Ihr Arbeitgeber spielt Christkind und überweist Ihnen zum Fest ein halbes oder sogar ein ganzes Gehalt obendrauf? Tolle Sache. Ein bisschen Kling-Glöckchen-Klingelingeling auf dem Konto schadet nie. Aber ganz allein gehört Ihnen das Geld nicht. Wie beim normalen Gehalt auch zieht der Staat gleich etwas davon ab. Also wie viel vom Weihnachtsgeld bleibt in Ihrem Stiefel, wie viel wandert ins Steuer-Säckchen? Die KlarMacher rechnen es vor.
Das Weihnachtsgeld zählt offiziell zu den „sonstigen Bezügen“. So nennt der Staat alle Beträge, die Sie für Ihre Arbeit von Ihrem Chef bekommen – die aber nicht zum normalen Gehalt gehören. Sonstige Bezüge können Urlaubsgeld sein oder ein Bonus zur Hochzeit. Auch eine Abfindung gehört dazu.
Steuerlich werden sonstige Bezüge wie das ganz normale Bruttogehalt behandelt. Mit anderen Worten: Auf das gesamte Extrageld wird die volle Lohnsteuer fällig. Und zwar in dem Monat, in dem das Geld auf Ihrem Konto landet. In der Regel ist das der Dezember.
Um die Versteuerung brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Wie beim normalen Gehalt auch bekommen Sie nur das Nettogehalt überwiesen. Die Steuer ist dann schon abgezogen. Nur wie viel ist das? Mehr oder weniger als gewöhnlich? Wer will, kann es selbst nachrechnen.
Das Weihnachtsgeld gilt als ganz normales Einkommen. Das heißt, Sie zählen es einfach zu Ihrem Jahres-Bruttoeinkommen hinzu. Wenn Sie nun wissen wollen, wie viel Steuer Sie auf das Weihnachtsgeld bezahlen, können Sie es schnell und einfach herausfinden. Zum Beispiel mit einem kostenlosen Onlinerechner wie nettolohn.de oder steuerklassen.com.
Dort geben Sie erst Ihr Bruttojahresgehalt ohne Weihnachtsgeld an (also Ihr monatliches Bruttogehalt x 12) und ermitteln per Mausklick die Höhe der Lohnsteuer. Dann machen Sie das Gleiche noch einmal mit Ihrem Bruttojahresgehalt plus Weihnachtsgeld. Die Differenz zwischen den beiden Ergebnissen ist der Anteil, den der Staat von Ihrem Weihnachtsgeld bekommt.
Steuer auf das Weihnachtsgeld: Höher als normal?
Ist Ihnen beim Nachrechnen etwas aufgefallen? Die Steuer auf das Weihnachtsgeld ist im Vergleich höher als die auf Ihr normales Bruttomonatsgehalt. Schlägt der Staat beim Weihnachtsgeld etwa stärker zu als sonst?
Nein. Im Gegenteil. Bei seiner Steuer-Berechnung tut der Staat so, als bekämen Sie das Weihnachtsgeld nicht auf einen Schlag, sondern verteilt über zwölf Monate. Rechnerisch steigt Ihr Bruttomonatsgehalt dadurch zwar und die Steuerschuld steigt ein bisschen. Trotzdem kommen Sie als Arbeitnehmer damit am Ende günstiger weg. Denn das ganze Weihnachtsgeld in einem Monat zu versteuern wäre teurer. Das liegt an der Steuerprogression: Je höher Ihr Einkommen, desto höher klettert auch der Prozentsatz, der Ihnen als Steuer abgezogen wird. Deshalb wirkt sich zwölfmal eine geringe Erhöhung steuerlich günstiger aus als einmalig eine kräftige.
Wissenswertes zum Weihnachtsgeld
Wissenswertes zum Weihnachtsgeld
- Für gewöhnlich ist das Weihnachtsgeld per Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt. - Falls es keine vertragliche Vereinbarung gibt, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber trotzdem Weihnachtsgeld geben – freiwillig. Aber tut er das drei Jahre in Folge, dann gilt der Bonus als üblich und damit als „betriebliche Übung“. Die Folge: Ihr Chef muss ihn auch künftig zahlen. - Beim Weihnachtsgeld gilt das Gebot der Gleichbehandlung. Das heißt: Kollegen in gleicher Position bekommen gleich viel Weihnachtsgeld.
Steuern sparen: 3 Tipps
Wenn Ihr Arbeitgeber mit sich reden lässt, gibt er Ihnen kein Weihnachtsgeld, sondern belohnt Ihre Arbeit auf andere Weise. Das kann für Sie steuerlich günstiger ausfallen. Diese Alternativen zum Weihnachtsgeld gibt es:
Geschenkgutscheine
Der Arbeitgeber darf Ihnen jeden Monat Sachgeschenke in einem Wert von je 44 Euro machen, ohne dass Sie dafür Steuern zahlen müssen. „Sachgeschenke“ können Waren sein, aber auch Gutscheine. Wie wäre es also statt Weihnachtsgeld mit einem monatlichen Tankgutschein von 44 Euro? Oder einer Prepaid-Kreditkarte mit 44 Euro Guthaben?
Rabattfreibetrag
Die Produkte oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens sind auch etwas für Sie? Dann bitte Sie Ihren Chef doch um einen Warengutschein. So ein Gratis-Einkauf im eigenen Haus ist bis zu 1.080 Euro im Jahr steuerfrei. Diese Steuerbefreiung nennt sich „Rabattfreibetrag“.
Fahrtkostenzuschuss
Ihren Arbeitsweg können Sie steuerlich über die Entfernungspauschale geltend machen – auch Kilometerpauschale oder Pendlerpauschale genannt. Was dabei zusammenkommt, kann Ihnen der Arbeitgeber als Fahrtkostenzuschuss gewähren – und vom Weihnachtsgeld abziehen. Ihr Vorteil: Der Fahrtkostenzuschuss wird nur mit 15 Prozent besteuert. Der gleiche Betrag als Weihnachtsgeld führt in der Regel zu höheren Abzügen. Sie hätten also weniger davon übrig.