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Die Krankenkasse erhöht schon wieder den Beitrag? Diese Rechte hast du.

von Detlev Neumann, 14.03.2025

Ein Brief von der Krankenkasse – was mag die von dir wollen? Aha, die Beiträge steigen wieder einmal. Na schön, die Gesundheit ist ein hohes Gut. Aber geht es nicht günstiger? Möglicherweise doch. Und eine Beitragserhöhung ist ein prima Zeitpunkt, sich darum zu kümmern. Denn in diesem Fall kannst du deine Versicherung leichter kündigen als normalerweise. Was gesetzlich und privat Versicherte sonst noch dazu wissen müssen – hier gibt's die Antwort.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

  • Bei den gesetzlichen Krankenkassen zahlen alle 14,6 Prozent ihres Einkommens plus einen Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen selbst festlegen.
  • Wenn der Zusatzbeitrag steigt, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
  • Auch privat Versicherte haben bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht.
  • Bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Kündigung einfach: Melde dich bei deiner neuen Wunsch-Kasse an, und die übernimmt den Rest.
  • Bei einer privaten Krankenkasse ist es schwieriger, weil du deine angesparten Altersrückstellungen nicht mitnehmen kannst.

Krankenkassen: Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen

Egal, ob du gesetzlich oder privat versichert bist: Wenn Ihre Krankenkasse eine Beitragserhöhung ankündigt, hast du ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Denn normalerweise kommst du nicht so schnell aus einer Krankenversicherung raus. Etwa wenn du einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neu beigetreten bist. Dann darfst du den Vertrag frühestens nach einer Bindefrist von 12 Monaten kündigen statt nach zwei, wie es für längerfristig Versicherte gilt.

Das Sonderkündigungsrecht hebelt diese Bindefrist der gesetzlichen Krankenkassen allerdings aus. Bei einer Beitragserhöhung gilt deshalb nur die „normale“ Kündigungsfrist der GKV, also zwei Monate.

Ein junger Mann wirkt im Gespräch mit seiner Ärztin überrascht
© istock/sturti/2017  Eine andere Krankenkasse verlangt weniger Zusatzbeitrag? Bei einer Beitragserhöhung können Sie umso leichter wechseln.

Beitragserhöhung der gesetzlichen Krankenkasse

Wenn deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, dann muss sie dir das vorher sagen. Das passiert meistens zum Jahreswechsel. Aber auch jeder andere Termin ist möglich. Zwar ist die Bindefrist bei einer Beitragserhöhung hinfällig, die normale Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten (s. o.) musst du aber einhalten. Auf jeden Fall darfst du bis zum Ende des Monats kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam wird. 

Immerhin: Der Krankenkassenwechsel ist dann relativ einfach. Melde dich einfach bei deiner neuen Wunsch-Krankenkasse an. Die übernimmt dann die Kündigung für dich.  

Dazu ein Beispiel: Deine Krankenkasse teilt dir im Dezember mit, dass sie ab dem nächsten Jahr deinen Beitrag erhöht. Wenn du dich sozusagen postwendend bei einer neuen Krankenkasse anmeldest, und die deine Kündigung bis zum 31. Dezember an deine bisherige Krankenkasse schickt, dann bist du ab dem 1. März in deiner neuen Krankenkasse Mitglied (und das musst du auch sein, denn in Deutschland gilt Versicherungspflicht). Der letztmögliche Termin, an dem die Sonderkündigung ankommen darf, ist Ende Januar. Der neue Vertrag läuft dann ab 1. April. 

Bis dahin aber musst du den höheren Beitrag deiner alten Krankenkasse bezahlen. Bleiben wir beim genannten Beispiel: Wenn du hier bis auf den letzten Drücker mit deinem Kassenwechsel wartest (Ende Januar), darf deine bisherige Versicherung noch für Januar, Februar und März die teurere Prämie von dir kassieren.

Krankenkassenbeiträge absetzen

Immerhin: Deine Beiträge zur Krankenkasse zählen zu den sogenannten Sonderausgaben, die du von der Steuer absetzen kannst. Mehr erfährst du in unserem Ratgeber „Geschützt und gespart: Diese Versicherungen kann man von der Steuer absetzen“.

Beitragserhöhung der privaten Krankenkasse

Meldet deine private Krankenkasse eine Beitragserhöhung (oder eine Leistungsänderung) an, hast du ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das für zwei Monate (s. o.). In dieser Zeit musst du einen neuen Anbieter finden.

Weil du dann aber die angesparten Altersrückstellungen von deiner bisherigen Versicherung verlieren würdest, ist es oft klüger, bei derselben Versicherung in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Dann musst du zwar auf Leistungen verzichten, behältst aber das finanzielle Polster gegen hohe Beiträge im Alter.

Außerdem kann es sinnvoll sein, genau hinzusehen, wenn deine private Krankenkasse die Beiträge erhöht. Denn dafür gibt es hohe gesetzliche Hürden. Wenn deine Versicherung diese strengen Regeln nicht einhält, dann ist die Beitragserhöhung ungültig. Selbst wenn das erst nach drei Jahren festgestellt wird, kannst du noch zu viel bezahlte Beträge zurückverlangen – mit Zinsen und rückwirkend. Lass dich dafür am besten anwaltlich beraten.

Du überlegst wegen der Beitragserhöhung, in die gesetzliche Krankenversicherung (zurück) zu wechseln? Das geht theoretisch, ist aber nicht einfach. Mehr erfährst du in unserem Ratgeber: „Von der PKV in die GKV wechseln: Wann und wie geht das?“.

Zusatzbeiträge steigen drastisch: So viel zahlt ihr 2025 mehr für eure Krankenkasse 

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Wie kommen die Krankenkasse-Beiträge überhaupt zustande?

Bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist es ganz einfach: Sie kosten alle gleich viel. Nämlich 14,6 Prozent von deinem Einkommen (Stand: 2025). So ist es vom Gesetzgeber festgelegt. Doch damit kommen die Krankenkassen meist nicht aus. Deshalb verlangen sie einen sogenannten Zusatzbeitrag, den sie selbst bestimmen und erheben dürfen.

Während der allgemeine Beitrag über einen längeren Zeitraum stabil bleibt, kann sich der Zusatzbeitrag von Jahr zu Jahr ändern. Das heißt: Wenn dich deine Krankenkasse über eine Beitragserhöhung informiert, betrifft das in der Regel den Zusatzbeitrag. Wie hoch der bei deiner Kasse ist, kannst du aus deinen Unterlagen oder online erfahren.

Wie hoch ist dieser Zusatzbeitrag nun? Eine Orientierung bietet der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag. Diese Zahl wird vom Bundesministerium für Gesundheit gegen Ende eines Jahres veröffentlicht und bezeichnet die voraussichtliche Höhe des Zusatzbeitrags für das kommende Jahr. Für das Jahr 2025 wurde er auf 2,5 Prozent festgelegt.  Zum Vergleich: Im Jahr 2024 lag er noch bei 1,7 Prozent. Aber es handelt sich eben um einen voraussichtlichen Durchschnitt. In der Praxis beträgt der Zusatzbeitrag im Jahr 2025 bis zu 4 Prozent – da die Krankenkassen ihn eben auf so viel Prozent erhöhen dürfen, wie sie wollen.

Immerhin: Für Angestellte zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Krankenkassenbeitrags – inklusive Zusatzbeitrag (wer selbstständig oder freiberuflich ist, muss den vollen Betrag selbst zahlen). Und die Beiträge werden nicht unbegrenzt fällig, sondern es gibt eine sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, kurz BBG. Im Jahr 2025 liegt sie bei einem Bruttoeinkommen von 66.150 Euro im Jahr. Solltest du mehr verdienen, fällt auf den Anteil, der über der BBG liegt, kein Cent mehr an Krankenkassenbeiträgen an.

Eine private Krankenkasse (PKV) entscheidet selbst, wie viel die Versicherten dafür zahlen müssen (außer beim Basistarif und Standardtarif, die sich an der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren). Hier kann dich also jederzeit und auch ohne irgendeine Gesetzesänderung eine Beitragserhöhung treffen.

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