellt.
Was sind Wartezeiten und wie hoch ist die Wartezeit bei der SicherEinkommen?
Als Wartezeit wird der Zeitraum nach Versicherungsabschluss benannt, in dem bestimmte Leistungen nicht verfügbar sind. Diese Frist dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherte nicht nur kurzfristig eine Versicherung abschließen, um sofortige Leistungen zu erhalten. Während der Wartezeit sind die Leistungen bei Eintritt eines Leistungsfalls nicht verfügbar. Auch wenn der Versicherungsnehmer bereits Beiträge zahlt.
Die Wartezeit bei der SicherEinkommen beträgt 90 Tage ab Vertragsabschluss.
Hinweis: Bei Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall besteht keine Wartezeit.
Wann greift die Versicherung?
Sofern der Ernstfall eingetreten ist, sollte dies der Versicherung gemeldet werden. Die Kontaktmöglichkeiten findest du hier. Bei der SicherEinkommen gibt es eine Karenzzeit. Dies ist ein kurzer Zeitraum nach Eintritt eines Versicherungsfalls, in dem noch keine Leistung erbracht wird. Während dieser Zeit arbeitet der Versicherer daran, deine Absicherung optimal vorzubereiten. Er stellt sicher, dass die Versicherung nicht missbraucht wird. Zudem prüft der Versicherer, ob nur berechtigte Ansprüche rückwirkend ab Eintritt des Versicherungsfalls geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Karenzzeit zahlt der Versicherer die entsprechende Leistung rückwirkend ab Eintritt des Versicherungsfalls.
Die Karenzzeiten sind je nach Leistungsfall unterschiedlich:
- Arbeitslosigkeit: 60 Tage nach Eintritt des Versicherungsfalls
- Arbeitsunfähigkeit: 42 Tage nach Eintritt des Versicherungsfalls
- Schwere Krankheit: frühestens 31 Tage nach Eintritt des Versicherungsfalls
Wann endet mein Versicherungschutz?
12 Monate nach Abschluss der SicherEinkommen Versicherung kannst du die Versicherung mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Anschließend ist die Versicherung monatlich kündbar. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet auch der Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz endet zudem vorzeitig mit folgenden Ereignissen:
- Mit Ablauf des Monats, in dem du dein 67. Lebensjahr vollendet hast.
- Im Todesfall.
- 3 Monate nach Verlagerung des Wohnsitzes oder des ständigen Wohnsitzes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Nach Auszahlung der maximalen Versicherungsleistung für die Bausteine „Arbeitsunfähigkeit" oder „Arbeitslosigkeit".
- Nach Auszahlung im Versicherungsfall „schwere Krankheit".
- Für den Schadensfall „Arbeitslosigkeit" und „Arbeitsunfähigkeit": bei Eintritt in den Vorruhestand oder dem endgültigen Ruhestand.
- Kündigung des Kreditkartenkontos bei der Hanseatic Bank.
Weitere Informationen hierzu kannst du den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der SicherEinkommen Versicherung entnehmen.
Endet der Versicherungsschutz bei Kündigung der Kreditkarte?
Kündigst du deine Hanseatic Bank Kreditkarte, endet automatisch zunächst auch der Versicherungsschutz. Du hast jedoch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz bei der AXA zu den gleichen Konditionen und ohne erneuter Wartezeit fortzuführen. Sobald wir die Kreditkartenkündigung erhalten haben, informieren wir dich darüber, wie du dich dafür bei der AXA anmeldest.
Was zählt als schwere Krankheit?
Wenn Du wissen möchtest, wie sich schwere Krankheiten genau definieren, dann schau in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Sicher Einkommen unter dem Absatz „Besondere Bedingungen für die Versicherung bei Schwerer Krankheit (Baustein Schwere Krankheit)" nach.



