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Schutz gegen Naturschäden: Wie wichtig ist eine Elementarversicherung?

von Bianca Sellnow, 27.12.2023

Starkregen lässt den Keller überfluten, riesige Hagelkörner crashen die Balkonmarkise, ein Blitz setzt den Dachstuhl in Brand. Die Natur kann unser Eigentum auf viele Arten zerstören. Und die Schäden durch Wind, Wasser und Co. nehmen immer weiter zu. Zumindest den materiellen Schaden kann dann eine Elementarversicherung ersetzen. Die KlarMacher zeigen, was ihr Schutz genau abdeckt, wer ihn abschließen sollte und wann er nicht unbedingt nötig ist.

Themen in diesem Artikel

Das ist eine Elementarversicherung

Diese Versicherung deckt sogenannte Elementarschäden ab. Das sind Schäden, die durch Naturgewalten verursacht werden. Der Name Elementarschäden stammt daher, dass es sich um die vier Elemente handelt, also Wasser, Feuer, Erde und Luft. Allerdings bedeutet das nicht, dass eine Versicherung auch wirklich alle durch die Natur verursachten Schäden einschließt. Je nach Anbieter kann die Bandbreite sehr unterschiedlich ausfallen. Viele übernehmen Elementarschäden aus folgenden Ursachen:

  • Starkregen und Hochwasser bzw. Überschwemmung
  • Erdbeben und Erdrutsch
  • Schneedruck und Lawinen

Zusätzlich können auch diese Naturgewalten dazugehören:

  • Vulkanausbruch
  • Blitzschlag

Bevor Sie eine Elementarversicherung abschließen, sollten Sie sich unbedingt die genaue Abdeckung der Schäden ansehen. Denn der Schutz ist für Sie natürlich nur dann sinnvoll, wenn die Versicherung die für Sie wichtigen Naturgewalten einschließt. So ist es an Ihrem Wohnort vielleicht eher unwahrscheinlich, dass ein Vulkanausbruch Ihr Haus trifft. Aber dafür gibt es regelmäßig sehr viel Schnee oder Sie sind durch Erdbeben gefährdet. 

Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, was genau versichert ist und im Notfall tatsächlich ersetzt wird. Mehr dazu im folgenden Abschnitt.

Die Dachrinne an einer Hausecke läuft über durch starken Regen
© istock/Willowpix/2018  Elementarschäden durch Starkregen kommen immer häufiger vor. Deshalb lohnt es sich, diese Naturgewalt abzudecken.

Wie Sie Elementarschäden abdecken

Die Bezeichnung Elementarversicherung ist eigentlich irreführend. Denn in der Regel benötigen Sie für Elementarschäden keine gesonderte Versicherung. Vielmehr decken die normale Gebäude- und die Hausratversicherung häufig grundsätzlich einzelne der genannten Elementarschäden ab. Je nachdem, ob der Schaden am Gebäude oder am Hausrat besteht, übernimmt ihn dann die jeweilige Versicherung. Weitere wichtige Elementarschäden können Sie beim Abschließen beider Versicherungen oder auch nachträglich dazubuchen.

Gut zu wissen: Elementarschäden am Auto deckt die Kaskoversicherung ab

Riesige Hagelkörner, ein im Sturm herumfliegender Ast oder Dachziegel, eine Dachlawine – Naturgewalten können nicht nur Ihr Haus, sondern auch Ihr Auto treffen. Hier greift in vielen Fällen die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.

Ob und welche Elementarschäden Ihre vorhandenen Verträge abdecken, finden Sie einfach heraus, indem Sie die Bedingungen der Versicherung(en) prüfen. Idealerweise haben Sie bereits bei beiden Versicherungen alle Elementarschäden eingeschlossen, die für Sie relevant sind.

Ist das nicht so, können Sie beim Versicherer anfragen. Vielleicht besteht die Möglichkeit, nicht abgedeckte Elementarschäden nachträglich in den Vertrag aufzunehmen. (Bei der Gebäudeversicherung müssen das im Mietshaus in der Regel die Vermieter*innen beziehungsweise Eigentümer*innen machen, da diese die Versicherung abschließen). Verweigert die Versicherung die Ergänzung, bleibt nur den Anbieter zu wechseln, wenn Sie auf die eine erweiterte Absicherung nicht verzichten möchten. Was bei der Kündigung Ihrer Versicherung zu beachten ist, erklärt unser Artikel Ruck zuck aussteigen: Versicherung kündigen mit einer Vorlage.

Allerdings sollten Sie sich vorab fragen, ob eine Elementarversicherung für Sie sinnvoll ist und wenn ja, welche. Denn auch wenn sie vor hohen Kosten bewahren kann, ist die Absicherung gegen Naturgewalten nicht immer unbedingt nötig. Mehr dazu im nächsten Kapitel.

Eine Motorhaube hat viele kleine Beulen

 

© istock/Elenarts/2014  Trifft Hagel oder eine andere Naturgewalt Ihr Auto, übernimmt häufig die Kaskoversicherung den Schaden.

 

 

Für wen der Schutz vor Naturgewalten sinnvoll ist

Die zusätzliche Absicherung von Elementarschäden kann zwar nicht schaden, aber unnötig Geld kosten. Wie sinnvoll ist das Versichern also tatsächlich? Das kommt ganz auf Ihre Situation an. Als Hausbesitzer*in etwa tun Sie in der Regel gut daran, mit der Gebäudeversicherung alle relevanten Elementarschäden abzusichern. Zwar können Sie meist einige Naturgewalten ausschließen. Vielleicht ist beispielsweise der nächste Vulkan weit weg. Und ein Erdrutsch scheint auch eher unwahrscheinlich. Vielleicht haben Sie auch keinen Fluss in der Nähe, der über die Ufer treten und Ihr Haus überfluten könnte.

Trotzdem bleiben viele Naturgewalten, die jedes Haus treffen können. Erdbeben zum Beispiel oder Sturm, Hagel, Starkregen. Oder der Rückstau von Abwasser aus überlasteten Rohren. Fegt etwa ein heftiger Sturm Ihr Dach weg oder überflutet Regen Ihren Keller, kann das hohe Kosten verursachen. Dann ist eine Elementarversicherung Gold wert.

Ein im Dachgeschoss integriertes Fenster ist zersplittert
© istock/Sephirot17/2018  Das Dach ist besonders stark durch Naturgewalten gefährdet. Schnell sorgen hier Hagel oder Sturm für Schäden.

Für Mieter*innen meist entscheidender, aber auch für Hausbesitzer*innen wichtig, ist die Absicherung von Elementarschäden als Ergänzung zur Hausratversicherung. Ob diese sich lohnt, hängt unter anderem von dem Wert Ihrer Einrichtung ab. Hier gilt grundsätzlich: Wenn Möbel, Fernseher und Co. wertvoll genug sind, damit sich eine Hausratversicherung lohnt, dann sind sie auch wertvoll genug für die Absicherung bei Elementarschäden.

Zudem ist Ihre persönliche Wohnsituation entscheidend dafür, wie nötig oder unnötig der Schutz vor Naturgewalten ist. Wohnen Sie beispielsweise im dritten von fünf Stockwerken, ist es eher unwahrscheinlich, dass Sturm, Schnee, Regen oder Blitzschlag Ihren Hausrat zerstört. Dann ist der Zusatz in der Hausratversicherung vielleicht nicht unbedingt nötig.

Anders sieht es unter Umständen aus, wenn Sie im Erdgeschoss wohnen oder auch im Keller wertvolle Möbel und Geräte lagern. Dann könnte etwa eine Überschwemmung durch Starkregen schnell teuer für Sie werden, wenn Sie keine Elementarversicherung haben.

Gut zu wissen: Nicht immer sind Haus- oder Gebäudeversicherung zuständig

Für bestimmte Elementarschäden kann auch die Haftpflichtversicherung von Hausbesitzer*innen herangezogen werden. Das gilt etwa, wenn sie ihre Pflichten vernachlässigen und dadurch mitverantwortlich für die Elementarschäden sind. Zum Beispiel, wenn sie den Schnee nicht vom Dach entfernen und dadurch eine Dachlawine provozieren. Oder wenn sie morsche Äste nicht vom Baum abschneiden, die bei Sturm dann herumfliegen.

Was es kostet, Hochwasser und Co. abzusichern

Wie bei Gebäude- und Hausratversicherungen generell, unterscheiden sich die Preise auch beim Absichern von Elementarschäden deutlich. Abhängig von der persönlichen Situation, schwanken diese zwischen unter 100 und bis weit über 1.000 Euro pro Jahr.

Es gibt so viele Tarife für Elementarversicherungen, wie es Wohnverhältnisse gibt. Die Kosten hängen nicht nur davon ab, ob Sie im eigenen Haus oder in einer Mietwohnung leben. Oder davon, wie viele Quadratmeter Sie bewohnen und wie teuer diese ausgestattet sind.

Sandsäcke bilden eine Barriere für Flutwasser auf einer Straße
© istock/Marc Bruxelle/2017  In manchen Gebieten Deutschlands sind Überschwemmungen häufiger als in anderen. Das kann sich auf die Prämie von Elementarversicherungen niederschlagen.

Auch die Lage ist ein wichtiger Faktor, der sich auf den Preis niederschlägt. Denn in Risikozonen, wo es jedes Jahr Überschwemmungen oder Erdrutsche gibt, lässt die Versicherung Sie unter Umständen sehr tief in die Tasche greifen. Vielleicht versichern sie auch gar nicht für bestimmte Elementarschäden. In Zonen, in denen es sich statistisch gesehen fern jeglicher Naturgewalten lebt, setzt der Versicherer die Prämie dagegen wahrscheinlich niedrig an.

Wie eine Einteilung in Risikozonen aussehen kann, zeigt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) anhand der Naturgewalt Hochwasser. Er gliedert Deutschland dafür in folgende Gefahrenklassen (GK):

Einteilung der Haushalte nach Gefahrenklassen laut GDV
Gefahrenklasse (GK)1234
Statistische Häufigkeit des Hochwassersseltener als 1 x in 200 Jahren1 x in 100 Jahren1 x in 10 bis 100 Jahren1 x in 10 Jahren
Prozentualer Anteil an Adressen in Deutschland92,4 %6,1 %1,1 %0,4%
Absolute Anzahl Adressen nach Gefahrenklasse20,4 Mio.1,3 Mio.237.00098.000
*(Stand: 2022, Statistik von 2021 gerechnet auf eine Gesamtanzahl von mehr als 22 Millionen Adressen)

Wenn Ihr Wohngebäude in GK 1 liegt, könnten Sie bei der Elementarversicherung sehr viel günstiger wegkommen als in der GK 3 oder 4. Allerdings: Die Versicherer müssen sich nicht an vorgegebene Einteilungen in Risikozonen halten. Oft unterscheiden sich ihre Bewertungen für die einzelnen Naturgewalten deutlich – und damit auch ihre Preise. 

Deshalb lohnt es sich immer, mehrere Versicherer miteinander zu vergleichen. Prüfen Sie die Angebote genau darauf, wie viel Schutz Sie für welche Zusatzkosten erhalten. Hierbei gilt es zu beachten

  • welche Elementarschäden abgedeckt werden
  • wie hoch und umfangreich die Kostenübernahme ist
  • wie viel der zusätzliche Schutz kostet
  • wie hoch der Selbstbehalt ist

Positionspapier: Elementarschäden an Wohngebäuden

Durch die Zunahme von Wetterextremen in den vergangenen Jahren ist die Elementarversicherung bei Wohngebäuden immer wichtiger geworden. Deswegen hat die Verbraucherzentrale ein Positionspapier mit mehreren Forderungen veröffentlicht – die wichtigste ist: Schäden durch Naturereignisse sollen im Versicherungsvertragsgesetz automatisch ergänzt werden – zunächst auf eine Testphase von zwei Jahren befristet. Die Verbraucher*innen können den zusätzlichen Schutz – der wohl mit einer Erhöhung der Prämie einhergeht – abwählen, sollen aber dann über die im Ernstfall zu tragenden Kosten informiert werden. 

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