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Welche Lohnsteuerklasse bin ich?

von Detlev Neumann, 27.12.2023

Haben Sie sich auch schon gefragt, was Lohnsteuerklassen sind und sollen? Und vor allem: In welcher Steuerklasse sind Sie und warum? Dem gehen hier die KlarMacher auf den Grund. Wir zeigen, welche Lohnsteuerklassen es gibt und für wen sie gelten. 

Themen in diesem Artikel

Warum ist die Lohnsteuerklasse wichtig?

Sie müssen Lohnsteuer zahlen, wenn Sie Ihr Geld mit einem nicht selbstständigen Job verdienen. „Nicht selbstständig“ bedeutet, dass Sie für ein Unternehmen beschäftigt sind und einen Arbeitsvertrag haben. Lohnsteuer wird in der Regel fällig für: 

  • Arbeiter*innen 
  • Angestellte 
  • Auszubildende 
  • Minijobber*innen 
  • Midijobber*innen 
  • geringfügig Beschäftigte 

„In der Regel“ heißt, dass es auf den Einzelfall ankommt, ob und wie viel Lohnsteuer für eine Beschäftigung anfällt. Dabei spielen Gehaltshöhe und Freibeträge eine entscheidende Rolle. So sind etwa Minijobber*innen und Midjobber*innen von der Lohnsteuer häufig ganz oder teilweise befreit. 

Die Lohnsteuer zieht Ihnen Ihr Arbeitgeber automatisch vom Bruttolohn oder vom Bruttogehalt ab und überweist sie an das Finanzamt. Dabei gilt nach den Regeln der Steuerprogression in Deutschland: Je mehr Sie verdienen, desto mehr zahlen Sie anteilig an Lohnsteuer. Deren Höhe hat allerdings auch mit Ihrer Lohnsteuerklasse, auch kurz Steuerklasse genannt, zu tun. Denn damit sind teils Vergünstigungen verbunden, die Ihre Steuerlast verringern.  

Insgesamt gibt es sechs Steuerklassen. Da stellt sich die Frage: In welcher Steuerklasse bin ich und wie kann ich das herausfinden? Große Gedanken brauchen Sie sich darüber normalerweise nicht zu machen, denn das Finanzamt weist Ihnen eine Steuerklasse zu. In welcher Sie sind, steht beispielsweise in Ihrer Gehaltsabrechnung und in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Letztere bekommen Sie einmal im Jahr von Ihrem Arbeitgeber. 

Obwohl Sie meist automatisch in eine Steuerklasse kommen, schadet es nicht, mehr darüber zu wissen. Das Finanzamt ordnet Sie nämlich anhand Ihrer persönlichen Situation zu. Dazu zählen: 

  • Ihr Familienstand 
  • die Anzahl Ihrer Kinder 
  • Ihr(e) Job(s) 
  • Ihre Freibeträge  

Weil sich dabei auch mal etwas ändern kann, ist unter bestimmten Umständen ein Wechsel der Steuerklasse möglich oder verpflichtend. 

Ein reiferer Mann sucht seine Steuerklasse in seiner Gehaltsabrechnung
© istock/Inside Creative House /2021  Ihre Steuerklasse finden Sie in Ihrer Gehaltsabrechnung und in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Lohnsteuerklasse 1

In die Lohnsteuerklasse 1 kommen Sie, wenn Sie … 

  • ledig,  
  • geschieden, 
  • verwitwet sind, 
  • getrennt leben oder 
  • verheiratet sind, aber dauerhaft jeweils einen eigenen Wohnsitz haben. 

In der Steuerklasse 1 können im Vergleich zu manchen anderen Steuerklassen höhere Lohnsteuern anfallen, weil Sie zum Beispiel nicht vom Ehegatt*innensplitting (Steuerklasse 4 mit Faktor) oder Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse 2) profitieren.  

Lohnsteuerklasse 2

Die Steuerklasse 2 ist für Alleinerziehende. Darunter fallen Elternteile, die ... 

  • unverheiratet, oder 
  • geschieden sind, oder 
  • dauerhaft getrennt leben. 

Ihnen bringt der Alleinerziehendenentlastungsbetrag einen steuerlichen Vorteil. Voraussetzung: Sie leben mit einem Kind im Haushalt, für das sie Kindergeld bekommen beziehungsweise einen Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben. Darüber hinaus darf keine weitere volljährige Person im selben Haushalt wohnen. Es sei denn, es handelt sich dabei um einen pflegebedürftigen Menschen. 

Wichtig: In die Steuerklasse 2 kommen Sie nicht automatisch, sondern nur per Antrag beim Finanzamt. 

Darum gibt es Lohnsteuerklassen

Darum gibt es Lohnsteuerklassen

Ihr Arbeitgeber muss von Ihrem Bruttolohn oder Bruttogehalt einen Teil als Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt überweisen. Nun haben Berufstätige in Deutschland unterschiedliche Einkommens- und Freibeträge – abhängig jeweils von Ihrem Familienstand und ihren gesamten Einkünften. Das kann das Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, aber von Ihnen nicht im Detail wissen. Deshalb soll ihm die Einordnung in Lohnsteuerklassen seine steuerliche Arbeit einfacher machen. 

Lohnsteuerklasse 3

Die Lohnsteuerklasse 3 kann nur von Ihnen gewählt werden, wenn Sie ...  

  • verheiratet sind, oder 
  • Teil in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind sowie 
  • einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt mit Ihrer*m Partner*in haben. 
  • verwitwet sind, falls Ihre Partnerin oder Ihr Partner im laufenden oder im vorherigen Jahr verstorben ist. 

Wegen hoher Freibeträge gibt es in der Steuerklasse 3 sehr geringe Abzüge. Es kann allerdings nur ein*e Partner*in in diese Klasse wechseln. Die andere Person kommt dann automatisch in Lohnsteuerklasse 5. Bei der fällt jedoch der Grundfreibetrag weg. Das gilt auch für den Kinderfreibetrag. Deshalb ist die Kombination der Lohnsteuerklassen 3 und 5 nur sinnvoll, wenn eine*r von beiden deutlich mehr Einkommen hat. Oder eine*r Alleinverdiener*in ist. 

In dem Fall sollte die Person mit dem höheren Einkommen die Lohnsteuerklasse 3 wählen. So bleibt ihr wegen der hohen Freibeträge vergleichsweise viel vom eigenen Einkommen übrig. Gleichzeitig sind zwar die Abzüge in der Steuerklasse 5 wesentlich höher. Aber das fällt bei einem deutlich geringeren Einkommen weniger ins Gewicht.  

Ein junges Paar überquert lächelnd und händchenhaltend eine Straße
© istock/g-stockstudio /2017  Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, hat die Wahl zwischen mehreren Lohnsteuerklassen.

Lohnsteuerklasse 4

Auch die Lohnsteuerklasse 4 ist für Verheiratete sowie Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, wenn sie nicht dauerhaft voneinander getrennt leben. Gehören Sie dazu, werden sowohl Sie als auch Ihr*e Partner*in automatisch in die Steuerklasse 4 einsortiert und damit gemeinsam steuerlich veranlagt. Das bedeutet unter anderem, dass das Finanzamt Ihre Einkommen zusammenzählt. Vorteil: Der Grundfreibetrag verdoppelt sich. 

Unterm Strich werden beide Partner*innen steuerlich weitgehend so behandelt, als wären sie jeweils ledig und in der Steuerklasse 1. Das ist allerdings nur sinnvoll, wenn beide Partner*innen in etwa gleich viel verdienen. Bei größeren Verdienstunterschieden kann die Kombination Steuerklasse 3/5 günstiger sein. Das gilt auch für die Steuerklasse 4 mit Faktor. 

Steuerklassen leicht erklärt (lustig) - Freibeträge und Lohnsteuer | Lohnt sich das? | BR 

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© Lohnt sich das? 

Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor

Sie gilt inoffiziell auch als siebte Steuerklasse. Inoffiziell deshalb, weil sie amtlich gesehen lediglich eine Variante der Steuerklasse 4 ist. Deshalb ist sie wie diese für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften gedacht – als Alternative zu den Kombinationen 3/5 und 4/4. 

Die Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor funktioniert zunächst wie die Lohnsteuerklasse 4. Das heißt, dass das Finanzamt die Jahreseinkommen der Partner*innen zusammenzählt. Dann wird es etwas umständlich: Die Behörde halbiert die Summe und berechnet davon die Einkommenssteuer. Das Ergebnis wird verdoppelt und ergibt die Einkommenssteuer, die das Paar gemeinsam zahlen muss. 

Der mögliche Effekt: Verdienen die Partner*innen sehr unterschiedlich, können sie mit dieser Variante Lohnsteuer sparen. Denn ihre Steuerlast wird dabei nach dem sogenannten Ehegatt*innensplitting oder Splittingverfahren ermittelt. Dessen Vorteil liegt kurz gesagt darin, dass durch die hälftige Aufteilung die Progression bei der Einkommenssteuer gemildert wird. Das wirkt sich umso stärker aus, je höher das gemeinsame Einkommen ist und je größer die Unterschiede zwischen den beiden Verdiensten sind. 

Voraussetzung ist eine gemeinsame Steuererklärung. Dabei muss auf der ersten Seite des Mantelbogens das Kästchen „Zusammenveranlagung“ markiert werden. 

Steuerklasse als Student*in

Steuerklasse als Student*in

Haben Studierende einen Job, dann gelten für sie die gleichen Regeln wie für alle anderen Berufstätigen. Das heißt, dass sie keine Sonderstellung haben. Es kommt also auch bei ihnen wesentlich auf den Familienstand an. Da zum Beispiel viele Studierende Singles ohne Kind sind, heißt das für sie: Lohnsteuerklasse 1. Bei mehreren Jobs kann es auch Steuerklasse 6 sein. 

Lohnsteuerklasse 5

Die Lohnsteuerklasse 5 gibt es nur für Menschen, die auch die Voraussetzungen für die Lohnsteuerklasse 3 erfüllen (siehe oben).  Damit ist die Steuerklasse 5 nur für Paare möglich, bei denen ein*e Partner*in die Lohnsteuerklasse 3 hat. Die Kombination 3/5 dürfen nur Personen nach ihrer Heirat oder Eintragung als Teil einer Lebenspartnerschaft wählen. 

Übrigens: Sollten sie sich trennen und wieder allein leben, gilt für beide jeweils Steuerklasse 1 (ohne Kind) oder Steuerklasse 2 (mit Kind). 

Lohnsteuerklasse 6

Die Lohnsteuerklasse 6 ist als einzige unabhängig vom Familienstand. Stattdessen kommt sie ins Spiel, wenn Sie mindestens zwei Jobs haben. Heißt: Sie üben eine Hauptbeschäftigung aus, mit der Sie in Lohnsteuerklasse 1 bis 5 sind. Für jede zusätzliche Tätigkeit gilt dann Lohnsteuerklasse 6. Es sei denn, es handelt sich dabei um einen Minijob. Der ist in der Regel steuerfrei. Aber für jede weitere Beschäftigung – Minijob oder nicht – wird Lohnsteuerklasse 6 angesetzt. 

Weil es in der Steuerklasse 6 keine Freibeträge gibt (abgesehen vom Altersentlastungsbetrag), müssen Sie sich hier mit den höchsten Abzügen abfinden. Und zwar für das gesamte Einkommen, dass Sie mit den entsprechenden Nebenjobs erzielen.  

Auf einen Blick: Lohnsteuerklassen-Tabelle

Zwecks besserer Übersicht hier eine Tabelle der Lohnsteuerklassen und für wen sie infrage kommen. 

Steuerklasse 1Ledige, Verwitwete, Geschiedene, dauerhaft Getrenntlebende
Steuerklasse 2Ledige, Geschiedene, dauerhaft Getrenntlebende, Alleinerziehende
Steuerklasse 3Verheiratete, eingetragene Lebenspartner*innen, Verwitwete im Jahr des Todes und dem Folgejahr – wenn Partner*in Steuerklasse 5 hat(te)
Steuerklasse 4 (mit Faktor)Verheiratete und eingetragene Lebenspartner*innen – wenn Partner*in auch Steuerklasse 4 hat
Steuerklasse 5Verheiratete, eingetragene Lebenspartner*innen, Verwitwete im Jahr des Todes und dem Folgejahr – wenn Partner*in Steuerklasse 3 hat(te)
Steuerklasse 6bei einem Nebenjob oder mehr, unabhängig vom Familienstand

 

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