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Sonderkündigungsrecht: Wann darf ich was kündigen?

Dagmar Sörensen
von Dagmar Sörensen, 21.02.2025

Wir alle schließen dauernd Verträge: für die Lieferung von Strom oder Gas. Für schnelles Internet. Mit dem Fitnessstudio. Mit Versicherungen. Mit den Vermieter*innen. Mit einer Bank … Und wir beenden Verträge. In der Regel nach den Fristen, die der Vertrag vorschreibt. Es gibt aber Situationen, da kann oder will man diese Frist nicht einhalten. Wann das tatsächlich zulässig ist und wie du dabei vorgehen musst, das erklären wir hier.

 

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

  • In der Regel gelten vorgeschriebene Kündigungsfristen.
  • Bei langfristigen Verträgen kann es manchmal Ausnahmen geben.
  • Wenn du plötzlich mehr zahlen sollst oder etwas anderes im Vertrag geändert wird, hast du ein Sonderkündigungsrecht.
  • Wenn du einen Verbrauchervertrag (z. B. Mobilfunk, Fitnessstudio) nach dem 1. März 2022 abgeschlossen hast, kannst du immer innerhalb eines Monats kündigen – sofern die Vertragslaufzeit abgelaufen ist. Dies gilt nicht für Versicherungs- und Mietverträge.

Ordentliche Kündigungsfrist ist die Regel

Eigentlich kannst du Verträge nur mit der vertraglich oder gesetzlich vereinbarten ordentlichen Frist kündigen. Denn das ist schließlich der Sinn von Verträgen: Beide Parteien wissen zuverlässig, woran sie sind. Bei langfristigen Verträgen kann es allerdings Umstände geben, durch die es unzumutbar wird, dass du die Vereinbarungen einhältst.

Ganz allgemein erlauben nur zwei Gründe überhaupt eine außerordentliche Kündigung. Zum einen sind das besondere Ereignisse, die einem Vertrag die Grundlage entziehen. Beispiel: Der*die Vertragsinhaber*in ist verstorben. Zum anderen, wenn eine Seite die Vertragsbedingungen während der Laufzeit ändert. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es trotz Vertrag eine Preiserhöhung gibt, der Selbstbehalt hochgesetzt wird oder sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern.

Unter welchen Umständen ist im Einzelfall eine Sonderkündigung erlaubt (auch gesondertes Kündigungsrecht genannt)? Sehen wir uns die wichtigsten Verträge genauer an.

Geschwisterpärchen nutzt das Sofa im Wohnzimmer als Trampolin
© istock/evgenyatamanenko/2020  Eine bezahlbare Mietwohnung ist für Familien besonders wichtig. Mieterhöhungen können eine Sonderkündigung rechtfertigen.

Sonderkündigungsrecht Mietvertrag

Bei einem unbefristeten Mietvertrag beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate. Die Vertragsparteien können aber auch eine feste Mietdauer vereinbaren, zum Beispiel zwei Jahre.  Ausnahmen beim Kündigungsrecht gibt es in diesen Fällen:

Mieterhöhung

Du hast ein Sonderkündigungsrecht, wenn dein*e Vermieter*in die Miete erhöht. Dabei ist es egal, ob die Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen erfolgt oder um die ortsübliche Vergleichsmiete zu erreichen. Nachdem du das Schreiben erhalten hast, das die Mieterhöhung ankündigt, hast du bis zum Ablauf des übernächsten Monats Zeit. So lange kannst du prüfen, ob die Mieterhöhung gerechtfertigt ist und ob du die Wohnung überhaupt behalten willst. Wenn nicht, darfst du kündigen. Der Mietvertrag endet dann wiederum zum Ablauf des übernächsten Monats. Bis dahin ist die angekündigte Mieterhöhung unwirksam.

Eine Ausübung des Sonderkündigungsrechtes ist nicht mehr möglich, wenn du der Mieterhöhung zugestimmt hast!

Beispiel für den zeitlichen Ablauf einer Sonderkündigung:

  • Eingang Schreiben Mieterhöhung: 10. Juni
  • Spätester Eingang Sonderkündigung bei Vermieter*in: 31. August (Ablauf zweiter Monat)
  • Wirksamkeit der Kündigung 31. Oktober (Ende übernächster Monat)

Ausnahme: Bei einem Staffelmietvertrag (bei dem eine regelmäßige Anhebung der Miete vertraglich festgelegt ist) hast du bei einer Mieterhöhung kein Sonderkündigungsrecht.

Modernisierungsmaßnahmen

Wenn dein*e Vermieter*in eine Modernisierung ankündigt, darfst du ebenfalls das Mietverhältnis vorzeitig beenden.

Fehlende Zustimmung zur Untervermietung

Wenn du ein sogenanntes berechtigtes Interesse hast, darfst du deine Wohnung untervermieten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du vorübergehend im Ausland studierst oder arbeitest. Allerdings muss der*die Vermieter*in dieser Untervermietung zustimmen. Und wenn du keine Erlaubnis bekommst, obwohl du ein berechtigtes Interesse hast? Dann muss der*die Vermieter*in schon einen stichhaltigen Grund für die Ablehnung liefern. Sonst hast du ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von drei Monaten. Die gilt bei vielen Mietverträgen ohnehin – aber im Falle von Zeitmietverträgen kann so ein Sonderkündigungsrecht von Vorteil sein.

Todesfall Mieter*in

Ein Mietverhältnis endet nicht etwa automatisch mit dem Tod des*der Mieter*in. Sondern es geht auf die Erb*innen über. Nachdem diese von dem Todesfall erfahren haben, können sie innerhalb eines Monats ein Sonderkündigungsrecht ausüben. Allerdings bleibt es auch bei der Sonderkündigung eines Mietvertrags wegen eines Todesfalls bei der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten.

Musterschreiben Sonderkündigung Mietwohnung (Word-Dokument zum Download)

Älterer Mann wird im Krankenhaus von Schwestern in Schutzkleidung betreut
© istock/Morsa Images/2020  Eine Krankenversicherung ist unverzichtbar. Beitragserhöhungen musst du trotzdem nicht einfach hinnehmen.

Sonderkündigungsrecht Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Bei deiner gesetzlichen Krankenkasse hast du ein gesondertes Kündigungsrecht, wenn diese den Zusatzbeitrag erhöht. Sobald dir die schriftliche Ankündigung der Erhöhung vorliegt, kannst du bis zum Ende von dem Monat kündigen, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird. Wirksam wird die Kündigung dann zum Ende des übernächsten Monats.

Seit Anfang 2021 kannst du für einen Wechsel einfach einer neuen gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Die übernimmt dann die Kündigung bei der alten Krankenkasse und die Wechselmodalitäten für dich. Die Kündigungsfrist musst du aber dann noch einhalten und den erhöhten Zusatzbeitrag bis dahin bezahlen.

Beispiel für den zeitlichen Ablauf einer Sonderkündigung:

  • Du erhältst im November ein Schreiben deiner Krankenkasse, dass ab Januar der Zusatzbeitrag erhöht wird. Du kannst sofort kündigen, musst es aber nicht.
  • Ab 1. Januar wird der höhere Zusatzbeitrag erhoben.
  • Du kannst bis zum 31. Januar dein Sonderkündigungsrecht ausüben.
  • Deine Mitgliedschaft endet in dem Fall zum 31. März.
  • Deine Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse beginnt dann am 1. April.

Und wenn dir der Beitragssatz zu hoch ist? Da nützt dir auch eine Kündigung nichts, denn der wird vom Staat festgelegt und ist deshalb bei allen Krankenkassen gleich.

Private Krankenversicherung

Besondere Bedingungen

Bei einer privaten Krankenversicherung steht dir ein vorzeitiges Kündigungsrecht zu, wenn ...

  • dein Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gefallen ist, du also nicht mehr so viel verdienst, dass du dich privat versichern darfst. Dieses Kündigungsrecht hast du allerdings nur bis zum Alter von 55 Jahren. 
  • du über deine*n Ehepartner*in Anspruch auf eine kostenlose gesetzliche Familienversicherung hast. 

In diesen Fällen kannst du deine private Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten rückwirkend kündigen. Die Versicherung verlangt dann einen entsprechenden Nachweis von dir, den du innerhalb von zwei Monaten vorlegen musst.

Beitragserhöhungen

Darüber hinaus ist eine Sonderkündigung auch möglich, wenn die Krankenkasse die Beiträge oder die Selbstbeteiligung erhöht, ohne den Umfang des Versicherungsschutzes zu verändern. Nachdem du das Schreiben zur Beitragserhöhung erhalten hast, kannst du innerhalb von acht Wochen schriftlich kündigen. Der Vertrag endet dann in dem Monat, in dem der höhere Beitrag erstmals fällig wäre.

Mehr dazu liest du in dem Ratgeber „Beitragserhöhung der Krankenkasse: Das kannst du tun!”.

Private Krankenversicherung: Tarif wechseln statt kündigen

Wegen einer Beitragserhöhung zu einer anderen privaten Krankenversicherung zu wechseln, lohnt sich in der Regel nicht. Der Grund hierfür liegt in den Altersrückstellungen. Die sparst du über Jahre hinweg an, um Beitragssteigerungen im Alter abzumildern. Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen gehen diese Altersrückstellungen teilweise verloren; bei nach 2009 geschlossenen Verträgen sogar komplett. Deshalb informierst du dich bei einer Beitragserhöhung lieber nach günstigeren Tarifen beim selben Anbieter.

Wunderschönes Reetdachhaus mit romantischem Garten
© istock/querbeet/2011  Wenn du eine Immobilie erbst, erbst du auch die Gebäudeversicherung – ohne Sonderkündigungsrecht.

Sonderkündigungsrecht bei sonstigen Versicherungen

Bei allen Versicherungen gilt wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung: Eine Sonderkündigung ist immer dann erlaubt, wenn der Beitrag oder der Selbstbehalt erhöht beziehungsweise angepasst werden, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes verändert. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat – und zwar von dem Zeitpunkt an, an dem deine Versicherung dich über die Beitragserhöhung schriftlich informiert hat.

Das bedeutet auch: Dein Anbieter ist verpflichtet, dich im Vorfeld über solche Änderungen zu informieren. Eine Preiserhöhung ohne Ankündigung wäre zum Beispiel nicht rechtens.

Daneben existieren für einzelne Versicherungen weitere Regelungen.

Kfz-Versicherung

Beitragserhöhung

Grundsätzlich steht dir bei einer Erhöhung des Versicherungsbeitrags ein Sonderkündigungsrecht zu. Allerdings gibt es Ausnahmen:

  • Wenn sich deine Beiträge wegen deines Umzugs in eine andere Stadt erhöhen.
  • Wenn sich deine Kilometerleistung erhöht, zum Beispiel, weil du statt mit dem Bus mit dem Auto zur Arbeit fährst.

Schadensfall

Im Falle eines Unfalls mit Schäden an deinem Fahrzeug musst du mit einem höheren Beitragssatz rechnen. Sobald die Versicherung dich abschließend über die erfolgte Schadensregulierung informiert hat, bleibt dir ein Monat zur Kündigung.

Fahrzeugwechsel

Ein Sonderkündigungsrecht gibt es auch, wenn du das versicherte Fahrzeug durch ein anderes ersetzt. Beim Kauf eines angemeldeten Gebrauchtfahrzeugs übernimmst du automatisch die Versicherung des*der vorigen Halter*in. Du kannst diese dann innerhalb von vier Wochen mit sofortiger Wirkung kündigen. 

Genauso ist es umgekehrt: Wenn du dein Auto verkaufst, geht deine Versicherung auf den*die Käufer*in über. Tipp: Melde das verkaufte Fahrzeug sicherheitshalber selbst bei der Zulassungsstelle ab. Die informiert dann automatisch die Versicherung.

Tod der Fahrzeughalter*innen

Beim Tod der Vertragsinhaber*innen geht die Versicherung auf die Erb*innen über, die sie dann außerordentlich kündigen können.

Gebäudeversicherung

Schadensfall

Im Schadensfall kannst du innerhalb eines Monats nach erfolgter Schadensregulierung kündigen; die Kündigung wird unmittelbar wirksam.

Wechsel der Hauseigentümer*innen

Wenn die Hauseigentümer*innen wechseln, wird unterschieden zwischen Verkauf und Erbe. In beiden Fällen geht die Gebäudeversicherung der Vorbesitzer*innen auf die neuen Eigentümer*innen über. 

Beim Verkauf gilt: Sobald die Käufer*innen im Grundbuch als neue Eigentümer*innen eingetragen sind, können sie die Versicherung innerhalb eines Monats beenden. Maßgeblich ist dabei der Tag der Grundbucheintragung.

Anders im Erbfall. Erb*innen übernehmen zwar ebenfalls die Versicherung, haben aber kein außerordentliches Kündigungsrecht. Ihnen bleibt nur die Kündigung innerhalb der regulären dreimonatigen Frist. Ausnahme auch hier: Die Versicherung erhöht die Beiträge.

Übrigens: Mehr zum Thema Immobilienerbe findest du in unserem Ratgeber „‚Hilfe, ich erbe ein Haus!‘ Was bei einer Immobilienerbschaft zu tun ist“.

Vorsicht bei Versicherungswechsel: Ein neuer Versicherungsvertrag ist nicht sofort wirksam, nachdem du den Antrag gestellt hast. Sondern erst, wenn dir der Versicherungsschein zugestellt wurde.

Kürzere Kündigungsfristen für Verbraucher*innen ab dem 1. März 2022

Du hast nach dem 1. März 2022 einen Vertrag mit einer bestimmten Laufzeit abgeschlossen für Warenlieferungen oder Dienstleistungen? Also zum Beispiel für Zeitungsabos, Streamingdienste, Strom, Gas, Internet, Telefon und Fitnessstudios? Dann gelten folgende Änderungen:

  • Die Mindestvertragslaufzeit darf maximal ein Jahr sein. Für Zweijahresverträge gelten strengere Voraussetzungen: Die Anbieter müssen den Verbraucher*innen gleichzeitig auch einen Jahresvertrag anbieten. Und dieser darf nicht mehr als 25 Prozent teurer sein als der Vertrag mit längerer Laufzeit.
  • Ein Vertrag verlängert sich nach der ersten Laufzeit automatisch? Dann darf er das nur noch auf „unbestimmte Zeit“ tun, eine festgesetzte Laufzeit ist nicht mehr erlaubt. Und die Anbieter müssen ihre Kund*innen über die Verlängerung schriftlich informieren.
  • Der Vertrag kann innerhalb eines Monat statt wie bisher drei Monate vorher gekündigt werden.
  • Nach Ablauf der Vertragslaufzeit  können Kund*innen jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

Mehr dazu liest du auf der Seite der Verbraucherzentrale

Sonderkündigungsrecht für Strom und Gas

Strom- und Gasverträge haben unterschiedliche Laufzeiten und Bindungsfristen. Ein Sonderkündigungsrecht hast du in den folgenden Fällen:

Preiserhöhung

Die Anbieter müssen Preiserhöhungen für Strom oder Gas mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich ankündigen. Wichtig: Dabei müssen sie auch auf dein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Sobald du ein solches Schreiben erhältst, darfst du sofort kündigen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Preiserhöhung wirksam. Wichtig: Du musst selbst kündigen! Im Unterschied zu einer regulären Kündigung darf das nicht ein neuer Anbieter für dich übernehmen.

Musterschreiben Sonderkündigung Stromlieferung wegen Preiserhöhung (Word-Dokument zum Download)

Umzug

Informiere deinen Energieanbieter mindestens sechs Wochen vorher über einen geplanten Umzug. In diesen Fällen hast du dann ein Sonderkündigungsrecht:

  • Dein Versorger macht dir nicht innerhalb von zwei Wochen ein neues Angebot.
  • Er bietet dir am neuen Wohnort nur einen teureren Vertrag an.
  • Dein neuer Wohnort liegt außerhalb des Versorgungsgebietes deines Strom- oder Gasanbieters.
  • Du ziehst mit einer anderen Person zusammen, die bereits einen Liefervertrag bei einem beliebigen Anbieter abgeschlossen hat.

Musterschreiben Sonderkündigung Stromlieferung wegen Umzugs (Word-Dokument zum Download)

Todesfall

Als Hinterbliebene*r hast du im Falle des Todes des*der Wohnungsinhaber*in ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Denk daran, dabei eine Kopie der Sterbeurkunde beizufügen.

Junge Frau hält auf dem Sofa sitzend eine Videokonferenz mit vier Kolleg*innen
© istock/nensuria/2020  Der Internetanschluss soll teurer werden? Dann kommst du vor der Mindestlaufzeit aus dem Vertrag.

Sonderkündigungsrecht Internet

Internetverträge haben meist eine Laufzeit von 12 bis 24 Monaten. Eine vorzeitige Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ist in diesen Fällen möglich:

Preiserhöhung

Eine Preiserhöhung ist auch hier ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Anbieter müssen dich über den neuen Preis schriftlich informieren und dich auf dein Sonderkündigungsrecht hinweisen. In der Regel hast du dann sechs Wochen Zeit zu reagieren.

Umzug

Solange dein Anbieter am neuen Wohnort deine Internetversorgung sicherstellen kann, hast du kein Recht zur vorzeitigen Kündigung. Anders sieht es aus, wenn du künftig außerhalb des Versorgungsgebietes des Anbieters wohnst, oder er dort nur eine geringere Maximalgeschwindigkeit anbieten kann. Dann kannst du ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

Störungen, Ausfälle, langsames Internet

So ärgerlich es auch ist: Geringfügige Störungen wie kurze Unterbrechungen musst du hinnehmen. Langfristige Ausfälle aber nicht. Wenn dein Anbieter die Störung nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums beheben kann, steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu. Problem: Es gibt keine einheitliche Regelung, wann eine Störung als dauerhaft gilt. Im schlechtesten Fall wird das vor Gericht entschieden.

Auch die Internetgeschwindigkeit ist oftmals ein Ärgernis. Um aber eine Sonderkündigung zu rechtfertigen, müssen die Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit schon rund die Hälfte betragen!

Nichterscheinen des technischen Supports

Du hast wegen Problemen mit deinem Internet einen Termin mit einem*einer Techniker*in vereinbart, aber niemand erscheint? Eine zweite Chance musst du deinem Anbieter geben. Kommt die technische Hilfe auch dann nicht, darfst du außerordentlich kündigen.

Defekte Hardware 

Viele Anbieter verkaufen ihre Anschlüsse mit eigener Hardware, für die du in der Regel Miete zahlen musst. Ist diese defekt, muss der Anbieter für eine Reparatur oder Ersatz sorgen. Setz ihm schriftlich eine angemessene Frist von zwei bis drei Wochen. Ist das Problem dann noch nicht behoben, hast du ein Sonderkündigungsrecht.

Tod der Anschlussinhaber*innen

Wenn die Anschlussinhaber*innen sterben, ist das immer ein Grund für eine Sonderkündigung. Lege in jedem Fall dem Kündigungsschreiben eine Kopie der Sterbeurkunde bei! Wenn es ein besonders günstiger Vertrag ist, können Hinterbliebene ihn aber auch selbst übernehmen. Wende dich in dem Fall an den Anbieter.

Junge Frau tippt lächelnd auf ihrem Handy
© istock/LaylaBird/2020  Ein Sonderkündigungsrecht beim Handyvertrag gibt es nur in wenigen Fällen.

Sonderkündigungsrecht Handyvertrag

Preiserhöhung

Auch beim Handyvertrag gilt: Preiserhöhungen während der Laufzeit ermöglichen eine Sonderkündigung. Dazu hast du nach Ankündigung der Verteuerung sechs Wochen Zeit. Wirst du in dieser Zeit nicht aktiv, gilt die Erhöhung als akzeptiert.

Fehlerhafte Rechnung

Prüfe deine Handyrechnung sorgfältig. Wenn du einen Fehler entdeckst, mach deinen Anbieter darauf aufmerksam. Und verlange schriftlich eine Korrektur innerhalb einer angemessenen Frist von zwei bis drei Wochen. Liegt danach noch immer keine korrigierte Rechnung vor, darfst du außerordentlich kündigen. Beispiele für Fehler in der Abrechnung: 

  • Berechnung einer zu hohen Grundgebühr
  • Konditionen, die nicht deinem Vertrag entsprechen
  • Ausweis von Leistungen von Drittanbietern, die du nie in Anspruch genommen hast

Unberechtigte Sperrung des Anschlusses

Eine unberechtigte Sperrung liegt vor, wenn ... 

  • du mit einer Zahlung von weniger als 75 Euro im Rückstand bist.
  • du einer nachweislich fehlerhaften Rechnung widersprochen und deshalb nicht gezahlt hast.

Fordere in so einem Fall den Anbieter zuerst auf, die Sperrung aufzuheben. Erst wenn er dem nicht nachkommt, kannst du kündigen.

Todesfall

Bei einem Todesfall können die Hinterbliebenen den Handyvertrag sofort kündigen. Auch hier gilt: Füge der Kündigung eine Kopie der Sterbeurkunde bei.

Defektes Handy

Du hast einen Mobilfunkvertrag, bei dem du gleichzeitig ein Handy mietest oder kaufst? Geht das Handy kaputt, schick es dem Anbieter zurück. Verlange eine Reparatur und setze ihm dafür eine Frist von vier Wochen. Erfolgt die Reparatur nicht innerhalb dieser Zeit oder sogar gar nicht, kannst du außerordentlich kündigen.

Sportliche junge Leute beim Training mit Kettlebells
© istock/alvarez/2016  Ein Sonderkündigungsrecht hast du, wenn ein Fitnessstudio versprochene Leistungen nicht erbringt.

Sonderkündigungsrecht Fitnessstudio

Preiserhöhung:

Im Fitnessstudio wird es ein bisschen komplizierter mit dem Sonderkündigungsrecht. Klar ist: Auch dein Fitnessstudio darf die Preise nicht einfach so erhöhen, sondern muss das schriftlich ankündigen. Du hast dann das Recht, dieser Vertragsanpassung zu widersprechen. Stimmst du nicht zu, läuft der Vertrag zu den bisherigen Preisen weiter.  

Ob du wegen dieser Preiserhöhung auch ein Sonderkündigungsrecht hast, lässt sich aber leider nicht pauschal beantworten, da es auf den Wortlaut in deinem Vertrag ankommt. Lass dich im Zweifelsfall beraten. Immerhin: Du kannst deinem Fitnessstudio auch zur vertraglichen Kündigungsfrist kündigen. Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 ist das schon der nächste Monat, sobald die Erstlaufzeit (meist ein oder zwei Jahre) vorbei ist. 

Fehlen versprochener Leistungen

Ein weiteres mögliches Sonderkündigungsrecht ergibt sich, wenn dein Fitnessstudio seine vertraglich zugesagten Leistungen nicht oder zumindest nicht zufriedenstellend erfüllt. Beispiele: Bestimmte Kurse, die ständig ausfallen oder erst gar nicht angeboten werden. Ein ständig geschlossener Wellnessbereich. Andauernde Bauarbeiten, die eine Nutzung stark einschränken oder sogar unmöglich machen. Geänderte Öffnungszeiten. Oder wenn ein ursprünglich ausschließlich für Frauen angebotenes Studio auch für Männer geöffnet wird.  

Setze in solchen Fällen den Betreiber*innen zunächst schriftlich eine Frist von drei bis vier Wochen zur Behebung der Mängel. Erst danach kannst du kündigen.

Krankheit

Eine Sonderkündigung bei längerfristiger Erkrankung ist zulässig, wenn du deswegen das Studio dauerhaft nicht nutzen kannst. Allerdings musst du die Sportunfähigkeit durch Krankheit mit einem ärztlichen Attest belegen.

Schwangerschaft

Gleiches gilt für eine Schwangerschaft, wenn du die Angebote nicht mehr nutzen kannst. Lege auch in diesem Fall ein ärztliches Attest vor. Wenn du nach der Geburt schnell wieder einsteigen willst, kannst du deinen Fitnessstudiovertrag auch ruhen lassen.

Umzug 

Ein Umzug rechtfertigt keine Kündigung vor dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, das Risiko eines Umzugs liegt allein bei dir. Anders sieht es aus, wenn das Fitnessstudio umzieht und du dadurch einen längeren Anfahrtsweg hast. In dem Fall ist eine außerordentliche Kündigung zulässig.

Mehr über deine Kündigungsrechte bei Fitnessstudioverträgen liest du in diesem Artikel der Verbraucherzentrale.

Video: Faire Verbraucherverträge: Vertragslaufzeiten werden künftig gesetzlich beschränkt

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So gehst du bei einer Sonderkündigung vor

  • Kündige immer schriftlich, am besten per Einschreiben.
  • Mach deutlich, dass es sich um eine Sonderkündigung handelt.
  • Nenne den Grund für die Sonderkündigung. 
  • Im Falle des Todes des*der Vertragsinhaber*in: Füge eine Kopie der Sterbeurkunde bei.
  • Verlange eine Bestätigung über den fristgerechten Eingang der Kündigung.

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