Wissen

Kindergrundsicherung statt Kindergeld: Ab wann und was ändert sich?

von Detlev Neumann, 25.01.2024

Ab dem 1. Januar 2025 soll eine große sozialpolitische Neuerung in Deutschland in Kraft treten: Statt Kindergeld gibt es dann die Kindergrundsicherung. Aber was bedeutet das jetzt genau für Familien? Wer erhält die Kindergrundsicherung und wie? Und was wird aus dem Kinderzuschlag? Die KlarMacher erklären es dir. 

Themen in diesem Artikel

 

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Die Kindergrundsicherung soll ab dem 1. Januar 2025 mehrere Unterstützungsleistungen für Kinder ersetzen, vor allem das Kindergeld und den Kinderzuschlag. 
  • Die Kindergrundsicherung besteht erstens aus dem Kindergarantiebetrag, den alle Kinder erhalten, ohne Einkommensgrenze bei den Eltern. Die Höhe wird voraussichtlich 250 Euro pro Kind sein. 
  • Zweitens gibt es den Kinderzusatzbetrag, den Familien mit geringem Einkommen als zusätzliche Unterstützung beantragen können. 
  • Ziel der Reform ist es, dass das Geld einfacher und unbürokratischer bei den Kindern ankommt. 

Warum kommt die Kindergrundsicherung?

In Deutschland gibt es einige staatliche Zuschüsse für Familien, allen voran das Kindergeld, das aktuell 250 Euro pro Kind pro Monat beträgt Außerdem gibt es noch den Kinderfreibetrag. Das ist ein steuerlicher Freibetrag in Höhe von 6.384 Euro. Dazu gibt es noch den Freibetrag von 2.2928 Euro für Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf (Stand: 2024). Je nachdem was für die Eltern günstiger ist, erhalten sie entweder das Kindergeld oder den steuerlichen Freibetrag. Aber das ist nicht alles.

Neben diesen finanziellen Entlastungen für Eltern gibt es zum Beispiel noch: 

  • Kinderzuschlag (für Familien mit geringem Einkommen) 
  • Bildungs- und Teilhabepaket (zusätzliche Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen) 
  • Kinder-Regelsatz beim Bürgergeld und bei der Sozialhilfe 

Klingt irgendwie kompliziert? Ist es auch. Deswegen hat die Bundesregierung beschlossen, diese einzelnen Leistungen für Kinder in einer Leistung zu bündeln. Genau das ist die Kindergrundsicherung, die ab dem 1. Januar 2025 das Kindergeld & Co ersetzen soll. Mit der Reform will die Bundesregierung die Kinder besser vor Armut schützen. Das Geld soll nämlich einfacher und unbürokratischer bei den Kindern ankommen – das ist zumindest der Plan.  

Wichtig: Auch wenn mehrere Leistungen in der Kindergrundsicherung gebündelt werden – sie soll und wird nicht sämtliche Zuschüsse für Familien ersetzen. Es bleibt zum Beispiel dabei, dass Schwangere und neue Mütter Geld für die Zeit erhalten, in der sie wegen des Mutterschutzes nicht arbeiten dürfen.

Wichtig: Bis 2025 kann sich noch einiges ändern. Es steht derzeit nicht einmal fest, ob es überhaupt zum 1. Januar 2025 losgeht. Schließlich benötigen die neuen Anträge und deren Bearbeitung eine entsprechende digitale Infrastruktur, finanzielle Mittel, entsprechendes Personal und so weiter. Die zuständige Bundesagentur für Arbeit hat deswegen bereits mitgeteilt, dass dort eher mit einem Start im Juli 2025 gerechnet wird. 

Was ist nun aber bisher geplant für die Kindergrundsicherung? Das schauen wir uns in diesem Ratgeber genauer an.  

Sieben Kinder sitzen lächelnd auf dem Boden in einem Klassenzimmer
© istock/monkeybusinessimages/2019  Die Kindergrundsicherung soll allen Kindern eine gute Grundlage für den Start ins Leben bieten.

Keine Einkommensgrenze für den Kindergarantiebetrag

Genau genommen besteht die Kindergrundsicherung aus zwei Elementen: Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag. Zu Letzterem kommen wir im nächsten Abschnitt, bleiben wir also erstmal beim Kindergarantiebetrag. 

Wie der Name schon andeutet, ist der Kindergarantiebetrag garantiert, und zwar für alle Kinder. Hier gibt es keine Einkommensgrenze – jedes Kind erhält 250 Euro pro Monat, ganz egal, wie hoch das Bruttoeinkommen der Eltern ist. Es handelt sich also um den Ersatz des Kindergeldes. Es wird aber voraussichtlich weiterhin die Möglichkeit geben, stattdessen den steuerlichen Kinderfreibetrag zu nutzen, wenn sich das mehr lohnt.

Wie beim Kindergeld erhalten Kinder den Kindergarantiebetrag grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr. Es geht auch länger, dann aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: 

  • Auszubildende bis zum 25. Lebensjahr 
  • Studierende bis zum 27. Lebensjahr 

Wichtig: 250 Euro im Monat ist der Betrag, der im aktuellen Gesetzesentwurf geplant ist. Ob es im Jahr 2025 wirklich 250 Euro werden, steht noch nicht sicher fest. Im Gesetz ist auch verankert, dass die Höhe der Kindergrundsicherung alle zwei Jahre geprüft und gegebenenfalls angepasst werden muss.  

Das Existenzminimum

Das Existenzminimum

Die Grundlage für die Höhe der Kindergrundsicherung ist das Existenzminimum der Kinder, also die Summe, die mindestens zum Leben notwendig ist: für Lebensmittel, Unterkunft, Kleidung und so weiter. Dieses Existenzminimum wird regelmäßig neu berechnet, zum Beispiel wegen der Inflation. Für Erwachsene entspricht das Existenzminimum dem Grundfreibetrag, also dem steuerfreien Anteil ihres Einkommens. Das Existenzminimum für Kinder ist niedriger und unterscheidet sich außerdem je nach Alter.

Kinderzusatzbetrag für Familien mit geringem Einkommen

Wusstest du, dass jedes fünfte Kind in Deutschland arm oder armutsgefährdet ist? Das sind insgesamt 3 Millionen Kinder. Für diese Kinder aus Familien mit geringem Einkommen gibt es zusätzliche finanzielle Unterstützung. Aktuell ist das zum Beispiel der Kinderzuschlag, der zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden kann.  

Ab 2025 ersetzt der Kinderzusatzbetrag den Kinderzuschlag. Wie hoch der Kinderzusatzbetrag ausfällt, hängt vom Einkommen der Eltern ab. Wer weniger hat, bekommt entsprechend mehr Geld. Wie viel maximal für die Kinder drin ist, steht noch nicht endgültig fest – hier kommt es vor allem auf die Höhe des Existenzminimums (siehe obige Infobox) für 2025 an.  

Zur Unterstützung von armen oder armutsgefährdeten Kindern kommt außerdem das eingangs erwähnte Bildungs- und Teilhabepaket wieder ins Spiel. Diese Leistungen stehen in Zukunft allen Kindern zu, die den Kinderzusatzbetrag bekommen. Auch hier ist das große Ziel, die Beantragung zu vereinfachen, damit mehr Kinder von den Leistungen profitieren können. Bei den 15 Euro Teilhabebetrag für die Musikschule oder den Sportverein zum Beispiel soll es möglich sein, die Nachweise nachträglich einzureichen. Außerdem ist ein digitales Kinderchancenportal geplant, um die Prozesse weiter zu vereinfachen. Wann und wie das genau umgesetzt wird, steht noch nicht fest.  

Und nicht nur der Kinderzuschlag wird durch die Kindergrundsicherung ersetzt. Auch alle Kinder aus Familien, die Bürgergeld beziehen, bekommen ab 2025 nicht mehr den Kinder-Regelsatz, sondern ebenfalls ihren Kindergarantiebetrag und einen entsprechenden Kinderzusatzbetrag. Im Zuge dieser Zusammenlegung sollen die Kinder, insbesondere Jugendliche, mehr Geld als aktuell erhalten. Wie viel genau, hängt auch hier von der Berechnung des Existenzminimums ab. Für die Familien, die Bürgergeld beziehen, bedeutet das allerdings in Zukunft einen Antrag mehr statt weniger – also gerade nicht die gewünschte Vereinfachung der Prozesse. 

Eine zusätzliche Neuerung gibt es für Alleinerziehende: Für die Einkommensberechnung beim Kinderzusatzbetrag werden in Zukunft Unterhaltsleistungen nur zu 45 Prozent angerechnet (und besonders hohe Unterhaltszahlungen zwischen 45 und 75 Prozent). Diese 45-Prozent-Regelung gilt zwar heute schon so beim Kinderzuschlag, aber nicht bei Alleinerziehenden, die Bürgergeld erhalten – dort werden Unterhaltsleistungen aktuell noch zu 100 Prozent mitberücksichtigt. Mit der Umstellung auf die Kindergrundsicherung bekommen diese Alleinerziehenden mehr Geld. 

Kinderarmut in Deutschland: Folgekosten durch Kindergrundsicherung vermeiden? | Aktuelle Stunde

Klicken Sie hier, um die Inhalte von YouTube anzuzeigen.

Meine Zustimmung kann ich jederzeit unter Datenschutz widerrufen.

© WDR aktuell 

Wie kann die Kindergrundsicherung beantragt werden?

Bei aller angestrebten Vereinfachung der Bürokratie: Komplett automatisch kommt die Kindergrundsicherung leider nicht bei den Familien an. Die beiden Teile, also Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag, müssen die Eltern jeweils bei dem Familienservice beantragen. Der „Familienservice“ ist der neue Name für die Familienkasse und gehört zur Bundesagentur für Arbeit. 

Immerhin: Ein Ziel der Reform ist es, die Beantragung so einfach wie möglich zu machen. Das bedeutet konkret: Die Anträge können digital gestellt werden. Geplant sind unter anderem eine automatisierte Fehlererkennung und leicht verständliche Erklärungen. Wer den Antrag nicht online stellen möchte, kann das weiterhin vor Ort bei dem zuständigen Familienservice tun. 

Während der Kindergarantiebetrag allen Kindern bis zum 18. Lebensjahr und eventuell darüber hinaus (siehe oben) zur Verfügung steht, wird der Kinderzusatzbetrag immer für je sechs Monate gezahlt. Das bedeutet also, dass die Familien weiterhin, wie beim Kinderzuschlag, alle sechs Monate einen neuen Antrag stellen müssen. Allerdings brauchen sie dabei nicht sämtliche Formulare neu auszufüllen und einzureichen. Ein einfacher(er) Kurzantrag reicht – sofern sich zwischenzeitlich am Einkommen der Familie nichts geändert hat. 

Ein Paar mit Kind sitzt am Küchentisch vor einem Laptop
© istock/AleksandarNakic/2017  Der Antrag auf Kindergrundsicherung soll schnell und bequem digital möglich sein.

Was ist der Kindergrundsicherungs-Check?

Eine weitere Neuerung dieser Reform ist der sogenannte Kindergrundsicherungs-Check. Der funktioniert so: Selbst wenn eine Familie nur den Kindergarantiebetrag beantragt hat, wird ihr der Kindergrundsicherungs-Check angeboten. Falls die Eltern zustimmen, prüft der Familienservice mithilfe von Statistiken automatisch, ob nicht doch Anspruch auf einen Kinderzusatzbetrag bestehen könnte. Wenn eine Wahrscheinlichkeit gegeben ist, will der Familienservice die Familie informieren und beraten. Die Familie kann daraufhin die Einkommensnachweise erbringen und der Familienservice prüft im Detail, ob dem Kind oder den Kindern auch ein Kinderzusatzbetrag und damit mehr Geld zusteht. 

Warum ist dieses aktive(re) Vorgehen des Familienservices wichtig? Die Bundesregierung schätzt, dass von all den Familien, die aktuell Anspruch auf Kinderzuschlag hätten, gerade einmal 35 Prozent diese Leistung erhalten. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass 65 Prozent der berechtigten Familien weniger Geld haben, als ihnen per Gesetz zusteht. Als mögliche Gründe dafür gibt die deutsche Regierung unter anderem die komplizierten Anträge bei verschiedenen Behörden oder die Angst vor Stigmatisierung an. Der Kindergrundsicherungs-Check soll verhindern, dass Kindern Geld entgeht. 

Eine Mutter putzt mit ihrer Tochter im Bad die Zähne
© istock/visualspace/2020  Insbesondere Alleinerziehende sollen durch die Kindergrundsicherung entlastet werden.

Das könnte dich auch interessieren:

Wie hat dir der Artikel gefallen?

0
0