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Steuerklasse ändern: Ganz easy online

von Anna Ostrowska, 10.06.2024

Hochzeit, Gehaltserhöhung, Trennung und mehr können Anlässe für einen Lohnsteuerklassenwechsel sein. Manchmal ändert das Finanzamt die Steuerklasse automatisch, manchmal muss die Änderung beantragt werden. Du fragst dich jetzt: Wie ändere ich meine Steuerklasse? Dazu musst du nicht unbedingt persönlich zum Amt gehen; das kannst du auch online erledigen. Wie das funktioniert und wer überhaupt die Steuerklasse wechseln kann, machen wir in diesem Artikel klar.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

  • In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen mit je eigenen Steuerfreibeträgen. 
  • Ein Steuerklassenwechsel kann sich finanziell lohnen. 
  • Aber: Nicht alle haben die Möglichkeit, eine Steuerklasse zu wählen – grundsätzlich nur Verheiratete oder Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben. 
  • Seit 2021 kann die Steuerklassenänderung online über Elster oder mit Elster kompatiblen Steuerprogrammen beantragt werden. 

Steuerklasse online ändern

Die Digitalisierung macht auch nicht vor den Finanzämtern halt: Seit dem 1. Oktober 2021 können die jeweiligen Anträge für den Steuerklassenwechsel elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden – entweder über das Online-Portal Elster oder einer damit kompatiblen Steuersoftware.  

Die zweite Variante kann einfacher sein, da solche Programme dich mit Tipps und zusätzlichen Informationen unterstützen. Aber auch bei Elster gibt es nützliche Hilfestellungen. Und wer genau welche Formulare bei Elster ausfüllen muss, um die Steuerklasse zu wechseln, liest du in den letzten drei Kapiteln. 

Elster ist dir zu kompliziert oder du möchtest dich dort nicht registrieren? Dann gibt es noch eine Alternative: Du kannst deinen Antrag online beim Formular-Management-System (FMS) der Bundes­finanz­verwaltung ausfüllen. Aber elektronisch versenden ist nicht drin. Du musst die Formulare ausdrucken und per Post versenden – am besten per Einschreiben, damit du dir sicher sein kannst, dass das Finanzamt deinen Antrag auf die Änderung der Steuerklasse erhalten hat. 

Steuerklasse ändern: Die Formulare zum Download

Im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung findest du bei den Steuerformularen im Bereich „Lohnsteuer (Arbeitnehmer)” die Anträge für die Steuerklassenänderung: 

  • Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern 
  • Für Alleinerziehende: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und Anlage Kind (Formular 10, das entsprechende Jahr wählen) 
  • Erklärung zum dauernden Getrenntleben 
  • Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft 

Unabhängig davon, ob du nun deine Formulare per Post oder elektronisch versendet hast: Die aktuellen Daten zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen werden vom Finanzamt jeden Monatsersten übermittelt. Und automatisch bei der Lohnabrechnung im Folgemonat berücksichtigt. In bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei frisch Verheirateten, kannst du die Steuerklasse rückwirkend ändern. Dein Arbeitgeber wird über die Änderung zwar automatisch informiert, dennoch prüfe besser bei deinem nächsten Gehaltsnachweis, ob es geklappt hat. 

Schauen wir uns erstmal an, welche Steuerklassen es gibt, wer sie wechseln kann und warum sich das lohnen kann. 

Steuerklassen leicht erklärt (lustig) - Freibeträge und Lohnsteuer | Lohnt sich das? | BR 

In diesem Video beträgt der Grundfreibetrag noch 9.744 Euro (2021) beziehungsweise 9.984 Euro (2022). Aktuell sind es 11.604 Euro. (Stand: 2024) 

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Überblick: Steuerklassen in Deutschland

In Deutschland sind die meisten Menschen in der Steuerklasse 6 – das ist eine von den insgesamt sechs. Im Amtsdeutsch heißt es Steuerklasse I, II, II, IV, V und VI. Die Steuerklassen unterscheiden sich hinsichtlich der Personengruppen und Steuerfreibeträge

  • Steuerklasse 1: Ledige, verwitwete, getrennt lebende und geschiedene Arbeitnehmer*innen ohne Kinder. Für sie ist mindestens das Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrags steuerfrei – also bis 11.604 Euro (Stand: 2024) 
  • Steuerklasse 2: Alleinerziehende Angestellte, die nicht in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und mindestens ein Kind haben, das bei ihnen gemeldet ist und für das sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten. Sie erhalten zusätzlich zum Grundfreibetrag den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. 
  • Steuerklasse 3: Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Angestellte, deren Partner*innen keinen Arbeitslohn beziehen oder in Steuerklasse V sind. Sie bekommen den doppelten Grundfreibetrag – und dadurch möglicherweise auch einen günstigeren Steuersatz. Diese Klasse wird häufig gewählt, wenn eine Person deutlich mehr verdient als die andere. 
  • Steuerklasse 4: Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Arbeitnehmer*innen, wenn sie jeweils Arbeitslohn beziehen und den gleichen Grundfreibetrag haben. Diese Klasse ist vorteilhaft, wenn beide ähnlich viel verdienen. 
  • Steuerklasse 4 mit Faktor: Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Angestellte, die beide Arbeitslohn beziehen und eine möglichst gerechte Aufteilung der Steuerlast erreichen möchten. Denn der Faktor berücksichtigt die unterschiedlichen Einkommen und Freibeträge. 
  • Steuerklasse 5: Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Personen, deren Partner*innen in Steuerklasse III sind. Sie bekommen keinen Grundfreibetrag und dadurch möglicherweise einen höheren Steuersatz. Diese Klasse wird häufig gewählt, wenn eine Person deutlich weniger verdient als die andere. 
  • Steuerklasse 6: Arbeitnehmer*innen, die mehr als einen Job haben und die zusätzlichen Jobs nicht im Rahmen eines Minijobs ausgeübt werden, also sozialversicherungspflichtig sind. Hier gibt es keine Freibeträge. 

Übrigens: Mehr über die einzelnen Lohnsteuerklassen erfährst du in diesem Artikel „Welche Lohnsteuerklasse bin ich?”.  

Ein Paar sitzt am Küchentisch vor einem aufgeklappten Laptop und geht gemeinsam Papierkram durch
© istock/shapecharge/2019  Es kann sein, dass du nach dem Steuerklassenwechsel verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben.

Gründe für eine Änderung der Steuerklasse

Wir haben also eben im Überblick gesehen: In den Steuerklassen gibt es unterschiedliche Steuerfreibeträge. Das ist der Grund, warum manche ihre Steuerklasse wechseln möchten – um dann unterm Strich weniger Steuern zu zahlen. Aber wir sehen auch, dass nicht jede*r einfach so die Steuerklasse wechseln kann: Unverheiratete und kinderlose Menschen haben keine Wahl, sie müssen in der Steuerklasse I bleiben. 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit nur für einen Elternteil sowie Paare in einer Ehe oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. So sind Heirat oder Trennung häufige Anlässe für den Wechsel der Steuerklasse – und in der Regel auch verpflichtend. Nach einer Hochzeit ändert sich die Steuerklasse automatisch – ohne Antrag. Das Standesamt meldet es dem Finanzamt und dieses wiederum dem Arbeitgeber. Bei einer Trennung müssen die Betroffenen selbst das Finanzamt informieren. 

Die Geburt eines Kindes und die Änderung der Einkommenshöhe von einer Person in einer eingetragenen Partnerschaft oder Ehe hingegen sind häufig freiwillige Anlässe für den Wechsel. Gerade dann kann es sinnvoll sein, sich von einer Steuerfachkraft beraten zu lassen, ob sich ein Steuerklassenwechsel lohnt.  

Was zum Beispiel manche werdenden Eltern nicht wissen: Das Elterngeld wird auf der Basis des Nettogehaltes vor der Geburt des Kindes berechnet. Deshalb kann es sich lohnen, mal nachzurechnen, ob bei einem rechtzeitigen Steuerklassenwechsel mehr Netto vom Brutto herausspringt. 

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© hanseaticbank 

Steuerklassenwechsel für Verheiratete und Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Wer heiratet oder eine Lebenspartnerschaft beim Standesamt eintragen lässt, wechselt automatisch in die Steuerklasse 4. Du brauchst den Wechsel weder zu beantragen noch deinen Arbeitgeber darüber zu informieren.  

Für offiziell gemeldete Paare gibt es aber auch die Kombinationsmöglichkeiten der Steuerklassen 3/5 oder 4/4 mit Faktor statt 4/4. Durch eine Änderung des Gehalts, sei es aufgrund von Elternzeit, Gehaltserhöhung oder Ähnlichem, kann es günstiger sein, die Kombination zu ändern.  

Doch wann und wie kann ich meine Steuerklasse ändern? Ehepaare und eingetragene Lebenspartner*innen dürfen mehrmals im Jahr eine Änderung der Lohnsteuerklassen beantragen – das geht beim Finanzamt vor Ort und wie bereits erwähnt auch beim Online-Finanzamt Elster oder per Steuersoftware.  

Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Elster

Hier ist eine Anleitung für den digitalen Antrag auf die Änderung der Steuerklasse bei Elster (Stand: 2024): 

  • Logge dich mit deinem Benutzerkonto ein. Wer noch kein Elsterkonto hat, muss eines erstellen. Dafür gibt es auf der Website eine Videoanleitung
  • Klicke nach dem Login links auf „Formulare & Leistungen”, danach auf „Alle Formulare” und „Lohnsteuer Arbeitnehmer”. Dort findest du den „Antrag auf Steuerklassenwechsel”. 
  • Wenn du auf diesen Antrag klickst, wirst du gefragt, für welches Jahr du den Wechsel beantragen möchtest. 
  • Danach musst du deine Daten eingeben oder du kannst sie aus deinem Elster-Profil übernehmen lassen.  
  • Wenn du den Antrag für eine andere Person ausfüllst, dann kannst du auch die Daten aus deren Profil übertragen lassen. Und du musst dann auch die dritte Seite „Abweichender Absender des Antrags" ausfüllen. 
  • Auf Seite vier wählst du die neue gewünschte Steuerklassenkombination. Und ob sie rückwirkend ab dem Monat der Heirat gelten soll. 
  • Die fünfte Seite musst du nur ausfüllen, wenn ihr euch für die Kombi IV mit Faktor entschieden habt. 
  • Danach schickst du den Antrag ab und bist fertig – es sei denn, es liegen Fehler vor. Dann wird dir eine Fehlerliste gezeigt und du kannst sehen, wo etwas falsch gelaufen ist. 

Wichtig: Paare mit der Steuerklassenkombination 3/5 und 4/4 mit Faktor müssen eine Steuererklärung abgeben. Mehr dazu liest du in dem Ratgeber „Pflicht oder Kür: Wer muss keine Steuererklärung abgeben?”.  

Ein Mann sitzt mit einem Kleinkind auf dem Schoß und beide schauen in ein großes Kinderbuch
© istock/LumiNola/2020  Alleinerziehende sollten Steuerklasse II beantragen – nur so bekommen sie den steuerlichen Entlastungsbetrag.

Steuerklasse ändern bei Trennung

Ledige Angestellte sollten dem Finanzamt mitteilen, wenn bei ihnen die Umstände für eine andere Steuerklasse eintreten, zum Beispiel aufgrund einer Trennung (nicht Scheidung) von Verheirateten oder Paaren in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Doch dieser Antrag auf den Steuerklassenwechsel funktioniert etwas anders als der oben beschriebene. Inwiefern?  

Bleiben wir zunächst bei dem Beispiel einer Trennung. Eine*r von euch ist ausgezogen und ihr wollt wieder zu Steuerklasse 1 zurückwechseln? Dann musst du nicht das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel” nutzen, sondern die „Erklärung zum dauernden Getrenntleben”. In der Regel reicht es, wenn eine Person die Erklärung abgibt. 

Falls ihr wieder zusammenzieht, dann wählt das Formular „Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft”.

Steuerklasse ändern für Alleinerziehende

Wenn du mindestens ein Kind hast und die Steuerklasse 2 beantragen möchtest, musst du bei Elster die Formulare „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung” plus die „Anlage Kind” ausfüllen. In der Steuerklasse 2 bekommt der Elternteil zusätzlich zum Grundfreibetrag den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dieser betrug in den Jahren 2021 und 2022 4.008 Euro für das erste Kind und 240 Euro für jedes weitere Kind. Im Jahr 2023 wurde dieser Betrag auf 4.260 Euro erhöht. 

Übrigens: Mehr zu diesem Verfahren erfährst du in diesem Ratgeber „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: So gibt es mehr Netto vom Brutto”. 

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