Dein Arbeitgeber spielt Christkind und überweist dir zum Fest ein halbes oder sogar ein ganzes Gehalt obendrauf? Tolle Sache. Ein bisschen Kling-Glöckchen-Klingelingeling auf dem Konto schadet nie. Aber ganz allein gehört dir das Geld nicht. Wie beim normalen Gehalt auch, zieht der Staat gleich etwas davon ab. Also wie viel vom Weihnachtsgeld bleibt in deinem Stiefel, wie viel wandert ins Steuer-Säckchen? Die KlarMacher rechnen es vor.
Das Weihnachtsgeld zählt offiziell zu den „sonstigen Bezügen“. So nennt der Staat alle Beträge, die du für deine Arbeit bekommst – die aber nicht zum normalen Gehalt gehören. Sonstige Bezüge können Urlaubsgeld sein oder ein Bonus zur Hochzeit. Auch eine Abfindung gehört dazu.
Steuerlich werden sonstige Bezüge wie das normale Bruttogehalt behandelt. Mit anderen Worten: Auf das gesamte Extrageld wird die volle Lohnsteuer fällig. Und zwar in dem Monat, in dem das Geld auf deinem Konto landet. Beim Weihnachtsgeld ist das in der Regel der November oder Dezember.
Um die Versteuerung brauchst du dich nicht zu kümmern. Wie beim normalen Gehalt auch, bekommst du nur das Nettogehalt überwiesen. Die Steuer ist dann schon abgezogen. Nur wie viel ist das? Mehr oder weniger als gewöhnlich? Wer will, kann es selbst nachrechnen.
Das Weihnachtsgeld gilt als normales Einkommen. Das heißt, du zählst es einfach zu deinem Jahres-Bruttoeinkommen hinzu. Wenn du nun wissen willst, wie viel Steuer du auf das Weihnachtsgeld bezahlst, kannst du es schnell und einfach herausfinden. Zum Beispiel mit einem kostenlosen Onlinerechner wie nettolohn.de oder steuerklassen.com.
Dort gibst du erst dein Bruttojahresgehalt ohne Weihnachtsgeld an (also dein monatliches Bruttogehalt × 12) und ermittelst per Mausklick die Höhe der Lohnsteuer. Dann machst du das Gleiche noch einmal mit deinem Bruttojahresgehalt plus Weihnachtsgeld. Die Differenz zwischen den beiden Ergebnissen ist der Anteil, den der Staat von deinem Weihnachtsgeld bekommt.
Steuer auf das Weihnachtsgeld: Höher als normal?
Ist dir beim Nachrechnen etwas aufgefallen? Die Steuer auf das Weihnachtsgeld ist im Vergleich höher als die auf dein normales Bruttomonatsgehalt. Schlägt das Finanzamt beim Weihnachtsgeld etwa stärker zu als sonst?
Nein. Im Gegenteil. Bei seiner Steuer-Berechnung tut der Staat so, als bekämst du das Weihnachtsgeld nicht auf einen Schlag, sondern verteilt über zwölf Monate. Rechnerisch steigt dein Bruttomonatsgehalt dadurch zwar und die Steuerschuld steigt ein bisschen. Trotzdem kommst du als Arbeitnehmer*in damit am Ende günstiger weg. Denn das ganze Weihnachtsgeld in einem Monat zu versteuern, wäre teurer.
Wissenswertes zum Weihnachtsgeld
Wissenswertes zum Weihnachtsgeld
Das Weihnachtsgeld wird auch als Weihnachtsgratifikation bezeichnet.
Für gewöhnlich ist das Weihnachtsgeld per Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt.
Falls es keine vertragliche Vereinbarung gibt, kann dir dein Arbeitgeber trotzdem Weihnachtsgeld geben – freiwillig. Aber tut er das drei Jahre in Folge, dann gilt der Bonus als üblich und damit als „betriebliche Übung“. Die Folge: Dein Chef oder deine Chefin muss ihn auch künftig zahlen.
Beim Weihnachtsgeld gilt das Gebot der Gleichbehandlung. Das heißt: Kolleg*innen in gleicher Position bekommen gleich viel Weihnachtsgeld.
Steuern sparen: 3 Tipps
Wenn dein Arbeitgeber mit sich reden lässt, gibt er dir kein Weihnachtsgeld, sondern belohnt deine Arbeit auf andere Weise. Das kann für dich steuerlich günstiger ausfallen. Diese Alternativen zum Weihnachtsgeld gibt es:
Geschenkgutscheine
Der Arbeitgeber darf dir jeden Monat Sachgeschenke in einem Wert von je 50 Euro machen, ohne dass du dafür Steuern zahlen musst. „Sachgeschenke“ können Waren sein, aber auch Gutscheine. Diese müssen allerdings an ein bestimmtes Produkt gebunden sein. Geschenkgutscheine, zum Beispiel für Amazon, sind nicht steuerfrei. Wie wäre es also statt Weihnachtsgeld mit einem monatlichen Tankgutschein von 50 Euro? Oder einer Prepaid-Kreditkarte mit 50 Euro Guthaben?
Rabattfreibetrag
Die Produkte oder Dienstleistungen deines Unternehmens sind auch etwas für dich? Dann bitte deine Chefin oder deinen Chef doch um einen Warengutschein. So ein Gratis-Einkauf im eigenen Haus ist bis zu 1.080 Euro im Jahr steuerfrei. Diese Steuerbefreiung nennt sich „Rabattfreibetrag“.
Fahrtkostenzuschuss
Deinen Arbeitsweg kannst du steuerlich über die Entfernungspauschale geltend machen – auch Kilometerpauschale oder Pendlerpauschale genannt. Was dabei zusammenkommt, kann dir der Arbeitgeber als Fahrtkostenzuschuss gewähren – und vom Weihnachtsgeld abziehen. Dein Vorteil: Der Fahrtkostenzuschuss wird nur mit 15 Prozent besteuert. Der gleiche Betrag als Weihnachtsgeld führt in der Regel zu höheren Abzügen. Du hättest also weniger davon übrig.