Von der PKV in die GKV wechseln: Wann und wie geht das?
Du bist in einer privaten Krankenversicherung (PKV) und findest die Beiträge zu hoch? Da bist du nicht allein. Auch anderen wird die PKV mit der Zeit zu teuer. Doch der Wechsel von der privaten Krankenkasse in die oft günstigere gesetzliche ist nicht leicht. Vor allem Personen ab 55 Jahren haben es damit schwer. Welche Möglichkeiten es für den Umstieg gibt, liest du hier.
Themen in diesem Artikel
- Warum wollen viele einen Wechsel oder eine Rückkehr in die GKV?
- Bis 55 Jahre: Mit weniger Gehalt kommst du aus der PKV raus
- Wie klappt der Wechsel in die GKV ab 55 Jahren?
- Fazit: Rückkehr in die GKV ist schwierig, aber möglich
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Auf den Punkt: Wechsel von privater in gesetzliche Krankenversicherung
- Hohe Beiträge sind ein häufiger Grund für einen Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche.
- Der Umstieg ist vom Gesetzgeber nicht erwünscht und deshalb schwierig.
- Angestellte müssen dafür beispielsweise mit ihrem Gehalt unter die Jahresentgeltgrenze kommen.
- Für Menschen ab 55 Jahren ist der Wechsel kaum noch möglich.
Warum wollen viele einen Wechsel oder eine Rückkehr in die GKV?
Du bist jung, gesund und verdienst mindestens 77.400 Euro brutto pro Jahr (Stand: 2026)? Dann kann für dich als Angestellte*r die private Krankenversicherung (PKV) eine attraktive Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung sein. Sie bietet dir individuelle und garantierte Leistungen und kann – je nach Tarif – sogar günstiger als die GKV sein. Doch die Sache mit den niedrigen Beiträgen währt nicht ewig. Warum? Das liest du in unserem großen Vergleich „Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Angestellte?“.
Erfahrungsgemäß gilt: Je älter du wirst, desto teurer wird die private Krankenversicherung. Laut Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. sind die Beiträge der PKV zwischen 2006 und 2026 im Mittel 3,9 Prozent pro Jahr gestiegen. Manche Versicherte müssen allerdings von einem Jahr zum anderen erheblich höhere Beitragssprünge als durchschnittlich verkraften. Für rund 60 Prozent der Privatversicherten stiegen die Beiträge 2026 im Schnitt um 13 Prozent.
Das mag noch bezahlbar sein, solange du arbeitest, weil du dir die Kosten mit deinem Arbeitgeber teilst. Trotzdem kann es finanziell eng werden, wenn dein Gehalt nicht mit der Erhöhung der Beiträge Schritt hält. Und in deinem Ruhestand musst du die Kosten sogar allein stemmen, Stichwort: Rentenlücke. Spätestens dann denken viele PKV-Mitglieder über einen Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche nach.
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Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ist vom Gesetzgeber allerdings unerwünscht. Denn: Jüngere Menschen sollen nicht von den anfänglich niedrigen PKV-Beiträgen profitieren und später von den langjährig eingezahlten Beiträgen der gesetzlich Versicherten in der GKV. Denn die GKV beruht auf dem Solidarprinzip, das heißt, alle Einzahlenden profitieren gegenseitig von den Beiträgen der anderen GKV-Mitglieder.
Trotzdem ist der Umstieg möglich, aber mit einigen Hürden verbunden. Vor allem für Personen, die mindestens 55 Jahre alt und damit meist anfälliger für Krankheiten sind. Unter welchen Voraussetzungen ein Wechsel möglich ist, liest du im Folgenden. Zunächst für Privatversicherte bis 54 Jahre, weiter unten für ältere.
Altersrückstellungen der PKV für stabilere Beiträge
Die PKV bilden von den Beiträgen ihrer Mitglieder Altersrückstellungen, damit die Versicherung mit den Jahren nicht zu teuer wird. Dieses aufgebaute Kapital geht den privat Versicherten mit einem Wechsel in die GKV verloren. Viele PKV bieten allerdings private Zusatzversicherungen, die teils mit den Rückstellungen finanziert werden. So lässt sich ein gewisser privater Leistungsstandard vergleichsweise günstig halten.
Bis 55 Jahre: Mit weniger Gehalt kommst du aus der PKV raus
Für Angestellte ist ein wesentlicher Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl der Krankenversicherung die Versicherungspflicht in der GKV. Diese greift zum Beispiel, wenn du weniger als 77.400 Euro verdienst (Stand: 2026). Solange die Pflicht für dich besteht, hast du keine freie Wahl und musst du in die gesetzliche Krankenversicherung. Das ändert sich erst, sobald dein sozialversicherungspflichtiges Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro überschreitet (siehe oben). Dann bist du nicht mehr versicherungspflichtig und kannst dir aussuchen, ob du privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert sein möchtest.
Übrigens: Warst du bereits vor dem 31. Dezember 2002 privatversichert, dann gilt für dich eine niedrigere Jahresentgeltgrenze in Höhe von 69.750 Euro (Stand: 2026).
Sinkt dein Gehalt als PKV-Mitglied unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, wirst du wieder versicherungspflichtig und musst aus der PKV zurück in die GKV. Allerdings nur bis zum Alter von 55 Jahren. Danach ist ein Wechsel in der Regel nicht mehr möglich. Dazu weiter unten mehr.
Ein niedrigeres Einkommen ist natürlich nicht wünschenswert. Aber falls du ohnehin aus der PKV rauswolltest, ist ein neuer, schlechter bezahlter Job eine ziemlich elegante Möglichkeit für den Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt aber auch noch andere Wege.
Wichtig: Für die Jahresarbeitsentgeltgrenze werden auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld angerechnet.
Gut zu wissen: Bist du hauptberuflich selbstständig, kannst du erst wieder in die GKV wechseln, wenn du deine Selbstständigkeit aufgibst. Oder deine selbstständige Tätigkeit wird zur Nebentätigkeit und du nimmst hauptberuflich eine sozialversicherungspflichtige Stelle an. Dein neues Gehalt aus deinem Angestelltenverhältnis muss dabei die Grenze von 603 Euro pro Monat übersteigen, aber unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bleiben.

Gehalt selbst senken
Wenn du die Jahresarbeitsentgeltgrenze einmal übersprungen hast, besitzt du deshalb nicht automatisch einen ewigen Anspruch auf eine PKV-Mitgliedschaft. Stattdessen musst du ihn regelmäßig mit einem entsprechend hohen Gehalt erneuern. Und zwar nicht nur mit deinem aktuellen. Entscheidend ist auch, wie viel du absehbar in den kommenden zwölf Monaten bekommen wirst. An dieser Stelle kannst du einhaken, wenn du einen Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung vorhast.
Das heißt: Du musst dafür sorgen, dass du durchschnittlich unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienst. Denkbar ist das bei einer vorübergehenden beruflichen Auszeit oder mittels Teilzeitarbeit. Dann bist du mit Ablauf des betreffenden Kalenderjahres wieder versicherungspflichtig und kannst von der PKV zurück in die GKV. Das funktioniert aber nur, wenn dein Gehalt auch in den anschließenden zwölf Monaten unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze bleibt.
Das Entscheidende dabei: Hast du es erstmal von der PKV zurück in die GKV geschafft, kannst du dort dauerhaft bleiben – auch wenn du später wieder ein höheres Einkommen erhältst.
Entgeltumwandlung nutzen
Eine private Altersvorsorge ist oft sinnvoll. Hauptsächlich natürlich, um die Rente aufzubessern. Aber sie hat auch einen interessanten Nebeneffekt, wenn du sie in Form einer betrieblichen Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung nutzt. Der eingezahlte Betrag reduziert dein Bruttoeinkommen. Jährlich kannst du maximal 4.056 Euro deines Bruttogehalts pro Jahr „umwandeln“ (Stand: 2026). Landest du so unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, tritt die Versicherungspflicht ein.
Damit ist der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung frei – und du tust gleichzeitig etwas für deinen Lebensabend. Möchtest du das nicht (in vollem Umfang) fortsetzen, kannst du später den Betrag für die Entgeltumwandlung verringern oder die Zahlungen pausieren.
Die Lösung mit der Altersvorsorge setzt jedoch voraus, dass du im Jahr höchstens 81.455,99 Euro brutto verdienst (Stand: 2026). Bekommst du mehr, dann klappt dieser Trick nicht, weil du trotz 4.056 Euro Entgeltumwandlung nicht unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze rutschst.
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Arbeitszeitkonto führen
Manche Unternehmen bieten ihren Angestellten Arbeitszeitkonten an. In diese werden monatlich Plus- oder Minusstunden eingetragen, die du im Vergleich zur eigentlich vereinbarten Arbeitszeit ableistest. Damit lässt sich die Arbeitszeit flexibler gestalten: Mal trittst du im Job kürzer und mal tust du mehr. Die Unterschiede müssen irgendwann ausgeglichen werden.
Das heißt, dass du für einige Zeit weniger arbeiten kannst und so dein Gehalt vorübergehend unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze rutscht. Das machst du so lange, bis du wieder versicherungspflichtig wirst und von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln musst. Anschließend holst du die Arbeitszeit auf. Dann verdienst du wieder oberhalb der Entgeltgrenze, darfst aber in der GKV bleiben.
So ähnlich funktioniert das auch mit Altersteilzeit und Brückenteilzeit. Über die konkreten Möglichkeiten informierst du dich am besten bei deinem Arbeitgeber, falls der diese Modelle anbietet.
Kann das weg: Brauchen wir die private Krankenversicherung noch? | WISO
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Arbeitslosengeld I beziehen
Bekommst du Arbeitslosengeld I (ALG-I), wirst du automatisch (wieder) versicherungspflichtig. Dafür reicht schon ein Monat ohne Beschäftigung. Möglich ist das, weil das Arbeitslosengeld I niemals so hoch ist wie die Jahresentgeltgrenze.
Und auch hier gilt: Hast du anschließend wieder eine besser bezahlte Stelle, kannst du in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Im EU-Ausland krankenversichern
Diese Lösung ist mit einigem Aufwand verbunden und möglich bei europäischen Ländern mit einer Krankenversicherungspflicht. Das sind beispielsweise Frankreich, Schweden, die Schweiz, Österreich und Dänemark. Weitere Voraussetzungen:
- Du musst in das betreffende Land ziehen,
- dort arbeiten
- und mindestens zwölf Monate krankenversichert sein.
In dem Fall darfst du deine private Krankenversicherung kündigen. Kommst du zurück nach Deutschland, musst du dich innerhalb von drei Monaten freiwillig gesetzlich versichern und kannst fortan in der GKV bleiben.
Von der Versicherungspflicht befreit: Was tun?
Es ist möglich, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Wer das als PKV-Mitglied macht, darf auch beim Unterschreiten der Jahresentgeltgrenze privat versichert bleiben. Das kann zum Beispiel passieren, wenn das Jahresentgeltlimit heraufgesetzt wurde oder das Gehalt eigentlich nicht mehr ausreicht.
Diesen Schritt solltest du dir jedoch gut überlegen. Er lässt sich nicht rückgängig machen und gilt, solange du angestellt bist. Ein Wechsel in die GKV ist für diese Zeit unmöglich. Nur wenn du arbeitslos werden und Arbeitslosengeld I beziehen solltest, endet die Befreiung von der Versicherungspflicht.
Wie klappt der Wechsel in die GKV ab 55 Jahren?
Wer 55 und älter ist, hat es mit dem Umstieg in die GKV besonders schwer. Viele der oben genannten Optionen sind dann nicht erlaubt oder machbar – auch wenn das Gehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt oder der Job gewechselt wurde. Was aber noch geht, ist die oben beschriebene Lösung über eine Krankenversicherung im Ausland. Unter bestimmten Bedingungen gibt es noch weitere Auswege aus der PKV.
Ein GKV-Tag in fünf Jahren
Privatversicherte, die innerhalb der vergangenen fünf Jahre für wenigstens einen Tag in der GKV waren, dürfen umsteigen. Wechseln darfst du ebenfalls, wenn du nachweisen kannst, dass du nicht mindestens die Hälfte der letzten fünf Jahre versicherungsfrei warst. Etwa weil du 2,5 oder mehr Jahre oberhalb der Jahresentgeltgrenze verdient hast, selbstständig oder freiberuflich warst oder dich von der Versicherungspflicht befreit hast.
Das heißt: Du hast eine Chance, in die GKV zu wechseln, wenn du in den letzten fünf Jahren
- entweder einen Tag gesetzlich versichert warst
- oder weniger als 2,5 Jahre nicht von der Versicherungspflicht befreit oder selbstständig tätig warst.
Das klingt etwas kompliziert und kommt im Regelfall auch so gut wie nie vor. Bist du dir unsicher, solltest du dich bei Versicherungsfachleuten erkundigen, ob eine dieser Varianten auf dich zutrifft.
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Ausweg Familienversicherung
Bist du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft? Dann hast du eine weitere Chance auf den Wechsel. Und zwar dann, wenn deine bessere Hälfte gesetzlich versichert ist. Dann kannst du über die Familienversicherung der GKV aus der PKV kommen – unabhängig davon, wie alt du bist.
Aber auch dafür gelten gewisse Einschränkungen. Hast du einen sozialversicherungspflichtigen Job, darfst du damit höchstens 667,50 Euro im Monat verdienen oder 603 Euro mit einem Minijob (Stand: 2026).
Abgesehen von den genannten Auswegen gibt es noch eine Handvoll weitere Möglichkeiten für einen Wechsel. Die sind allerdings so speziell und vom Einzelfall abhängig, dass du dich darüber unbedingt individuell und von unabhängiger Stelle beraten lassen solltest. Das geht zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.

Fazit: Rückkehr in die GKV ist schwierig, aber möglich
Der Gesetzgeber sieht den Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche nicht gern und macht ihn deshalb kompliziert und mühsam. Trotzdem nehmen viele PKV-Mitglieder die Umstände in Kauf und steigen um. Meistens, weil ihnen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu hoch werden.
Geht es dir auch so, dann solltest du dich möglichst vor deinem 55. Geburtstag für den Wechsel entscheiden. Danach wird er noch schwerer als in jüngeren Jahren.
Einen anderen Ausweg bieten der vergleichsweise günstige PKV-Basistarif mit Leistungen auf GKV-Niveau oder der noch preiswertere, ähnlich ausgestattete Standardtarif. Am besten sprichst du über deine diesbezüglichen Möglichkeiten mit deiner PKV.
Vor einem Wechsel von der PKV zur GKV solltest du dich auf jeden Fall von unabhängiger Seite beraten lassen, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale. Besser noch: Du rechnest noch vor deiner Unterschrift unter dem PKV-Vertrag durch, ob du dir deine gewünschten Leistungen langfristig und vor allem auch während der Rente leisten können wirst.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Kann ich von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Ein Wechsel ist möglich, wenn du wieder versicherungspflichtig wirst – meist durch ein Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Das gilt vor allem für Personen unter 55 Jahren. Danach ist ein Wechsel nur noch schwer möglich.
Wie ist ein Wechsel zurück in die GKV ab 55 Jahren möglich?
Ab 55 Jahren ist der Wechsel stark eingeschränkt und meist nicht mehr möglich. Ausnahmen bestehen nur in seltenen Fällen, etwa über eine Familienversicherung oder eine vorherige gesetzliche Versicherung innerhalb der letzten fünf Jahre.
Welche Alternativen gibt es zur Rückkehr in die GKV?
Wenn ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse nicht möglich ist, kannst du innerhalb der PKV in günstigere Tarife wie den Basis- oder Standardtarif wechseln. Diese bieten Leistungen auf GKV-Niveau und können deine Beiträge deutlich senken.
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