Welche Lohnsteuerklasse bin ich?
Darum gibt es Lohnsteuerklassen
Darum gibt es Lohnsteuerklassen
Ihr Arbeitgeber muss von Ihrem Bruttolohn oder Bruttogehalt einen Teil als Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt überweisen. Nun haben Berufstätige in Deutschland unterschiedliche Einkommens- und Freibeträge – abhängig jeweils von Ihrem Familienstand und ihren gesamten Einkünften. Das kann das Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, aber von Ihnen nicht im Detail wissen. Deshalb soll ihm die Einordnung in Lohnsteuerklassen seine steuerliche Arbeit einfacher machen.
Lohnsteuerklasse 3
Die Lohnsteuerklasse 3 kann nur von Ihnen gewählt werden, wenn Sie ...
- verheiratet sind, oder
- Teil in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind sowie
- einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt mit Ihrer*m Partner*in haben.
- verwitwet sind, falls Ihre Partnerin oder Ihr Partner im laufenden oder im vorherigen Jahr verstorben ist.
Wegen hoher Freibeträge gibt es in der Steuerklasse 3 sehr geringe Abzüge. Es kann allerdings nur ein*e Partner*in in diese Klasse wechseln. Die andere Person kommt dann automatisch in Lohnsteuerklasse 5. Bei der fällt jedoch der Grundfreibetrag weg. Das gilt auch für den Kinderfreibetrag. Deshalb ist die Kombination der Lohnsteuerklassen 3 und 5 nur sinnvoll, wenn eine*r von beiden deutlich mehr Einkommen hat. Oder eine*r Alleinverdiener*in ist.
In dem Fall sollte die Person mit dem höheren Einkommen die Lohnsteuerklasse 3 wählen. So bleibt ihr wegen der hohen Freibeträge vergleichsweise viel vom eigenen Einkommen übrig. Gleichzeitig sind zwar die Abzüge in der Steuerklasse 5 wesentlich höher. Aber das fällt bei einem deutlich geringeren Einkommen weniger ins Gewicht.
Lohnsteuerklasse 4
Auch die Lohnsteuerklasse 4 ist für Verheiratete sowie Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, wenn sie nicht dauerhaft voneinander getrennt leben. Gehören Sie dazu, werden sowohl Sie als auch Ihr*e Partner*in automatisch in die Steuerklasse 4 einsortiert und damit gemeinsam steuerlich veranlagt. Das bedeutet unter anderem, dass das Finanzamt Ihre Einkommen zusammenzählt. Vorteil: Der Grundfreibetrag verdoppelt sich.
Unterm Strich werden beide Partner*innen steuerlich weitgehend so behandelt, als wären sie jeweils ledig und in der Steuerklasse 1. Das ist allerdings nur sinnvoll, wenn beide Partner*innen in etwa gleich viel verdienen. Bei größeren Verdienstunterschieden kann die Kombination Steuerklasse 3/5 günstiger sein. Das gilt auch für die Steuerklasse 4 mit Faktor.
Steuerklassen leicht erklärt (lustig) - Freibeträge und Lohnsteuer | Lohnt sich das? | BR
Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor
Sie gilt inoffiziell auch als siebte Steuerklasse. Inoffiziell deshalb, weil sie amtlich gesehen lediglich eine Variante der Steuerklasse 4 ist. Deshalb ist sie wie diese für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften gedacht – als Alternative zu den Kombinationen 3/5 und 4/4.
Die Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor funktioniert zunächst wie die Lohnsteuerklasse 4. Das heißt, dass das Finanzamt die Jahreseinkommen der Partner*innen zusammenzählt. Dann wird es etwas umständlich: Die Behörde halbiert die Summe und berechnet davon die Einkommenssteuer. Das Ergebnis wird verdoppelt und ergibt die Einkommenssteuer, die das Paar gemeinsam zahlen muss.
Der mögliche Effekt: Verdienen die Partner*innen sehr unterschiedlich, können sie mit dieser Variante Lohnsteuer sparen. Denn ihre Steuerlast wird dabei nach dem sogenannten Ehegatt*innensplitting oder Splittingverfahren ermittelt. Dessen Vorteil liegt kurz gesagt darin, dass durch die hälftige Aufteilung die Progression bei der Einkommenssteuer gemildert wird. Das wirkt sich umso stärker aus, je höher das gemeinsame Einkommen ist und je größer die Unterschiede zwischen den beiden Verdiensten sind.
Voraussetzung ist eine gemeinsame Steuererklärung. Dabei muss auf der ersten Seite des Mantelbogens das Kästchen „Zusammenveranlagung“ markiert werden.
Steuerklasse als Student*in
Steuerklasse als Student*in
Haben Studierende einen Job, dann gelten für sie die gleichen Regeln wie für alle anderen Berufstätigen. Das heißt, dass sie keine Sonderstellung haben. Es kommt also auch bei ihnen wesentlich auf den Familienstand an. Da zum Beispiel viele Studierende Singles ohne Kind sind, heißt das für sie: Lohnsteuerklasse 1. Bei mehreren Jobs kann es auch Steuerklasse 6 sein.
Lohnsteuerklasse 5
Die Lohnsteuerklasse 5 gibt es nur für Menschen, die auch die Voraussetzungen für die Lohnsteuerklasse 3 erfüllen (siehe oben). Damit ist die Steuerklasse 5 nur für Paare möglich, bei denen ein*e Partner*in die Lohnsteuerklasse 3 hat. Die Kombination 3/5 dürfen nur Personen nach ihrer Heirat oder Eintragung als Teil einer Lebenspartnerschaft wählen.
Übrigens: Sollten sie sich trennen und wieder allein leben, gilt für beide jeweils Steuerklasse 1 (ohne Kind) oder Steuerklasse 2 (mit Kind).
Lohnsteuerklasse 6
Die Lohnsteuerklasse 6 ist als einzige unabhängig vom Familienstand. Stattdessen kommt sie ins Spiel, wenn Sie mindestens zwei Jobs haben. Heißt: Sie üben eine Hauptbeschäftigung aus, mit der Sie in Lohnsteuerklasse 1 bis 5 sind. Für jede zusätzliche Tätigkeit gilt dann Lohnsteuerklasse 6. Es sei denn, es handelt sich dabei um einen Minijob. Der ist in der Regel steuerfrei. Aber für jede weitere Beschäftigung – Minijob oder nicht – wird Lohnsteuerklasse 6 angesetzt.
Weil es in der Steuerklasse 6 keine Freibeträge gibt (abgesehen vom Altersentlastungsbetrag), müssen Sie sich hier mit den höchsten Abzügen abfinden. Und zwar für das gesamte Einkommen, dass Sie mit den entsprechenden Nebenjobs erzielen.
Auf einen Blick: Lohnsteuerklassen-Tabelle
Zwecks besserer Übersicht hier eine Tabelle der Lohnsteuerklassen und für wen sie infrage kommen.
Steuerklasse 1 | Ledige, Verwitwete, Geschiedene, dauerhaft Getrenntlebende |
Steuerklasse 2 | Ledige, Geschiedene, dauerhaft Getrenntlebende, Alleinerziehende |
Steuerklasse 3 | Verheiratete, eingetragene Lebenspartner*innen, Verwitwete im Jahr des Todes und dem Folgejahr – wenn Partner*in Steuerklasse 5 hat(te) |
Steuerklasse 4 (mit Faktor) | Verheiratete und eingetragene Lebenspartner*innen – wenn Partner*in auch Steuerklasse 4 hat |
Steuerklasse 5 | Verheiratete, eingetragene Lebenspartner*innen, Verwitwete im Jahr des Todes und dem Folgejahr – wenn Partner*in Steuerklasse 3 hat(te) |
Steuerklasse 6 | bei einem Nebenjob oder mehr, unabhängig vom Familienstand |