Schüler-BAföG: Wie viel Förderung ist drin und wie beantragen
Schulart | Berufsfachschulen und Fachschulklassen (unabhängig von der Wohnsituation) | Weiterführende allgemeinbildende Schulen*, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen** (nur für Schüler*innen, die nicht bei den Eltern leben) |
Grundbedarf | 267 Euro | 666 Euro |
Zuschlag zur Krankenversicherung *** | 101 Euro | 102 Euro |
Zuschlag zur Pflegeversicherung *** | 35 Euro | 35 Euro |
möglicher BAföG-Höchstsatz | 413Euro | 803 Euro |
* nur wenn auswärtige Unterbringung erforderlich** für Schüler*innen, die nicht bei den Eltern wohnen*** Sofern diese Beiträge von den Schüler*innen selbst gezahlt werden, nicht bei Versicherung über die Familienversicherung.Stand: ab Schuljahr 2024 |
Mit abgeschlossener Berufsausbildung als Zugangsvoraussetzung
Schulart | Abendhaupt- und Realschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen | Abendgymnasien, Kollegs, Fachschulklassen* | ||
bei den Eltern | eigener Haushalt | bei den Eltern | eigener Haushalt | |
Grundbedarf | 498 Euro | 775 Euro | 442 Euro | 442 Euro |
Wohnzuschlag | im Grundbedarf enthalten | im Grundbedarf enthalten | 59 Euro | 380 Euro |
Zuschlag zur Krankenversicherung** | 102 Euro | 102 Euro | 102 Euro | 102 Euro |
Zuschlag zur Pflegeversicherung** | 35 Euro | 35 Euro | 35 Euro | 35 Euro |
möglicher BAföG-Höchstsatz | 635 Euro | 912 Euro | 638 Euro | 959 Euro |
* Der Gesetzgeber betrachtet Schüler*innen dieser Schulformen als Studierende, daher gelten für sie die Bedarfssätze nach § 13 BAföG.** Sofern diese Beiträge von den Schüler*innen selbst gezahlt werden, nicht bei Versicherung über die Familienversicherung.Stand: ab Schuljahr 2024 |
Sieht gar nicht so schlecht aus? Lass dich durch die Höchstsätze nicht blenden: Diese sind nur drin, wenn du alle Zuschläge erhältst und das Einkommen deiner Eltern unterhalb einer bestimmten Verdienstgrenze liegt. Oder wenn du elternunabhängiges BAföG bekommst. Beides ist eher die Ausnahme als die Regel. Mehr dazu im folgenden Abschnitt.
Wie wird die Höhe des Schüler-BAföGs berechnet?
Wie viel BAföG du als Schüler*in tatsächlich bekommst, hängt in der Regel vom Einkommen deiner Eltern ab. Gegebenenfalls spielt auch dein eigenes Einkommen eine Rolle. Der Staat fördert deinen Schulbesuch nur, wenn du beziehungsweise deine Eltern ihn sonst nicht finanzieren können.
Das BAföG-Amt will daher wissen, wie viel deine Eltern verdienen. Es gibt nämlich eine Einkommensgrenze. Was diese übersteigt, wird auf den Grundbedarf angerechnet. Heißt: Du bekommst weniger oder gar kein BAföG, wenn deine Eltern ausreichend Geld haben, um die Kosten deiner Ausbildung zu tragen. Die Berechnung ist etwas kompliziert, denn es gibt einige Freibeträge, die vom Elterneinkommen abgezogen werden können. Zum Beispiel, wenn es Geschwister gibt, die ebenfalls noch in der Ausbildung sind.
Dein eigenes Einkommen wird erst dann aufs BAföG angerechnet, wenn es regelmäßig über der Verdienstgrenze für Minijobs von 538 Euro im Monat liegt (ab 2024 über 556 Euro). Schwankungen sind okay, solange du über den einjährigen Bewilligungszeitraum (in der Regel das Schuljahr) insgesamt nicht mehr als 6.456 Euro verdienst. Du darfst also in den Ferien ausnahmsweise auch mal mehr verdienen. Falls du verheiratet bist oder ein Kind hast, kann der Freibetrag für das eigene Einkommen auch höher ausfallen.
Für den Extra-Euro zwischendurch
Klar, Geld anlegen und Zinsen kassieren ist prima. Aber ans Festgeld kommt man im Notfall nicht heran. Ein Sparbuch bringt kaum Ertrag. Die Lösung: Das TagesGeld der Hanseatic Bank mit attraktiven Zinsen. Und trotzdem ist das Geld täglich verfügbar. Für einen Sonderwunsch – oder falls etwas mal nicht nach Wunsch läuft.
Große Reichtümer besitzen wohl die wenigsten Schüler*innen. Sollten dir aber beispielsweise deine Großeltern ein nennenswertes Erbe hinterlassen haben, kann sich das unter Umständen auf die Höhe deines Schüler-BAföGs auswirken. Für eigenes Vermögen gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro – für Auszubildende ab 30 Jahren sogar 45.000 Euro. Besitzt du mehr, verringert sich das BAföG um den Betrag oberhalb dieser Vermögensgrenze. Aber auch hier gilt für Verheiratete, eingetragene Lebenspartner*innen oder Eltern ein höherer Freibetrag.
Elternunabhängiges BAföG für Schüler*innen
In bestimmten Fällen wird das Einkommen der Eltern bei der Berechnung der BAföG-Höhe außen vor gelassen. Dieses sogenannte elternunabhängige BAföG ist in folgenden Fällen möglich:
- Beim Nachholen des Abiturs auf dem zweiten Bildungsweg an einem Kolleg oder einem Abendgymnasium (während der Vollzeitausbildung). In einigen Bundesländern können auch Schüler*innen an einer Berufsoberschule (BOS) elternunabhängiges BAföG erhalten. Allerdings nur, wenn für die BOS eine abgeschlossene Ausbildung plus mehrjährige Berufstätigkeit vorausgesetzt wird.
- Bei fünfjähriger Erwerbstätigkeit nach dem 18. Geburtstag. Wer vor der weiterführenden schulischen Ausbildung mindestens fünf Jahre lang gearbeitet und seinen Lebensunterhalt selbst verdient hat, gilt als finanziell selbstständig. Deshalb ist das Einkommen der Eltern für das BAföG unerheblich.
- Bei vorheriger Berufsausbildung mit anschließender Erwerbstätigkeit. Wer eine dreijährige Berufsausbildung absolviert hat, muss danach nur noch drei Jahre Erwerbstätigkeit vorweisen. Bei verkürzter Ausbildungszeit entsprechend länger, insgesamt musst du auf sechs Jahre kommen.
- Bei Ausnahmeregelung ab 45 Jahren. Grundsätzlich gilt für das Schüler-BAföG eine Altersgrenze von 45 Jahren. Es gibt allerdings Ausnahmen, wenn triftige Gründe für einen Ausbildungsbeginn erst nach dem 45. Geburtstag vorliegen. Zum Beispiel, weil du zuvor dein unter 14-jähriges Kind betreuen musstest. Greift eine Ausnahmeregelung nach § 10 des BAföG-Gesetzes, wird immer elternunabhängiges BAföG gezahlt.
- Bei unbekanntem Aufenthaltsort der Eltern. Wenn die Eltern nicht greifbar sind oder sie ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen, kann deren Einkommen natürlich nicht berücksichtigt werden.
Muss man Schüler-BAföG zurückzahlen?
Die Höchstsätze für Schüler*innen sind geringer als die für Studierende. Aber dafür hat das Schüler-BAföG einen unschlagbaren Vorteil gegenüber dem Studenten-BAföG: Es muss nicht erstattet werden. Schüler*innen erhalten die komplette Förderung als Zuschuss, während das bei Studierenden nur für die Hälfte des Betrags gilt. Den Rest müssen sie als zinsfreies Darlehen zurückzahlen.
Eine Rückforderung kann beim Schüler-BAföG höchstens auf dich zukommen, wenn du zu Unrecht Geld bekommen hast. Etwa, weil das Amt versehentlich einen Monat zu viel gezahlt hat oder du von der Schule geflogen bist und dies nicht gemeldet hast. Sogar wenn du die Ausbildung abbrichst, musst du bis dahin erhaltenes BAföG nicht zurückzahlen. Es sei denn, es war von vornherein geplant, die Schule nicht zu beenden. Beispielsweise wenn du damit nur die Wartezeit bis zum Beginn einer betrieblichen Ausbildung überbrücken wolltest.
Aber Achtung: Schüler*innen an Abendgymnasien, Kollegs und Fachschulklassen, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird, gelten vor dem Gesetz als Studierende. Deshalb müssen auch sie die Hälfte Ihres BAföGs später zurückzahlen.
Einfacher geht`s nicht: Mit BAföG Digital den BAföG-Antrag online erstellen und direkt verschicken
Wie und wo beantrage ich Schüler-BAföG?
Du kannst auf verschiedenen Wegen dein BAföG beantragen:
- Lade die Formulare für den BAföG-Antrag von der Website des Bundesbildungsministeriums herunter, fülle sie aus (am Rechner oder ausgedruckt handschriftlich) und sende sie per Post an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
- Hol dir die Dokumente in Papierform direkt beim BAföG-Amt. Die BAföG-Antragsformulare für Schüler*innen sind dieselben wie für Studierende. Deshalb kannst du dich an diesem Abschnitt im KlarMacher Ratgeber orientieren, welche Unterlagen du wann brauchst.
- Digital geht es auch, über BAföG Digital. Dort füllst du alle Formulare online aus und versendest sie auf elektronischem Wege. Die Nachweise kannst du auch über die BAföG Digital-App einreichen – mit der App kannst du allerdings keinen Antrag stellen, sie dient nur als Unterstützung und digitale Übersicht für bereits bestehende Anträge.
Wo du als Schüler*in BAföG beantragst, hängt auch von der Schulart ab. Prinzipiell ist das BAföG-Amt bei der Stadt-, Kreis- oder Bezirksverwaltung am Wohnort der Eltern zuständig für das Schüler-BAföG. In Ausnahmefällen, etwa bei elternunabhängigem BAföG, kann es aber auch das Amt am Wohnort der Schüler*innen sein. Bei Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das anders: Da ist das Amt für Ausbildungsförderung am Schulstandort zuständig.
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