Schüler-BAföG: Wie viel Förderung ist drin und wie beantragen
Schulart | Berufsfachschulen und Fachschulklassen (unabhängig von der Wohnsituation) | weiterführende allgemeinbildende Schulen*, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen** (nur für Schüler, die nicht bei den Eltern leben) |
Grundbedarf | 247 Euro | 585 Euro |
Zuschlag zur Krankenversicherung *** | 84 Euro | 84 Euro |
Zuschlag zur Pflegeversicherung *** | 25 Euro | 25 Euro |
möglicher BAföG-Höchstsatz | 356 Euro | 694 Euro |
*nur wenn auswärtige Unterbringung erforderlich. **für Schüler, die nicht bei den Eltern wohnen. ***Sofern diese Beiträge vom Schüler selbst gezahlt werden, nicht bei Versicherung über die Familienversicherung. Stand: ab Schuljahr 2020/21 |
Mit abgeschlossener Berufsausbildung als Zugangsvoraussetzung
Schulart | Abendhaupt- und Realschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen | Abendgymnasien, Kollegs, Fachschulklassen* | ||
bei den Eltern | eigener Haushalt | bei den Eltern | eigener Haushalt | |
Grundbedarf | 448 Euro | 681 Euro | 398 Euro | 398 Euro |
Wohnzuschlag | im Grundbedarf enthalten | im Grundbedarf enthalten | 56 Euro | 325 Euro |
Zuschlag zur Krankenversicherung** | 84 Euro | 84 Euro | 84 Euro | 84 Euro |
Zuschlag zur Pflegeversicherung** | 25 Euro | 25 Euro | 25 Euro | 25 Euro |
möglicher BAföG-Höchstsatz | 557 Euro | 790 Euro | 563 Euro | 832 Euro |
* Der Gesetzgeber betrachtet Schüler dieser Schulformen als Studenten, daher gelten für Sie die Bedarfssätze nach § 13 BAföG. ** Sofern diese Beiträge vom Schüler selbst gezahlt werden, nicht bei Versicherung über die Familienversicherung. Stand: ab Schuljahr 2020/21 |
Sieht gar nicht so schlecht aus? Lassen Sie sich durch die Höchstsätze nicht blenden: Diese sind nur drin, wenn Sie alle Zuschläge erhalten und das Einkommen Ihrer Eltern unterhalb einer bestimmten Verdienstgrenze liegt. Oder wenn Sie elternunabhängiges BAföG erhalten. Beides ist eher die Ausnahme als die Regel. Mehr dazu im folgenden Abschnitt.
Wie wird die Höhe des Schüler-BAföGs berechnet?
Wie viel BAföG Sie als Schüler tatsächlich bekommen, hängt in der Regel vom Einkommen Ihrer Eltern ab. Gegebenenfalls spielt auch Ihr eigenes Einkommen eine Rolle. Der Staat fördert Ihren Schulbesuch nur, wenn Sie, beziehungsweise Ihre Eltern, ihn sonst nicht finanzieren können.
Das BAföG-Amt will daher wissen, wie viel Ihre Eltern verdienen. Es gibt nämlich eine Einkommensgrenze. Was diese übersteigt, wird auf den Grundbedarf angerechnet. Heißt: Sie bekommen weniger oder gar kein BAföG, wenn Ihre Eltern ausreichend Geld haben, um die Kosten Ihrer Ausbildung zu tragen. Die Berechnung ist etwas kompliziert, denn es gibt einige Freibeträge, die vom Elterneinkommen abgezogen werden können. Zum Beispiel, wenn es Geschwister gibt, die ebenfalls noch in der Ausbildung sind.
Ihr eigenes Einkommen wird erst dann aufs BAföG angerechnet, wenn es regelmäßig über 450 Euro im Monat liegt. Schwankungen sind okay, solange Sie über den einjährigen Bewilligungszeitraum (in der Regel das Schuljahr) insgesamt nicht mehr als 5.400 Euro verdienen. Sie dürfen also in den Ferien mehr verdienen, wenn sie dafür in anderen Monaten weniger bekommen. Falls Sie verheiratet sind oder ein Kind haben, kann der Freibetrag für das eigene Einkommen auch höher ausfallen.
Große Reichtümer besitzen wohl die wenigsten Schüler. Sollten Ihnen aber beispielsweise Ihre Großeltern ein nennenswertes Erbe hinterlassen haben, kann sich das unter Umständen auf die Höhe Ihres Schüler-BAföGs auswirken. Für eigenes Vermögen gilt ein Freibetrag von 8.200 Euro. Besitzen Sie mehr, verringert sich das BAföG um den Betrag oberhalb dieser Vermögensgrenze.
Elternunabhängiges BAföG für Schüler
In bestimmten Fällen wird das Einkommen der Eltern bei der Berechnung der BAföG-Höhe außen vor gelassen. Dieses sogenannte elternunabhängige BAföG ist in folgenden Fällen möglich:
- Beim Nachholen des Abiturs auf dem zweiten Bildungsweg an einem Kolleg oder einem Abendgymnasium (während der Vollzeitausbildung). In einigen Bundesländern können auch Schüler an einer Berufsoberschule (BOS) elternunabhängiges BAföG erhalten. Allerdings nur, wenn für die BOS eine abgeschlossene Ausbildung plus mehrjährige Berufstätigkeit voraussetzt wird.
- Bei fünfjähriger Erwerbstätigkeit nach dem 18. Geburtstag. Wer vor der weiterführenden schulischen Ausbildung mindestens fünf Jahre lang gearbeitet und seinen Lebensunterhalt selbst verdient hat, gilt als finanziell selbstständig. Deshalb ist das Einkommen der Eltern für das BAföG unerheblich.
- Bei vorheriger Berufsausbildung mit anschließender Erwerbstätigkeit. Wer eine dreijährige Berufsausbildung absolviert hat, muss danach nur noch drei Jahre Erwerbstätigkeit vorweisen. Bei verkürzter Ausbildungszeit entsprechend länger, insgesamt müssen Sie auf sechs Jahre kommen.
- Bei Ausnahmeregelung ab 30 Jahren. Grundsätzlich gilt für das Schüler-BAföG eine Altersgrenze von 30 Jahren. Es gibt allerdings Ausnahmen, wenn triftige Gründe für einen Ausbildungsbeginn erst nach dem 30. Geburtstag vorliegen. Zum Beispiel, weil Sie zuvor Ihr unter 14-jähriges Kind betreuen mussten. Greift eine Ausnahmeregelung nach § 10 des BAföG-Gesetzes, wird immer elternunabhängiges BAföG gezahlt.
- Bei unbekanntem Aufenthaltsort der Eltern. Wenn die Eltern nicht greifbar sind oder sie ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen können, kann deren Einkommen natürlich nicht berücksichtigt werden.
Muss man Schüler-BAföG zurückzahlen?
Die Höchstsätze für Schüler sind geringer als die für Studenten. Aber dafür hat das Schüler-BAföG einen unschlagbaren Vorteil gegenüber dem Studenten-BAföG: Es muss nicht erstattet werden. Schüler erhalten die komplette Förderung als Zuschuss, während das bei Studenten nur für die Hälfte des Betrags gilt. Den Rest müssen sie als zinsfreies Darlehen zurückzahlen.
Eine Rückforderung kann beim Schüler-BAföG höchstens auf Sie zukommen, wenn Sie zu Unrecht Geld bekommen haben. Etwa, weil das Amt versehentlich einen Monat zu viel gezahlt hat oder Sie von der Schule geflogen sind und dies nicht gemeldet haben. Sogar wenn Sie die Ausbildung abbrechen, müssen Sie bis dahin erhaltenes BAföG nicht zurückzahlen. Es sei denn, es war von vornherein geplant, die Schule nicht zu beenden. Beispielsweise wenn Sie damit nur die Wartezeit bis zum Beginn einer betrieblichen Ausbildung überbrücken wollten.
Aber Achtung: Schüler an Abendgymnasien, Kollegs und Fachschulklassen, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird, gelten vor dem Gesetz als Studenten. Deshalb müssen auch sie die Hälfte Ihres BAföGs später zurückzahlen.
Wie und wo beantrage ich Schüler-BAföG?
Formulare für den BAföG-Antrag können Sie von der Website des Bundesbildungsministeriums herunterladen und am Rechner ausfüllen. Alternativ erhalten Sie die Dokumente auch in Papierform bei allen BAföG-Ämtern. Die BAföG-Antragsformulare für Schüler sind dieselben wie für Studenten. Deshalb können Sie sich an diesem Klarmacher-Artikel orientieren, welche Unterlagen Sie wann brauchen.
Wo Sie als Schüler BAföG beantragen, hängt auch von der Schulart ab. Prinzipiell ist das BAföG-Amt bei der Stadt-, Kreis- oder Bezirksverwaltung am Wohnort der Eltern zuständig für das Schüler-BAföG. In Ausnahmefällen, etwa bei elternunabhängigem BAföG, kann es aber auch das Amt am Wohnort des Schülers sein. Bei Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das anders: Da ist das Amt für Ausbildungsförderung am Schulstandort zuständig.
Seit Neuestem kann BAföG über BAföG Digital sogar ganz ohne Formulare komplett online beantragt werden. Der digitale BAföG-Antrag ist allerdings noch in der Pilotphase und deshalb noch nicht für alle Bundesländer verfügbar. (Stand: Oktober 2020)