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Ist die Hausratversicherung steuerlich absetzbar? Eigentlich nicht, aber ...

von Detlev Neumann, 28.06.2023

Ein Schreibtisch, auf dem sich Ordner und Unterlagen türmen, davor ein Stuhl mit einem ziemlich genervten Bundesbürger. Diese Szene ist in Deutschland öfter zu sehen, wenn die alljährliche Steuererklärung zu erledigen ist. Wer sich dann durch Formulare und alte Rechnungen kämpft, hofft am Ende auf eine Steuerrückzahlung vom Staat. Damit die möglichst hoch ausfällt, werden eine Menge Register gezogen. Besonders Spitzfindige fragen sich deshalb: Ist eigentlich auch die Hausratversicherung steuerlich absetzbar? Antwort: Das kommt drauf an ...

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Darum ist vor dem Fiskus nicht jede Versicherung gleich

Eine Einkommensteuererklärung kann viel Arbeit machen und Nerven kosten. Umso schöner, wenn sich die ganze Mühe lohnt und das Finanzamt einen möglichst großen Teil der gezahlten Abgaben zurücküberweist. Zum Beispiel für Beiträge, die Sie für Ihre Versicherungen leisten mussten.

Aber wenn Sie sich mit dem Thema schon mal beschäftigt haben, ist es Ihnen vielleicht aufgefallen: Vor dem Fiskus sind nicht alle Versicherungen gleich. Das bedeutet, dass der Staat manche Ihrer Versicherungsverträge – auch Policen genannt – für die Steuerrückzahlung berücksichtigt und andere nicht. Woran liegt das? Wird hier etwa mit zweierlei Maß gemessen? Ehrlich gesagt: ja!

Sogenannte Vorsorgeversicherungen können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Sprich: Die Kosten zum Beispiel für die Lebensversicherung und Riester-Rente können Sie von Ihrem Bruttoeinkommen abziehen. Entsprechend weniger Steuern müssen Sie bezahlen. Mit den sogenannten Sachversicherungen dagegen funktioniert das grundsätzlich nicht. Zu dieser zweiten Gruppe gehört die Hausratversicherung. Deshalb ist sie nicht steuerlich absetzbar. Doch Sie kennen sicher die alte Weisheit: Ausnahmen bestätigen die Regel.

Allerdings sollten Sie sich keine große Hoffnungen auf eine sehr hohe Rückzahlung machen, wenn Sie zu diesen eher seltenen Fällen gehören. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt “Wie viel zahlt das Finanzamt zurück?” weiter unten im Text. 

Vorsorgeversicherung und Sachversicherung – der Unterschied

Eine Vorsorgeversicherung soll Gesundheit und Vermögen eines Menschen bewahren. Es gibt sie allerdings nicht als eigenständige Versicherung. Das heißt, dass Sie DIE Vorsorgeversicherung gar nicht abschließen können. Stattdessen handelt es sich dabei um eine Bezeichnung, unter die verschiedene Versicherungen fallen. Dazu zählen:

  • Krankenversicherungen
  • Pflegeversicherung
  • private Haftpflichtversicherungen
  • Risikolebensversicherung
  • Sterbegeldversicherungen

Diese und ähnliche Versicherungen sind in der Regel von Steuer absetzbar.

Eine Sachversicherungen soll Hab und Gut eines Menschen schützen. Auch sie ist ein Gattungsbegriff, der für mehrere Versicherungsformen steht. Gemeinsam ist ihnen, dass sie Verlust oder Beschädigungen an sogenannten Sachwerten absichern. Einfach ausgedrückt sind das meistens Dinge, die man anfassen kann. Also Möbel, Autos, Häuser oder Geräte. Hier einige Beispiele für entsprechende Versicherungen:

  • Hausratversicherungen
  • Kraftfahrzeugversicherungen
  • Reisegepäckversicherungen
  • Gebäudeversicherungen
  • Kleintierversicherungen

Diese und ähnliche Versicherungen lassen sich in der Regel nicht von der Steuer absetzen.

Die Hintertür: das häusliche Arbeitszimmer

Ob Ihre Hausratversicherung nicht vielleicht doch steuerlich absetzbar ist, hängt von Ihrer beruflichen Situation ab. Genauer gesagt: Haben Sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ein Büro beziehungsweise Arbeitszimmer, dann stehen Ihre Chance auf eine anteilige Erstattung gut. Jedenfalls sofern gewisse Bedingungen gegeben sind.

Es reicht dafür nämlich nicht aus, ab und zu in der Küche, im Schlafzimmer oder hinter einem Raumteiler am Laptop zu sitzen und ein paar geschäftliche E-Mails zu checken oder zu schreiben. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil (Beschluss vom 27. Juli 2015, Aktenzeichen: GrS 1/14) klargestellt.

Zitat aus der damaligen Pressemitteilung des Gerichts: “Ein häusliches Arbeitszimmer setzt neben einem büromäßig eingerichteten Raum voraus, dass es ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird. Fehlt es hieran, sind die Aufwendungen hierfür insgesamt nicht abziehbar.”

Was ist die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung gilt für Gegenstände in einer privaten Wohnung. Das können Möbel sein, elektronische Geräte, Kleidung und Lebensmittel. Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden, die daran z. B. durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm oder Feuer entstehen. Das schließt auch Kosten für eventuelle Aufräumarbeiten und Hotelübernachtungen ein.

Was heißt das für die Praxis? Damit die Hausratversicherung steuerlich absetzbar ist, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Arbeitszimmer ist ein eigener, für sich abgeschlossener Raum.
  • Es gehört zur privaten Wohnung (auch Keller oder Dachboden zählen dazu), von der es durch eine Tür abgetrennt ist.
  • Es dient erkennbar überwiegend beruflichen Zwecken.

Ideal wäre damit ein Zimmer, in dem Sie nichts anderes tun, als zu arbeiten. Das sollte sich schon allein durch seine Einrichtung zeigen: Schreibtisch, Stuhl, Computer, Drucker, Rollcontainer und/oder Regale für Schreibgeräte und Akten, fertig. Wenn Sie den Raum zusätzlich doch privat nutzen, dann dürfen Sie das nur zu einem sehr geringen Teil. Erlaubt sind hier höchstens zehn Prozent. Schon ein Sofa könnte einen zu wohnlichen Eindruck erwecken. Unter Umständen gilt der Raum deswegen nicht als häusliches Arbeitszimmer – neudeutsch Home-Office.

Sie sehen: Die Grenzen zwischen beruflicher und privater Nutzung verschwimmen schnell. Da kann es sogar dem Finanzamt schwerfallen, das richtig einzuschätzen. Bei Zweifeln dürfen die Beamten deshalb zur Kontrolle anrücken, um sich Ihr Zimmer anzusehen. Sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet, die behördlichen Prüfer zur Ortsbesichtigung hereinzulassen. Allerdings sinken dann Ihre Chancen erheblich, dass Ihre Hausratversicherung als steuerlich absetzbar anerkannt wird. Sie sollten also immer korrekte Angaben machen, damit Sie nicht im schlimmsten Fall des (versuchten) Steuerbetrugs verdächtig sind.

Und wer darf die Hausratversicherung steuerlich absetzen?

Was einen Wohnraum zu einem anerkannten häuslichen Arbeitszimmer macht, ist jetzt zwar geklärt. Doch allein wegen der beschriebenen Umstände ist die Hausratversicherung noch nicht steuerlich absetzbar. Zusätzlich muss die Art Ihrer Arbeit im Home Office dazu passen. Das ist unter folgenden Bedingungen der Fall:

  • Sie haben einen “richtigen” Arbeitsplatz, etwa in einem Unternehmen. Dort üben Sie wesentliche Teile Ihrer beruflichen Tätigkeit aus. Allerdings sind dafür noch zu Hause gewisse Vor- oder Nachbereitungen notwendig, für die Ihnen Ihr Chef keinen Raum oder Schreibtisch zur Verfügung stellt.
  • Sie sind Student und lernen nachweislich vor allem in Ihrem Arbeitszimmer.
  • Sie arbeiten als Selbstständiger.
  • Sie sind zwar Angestellter, haben aber mit Ihrem Vorgesetzten vereinbart, dass Sie praktisch nur zu Hause tätig sind.

Für die drei letztgenannten Fälle – Student, Selbstständiger und angestellter Heimarbeiter – gilt: Das Home Office in der Wohnung muss der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit sein. 

Eine junge Frau sitzt in ihrer Wohnung am Schreibtisch und macht sich in einem Schreibblock Notizen
© istock/milan2099/2018  Besteht ein häusliches Arbeitszimmer, kann die Hausratversicherung steuerlich absetzbar sein.

Wie viel zahlt das Finanzamt zurück?

In dieser Frage spielt wieder das Arbeitszimmer selbst die entscheidende Rolle. Konkret: Es kommt auf die Fläche des Büros an. Die wird in Quadratmetern gemessen und dann mit der Grundfläche der gesamten Wohnung verglichen.

Ein Beispiel: Ihre Wohnung ist 100 Quadratmeter groß. Ihr Home Office belegt davon 20 Quadratmeter beziehungsweise ein Fünftel oder 20 Prozent der gesamten Grundfläche. Für Ihre Steuererklärung bedeutet das: Sie dürfen darin ein Fünftel des Betrags geltend machen, den Sie jährlich für Ihre Hausratversicherung ausgeben. Angenommen, das sind 80 Euro, dann könnten Sie davon 16 Euro (ein Fünftel) absetzen.

Hausratversicherung steuerlich absetzbar: Wie eintragen?

Erfüllen Sie die weiter oben genannten Voraussetzungen, müssen Sie zusätzlich dem Finanzamt bestimmte Unterlagen vorlegen. Das ist allerdings kein großer Aufwand. Sie benötigen lediglich eine Beitragsrechnung Ihres Versicherers, die Sie entweder jährlich von ihm automatisch bekommen oder bei ihm beantragen. Viele Finanzämter sind aber schon mit Kopien der Police und Kontoauszügen zufrieden, wenn sie die Überweisung Ihrer Beiträge für die Hausratversicherung belegen.

Darüber hinaus geben Sie die Fläche Ihrer Wohnung sowie des Arbeitszimmers an. Natürlich müssen Sie auch mitteilen, welchen daraus berechneten Anteil Sie von der Hausratversicherung steuerlich absetzen möchten. Das können Sie formlos und sogar handschriftlich tun.

Soweit ist das Verfahren für Selbstständige oder Angestellte gleich. Unterschiede gibt es allerdings, wenn es ums Eintragen in die Steuererklärung geht.

  • Selbstständige können die Hausratversicherung unter den Betriebsausgaben geltend machen.
  • Arbeitnehmer können die Hausratversicherung unter den Werbungskosten geltend machen.
  • Auszubildende und Studenten können die Hausratversicherung unter den Sonderausgaben geltend machen.

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