Von der PKV in die GKV wechseln: Wann und wie geht das?

von Detlev Neumann, 16.01.2024

Du bist in einer privaten Krankenversicherung (PKV) und findest die Beiträge zu hoch? Da bist du nicht allein. Auch anderen wird die PKV mit der Zeit zu teuer. Doch der Wechsel von der privaten Krankenkasse in die oft günstigere gesetzliche ist nicht leicht. Vor allem Personen ab 55 Jahren haben es damit schwer. Welche Möglichkeiten es für den Umstieg gibt, liest du hier. 

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

 

  • Hohe Beiträge sind ein häufiger Grund für einen Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche.
  • Der Umstieg ist vom Gesetzgeber nicht erwünscht und deshalb schwierig.
  • Angestellte müssen dafür beispielsweise ihr Gehalt unter die Jahresentgeltgrenze drücken.
  • Für Menschen ab 55 Jahren ist der Wechsel kaum noch möglich.

Warum wollen viele einen Wechsel oder eine Rückkehr in die GKV?

Du bist jung, gesund und verdienst mindestens 66.600 Euro brutto pro Jahr (Stand: 2023)? Dann kann für dich als Angestellte*r die private Krankenversicherung (PKV) eine attraktive Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung sein. Die PKV bietet dir individuelle und garantierte Leistungen und kann – je nach Tarif – sogar günstiger als die GKV sein. Doch die Sache mit den niedrigen Beiträgen währt nicht ewig. Warum? Das liest du in unserem großen Vergleich „Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Angestellte?“.  

Erfahrungsgemäß gilt jedenfalls: Je älter du wirst, desto teurer wird die private Krankenversicherung. Laut Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. sind die Beiträge der PKV zwischen 2013 und 2023 im Mittel 2,8 Prozent pro Jahr gestiegen. Manche Versicherte müssen allerdings von einem Jahr zum anderen erheblich höhere Sprünge als durchschnittlich verkraften.

Das mag noch bezahlbar sein, solange du arbeitest, weil du dir die Kosten mit deinem Arbeitgeber teilst. Trotzdem kann es finanziell eng werden, wenn dein Gehalt nicht mit der Erhöhung der Beiträge Schritt hält. Und in deinem Ruhestand musst du die Kosten sogar allein stemmen. Stichwort: Rentenlücke. Spätestens dann denken viele PKV-Mitglieder über einen Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche nach.

Video: Wechsel von privater in gesetzliche Krankenkasse ist schwierig

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Und manche setzen das in die Tat um. So verzeichneten die privaten Krankenkassen 2020 zwar einen Zulauf von 145.000 Mitgliedern. Aber im selben Jahr gingen 125.000 von ihren Versicherten in die GKV – obwohl ein solcher Wechsel eigentlich unerwünscht ist.

Denn jüngere Leute sollen nicht von den anfänglich niedrigen PKV-Beiträgen profitieren und später, wenn ihnen die irgendwann zu hoch werden, der GKV-Solidargemeinschaft auf der Tasche liegen. Trotzdem ist der Umstieg möglich, aber mit einigen Hürden verbunden. Vor allem für Personen, die mindestens 55 Jahre alt und damit meist anfälliger für Krankheiten sind.  

Unter welchen Voraussetzungen ein Wechsel möglich ist, dröseln wir hier auf. Zunächst für Privatversicherte bis 54 Jahre, weiter unten für ältere.

Was passiert beim Wechsel mit den Altersrückstellungen?

Was passiert beim Wechsel mit den Altersrückstellungen?

Die PKV bilden von den Beiträgen Altersrückstellungen, damit die Versicherung mit den Jahren nicht zu teuer wird. Dieses Kapital geht den privat Versicherten mit dem Wechsel in die GKV verloren. Viele PKV bieten allerdings private Zusatzversicherungen, die teils mit den Rückstellungen finanziert werden. So lässt sich ein gewisser privater Leistungsstandard vergleichsweise günstig halten.

Mit weniger Gehalt kommst du aus der PKV raus

Wesentlicher Dreh- und Angelpunkt beim Thema ist die Versicherungspflicht. Solange die für dich besteht, musst du in die gesetzliche Krankenversicherung. Die private Versicherung ist in dem Fall für dich tabu. Das ändert sich erst, sobald dein sozialversicherungspflichtiges Einkommen die Jahres­arbeits­entgelt­grenze von besagten 66.600 Euro überschreitet (siehe oben). Dann bist du nicht mehr versicherungspflichtig und kannst dir aussuchen, ob du privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert sein möchtest.

Übrigens: Warst du bereits vor dem 31. Dezember 2002 privatversichert, dann gilt für dich eine niedrigere Jahresentgeltgrenze in Höhe von 59.850 Euro (Stand: März 2023).

Sinkt dein Gehalt als PKV-Mitglied unter die Jahres­arbeits­entgelt­grenze, wirst du wieder versicherungspflichtig und musst aus der PKV zurück in die GKV. Das passiert ganz automatisch über deinen Arbeitgeber. Möglich ist das beispielsweise, wenn du einen neuen, schlechter bezahlten Job hast. Das ist natürlich nicht schön. Aber falls du ohnehin aus der PKV rauswolltest, ist das eine ziemlich elegante Möglichkeit für den Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt es aber auch noch andere Wege.

Wichtig: Für die Jahresentgeltgrenze werden auch Sonderzah­lungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubs­geld angerechnet.

Ein Barkeeper steht hinter der Theke
© istock/AJ_Watt/202  Ein Teilzeitjob ist eine Möglichkeit für den Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche.

Gehalt selbst senken

Wenn du die Jahres­arbeits­entgelt­grenze einmal übersprungen hast, besitzt du deshalb nicht automatisch einen ewigen Anspruch auf eine PKV-Mitgliedschaft. Stattdessen musst du ihn regelmäßig mit einem entsprechend hohen Gehalt erneuern. Und zwar nicht nur mit deinem aktuellen. Entscheidend ist auch, wie viel du absehbar in den kommenden zwölf Monaten bekommen wirst. An dieser Stelle kannst du einhaken, wenn du einen Wechsel von der privaten in gesetzliche Krankenversicherung vorhast.

Das heißt: Du musst dafür sorgen, dass du durchschnittlich unterhalb der Jahres­arbeits­entgelt­grenze verdienst. Denkbar ist das bei einer vorübergehenden beruflichen Auszeit oder mittels Teilzeitarbeit. Dann bist du mit Ablauf des betreffenden Kalenderjahres wieder versicherungspflichtig und kannst von der PKV zurück in die GKV. Das funktioniert aber nur, wenn dein Gehalt auch in den anschließenden zwölf Monaten unter der Jahres­arbeits­entgelt­grenze bleibt.

Das Entscheidende dabei: Hast du es erstmal von der PKV zurück in die GKV geschafft, kannst du dort dauerhaft bleiben – auch wenn du später wieder ein höheres Einkommen bekommst.

Entgeltumwandlung nutzen

Eine private Altersvorsorge ist oft sinnvoll. Hauptsächlich natürlich, um die Rente aufzubessern. Aber sie hat auch einen interessanten Nebeneffekt, wenn du sie in Form der Entgeltumwandlung nutzt. In die kannst du maximal 3.504 Euro pro Jahr stecken (Stand: 2023). Dieser Betrag wird dir von deinem Gehalt abgezogen. Landest du so unterhalb der Jahresentgeltgrenze, tritt die Versicherungspflicht ein.

Damit ist der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung frei – und du tust gleichzeitig etwas für deinen Lebensabend. Möchtest du das nicht (in vollen Umfang) fortsetzen, kannst du den Betrag für die Entgeltumwandlung verringern oder die Zahlungen pausieren.

Die Lösung mit der Altersvorsorge setzt jedoch voraus, dass du im Jahr höchstens 70.103,99 Euro brutto verdienst (Stand: 2023). Bekommst du mehr, dann klappt dieser Trick nicht, weil du trotz 3.504 Euro Entgeltumwandlung nicht unter die Jahresentgeltgrenze rutschst.

Arbeitszeitkonto führen

Manche Unternehmen bieten ihren Angestellten Arbeitszeitkonten an. In die werden monatlich Plus- oder Minusstunden eingetragen, die du im Vergleich zur eigentlich vereinbarten Arbeitszeit ableistest. Damit lässt sich die Arbeitszeit flexibler gestalten: Mal trittst du im Job kürzer und mal tust du mehr. Die Unterschiede müssen irgendwann ausgeglichen werden.

Das heißt, dass du für einige Zeit weniger arbeiten kannst und so dein Gehalt vorübergehend unter die Lohnentgeltgrenze drückst. Das machst du so lange, bis du wieder versicherungspflichtig wirst und von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln musst. Anschließend holst du die Arbeitszeit auf. Dann verdienst du wieder oberhalb der Jahresentgeltgrenze, darfst aber in der GKV bleiben.

So ähnlich funktioniert das auch mit Altersteilzeit und Brückenteilzeit. Über die konkreten Möglichkeiten informierst du dich am besten bei deinem Arbeitgeber, falls der diese Modelle anbietet.

Video: Armutsfalle private Krankenversicherung

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© ARD Mittagsmagazin 

Arbeitslosengeld I beziehen

Bekommst du Arbeitslosengeld I (ALG-I), wirst du automatisch (wieder) versicherungspflichtig. Dafür reicht schon ein Monat ohne Beschäftigung. Möglich ist das, weil das Arbeitslosengeld I niemals so hoch ist wie die Jahresentgeltgrenze.

Und auch hier gilt: Hast du anschließend wieder eine besser bezahlte Stelle, kannst du in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.

Im EU-Ausland krankenversichern

Diese Lösung ist mit einigem Aufwand verbunden und möglich bei europäischen Ländern mit einer Krankenversicherungspflicht. Das sind beispielsweise Frank­reich, Schweden, die Schweiz, Österreich und Dänemark. Weitere Voraussetzungen: 

  • Du musst in das betreffende Land ziehen,
  • dort arbeiten 
  • und mindestens zwölf Monate krankenversichert sein. 

In dem Fall darfst du deine private Krankenversicherung kündigen. Kommst du zurück nach Deutschland, musst du dich innerhalb von drei Monaten freiwillig gesetzlich versichern und kannst fortan in der GKV bleiben.

Von der Versicherungspflicht befreit: Was tun?

Von der Versicherungspflicht befreit: Was tun?

Es ist möglich, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Wer das als PKV-Mitglied macht, darf auch beim Unterschreiten der Jahresentgeltgrenze privat versichert bleiben. Das kann zum Beispiel passieren, wenn das Jahresentgeltlimit heraufgesetzt wurde oder das Gehalt eigentlich nicht mehr ausreicht.

Diesen Schritt solltest du dir jedoch gut überlegen. Er lässt sich nicht rückgängig machen und gilt, solange du angestellt bist. Ein Wechsel in die GKV ist für diese Zeit unmöglich. Nur wenn du arbeitslos werden und Arbeitslosengeld I beziehen solltest, endet die Befreiung von der Versicherungspflicht.

Wie klappt der Wechsel in die GKV ab 55 Jahren?

Wer 55 und älter ist, hat es mit dem Umstieg besonders schwer. Viele der oben genannten Optionen sind dann nicht erlaubt oder machbar – auch wenn das Gehalt unter die Jahresentgeltgrenze fällt oder der Job gewechselt wurde. Was aber noch geht, ist die oben beschriebene Lösung über eine Krankenversicherung im Ausland. Unter bestimmten Bedingungen gibt es noch weitere Auswege aus der PKV.

Ein GKV-Tag in fünf Jahren

Privatversicherte, die innerhalb der vergangenen fünf Jahre für wenigstens einen Tag in der GKV waren, dürfen umsteigen. Doch so einfach, wie es auf den ersten Blick wirken mag, ist das nicht. Das liegt an folgender Einschränkung.

Wechseln darfst du nämlich nur, wenn du mindestens zur Hälfte dieser fünf Jahre versicherungsfrei warst. Das ist der Fall, wenn du während dieser Zeit oberhalb der Jahresentgeltgrenze verdient hast, selbstständig oder freiberuflich warst oder dich von der Versicherungspflicht befreit hast. Umgekehrt betrachtet: Möchtest du mit über 55 Jahren zurück in die GKV, musst du während der Fünf-Jahres-Frist bereits für zweieinhalb Jahre gesetzlich pflichtversichert gewesen sein.

Das klingt kompliziert und etwas widersprüchlich. Doch du brauchst dir diese Regel kaum zu merken, weil die Voraussetzungen dafür in der Praxis ohnehin so gut wie nie vorkommen. Wir wollen sie dir aber nicht unterschlagen. Besonders in diesem Fall solltest du dich bei Versicherungsfachleuten erkundigen, ob diese Variante für dich infrage kommt.

Ausweg Familienversicherung

Bist du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft? Dann hast du eine weitere Chance auf den Wechsel. Und zwar dann, wenn deine bessere Hälfte gesetzlich versichert ist. Dann kannst du über die Familienversicherung der GKV aus der PKV kommen.

Aber auch dafür gelten gewisse Einschränkungen. Hast du einen so­zial­ver­si­che­rungs­pflicht­ig­en Job, darfst du damit höchstens 585 Euro im Monat verdienen oder 520 Euro mit einem Minijob (Stand: 2023).

Abgesehen von den genannten Auswegen gibt es noch eine Handvoll weitere Möglichkeiten für einen Wechsel. Die sind allerdings so speziell und vom Einzelfall abhängig, dass du dich darüber unbedingt individuell und von unabhängiger Stelle beraten lassen solltest. Das geht zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.

Eine Seniorin sitzt in der Küche und schreibt etwas in einen Spiralheft
© istock/Eva-Katalin/2014  Ab einem Alter von 55 Jahren ist es besonders schwierig, von der PKV in die GKV zu wechseln.

Fazit: Rückkehr in die GKV ist schwierig, aber möglich

Der Gesetzgeber sieht den Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche nicht gern und macht ihn deshalb kompliziert und mühsam. Trotzdem nehmen viele PKV-Mitglieder die Umstände in Kauf und steigen um. Meistens, weil ihnen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu hoch werden.

Geht es dir auch so, dann solltest du dich möglichst vor deinem 55. Geburtstag für den Wechsel entscheiden. Danach wird er noch schwerer als in jüngeren Jahren.

Einen anderen Ausweg bieten der vergleichsweise günstige PKV-Basistarif mit Leistungen auf GKV-Niveau oder der noch preiswertere, ähnlich ausgestattete Standardtarif. Am besten sprichst du über deine diesbezüglichen Möglichkeiten mit deiner PKV.

Vor einem Wechsel von der PKV zur GKV solltest du dich auf jeden Fall von unabhängiger Seite beraten lassen, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale.

Besser noch: Du rechnest vor deiner Unterschrift auf den PKV-Vertrag durch, ob du dir deine gewünschten Leistungen langfristig und vor allem auch während der Rente leisten können wirst.

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