Nachdenkliche Frau sitzt mit Laptop auf ihrer Couch
Wissen

Welche Lohnsteuerklasse bin ich?

Detlev Neumann
von Detlev Neumann, 27.02.2025

Hast du dich auch schon gefragt, was Lohnsteuerklassen sind und sollen? Und vor allem: In welcher Steuerklasse bist du und warum? Dem gehen hier die KlarMacher auf den Grund. Wir zeigen, welche Lohnsteuerklassen es gibt und für wen sie gelten.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

  • Es gibt insgesamt sechs Lohnsteuerklassen in Deutschland.
  • Das Finanzamt ordnet dir nach Familienstand, Kindern und Einkommen eine Steuerklasse zu.
  • Für ledige, geschiedene, verwitwete oder dauerhaft getrennt lebende Personen gilt Steuerklasse 1.
  • Alleinerziehende Personen, die Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten, können Steuerklasse 2 beantragen.
  • Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, landet automatisch in Lohnsteuerklasse 4. Wenn sich die Höhe der Einkommen beider Partner*innen stark unterscheidet, kann eine Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 finanzielle Vorteile bringen.
  • Die Steuerklasse 6 gilt für Personen mit mehreren Jobs. Sie wird auf jede weitere Beschäftigung neben dem Hauptjob angewendet. Ausnahme können bei Minijobs gelten.

Warum ist die Lohnsteuerklasse wichtig?

Du musst Lohnsteuer zahlen, wenn du dein Geld mit einem nicht selbstständigen Job verdienst. „Nicht selbstständig“ bedeutet, dass du für ein Unternehmen beschäftigt bist und einen Arbeitsvertrag hast. Lohnsteuer wird in der Regel fällig für:

„In der Regel“ heißt, dass es auf den Einzelfall ankommt, ob und wie viel Lohnsteuer für eine Beschäftigung anfällt. Dabei spielen Gehaltshöhe und Steuerfreibeträge eine entscheidende Rolle. So zahlen etwa Beschäftigte mit einem Midijob oder Minijob häufig keine Steuer.

Die Lohnsteuer zieht dir dein Arbeitgeber automatisch vom Bruttolohn oder vom Bruttogehalt ab und überweist sie an das Finanzamt. Dabei gilt nach den Regeln der Steuerprogression n Deutschland: Je mehr du verdienst, desto mehr zahlst du anteilig an Lohnsteuer. Deren Höhe hat allerdings auch mit deiner Lohnsteuerklasse, auch kurz Steuerklasse genannt, zu tun. Denn damit sind teils Vergünstigungen verbunden, die deine Steuerlast verringern. 

Insgesamt gibt es sechs Steuerklassen. Da stellt sich die Frage: In welcher Lohnsteuerklasse bin ich und wie kann ich das herausfinden? Große Gedanken musst du dir darüber normalerweise nicht zu machen, denn das Finanzamt weist dir eine Steuerklasse zu. In welcher du bist, steht beispielsweise in deiner Lohnabrechnung und in deiner Lohnsteuerbescheinigung. Letztere bekommst du einmal im Jahr von deinem Arbeitgeber.

Ab wann musst du Steuern zahlen und wie viel?

Das erfährst du in diesen KlarMacher Ratgebern:

Obwohl du meist automatisch in eine Steuerklasse kommst, schadet es nicht, mehr darüber zu wissen. Das Finanzamt ordnet dich nämlich anhand deiner persönlichen Situation zu. Dazu zählen:

  • Dein Familienstand 
  • Die Anzahl deiner Kinder 
  • Dein(e) Job(s) 
  • Deine Freibeträge   

Weil sich dabei auch mal etwas ändern kann, ist unter bestimmten Umständen ein Wechsel der Steuerklasse möglich oder verpflichtend. Wann und wie das funktioniert, liest du in diesem Ratgeber „Steuerklasse ändern: Ganz easy online”.

Ein reiferer Mann sucht seine Steuerklasse in seiner Gehaltsabrechnung
© istock/Inside Creative House /2021  Deine Steuerklasse findest du in deiner Gehaltsabrechnung und in deiner Lohnsteuerbescheinigung.

Lohnsteuerklasse 1

In die Lohnsteuerklasse 1 kommst du, wenn du …

  • ledig,  
  • geschieden, 
  • verwitwet bist, 
  • getrennt lebst oder 
  • verheiratet bist, aber dauerhaft einen eigenen Wohnsitz hast. 

In der Steuerklasse 1 können im Vergleich zu manchen anderen Steuerklassen höhere Lohnsteuern anfallen, weil du zum Beispiel nicht vom Ehegatt*innensplitting (Steuerklasse 4 mit Faktor) oder Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse 2) profitierst.  

Lohnsteuerklasse 2

Die Steuerklasse 2 ist für Alleinerziehende. Darunter fallen Elternteile, die ... 

  • unverheiratet, oder 
  • geschieden sind, oder 
  • dauerhaft getrennt leben. 

Ihnen bringt der Alleinerziehendenentlastungsbetrag einen steuerlichen Vorteil. Voraussetzung: Sie leben mit mindestens einem Kind im Haushalt, für das sie Kindergeld bekommen beziehungsweise einen Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben. Darüber hinaus darf keine weitere volljährige Person im selben Haushalt wohnen. Es sei denn, es handelt sich dabei um einen pflegebedürftigen Menschen. 

Wichtig: In die Steuerklasse 2 kommst du nicht automatisch, sondern nur per Antrag beim Finanzamt.

Darum gibt es Lohnsteuerklassen

Dein Arbeitgeber muss von deinem Bruttolohn oder Bruttogehalt einen Teil als Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt überweisen. Nun haben Berufstätige in Deutschland unterschiedliche Einkommens- und Freibeträge – abhängig jeweils von ihrem Familienstand und ihren gesamten Einkünften. Das kann das Unternehmen, bei dem du beschäftigt bist, aber von dir nicht im Detail wissen. Deshalb soll die Einordnung in Lohnsteuerklassen die steuerliche Abwicklung vereinfachen.

Lohnsteuerklasse 3

Die Lohnsteuerklasse 3 kann nur von dir gewählt werden, wenn du ...  

  • verheiratet bist, oder  
  • Teil in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bist sowie 
  • einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt mit deiner*m Partner*in hast. 
  • verwitwet bist, falls deine Partnerin oder dein Partner im laufenden oder im vorherigen Jahr verstorben ist. 

Wegen hoher Freibeträge gibt es in der Steuerklasse 3 sehr geringe Abzüge. Es kann allerdings nur ein*e Partner*in in diese Klasse wechseln. Die andere Person kommt dann automatisch in Lohnsteuerklasse 5. Bei der fällt jedoch der Grundfreibetrag weg. Das gilt auch für den Kinderfreibetrag. Deshalb ist die Kombination der Lohnsteuerklassen 3 und 5 für Verheiratete nur sinnvoll, wenn eine*r von beiden deutlich mehr Einkommen hat. Oder eine*r Alleinverdiener*in ist.

In dem Fall sollte die Person mit dem höheren Einkommen die Lohnsteuerklasse 3 wählen. So bleibt ihr wegen der hohen Freibeträge vergleichsweise viel vom eigenen Einkommen übrig. Gleichzeitig sind zwar die Abzüge in der Steuerklasse 5 wesentlich höher. Aber das fällt bei einem deutlich geringeren Einkommen weniger ins Gewicht.  

Wichtig: Mit der Steuerklassenkombi 3 und 5 bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben – das hat den Vorteil, dass du zum Beispiel die Arbeit im Homeoffice von der Steuer absetzen kannst.  

Übrigens: Steuerklasse 3 fällt weg – genauso wie Steuerklasse 5 –, wenn sich ein Paar trennt. Dann gilt wieder Steuerklasse 1 oder 2. 

Ein junges Paar überquert lächelnd und händchenhaltend eine Straße
© istock/g-stockstudio /2017  Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, hat die Wahl zwischen mehreren Lohnsteuerklassen.

Lohnsteuerklasse 4

Auch die Lohnsteuerklasse 4 ist für Verheiratete sowie Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, wenn sie nicht dauerhaft voneinander getrennt leben. Gehörst du dazu, werden sowohl du als auch dein*e Partner*in automatisch in die Steuerklasse 4 einsortiert und damit gemeinsam steuerlich veranlagt. Das bedeutet unter anderem, dass das Finanzamt eure Einkommen zusammenzählt. Vorteil: Der Grundfreibetrag verdoppelt sich.

Unterm Strich werden beide Partner*innen steuerlich weitgehend so behandelt, als wären sie jeweils ledig und in der Steuerklasse 1. Das ist allerdings nur sinnvoll, wenn beide Partner*innen in etwa gleich viel verdienen. Bei größeren Verdienstunterschieden kann die Kombination Steuerklasse 3/5 günstiger sein. Das gilt auch für die Steuerklasse 4 mit Faktor. 

Steuerklassen leicht erklärt (lustig) - Freibeträge und Lohnsteuer | Lohnt sich das? | BR 

Klicken Sie hier, um die Inhalte von YouTube anzuzeigen.

Meine Zustimmung kann ich jederzeit unter Datenschutz widerrufen.

© Lohnt sich das? 

Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor

Sie gilt inoffiziell auch als siebte Steuerklasse. Inoffiziell deshalb, weil sie amtlich gesehen lediglich eine Variante der Steuerklasse 4 ist. Deshalb ist sie wie diese für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften gedacht – als Alternative zu den Kombinationen 3/5 und 4/4. 

Die Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor funktioniert zunächst wie die Lohnsteuerklasse 4. Das heißt, dass das Finanzamt die Jahreseinkommen der Partner*innen zusammenzählt. Dann wird es etwas umständlich: Die Behörde halbiert die Summe und berechnet davon die Einkommenssteuer. Das Ergebnis wird verdoppelt und ergibt die Einkommenssteuer, die das Paar gemeinsam zahlen muss. 

Der mögliche Effekt: Verdienen die Partner*innen sehr unterschiedlich, können sie mit dieser Variante Lohnsteuer sparen. Denn ihre Steuerlast wird dabei nach dem sogenannten Ehegatt*innensplitting oder Splittingverfahren ermittelt. Dessen Vorteil liegt kurz gesagt darin, dass durch die hälftige Aufteilung die Progression bei der Einkommenssteuer gemildert wird. Das wirkt sich umso stärker aus, je höher das gemeinsame Einkommen ist und je größer die Unterschiede zwischen den beiden Verdiensten sind. 

Voraussetzung ist eine gemeinsame Steuererklärung. Dabei muss auf der ersten Seite des Mantelbogens das Kästchen „Zusammenveranlagung“ markiert werden. 

Steuerklasse als Student*in

Haben Studierende einen Job, dann gelten für sie die gleichen Regeln wie für alle anderen Berufstätigen. Das heißt, dass sie keine Sonderstellung haben. Es kommt also auch bei ihnen wesentlich auf den Familienstand an. Da zum Beispiel viele Studierende Singles ohne Kind sind, heißt das für sie: Lohnsteuerklasse 1. Bei mehreren Jobs kann auch Steuerklasse 6 hinzukommen. 

Lohnsteuerklasse 5

Die Lohnsteuerklasse 5 gibt es nur für Menschen, die auch die Voraussetzungen für die Lohnsteuerklasse 3 erfüllen (siehe oben).  Damit ist die Steuerklasse 5 nur für Paare möglich, bei denen ein*e Partner*in die Lohnsteuerklasse 3 hat. Die Kombination 3/5 dürfen nur Personen nach ihrer Heirat oder Eintragung als Teil einer Lebenspartnerschaft wählen. 

Übrigens: Sollten sie sich trennen und wieder allein leben, gilt für beide jeweils Steuerklasse 1 (ohne Kind) oder Steuerklasse 2 (mit Kind). 

Lohnsteuerklasse 6

Die Lohnsteuerklasse 6 ist als einzige unabhängig vom Familienstand. Stattdessen kommt sie ins Spiel, wenn du mindestens zwei Jobs hast. Heißt: Du übst eine Hauptbeschäftigung aus, mit der du in Lohnsteuerklasse 1 bis 5 bist. Für jede zusätzliche Tätigkeit gilt dann Lohnsteuerklasse 6. Es sei denn, es handelt sich dabei um einen Minijob. Der ist in der Regel steuerfrei. Aber ab dem zweiten Job – Minijob oder nicht – neben einer Hauptbeschäftigung greift Steuerklasse 6.

Weil es in der Steuerklasse 6 keine Freibeträge gibt (abgesehen vom Altersentlastungsbetrag), musst du dich hier mit den höchsten Abzügen abfinden. Und zwar für das gesamte Einkommen, das du mit den entsprechenden Nebenjobs erzielst. 

Auf einen Blick: Lohnsteuerklassen-Tabelle

Zwecks besserer Übersicht hier eine Tabelle der Lohnsteuerklassen und für wen sie infrage kommen. 

Steuerklasse 1Ledige, Verwitwete, Geschiedene, dauerhaft Getrenntlebende
Steuerklasse 2Ledige, Geschiedene, dauerhaft Getrenntlebende, Alleinerziehende
Steuerklasse 3Verheiratete, eingetragene Lebenspartner*innen, Verwitwete im Jahr des Todes und dem Folgejahr – wenn Partner*in Steuerklasse 5 hat(te)
Steuerklasse 4 (mit Faktor)Verheiratete und eingetragene Lebenspartner*innen – wenn Partner*in auch Steuerklasse 4 hat
Steuerklasse 5Verheiratete, eingetragene Lebenspartner*innen, Verwitwete im Jahr des Todes und dem Folgejahr – wenn Partner*in Steuerklasse 3 hat(te)
Steuerklasse 6bei einem Nebenjob oder mehr, unabhängig vom Familienstand

 

War der Inhalt für dich hilfreich?

Teile den Artikel:

Das könnte dich auch interessieren: