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Schüler-BAföG: Wie viel Förderung ist drin und wie beantragen

von Tanja Viebrock, 18.11.2022

Nochmal die Schulbank drücken für einen weiterführenden Abschluss? Das ist grundsätzlich eine gute Idee. Aber wie soll das finanziell gehen? Nun, eventuell mit BAföG. Das gibt es nämlich nicht nur für Studenten. Auch Schüler können finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Doch bevor Sie sich zu früh freuen: Während der regulären Schulpflicht ist BAföG nur in Ausnahmefällen möglich. Wer als Schüler BAföG beantragen kann und wie viel Förderung maximal drin ist, erfahren Sie hier.

Themen in diesem Artikel

BAföG für Schüler – das sind die Regeln

Ob Anspruch auf Schüler-BAföG besteht, hängt vor allem von der Schulform ab. Außerdem müssen einige allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein, um es zu bekommen. Welche das sind und welche Schulformen förderfähig sind, lesen Sie im Klarmacher-Artikel “Schüler, Studenten, Meister – wer kann BAföG bekommen?” Insgesamt unterscheidet sich die Förderung für Schüler kaum von der für Studierende. Das ist auch kein Wunder, denn die Grundlage ist dieselbe: das Bundesausbildungsförderungsgesetz, offizielle Abkürzung BAföG. 

Viele der Regelungen greifen sowohl für Schüler als auch für Studenten. Das Gesetz fasst beide Gruppen als „Auszubildende” zusammen. Trotzdem gibt es teils Unterschiede. Das betrifft in erster Linie die maximale Höhe der Förderung. Die fällt für Schüler geringer aus. Allerdings müssen Sie für das Studenten-BAföG nicht zwingend an einer Hochschule eingeschrieben sein. Denn auch wenn Sie eine Akademie oder eine Höhere Fachschule besuchen, zählen Sie als Student.

BAföG für Azubis?

BAföG für Azubis?

Im BAföG-Gesetz ist zwar die Rede von Auszubildenden. Aber „normale” Azubis sind damit gar nicht gemeint: Wer eine betriebliche Ausbildung macht, hat nämlich grundsätzlich keinen Anspruch auf BAföG. Das gilt auch für überbetriebliche Berufsausbildungen. Azubis können statt BAföG die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen, wenn sie während ihrer Ausbildung finanzielle Probleme haben. 

Junge Frau mit Einkaufswagen beim Lebensmitteleinkauf im Supermarkt
© istock/APeopleImages/2018  Schüler-BAföG soll helfen, den Lebensunterhalt während der Ausbildung zu bestreiten.

Wie viel BAföG bekomme ich als Schüler?

BAföG setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. 

  • Grundbedarf: Ein rechnerischer Wert, den der Gesetzgeber zur Deckung allgemeiner Kosten veranschlagt. Damit sollen beispielsweise Ausgaben für Lebensmittel, Bücher oder Kleidung gedeckt werden. Die Höhe hängt von der jeweiligen Schulart ab und in den meisten Fällen auch davon, ob ein Schüler noch im Elternhaus lebt oder nicht.
  • Krankenversicherungszuschlag: Schüler mit eigener Krankenversicherung erhalten mehr BAföG. 
  • Pflegeversicherungszuschlag: Wer sich selbst krankenversichern muss, zahlt auch in die Pflegeversicherung ein. Dafür gibt es ebenfalls einen Zuschlag. 
  • Kinderbetreuungszuschlag: Wenn in Ihrem Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt und von Ihnen betreut wird, erhöht sich das BAföG um 150 Euro.

Ein wichtiger Posten beim BAföG ist der Zuschuss zu den Wohnkosten. Den bekommen Sie, wenn die Schule so weit weg ist, dass Sie nicht bei den Eltern wohnen können. Anders als beim BAföG für Studenten, wo es einen separaten Wohnungszuschuss gibt, ist die Zulage für die eigenen vier Wände beim Schüler-BAföG schon im Grundbedarf berücksichtigt. Nur für Schüler an Höheren Fachschulen, Abendgymnasien und Kollegs gelten die Regeln für Studenten.

Beim Schüler-BAföG gibt es mehrere Sätze für den Grundbedarf, die von der jeweiligen Schulform abhängen. Dementsprechend gibt es auch unterschiedliche Höchstsätze. Grundsätzlich gilt: Je höher die Zugangsvoraussetzungen und der angestrebte Abschluss, desto mehr Förderung ist möglich. Am wenigsten bekommen Schüler von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, für die keine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich ist.

Alle Grundbedarfe und welche Höchstsätze bei vollen Zuschüssen möglich sind, können Sie den nachfolgenden Übersichten entnehmen.

 

Ohne abgeschlossene Berufsausbildung

SchulartBerufsfachschulen und Fachschulklassen (unabhängig von der Wohnsituation)weiterführende allgemeinbildende Schulen*, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen**  (nur für Schüler, die nicht bei den Eltern leben)
Grundbedarf247 Euro585 Euro
Zuschlag zur Krankenversicherung ***84 Euro84 Euro
Zuschlag zur Pflegeversicherung ***25 Euro25 Euro
möglicher BAföG-Höchstsatz356 Euro694 Euro

*nur wenn auswärtige Unterbringung erforderlich. **für Schüler, die nicht bei den Eltern wohnen. ***Sofern diese Beiträge vom Schüler selbst gezahlt werden, nicht bei Versicherung über die Familienversicherung. Stand: ab Schuljahr 2020/21

 

Mit abgeschlossener Berufsausbildung als Zugangsvoraussetzung

SchulartAbendhaupt- und Realschulen, Berufsaufbauschulen, FachoberschulklassenAbendgymnasien, Kollegs, Fachschulklassen*
 bei den Elterneigener Haushaltbei den Elterneigener Haushalt
Grundbedarf448 Euro681 Euro398 Euro398 Euro
Wohnzuschlagim Grundbedarf enthaltenim Grundbedarf enthalten56 Euro325 Euro
Zuschlag zur Krankenversicherung**84 Euro84 Euro84 Euro84 Euro
Zuschlag zur Pflegeversicherung**25 Euro25 Euro25 Euro25 Euro
möglicher BAföG-Höchstsatz557 Euro790 Euro563 Euro832 Euro
* Der Gesetzgeber betrachtet Schüler dieser Schulformen als Studenten, daher gelten für Sie die Bedarfssätze nach § 13 BAföG. ** Sofern diese Beiträge vom Schüler selbst gezahlt werden, nicht bei Versicherung über die Familienversicherung. Stand: ab Schuljahr 2020/21

 

Sieht gar nicht so schlecht aus? Lassen Sie sich durch die Höchstsätze nicht blenden: Diese sind nur drin, wenn Sie alle Zuschläge erhalten und das Einkommen Ihrer Eltern unterhalb einer bestimmten Verdienstgrenze liegt. Oder wenn Sie elternunabhängiges BAföG erhalten. Beides ist eher die Ausnahme als die Regel. Mehr dazu im folgenden Abschnitt.

Detailaufnahme eines Portemonnaies, aus dem ein junger Mann Geld nimmt
© istock/Alihan Usullu/2020  Wie stark sich das Schüler-BAföG im Portemonnaie bemerkbar macht, hängt von mehreren Faktoren ab.

Wie wird die Höhe des Schüler-BAföGs berechnet?

Wie viel BAföG Sie als Schüler tatsächlich bekommen, hängt in der Regel vom Einkommen Ihrer Eltern ab. Gegebenenfalls spielt auch Ihr eigenes Einkommen eine Rolle. Der Staat fördert Ihren Schulbesuch nur, wenn Sie, beziehungsweise Ihre Eltern, ihn sonst nicht finanzieren können. 

Das BAföG-Amt will daher wissen, wie viel Ihre Eltern verdienen. Es gibt nämlich eine Einkommensgrenze. Was diese übersteigt, wird auf den Grundbedarf angerechnet. Heißt: Sie bekommen weniger oder gar kein BAföG, wenn Ihre Eltern ausreichend Geld haben, um die Kosten Ihrer Ausbildung zu tragen. Die Berechnung ist etwas kompliziert, denn es gibt einige Freibeträge, die vom Elterneinkommen abgezogen werden können. Zum Beispiel, wenn es Geschwister gibt, die ebenfalls noch in der Ausbildung sind.

Ihr eigenes Einkommen wird erst dann aufs BAföG angerechnet, wenn es regelmäßig über 450 Euro im Monat liegt. Schwankungen sind okay, solange Sie über den einjährigen Bewilligungszeitraum (in der Regel das Schuljahr) insgesamt nicht mehr als 5.400 Euro verdienen. Sie dürfen also in den Ferien mehr verdienen, wenn sie dafür in anderen Monaten weniger bekommen. Falls Sie verheiratet sind oder ein Kind haben, kann der Freibetrag für das eigene Einkommen auch höher ausfallen.

Große Reichtümer besitzen wohl die wenigsten Schüler. Sollten Ihnen aber beispielsweise Ihre Großeltern ein nennenswertes Erbe hinterlassen haben, kann sich das unter Umständen auf die Höhe Ihres Schüler-BAföGs auswirken. Für eigenes Vermögen gilt ein Freibetrag von 8.200 Euro. Besitzen Sie mehr, verringert sich das BAföG um den Betrag oberhalb dieser Vermögensgrenze.

Elternunabhängiges BAföG für Schüler

In bestimmten Fällen wird das Einkommen der Eltern bei der Berechnung der BAföG-Höhe außen vor gelassen. Dieses sogenannte elternunabhängige BAföG ist in folgenden Fällen möglich:

  • Beim Nachholen des Abiturs auf dem zweiten Bildungsweg an einem Kolleg oder einem Abendgymnasium (während der Vollzeitausbildung). In einigen Bundesländern können auch Schüler an einer Berufsoberschule (BOS) elternunabhängiges BAföG erhalten. Allerdings nur, wenn für die BOS eine abgeschlossene Ausbildung plus mehrjährige Berufstätigkeit voraussetzt wird.
  • Bei fünfjähriger Erwerbstätigkeit nach dem 18. Geburtstag. Wer vor der weiterführenden schulischen Ausbildung mindestens fünf Jahre lang gearbeitet und seinen Lebensunterhalt selbst verdient hat, gilt als finanziell selbstständig. Deshalb ist das Einkommen der Eltern für das BAföG unerheblich. 
  • Bei vorheriger Berufsausbildung mit anschließender Erwerbstätigkeit. Wer eine dreijährige Berufsausbildung absolviert hat, muss danach nur noch drei Jahre Erwerbstätigkeit vorweisen. Bei verkürzter Ausbildungszeit entsprechend länger, insgesamt müssen Sie auf sechs Jahre kommen.
  • Bei Ausnahmeregelung ab 30 Jahren. Grundsätzlich gilt für das Schüler-BAföG eine Altersgrenze von 30 Jahren. Es gibt allerdings Ausnahmen, wenn triftige Gründe für einen Ausbildungsbeginn erst nach dem 30. Geburtstag vorliegen. Zum Beispiel, weil Sie zuvor Ihr unter 14-jähriges Kind betreuen mussten. Greift eine Ausnahmeregelung nach § 10 des  BAföG-Gesetzes, wird immer elternunabhängiges BAföG gezahlt.
  • Bei unbekanntem Aufenthaltsort der Eltern. Wenn die Eltern nicht greifbar sind oder sie ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen können, kann deren Einkommen natürlich nicht berücksichtigt werden.
Schülerin im Klassenraum während einer Prüfung vor einem leeren Blatt Papier
© istock/skynesher/2017  Sogar wenn sie die Klausuren versemmeln: Schüler müssen ihr BAföG im Normalfall nicht zurückzahlen.

Muss man Schüler-BAföG zurückzahlen?

Die Höchstsätze für Schüler sind geringer als die für Studenten. Aber dafür hat das Schüler-BAföG einen unschlagbaren Vorteil gegenüber dem Studenten-BAföG: Es muss nicht erstattet werden. Schüler erhalten die komplette Förderung als Zuschuss, während das bei Studenten nur für die Hälfte des Betrags gilt. Den Rest müssen sie als zinsfreies Darlehen zurückzahlen.

Eine Rückforderung kann beim Schüler-BAföG höchstens auf Sie zukommen, wenn Sie zu Unrecht Geld bekommen haben. Etwa, weil das Amt versehentlich einen Monat zu viel gezahlt hat oder Sie von der Schule geflogen sind und dies nicht gemeldet haben. Sogar wenn Sie die Ausbildung abbrechen, müssen Sie bis dahin erhaltenes BAföG nicht zurückzahlen. Es sei denn, es war von vornherein geplant, die Schule nicht zu beenden. Beispielsweise wenn Sie damit nur die Wartezeit bis zum Beginn einer betrieblichen Ausbildung überbrücken wollten.

Aber Achtung: Schüler an Abendgymnasien, Kollegs und Fachschulklassen, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird, gelten vor dem Gesetz als Studenten. Deshalb müssen auch sie die Hälfte Ihres BAföGs später zurückzahlen.

Wie und wo beantrage ich Schüler-BAföG?

Formulare für den BAföG-Antrag können Sie von der Website des Bundesbildungsministeriums herunterladen und am Rechner ausfüllen. Alternativ erhalten Sie die Dokumente auch in Papierform bei allen BAföG-Ämtern. Die BAföG-Antragsformulare für Schüler sind dieselben wie für Studenten.  Deshalb können Sie sich an diesem Klarmacher-Artikel orientieren, welche Unterlagen Sie wann brauchen.

Wo Sie als Schüler BAföG beantragen, hängt auch von der Schulart ab. Prinzipiell ist das BAföG-Amt bei der Stadt-, Kreis- oder Bezirksverwaltung am Wohnort der Eltern zuständig für das Schüler-BAföG. In Ausnahmefällen, etwa bei elternunabhängigem BAföG, kann es aber auch das Amt am Wohnort des Schülers sein. Bei Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das anders: Da ist das Amt für Ausbildungsförderung am Schulstandort zuständig.

Seit Neuestem kann BAföG über BAföG Digital sogar ganz ohne Formulare komplett online beantragt werden. Der digitale BAföG-Antrag ist allerdings noch in der Pilotphase und deshalb noch nicht für alle Bundesländer verfügbar. (Stand: Oktober 2020)

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