Die Krankenkasse erhöht schon wieder den Beitrag? Diese Rechte haben Sie.
Beitragserhöhung der gesetzlichen Krankenkasse
Wenn Ihre Krankenkasse die Prämie erhöht, dann muss sie Ihnen das vorher sagen. Das passiert meistens zum Jahreswechsel. Aber auch jeder andere Termin ist möglich. Zwar ist die Bindefrist bei einer Beitragserhöhung hinfällig, die normale Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten (s. o.) müssen Sie aber einhalten. Auf jeden Fall dürfen Sie bis zum Ende des Monats kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam wird.
Dazu ein Beispiel: Ihre Krankenkasse teilt Ihnen im Dezember mit, dass sie ab dem nächsten Jahr Ihren Beitrag erhöht. Kündigen Sie sozusagen postwendend, und Ihre Kündigung geht bis zum 31. Dezember bei Ihrer aktuellen Krankenkasse ein, dann können Sie zum 1. März zu einer anderen Krankenkasse wechseln (und müssen es auch, denn in Deutschland gilt Versicherungspflicht). Der letztmögliche Termin, an dem Sie Ihre Sonderkündigung einreichen dürfen, ist Ende Januar. Der neue Vertrag läuft dann ab 1. April.
Bis dahin aber müssen Sie den höheren Beitrag Ihrer alten Krankenkasse bezahlen. Bleiben wir beim genannten Beispiel: Warten Sie hier bis auf den letzten Drücker mit Ihrer Sonderkündigung (Ende Januar), darf Ihre bisherige Versicherung noch für Januar, Februar und März die teurere Prämie von Ihnen kassieren.
Bei der Gelegenheit: Ein Muster für Ihre Kündigung finden Sie in unserem Beitrag „Ruck zuck aussteigen: Versicherung kündigen mit einer Vorlage“.
Beitragserhöhung der privaten Krankenkasse
Meldet Ihre private Krankenkasse eine Beitragserhöhung (oder eine Leistungsänderung) an, haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das für zwei Monate (s. o.). In dieser Zeit müssen Sie einen neuen Anbieter finden.
Weil Sie dann aber die angesparten Altersrückstellungen von Ihrer bisherigen Versicherung verlieren würden, ist es oft klüger, bei derselben Versicherung in einen günstigeren Tarif beziehungsweise in den Basistarif zu wechseln. Dann müssen Sie zwar auf Leistungen verzichten, behalten aber das finanzielle Polster gegen hohe Beiträge im Alter.
Außerdem kann es sinnvoll sein genau hinzusehen, wenn Ihre private Krankenkasse die Beiträge erhöht. Denn dafür gibt es hohe gesetzliche Hürden. Wenn Ihre Versicherung diese strengen Regeln nicht einhält, dann ist die Beitragserhöhung ungültig. Selbst wenn das erst nach drei Jahren festgestellt wird, können Sie noch zuviel bezahlte Beträge zurückverlangen – mit Zinsen und rückwirkend. Bei einem entsprechenden Verdacht wenden Sie sich am besten an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt.