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Sonderkündigungsrecht: Wann darf ich was kündigen?

von Dagmar Sörensen, 18.11.2022

Wir alle schließen dauernd Verträge: für die Lieferung von Strom oder Gas. Für schnelles Internet. Mit dem Fitnessstudio. Mit Versicherungen. Mit den Vermieter*innen. Mit einer Bank … Und wir beenden Verträge. In der Regel nach den Fristen, die der Vertrag vorschreibt. Es gibt aber Situationen, da kann oder will man diese Frist nicht einhalten. Wann das tatsächlich zulässig ist und wie Sie dabei vorgehen müssen, das erklären wir hier.

 

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • In der Regel gelten vorgeschriebene Kündigungsfristen.
  • Bei langfristigen Verträgen kann es manchmal Ausnahmen geben.
  • Wenn Sie plötzlich mehr zahlen sollen oder etwas anderes im Vertrag geändert wird, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
  • Wenn Sie einen Verbrauchervertrag (z. B. Mobilfunk, Fitnessstudio) nach dem 1. März 2022 abgeschlossen haben, können Sie immer innerhalb eines Monats kündigen – sofern die Vertragslaufzeit abgelaufen ist. Dies gilt nicht für Versicherungs- und Mietverträge.

Ordentliche Kündigungsfrist ist die Regel

Eigentlich können Sie Verträge nur mit der vertraglich oder gesetzlich vereinbarten ordentlichen Frist kündigen. Denn das ist schließlich der Sinn von Verträgen: Beide Parteien wissen zuverlässig, woran sie sind. Bei langfristigen Verträgen kann es allerdings Umstände geben, durch die es unzumutbar wird, dass Sie die Vereinbarungen einhalten.

Ganz allgemein erlauben nur zwei Gründe überhaupt eine außerordentliche Kündigung. Zum einen sind das besondere Ereignisse, die einem Vertrag die Grundlage entziehen. Beispiel: Der*die Vertragsinhaber*in ist verstorben. Zum anderen, wenn eine Seite die Vertragsbedingungen während der Laufzeit ändert. Beispiele: Preiserhöhungen, Erhöhungen des Selbstbehalts, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Unter welchen Umständen ist im Einzelfall eine Sonderkündigung erlaubt (auch gesondertes Kündigungsrecht genannt)? Sehen wir uns die wichtigsten Verträge genauer an.

Geschwisterpärchen nutzt das Sofa im Wohnzimmer als Trampolin
© istock/evgenyatamanenko/2020  Eine bezahlbare Mietwohnung ist für Familien besonders wichtig. Mieterhöhungen können eine Sonderkündigung rechtfertigen.

Sonderkündigungsrecht Mietvertrag

Bei einem unbefristeten Mietvertrag beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate. Die Vertragsparteien können aber auch eine feste Mietdauer vereinbaren, zum Beispiel zwei Jahre.  Ausnahmen beim Kündigungsrecht gibt es in diesen Fällen:

Mieterhöhung

Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr*e Vermieter*in die Miete erhöht. Dabei ist es egal, ob die Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen erfolgt oder um die ortsübliche Vergleichsmiete zu erreichen. Nachdem Sie das Schreiben erhalten haben, das die Mieterhöhung ankündigt, haben Sie bis zum Ablauf des übernächsten Monats Zeit. So lange können Sie prüfen, ob die Mieterhöhung gerechtfertigt ist und ob Sie die Wohnung überhaupt behalten wollen. Wenn nicht, dürfen Sie kündigen. Der Mietvertrag endet dann wiederum zum Ablauf des übernächsten Monats. Bis dahin ist die angekündigte Mieterhöhung unwirksam. 

Eine Ausübung des Sonderkündigungsrechtes ist nicht mehr möglich, wenn Sie der Mieterhöhung zugestimmt haben!

Beispiel für den zeitlichen Ablauf einer Sonderkündigung:

  • Eingang Schreiben Mieterhöhung: 10. Juni
  • Spätester Eingang Sonderkündigung bei Vermieter*in: 31. August (Ablauf zweiter Monat)
  • Wirksamkeit der Kündigung 31. Oktober (Ende übernächster Monat)

Ausnahme: Bei einem Staffelmietvertrag (bei dem eine regelmäßige Anhebung der Miete vertraglich festgelegt ist) haben Sie bei einer Mieterhöhung kein Sonderkündigungsrecht.

Modernisierungsmaßnahmen

Wenn Ihr*e Vermieter*in eine Modernisierung ankündigt, dürfen Sie ebenfalls das Mietverhältnis vorzeitig beenden.

Fehlende Zustimmung zur Untervermietung

Wenn Sie ein sogenanntes berechtigtes Interesse haben, dürfen Sie Ihre Wohnung untervermieten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie vorübergehend im Ausland studieren oder arbeiten. Allerdings muss der*die Vermieter*in dieser Untervermietung zustimmen. Und wenn Sie keine Erlaubnis bekommen, obwohl Sie ein berechtigtes Interesse haben? Dann muss der*die Vermieter*in schon einen stichhaltigen Grund für die Ablehnung liefern. Sonst haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von drei Monaten. Die gilt bei vielen Mietverträgen ohnehin – aber im Falle von Zeitmietverträgen kann so ein Sonderkündigungsrecht von Vorteil sein.

Todesfall Mieter*in

Ein Mietverhältnis endet nicht etwa automatisch mit dem Tod des*der Mieter*in. Sondern es geht auf die Erb*innen über. Nachdem diese von dem Todesfall erfahren haben, können sie innerhalb eines Monats ein Sonderkündigungsrecht ausüben. Allerdings beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, sodass die Regelung auch hier nur bei Zeitmietverträgen einen Vorteil bietet.

Musterschreiben Sonderkündigung Mietwohnung (Word-Dokument zum Download)

Älterer Mann wird im Krankenhaus von Schwestern in Schutzkleidung betreut
© istock/Morsa Images/2020  Eine Krankenversicherung ist unverzichtbar. Beitragserhöhungen müssen Sie trotzdem nicht einfach hinnehmen.

Sonderkündigungsrecht Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie ein gesondertes Kündigungsrecht, wenn diese den Zusatzbeitrag erhöht. Sobald Ihnen die schriftliche Ankündigung der Erhöhung vorliegt, können Sie bis zum Ende von dem Monat kündigen, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird. Wirksam wird die Kündigung dann zum Ende des übernächsten Monats.

Seit Anfang 2021 müssen Sie für einen Wechsel einfach einer neuen gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Die übernimmt dann die Kündigung bei der alten Krankenkasse und die Wechselmodalitäten für Sie. Die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende müssen Sie aber auch dann noch einhalten. Den erhöhten Zusatzbeitrag müssen Sie bis dahin bezahlen.

Beispiel für den zeitlichen Ablauf einer Sonderkündigung:

  • Sie erhalten im November ein Schreiben Ihrer Krankenkasse, dass ab Januar der Zusatzbeitrag erhöht wird. Sie können sofort kündigen, müssen es aber nicht.
  • Ab 1. Januar wird der erhöhte Zusatzbeitrag erhoben.
  • Sie können bis zum 31. Januar Ihr Sonderkündigungsrecht ausüben.
  • Ihre Mitgliedschaft endet in dem Fall zum 31. März.
  • Ihre Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse beginnt dann am 1. April.

Private Krankenversicherung

Besondere Bedingungen

Bei einer privaten Krankenversicherung steht Ihnen ein vorzeitiges Kündigungsrecht zu, wenn ...

  • Ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gefallen ist, Sie also nicht mehr so viel verdienen, dass Sie sich privat versichern dürfen. Dieses Kündigungsrecht haben Sie allerdings nur bis zum Alter von 55 Jahren.
  • Sie über Ihre*n Ehepartner*in Anspruch auf eine kostenlose gesetzliche Familienversicherung haben.

In diesen Fällen können Sie Ihre private Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten rückwirkend kündigen. Die Versicherung verlangt dann einen entsprechenden Nachweis von Ihnen, den Sie innerhalb von zwei Monaten vorlegen müssen.

Beitragserhöhungen

Darüber hinaus ist eine Sonderkündigung auch möglich, wenn die Krankenkasse die Beiträge oder die Selbstbeteiligung erhöht, ohne den Umfang des Versicherungsschutzes zu verändern. Nachdem Sie das Schreiben zur Beitragserhöhung erhalten haben, können Sie innerhalb von acht Wochen schriftlich kündigen. Der Vertrag endet dann in dem Monat, in dem der höhere Beitrag erstmals fällig wäre.

Mehr dazu lesen Sie in dem Ratgeber „Beitragserhöhung der Krankenkasse: Das können Sie tun!”.

Private Krankenversicherung: Tarif wechseln statt kündigen

Private Krankenversicherung: Tarif wechseln statt kündigen

Wegen einer Beitragserhöhung zu einer anderen privaten Krankenversicherung zu wechseln, lohnt sich in der Regel nicht. Der Grund hierfür liegt in den Altersrückstellungen. Die sparen Sie über Jahre hinweg an, um Beitragssteigerungen im Alter abzumildern. Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen gehen diese Altersrückstellungen teilweise verloren; bei nach 2009 geschlossenen Verträgen sogar komplett. Deshalb informieren Sie sich bei einer Beitragserhöhung lieber nach günstigeren Tarifen beim selben Anbieter.

Wunderschönes Reetdachhaus mit romantischem Garten
© istock/querbeet/2011  Wenn Sie eine Immobilie erben, erben Sie auch die Gebäudeversicherung – ohne Sonderkündigungsrecht.

Sonderkündigungsrecht sonstige Versicherungen

Bei allen Versicherungen gilt wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung: Eine Sonderkündigung ist immer dann erlaubt, wenn der Beitrag oder der Selbstbehalt erhöht beziehungsweise angepasst werden, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes verändert. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat – und zwar von dem Zeitpunkt an, an dem Ihre Versicherung Sie über die Beitragserhöhung schriftlich informiert hat. 

Daneben existieren für einzelne Versicherungen weitere Regelungen.

Kfz-Versicherung

Beitragserhöhung

Grundsätzlich steht Ihnen bei einer Erhöhung des Versicherungsbeitrags ein Sonderkündigungsrecht zu. Allerdings gibt es Ausnahmen:

  • Wenn sich Ihre Beiträge wegen Ihres Umzugs in eine andere Stadt erhöhen. 
  • Wenn sich Ihre Kilometerleistung erhöht, zum Beispiel, weil Sie statt mit dem Bus mit dem Auto zur Arbeit fahren.

Schadensfall

Im Falle eines Unfalls mit Schäden an Ihrem Fahrzeug müssen Sie mit einem höheren Beitragssatz rechnen. Sobald die Versicherung Sie abschließend über die erfolgte Schadensregulierung informiert hat, bleibt Ihnen ein Monat zur Kündigung.

Fahrzeugwechsel

Ein Sonderkündigungsrecht gibt es auch, wenn Sie das versicherte Fahrzeug durch ein anderes ersetzen. Beim Kauf eines angemeldeten Gebrauchtfahrzeugs übernehmen Sie automatisch die Versicherung des*der vorigen Halter*in. Sie können diese dann innerhalb von vier Wochen mit sofortiger Wirkung kündigen.

Genauso ist es umgekehrt: Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, geht Ihre Versicherung auf den*die Käufer*in über. Tipp: Melden Sie das verkaufte Fahrzeug sicherheitshalber selbst bei der Zulassungsstelle ab. Die informiert dann automatisch die Versicherung.

Tod des*der Fahrzeughalter*in

Beim Tod der Vertragsinhaber*innen geht die Versicherung auf die Erb*innen über, die sie dann außerordentlich kündigen können.

Gebäudeversicherung

Schadensfall

Im Schadensfall können Sie innerhalb eines Monats nach erfolgter Schadensregulierung kündigen; die Kündigung wird unmittelbar wirksam.

Wechsel des*der Hauseigentümer*in

Wenn die Hauseigentümer*innen wechseln, wird unterschieden zwischen Verkauf und Erbe. In beiden Fällen geht die Gebäudeversicherung der Vorbesitzer*innen auf die neuen Eigentümer*innen über. 

Beim Verkauf gilt: Sobald der*die Käufer*in im Grundbuch als neue*r Eigentümer*in eingetragen ist, kann er*sie die Versicherung innerhalb eines Monats beenden. Maßgeblich ist dabei der Tag der Grundbucheintragung.

Anders im Erbfall. Ein*e Erb*in übernimmt zwar ebenfalls die Versicherung, hat aber kein außerordentliches Kündigungsrecht. Ihm*ihr bleibt nur die Kündigung innerhalb der regulären dreimonatigen Frist. Ausnahme auch hier: Die Versicherung erhöht die Beiträge.

Vorsicht bei Versicherungswechsel: Ein neuer Versicherungsvertrag ist nicht sofort wirksam, nachdem Sie den Antrag gestellt haben. Sondern erst, wenn Ihnen der Versicherungsschein zugestellt wurde.

Kürzere Kündigungsfristen für Verbraucher*innen ab dem 1. März 2022

Kürzere Kündigungsfristen für Verbraucher*innen ab dem 1. März 2022

Sie haben nach dem 1. März 2022 einen Vertrag mit einer bestimmten Laufzeit abgeschlossen für Warenlieferungen oder Dienstleistungen? Also zum Beispiel für Zeitungsabos, Streamingdienste, Strom, Gas, Internet, Telefon und Fitnessstudios? Dann gelten folgende Änderungen:

  • Die Mindestvertragslaufzeit darf maximal ein Jahr sein. Für Zweijahresverträge gelten strengere Voraussetzungen: Die Anbieter müssen den Verbraucher*innen gleichzeitig auch einen Jahresvertrag anbieten. Und dieser darf nicht mehr als 25 Prozent teurer sein als der Vertrag mit längerer Laufzeit.
  • Ein Vertrag verlängert sich nach der ersten Laufzeit automatisch? Dann darf er das nur noch auf „unbestimmte Zeit“ tun, eine festgesetzte Laufzeit ist nicht mehr erlaubt. Und die Anbieter müssen ihre Kund*innen über die Verlängerung schriftlich informieren.
  • Der Vertrag kann innerhalb eines Monat statt wie bisher drei Monate vorher gekündigt werden.
  • Nach Ablauf der Vertragslaufzeit  können Kund*innen jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

Mehr dazu lesen Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale

Sonderkündigungsrecht Strom- und Gaslieferungen

Strom- und Gasverträge haben unterschiedliche Laufzeiten und Bindungsfristen. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie in den folgenden Fällen:

Preiserhöhung

Energielieferanten müssen Preiserhöhungen mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich ankündigen. Wichtig: Dabei müssen sie auch auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen. Sobald Sie ein solches Schreiben erhalten, dürfen Sie sofort kündigen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Preiserhöhung wirksam. Wichtig: Sie müssen selbst kündigen! Im Unterschied zu einer regulären Kündigung darf das nicht ein neuer Anbieter für Sie übernehmen. 

Musterschreiben Sonderkündigung Stromlieferung wegen Preiserhöhung (Word-Dokument zum Download)

Umzug

Informieren Sie Ihren Energieanbieter mindestens sechs Wochen vorher über einen geplanten Umzug. In diesen Fällen haben Sie dann ein Sonderkündigungsrecht:

  • Ihr Versorger macht Ihnen nicht innerhalb von zwei Wochen ein neues Angebot.
  • Er bietet Ihnen am neuen Wohnort nur einen teureren Vertrag an.
  • Ihr neuer Wohnort liegt außerhalb des Versorgungsgebietes Ihres Strom- oder Gasanbieters. 
  • Sie ziehen mit einer anderen Person zusammen, die bereits einen Liefervertrag bei einem beliebigen Anbieter abgeschlossen hat.

Musterschreiben Sonderkündigung Stromlieferung wegen Umzugs (Word-Dokument zum Download)

Todesfall

Als Hinterbliebene*r haben Sie im Falle des Todes des*der Wohnungsinhaber*in ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Denken Sie daran, dabei eine Kopie der Sterbeurkunde beizufügen. 

Junge Frau hält auf dem Sofa sitzend eine Videokonferenz mit vier Kolleg*innen
© istock/nensuria/2020  Der Internetanschluss soll teurer werden? Dann kommen Sie vor der Mindestlaufzeit aus dem Vertrag.

Sonderkündigungsrecht Internet

Internetverträge haben meist eine Laufzeit von 12 bis 24 Monaten. Eine vorzeitige Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ist in diesen Fällen möglich:

Preiserhöhung

Eine Preiserhöhung ist auch hier ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Anbieter müssen Sie über den neuen Preis schriftlich informieren und Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen. In der Regel haben Sie dann sechs Wochen Zeit zu reagieren.

Umzug

Solange Ihr Anbieter am neuen Wohnort Ihre Internetversorgung sicherstellen kann, haben Sie kein Recht zur vorzeitigen Kündigung. Anders sieht es aus, wenn Sie künftig außerhalb des Versorgungsgebietes des Anbieters wohnen, oder er dort nur eine geringere Maximalgeschwindigkeit anbieten kann. Dann können Sie ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

Störungen, Ausfälle, langsames Internet

So ärgerlich es auch ist: Geringfügige Störungen wie kurze Unterbrechungen müssen Sie hinnehmen. Langfristige Ausfälle aber nicht. Wenn Ihr Anbieter die Störung nicht innerhalb einer bestimmten Frist beheben kann, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Problem: Es gibt keine einheitliche Regelung, wann eine Störung als dauerhaft gilt. Im schlechtesten Fall wird das vor Gericht entschieden.

Auch die Internetgeschwindigkeit ist oftmals ein Ärgernis. Um aber eine Sonderkündigung zu rechtfertigen, müssen die Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit schon rund die Hälfte betragen!

Nichterscheinen des technischen Supports

Sie haben wegen Problemen mit Ihrem Internet einen Termin mit einem*einer Techniker*in vereinbart, aber niemand erscheint? Eine zweite Chance müssen Sie Ihrem Anbieter geben. Kommt die technische Hilfe auch dann nicht, dürfen Sie außerordentlich kündigen.

Defekte Hardware 

Viele Anbieter verkaufen ihre Anschlüsse mit eigener Hardware, für die Sie in der Regel Miete zahlen müssen. Ist diese defekt, muss der Anbieter für eine Reparatur oder Ersatz sorgen. Setzen Sie ihm eine angemessene Frist von zwei bis drei Wochen. Ist das Problem dann noch nicht behoben, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Tod der*des Anschlussinhaber*in

Wenn der*die Anschlussinhaber*in stirbt, ist das immer ein Grund für eine Sonderkündigung. Legen Sie in jedem Fall dem Kündigungsschreiben eine Kopie der Sterbeurkunde bei! Wenn es ein besonders günstiger Vertrag ist, können Hinterbliebene ihn aber auch selbst übernehmen. Wenden Sie sich in dem Fall an den Anbieter.

Junge Frau tippt lächelnd auf ihrem Handy
© istock/LaylaBird/2020  Ein Sonderkündigungsrecht beim Handyvertrag gibt es nur in wenigen Fällen.

Sonderkündigungsrecht Handyvertrag

Preiserhöhung

Auch beim Handyvertrag gilt: Preiserhöhungen während der Laufzeit ermöglichen eine Sonderkündigung. Dazu haben Sie nach Ankündigung der Verteuerung sechs Wochen Zeit. Werden Sie in dieser Zeit nicht aktiv, gilt die Erhöhung als akzeptiert.

Fehlerhafte Rechnung

Prüfen Sie Ihre Handyrechnung sorgfältig. Wenn Sie einen Fehler entdecken, machen Sie Ihren Anbieter darauf aufmerksam. Und verlangen Sie schriftlich eine Korrektur innerhalb einer angemessenen Frist von zwei bis drei Wochen. Liegt danach noch immer keine korrigierte Rechnung vor, dürfen Sie außerordentlich kündigen. Beispiele für Fehler in der Abrechnung:

  • Berechnung einer zu hohen Grundgebühr
  • Konditionen, die nicht Ihrem Vertrag entsprechen
  • Ausweis von Leistungen von Drittanbietern, die Sie nie in Anspruch genommen haben

Unberechtigte Sperrung des Anschlusses

Eine unberechtigte Sperrung liegt vor, wenn ... 

  • Sie mit einer Zahlung von weniger als 75 Euro im Rückstand sind.
  • Sie einer nachweislich fehlerhaften Rechnung widersprochen und deshalb nicht gezahlt haben.

Fordern Sie in so einem Fall den Anbieter zuerst auf, die Sperrung aufzuheben. Erst wenn er dem nicht nachkommt, können Sie kündigen.

Tod des*der Vertragsinhaber*in

Wenn der*die Anschlussinhaber*in stirbt, sind die Hinterbliebenen zu einer sofortigen Kündigung berechtigt. Auch hier gilt: Fügen Sie der Kündigung eine Kopie der Sterbeurkunde bei.

Defektes Handy

Sie haben einen Mobilfunkvertrag, bei dem Sie gleichzeitig ein Handy mieten oder kaufen? Geht das Handy kaputt, schicken Sie es dem Anbieter zurück. Verlangen Sie eine Reparatur und setzen Sie ihm dafür eine Frist von vier Wochen. Erfolgt die Reparatur nicht innerhalb dieser Zeit oder sogar gar nicht, können Sie außerordentlich kündigen.

Sportliche junge Leute beim Training mit Kettlebells
© istock/alvarez/2016  Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn ein Fitnessstudio versprochene Leistungen nicht erbringt.

Sonderkündigungsrecht Fitnessstudio

Fehlen versprochener Leistungen

Ein mögliches Sonderkündigungsrecht ergibt sich, wenn Ihr Fitnessstudio seine vertraglich zugesagten Leistungen nicht oder zumindest nicht zufriedenstellend erfüllt. Beispiele: Bestimmte Kurse, die ständig ausfallen oder erst gar nicht angeboten werden. Ein ständig geschlossener Wellnessbereich. Andauernde Bauarbeiten, die eine Nutzung stark einschränken oder sogar unmöglich machen. Geänderte Öffnungszeiten. Oder wenn ein ursprünglich ausschließlich für Frauen angebotenes Studio auch für Männer geöffnet wird. 

Setzen Sie in solchen Fällen den Betreiber*innen zunächst schriftlich eine Frist von drei bis vier Wochen zur Behebung der Mängel. Erst danach können Sie kündigen.

Krankheit

Eine Sonderkündigung bei längerfristiger Erkrankung ist zulässig, wenn Sie deswegen das Studio dauerhaft nicht nutzen können. Allerdings müssen Sie die Sportunfähigkeit durch Krankheit mit einem ärztlichen Attest belegen.

Schwangerschaft

Gleiches gilt für eine Schwangerschaft, wenn Sie die Angebote nicht mehr nutzen können. Legen Sie auch in diesem Fall ein ärztliches Attest vor. Wenn Sie nach der Geburt schnell wieder einsteigen wollen, können Sie Ihren Fitnessstudiovertrag auch ruhen lassen.

Umzug 

Ihr Umzug rechtfertigt keine Kündigung vor dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, das Risiko eines Umzugs liegt allein bei Ihnen. Anders sieht es aus, wenn das Fitnessstudio umzieht und Sie dadurch einen längeren Anfahrtsweg haben. In dem Fall ist eine außerordentliche Kündigung zulässig.

Sonderfall Corona

In der Coronakrise waren alle Fitnessstudios geschlossen. Trotzdem haben Sie deswegen kein Sonderkündigungsrecht. Ihr Vertrag läuft bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit weiter und kann zu dem Termin auch ordentlich gekündigt werden. Eine einseitige Vertragsverlängerung durch das Studio halten Verbraucherzentralen für nicht zulässig. Rechtlich ist dies allerdings strittig; ein höchstrichterliches Urteil steht noch aus (Stand: August 2021).

Unstrittig ist dagegen: Für die Zeit der Schließung der Studios brauchen Sie keine Beiträge zu zahlen.

Video: Faire Verbraucherverträge: Vertragslaufzeiten werden künftig gesetzlich beschränkt

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So gehen Sie bei einer Sonderkündigung vor

  • Kündigen Sie immer schriftlich, am besten per Einschreiben.
  • Machen Sie deutlich, dass es sich um eine Sonderkündigung handelt.
  • Nennen Sie den Grund für die Sonderkündigung.
  • Im Falle des Todes des*der Vertragsinhaber*in: Fügen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde bei.
  • Verlangen Sie eine Bestätigung über den fristgerechten Eingang der Kündigung.

Mehr über Ihre Kündigungsrechte bei Fitnessstudioverträgen lesen Sie in diesem Artikel der Verbraucherzentrale.

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